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Keine Corona-Neuinfektionen mehr

Laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises kam es zu keinen bestätigten Neuinfektionen in der vergangenen Woche. Abstands- und Hygieneregelungen bestehen aber dennoch weiterhin.

So seien in den vergangenen sieben Tagen sind im Hohenlohekreis keine neuen COVID-19-Infektionen aufgetreten. Der letzte positive Befund wurde laut dem Landratsamt am 2. Juni 2020 an das Landesgesundheitsamt übermittelt, sorgsames Verhalten sei jedoch weiterhin angebracht, betont das Landratsamt.

„Besonders in der aktuellen Situation ist es wichtig, nicht leichtsinnig zu werden und die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen unbedingt weiter zu beachten“, betont Annemarie Flicker-Klein, stellvertretende Amtsleitung im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises. „Trotzdem freuen wir uns natürlich über diese gute Nachricht und wollen den Zeitpunkt nutzen, um uns bei allen Bürgern des Hohenlohekreises zu bedanken, die durch das Befolgen der bestehenden Regeln wesentlich zum deutlichen Rückgang der Neuinfektionen beigetragen haben.“




„Weniger Gelegenheit, sich Hilfe zu holen“

Nicht raus können, niemanden treffen dürfen außerhalb der eigenen Familie und immer nur in den eigenen vier Wänden sein – was für viele eine Zumutung und Einschränkung ihres Alltags ist, kann für manche Frauen zur lebensbedrohlichen Situation werden. Nämlich dann, wenn der Partner zur Gewalttätigkeit neigt und die Frau ihm nicht ausweichen kann. Andrea Bühler vom Frauen- und Schutzhaus im Hohenlohekreis konnte bisher seit den Coronabeschränkungen noch keine „gravierenden Veränderungen“ hinsichtlich Anfragen von Frauen beim Frauenhaus feststellen. „Momentan gibt es etwas häufigere Anfragen, aber ob das ein Trend ist, weiß ich noch nicht“, sagt sie. Aber sie hält den Gedanken durchaus für realistisch.

„Häusliche Gewalt ist oft mit starker Kontrolle verbunden.“

Allerdings: Das heißt nicht unbedingt, dass es weniger Gewalt geben würde. „Häusliche Gewalt ist oft mit starker Kontrolle verbunden“, berichtet Andrea Bühler aus ihren Erfahrungen. In Zeiten von Corona seien schließlich auch Männer und Kinder zuhause, die Frauen seltener allein. So hätten sie auch weniger Gelegenheit, sich Hilfe zu holen. Deshalb rechnet die Frauenhaus-Leiterin auch damit, dass die Anfragen nach der Corona-Krise ansteigen werden.

Notfallnummer

Sind Sie Opfer von häuslicher Gewalt? Das Frauenhaus des Hohenlohekreises erreichen Sie unter Telefon 07940/58 95 4. Wenn Sie sich in einer akuten Notlage befinden, rufen Sie die Polizei unter Telefon 110. Seit 2002 gibt es das „Gewaltschutzgesetz“, danach kann dem Täter ein so genannter „Platzverweis“ erteilt werden. Der Täter darf unter anderem die Wohnung des Opfers nicht mehr betreten – auch wenn ein gemeinsamer Haushalt vorliegt. Weitere Informationen zum Gewaltschutzgesetz lesen Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums: https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/BJNR351310001.html

Kontakt: Frauen- und Kinderschutzhaus im Hohenlohekreis in Trägerschaft des Albert-Schweitzer-Kinderdorf e.V., Postfach 1157, 74641 Künzelsau, Telefon: 0 79 40 / 58 95 4, Telefax: 0 79 40 / 54 68 90
E-Mail: frauenhaus@albert-schweitzer-kinderdorf.de

http://www.frauenhaus-hohenlohe.de/

Text: Sonja Bossert

 




Wildtierkrankheiten bergen für Haustiere Risiken – Staupe-Impfung empfohlen

Im Hohenlohekreis wird derzeit gehäuft die Viruserkrankung Staupe beim Rotfuchs festgestellt. Die Krankheit kann vor allem Hundeartige, also zum Beispiel Füchse und Haushunde, aber auch Katzen, Marder, Frettchen und Bären betreffen. Staupe verursacht unspezifische Symptome wie Fieber und Abgeschlagenheit und kann sowohl das Verdauungs- wie auch das Atemsystem betreffen. In wenigen Fällen wird zusätzlich das Nervensystem geschädigt. Ist dies der Fall, verläuft die Krankheit meist tödlich. Eine spezifische Therapie der Viruserkrankung ist nicht möglich. Zudem werden immer wieder Staupefälle bei Haushunden durch den illegalen Import dieser Tiere aus dem Ausland festgestellt.

Das Veterinäramt rät deshalb dringend dazu, für Hunde einen wirksamen Impfschutz gegen die Staupe sicherzustellen. Hierzu ist es erforderlich, die Staupe-Impfung bei Haushunden im Rahmen der allgemeinen Impfprophylaxe vom Haustierarzt durchführen zu lassen. Weitere Fragen hierzu können von den niedergelassenen Tierärzten beantwortet werden.

Zudem wurde im Hohenlohekreis bei Untersuchungen toter Wildschweine gehäuft die Aujeszkysche Krankheit (AK) nachgewiesen. Die AK ist wegen der Erkrankung des zentralen Nervensystems auch als Pseudowut bekannt. Sie ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung. Für den Menschen ist AK ungefährlich. Für viele andere Säugetiere, etwa Hunde und Rinder, verläuft die Erkrankung jedoch tödlich. Da es weder eine prophylaktische Impfung noch eine spezifische Therapie gegen AK beim Hund gibt, sind Hundehalter angehalten, jeden Kontakt zwischen Hund und (Wild-)Schwein zu vermeiden.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Hohenlohe: Geänderte Erreichbarkeit der Bürgerhotline

Da insbesondere an Wochenenden zuletzt nur noch sehr wenige Anrufe bei der Bürgerhotline des Hohenlohekreises eingegangen sind, wird deren Erreichbarkeit laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis angepasst. Das Bürger-Infotelefon wird künftig nur noch werktags von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr besetzt sein. Außerhalb dieser Zeiten ist die Hotline des Regierungspräsidiums Stuttgart/Landesgesundheitsamt unter Telefon 0711/904 39 555 von Montag bis Sonntag zwischen 9 und 18 Uhr erreichbar.

Zu allen Fragen rund um das Thema Corona hat die Landkreisverwaltung seit einigen Wochen ein Bürger-Infotelefon unter Telefon 07940/18 888 eingerichtet. Bei Fragen zur Wirtschaft können sich die Bürger direkt an die Telefonnummer 07940/18 351 und bei Fragen zur Landwirtschaft an die Nummer 07940/18 600 wenden.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Bitte „ausreichend Abstand zu den Maschinen der Landwirte einhalten“

Das Landwirtschaftsamt appelliert an alle Bürger, „Rücksicht und Respekt für die Landwirtschaft“ zu zeigen.

Das Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises bittet Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer, insbesondere auf Feldwegen, „ausreichend Abstand zu den Maschinen der Landwirte einzuhalten. Da aufgrund der Coronakrise das Leben in vielen Bereichen stark eingeschränkt ist, verbringen viele Menschen ihre Freizeit derzeit in der freien Natur. Dadurch nehmen auch die Begegnungen zwischen landwirtschaftlichen Maschinen und Freizeitsuchenden auf den Feldwegen deutlich zu“, so das Landwirtschaftsamt in einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises.

Schritttempo nicht möglich

Den Landwirten sei es nicht möglich, große Strecken nur im Schrittempo zu fahren, da gerade im Frühjahr ein großes Pensum an Arbeit geleistet werden müsse. Auf die landwirtschaftliche Produktion in Feld und Flur sollten Freizeitsportler daher unbedingt Rücksicht nehmen. Auch Hundebesitzer werden gebeten, darauf zu achten, dass die Nutzung eines landwirtschaftlichen Grundstücks nicht durch freilaufende Hunde beeinträchtigt wird.

Betreten verboten

Nach Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nicht betreten werden. Die Nutzzeit ist der Zeitraum zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, also der Zeitraum zwischen März und Anfang November. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, eigene Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes einzusammeln und zu entfernen.

 

 




Polizei in Hohenlohe: Über 700 zusätzliche Stunden wegen Corona

Seit Montag, den 11. Mai 2020, wurden die Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg weiter gelockert. Nun dürfen beispielsweise auch Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum unterwegs sein. Dennoch gelten weiterhin Hygiene- und Schutzvorschriften, deren Einhaltung von der Polizei auch kontrolliert wird.

Über 700 zusätzliche Stunden

GSCHWÄTZ fragte bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums Heilbronn nach, ob die Polizei aktiv kontrolliert oder ob das nur nach Meldungen aus der Bevölkerung geschieht. Yannick Zimmermann von der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit schreibt dazu in einer Antwort-Mail: „Die Polizei überwacht die Einhaltung der Corona-Verordnung im Rahmen der Streife. Hinweise auf Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Bevölkerung werden überprüft. Dies umfasst auch Hinweise auf Verstöße gegen die Corona-Verordnung“. Mit Stand 11. Mai 2020 seien allein im Hohenlohekreis über 700 zusätzliche Stunden an Präsenzmaßnahmen durchgeführt und dabei 100 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt worden.

„Kontrollen sind immer dynamisch.“

„Kontrollen sind immer dynamisch und der Verlauf hängt von vielen Faktoren ab“, schreibt der Polizeisprecher weiter. Deshalb sei ein Standardablauf schwer darzustellen. „Es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Der Kollege schreibt dann gegebenenfalls eine Anzeige und schickt diese an die Bußgeldstelle.“ Über die Verhängung eines Bußgeldes und dessen Höhe entscheide dann die jeweils zuständige Bußgeldstelle – in diesem Fall das Landratsamt des Hohenlohekreises.

„Grundsätzlich widerspricht das Tragen eines Mundschutzes nicht der StVo.“

Mit der Corona-Verordnung vom 9. Mai dürfen nun auch wieder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam im Auto unterwegs sein. Dabei empfiehlt die Landesregierung allen Insassen, eine Maske zu tragen, „da sie lange auf engen Raum zusammen sind und so ein besonderes Infektionsrisiko besteht“. Doch ist das überhaupt zulässig, schließlich muss der Fahrer identifizierbar sein, wenn der Wagen beispielsweise geblitzt wird. Dazu schreibt Yannick Zimmermann: „Grundsätzlich widerspricht  das Tragen eines Mundschutzes nicht der StVO“. Jedoch sei darauf hinzuweisen, „dass das Tragen von weiteren Accessoires, wie zum Beispiel einer Mütze oder einer Sonnenbrille in Kombination mit einem Mundschutz gegen die StVO verstoßen können“. Hier sei allerdings eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Text: Sonja Bossert

 




Mindestlohn steigt auf 12,55 Euro

Maurer erhalten mehr Mindestlohn: Für die rund 1.460 Bauarbeiter im Hohenlohekreis gilt eine neue Lohnuntergrenze, teilt die IG BAU Stuttgart in einer Pressemitteilung mit. Keiner, der in der Branche arbeitet, darf weniger als 12,55 Euro verdienen – 35 Cent mehr als bisher. Das macht ein Plus von rund 60 Euro am Monatsende. Wer als Geselle oder angelernte Kraft fachliches Knowhow mitbringt, der hat sogar Anspruch auf 15,40 Euro (plus 20 Cent). Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten deshalb, den letzten Lohnzettel zu prüfen. „Das Plus muss bereits mit der April-Abrechnung auf dem Konto sein. Und alle 92 Baufirmen im Hohenlohekreis müssen dieses Lohn-Minimum zahlen“, sagt Bezirksvorsitzender Mike Paul in der Mitteilung.

Messlatte für gelernte Betonbauer, Zimmerer und Fliesenleger sei jedoch der Tariflohn, so der Gewerkschafter. Der liegt bei aktuell 20,63 Euro pro Stunde. „Handwerker sind extrem gefragt – sogar in Zeiten von Corona. Bauarbeiter müssen wissen, was ihre Arbeit wert ist. Jeder hat eine anständige Bezahlung verdient. Gerade in Kleinbetrieben wird das vom Chef schon mal gern vergessen“, so Paul. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Nach Angaben von Bauindustrie und -handwerk verzeichnete die Branche im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz von bundesweit knapp 140 Milliarden Euro. Mit einem Plus von vier Prozent gilt die Branche als eine zentrale Säule der Konjunktur – während die gesamte Wirtschaft nur um 0,6 Prozent zulegte. „Hier sollte sich kein Bauarbeiter unter Wert verkaufen“, betont Paul.

Quelle: Pressemitteilung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt




Hohenlohekreis: Bislang 40 offizielle Todesfälle

Betrachtet man die aktuelle Coronakarte des Hohenlohekreises https://www.corona-im-hok.de/images/grafiken-fallzahlen/2020-05-08_Indexf%C3%A4lle_Gemeinden.jpg

vom 08. Mai 2020 fällt einem vor alle eines auf: die seit Wochen sich kaum verändernden Fallzahlen. Die Gesamtzahl der offiziell an Corona Infizierten im Hohenlohekreis beläuft sich laut dem Regierungspräsidium Stuttgart auf 757 Fälle https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/lage-in-baden-wuerttemberg/

In Baden-Württemberg gibt es aktuell offiziell 33.252 Infizierte und 1.542 Todesfälle. Im Hohenlohekreis sind bislang nach offiziellen Angaben 40 Menschen an dem Virus gestorben (Stand: 09. Mai 2020).

In die offizielle Coronastatistik werden die Coronainfizierten aufgenommen, die mittels Teststäbchen getestet worden sind. Klinische Diagnosen von Ärzten fließen nicht mit in die Statistik ein. Begründet wird das mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (wir berichteten). An der Drive-In-Abstrichstelle in Belzhag wurden bislang potenzielle Infizierte mittels Teststäbchen getestet. Ab Ende dieser Woche soll die zentrale Abstrichstelle in Belzhag laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises nun erstmal ruhen. Die Abstriche sollen dann in den Arztpraxen direkt durchgeführt werden.

Wie die Abstriche von potenziell Coronainfizierten gemacht werden, ohne dabei andere Patienten anzustecken, ist noch nicht bekannt.

Coronakarte des Regierungspräsidiums Stuttgart. Stand: 09. Mai 2020:

Offizielle Corona Zahlen im Hohenlohekreis vom 08. Mai 2020. Screenshot der Homepage des Landratsamtes des Hohenlohekreises.




Elternfrust im Hohenlohekreis

Viele Eltern von Kindern, die normalerweise mit Bussen des Nahverkehr Hohenlohe (NVH) zur Schule fahren würden, ärgern sich derzeit: Obwohl seit Dienstag, den 17. März 2020, kein regulärer Unterricht mehr stattfindet, wurden die Abopreise für die Monatstickets der Kinder weiterhin regulär abgebucht. Gleichzeitig empfahl der NVH, die Abos nicht zu kündigen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte eine Entschädigungsregelung angekündigt. Die Verhandlungen zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden laufen aber seit April 2020. Wie der NVH auf seiner Homepage mitteilt, könne sich „die Entlastung gegebenenfalls bis Juni ziehen“. Die KidCard für Kinder bis einschließlich 14 Jahre kostet im Abo und für eine Tarifzone 43 Euro pro Monat. Das Sunshineticket gilt für das gesamte Netz und kostet 51,25 Euro monatlich.

„Bisher konnte noch keine Lösung gefunden werden“

Als Anfang Mai klar wurde, dass auch in diesem Monat für die meisten Kinder kein Unterricht stattfinden wird, wandte sich eine betroffene Mutter aus dem Hohenlohekreis bezüglich einer Rückerstattung der Fahrkartenkosten für April und Mai an den NVH. Die Antwort des Unternehmens vom Montag, den 04. Mai 2020, liegt GSCHWÄTZ vor. Sie besagt: „Für den Monat April 2020 kann nach heutigem Stand keine Erstattung oder Sonderreglung zugesagt werden. Es finden jedoch momentan Gespräche zwischen dem Land, den Landkreisen und Städten sowie den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg statt, um gegebenenfalls eine Ausgleichsregelung für die im April 2020 weitgehend nicht genutzten Schüler-Abos sicherzustellen. Für den NVH konnte bisher leider noch keine Lösung gefunden werden“. Sobald aber weitere Informationen dazu vorliegen, würden diese auf  der NVH-Homepage eingestellt. Dazu sollten sich die Eltern regelmäßig auf http://www.nvh.de informieren.

„Es ist uns nicht bekannt, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“

GSCHWÄTZ hakte daraufhin beim NVH nach. Birgit Kuttner, beim NVH zuständig für Öffentlichkeitsarbeit, erklärte am Dienstag, den 05. Mai 2020, per E-Mail ebenfalls: „Leider gibt es hier noch keine Lösung. Es finden derzeit Absprachen zwischen dem Land Baden-Württemberg, den kommunalen Spitzenverbänden und den Verkehrsverbünden statt. Es ist uns nicht bekannt, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist“.

Rückgabe ungenutzter Tickets bis zum 15. des Vormonats

Laut NVH-Homepage können ungenutzte Monatsabschnitte bei den Schüler-Abos normalerweise bis zum 15. des Vormonats beim zuständigen ABO-Center abgegeben werden. Der Monat wird dann nicht berechnet. Dann muss aber auch – sofern vorhanden – die Bonuskarte abgegeben werden. Die Frist für die Rückgabe der Mai-Abschnitte hatte der NVH bis zum 23. April verlängert. Viele Eltern – so etwa im Landkreis Heilbronn – nutzten diese Möglichkeit, manche gaben dann auch gleich die restlichen Tickets für die Monate Juni und Juli ab, weil ja immer noch nicht klar ist, wann und in welchem Umfang der reguläre Schulbetrieb wieder startet. Gerade die älteren Schüler fahren dann häufig mit dem Fahrrad zur Schule.

Text: Sonja Bossert




Hohenlohe: 550 Masken für Hilfsorganisationen gespendet

Das Landratsamt Hohenlohekreis erhielt in den vergangenen Wochen laut einer Pressemitteilung eine Spende von 550 Gesichtsschutzvisieren. Die Spender Fabian Köhler aus Forchtenberg und Alex Voth aus Jagsthausen haben mehrere Pakete im Wert von mehr als 1.000 Euro an die Kreisverwaltung geliefert, welche die Masken dann an Gesundheitseinrichtungen und Hilfsorganisationen im ganzen Kreis weitergegeben hat. Bei der Übergabe der letzten Pakete am Mittwoch, den 06. Mai 2020, bedankte sich Landrat Dr. Matthias Neth persönlich bei den beiden Spendern: „Es freut uns als Kreisverwaltung ganz besonders, dass uns neben vielen Firmen auch Privatpersonen in dieser Zeit unterstützen. Vielen Dank für Ihr Engagement.“

Köhler und Voth sind bereits Ende März in die Produktion von Schutzausrüstung mithilfe von 3D-Druckern eingestiegen. Die Masken werden bei der Firma Voth Production in Jagsthausen hergestellt. „Wir freuen uns, dass wir damit einen kleinen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise leisten können“, so Köhler in der Mitteilung. Der große Vorteil der Gesichtsschutzvisiere ist, dass sie in Verbindung mit einer Schutzmaske Mund, Nase und auch Augen – und damit alle Schleimhäute – noch effektiver schützen.

Dr. Matthias Neth, Landrat des Hohenlohekreises, Thomas Philippiak, Vorsitzender der Innovationsregion Hohenlohe, und Dr. Werner Reinosch, Ärztlicher Direktor der Hohenloher Krankenhaus gGmbH, hatten sich Mitte März in einem gemeinsamen Brief an Unternehmen und Privatpersonen gewandt und um Unterstützung auf der Suche nach Schutzausrüstung gebeten. Der gemeinsame Spendenaufruf für die Gesundheitseinrichtungen im Kreis war nötig geworden, weil sich durch steigende Fallzahlen ein Engpass an Schutzausrüstung abgezeichnet hatte.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis