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NVH-Bus die Böschung hinuntergefahren – ein Verletzter

Aus bisher unbekannter Ursache verunglückte am heutigen Freitag, 17. Dezember 2021, gegen 6 Uhr morgens ein Bus des Nahverkehrs Hohenlohe.

B19-Abzweigung zwischen Hohebach und Ailringen

Der Bus fuhr, von Ailringen kommend, quer über die B19, rutschte danach eine mehrere Meter hohe Böschung hinunter und bleib in einem Acker liegen. Der 56-jährige Fahrer wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Weitere Verletzte gab es glücklicherweise nicht: Passagiere waren nicht an Bord.

Es wird mit einem Schaden im sechsstelligen Bereich gerechnet, am Bus entstand Totalschaden.

 

Text: Matthias Lauterer

Quelle: Feuerwehr Krautheim

Quelle: Feuerwehr Krautheim

 




„Das geht in Richtung Größenwahn“

Im zweiten Teil des dritten Verhandlungstags im Dörzbacher / Hohebacher Scheunenbrandprozess befaßte sich das Gericht vor allem mit der Vorgeschichte und den persönlichen Entwicklungen rund um den Beschuldigten Bernd K. kurz vor der Tat (GSCHWÄTZ berichtete vom ersten, zweiten und dritten Verhandlungstag). Geladen waren die Polizeibeamtin, die die Beleidigungen und Bedrohungen von Bernd K. ursprünglich bearbeitete, die vom Gericht bestellte Betreuerin, die Bernd K. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt betreute, sowie ein Nachbar von Bernd K.

Bernd K. sei zu damals wohnungslos gewesen

Fortgesetzt wurde der Verhandlungstag mit der Befragung der Polizeibeamtin R. Wo ihr Kollege W am zweiten Tag (GSCHWÄTZ berichtete) mit Erinnerungslücken aufwartete, erwies sich R als souverän, sachlich und gut informiert und konnte Licht in den Ablauf des Ermittlungsverfahrens bringen:

Ermittlungsverfahren wegen „Nachstellung“ gemäß §238 StGB – Haftstrafe steht im Raum

Das Verfahren sei nach einer schriftlichen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwäbisch-Hall nach Krautheim abgegeben worden. Krautheim habe die Bearbeitung abgelehnt, womöglich weil der dortige Beamte Z ebenfalls Opfer von Beleidigungen oder Bedrohungen von Bernd K. geworden sei. Daher sei der Fall bei ihr gelandet, mit der Anweisung, eine formgerechte Anzeige wegen „Nachstellung“ zu fertigen und eine Vernehmung Bernd K.s durchzuführen.  W berichtet von gesundheitlichen Konsequenzen, u.a. einem stationären Klinikaufenthalt der Antragstellerin. Der §238 (2) „Nachstellung“, gerne als „Stalking-Paragraph“ bezeichnet, sieht bei der Gefahr „einer schweren Gesundheitsschädigung“ Haftstrafen von 3 Monaten bis 5 Jahren vor – also ein empfindliches Strafmaß.

Bernd K. sei zu der Zeit wohnsitzlos gewesen, konnte daher zum damaligen Zeitpunkt nicht vernommen werden.

Es hätten eine Vielzahl von Strafanzeigen von Bürgern vorgelegen, berichtete R.

Antrag auf zwangsweise Unterbringung

Es wurde danach ein Antrag auf Ingewahrsamnahme nach PsychKHG gestellt. Das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ sieht vor, dass Menschen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auch gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht werden können. Diese Unterbringung muss ein Amtsarzt befürworten.

Über Handyortung ausfindig gemacht

Eine Zustellung des Beschlusses an Bernd K. war nicht möglich, da er wohnsitzlos war. Über eine Handyortung wurde er ausfindig gemacht, in Verwahrung genommen und der Amtsärztin vorgeführt, die jedoch keinen Anlass zur Unterbringung sah. Erst auf weitere Veranlassung der Staatsanwaltschaft wurde die Unterbringung angeordnet.

Mit der Ehefrau aus Dörzbach, mit der Bernd K. eine Liebesbeziehung gehabt haben will, habe sie keinen persönlichen Kontakt gehabt, nur ein Telefonat. Eine eventuelle Beziehung zu Bernd K. sei dabei kein Thema gewesen, berichtet R weiter.

Ungewöhnlicher Verfahrensablauf, hoher technischer Aufwand

Auf Nachfrage, ob so das gewöhnliche Vorgehen sei, erklärt R, dass eine Unterbringung nach PsychKHG schon öfter vorkomme und das Vorgehen durchaus normal sei. Eine Unterbringung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft habe sie in ihren fast 30 Dienstjahren allerdings noch nicht erlebt. Auch der technische Aufwand, der zur Suche nach Bernd K. betrieben wurde, sei „schon hoch“.

Geld vorgestreckt für Medikamente

Das Verhalten des Beschuldigten in der Vernehmung beschreibt sie als sachlich, höflich, ruhig und kooperativ. So habe sie ihm seine Mails nicht vorlesen müssen: „Ich weiß ja, was ich geschrieben habe“. Sie berichtet von einer schriftlichen Einlassung von Bernd K., die dieser allerdings an die Staatsanwaltschaft München geschickt habe, weil er den Behörden in Baden-Württemberg nicht vertraue. Sie habe dieses Schreiben einige Zeit später erst erhalten und nach Rücksprache an die Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall weitergeleitet. Es dürfte sich dabei um das Schreiben handeln, nach dessen Verbleib sich Bernd K. am zweiten Verhandlungstag erkundigt hatte.

Bernd Ks Betreuerin berichtet von Drohungen

Weiteren Einblick in die Tatvorgeschichte sollte die Betreuerin R. bringen, eine 49-jährige Frau, die vor Gericht mit kräftiger Stimme auftritt und einen resoluten Eindruck macht. Sie konnte berichten, dass man ihr die Betreuung von Bernd K. angetragen habe, nach einem rund dreimonatigen Krankenhausaufenthalt. Nach einem Gespräch mit ihm, in dem Bernd K. die Notwendigkeit einer Betreuung als Unterstützung bejaht hatte, hat sie die Betreuung auch übernommen und verschiedene offene finanzielle Angelegenheiten, etwa mit dem Finanzamt und Banken, in geregelte Bahnen gebracht. Sie habe ihn in einer von ihr vermieteten „Monteurswohnung“ wohnen lassen, damit er nicht aus dem Krankenhaus in die Wohnsitzlosigkeit entlassen würde. Dem Wort Monteurswohnung hatte K am ersten Verhandlungstag noch vehement widersprochen (GSCHWÄTZ berichtete). Bis zur ersten Auszahlung des ALG habe sie ihm Geld vorgestreckt, zum Beispiel für  die Medikamente, die ihm noch in der Klinik verschrieben worden seien. Auch den Austausch der Gegenstände mit seinem ehemaligen Vermieter habe sie geklärt. „Das war nötig, auch um die Rechtsstreitigkeiten vom Tisch zu bringen.“ Aber am Tag der geplanten Übergabe, Anfang Mai 2020, war Bernd K. verschwunden.

Betreuung nach kurzer Zeit schon wieder aufgehoben

Am 13. Mai 2020 sei die Betreuung aufgehoben worden – die genauen Hintergründe, die das Gericht zur Aufhebung gebracht haben, sind unklar. Bernd K. behauptet, dass er selber den Antrag gestellt habe, weil er den Eindruck gehabt habe, dass sein „Eigentum verhökert wurde“. R. zitiert das Gericht, das von „Unbetreubarkeit“ gesprochen habe. R berichtet, dass sich im Laufe der Zeit immer mehr Unstimmigkeiten bezüglich der Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten gegeben habe, auch habe Bernd K. Schäden am Mobiliar hinterlassen, mit kleinem Aufwand habe er große Wirkungen erzeugt. Sie habe Angst gehabt, dass er größere Schäden am Haus anrichten könnte – als Ingenieur habe er die Mittel dazu. In einer Videobotschaft habe er gesagt, „seine Berufung sei es, Störenfried zu sein“ und sie habe den Eindruck, dass er das wirklich glaubt. Daher habe sie ihm eine Wohnung in Bad Mergentheim besorgt.

SMS mit bedrohlichem Inhalt

Am 13. Juli 2020 habe sie eine SMS mit, so empfand sie es, mit bedrohlichem Inhalt von Bernd K.  bekommen, aus der hervorging, dass er um ihr Haus geschlichen sei und Fotoaufnahmen gemacht habe. Bei der Verlesung von SMS-Inhalten nickt Bernd K. wieder zustimmend.

Sie habe ihn dann „rausgeschmissen“, seine Sachen in Tüten gepackt und die Polizei informiert. Vorher habe er sie nochmals bedroht und ihr mit damit gedroht, sie aus ihrem eigenen Haus zu werfen.

Aus ihrer Sicht ist Bernd K. krank, sie ist der Überzeugung, dass er bewußt provoziert und genau weiß, was er tut.

Betreuerin vermutet, dass er Medikamente ohne ärztlichen Rat abgesetzt hat

Auf Befragen der Staatsanwaltschaft stellt sich heraus, dass Bernd K. offenbar seine Medikamente selbsttätig abgesetzt hat. Zum Beispiel habe er bei seiner einwöchigen Abwesenheit, sie nennt es „Vagabundentum“, Anfang Mai keine Medikamente mitgenommen. Mit Wirkungen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka bei Einnahme und Absetzung kenne sie sich aus: Das Thema sei Bestandteil eines Kurses während ihrer Ausbildung gewesen.

„Das geht in Richtung Größenwahn“

Auf die Frage des Sachverständigen Heinrich, welchen Eindruck sie von der Psyche Bernd K.s habe, antwortet sie mit „das geht in die Richtung Größenwahn“.

Der Anwalt des Beschuldigten versucht, darauf hinzuwirken, dass R. gekränkt gewesen sein könnte,  dass ihr der Dank des Betreuten gefehlt habe – aber auf diesen Vorhalt zeigt sich R selbstbewusst. Genauso selbstbewusst wie sie die zweifelnden Fragen von Bernd K. über ihre Ausbildung beantwortet: Sie ist offenbar stolz auf das Erreichte, während Bernd K. die Ausbildungsinhalte mit einem spöttischen Lächeln begleitet. Auch während ihrer Aussage sitzt Bernd K. wieder so, dass er die Zeugin immer anschaut und spricht bei seinen Fragen konsequent am Mikrofon vorbei.

Keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden, der den Fall Bernd K. übernehmen wollte

Auf Bernd K.s Frage, warum R. die von Bernd K. gestellten Rechnungen nicht eingetrieben habe, antwortet R., dass sie keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden habe, der bereit gewesen wäre, für Bernd K. zu arbeiten.

Nachdem die Zeugin entlassen wurde und den Saal verlassen hatte, herrscht im Saal eine Weile Stille, bevor Richterin Bezold als letzten Zeugen für diesen Tag Herrn P. in den Saal ruft.

„fixiert auf das Zerstörerische“

P. berichtet davon, dass er sich freiwillig einer ambulanten Entziehungsbehandlung unterzogen habe, ganz bewußt weit weg von seiner Heimat. Während dieser Zeit habe er bei der Zeugin R gewohnt, quasi als Nachbar von Bernd K. „Ich fand ihn ganz interessant, als ich ihn kennengelernt habe“, beginnt er,  berichtet aber auch davon, dass Bernd K. sich immer mehr beleidigend geäußert habe. Ob er Bernd K. als psychisch auffällig empfinde? Bernd K. sei „sehr von sich eingenommen“ und „fixiert auf das Zerstörerische – das ist für mich schon eine Störung“, meint P. Körperliche Übergriffe habe er nicht wahrgenommen, aber „verbal und von hinten“. So habe Bernd K. ihm Sozialbetrug unterstellt. Er habe den Eindruck gehabt, dass Bernd K. auch in sein eigenes Leben eingreifen und es zerstören wolle.

Eine abschließende Frage hat Bernd K. an den Zeugen P.: „Funktioniert die Elektrik von Ihrem Jaguar noch?“ P. besitzt keinen Jaguar.

Text: Matthias Lauterer

Langsam kommt Licht ins Dunkel – Landgericht Heilbronn. Foto: Gschwätz Archiv

 

 




„Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“

Richtiggehend stolz schildert der Beschuldigte Bernd K., was er alles getan hat, um am 23. Juni 2020 eine Scheune in Hohebach anzuzünden. „Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“, sagt der Beschuldigte am Freitag, den 08. Januar 2021 am Prozessauftakt am Heilbronner Landgericht (wir berichteten). Bernd K. soll eine Scheune in Hohebach angezündet haben. Den Eindruck, er sei möglicherweise psychisch krank, will er vermeiden, als er seine Tat im Detail schildert: Grillanzünder habe er gekauft und diese an mehreren Stellen in die Ritzen der Scheune gesteckt, damit das Feuer auch wirklich übergreift. Danach habe er mit Grillanzündern die einzelnen Nester angezündet und geprüft, ob auch alles gut brennt. „Wenn noch eine Halle dagewesen wäre, dann hätte ich die auch angezündet, um die Feuerwehrkräfte zu zerstreuen“, sagt er. Wieviele Brandstellen er angezündet habe, wisse er nicht mehr, „so viele wie möglich“. Danach sei er im Morgengrauen weggegangen.

Zufälliger Zeuge verhindert erheblichen Schaden

Dass die Brandstiftung nicht zu einem Vollbrand wurde, ist laut Anklageschrift einem zufällig vorbeifahrenden Zeugen zu verdanken, der die Feuerwehr alarmierte – so entstand nur ein relativ geringer Sachschaden von etwa 6.000 Euro.

„Die Kehle durchschneiden“

Auch die anderen Tatvorwürfe räumt Bernd K. freimütig ein: Bedrohende und beleidigende SMS-Nachrichten und E-Mails, an seine angebliche ehemalige Geliebte und deren Angehörige, an eine Betreuerin sowie an den Feuerwehrhauptmann Norbert Hepp. In diesen Nachrichten fielen Worte wie „Faschistenpack“, „Nazifotze“ oder „Fettwurst“  und Drohungen wie „Ich will Blutrache“ oder „Soll ich deinem zahnlosen Spinner die Kehle durchschneiden?“ Mit denen habe er provozieren wollen, um seine Situation öffentlich zu machen. Auf die Nachfrage der Richterin besteht er darauf, dass er auch diese Taten bei vollem Bewußtsein geplant und ausgeführt habe: „Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“, sagt er.

Damit liegt ein vollumfängliches Geständnis des Beschuldigten auf dem Tisch.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuldfähigkeit ganz anders als der Beschuldigte: Sie hat keine Anklage in einem Strafverfahren eingeleitet. Es handelt sich vielmehr um ein Sicherungsverfahren, in dem geklärt werden soll, ob Bernd K. in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden muß. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Bernd K. zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war.

Am ersten Verhandlungstag am 08. Januar 2020 wird Bernd K. zu den ihm vorgeworfenen Taten befragt.

Bernd K. könnte auch in einer Bank arbeiten

Ein seriös aussehender Herr mittleren Alters wird hereingeführt, graue Haare, offener Blick, in Jeans und weißem Hemd, darüber eine Weste. Bernd K. könnte in einer Bank arbeiten. Auffällig nur, dass ihm während der Verhandlung die Fußfesseln nicht abgenommen werden.

Redselig ist Bernd K. und berichtet gerne von Dingen, die von den Fragen der Richterin Eva Bezold wegführen und die Richterin auch nicht immer interessieren. Der anwesende psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich allerdings hört sehr interessiert zu.

Beinahe bei der NATO gelandet?

Ganz regulär habe er den Realschulabschluß gemacht, danach keine Lehrstelle gefunden, weil die Meister laut Bernd K. das Risiko nicht auf sich nehmen wollten, einen wie ihn, der mit vielen Vorkenntnissen aufwarten konnte und nicht mehr so lenkbar gewesen sei, nicht einstellen wollten. Daher habe  er sich mit Aushilfsjobs über Wasser gehalten, bis er sich 1985 für 4 Jahre bei der Luftwaffe verpflichtet habe. Als es gegen Ende der Dienstzeit um eine Dienstzeitverlängerung und eine Versetzung zur NATO nach Washington D.C. gehen sollte, habe ihm ein vorgesetzter Offizier geraten, lieber ein Studium aufzunehmen, was er dann auch getan habe. Nach dem erfolgreichen Studienabschluß habe er 4 Jahre als Angestellter gearbeitet, ehe er durch äußere Umstände entlassen worden sei. Daher habe er sich als beratender Ingenieur selbständig gemacht, viele Firmen mit großen Namen habe er beraten, auch im militärischen Sicherheitsbereich. Das alles trägt er recht emotionslos vor, euphorisch wird er, wenn er über erfolgreiche Tätigkeiten spricht: So gebe es „keinen Motor, den ich noch nicht aufgeschraubt hätte“. Über seine Tätigkeit als freiberuflicher beratender Ingenieur sagt er: „Das ist meine Profession, immer ein neues Umfeld, interdisziplinär, zielorientierte Vernetzung“. Hier wirkt er geradezu begeistert, auch von sich selbst. Allerdings wirken die Sätze auch arg zurechtgelegt, zum Beispiel, wenn er über seine mathematischen Vorkenntnisse, die er ins Studium mitbrachte, spricht: „Die mathematische Vorbildung in der Realschule ist nicht gerade studiengerecht gewesen“. Viele Details seiner Schilderung entnimmt er mitgebrachten umfangreichen Notizen. Ganz anders spricht er bei Mißerfolgen, Tiefschlägen oder offenbar unerwarteten Fragen von Richterin Eva Bezold: Dann enden die Sätze oft im Nirgendwo oder werden sehr schwammig, zum Beispiel, wenn es um seine finanzielle Situation geht: Auf die Frage der Richterin nach Schulden antwortet er mit „Verbindlichkeiten“ und „wenn ich ein oder zwei Jahre arbeite, ist das alles wieder weg“.  Von 30 – 60.000€ spricht er dann,  aber „das ist geschätzt“. Zu seinen Eltern habe er keinen Kontakt, er wisse gar nicht, ob sein Vater überhaupt noch lebe.

Umzug ins Jagsttal

Als Techniker und eisenbahninteressierter Mensch habe er das Jagsttal besucht, um dort die Jagsttalbahn zu inspizieren, dort sei er dem Dörzbacher Ehepaar, das er beschuldigt, seine Existenz gefährdet zu haben, zum erstenmal begegnet. „Ich habe mich als Naturbursche sofort zu Hause gefühlt, auch von den Menschen ist sehr viel rübergekommen“.

In den letzten Jahren habe er seinen Bürositz auf dem Anwesen des Ehepaares eingerichtet und dort auch gewohnt. Gegen den Begriff „Zweizimmerwohnung“, der in der Anklageschrift vorkommt, verwahrt er sich: „Das war keine Zweizimmerwohnung, das war ein Beraterbüro mit angrenzendem Privatbereich. Da waren meine Kundendaten wie in einer Kanzlei gesichert.“ Auf sozialen Status und die für ihn richtigen Begrifflichkeiten achtet er offenbar.

Liebesbeweis mit bestellen Strümpfen

Dort sei es dann auch zu einer  Beziehung mit der Ehefrau gekommen, keine Affäre, darauf legt er Wert, die letztendlich 18 Monate gedauert habe. Er will Kenntnis von einem Dokument haben, das besagt, die Eheleute würden ganz bewußt eine Scheinehe, später spricht er sogar von Zwangsehe, führen und die Ehe könne aufgelöst werden, wenn einer der Eheleute den Partner fürs Leben gefunden habe. Dass ausgerechnet zwei Rechtsanwälte ein solches Dokument unterschreiben, erscheint dem unbefangenen Beobachter allerdings sehr fraglich.

Dafür, dass er die Ehefrau als seine große Liebe bezeichnet, ist seine Wortwahl sehr kalt: Die von ihm behaupteten Treffen bezeichnet er als „intime Vereinbarungen“ oder als „sexuelle Verabredungen“, es sei immer alles „einvernehmlich, friedlich und respektvoll“ gewesen.

Bis es dann zur – wie er es nennt – Eskalation gekommen sein soll: Nach einem Gespräch über sexuelle Obsessionen habe er als „Liebesbeweis“ ein Foto, auf dem er in extra bestellten Strümpfen und mit rasiertem Intimbereich zu sehen war, an C. geschickt, die zu dem Zeitpunkt wegen einer Operation im Krankenhaus gewesen sei – umgangssprachlich nennt man solche Fotos heutzutage wohl Dickpics. Dieses Foto sei vermutlich dem Ehemann A. v. E. Gesicht gekommen und das hätte dann zum vollständigen Bruch geführt. Nicht mit der Ehefrau, die hätte ihm noch niemals „Nein“ gesagt.

Aussagen des Beschuldigten – das muss nicht die Wahrheit sein

Das alles sind die Aussagen des Beschuldigten, die am ersten Prozeßtag unwidersprochen im Raum stehen, da noch keine Zeugen gehört wurden. Die Zeugen werden ihre Sicht der Dinge vortragen – und aus deren Sicht mag vieles ganz anders aussehen.

Die Äußerungen werden verwirrender

Bis hierhin konnte man die Schilderungen des Beschuldigten noch einordnen. Die Anklageschrift spricht davon, dass die Wohnung 2019 geräumt wurde und dass es einen Zivilrechtsstreit gegeben habe, an dessen Ende ein Austausch von Gütern stand. Wahrhaft verwirrend wird es im Folgenden: Bernd K. berichtet dann von einem Vorfall, als er nach einem Besuch des Schornsteinfegers sein Büro betrat und seine Privaträume völlig verrußt gewesen seien. Den Ofen hätten die Brüder v. E.  und ein Hausmeister unsachgemäß angeschlossen. Auch sein Computer sei völlig verrußt gewesen und die Daten, darunter Unterlagen die angeblich der Geheimhaltung unterlagen, verloren. Hier fällt auch erstmals das Wort „Verletzung von Grundrechten“: Den Ofenunfall sieht er als einen Verstoß gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Aussagen teilweise nicht wirklich glaubwürdig

Aber: Ein beratender Ingenieur, der einen Laptop mit Geheimnissen einfach so im Büro liegen läßt und dazu keine Datensicherung vorhält? Auch das will dem Beobachter nicht wirklich glaubhaft erscheinen. Es ist auch nicht glaubhaft, denn später spricht er davon, dass in der von ihm angezündeten Scheune sein gesamtes Hab und Gut, inklusive der Daten seiner Kunden gelagert gewesen sei. Warum seine Sachen in der Scheune lagerten und wer sie aus welchem Grund dorthin verbracht hat, war aus den Ausführungen von Bernd K. nicht wirklich zu entnehmen. Jedenfalls sei er an seine Besitztümer nicht mehr herangekommen, Polizei und Gericht hätten seine Reputation kaputtgemacht, „zu diesem Zeitpunkt wurden alle Grundrechte verweigert“. Und deshalb habe er die Scheune angezündet, damit diese Daten seiner Kunden, darunter auch militärische Daten, nicht in fremde Hände fallen können, in seinen Augen ein reiner Notwehrakt. Wieder sieht er sich als Opfer: Man habe seine „komplette Identität ausgelöscht, ich besitze nur noch meine Hose und meinen Rucksack“.

Wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant

Auf den Vorhalt der Richterin, dass man, wenn er darauf besteht, die Taten in völligem Bewußtsein durchgeführt zu haben, eventuell ins reguläre Strafverfahren überleiten müsse, reagieren weder Bernd K. noch sein Anwalt. Überhaupt ist zu bemerken, dass es sehr wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant gibt. Man  hätte als Beobachter doch erwartet, dass der Anwalt das eine oder andere Mal au seinen Mandanten einwirkt, aber davon war nichts zu sehen.

Alle Straftaten notiert

Auch die Richterin wird zurechtgewiesen: „Das wirkliche Paket sieht anders aus als das, was Sie auf dem Tisch liegen haben. Und darüber müssen wir reden.“ Der Familie v. E.  wirft er vor, riesige Schulden zu haben – das habe „man ihm zugetragen“ – und Wege gesucht zu haben, diese Schulden zu tilgen. Wegen seines „Portfolios“ unterstellt er, dass „man anders Kapital schlagen wollte“, aus ihm und auf seine Kosten. Darüber habe er eine Schrift mit 16 Kapiteln verfaßt, die er auch dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Gutachter geschickt habe. „Das was ich da gemacht habe, ist Notwehr“ ruft er einmal aus und hebt ein DIN-A4-Blatt in die Höhe, auf das er wohl alle Straftaten, die er der Dörzbacher Familie unterstellt, notiert hat. Und weiter geht es .“Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“. In diesem Moment macht er den Eindruck, dass er gar nicht versteht, warum er der Beschuldigte ist und nicht andere: Er nennt noch einmal die besagte Familie und weitere bekannte Familien aus dem Hohenlohekreis sowie Justizminister Guido Wolf und Kultusministerin Susanne Eisenmann, nicht zu vergessen: die CDU. „Die haben alle schon mitgespielt.“ Offenbar hatte er mit allen Genannten Begegnungen oder Schriftwechsel, welche in der Anklageschrift jedoch nicht aufgeführt wurden.

Er hätte ja auch das Schloss anzünden können

Immerhin habe er keine  Menschen töten wollen, meint Bernd K. Er hätte ja auch das Schloß anzünden können, „da ist soviel trockenes Holz, das geht hoch.“ Und außerdem: „Was habe ich denn davon, dass die sterben? Die sollen bis zum letzten Tag leiden und mitkriegen, was sie mir angetan haben. Die müssen weggesperrt werden.“ Gemeint sind die Brüder v. E., auch mit „Ich gehe davon aus, dass wir es hier mit Psychopathen zu tun haben“ meint er nur die beiden Brüder. Die Ehefrau aus Dörzbach nimmt er explizit aus, denn sie „ist die Frau, die ich liebe. Solange sie nicht Nein sagt.“

Der psychiatrische Gutachter hat erstmal nur wenige Fragen

Nachdem das Gericht vorerst keine Fragen mehr hatte, meldete sich der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich zu Wort: Er will vor einer tiefgehenderen Befragung des Beschuldigten noch die Zeugen abwarten. Einiges, was in den Schriftstücken von Bernd K. zu lesen ist, sei allerdings „schwer nachvollziehbar“ und könnte „Rückschlüsse auf seinen psychischen Zustand zulassen“. Allerdings interessiere ihn, was Bernd K. mit der Zerstörung seiner Identität meine? Das sei korrekt, der Ehemann aus Dörzbach habe seine Identität zerstört, meint Bernd K. „Er hat ständig versucht, mir sein Wertesystem überzustülpen“. Als Beispiel nennt er einen geplante Geburtstagsfeier mit 75 Gästen. Der Mann habe ihm zu Distelhäuser geraten. „Er hat versucht meinen Gästen vorzuschreiben, welches Bier sie trinken sollen. Meine Gäste trinken kein Distelhäuser.“ Und wieder der Satz: „Das ist eine Einschränkung meiner Grundrechte.“ Inwiefern die Empfehlung einer Biersorte ein Wertesystem oder eine Grundrechtseinschränkung ist, mag bis zur Befragung durch Dr. Heinrich dahingestellt bleiben. Immerhin berichtet Bernd K. auch über ein Gespräch mit dem Ehemann über das Thema Kinderwunsch, das mag – falls das Gespräch so stattgefunden haben sollte – ein Indiz dafür sein, dass ein recht vertrautes Verhältnis zwischen Bernd K. und dem Ehemann vorgelegen haben könnte.

Warum er angegeben hätte, Jude zu sein? Hier beruft sich Bernd K. auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Er habe nachgeforscht, es gebe jüdische Wurzeln in der Familie und es bete ohnehin jeder Christ zu Christus am Kreuz, also zu einem Juden. Der sich opfernde Christus mag gut zur Opferrolle passen, in der sich Bernd K. sieht.

Zu guter Letzt stellt Heinrich noch die Frage, warum sich Bernd K. selber als „jüdischen faschistischen Nationalsozialisten“ bezeichnet hat: „Es geht um die Termini“, also die Begriffe,  sagt Bernd K. Er definiert Faschismus als das Schutzverhalten einer Gesellschaft gegenüber Ausgestoßenen, weiterhin sei er Teil einer Nation und sozial kommt vom Sozialstaat – „dann ist es ein Sozialismus“.

Mit diesem Statement ist der erste Verhandlungstag beendet – die 12 geladenen Zeugen werden ab dem 21. Januar 2021 befragt.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 




„So ein Kühlschrank ist schon eine Anschaffung“

„Immer mehr Leute legen Wert auf hohe Qualität und eine gute Verträglichkeit der Produkte“, sagt Renate Stier, die mit ihrem Mann und den drei Töchtern einen Bio-Demeterhof in Dörzbach-Hohebach betreibt. Deshalb hat sie sich jetzt etwas Neues einfallen lassen: Seit Anfang August 2020 steht hinter der Bushaltestelle an der Kirche in Hohebach direkt an der B19 ein Kühlschrank – liebevoll Stier-o-mat genannt – mit dessen Hilfe sie ihre Produkte direkt an den Mann oder die Frau bringen möchten. Die Fleisch- und Wurstwaren vom eigenen Limpurger Weiderind tragen so klangvolle Namen wie „Männerkramm“, „“Beef im Glas“ oder „Ochsen-Glück“. Mithilfe eines Drehtellers können sich die Kunden ihre Waren aussuchen. Bezahlt wird mit Geldscheinen, der Kühlschrank gibt aber Wechselgeld aus.

„Wir sind voll ins Risiko gegangen“

Das Holzhüttle, in dem der Stier-o-mat seine neue Heimat gefunden hat, hat die Familie selbst aus dem Holz einer alten Scheune gebaut. „So ein Kühlschrank ist schon eine Anschaffung“, sagt Renate Stier. Sei seien dabei voll ins Risiko gegangen, „weil man ja nie weiß, ob es geht oder nicht“. Schließlich sei Hohebach „schon ein wenig abseits vom Schuss“.

Gulasch, Eier aber auch Vegetarisches

Zurzeit bietet Familie Stier hauptsächlich Grillwaren an, ab Herbst will sie aber Wintergerichte für Eintöpfe, Gulasch oder auch Vegetarisches – und alles von der dreifachen Mutter selbst gekocht – ins Sortiment aufnehmen. Ab September – „wenn die Hühner endlich so weit sind“ – sollen auch Eier aus eigener Haltung dazu kommen. „Äbire“ – ganz klar Kartoffeln – aus eigener Produktion vervollständigen das Angebot. Das Wurstsortiment besteht ausschließlich aus Rindfleisch. „Deshalb ist die Wurst naturbelassen und sieht leicht grau aus, weil sie kein Phosphat beinhaltet“, sagt die gelernte Fleischereifachverkäuferin. „Dessen muss man sich bewusst sein.“

„Am besten gehen Kartoffeln.“

Einmal am Tag kommt Renate Stier zu ihrem Stier-o-mat, um das Sortiment zu kontrollieren und aufzufüllen. „Am besten gehen Kartoffeln, Salami und Bratwurst“, sagt die gebürtige Dörrenzimmernerin. Bis jetzt finden hauptsächlich Einheimische den Weg hierher. Die nächste Einkaufsmöglichkeit ist für die rund 650 Hohebacher erst in Dörzbach. Zu normalen Zeiten verkauft die Hohebacherin ihre Waren auch auf Genießermärkten. Wegen Corona finden diese aber zurzeit nicht statt.

Gaststätte „Verborgener Winkel“

Die Rinder der Familie Stier wachsen in Mutterkuhhaltung auf. Die Ochsen bleiben 36 Monate auf dem Hof, erhalten Futter aus Eigenanbau und werden dann geschlachtet, um schließlich in dem neuen Kühlschrank oder auf den Tellern der Gäste der eigenen Gaststätte „Verborgener Winkel“ (http://verborgenerwinkel.de) zu landen. Diese wiederum liegt idyllisch an der Jagst verborgen hinter hohen Hecken und zieht so manche Radlergruppe an. „Wir haben an drei Sonntagen im Monat geöffnet und für Gruppen nach Vereinbarung“, sagt Renate Stier, die auch ihre Gäste selbst bekocht. Außerhalb der Öffnungszeiten finden durstige Radler oder Wanderer einen Kühlschrank mit kalten Getränken und kleinen Snacks. E-Biker können hier außerdem ihre Akkus wieder aufladen.

Auszeichnung Hohenloher Bio-Stern 2020

Worauf Familie Stier besonders stolz ist: Sie hat für ihr Ochsenwurstsortiment einen Hohenloher Bio-Stern 2020 von der Bio-Musterregion Hohenlohe erhalten. Den bekommen nur Hohenloher Bio-Erzeugnisse mit Vorbildcharakter, die biologisch erzeugt und regional sind und außerdem einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Limpurger Rind ist vom Aussterben bedroht und Familie Stier trägt auf ihrem Hof zur Erhaltung der alten Rasse bei. Der Stern hat nun eine Gültigkeit für zwei Jahre. Das letztendliche Ziel von Familie Stier ist ein Arche-Hof. „Wir wollen hier alte Tierrassen – also Nutztiere von früher – erhalten“, sagt Renate Stier. Was die Auszeichnung außerdem mit sich bringt: Alle ausgezeichneten Erzeuger sollen ihr Wurstsortiment im neuen Rewe in Blaufelden anbieten – ein weiteres Standbein für Familie Stier.

Text: Sonja Bossert

 

Im Stier-o-mat gibt es das Sortiment von Familie Stier: Steak, Beef im Glas bis zu Kartoffeln. Fotos: GSCHWÄTZ

Dieses Zertifikat hat Familie Stier für ihr Wurstsortiment erhalten.

 

Dieses Schild am Stier-o-mat weist Radler und Wanderer auf den „Verborgenen Winkel“ hin.

 

Hier werden durstige Radler und Wanderer fündig: Gaststätte und Biergarten „Verborgener Winkel“.

 

 




„Der arme Mann kam völlig abgekämpft am Friedhof an“

Ende Juni haben wir einen Artikel veröffentlicht über das Schild am Friedhof in Hohebach, das stets einen Parkplatz für des Pfarrers Vehikel freihält (https://www.gschwaetz.de/2020/06/27/hier-hat-der-pfarrer-immer-sein-plaetzchen/). Nun hat sich nach Wochen der Urheber des Schildes gemeldet, der keineswegs Ortspfarrer Markus Speer ist. Doris Zeller aus Hohebach erinnert sich: „Als der Pfarrer aus Hollenbach einmal unseren Ortspfarrer bei einer Beerdigung vertrat, hat er nur im Ort einen freien Parkplatz gefunden. Alle Parkplätze am und beim Friedhof waren bereits belegt. Der arme Mann kam völlig abgekämpft an.“ Schließlich seien es vom Ort bis zum Friedhof rund 500 Meter Weg und den „Buckel rauf“ geht’s auch noch.

Abhilfe für des Pfarrers Dilemma

Als Anfang 2020 erneut eine große Beerdigung anstand und wieder der Pfarrer aus Hollenbach als Vertreter fungierte, habe sich ihr Mann Alfred an des Pfarrers Dilemma erinnert und kurzerhand das Schild aufgestellt – in Absprache mit dem Kirchengemeinderatsvorstand. Sie wisse gar nicht, ob Pfarrer Speer das Schild schon gesehen hat. Der würde bei Beerdigungen zum Friedhof rauslaufen und benötige folglich dort auch keinen Parkplatz. „Aber die, die zum Gießen zum Friedhof rausmüssen, fahren entweder mit dem Auto oder mit dem Fahrrad“, lacht die Hohebacherin.




Vollsperrungen Ailringen / ebm-Papst & Hohebach / Weldingsfelden

Die Landesstraße L 1025 muss ab dem 20. Juli 2020, 11.00 Uhr, bis 24. Juli 2020, 12.00 Uhr, zwischen Ortsende Ailringen und Abzweigung K 2388 bei ebm-papst wegen Sanierungsarbeiten gesperrt werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Je nach Verlauf der Bauarbeiten ist es möglich, dass die Sperrung früher aufgehoben werden kann.

Die überörtliche Umleitung erfolgt ab Ailringen über die L 1020 – Hollenbach – K 2388 und umgekehrt.

Die Kreisstraße K 2311 wird ab dem 20. Juli 2020, 8.00 Uhr, bis 24. Juli 2020, 12.00 Uhr, zwischen Hohebach und Weldingsfelden wegen Sanierungsarbeiten gesperrt. Je nach Verlauf der Bauarbeiten ist es möglich, dass die Sperrung früher aufgehoben werden kann.

Der überörtliche Verkehr wird ab Hohebach über die B 19 nach Stachenhausen – Hermuthausen und umgekehrt umgeleitet.

 

 




Hier hat der Pfarrer immer sein Plätzchen

Der Friedhof in Hohebach liegt beschaulich am Ortsrand, mittlerweile zwra nicht mehr ganz, weil das Neubaugebiet nun in direkter Nachbarschaft liegt. Aber doch etwas ausserhalb. Es ist ruhig hier, man kann den Vögeln beim Zwitschern zuhören, während man seine liebsten Verstorbenen besucht und die Blumen auf den Gräbern gießt. Einen Parkplatz findet man hier in der Regel auch immer. Oft hat man die freie Platzwahl.

Daher muss man schon zweimal hingucken, dass man nicht einen Strafzettel kassiert, wenn man hier auf dem falschen Plätzchen parkt. Denn ein Parkplatz ist hier offensichtlich reserviert für des Pfarrers Vehikel. Zumindest weist ein handgeschriebenens Schild auf diesen Umstand hin. Ein Laie fragt sich nun:Hat sich hier jemand einen Scherz erlaubt oder trägt das Schild einen Amtsstempel? Jedenfalls nicht offensichtlich. 

Damit Besucher künftig beim Parken keinen Fehler machen, haben wir uns an des Pfarrers Büro gewandt. Dieser ist leider nur schwer telefonisch zu erreichen. Daher haben wir von der Redaktion GSCHWÄTZ eine E-Mail geschrieben und wollten von ihm wissen: Ist das Schild von der Kirchengemeinde aufgestellt worden? Wenn ja, warum? Vielleicht ist es ja eine vorzeitige Platzreservierung bei größeren Veranstaltungen wie Beerdigungen von Nöten, damit der Pfarrer in jedem Fall nicht zu weit vom Friedhof entfernt parken muss. Haben andere Pfarrer in anderen Gemeinden auch einen eigenen Parkplatz? Bei vielen ist uns bekannt, dass das Pfarrhaus nur unweit vom Friedhof entfernt ist, so dass in der Regel auf das Laufen anstatt auf das Fahren zurückgegriffen wird und somit ein Parkplatz erst gar nicht benötigt wird.

Bei Sonnenschein ist der Weg vom Hohebacher Pfarrhaus bis zum Friedhof gut zu schaffen. Nur bei Regen könnte der Pfarrer, in Hohebach ist das derzeit Markus Speer, etwas nass werden, bis er am Friedhof ankommt. Da wäre dann ein Parkplätzchen direkt vor dem Friedhofseingang schon praktisch.

Markus Speer hat sich bislang noch nicht dazu geäussert.

Friedhof in Hohebach von aussen. Foto: GSCHWÄTZ




Dörzbach/Hohebach/Stachenhausen: 20-jähriger Motorradfahrer schwer verletzt

Zwei Männer wurden bei einem Unfall am Mittwochnachmittag, den 04. März 2020,  gegen 16 Uhr, auf der Bundesstraße zwischen Hohebach und Stachenhausen verletzt. Ein 20-jähriger Motorradfahrer war mit seiner Honda-Maschine in Richtung Stachenhausen unterwegs und versuchte einen Lastwagen zu überholen. Während des Überholvorgangs kollidierte er frontal mit dem 1er BMW eines entgegenkommenden 24-Jährigen.
Durch den Aufprall wurden der Zweiradfahrer schwer- sowie der Autofahrer leicht verletzt. Der 20-Jährige musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden. Für den 24-Jährigen kam ein Rettungswagen zum Einsatz. Die Bundesstraße wurde zeitweise gesperrt. Über die Höhe des Sachschadens kann noch keine Aussage getroffen werden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Die kleinste Bücherei im Jagsttal

Geht man lieber in den Buchladen und kauft sich ein Buch oder geht man in die Bücherei und leiht es sich? Liest man überhaupt noch?

Wenn man ein Buch lesen möchte, kauft man sich eines. Klassisch im Buchladen oder online mit der Option eines E-Books. Aber die Tatsache, dass man sich ein Buch in einer Bücherei leihen kann, scheinen einige zu vergessen oder zu verdrängen. Gut, in vielen Büchereien muss man Anträge ausfüllen, einen Jahresbeitrag zahlen und hat auch noch eine Karte mehr im Portemonnaie, weil man einen Büchereiausweis braucht. Schafft man es nicht innerhalb der Leihfrist das Buch fertig zu lesen oder vergisst es gar abzugeben, gibt es Strafzahlungen.

Anstatt eines Computers gibt es in der Bibliothek Zettelkästen.
Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

Nicht in Hohebach. Im Kirchturm in Hohebach befindet sich eine kleine Bücherei. Auf charmante Weise scheint dort die Zeit stillzustehen. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite der Kirche beim Kirchturm. Jeden Samstag von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr steht die schwere Türe zum Kirchturm offen und somit weiß man, dass Frau Elisabeth Häfele da ist und die Bücherei geöffnet hat. Man geht über die Wendeltreppe ein Stockwerk nach oben und tritt in einen Raum voller Bücher. Um es genau zu nehmen, in einen Raum mit 2.701 Büchern.

Auch regionale Autoren kann man in der Bücherei finden

Die 93-jährige Elisabeth Häfele hat zwar nicht jedes Buch gelesen, aber sie findet für jeden das passende Buch. Von Joanne K. Rowling, Ken Follett, Charlotte Link bis hin zu Karl May, Astrid Lindgren, Cornelia Funke und J. R. R. Tolkien sind fast alle  bekannten Autoren vertreten.

Auch regionale Autoren wie Gertrud Zelinsky und Ulrike Schweikert kann man finden. Elisabeth Häfele ergänzt: „Da dies eine kirchliche Bücherei ist, gibt es hier natürlich auch kirchliche Bücher.“

Die Auswahl ist bunt gemischt und reicht von Bestsellern bis hin zu Nischenthemen.
Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

Einige Schüler kommen, wenn sie Lektüre für Referate benötigen und nutzen die kirchliche Literatur. Kinder besuchen die Bibliothek und durchstöbern die Kinderbuch-Ecke. Jedoch bei weitem nicht mehr so viele wie früher. „Viele haben das Interesse an Büchern verloren“, stellt Elisabeth Häfele fest.

Einen Computer oder Anmeldeformulare sucht man hier vergebens. In Hohebach funktioniert das Prinzip mit dem Zettelkasten noch gut. Die 92-jährige erklärt: „Wenn man sich ein Buch ausleiht, wird der Name und die Anschrift notiert. Wenn man mit lesen fertig ist, bringt man das Buch zurück.“ In der Bücherei in Hohebach gibt es keine Leihfrist oder Mahngebühren und es funktioniert.

Man muss sich nicht unbedingt ein Buch leihen, auch das Stöbern kann Spaß machen. Und siehe da. Für jeden Geschmack scheint etwas dabei zu sein.

Erschienen in unserem Print-Magazin Ausgabe 16 / Februar 2018

 




Dörzbach: Motorradfahrer verliert beim Beschleunigen Mitfahrerin

Schwere Verletzungen zog sich eine 21-jährige Mitfahrerin eines Motorrades bei einem Verkehrsunfall zu, der sich am Freitag, den 27. Juli 2018, kurz vor 19 Uhr auf der B 19 am Ortsausgang Hohebach ereignete. Der 28-jährige Fahrer einer Kawasaki Ninja befuhr die B 19 in Fahrtrichtung Dörzbach. Am Ortsausgang von Hohebach wollte er einen vorausfahrenden Roller überholen und beschleunigte deshalb seine Maschine. Die mitfahrende 21-jährige Sozia konnte sich nicht festhalten und fiel rücklings vom Motorrad auf die Straße. Sie trug einen Schutzhelm aber keine weitere Schutzkleidung. Bei dem Sturz zog sie sich schwer Verletzungen zu und musste von einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden.

 

Quelle: Polizeipräsidium Heilbronn

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