Ingelfinger Teilort zwischen zu wenig und zu viel Wasser
Trockenheit herrscht in einem Graben, der vom Wald her kommend an der hinteren Klinge in Criesbach vorbeifließt. Das war nicht immer so: Früher, vor wenigen Jahren noch, so berichtet es Roland Dörr, dem dort einige Grundstücke gehören, gab es dort genügend Wasser, dass sich dort sogar Gelbbauchunken und Feuersalamander aufhielten und sich fortpflanzten. Und er belegt das durch ein Foto aus dem Jahr 2018. Dieser Graben wird von einer oder mehreren kleinen Quellen gespeist und leitet Wasser zum Kocher ab.
Inzwischen hat sich die Schüttung des Grabens verändert: Laut Dörr flossen einstmals rund fünf bis sechs Sekundenliter Wasser durch den Graben, jetzt schätzt er den Durchfluß auf einen bis zwei Liter pro Sekunde. Er vermutet einen Zusammenhang mit Maßnahmen des NOW, des Zweckverbandes Wasserversorgung Nordwürttemberg, der möglicherweise das Wasser aus der dortigen Quelle in einen Hochbehälter abführe.
Ortsvorsteher vermutet Zusammenhang mit trockenen Sommern
Ortsvorsteher Martin Fahrbach kennt die Gründe für das fehlende Wasser nicht, er geht aber ganz pragmatisch eher von einem Zusammenhang mit den letzten dürren Sommern aus.
NOW gibt detailliert Auskunft
Patrick Helber, NOW-Referent für die Öffentlichkeitsarbeit, teilt mit: „In unmittelbarer Nähe des Hochbehälters Criesbach befinden sich drei Quellfassungen (alte Quelle I und II; neue Quelle). Das Rohwasser der Quellen wird über den Hochbehälter Criesbach zum Wasserwerk in Niedernhall gefördert. Seit Fertigstellung des Wasserwerks in Niedernhall 2013 ist die NOW für die Brunnen und Quellen in Ingelfingen zuständig (Eigentümer ist weiterhin die Gemeinde Ingelfingen). (…) Die Nutzung der Criesbacher Quellen durch die NOW erfolgt seit 2016. Am Hochbehälter selbst sind in den vergangenen Jahrzehnten keine baulichen Änderungen erfolgt. Jener Teil des Quellwassers, der nicht für die Wasserversorgung gespeist wird, fließt als Überlauf dem Bächlein zu.“
Auflagen des Landratsamts werden vom NOW eingehalten
Helber ist überzeugt, dass der NOW sich auf rechtlich abgesicherter Basis bewegt: „Wasserversorgern und staatlichen Stellen ist bewusst, dass auch die Entnahme von Trinkwasser zu Zwecken der Wasserversorgung ein Eingriff in den natürlichen Wasserkreislauf darstellt. Um diese Eingriffe möglichst verträglich zu gestalten, werden Entnahmemengen vom Landratsamt festgelegt, bei dem Umweltverträglichkeitsaspekte berücksichtigt werden. Zudem werden falls notwendig Auflagen vom Landratsamt festgelegt. Das Entnahmerecht für die Criesbacher Quellen zu Zwecken der Trinkwasserversorgung ist in der aktuellen Wasserrechtlichen Erlaubnis des Landratsamts Hohenlohekreis vom 23.07.2015 geregelt. Die Entnahmemenge ist auf max. 4 Liter/Sekunde und max. 126.000 m³/Jahr festgelegt.“ In den letzten vier Jahren wurden zwischen 111.264 m³/Jahr und 125.926 m³/Jahr entnommen, berichtet Helber im Detail.
Von Salamandern und Unken nichts gewußt
Dörr helfen diese Informationen wenig, denn warum der Graben kaum noch Wasser führt, weiß auch Helber nicht: „Da die NOW bereits seit 2016 das Quellwasser für die Trinkwasserversorgung konstant nutzt, können wir die beobachteten Veränderungen am Bächlein ab 2019/2020 nicht erklären. Wir haben auch keine Informationen, welche weiteren Faktoren Einfluss auf den Bach und dessen Wasserstand haben.“ Die seltenen Tiere waren dem NOW nicht bewußt: „Die oben genannte aktuelle wasserrechtliche Erlaubnis enthält keine Auflagen bezüglich geschützter Tierarten oder Wasserrechte von Anliegern. Beide Punkte werden im Dokument an keiner Stelle erwähnt und waren der NOW auch ansonsten bisher nicht bekannt.“
NOW zeigt Gesprächsbereitschaft
Obwohl es die Aufgabe der NOW ist, „auch in Zeiten des Klimawandels verlässlich Trinkwasser liefern zu können“, „ist die NOW als kommunaler Zweckverband bei konkurrierenden Nutzungsansprüchen grundsätzlich bereit für einen Dialog.“ Helber weist aber darauf hin: „Für eine Reduzierung der zulässigen Wasserentnahme liegen aber aus Gründen der Versorgungssicherheit sehr hohe Hürden vor.“
Landratsamt und Stadt Ingelfingen weichen aus
Ausweichender antwortet das Landratsamt: „Insbesondere Feuersalamander sind aufgrund der vorhandenen Gewässercharaktereristik typisch und wurden im Rahmen von Begehungen auch angetroffen.“ Wann diese Begehungen stattfanden und ob die Amphibien dort immer noch angetroffen wurden oder zwischenzeitlich verschwunden sind, dazu äußert sich das Landratsamt nicht. Die Stadt Ingelfingen sagt hierzu: „Ihre Einschätzung, dass dieses Gewässer nahezu versiegt wäre bzw. seit rund 2 bis 3 Jahren deutlich weniger Wasser führe als bisher können wir nicht bewerten, da dies auf rein subjektiver Wahrnehmung beruht. Aktuell führt der Bach auf jeden Fall durchgehend und ausreichend Wasser.“ Was für die Stadt Ingelfingen „ausreichend“ bedeuten mag, sagt Roman Maier, der Leiter des Ingelfinger Bauamtes, nicht.
Gab es ein Sammelbecken?
Hochwasserschutz ist für Ingelfingen und seine Teilorte eine wichtige Aufgabe. Beim Starkregenereignis von 2016 hat sich auch in Criesbach gezeigt, dass Sturzbäche aus den Klingen eine erhebliche Gefahr für Menschen und Gebäude darstellen. Daher zeigt sich Dörr verwundert, dass ein Becken, das sich oberhalb des Hochbehälters befand, vor einiger Zeit zugeschüttet wurde. In diesem Becken hab sich, so erinnert er sich, bei Starkregen stets Wasser gesammelt und der Wasserfluß sei dadurch abgeschwächt worden. Er zeigt die Stelle, die er meint – und tatsächlich ist dort statt eines Beckens inzwischen eher eine Erhebung zu sehen. Sowohl Stadt Ingelfingen als auch das Landratsamt wissen allerdings von so einem Becken nichts: „Ein Sammelbecken irgendwelcher Art ist uns keines bekannt. Die Entwässerungsgräben aus den oberhalb liegenden Flächen entwässern in den Bachverlauf, daher besteht auch kein Anhaltspunkt für eine jemals vorhanden gewesenes Sammelbecken.“ antwortet Maier, und das Landratsamt teuilt mit: „Ein Sammelbecken zum Hochwasserschutz ist dem LRA nicht bekannt und auch nicht im Anlagenverzeichnis aufgeführt.“
Warum und mit was aufgefüllt?
Es mag sich bei dem Becken vielleicht nicht um eine wassertechnische Anlage, sondern um eine natürliche Kuhle gehandelt haben, die möglicherweise eine hochwasserrelvante Schutzwirkung entfaltet hatte – heute könnte ein Sturzbach von der Höhe herunter ungehindert fließen. Warum, von wem und mit welchem Material diese ehemalige Kuhle aufgefüllt wurde, ist offen.
Hochwasserschutz: Niemand kann derzeit sagen, ob und inwieweit Criesbach vor Sturzfluten geschützt ist
Genaue Daten über die Wassermenge, die der Graben bei einem weiteren Starkregenereignis fassen könnte und welche Kapazität die anschließende Verdohlung, die das Wasser unter Criesbach hindurch in den Kocher leitet, hat, werden derzeit erst ermittelt: „Im Zuge der Beseitigung der Unwetterschäden aus dem Jahr 2016 hat die Stadt Ingelfingen die gesamte Verdolung der „Inneren Klinge“ durch die Ortslage von Criesbach (Brunnengasse und Georg-Fahrbach-Straße) sowie das Einlaufbauwerk im Hinblick auf Hochwasser/Starkregen ertüchtigt. Derzeit wird das Starkregenrisikomanagement erarbeitet, konkrete Aussagen zum Inhalt können daher erst nach Abschluss dessen getroffen werden.“ meint die Stadt und das Landratsamt sagt dazu: „Der Abflussquerschnitt des Gewässers ist auf dem gesamten Streckenverlauf unterschiedlich ausgeprägt und daher unterschiedlich leistungsfähig. Eine Starkregenbetrachtung wird derzeit durchgeführt. Rechenergebnisse und Abflussmengen liegen noch nicht vor.“
Niemand weiß, wie weit die Verdolung „ertüchtigt“ wurde
Diese Aussagen sind interessant: Es wurden also Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt, man kann aber nichts über deren Leistungsfähigkeit sagen. Und vor allem kann man nicht sagen, für welche Ereignisse der Teilort Criesbach jetzt gewappnet ist und wann es gefährlich werden könnte.
Keine Wasserrechte der Anlieger?
Interessant ist allerdings, dass das Landratsamt davon ausgeht, dass die Anlieger des Grabens gar keine Wasserrechte zur Bewässerung ihrer Grundstücke haben sollen: „Kenntnis haben wir lediglich von einer erlaubten Wasserentnahme für eine Fischteichanlage an der Inneren Klinge. Weitere Entnahmen sind durch uns nicht erlaubt worden“, so das Landratsamt. Ein Folgebeitrag wird sich daher mit dem vorhandenen oder doch nicht vorhandenen Wasserrecht der Anrainer beschäftigen.
Text: Matthias Lauterer













