Am 22. November 2020 führte ein Vorfall bei einer Querdenker-Demonstration zu hohen Wellen des Aufruhrs im Netz. Einer der Redner beendete seine Rede mit erhobenem rechten Arm und einem Gruß, der erst dem Wolfsgruß ähnelte, dann in einen Hitlergruß überging. So jedenfalls war die Meinung eines Anzeigeerstatters sowie einiger weiterer Menschen, die den Vorfall der Polizei zur Kenntnis brachten. Am 15. November 2021 stand der Redner vor dem Amtsgericht in Heilbronn und mußte sich als Angeklagter gegen den Vorwurf des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach §86 StGB verteidigen.
(GSCHWÄTZ berichtete am 23.November 2020 und 25. November 2020)
Justiz war nicht langsam
So langsam, wie es erscheinen mag, mahlten die Mühlen der Justiz allerdings nicht: Bereits am 22. März 2021 wurde ein Strafbefehl gegen den Angeklagten erlassen, eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 30 Euro, insgesamt also 1.500 Euro, sollte der Angeklagte bezahlen. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch erhoben, daher fand jetzt eine mündliche Hauptverhandlung statt.
Der Angeklagte
Bernhard K., der Angeklagte betritt den Saal als Letzter, seine Maske trägt er lässig unter der Nase. Der Prozeß beginnt mit dem bei Prozessen im Querdenker-Umfeld inzwischen oft gesehenen Ritual, als Richterin Walberg den Angeklagten auffordert, die Maske korrekt aufzusetzen. „Ich habe ein Attest“, entgegnet dieser, worauf ihn die Richterin hinweist, dieses sei „unsubstantiiert“. „Aber es entspricht der baden-württembergischen Verordnung“, entgegnet der Angeklagte. Die Richterin erklärt, dass das Attest keine Diagnose enthalte und ohne Diagnose sei nicht erkennbar, ob der Angeklagte der Verhandlung nicht auch mit Maske folgen könne. Sie läßt sich auf keine weitere Diskussion ein – Bernhard K. erklärte, der Verhandlung nur „unter Protest“ beizuwohnen.
Zweiter Vorname Adolf
Im Folgenden erklärte K., der erst auf gezielte Nachfrage der Richterin seinen zweiten Vornamen Adolf nennt, zu seinen persönlichen Verhältnissen, dass er 1962 geboren sei, aus einem Dorf in der Umgebung stamme, ein Studium mit dem Grad als Diplom-Ingenieur abgeschlossen habe und bis zu der Demonstration beruflich erfolgreich gewesen sei. Er habe kurz vor der Demonstration seinen Arbeitsplatz gewechselt und diesen im Februar 2021 aufgrund des Vorfalles noch in der Probezeit verloren. Seit Anfang November 2021 habe er wieder einen gut bezahlten Arbeitsplatz und sei gerade im Umzug nach München begriffen. In seiner Familie und in seinem Leben habe es niemals rechte Tendenzen gegeben – zwei seiner Onkel seien schließlich durch den Krieg Opfer des Nationalsozialismus geworden. Er habe in seinem Leben oft im Ausland gearbeitet und dabei, so sagt er, „unterschiedliche Ethnien kennengelernt“.
Staatsanwältin erkennt in der Geste einen Hitlergruß
Staatsanwältin Müller (sie bittet, ihren korrekten Namen nicht zu nennen, da sie in sensiblen Bereichen arbeite) bezieht sich nur kurz auf den Strafbefehl und sieht weiterhin einen Verstoß gegen §86 StGB.
„Ich hab das gar nicht mitgekriegt, dass meine Hand etwas gemacht hat“
K. berichtet, er habe diese Rede deshalb gehalten, weil er den Eindruck hatte, „dass etwas nicht stimmt“. Im Lauf der Rede habe ihn die Lautstärke der Lautsprecher und die laute Reaktion der Menschen regelrecht aufgeputscht. Den letzten Satz seiner Rede – er fordert dazu auf, „diesen Sumpf“ zu beenden und schließt mit „Dazu stehe ich“ – habe er spontan gesagt. Die Rede sei beendet gewesen, die Konzentration und die Anspannung hätten nachgelassen, da hätte er seinen Arm nicht kontrolliert. „Ich hab das gar nicht mitgekriegt, dass meine Hand etwas gemacht hat.“ Bernhard K. vermutet bezüglich des Videoausschnitts, das ihn mit erhobenem Arm zeigt: „Da hat einer die Sequenz rausgeschnitten.“ Und: „Da versucht man, was rüberzubringen – und dann kriegst Du hinterher eine solche Klatsche.“ Mehrfach beruft er sich darauf, dass der in den sozialen Netzwerken verteilte Film nur ein völlig aus dem Kontext gerissener Schnipsel sei.
Er redet nahezu ohne Punkt und Komma, immer wieder legt er Wert auf das Wort „Entspannung“ und bestätigt auf die konkrete Frage der Richterin: „Die Hand, der Arm, der ganze Körper hat sich entspannt.“ Er habe die Hand gesenkt und die müsse sich von ganz allein wieder gehoben haben. „Eine bewußte Aktion war das nicht“. K. redet viel und wiederholt sich inhaltlich oft.
„Da müßte ich ja geisteskrank sein“
Seine Rede habe er im Netz erst gar nicht angeschaut, er habe erst von dem Aufruhr erfahren, als ihm der Organisator einen Link geschickt habe. So einen Schnipsel zu verbreiten „ist eine Frechheit“. Er habe in seiner Rede so viele „antitotalitäre Punkte“ aufgeführt, da würde er doch nicht das Zeichen einer totalitären Organisation machen – „Da müßte ich ja geisteskrank sein, warum sollte ich das tun?“
„Da müsste ich ja geisteskrank sein“
K.s Verteidigerin, Silke Waterschek aus Heibronn, stellt Fragen, die sich an den Buchstaben des Gesetzes und weniger an den eigentlichen Handlungen des Angeklagten orientieren: „Haben Sie billigend in Kauf genommen, dass das Zeichen als Hitlergruß interpretiert werden könnte?“ Sie leitet K. zu der Aussage hin, dass er nie vorher und auch niemals nach der Demonstration noch Kontakt in den Kreis von Querdenkern gehabt habe. K. wirft ein: „Da war auch die Antifa da.“
Das Video
Nach kurzer Unterbrechung, die technischen Schwierigkeiten geschuldet war, präsentierte Richterin Walberg das Video der kompletten 13-minütigen Rede. Damit war nun auch für Prozeßbeteiligte und Publikum der von Bernhard K. verlangte Kontext zugänglich. Das Video entstammt einem Livestream aus Querdenkerkreisen. Ob der Angeklagte und die Verteidigung vorab von dieser Inaugenscheinnahme wußten, war nicht auszumachen.
Ein durchaus charismatischer Redner
Bernhard K. stellt sich im Video als begabter und wohl auch erfahrener Redner dar, seine Gestik ist sparsam, aber bewußt gesetzt. Den Zeigefinger setzt er oft ein. Auch rhetorisch ist er geschickt, ein langgezogenes und gleichsam fragend nach oben gezogenes „obwoooohl“ und danach eine Pause, damit das Publikum reagieren kann: Das zeigt durchaus eine rednerische Klasse, die in der Form nicht oft zu sehen ist. Er bringt Emotion ins Publikum und fordert es gezielt zu Meinungsäußerung auf – meist fordert er ein deutliches „Nein“ und erhält es auch.
Querdenkertypische Ausdrucksweise
Er verwendet die bekannte Wortwahl, wie sie von Querdenkern bekannt ist, auch die Redewendungen glaubt man schon gehört zu haben – wie eine spontane Rede eines Mannes, der nur seine eigenen Wahrnehmungen deutlich machen will, klingt das nicht.
Polizeikommissar im Zeugenstand
Als Beobachter verfestigt sich der Eindruck: Diese Rede wurde von jemandem gehalten, der genau wußte, was das Publikum hören will und der die Reaktionen des Publikums anfeuert. So naiv, wie er sich selber darstellt, wirkt Bernhard K. während seiner Rede ganz und gar nicht. Selbstsicher und von sich und seinen Worten überzeugt wirkt er. Man will es ihm nicht mehr glauben, dass er von den Reaktionen des Publikums so überwältigt war. Die Körperspannung bei der Grußgeste wirkt auch ganz und gar nicht, als würde sich K. dabei entspannen.
Über 7.000 likes
Als Zeuge geladen war H., ein Polizeihauptkommissar im Ruhestand. Er habe den Fall zugeteilt bekommen, nachdem eine Strafanzeige und mehrere Anfragen bei der Polizei eingegangen seien. Er selber sei bei der Demonstration nicht vor Ort gewesen, aus der Aktenlage gehe er von etwa 500 Zuhörern aus. Die Veranstaltung sei ordnungsgemäß angemeldet gewesen, der Zugang sei frei möglich gewesen. Als er das Video im Netz gesichtet habe, habe es bereits 7.000 Likes gehabt. Über eine Gegendemonstration weiß er wenig, die war wohl nicht Bestandteil der Akten. Er stellt fest, dass damit die Bedingung des §86 erfüllt sei, dass das Symbol „der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“ sein muss, um eine Strafbarkeit zu begründen.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft: „eine willensgesteuerte Handlung“
Nachdem der Zeuge entlassen ist und Gericht, Staatsanwältin und Verteidigerin keine weiteren Fragen stellten, trug Staatsanwältin Müller ihr Plädoyer vor: Die Wortwahl des Angeklagten, sie nennt beispielhaft „Ermächtigungsgesetz“, „Zensur durch die Presse“, „Krieg gegen die Psyche“, „ferngesteuert“ oder auch „Dieser Sumpf muss ausgetrocknet werden“ ist für sie bezeichnend: „Der Kreis schließt sich für mich sicher, dass die Geste bewußt und wissentlich war.“ Sie kann in der Armbewegung keine Entspannung sehen, sondern „eine willensgesteuerte Handlung“.
Sie plädiert daher wie im Strafbefehl auf 50 Tagessätze, allerdings nicht mehr á 30 Euro, sondern á 70 Euro. Grund: Die wirtschaftlichen Verhältnisse von K. stellten sich im Prozess besser dar als im März 2021, als der Strafbefehl erlassen wurde.
Verteidigung: kein „dolus eventualis“
Verteidigerin Waterschek hebt darauf ab, dass kein „Dolus eventualis“ vorliege. Der Angeklagte habe also nicht gewußt, was er möglicherweise getan hat und auch nicht das Risiko der Entdeckung in Kauf genommen. Sie betont, dass das Publikum der Veranstaltung keinen Hitlergruß gesehen habe, dass Bernhard K. bisher nie straffällig geworden sei und auch kein nationalsozialistischer Hintergrund feststellbar sei. Sie plädiert daher auf Freispruch.
Das Urteil

Diese Geste war für das Gericht ein Hitlergruß und keine Entspannung. Quelle: Twitter
Richterin Walberg verkündet nach kurzer Unterbrechung das Urteil: 50 Tagessätze, wie es auch der Strafbefehl besagte. Allerdings wird dem nun Verurteilten sein neuer Arbeitsplatz zum Verhängnis: Statt mit 30 Euro rechnete das Gericht jetzt mit 70 Euro Einnahmen pro Tag.
Gericht: Video widerspricht der Darstellung des Angeklagten
Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, begründet sie das Urteil, dass das Video die „Entspannungs-These“ widerlegt. Sie sieht eine ganz andere Bewegung als vom Bernhard K. beschrieben. Erst der ausgestreckte Zeigefinger und dann die ausgestreckte Hand, das ist für das Gericht „bewußt und willentlich“. Auch die dazu geäußerten Worte „Und dazu stehe ich“ unterstützen dies, so das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bernhard K. hat eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.
Text: Matthias Lauterer