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Niemand hat vor…

Der ehemalige Bundesinnenminister de Maiziére begründete einmal seine Auskunftsunwilligkeit mit dem Satz „Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern“. Diesen Eindruck gewinnt man auch, wenn man die ausweichenden und immer im unkonkreten bleibenden Antworten der Pressestelle des Innenministeriums auf unsere Fragen liest:

Fragt man konkret nach den betroffenen Standorten für neun Anträge, bei denen Regierungspräsidien Unterstützung durch die Bundeswehr unter anderem hinsichtlich der Einhaltung von Quarantänebedingungen angefordert haben (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/07/16/jetzt-wirds-bund/) wird in der Antwort genau ein Standort namentlich genannt.

Fragt man konkret nach den „Isolierstationen“ wird mit Aussagen zu „Erstaufnahmeeinrichtungen“ geantwortet.

Und wenn man konkret nach Plänen für Künzelsau fragt, bekommt man nicht etwa ein klares „Nein“ oder „Ja“, sondern die Antwort: „In Künzelsau betreibt das Land keine Isolierstation.“

Das schließt die Interpretation, dass das Land trotzdem eine Anforderung formuliert haben könnte, nicht aus, denn die kommunalen Behörden sind gar nicht antragsberechtigt.

Interpretationsspielraum in alle Richtungen

Statt klarer Antworten und offener Kommunikation gegenüber der Bevölkerung erhält man nur Sätze, die Interpretationsspielraum in alle Richtungen offenlassen. Warum diese Schwammigkeit? Hatten die Antragsteller wirklich nur im Sinn, die Bundeswehr hausmeisterliche Tätigkeiten ausüben zu lassen? Aber warum benötigt es hochqualifizerte Bundeswehreinheiten, um Löcher in Zäunen und sonstigen Vandalismus aufzuspüren oder für die Essensausgabe und „allfällige Hausmeistertätigkeiten“?

Warum legt das Innenministerium auf einmal so großen Wert darauf, dass die Bundeswehr gar nicht für hoheitliche Aufgaben eingesetzt werden sollte, während die Bundeswehr die Anfragen sehr wohl so verstanden hat?

Wäre es für den Bürger wirklich so beunruhigend, wenn er wüsste, dass und wie die Landesregierung auf einen möglicherweise eintretenden Pandemie-Katastrophenfall vorbereitet ist?

Hat man Angst, dass die Bürger bei offener Kommunikation von möglicherweise gut durchdachten Plänen für den absoluten Notfall in Panik verfallen könnten?

Wenn ja, muss man feststellen, dass die vom Innenministerium gegebenen ausweichenden Antworten die Bevölkerung noch mehr verunsichern können, als klare Worte das könnten.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Jetzt wird’s Bund

In Zeiten von Corona greifen Menschen zu ungewöhnlichen Mitteln. So auch Beamte des Landes Baden-Württemberg, die für die „Bestreifung“ von Landeserstaufnahmeeinrichtungen und Isolierstationen Soldaten der Bundeswehr angefordert haben.

Sie waren nicht die einzigen, denn auf eine parlamentarische Anfrage des MdB Hunko (Die LINKE) an die Bundesregierung teilt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) am 06. Mai 2020 mit, dass es zwischen dem 16. März 2020 und dem 06. April 2020 16 Anfragen zur Unterstützung von Landes- und Kommunaleinrichtungen durch Bundeswehrsoldaten gegeben hat, davon allein neun Anträge aus Baden-Württemberg.

Regelung im Grundgesetz

Es ist ein Unterschied, ob die Bundeswehr reine Amtshilfe leistet, zum Beispiel durch Abstellung von medizinischem Personal oder durch Erbringung von logistischen Dienstleistungen, oder ob Bundeswehrsoldaten hoheitliche Befugnisse übernehmen, beispielsweise Festnahmen durchführen. Im Art 35 (2) des Grundgesetzes ist dies geregelt. Das Pikante: Hunko hatte explizit nach Amtshilfeersuchen gefragt, bei denen die Bundeswehr auch hoheitliche Aufgaben übernehmen sollte. Seine Frage lautete:

„Für welche Aufgaben hat das Verteidigungsministerium zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Amtshilfeersuchen erhalten, in denen die Bundeswehr (etwa beim Objektschutz) unter anderem hoheitliche Befugnisse übernehmen sollte beziehungsweise soll, und wie wurden diese Anträge beschieden (bitte auch mitteilen, wie viele zurückgezogen wurden)?“ Laut BMVg haben Baden-Württembergische Behörden zu drei Zeitpunkten derartige Hilfeersuchen an die Bundeswehr gestellt:

Soldaten angefordert in Bataillonsstärke

Am 31. März 2020 stellt das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart drei Anträge über die Bereitstellung von insgesamt 60 Soldaten „Wachpersonal zur Bestreifung“ einer Außenstelle einer Flüchtlingsaufnahmeeinrichtung, einer Isolierstation für infizierte Flüchtlinge und einer Erstaufnahmeeinrichtung. Am 01. April 2020 stellt das RP Karlsruhe zwei Anträge über die Bereitstellung von insgesamt 424 „Soldaten Wachpersonal für Sicherheitsaufgaben, Überwachung von Quarantänemaßnahmen und Kontrolle der Einhaltung der Ausgangssperre.“ Am 06. April 2020 werden vom Innenministerium des Landes zwei Anträge „auf personelle Unterstützung der Bundeswehr“ zur Bestreifung zweier Isolierstationen und zwei Anträge „zur Bestreifung einer Isolierstation zur Bestreifung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen“ gestellt. Insgesamt wurden in diesen vier Anträgen 419 Soldaten angefordert. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Anträge vom 31. März möglicherweise in denen vom 02. April enthalten sind, werden fast 850 Soldaten angefordert – das ist Bataillonsstärke.

Alle diese Anträge wurden noch vor dem 06. Mai 2020 zurückgezogen.

„Da fehlt jegliches Gespür.“

Hunko ist entsetzt: „Der grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann wollte allen Ernstes 400 uniformierte und bewaffnete Soldat/innen in Amtshilfe für die Polizei vor eine Flüchtlingseinrichtung stellen. Da fehlt jegliches Gespür für die Traumatisierung, die viele Geflüchtete durch Militär erlebt haben.“ Auch Bürger bekämen sicherlich ein mulmiges Gefühl, wenn bewaffnetes Militär durch die Straßen patrouillieren würde.

Laut Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes sind bereits heute Bundeswehrsoldaten an 5 Einrichtungen des Landes tätig: „Die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten unterstützen im alltäglichen Betrieb, zum Beispiel bei der Ausgabe von Essen und Getränken, von Material (Handtücher, Reinigungsmittel), bei allfälligen Hausmeistertätigkeiten und helfen in der Krankenstation.“ – Aufgaben, die wahrscheinlich niemand anderes als ein hochausgebildeter Soldat erledigen kann.

Einsatz in Form von Amtshilfe

Die angedachten Aufgaben der zusätzlich angeforderten Soldaten und Soldatinnen beschreibt Renato Gigliotti, Pressereferent des Ministeriums, wie folgt: „Ursprünglich war weiter beabsichtigt, den privaten Sicherheitsdienst bei seinen Aufgaben zu unterstützen; die Aufgaben des privaten Sicherheitsdienstes umfassen keine hoheitlichen Tätigkeiten. Bei der Verwendung des Begriffs „Bestreifung“ war daran gedacht, die in den Einrichtungen tätigen privaten Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel auf Kontrollgängen zu begleiten, um Gebäude und Zäune auf Schäden oder Auffälligkeiten hin zu überprüfen oder Vandalismus festzustellen. Somit war ein Einsatz in Form von Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz beabsichtigt.“ – ganz im Gegensatz zur Aussage des BMVg, das bei diesen Anträgen davon ausgegangen ist, dass die Bundeswehr „unter anderem hoheitliche Befugnisse“ übernehmen sollte.

Weder „Ja“ noch „Nein“

Auf die konkreten Fragen, welche Isolierstationen „bestreift“ werden sollen, geht das Ministerium nicht ein, zu Künzelsau meint man nur: „In Künzelsau betreibt das Land keine Isolierstation.“ Das ist weder ein „Ja“ noch ein „Nein“, denn „anforderungsberechtigt“ ist nur das Land, eine eventuelle Anfrage von Kreis oder Stadt hätte ohnehin nur vom Innenministerium an das BMVg weitergeleitet werden können. Kommunale Anfragen aus anderen Bundesländern sind vom BMVg allein deshalb abgelehnt worden.

„Beamte, die eine stärkere Einbindung der Bundeswehr befürworten“

Auf die Frage, warum ausgerechnet aus Baden-Württemberg so viele Anträge gestellt wurden, kann Hunko nur vermuten: „Offensichtlich ist man sich in BaWü der Tragweite der Entscheidung nicht bewusst und meint, es sei doch nichts, dabei wenn die Bundeswehr Waffen trägt.“ Er vermutet weiter, dass im Innenministerium Beamte tätig sind, „die eine stärkere Einbindung der Bundeswehr in die Innere Sicherheit befürworten, möglicherweise aktive Reservisten. Die Coronakrise eignete sich dafür als Versuchsballon.“ Einen Hinweis darauf sieht er in einem Gastbeitrag von Karl-Heinz Gimmler, Rechtsanwalt und Oberstleutnant der Reserve, in der Zeitschrift „Behörden Spiegel“. Diese Zeitung hat nach eigenen Angaben eine Auflage von 114.000 und wird bundesweit von Behördenmitarbeitern in allen Bereichen gelesen. In der Ausgabe vom April 2020 schreibt Gimmler: „Insoweit kann die Bundeswehr als „Zusatzpolizei“ eingesetzt werden – mit allen landesrechtlichen Befugnissen, also auch Schusswaffeneinsatz“, schränkt aber ein, dass dieser nur auf „Infanterie- und Handwaffen“ beschränkt sein dürfte, weil der Polizei ja auch keine anderen Waffen zur Verfügung stünden. Er ist der Meinung: „Die veröffentlichte Meinung des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) dürfte schlicht zu restriktiv (…) sein.“ Gimmler, Fachanwalt für Steuerrecht sowie Transport- und Speditionsrecht, sieht das also völlig anders als die Juristen des BMVg.

Differenzen zwischen GRÜNEN und CDU

Auch der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl (GRÜNE) aus Weinheim ist der Meinung, dass es bei den genannten Anträgen um hoheitliche Aufgaben geht und widerspricht damit dem CDU-geführten Innenministerium. Er hat daher Innenminister Thomas Strobl zur Aufklärung des Sachverhalts aufgefordert. Offenbar hat er noch keine Antwort auf diese Fragen.

Alles nur ein Missverständnis?

Schwierige verfassungsrechtliche Fragestellungen, Versuchsballon interessierter Kreise oder einfach nur ein Missverständnis? Gigliotto scheint jedenfalls von letzterem überzeugt: „Die Anträge wurden zurückgezogen, da sie entgegen der Absicht des Antragstellers Formulierungen enthielten, die zu Fehlinterpretationen hätten führen können.“

Text: Matthias Lauterer

 

„Zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung“

Grundgesetz Artikel 35 (1) und (2)

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_35.html