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„Gesamtes medizinisches Personal im Covid-Bereich ist an einer Belastungsgrenze – sowohl physisch als auch psychisch“

Am Montag, 22. November 2021, berichtete GSCHWÄTZ über die Belegungszahlen der Krankenhäuser der Umgebung und mußte feststellen, dass die Lage auf den Intensivstationen kritisch ist. In der Stadt Heilbronn und in Öhringen waren alle Intensivbetten belegt. Im Kreis Heilbronn, dem Kreis Schwäbisch-Hall und dem Main-Tauber-Kreis gab es noch freie Betten.

GSCHWÄTZ hat bei den Krankenhausbetreibern nachgefragt, ob die Kapazitäten noch ausreichen, um beispielsweise bei einem Verkehrsunfall mit einem „Massenanfall von Verletzten“ (ManV) noch eine gute Versorgung der Patienten gewährleisten zu können.

„Die Erstversorgung von Notfallpatienten ist in unseren Krankenhäusern sichergestellt“

Ute Emig-Lange von der BBT-Gruppe, Träger der Krankenhäuser in Öhringen und Bad Mergentheim, erklärt das Procedere in einem solchen Fall: „Bei einem ManV gibt es vor Ort einen leitenden Notarzt, der gemeinsam mit der Leitstelle die Verteilung der Patienten auf die jeweiligen Krankenhäuser koordiniert. Die Abläufe sind im ManV-Konzept der Landesregierung festgelegt. Abhängig vom Schweregrad der Verletzungen und der Dringlichkeit der Behandlung werden die Patienten dann in die für die Behandlung jeweils am besten geeigneten Krankenhäuser verteilt (z.B. Brandverletzte in Kliniken, die auf diese Behandlung spezialisiert sind). Damit wird sichergestellt, dass in dem jeweiligen Krankenhaus ausreichend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Wenn unseren Häusern solche Notfallpatienten zugewiesen werden, werden diese bei uns behandelt. Dazu können wir unsere Aufnahmekapazitäten kurzfristig erhöhen.“
Das betrifft allerdings nur die Erstversorgung. Die anschließende Versorgung muß möglicherweise in einem anderen Krankenhaus durchgeführt werden: „Die Erstversorgung von Notfallpatienten ist in unseren Krankenhäusern sichergestellt, eine eventuell erforderliche anschließende Weiterverlegung wird dann organisiert.“

SLK: „Verteilung der Lasten“ über das TraumaNetzwerk Nord-Württemberg

Für solche hypothetischen Fälle steht, so Mathias Burkhardt, Pressesprecher der SLK-Kliniken, ein Netzwerk von Kliniken bereit: „Die Situation eines „ManV“ ist immer ein Ausnahmezustand. Innerhalb dieses Ausnahmezustandes werden wir, gemäß unserem Versorgungsauftrag, auch in dieser Situation versuchen, alle betroffenen Patienten medizinisch optimal zu versorgen. Im Rahmen des „TraumaNetzwerk Nord-Württemberg“, zu dem das „Überregionale TraumaZentrum“ im Klinikum am Gesundbrunnen gehört, findet gegebenenfalls dann eine Verteilung der Lasten statt.“

Weiterbehandlung von Patienten nicht unbedingt in der Klinik der Erstversorgung

Dem TraumaNetzwerk Nord-Württemberg gehört neben den SLK-Kliniken auch das Klinikum in Ludwigsburg an. Das CARITAS-Krankenhaus in Bad-Mergentheim ist allerdings Teil des TraumaNetzwerk Nordbayern.

Auch das DIAKONEO in Schwäbisch-Hall ist vorbereitet: „Die Krisenpläne am Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall haben Szenarien für ManV definiert. Sollte der ManV eintreten, werden sie abgearbeitet.“ Die Verlegung von Patienten ist üblich: „Schon unter normalen Umständen gehören Verlegungen an andere Häuser zu den gängigen Maßnahmen bei einem ManV.“

Blick auf die Belastung des Personals

Unter Corona leiden nicht nur die Patienten, auch das Personal in  den Krankenhäusern arbeitet nun seit gut zwei Jahren unter höchster Anspannung. Sowohl der reine Arbeitsaufwand, als auch das Leid der Patienten, auch das Sterben der Patienten, wirken belastend. Das wird auch Außenstehenden klar, wenn man beispielsweise in der ARD-Dokumentation „Charité-intensiv“ Bilder aus dem Inneren einer COVID-Station sieht.

 

Screenshot aus der ARD-Doku „Charité-intensiv“

„an einer Belastungsgrenze“

Auch die Krankenhäuser wissen um die Situation ihre Beschäftigten. Kurz und knapp äußert sich Markus Wagner vom DIAKONEO-Verbund dazu: „Die Lage für alle Mitarbeitenden im Haus ist angespannt.“
Deutliche Worte findet Mathias Burkhardt: „Das gesamte medizinische Personal im Covid-Bereich ist an einer Belastungsgrenze – sowohl physisch als auch psychisch. Die Behandlung von Corona-Patienten über einen so langen Zeitraum ist sehr herausfordernd.“

Einen Herbst und Winter unter normaleren Arbeitsbedingungen gewünscht

Lobende und aufmunternde Worte findet Ute Emig-Lange für das Personal der BBT-Gruppe: „Wie in allen Krankenhäusern, die in den zurückliegenden Wellen der Pandemie in starkem Maß gefordert waren, ist nur zu verständlich, dass auch unserer Kolleginnen und Kollegen – nicht nur in der Pflege – sich den Herbst und Winter unter normaleren Arbeitsbedingungen gewünscht hätten. Die erneute Anspannung verlangt allen, die sich für eine gute Versorgung unserer Patientinnen und Patienten verantwortlich fühlen, erneut eine große Kraftanstrengung ab. Die allermeisten Kolleginnen und Kollegen in Pflege und Medizin sind zum großen Glück für unser Gesundheitssystem  „Überzeugungstäter“ und haben die Berufe in erster Linie ergriffen, weil sie eine hohe soziale Verantwortung haben. Sie sind pragmatisch und schalten jetzt wieder um in den „Pandemiemodus“, um die Patienten weiter so gut wie möglich versorgen zu können.“

Worte erleichtern die Lage des Personals nicht

Diese Worte, die zwar die Anerkennung für die Leistung und die Belastung des Personals ausdrücken, können die Lage auf den Stationen allerdings nicht erleichtern. Ute Emig-Lange fügt im Namen der Mitarbeiter:innen hinzu, was eine Erleichterung bringen könnte: „Für Menschen, die sich trotz aller Warnungen bisher noch nicht haben impfen lassen, fehlt allerdings zunehmend das Verständnis.“

„Allein politischen Maßnahmen und das richtige Verhalten der Bevölkerung haben Auswirkungen auf die Infektionsraten.“

Die neuen, von der Politik vorgegebenen, Kennzahlen für die Beurteilung der Corona-Lage (GSCHWÄTZ berichtete), beispielsweise die Hospitalisierungs-Inzidenz, werden auch in den Krankenhäusern kritisch gesehen. Quoten und Kennzahlen allein helfen nicht, meint Markus Wagner: „Zur Bewältigung einer Pandemie sind Quoten wichtige Indikatoren, sie haben aber keinen Einfluss auf deren Verlauf. Allein politischen Maßnahmen und das richtige Verhalten der Bevölkerung haben Auswirkungen auf die Infektionsraten.“ Er appelliert an die Menschen: „Wir können deshalb nur jeden auffordern, sich an die verordneten Maßnahmen zu halten und Kontakte soweit möglich zu vermeiden, um einen Überlastung der medizinischen Versorgung nicht nur für Corona-Infizierte, sondern für jeden Erkrankten zu vermeiden.“

„Die Inzidenz ist die maßgebliche Größe zur Vorbereitung auf das, was auf uns zukommt.“

Als Planungsgrundlage für das Krankenhaus sieht er weiterhin die Inzidenzen: „Statistik-Experten können anhand aktueller Infizierungsraten berechnen, wie viele Menschen etwa zwei Wochen später stationär versorgt werden müssen.“ Mathias Burkhardt schließt sich dieser Meinung an: „Für uns als SLK-Verbund war und ist die Inzidenz die maßgebliche Größe zur Vorbereitung auf das, was auf uns zukommt.“ Auf die Frage, ob die Hospitalisierungsrate zu spät warnen würde, meint Burkhardt: „Was die Hospitalisierungsquote betrifft, ist dies – für Krankenhäuser gesehen – der Fall. Es ist sozusagen eine „Pandemiebetrachtung im Rückspiegel“, die keinen Einfluss auf unsere Planungen hat“.  Er differenziert aber: „Für das öffentliche Leben ist dies anders zu bewerten.“

Text: Matthias Lauterer

 




Hitlergruß soll reine Handentspannung gewesen sein

Am 22. November 2020 führte ein Vorfall bei einer Querdenker-Demonstration zu hohen Wellen des Aufruhrs im Netz. Einer der Redner beendete seine Rede mit erhobenem rechten Arm und einem Gruß, der erst dem Wolfsgruß ähnelte, dann in einen Hitlergruß überging. So jedenfalls war die Meinung eines Anzeigeerstatters sowie einiger weiterer Menschen, die den Vorfall der Polizei zur Kenntnis brachten. Am 15. November 2021 stand der Redner vor dem Amtsgericht in Heilbronn und mußte sich als Angeklagter gegen den Vorwurf des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach §86 StGB verteidigen.

(GSCHWÄTZ berichtete am 23.November 2020 und 25. November 2020)

Justiz war nicht langsam

So langsam, wie es erscheinen mag, mahlten die Mühlen der Justiz allerdings nicht: Bereits am 22. März 2021 wurde ein Strafbefehl gegen den Angeklagten erlassen, eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 30 Euro, insgesamt also 1.500 Euro,  sollte der Angeklagte bezahlen. Gegen diesen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch erhoben, daher fand jetzt eine mündliche Hauptverhandlung statt.

Der Angeklagte

Bernhard K., der Angeklagte betritt den Saal als Letzter, seine Maske trägt er lässig unter der Nase. Der Prozeß beginnt mit dem bei Prozessen im Querdenker-Umfeld inzwischen oft gesehenen Ritual, als Richterin Walberg den Angeklagten auffordert, die Maske korrekt aufzusetzen. „Ich habe ein Attest“, entgegnet dieser, worauf ihn die Richterin hinweist, dieses sei „unsubstantiiert“. „Aber es entspricht der baden-württembergischen Verordnung“, entgegnet der Angeklagte. Die Richterin erklärt, dass das Attest keine Diagnose enthalte und ohne Diagnose sei nicht erkennbar, ob der Angeklagte der Verhandlung nicht auch mit Maske folgen könne. Sie läßt sich auf keine weitere Diskussion ein – Bernhard K. erklärte, der Verhandlung nur „unter Protest“ beizuwohnen.

Zweiter Vorname Adolf

Im Folgenden erklärte K., der erst auf gezielte Nachfrage der Richterin seinen zweiten Vornamen Adolf nennt,  zu seinen persönlichen Verhältnissen, dass er 1962 geboren sei, aus einem Dorf in der Umgebung stamme, ein Studium mit dem Grad als Diplom-Ingenieur abgeschlossen habe und bis zu der Demonstration beruflich erfolgreich gewesen sei. Er habe kurz vor der Demonstration seinen Arbeitsplatz gewechselt und diesen im Februar 2021 aufgrund des Vorfalles noch in der Probezeit verloren. Seit Anfang November 2021 habe er wieder einen gut bezahlten Arbeitsplatz und sei gerade im Umzug nach München begriffen. In seiner Familie und in seinem Leben habe es niemals rechte Tendenzen gegeben – zwei seiner Onkel seien schließlich durch den Krieg Opfer des Nationalsozialismus geworden. Er habe in seinem Leben oft im Ausland gearbeitet und dabei, so sagt er, „unterschiedliche Ethnien kennengelernt“.

Staatsanwältin erkennt in der Geste einen Hitlergruß

Staatsanwältin Müller (sie bittet, ihren korrekten Namen nicht zu nennen, da sie in sensiblen Bereichen arbeite) bezieht sich nur kurz auf den Strafbefehl und sieht weiterhin einen Verstoß gegen §86 StGB.

„Ich hab das gar nicht mitgekriegt, dass meine Hand etwas gemacht hat“

K. berichtet, er habe diese Rede deshalb gehalten, weil er den Eindruck hatte, „dass etwas nicht stimmt“. Im Lauf der Rede habe ihn die Lautstärke der Lautsprecher und die laute Reaktion der Menschen regelrecht aufgeputscht. Den letzten Satz seiner Rede – er fordert dazu auf, „diesen Sumpf“ zu beenden und schließt mit „Dazu stehe ich“ – habe er spontan gesagt. Die Rede sei beendet gewesen, die Konzentration und die Anspannung hätten nachgelassen, da hätte er seinen Arm nicht kontrolliert. „Ich hab das gar nicht mitgekriegt, dass meine Hand etwas gemacht hat.“ Bernhard K. vermutet bezüglich des Videoausschnitts, das ihn mit erhobenem Arm zeigt: „Da hat einer die Sequenz rausgeschnitten.“ Und: „Da versucht man, was rüberzubringen – und dann kriegst Du hinterher eine solche Klatsche.“ Mehrfach beruft er sich darauf, dass der in den sozialen Netzwerken verteilte Film nur ein völlig aus dem Kontext gerissener Schnipsel sei.
Er redet nahezu ohne Punkt und Komma, immer wieder legt er Wert auf das Wort „Entspannung“ und bestätigt auf die konkrete Frage der Richterin: „Die Hand, der Arm, der ganze Körper hat sich entspannt.“ Er habe die Hand gesenkt und die müsse sich von ganz allein wieder gehoben haben. „Eine bewußte Aktion war das nicht“. K. redet viel und wiederholt sich inhaltlich oft.

„Da müßte ich ja geisteskrank sein“

Seine Rede habe er im Netz erst gar nicht angeschaut, er habe erst von dem Aufruhr erfahren, als ihm der Organisator einen Link geschickt habe. So einen Schnipsel zu verbreiten „ist eine Frechheit“. Er habe in seiner Rede so viele „antitotalitäre Punkte“ aufgeführt, da würde er doch nicht das Zeichen einer totalitären Organisation machen – „Da müßte ich ja geisteskrank sein, warum sollte ich das tun?“

„Da müsste ich ja geisteskrank sein“

K.s Verteidigerin, Silke Waterschek aus Heibronn, stellt Fragen, die sich an den Buchstaben des Gesetzes und weniger an den eigentlichen Handlungen des Angeklagten orientieren: „Haben Sie billigend in Kauf genommen, dass das Zeichen als Hitlergruß interpretiert werden könnte?“ Sie leitet K. zu der Aussage hin, dass er nie vorher und auch niemals nach der Demonstration noch Kontakt in den Kreis von Querdenkern gehabt habe. K. wirft ein: „Da war auch die Antifa da.“

Das Video

Nach kurzer Unterbrechung, die technischen Schwierigkeiten geschuldet war, präsentierte Richterin Walberg das Video der kompletten 13-minütigen Rede. Damit war nun auch für Prozeßbeteiligte und Publikum der von Bernhard K. verlangte Kontext zugänglich. Das Video entstammt einem Livestream aus Querdenkerkreisen. Ob der Angeklagte und die Verteidigung vorab von dieser Inaugenscheinnahme wußten, war nicht auszumachen.

Ein durchaus charismatischer Redner

Bernhard K. stellt sich im Video als begabter und wohl auch erfahrener Redner dar, seine Gestik ist sparsam, aber bewußt gesetzt. Den Zeigefinger setzt er oft ein. Auch rhetorisch ist er geschickt, ein langgezogenes und gleichsam fragend nach oben gezogenes „obwoooohl“ und danach eine Pause, damit das Publikum reagieren kann: Das zeigt durchaus eine rednerische Klasse, die in der Form nicht oft zu sehen ist. Er bringt Emotion ins Publikum und fordert es gezielt zu Meinungsäußerung auf – meist fordert er ein deutliches „Nein“ und erhält es auch.

Querdenkertypische Ausdrucksweise

Er verwendet die bekannte Wortwahl, wie sie von Querdenkern bekannt ist, auch die Redewendungen glaubt man schon gehört zu haben – wie eine spontane Rede eines Mannes, der nur seine eigenen Wahrnehmungen deutlich machen will, klingt das nicht.

Polizeikommissar im Zeugenstand

Als Beobachter verfestigt sich der Eindruck: Diese Rede wurde von jemandem gehalten, der genau wußte, was das Publikum hören will und der die Reaktionen des Publikums anfeuert. So naiv, wie er sich selber darstellt, wirkt Bernhard K. während seiner Rede ganz und gar nicht. Selbstsicher und von sich und seinen Worten überzeugt wirkt er. Man will es ihm nicht mehr glauben, dass er von den Reaktionen des Publikums so überwältigt war. Die Körperspannung bei der Grußgeste wirkt auch ganz und gar nicht, als würde sich K. dabei entspannen.

Über 7.000 likes

Als Zeuge geladen war H., ein Polizeihauptkommissar im Ruhestand. Er habe den Fall zugeteilt bekommen, nachdem eine Strafanzeige und mehrere Anfragen bei der Polizei eingegangen seien. Er selber sei bei der Demonstration nicht vor Ort gewesen, aus der Aktenlage gehe er von etwa 500 Zuhörern aus. Die Veranstaltung sei ordnungsgemäß angemeldet gewesen, der Zugang sei frei möglich gewesen. Als er das Video im Netz gesichtet habe, habe es bereits 7.000 Likes gehabt. Über eine Gegendemonstration weiß er wenig, die war wohl nicht Bestandteil der Akten. Er stellt fest, dass damit die Bedingung des §86 erfüllt sei, dass das Symbol „der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“ sein muss, um eine Strafbarkeit zu begründen.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft: „eine willensgesteuerte Handlung“

Nachdem der Zeuge entlassen ist und Gericht, Staatsanwältin und Verteidigerin keine weiteren Fragen stellten, trug Staatsanwältin Müller ihr Plädoyer vor: Die Wortwahl des Angeklagten, sie nennt beispielhaft „Ermächtigungsgesetz“, „Zensur durch die Presse“, „Krieg gegen die Psyche“, „ferngesteuert“ oder auch „Dieser Sumpf muss ausgetrocknet werden“ ist für sie bezeichnend: „Der Kreis schließt sich für mich sicher, dass die Geste bewußt und wissentlich war.“ Sie kann in der Armbewegung keine Entspannung sehen, sondern „eine willensgesteuerte Handlung“.

Sie plädiert daher wie im Strafbefehl auf 50 Tagessätze, allerdings nicht mehr á 30 Euro, sondern á 70 Euro. Grund: Die wirtschaftlichen Verhältnisse von K. stellten sich im Prozess besser dar als im März 2021, als der Strafbefehl erlassen wurde.

Verteidigung: kein „dolus eventualis“

Verteidigerin Waterschek hebt darauf ab, dass kein „Dolus eventualis“ vorliege. Der Angeklagte habe also nicht gewußt, was er möglicherweise getan hat und auch nicht das Risiko der Entdeckung in Kauf genommen. Sie betont, dass das Publikum der Veranstaltung keinen Hitlergruß gesehen habe, dass Bernhard K. bisher nie straffällig geworden sei und auch kein nationalsozialistischer Hintergrund feststellbar sei. Sie plädiert daher auf Freispruch.

Das Urteil

 

Diese Geste war für das Gericht ein Hitlergruß und keine Entspannung. Quelle: Twitter

Richterin Walberg verkündet nach kurzer Unterbrechung das Urteil: 50 Tagessätze, wie es auch der Strafbefehl besagte. Allerdings wird dem nun Verurteilten sein neuer Arbeitsplatz zum Verhängnis: Statt mit 30 Euro rechnete das Gericht jetzt mit 70 Euro Einnahmen pro Tag.

Gericht: Video widerspricht der Darstellung des Angeklagten

Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, begründet sie das Urteil, dass das Video die „Entspannungs-These“ widerlegt. Sie sieht eine ganz andere Bewegung als vom Bernhard K. beschrieben. Erst der ausgestreckte Zeigefinger und dann die ausgestreckte Hand, das ist für das Gericht „bewußt und willentlich“. Auch die dazu geäußerten Worte „Und dazu stehe ich“ unterstützen dies, so das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bernhard K. hat eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

Text: Matthias Lauterer




Drei Familienmitglieder wegen versuchten Totschlags vor Gericht

Am Dienstag, den 18. November 2021, beginnt vor der zweiten Großen Jugendkammer des Landgerichts in Heilbronn ein Prozess gegen drei Angeklagte unter anderem wegen versuchten Totschlags. Vorausgegangen war der Tat ein Konflikt zwischen zwei Familien. Dieser habe mit einem Streit begonnen, den einer der Angeklagten mit einem Mitglied aus der Familie des Geschädigten am frühen Abend des 16. Mai 2021 provoziert habe.

Mit Messern und Schlagstock auf das Opfer losgegangen

Die drei Angeklagten – 19, 20 und 23 Jahre alt – befinden sich seit dem 21. Mai 2021 in Untersuchungshaft. Sie sollen laut Anklage am späten Abend des 16. Mai 2021 in Heilbronn mit Küchenmessern und einem Schlagstock auf einen Mann eingeschlagen und -gestochen haben. Der 20-Jährige habe dem Geschädigten mit einem Schlagstock eine blutige Platzwunde am Kopf zugefügt. Der 19-jährige Angeklagte soll mit einem Küchenmesser auf den Oberkörper des Opfers gezielt, aufgrund dessen Abwehrbewegung aber nur sein Knie getroffen haben. Die Spitze des Messers sei durch die Wucht des Stiches abgebrochen und in der Wunde steckengeblieben. Der dritte Angeklagte soll mit einem Küchenmesser in den Rücken des Angegriffenen gestochen haben, wobei der Stich am Schulterblatt des Mannes abgeprallt sei.

Tod billigend in Kauf genommen

Erst als ein Zeuge sich schützend auf das Opfer gelegt habe und schon die Polizeisirenen zu vernehmen gewesen seien, hätten die Angeklagten von dem Mann abgelassen. Bei ihren Tathandlungen hätten sie den Tod des Geschädigten, der letztlich überlebt habe, billigend in Kauf genommen.

Für den Prozess hat das Landgericht neun Folgetermine angesetzt. Es sollen 30 Zeugen und eine Sachverständige gehört werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn

 

 




Frau Varga und ihre Sexarbeiterinnen

Zwangsprostitution. Gibt man diesen Begriff bei Google ein, erscheint als erstes ein Wikipedia-Artikel, der den Begriff folgendermaßen definiert: „Zwangsprostitution bezeichnet die illegale Praxis, Menschen zur Arbeit als Prostituierte zu zwingen. Davon betroffen sind überwiegend Frauen und Kinder. Zwangsprostitution tritt in der Regel im Zusammenhang mit Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auf. Der Zwang kann durch physische und psychische GewaltTäuschungErpressung, Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt werden.“

Auch bei uns ein Thema

Für Sara Huschmann und Jessica Anderson von der Heilbronner Mitternachtsmission, einer der beiden Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel in Baden-Württemberg ist Zwangsprostitution mehr. Es sind persönliche Schickale. Es sind Lebens- und Leidengeschichten, die dem Grauen ein Gesicht geben, aber auch Hoffnung darauf aufkommen lassen, dass es immer einen Ausweg gibt. Denn ihre KlientInnen, vorwiegend Frauen, die zur Zwangsprostitution gezwungen werden, haben es geschafft, den ersten Schritt in Richtung Freiheit zu gehen – sie haben sich Hilfe geholt. Huschmann betont bei einer Informationsveranstaltung zum Thema „Menschenhandel“: Täglich werden, auch in Baden-Württemberg, auch in unserer Region, Frauen missbraucht und vergewaltigt, um daraus Profit zu schlagen.

Wir porträtieren für Euch drei mutige Frauen, die es geschafft haben, auszusteigen

Wir porträtieren für Euch drei mutige Frauen, die es geschafft haben, auszusteigen. Heute beleuchten wir die Geschichte von M. (alle hier portraitierten Frauen möchten verständlicherweise anonym bleiben).

Aus Osteuropa nach Baden-Württemberg

Jessica Anderson berichtet von M.s Schicksal: M. ist in einem kleinen Ort in Osteuropa aufgewachsen. Sie ist verheiratet und hat eine dreizehnjährige Tochter. Das Geld ist oft knapp und für die kleine Familie ist es nicht einfach, über die Runden zu kommen. Eines Tages lernt M. Frau Varga kennen. Sie macht M. ein vielversprechendes Angebot: Sie könne ihr einen Job in Deutschland vermitteln. Im Prostitutionsgewerbe. So könne M. schnell viel Geld verdienen und die junge Familie finanziell absichern. Nach intensiver Beratung mit ihrem Mann trifft M. eine folgenreiche Entscheidung: Sie nimmt Frau Vargas Angebot an. Sie wird nach Deutschland reisen und als Prostituierte arbeiten, um ihre Familie aus ihrer finanziellen Notlage zu befreien. Der Deal zwischen M. und Frau Varga lautet folgendermaßen: Varga nimmt M. mit nach Deutschland, wo M. in einer Wohnung arbeiten kann. Die eine Hälfte des eingenommenen Geldes soll Frau Varga bekommen – die andere darf M. behalten.

Die Wohnung teilt sie sich mit einer weiteren Sexarbeiterin

Gesagt, getan. M. bezieht die Wohnung, in der sie sich ein Zimmer mit einer weiteren Sexarbeiterin, S., teilt. Meistens stehen die beiden jungen Frauen auf der Straße vor ihrem Haus, um Kunden anzuwerben.

Pro Kunde zwischen 50 und 150 Euro

Die Realität in Deutschland entspricht nicht der Abmachung zwischen Varga und M.. M. muss Varga das ganze Geld abgeben, das sie verdient. Pro Kunde entspricht das rund 50 bis 150 Euro. Jedoch geht die junge Osteuropäerin zu Beginn noch davon aus, dass Frau Varga ihr zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt die Hälfte des verdienten Geldes auszahlen wird. Nach einer Weile spricht M. Varga jedoch auf die getroffene Abmachung an, denn sie möchte ihrer Familie Geld zusenden. Varga übergibt ihr lediglich 200 Euro und vertröstet M. auf später.

Mit der Zeit erhöhte Frau Varga den psychischen Druck

Mit der Zeit erhöht Frau Varga den psychischen Druck auf die jungen Frauen M. und S.. Sie verlangt, dass die beiden Frauen ihr das von ihnen verdiente Geld sofort nach Erhalt abgeben. Das heißt, dass sie das Geld, noch während sie mit dem Kunden im Zimmer sind, unter der Tür durchschieben sollen. Außerdem droht sie den Frauen, ihnen Grausames anzutun, versuchten sie, etwas von dem verdienten Geld für sich zu behalten. Varga kontrolliert die beiden, bestimmt selbst, wann und wie lange M. und S. arbeiten müssen. Sie behält das gesamte Geld der beiden für sich und zwingt sie erbarmungslos, immer weiter- und weiterzuarbeiten.

Sie trifft sich heimlich mit einem Freier, das gibt richtig Ärger

Ein Vorfall hat sich besonders in M.s Gedächtnis gebrannt: Nach einigen Monaten entschließt sie sich dazu, sich heimlich mit einem Freier zu treffen, um das verdiente Geld behalten zu können. S. hat das mitbekommen und Frau Varga davon erzählt. Als Reaktion darauf misshandelt Varga M. körperlich und seelisch schwer und sperrt sie in ihrem Zimmer ein. Kurz darauf kommt Varga mit der Forderung auf M. zu, dass sie duschen und sich für den nächsten Freier bereit machen solle. M. fühlt sich nicht in der Lage dazu, in ihrem Zustand weiterzuarbeiten. Sie ist schwer verletzt, es geht ihr sehr schlecht. Aus Angst gehorcht sie trotzdem.

Ein Polizeiwagen ist ihre Rettung

Als M. einige Zeit später wieder auf der Straße steht, um Kunden anzuwerben, erblickt sie einen Polizeiwagen und rennt sofort darauf los. Sie schilderte den Polizisten ihre Lage. M. erstattet Anzeige. „Die Polizei kontaktierte daraufhin unsere Notfallnummer und die Frau konnte noch am selben Abend in einer unserer dezentralen und anonymen Schutzunterkünfte in Baden-Württemberg aufgenommen werden.“

Opfer sind aufgrund ihrer Traumata oft gar nicht in der Lage sind, auszusagen.

Laut Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes gab es 2019 in Deutschland 287 Verfahren wegen Zwangsprostitution, an denen 427 Betroffene beteiligt waren. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich um abgeschlossene Verfahren, also das Hellfeld der Polizei. Fachberatungsstellen sind sich einig, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher ist. Über die Dunkelziffer herrsche sogar eine „weitestgehende Unkenntnis“, wie Sara Huschmann erklärt. „Das liegt an der Randgruppenproblematik, daran, dass Staatsanwaltschaften aufgrund höherer Erfolgschancen oft auf einfacher anzuwendende Straftatbestände ausweichen (zum Beispiel Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) oder die Opfer aufgrund ihrer Traumata nicht in der Lage sind, auszusagen. Oftmals kommt es erst gar nicht zur Anzeige, also erscheint der Fall auch nicht in der polizeilichen Statistik. Somit ist bei den Zahlen, Menschenhandel und Zwangsprostitution betreffend, höchste Vorsicht geboten.“

Im letzten Jahr haben sich nach Informationen des Arbeitskreises „Aktiv gegen Menschenhandel“ allein in Baden-Württemberg 350 Betroffene von Zwangsprostitution an Fachberatungsstellen gewandt.

Kontakt zur Heilbronner Mitternachtsmission: Steinstraße 8 | 74072 Heilbronn | Telefon: 07131/84 531

Text: Priscilla Dekorsi

Foto: Symbolfoto. Quelle: adobe stock




Mit dem Science Center experimenta zu verborgenen Welten reisen

Das Warten hat ein Ende: Ab Dienstag, den 22. Juni 2021, öffnet das Science Center experimenta wieder für Besucher:innen, schreibt die Experimenta gGmbH in einer Pressemitteilung. Der Zugang ist limitiert und nur mit vorab gebuchten Online-Tickets möglich. Mit der neuen Sonderausstellung „Ozeane – Eine Reise in verborgene Welten“ aus New York folgt ab 26. Juni eine der Hauptattraktionen des Jahres.

„Wir freuen uns sehr, dass die Besucherinnen und Besucher in unserem Science Center schon bald wieder auf Entdeckungsreise gehen können“, so Dr. Wolfgang Hansch, Geschäftsführer der experimenta mit Blick auf die Wiedereröffnung, in der Mitteilung. „Gerne teilen wir mit unseren Gästen die Begeisterung für Wissenschaft und Technik und bieten ihnen außergewöhnliche Erlebnisse.“

Karten ausschließlich online

Mit der Wiedereröffnung steht für den experimenta-Besuch wieder montags bis freitags ein Zeitfenster von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung, am Wochenende und an Feiertagen ist das Haus von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Eintrittskarten für den Ausstellungsbereich mit seinen vielfältigen Mitmachstationen und den Science Dome sowie die Sternwarte sind ausschließlich über den Onlineshop der experimenta unter https://shop.experimenta.science erhältlich und ab 16. Juni buchbar.

Auch der Maker Space, das Forum sowie das Schülerforschungszentrum nehmen am 22. Juni wieder ihren Betrieb für Besucher:innen auf. Der Laborkursbetrieb für Schulen startet ebenfalls wieder; Buchungen sind direkt über den InfoService möglich. Der von der Buchhandlung Osiander betriebene Shop hat wieder geöffnet. Ebenso das Restaurant, das wie in den vergangenen Wochen Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet. Die aktuellen Öffnungszeiten von Shop und Restaurant finden sich unter https://www.experimenta.science/de/besucherinfo.

Spektakuläre Sonderausstellung „Ozeane“ aus New York

Mit dem experimenta-Ticket können Besucher:innen auch die am 26. Juni startende Sonderausstellung „Ozeane – Eine Reise in verborgene Welten“ erkunden. Die rund 800 Quadratmeter große Ausstellung vom American Museum of Natural History in New York wird erstmals in Deutschland zu sehen sein. Sie bildet den Auftakt zum Aktionszeitraum „Wasserwelten“, in dem die experimenta noch bis November eine Vielfalt an Mitmachprogrammen, Filmen, Vorträgen und Workshops anbietet.

Wichtiger Hinweis

Für den Besuch gilt die sogenannte „3G-Regel“: Besucher:innen müssen nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder tagesaktuell negativ getestet sind. Kinder bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als getestete Person angesehen.

Nach wie vor gelten im Rahmen des Schutz- und Hygienekonzeptes ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen und das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes während des Besuchs. An zahlreichen Stellen im Haus besteht die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren. Die Anzahl der Personen im Haus ist limitiert.

Quelle: Pressemitteilung der Experimenta Heilbronn




Vor dem Einkaufen noch schnell testen

Ein Lidl-Schnelltestzentrum gibt es bereits in Eppingen. Hunderte weitere sollen laut einem Bericht der Deutschen Presseagentur (dpa) folgen.

Nach ersten Informationen sollen Kunden auf den Parkplätzen mit Schnelltests auf Corona getestet werden können. Derzeit gibt es noch nicht wirklich viele solcher Schnelltestzentren. Im Hohenlohekreis bietet die Stadtverwaltung Schnelltests in der Stadthalle nach vorheriger Anmeldung an. Nicht selten reicht hier aber das Angebot aufgrund der hohen Nachfrage nicht aus.

Da die Tests kostenlos angeboten werden sollen von den Lebensmittelketten, die zur Heilbronner / Neckarsulmer Schwarz-Gruppe gehören, dürfte das den Lebensmittelhandel noch weiter stärken und geradezu ein Frequenzbringer für noch mehr Kunden sein.

Zuvor hatte bereits Deutschlands größte Drogeriemarktkette dm erste Schnelltestzentren in Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Hessen in Betrieb genommen. Bis Ende April 2021 will der Drogeriemarktführer bundesweit 500 Testzentren einrichten.

Insgesamt sind sogar mindestens 1.000 geplant. Die Drogeriemarktkette wolle ihre Leistungsfähigkeit zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen, sagte der Vorsitzende der dm-Geschäftsführung Christoph Werner. Kontrollierte Schnelltests sorgen für mehr Sicherheit und ermöglichen Öffnungsschritte.

Die Schnelltests, die auch an Schulen flächendeckend ausgegeben werden sollen, sollen ein erstes Testergebnis ermöglichen, ob jemand Corona hat oder nicht. Falls jemand bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis hat, muss der- oder diejenige anschließend einen PCR-Test machen. Das ist ein etwas genauerer Test, denn nicht selten gibt es falsch-positive Ergebnisse.




Mögliche Unterbringung in einer Psychiatrie

Die Beweisaufnahme hat am Montag, den 22. März 2021, begonnen. Es geht um eine mögliche Beinahe-Vergewaltigung mitten in der Heilbronner Innenstadt. Insgesamt drei Prozesstermine sind bislang dafür angesetzt (die weiteren Termine: Dienstag, 13. April 2021, 09 Uhr; Mittwoch, 14. April 2021, 09Uhr).

Vor der großen Strafkammer muss sich hierfür ein 1996 geborener Mann vor der Großen Strafkammer verantworten.

Die Kammer hat den Angeklagten Q., seinen Verteidiger, sieben Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Gesicht gegen Mauer gedrückt

Dem Angeklagten liegt laut einer Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn insbesondere zur Last, er habe am 9. Juli 2020 gegen 08:25 Uhr im Bereich des Marktplatzes in Heilbronn die Geschädigte zunächst am Gesäß berührt, sie sodann umklammert und in eine Ecke in Richtung des Kätchenhofs gezerrt. Obwohl die Geschädigte um Hilfe gerufen habe, habe der Angeklagte ihr Gesicht gegen eine Mauer gedrückt, seinen Körper auf sie gepresst und sie festgehalten, um gegen den Willen der Geschädigten den Geschlechtsverkehr mit dieser zu vollziehen. Ein Busfahrer habe beherzt eingegriffen und den Angeklagten von der Geschädigten heruntergezogen, so dass die Geschädigte habe flüchten können.

Busfahrer habe beherzt eingegriffen

Die Sache ist bereits am 12. November 2020 vor dem Amtsgericht Heilbronn – Schöffengericht – verhandelt worden. Dieses hat das Verfahren an das Landgericht Heilbronn verwiesen, weil es nach sachverständiger Beratung davon überzeugt war, der Angeklagte sei aufgrund einer paranoiden Schizophrenie für die Allgemeinheit gefährlich und müsse gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

 

 

 




Briefbombe explodierte wohl bei Lidl

In dem Verwaltungsgebäude von Lidl in der Rötelstraße in Neckarsulm gab es eine Explosion. Der Bereich wurde weiträumig abgesperrt. Laut der  Heilbronner Stimme

ging in dem Gebäude am Mittwochnachmittag, den 17. Februar 2021, eine Briefbombe in die Luft. Zwei Personen wurden dabei wohl leicht und eine etwas schwerer  verletzt. Sie kamen ins Krankenhaus.

Wer hinter der Briefbombe steckt und aus welchen Gründen sie an Lidl verschickt wurde, ist bislang nicht bekannt.

 




Heilbronn – die reichste Stadt Deutschlands: eine urban legend

Heilbronn sei die reichste Stadt Deutschland, liest man nahezu jedes Jahr wieder in der Zeitung. Das Pro-Kopf-Einkommen sei höher als im Kreis Starnberg oder im Hochtaunuskreis, wo die reichen Münchener und Frankfurter gerne ihre Steuererklärungen abgeben. Tatsächlich liegt laut den Daten des Statistischen Bundesamtes (Download, Tabelle 2.4) für das Jahr 2018 (neuere Daten sind noch nicht bereitgestellt) das verfügbare Einkommen im Stadtkreis Heilbronn mit 36.883 Euro pro Kopf deutschlandweit an der Spitze. Das verfügbare Einkommen ist das Geld, das „den privaten Haushalten letztendlich zufließt und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können“, so das Statistische Bundesamt. Grob gesprochen: Nettoeinkünfte (wie Arbeitsentgelte, Sozialzahlungen, Zinseinkünfte) abzüglich der regelmäßigen Fixkosten wie Mieten. Zum Vergleich: Der Hohenlohekreis liegt mit 24.542 Euro knapp unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg mit 24.892 Euro.

Die tatsächlichen Brutto-Arbeitsentgelte ergeben ein anderes Bild

Ein Blick auf die Statistik der tatsächlich erfassten Bruttoentgelte (Download, Tabelle 5) pro Arbeitnehmer ergibt ein ganz anderes Bild: Dem statistischen Bundesamt zufolge betrug  das Brutto-Jahresentgelt im Jahr 2019 in der Stadt Heilbronn durchschnittlich 37.616 Euro, im Landkreis Heilbronn 43.184 Euro und im Hohenlohekreis 39.794 Euro. Das Bruttoeinkommen pro Arbeitnehmer ist also in Heilbronn nahezu gleich hoch wie das verfügbare Einkommen – das klingt fast danach, als müsste man in Heilbronn keine Steuern, Abgaben und Mieten zahlen.

Auffällige Diskrepanz in den Statistiken

Diese auffällige Diskrepanz in den Statistiken zwischen Bruttolohn und Einkommen bemerkte auch die Immobilienredaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor einigen Jahren: Die Redakteure stellten fest, dass bezogen auf die statistisch verfügbaren Einkommen die Heilbronner Bürger nur etwa 16 Prozent für Miete aufwenden. Das sei sowohl mit den Mietpreisen, die in Heilbronn verlangt und bezahlt werden, als auch mit vergleichbaren Großstädten nicht in Einklang zu bringen, in anderen Großstädten liegt der Mietanteil deutlich höher in Ballungsräumen sogar oft bei 50 Prozent des Einkommens.

Diese Diskrepanz schiebt die FAZ auf den in Heilbronn wohnenden Lidl-Gründer und Milliardär Dieter Schwarz, dessen Einkommen zwar in der Statistik der „verfügbaren Einkommen“ berücksichtigt wird, aber nicht in der Statistik der „Bruttolöhne“.  Schwarz‘ Vermögen wurde vor Corona auf etwas über 18 Milliarden Euro geschätzt – laut Forbes  liegt es ganz aktuell bei rund 30 Milliarden Euro. Er wird von Analysten als reichster Mann Deutschlands angesehen.

Über sein persönliches Jahreseinkommen ist zwar nichts bekannt, allerdings scheint es so hoch zu sein, dass die Süddeutsche Zeitung sogar sagt: „Dieser Mann ist so reich, dass Statistiken seines Wohnorts wertlos sind.“

Pro-Kopf-Verschuldung Heilbronns sehr hoch

Dass die Stadt Heilbronn selber ebenfalls nicht besonders reich ist, zeigt ein Blick auf die Pro-Kopf-Verschuldung des Stadtkreises Heilbronn, die Ende 2019 laut Statistischem Landesamt ungefähr doppelt so hoch wie die Durchschnittsverschuldung im Land. Der Hohenlohekreis liegt hier unter dem Durchschnitt. (https://www.statistik-bw.de/FinSteuern/Schulden/SC_GE_KR.jsp)

Armut

Auch die Aussagen von Sozialdiensten klingen nicht, als wären alle Bürger:innen Heilbronns sehr reich: Armut gibt es auch in Heilbronn, die Tafeln werden auch in Heilbronn stark in Anspruch genommen. Allein die Zahl von etwa 300 freiwilligen Mitarbeitern bei den Tafeln spricht für sich.

Heilbronn eine ganz normale Industrieregion

Es ist also nicht so, dass man in Heilbronn automatisch wohlhabend ist. Die Einkommens- und Kostenstruktur Heilbronns ist letztendlich mit anderen Industrieregionen wie zum Beispiel Mannheim/Ludwigshafen vergleichbar. Nur in einer bestimmten statistischen Betrachtungsweise landet Heilbronn vor den Kreisen, wo „die Reichen und die Schönen“ wohnen. Und das ist dem Zufall zu verdanken, dass es Dieter Schwarz offenbar in Heilbronn gefällt.

Reinhold Würth hat übrigens im Gegensatz zu Dieter Schwarz rund 10 Milliarden weniger Milliarden Umsatz im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftet. 2019 waren es bei Würth laut Wikipedia 14,41 Milliarden Euro, die Schwarz Gruppe wird laut Wikipedia auf 113 Milliarden Umsatz für 2019 geschätzt.

Text: Matthias Lauterer

Auch in Heilbronn ist Armut sichtbar.
Foto: GSCHWÄTZ

Das Wollhaus – einst Vorzeigebau der Stadt, heute fast Ruine und Treffpunkt einer Subkultur.
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Blick vom „armen“ auf das „reiche“ Heilbronn.
Foto: GSCHWÄTZ




15-Jährige sollte möglicherweise Desinfektionsmittel in Behinderteneinrichtung trinken

Vor der 15. Großen Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn beginnt laut einer Pressemitteilung am Donnerstag, den 19. November 2020, der Prozess gegen einen 18-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Der junge Mann soll am 22. Mai 2020 in einer Behinderteneinrichtung in Schwäbisch Hall eine 15 Jahre alte Mitbewohnerin mit autistischer Störung aufgefordert haben, Desinfektionsmittelkonzentrat zu trinken. Weil sie sich aufgrund mangelnder geistiger Fähigkeiten nicht widersetzen konnte, sei die Geschädigte dieser Aufforderung gefolgt, wodurch sie Verätzungen der Speiseröhre und ihrer Augen erlitten habe.

Der Angeklagte, der möglicherweise an einer Intelligenzminderung leidet, befindet sich seit dem 24. Mai 2020 in vorläufiger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Über die Fortdauer dieser Unterbringung wird das Gericht entscheiden.

Für den Prozess sind zwei Folgetermine angesetzt. 13 Zeugen und zwei Sachverständige sollen gehört werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn