Lehrer können sich zweimal pro Woche mittels Schnelltests testen lassen
Es ist eine Öffnung in Trippelschritten: Ab dem kommenden Montag, den 22. Februar 2021, dürfen die Grundschulen in Baden-Württemberg wieder ihre Tore für die Schüler öffnen. Allerdings, und das ist der Knackpunkt, nicht für alle Kinder gleichzeitig. Die Klassen werden geteilt, die Schüler kommen nur stundenweise ins Klassenzimmer. GSCHWÄTZ hat beim Kultusministerium nach den Plänen für die anstehende Schulöffnung nachgefragt. Zunächst: Die Präsenzpflicht bleibt auch weiterhin aufgehoben. Außerdem schreibt das Ministerium: „Sollte es nach dem schrittweisen Wiedereinstieg ab dem 22. Februar 2021 zu Infektionsfällen an Schulen kommen, entscheiden die Gesundheitsämter über den Umgang mit diesen einzelnen Fällen.“
„Gruppen ab einer Zahl von 15 Schülern sollten in der Regel geteilt werden“
Auf die Frage nach der zukünftigen Klassengröße schreibt das Ministerium: „In den Grundschulen findet ab dem 22. Februar ein Wechselbetrieb statt, bei dem je zwei Klassenstufen pro Woche in die Präsenz kommen. Die anderen beiden Klassenstufen werden im Fernlernen unterrichtet. Klassen, die im Präsenzunterricht sind, sollen dabei jeweils geteilt werden, wobei sich die maximale Gruppengröße an der Hälfte des sogenannten Klassenteilers (28 Schülerinnen und Schüler) orientiert. Das bedeutet, dass Gruppen ab einer Zahl von 15 Schülerinnen und Schülern in der Regel geteilt werden sollten.“ Das gelte dann auch für die Abschlussklassen, die ja ebenfalls ab dem 22. Februar 2021 in einen Wechselbetrieb von Präsenz- und Fernunterricht starten. Um im Fall der Fälle Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können, dürfen sich die Schülergruppen nicht mischen, sondern müssen konstant zusammengesetzt werden. Wie viele Stunden Wechselunterricht die einzelnen Klassen dann haben werden und wie das Ganze organisiert werden soll, darüber entscheiden die Schulen.
Weitreichendere Reglungen in Baden-Württemberg
Während des Präsenzunterrichts gelten laut Antwortschreiben des Kultusministeriums die übliche SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung: „Laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gilt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung grundsätzlich für alle Bereiche des Arbeitslebens. Allerdings wird die verfassungsmäßig garantierte Regelungskompetenz der Länder für den Schulbetrieb hierdurch nicht eingeschränkt. Deshalb können die Länder weiterhin abweichende beziehungsweise weitergehende Regelungen erlassen.“ In Baden-Württembergs Schulen gelten weitreichendere Regelungen: Die Corona-Verordnung Schule, die Corona-Verordnung des Landes und die Hygienehinweise des Kultusministeriums berücksichtigen entsprechend die speziellen Voraussetzungen an den Schulen.
30 Millionen Euro für zusätzliche Busse und Bahnen
Die Maßnahmen umfassen mit den Hygiene- und Schutzmaßnahmen, der Schutzausrüstung sowie zusätzliche Förderung drei Teilbereiche. Zu den ersteren gehören die Maskenpflicht im Unterricht an allen weiterführenden und beruflichen Schulen, gestaffelter Unterrichtsbeginn und erweiterer Schulbusverkehr. Zwar würde an den Grundschulen keine Maskenpflicht gelten, doch hätten auch dort die Lehrkräfte Schutzmasken vom Land erhalten. Diese könnten sie freiwillig tragen. Um die Kontakte im Nahverkehr zu minimieren, will das Verkehrsministerium zu dem bis Ende Mai 30 Millionen Euro für zusätzliche Busse und Bahnen bereitstellen.
Rund 23,7 Millionen OP-Masken haben die weiterführenden und beruflichen Schulen sowie die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten in öffentlicher und freier Trägerschaft in den letzten beiden Wochen der Sommerferien 2020 vom Kultusministerium erhalten. Wegen der besonderen Anforderungen an den SBBZ haben diese Einrichtungen noch zusätzlich eine Million FFP2-Masken bekommen. Vor Weihnachten gab es zusätzlich noch rund 8,4 Millionen KN95- und FFP2-Masken zusätzlich, was ungefähr dem Bedarf von drei Monaten entspreche, und Mitte Januar noch einmal 24,3 Millionen OP-Masken. Anfang Februar wurden die Grundschulen außerdem mit fünf Millionen OP-Masken sowie 1,8 Millionen KN95-Masken versorgt. Fest eingeplant ist über diese Lieferungen hinaus der weitere Bedarf bei den Beschaffungen des Landes. Die Masken sind für die Lehrkräfte gedacht, denen das Land als Arbeitgeber die OP-Masken sowie die FFP2-/KN95-Masken zur Verfügung stellt.
Erweiterte Teststrategie
Außerdem soll eine erweiterte Teststrategie zunächst bis Ostern greifen: Das Personal an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege soll sich zweimal wöchentlich anlasslos auf Corona testen lassen können. Um den Begegnungsverkehr in den Schulgebäuden zu reduzieren, sollen Konzepte zur Wegeführung beispielsweise mit Abstandsmarkierungen an Boden und Wänden entwickelt werden. Außerdem sollen Kontaktflächen regelmäßig gereinigt werden.
Strategiewechsel
Diese geänderte Strategie schreibt sich Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann auf die Fahnen, die sich laut ihrem Ministerium „seit Wochen innerhalb der Landesregierung für einen Strategiewechsel beim Testkonzept des Landes eingesetzt“ hat: „Sie hat intensiv, auch gegenüber Sozialminister Lucha, dafür geworben, dass das Land verstärkt auf niederschwellige und anlasslose Testangebote setzen sollte – gerade für Beschäftigte an Kitas, in der Kindertagespflege und an Schulen.“ Diese anlasslosen Schnelltests sollten nach Ansicht des Kultusministeriums „ein zentrales Instrument zur Eindämmung der Pandemie sein“, weil „eine Infektion oft ohne Symptome auftritt und Betroffene deshalb gar keine Notwendigkeit für einen Test sehen und somit oft unwissentlich zur Verbreitung des Virus beitragen“.
Weitere Informationen zur neuen Teststrategie Baden-Württembergs findet man unter https://km-bw.de/,Lde/startseite/Service/2021-02-05-Eckpunkte-Teststrategie.
Richtiges Lüften
Hinsichtlich des leidigen Themas richtiges Lüften heißt es vom Kultusministerium: „Laut Einschätzung der für den Bau und die sachliche Ausstattung der Schulen verantwortlichen Kommunen als Schulträger sind nur vereinzelt Räume an den Schulen davon betroffen, dass die Fenster nicht geöffnet werden können und dementsprechend die Empfehlungen des Umweltbundesamtes nicht einhalten können.“ Eine stichprobenartige Erhebung der kommunalen Landesverbände sei zu dem Ergebnis gekommen, „dass dies für höchstens fünf Prozent der Schulräume zutrifft“.
200 Millionen Euro für die Sanierung der Schulen sowie zur Schulbauförderung
Im Rahmen des Programms „Zukunftsland Baden-Württemberg“ erhalten die Schulträger und den Schulen 40 Millionen Euro zusätzlich vom Land, die auch für mobile Luftreinigungsgeräte eingesetzt werden könnten. Doch für den Einsatz ergänzender Lüftungsanlagen seien die Schulträger verantwortliche. „Das Umweltbundesamt hält einen Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nur als zusätzliche Maßnahme sinnvoll und sieht den generellen Einsatz von Luftreinigungsgeräten kritisch“, schreibt dazu das Kultusministerium. „Zum einen sei die Wirksamkeit in Hinblick auf die Reduzierung von Coronaviren nicht bei allen Geräten nachgewiesen, zum anderen beseitigten Luftreiniger auch nicht Anreicherungen von CO2, Feuchtigkeit und weiteren Substanzen in der Raumluft des Klassenzimmers.“ Primäre und wirksamste Maßnahme bleibe nach Ansicht des Ministeriums deshalb immer noch das regelmäßige Lüften der Klassenzimmer (https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall). Doch noch weitere Landesmittel stehen zur Verfügung, um fest installierte Anlagen zur Luftreinigung oder zum Luftaustausch zu finanzieren: Im Doppelhaushalt 2020/2021 seien je „100 Millionen Euro zur Förderung der Sanierung der Schulen eingestellt. Weitere 100 Millionen Euro Förderung pro Jahr sind für die Schulbauförderung eingestellt.“
Die Fragen stellte Matthias Lauterer
