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Kreutzer: „Bis heute in Hohenlohe stark in der Minderheit“

Am 12. November 1918 erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Die erste Wahl, bei der Frauen ihr Recht ausüben konnten, war die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung und fand im Januar 1919 statt. 37 Frauen von insgesamt 300 Frauen, die für einen Sitz im Parlament kandidierten, erhielten ein Mandat.
Wie sah es damals bei uns in der Region aus?

Dr. Thomas Kreutzer, Kreisarchivar des Hohenlohekreises, erzählt auf GSCHWÄTZ-Nachfrage wie sich das Frauenwahlrecht hier bei uns im jetzigen Hohenlohekreis etabliert hat: „In dem stark ländlich geprägten Gebiet des heutigen Hohenlohekreises hat es verhältnismäßig lange gedauert, bis das 1919 eingeführte Frauenwahlrecht sich dahingehend auswirkte, dass Frauen in die politischen Gremien gewählt wurden.
Aufgrund des schlechten Forschungsstandes lässt sich momentan leider nichts dazu sagen, wann die ersten Frauen in die hiesigen Gemeinderäte gewählt wurden; die Vermutung liegt aber nahe, dass dies eine ganze Weile gedauert hat. Auf der Ebene der Landkreise Öhringen und Künzelsau sowie des 1973 daraus hervorgegangenen Hohenlohekreises ist festzustellen, dass erst 1965 die erste Frau in den Kreistag gewählt wurde. Es war Marianne Mayer-Wehrstein (1915-1999), die als CDU-Vertreterin von 1965 bis 1972 dem Kreistag in Öhringen und von 1973 bis 1979 dem Kreistag im Hohenlohekreis angehörte. Erst 1979 wurde im Hohenlohekreis die zweite Frau zur Kreisrätin gewählt. Seit den 1980er Jahren gehören regelmäßig mehrere Frauen dem Kreistag an, mit steigender Tendenz, aber bis heute stark in der Minderheit.“

Gleichstellungsgesetz:
Am 01. Juli 1958 trat das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Folgende Punkte wurden damit – zumindest auf dem Papier – geändert:
Das Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten wird ersatzlos gestrichen.
Aber die Versorgungspflicht des Ehemannes für die Familie bleibt bestehen.
Die Zugewinngemeinschaft löst die Nutzverwaltung als gesetzlichen Güterstand ab. Frauen dürfen ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst verwalten. Bis dahin durften die Männer über das Vermögen der Frauen verfügen.
Die Frau hat das Recht, nach ihrer Heirat ihren Geburtsnamen als Namenszusatz zu führen.

Quellen: Kreisarchiv des Hohenlohekreises; Wikipedia