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In der Pandemie 540 Minijobs im Hohenlohekreis verloren gegangen

Wenn Corona den Job kostet: In der Pandemie ist die Zahl der Minijobs im Hohenlohekreis deutlich zurückgegangen. Mitte vergangenen Jahres gab es im Landkreis rund 11.600 Stellen auf 450-Euro-Basis – das sind 540 weniger als zwei Jahre zuvor (minus 4 Prozent). Besonders betroffen ist das Gastgewerbe: Hier gingen im selben Zeitraum 250 Minijobs verloren – ein Einbruch von 19 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Minijobber Hauptverlierer der Pandemie

„450-Euro-Kräfte zählen zu den Hauptverlierern der Pandemie. Von der Küchenhilfe im Restaurant bis zur Verkäuferin an der Bäckereitheke – viele Minijobber leben in ständiger Angst, gekündigt zu werden. Dabei haben sie weder Anspruch auf das Arbeitslosen- noch auf das Kurzarbeitergeld“, kritisiert Burkhard Siebert, Geschäftsführer der NGG-Region Heilbronn. Der Gewerkschafter warnt davor, dass künftig noch mehr Menschen in solche unsicheren Jobs abrutschen könnten und damit zu prekären Bedingungen arbeiten müssten. „Wenn die Bundesregierung die Verdienstgrenze bei den Minijobs anhebt, dann dürfte das viele reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Für die Betroffenen, zu einem Großteil Frauen, wird das zur Karrierefalle. Und spätestens im Alter ist Armut vorprogrammiert“, so Siebert.

Nicht automatisch arbeitslosenversichert

Nach den Plänen der Berliner Ampel-Koalition sollen Minijobber künftig 520 statt wie bislang 450 Euro im Monat verdienen können – ohne dafür beispielsweise automatisch arbeitslosenversichert zu sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch im Frühjahr beraten wird, kritisiert die Gewerkschaft scharf: „Die Politik baut prekäre und krisenanfällige Stellen weiter aus, statt sie einzudämmen. Das ist ein Irrweg – gerade nach den Erfahrungen mit Corona. Viele Minijobber haben bei der Kurzarbeit in die Röhre geguckt oder ihre Stelle verloren.“

Gewerkschaft NGG fordert Sozialversicherungspflicht für Minijobber

Die NGG verweist auf den Koalitionsvertrag. Darin schreiben SPD, Grüne und FDP, es müsse verhindert werden, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle werden“. Die Gewerkschaft ruft deshalb die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition dazu auf, sich an dieses Versprechen zu halten und „das Gesetz auf solide Füße zu stellen“. Abhilfe könne langfristig allerdings nur eine grundlegende Reform schaffen: Für Minijobs müsse bereits ab dem ersten Euro die Sozialversicherungspflicht gelten. Erst wenn Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.

Arbeitsverträge mit Perspektive und sozialem Netz gegen den Fachkräftemangel

Nach Einschätzung von NGG-Regionalchef Burkhard Siebert hätte dies positive Effekte vor Ort: „Die Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs würde dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Im Hohenlohekreis klagen vor allem Hoteliers und Wirte, kein Personal mehr zu finden. Aber Fachleute gewinnt man nicht, indem man kaum abgesicherte Stellen mit wenigen Wochenstunden bietet, sondern reguläre Arbeitsverträge mit Perspektive und sozialem Netz. Davon würden am Ende alle profitieren – die Beschäftigten, die Betriebe und durch höhere Einnahmen auch der Staat und die Sozialversicherungen.“

Pressemitteilung Gewerkschaft NGG




Hohenlohe: Frauen verdienen monatlich 720 Euro weniger als Männer

Sie arbeiten genauso lang, ziehen aber beim Verdienst den Kürzeren: Frauen, die im Hohenlohekreis eine Vollzeit-Stelle haben, verdienen rund 720 Euro weniger im Monat als ihre männlichen Kollegen. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zum Internationalen Frauentag am Sonntag, den 08. März 2020, in einer Pressemitteilung hingewiesen. Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Danach liegt das durchschnittliche Vollzeit-Einkommen von Frauen im Hohenlohekreis aktuell bei 3.160 Euro im Monat – Männer mit der gleichen Arbeitszeit kommen auf 3.879 Euro. Das macht einen Unterschied von 19 Prozent.

Viele Firmen nutzen das Lohngefälle aus

„Es kann nicht sein, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt noch immer so stark benachteiligt sind. Viele Unternehmen in der Region nutzen das Lohngefälle aus, obwohl sie mehr zahlen müssten“, kritisiert Burkhard Siebert von der NGG-Region Heilbronn in der Pressemitteilung. Besonders problematisch sei die Situation in frauendominierten Berufen – etwa im Service einer Gaststätte oder im Verkauf einer Bäckerei. Wenn hier nicht nach Tarif gezahlt werde, träfen niedrige Löhne häufig auf Teilzeitjobs und befristete Stellen. „Die Folge sind geringe Einkommen und im Alter Mini-Renten, die Frauen dann beim Amt aufstocken müssen“, so Siebert.

Gender Pay Gap in Hohenlohe bei über 19 Prozent

Nach Einschätzung des Gewerkschafters dürfte der tatsächliche „Gender Pay Gap“, die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern, im Hohenlohekreis bei deutlich über 19 Prozent liegen. „Bezieht man Teilzeitstellen und Minijobs in die Rechnung ein, wird die Kluft noch größer. Denn hier arbeiten mehr Frauen als Männer. Zugleich sind die Löhne im Schnitt deutlich niedriger“, sagt der NGG-Geschäftsführer. Das zeige sich gerade im Gastgewerbe: Nach Angaben der Arbeitsagentur werden im Kreis aktuell 73 Prozent aller Teilzeit- und Minijobs in der Branche von Frauen erledigt.
„Hinzu kommt, dass noch immer zu viele Frauen zu Hause bleiben – nicht zuletzt auch, weil das Ehegatten-Splitting bei der Steuer die Rollenteilung verstärkt“, so Siebert. Damit gehe dem heimischen Arbeitsmarkt eine große Chance durch die Lappen. Mit Blick auf die Alterung der Gesellschaft und den Fachkräftemangel müssten eigentlich schon heute viel mehr Frauen ins Berufsleben einsteigen.

Gesetzlicher Anspruch auf gleiche Bezahlung gefordert

Die NGG fordert die Unternehmen auf, die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern in vergleichbaren Positionen zu beenden. Auch die Politik sei gefordert. „Statt immer neuer Lippenbekenntnisse zum Frauentag brauchen wir einen gesetzlichen Anspruch auf gleiches Geld für gleichwertige Arbeit, der Wirkung zeigt und in den Betrieben zwingend umgesetzt werden muss. Alles andere ist im Jahr 2020 von vorgestern“, so Siebert.

Quelle: Pressemitteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten