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Bin ich eigentlich noch ansteckend?

Peter M. (Name geändert, der richtige Name des Patienten ist der Redaktion bekannt) wohnt in einer Gemeinde im Kochertal, wo er die letzten 14 Tage in Quarantäne verbracht hat, „eingesperrt war“, wie er es ausdrückt. Ein Schnelltest am Arbeitsplatz habe ein positives Ergebnis gezeigt, woraufhin er zwei Tage später einen PCR-Test bei der Abstrichstelle in Belzhag durchführen ließ. Bereits am nächsten Tag rief das Gesundheitsamt bei ihm an und teilte ihm mit, dass auch der PCR positiv sei und dass er hiermit in Quarantäne sei. Weitere Informationen oder Verhaltensregeln habe er nicht erhalten.

Peter M. lobt das Hygienekonzept seines Arbeitgebers

Auf die Hygienemaßnahmen seines Arbeitgebers lässt er nichts kommen, die seien vorbildlich: Zwei Schnelltests pro Woche, Fiebermessung beim Betreten des Geländes und dazu regelmäßige Abstands- und Maskenkontrollen. Er sei auch ein Einzelfall gewesen, außer bei ihm habe keiner der Schnelltests angeschlagen. Daher geht Peter M. davon aus, dass er sich beim Einkaufen infiziert haben muss, „sonst mache ich im Moment ja gar nichts“.

Gegen Ende der Quarantäne nicht symptomfrei

Der Verlauf der Krankheit war bei Peter M. glücklicherweise nicht schwer, aber auch nicht symptomlos. Er spricht von Kopfschmerzen, manchmal Atemnot und dem Verlust des Geruchssinns. Wegen dieser Symptome war er von seinem Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Es bereitet ihm Sorge, dass die Symptome gegen Ende der Quarantäne noch anhalten, weshalb er sich fragt, ob er nach Beendigung der Quarantäne, „wo ich wieder draußen herumlaufen darf“, noch ansteckend sein kann. Er ist über Covid-19 und die Schutzmaßnahmen gut informiert, aber diese Frage kann er nicht beantworten. Und auf gar keinen Fall möchte Peter M. jemanden anstecken.

RKI: Dauer der Ansteckungsfähigkeit „ist noch nicht klar definiert“

Diese Frage nach der Dauer der „Kontagiosität“ (die Fähigkeit, andere anzustecken) stellt sich auch das Robert-Koch-Institut (RKI) und kann sie genau wie Peter M. auch in der aktuellen Publikation mit Stand 19. April 2021 noch nicht eindeutig beantworten: „Der genaue Zeitraum, in dem Ansteckungsfähigkeit besteht, ist noch nicht klar definiert. Als sicher gilt, dass die Ansteckungsfähigkeit in der Zeit um den Symptombeginn am größten ist und dass ein erheblicher Teil von Transmissionen bereits vor dem Auftreten erster klinischer Symptome erfolgt. Zudem ist gesichert, dass bei normalem Immunstatus die Kontagiosität im Laufe der Erkrankung abnimmt, und dass schwer erkrankte Patienten mitunter länger infektiöses Virus ausscheiden als Patienten mit leichter bis moderater Erkrankung. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht bei leichter bis  moderater Erkrankung die Kontagiosität 10 Tage nach Symptombeginn deutlich zurück.“ Da Peter M.s Krankheitsverlauf höchstens „moderat“ sein dürfte, dürfte seine Ansteckungsfähigkeit nach Auffassung des RKI „sehr gering“ sein.

Corona: Es ist nicht möglich, aus einem „normalen“ Schnelltest- oder PCR-Test-Ergebnis direkt auf die Ansteckbarkeit zu schließen

Vom Gesundheitsamt hat Peter M. keine Ratschläge bekommen. Peter M.’s Hausarzt verordnete nun einen zweiten PCR-Test. Dessen Ergebnis kennt Peter M. noch nicht. Ob das Ergebnis des Tests seine Sorgen lindern wird, ist fraglich: Es ist nicht möglich, aus einem „normalen“ Schnelltest- oder PCR-Test-Ergebnis direkt auf die Kontagiosität zu schließen. Für eine genauere Aussage hierüber wären weitere Tests nötig, die allerdings mehrere Tage dauern. Zwar kann man aus der Menge des eventuell gefundenen Virusmaterials vermuten, ob noch Ansteckungsgefahr besteht, aber auch diese Aussage ist nicht hundertprozentig.

Auch das RKI kann Peters Frage nicht eindeutig beantworten

Dazu das RKI: „Im Gegensatz zu replikationsfähigem Virus ist die RNA von SARS-CoV-2 bei vielen Patienten noch Wochen nach Symptombeginn mittels PCR-Untersuchung nachweisbar. Diese positiven PCR-Ergebnisse sind jedoch nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen“. Eine gewisse Unsicherheit bleibt für Peter M.. daher nach wie vor.

Soweit alles richtig gemacht

Kai Sonntag, Ansprechpartner der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für die Abstrichstelle in Belzhag, meint, dass Peter M. alles richtig gemacht habe: Einen PCR-Test kann nur der Hausarzt veranlassen, daher sei die Untersuchung durch den Hausarzt zwingend.

Text: Matthias Lauterer




Hohenlohekreis nicht mehr „Spitzenreiter“ bei der 7-Tage-Inzidenz

Nach dem rasanten Anstieg der 7-Tages-Inzidenz im Hohenlohekreis von rund 28 auf etwa 140 innerhalb weniger Tage, geht dieser Indikator seit einigen Tagen wieder zurück. Am Donnerstag, 18. Februar 2021, wurde ein Wert von 113,8 gemeldet, das Landesgesundheitsamt meldet am heutigen Freitag, 19. Februar 2021, bereits einen Wert von 100,3. Damit ist weiterhin ein nennenswerter Abwärtstrend zu verzeichnen.

Noch kein Abwärtstrend in Schwäbisch-Hall

Inzidenz Landkreis SHA, Screenshot 19. Februar 2021

Nur noch ein weiterer Landkreis in Baden-Württemberg meldet eine Inzidenz von mehr als 100, das ist der Landkreis Schwäbisch-Hall, den das LGA am 19. März 2021 mit einem Wert von 120,5 meldet und der seit ein paar Tagen höhere Werte als der Hohenlohekreis meldet. Ein Abwärtstrend ist im Kreis Schwäbisch-Hall allerdings noch nicht erkennbar.

Genau wie im Hohenlohekreis steht auch im Kreis Schwäbisch-Hall ein Industrieunternehmen im Mittelpunkt des Infektionsgeschehens: im Hohenlohekreis wird von etwa 40 Infektionen in einem Würth-Standort berichtet, im Kreis Schwäbisch-Hall ist der Hauptsitz von Kärcher in Obersontheim betroffen, hier ist von „mindestens 36 Mitarbeitern“ die Rede.

Hängen die beiden Infektionsherde miteinander zusammen?

Im Hohenlohekreis sind laut Auskunft von Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des Gesundheitsamtes in Künzelsau, insgesamt 3 Firmen betroffen, darunter auch ein Unternehmen, das in dem betroffenen Logistikzentrum von Würth tätig war. Ob die beiden Infektionsherde miteinander zusammenhängen, etwa durch dieses Subunternehmen, das möglicherweise in beiden Firmen gearbeitet hat, ist nicht bekannt.

Text: Matthias Lauterer

 




Coronalage Hohenlohe: Sportverein betroffen

Am 15.Oktober 2020 seien dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt 12 neue Corona-Infektionen gemeldet worden, teilt das Landratsamt mit. Die Infizierten befänden sich in Quarantäne, die Fallermittler haben rund 100 Kontaktpersonen der Kategorie ersten Grades ermittelt. Für sie hat das Gesundheitsamt ebenfalls eine häusliche Quarantäne angeordnet und eine Testung empfohlen.

Betroffen seien auch ein Sportverein aus der Gemeinde Bretzfeld und Schülerinnen und Schüler der Kaufmännischen Schule Öhringen. Drei Personen befänden sich derzeit in stationärer Behandlung.

Noch überschreitet der Hohenlohekreis keine der beiden Warnstufen. Quelle: Screenshot DIE ZEIT, 15.10.2020




Corona-Virus: Zentrale Abstrichstelle im Gesundheitsamt Künzelsau

Seit Dienstag, den 10. März 2020, gibt es eine Zentrale Abstrichstelle der niedergelassenen Ärzte aus dem Hohenlohekreis in den Räumen des Gesundheitsamtes in Künzelsau. „Durch die Zentralisierung verhindern wir, dass durch den Gang in eine Arztpraxis unnötig andere Patienten dem Risiko einer Ansteckung ausgesetzt sind. Außerdem führt es ebenfalls zu einer großen Entlastung der niedergelassenen Ärzte“, meint laut einer Pressemitteilung Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des Gesundheitsamtes. In der Zentralen Abstrichstelle werden gebündelt Abstriche genommen und im Labor ausgewertet. Ebenfalls kann so die notwendige Schutzausrüstung effektiver genutzt werden, die vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt wird. Vorteilhaft ist auch die Nähe zu den Experten im Gesundheitsamt.

Zahl der Verdachtsfälle wird steigen

„Wir gehen davon aus, dass durch die Erweiterung des Risikogebietes vergangener Woche die Zahl der Verdachtsfälle, die wir gemäß den Empfehlungen des RKI abstreichen sollen, erheblich steigen wird“, so Dr. Susanne Bublitz, Vorsitzende der Ärzteschaft Öhringen, in der Mitteilung. „Durch die Zentrale Abstrichstelle werden alle Ressourcen entlastet, damit die Behandlung der erkrankten Personen in unsere Praxen weiterhin wie gewohnt stattfinden kann.“ Die Zentrale Abstrichstelle ist zunächst werktags bis auf weiteres eingerichtet. „Durch die Zusammenarbeit können wir voraussichtlich bis zu 30 Abstriche am Tag vornehmen“, schätzt Dr. Bublitz. „Wir sind uns der Verantwortung bewusst und werden die weitere Situation in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt im Blick behalten.“

Zunächst telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt

Die Zentrale Abstrichstelle dienst als Anlaufstelle für Patienten, bei denen nach den Definitionen des Robert-Koch-Instituts (RKI) der begründete Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Personen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollten zunächst telefonisch Rücksprache mit ihrem Hausarzt halten. Am Telefon erfragen Praxispersonal und Ärzte, welche Symptome bei dem Patienten vorliegen, und ob er sich vor kurzem in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten hat oder mit einer Coronavirus-Erkrankten Person Kontakt hatte.

Keine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Liegt nach Einschätzung der Ärzte ein begründeter Verdachtsfall vor, wird nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ein Termin für die Beprobung vereinbart. Dem Patienten wird vom Hausarzt mitgeteilt, zu welcher Uhrzeit er sich bei der Zentralen Abstrichstelle einfinden soll und wie die weiteren Schritte vor Ort aussehen werden. Der Eingang ist entsprechend ausgeschildert. Verdachtsfälle sollten nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Die Probe wird per Kurier zum Labor gebracht. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden die Betroffenen durch ihren Hausarzt informiert. Bei einem positiven Ergebnis wird auch das Gesundheitsamt bezüglich dem weiteren Vorgehen Kontakt aufnehmen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis