Bin ich eigentlich noch ansteckend?
Peter M. (Name geändert, der richtige Name des Patienten ist der Redaktion bekannt) wohnt in einer Gemeinde im Kochertal, wo er die letzten 14 Tage in Quarantäne verbracht hat, „eingesperrt war“, wie er es ausdrückt. Ein Schnelltest am Arbeitsplatz habe ein positives Ergebnis gezeigt, woraufhin er zwei Tage später einen PCR-Test bei der Abstrichstelle in Belzhag durchführen ließ. Bereits am nächsten Tag rief das Gesundheitsamt bei ihm an und teilte ihm mit, dass auch der PCR positiv sei und dass er hiermit in Quarantäne sei. Weitere Informationen oder Verhaltensregeln habe er nicht erhalten.
Peter M. lobt das Hygienekonzept seines Arbeitgebers
Auf die Hygienemaßnahmen seines Arbeitgebers lässt er nichts kommen, die seien vorbildlich: Zwei Schnelltests pro Woche, Fiebermessung beim Betreten des Geländes und dazu regelmäßige Abstands- und Maskenkontrollen. Er sei auch ein Einzelfall gewesen, außer bei ihm habe keiner der Schnelltests angeschlagen. Daher geht Peter M. davon aus, dass er sich beim Einkaufen infiziert haben muss, „sonst mache ich im Moment ja gar nichts“.
Gegen Ende der Quarantäne nicht symptomfrei
Der Verlauf der Krankheit war bei Peter M. glücklicherweise nicht schwer, aber auch nicht symptomlos. Er spricht von Kopfschmerzen, manchmal Atemnot und dem Verlust des Geruchssinns. Wegen dieser Symptome war er von seinem Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Es bereitet ihm Sorge, dass die Symptome gegen Ende der Quarantäne noch anhalten, weshalb er sich fragt, ob er nach Beendigung der Quarantäne, „wo ich wieder draußen herumlaufen darf“, noch ansteckend sein kann. Er ist über Covid-19 und die Schutzmaßnahmen gut informiert, aber diese Frage kann er nicht beantworten. Und auf gar keinen Fall möchte Peter M. jemanden anstecken.
RKI: Dauer der Ansteckungsfähigkeit „ist noch nicht klar definiert“
Diese Frage nach der Dauer der „Kontagiosität“ (die Fähigkeit, andere anzustecken) stellt sich auch das Robert-Koch-Institut (RKI) und kann sie genau wie Peter M. auch in der aktuellen Publikation mit Stand 19. April 2021 noch nicht eindeutig beantworten: „Der genaue Zeitraum, in dem Ansteckungsfähigkeit besteht, ist noch nicht klar definiert. Als sicher gilt, dass die Ansteckungsfähigkeit in der Zeit um den Symptombeginn am größten ist und dass ein erheblicher Teil von Transmissionen bereits vor dem Auftreten erster klinischer Symptome erfolgt. Zudem ist gesichert, dass bei normalem Immunstatus die Kontagiosität im Laufe der Erkrankung abnimmt, und dass schwer erkrankte Patienten mitunter länger infektiöses Virus ausscheiden als Patienten mit leichter bis moderater Erkrankung. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht bei leichter bis moderater Erkrankung die Kontagiosität 10 Tage nach Symptombeginn deutlich zurück.“ Da Peter M.s Krankheitsverlauf höchstens „moderat“ sein dürfte, dürfte seine Ansteckungsfähigkeit nach Auffassung des RKI „sehr gering“ sein.
Corona: Es ist nicht möglich, aus einem „normalen“ Schnelltest- oder PCR-Test-Ergebnis direkt auf die Ansteckbarkeit zu schließen
Vom Gesundheitsamt hat Peter M. keine Ratschläge bekommen. Peter M.’s Hausarzt verordnete nun einen zweiten PCR-Test. Dessen Ergebnis kennt Peter M. noch nicht. Ob das Ergebnis des Tests seine Sorgen lindern wird, ist fraglich: Es ist nicht möglich, aus einem „normalen“ Schnelltest- oder PCR-Test-Ergebnis direkt auf die Kontagiosität zu schließen. Für eine genauere Aussage hierüber wären weitere Tests nötig, die allerdings mehrere Tage dauern. Zwar kann man aus der Menge des eventuell gefundenen Virusmaterials vermuten, ob noch Ansteckungsgefahr besteht, aber auch diese Aussage ist nicht hundertprozentig.
Auch das RKI kann Peters Frage nicht eindeutig beantworten
Dazu das RKI: „Im Gegensatz zu replikationsfähigem Virus ist die RNA von SARS-CoV-2 bei vielen Patienten noch Wochen nach Symptombeginn mittels PCR-Untersuchung nachweisbar. Diese positiven PCR-Ergebnisse sind jedoch nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen“. Eine gewisse Unsicherheit bleibt für Peter M.. daher nach wie vor.
Soweit alles richtig gemacht
Kai Sonntag, Ansprechpartner der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für die Abstrichstelle in Belzhag, meint, dass Peter M. alles richtig gemacht habe: Einen PCR-Test kann nur der Hausarzt veranlassen, daher sei die Untersuchung durch den Hausarzt zwingend.
Text: Matthias Lauterer

