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Shitstorm gegen Merz – Donnergrollen am Demokratie-Horizont

Ausgepeitscht wurde er nicht (kann ja noch kommen ;.-). Aber Friedrich Merz bekam massiv Schelte von Bürger:innen, den Grünen und der SPD für sein Vorgehen vergangene Woche, das Zustrombegrenzungsgesetz notfalls auch mit Stimmen der AfD durchzuboxen. Aber ist das in einer Demokratie nicht auch legitim?

[Hier geht es direkt zum Videokommentar von GSCHWÄTZ_Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann: Shitstorm gegen Merz wegen Asylgesetz]

Deutschlandweite Demos gegen das Gesetz

Kurz zum Verständnis: Das Zustrombegrenzungsgesetz baut auf dem 5-Punkte-Plan auf, den Friedrich Merz zuvor eingebracht hat. Die AfD und ihre Anhänger waren erfreut darüber, während die Grünen, die SPD und diverse Bürger:innen auch in Form von deutschlandweiten Demos diesen Plan und auch das Gesetz massiv ablehnen.

Was ist das Zustrombegrenzungsgesetz?

Das Zustrombegrenzungsgesetz enthält drei wesentliche Teile:

  • Im Aufenthaltsgesetz soll nicht nur die Steuerung, sondern auch die „Begrenzung“ des Zuzugs von Ausländern erneut als übergeordnetes Ziel festgeschrieben werden. Das Wort „Begrenzung“ war 2023 gestrichen worden.
  • Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige soll eingestellt werden. Gemeint sind Menschen, die kein Asyl bekommen, aber aus anderen Gründen vorerst in Deutschland bleiben können. Der subsidiäre Schutz war bereits zwischen 2016 und 2018 ausgesetzt worden. Seit 2018 dürfen aus humanitären Gründen pro Monat 1.000 Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland kommen.
  • Die Bundespolizei soll eine eigene Zuständigkeit für „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ an den deutschlandweit 5.700 Bahnhöfen erhalten, für die sie mit zuständig ist. Die Beamt:innen sollen künftig auch selbst Anträge auf Haft und Gewahrsam stellen können, um die Abschiebung nicht aufenthaltsberechtigter Ausländer zu gewährleisten. Bisher müssen sich die Bundespolizisten dafür an die jeweilige Landespolizei wenden

Am Freitag, den 31. Januar 2025, sollte das Gesetz mit Stimmen der CDU, AfD und der FDP verabschiedet werden. Doch es scheiterte überraschenderweise, da unter anderem 12 CDU-Bundestagsabgeordnete Merz bei der Abstimmung „schwänzten“. Bei der FDP stimmten einige Politiker aktiv dagegen. 

Seitdem ergießt sich ein Shitstorm über Merz

Seitdem ergießt sich ein Shitstorm über Friedrich Merz aufgrund seines Versuchs, dieses Gesetz als Oppositionspolitiker mit Stimmen der AfD unbedingt noch vor der Bundestagswahl durchpeitschen zu wollen. Nun hat es nicht geklappt und der Kanzlerkandidat ist stark beschädigt – und mit ihm seine Partei, die bereits den ein oder anderen Prozentpunkt bei den aktuellen Umfragewerten eingebüßt hat, während die AfD und die SPD zwei Prozent zulegen konnten.

Ist das nicht pure, gelebte Demokratie? Eben nicht nach Parteidisziplin abzustimmen?

Letzten Endes stellt sich aber dann doch die Frage und zwar ganz unabhängig davon, ob man das Gesetz und die AfD befürwortet oder nicht, ob man Merz mag oder nicht – ob nicht genau diese Abstimmung näher an einem demokratischen Verständnis dran war als alle anderen Abstimmungen Jahre und Jahrzehnte zuvor. Denn der eigentliche Aufreger war, dass die CDU und Merz nicht bereit waren, VOR der Abstimmung sich noch einmal mit den Grünen und der SPD zusammenzusetzen und einen Konsens zu finden. Die CDU war der Meinung, dass ihr Gesetzesvorschlag gut ist und genau so verabschiedet gehört. Es gab daher keine vorherigen Absprachen, wie es ansonsten laut diversen Politikeraussagen üblich ist. Die Grünen reagierten verschnupft, die SPD empört. Verständlich, denn es sollte hier ein Gesetz ohne die derzeit noch amtierende Regierung durchgewunken werden.

Nur weil die AfD derselben Ansicht ist wie die CDU, soll die CDU von ihrer Position abrücken?

Die CDU argumentierte wiederum, dass es völlig hanebüchen sei, nur weil die AfD diesen Gesetzesentwurf ebenfalls gut findet, diesen dann nur aufgrund dessen nicht einzubringen.

Wenn man diese Argumentation weiter verfolgt, muss man sich tatsächlich fragen: Was macht man dann beim Thema Wirtschaftspolitik? Auch hier stehen sich CDU und AfD vermutlich weitaus näher als die SPD und die Grünen. Darf die CDU dann keine Gesetzesinitiativen mehr in jedwedem Bereich einbringen, die sie selbst gut findet, die aber AfD-Stimmen mit sich bringen würde? Damit müsste die CDU auch inhaltlich wesentlich von ihrem rechtskonservativen Wahlprogramm abrücken und sich komplett neu erfinden, um in keinem Fall wieder zu große Schnittmengen mit der AfD z produzieren – was eigentlich unmöglich ist.

Das Positive daran ist, dass die Wähler:innen nun sehr genau wissen, was sie erwartet, wenn sie die CDU wählen

Die SPD und die Grünen haben das Momentum vergangene Woche wiederum geschickt für sich genutzt und „für ein demokratisches Deutschland“ in die Luft gerufen bei alle den Demos, die es daraufhin wieder gab. Aber wenn man ehrlich ist, war die Abstimmung vergangene Woche gelebte Demokratie. Zudem ist es schon fast heuchlerisch, wenn die SPD und die Grünen sich beschweren, dass da beinahe über ihren Kopf hinweg ein Gesetz bestimmt worden wäre. Derzeit vergessen anscheinend viele, wie viel Gesetze bei Corona und im Zuge des Ukrainekrieges einfach so mal schnell im stillen Kämmerlein beschlossen wurden – teilweise gegen bestehende Rechte und Gesetze und wie sich nun im Nachhinein anhand der Robert-Koch-Leaks herausstellt, ohne jede Notwendigkeit. Wer im Glashaus sitzt, sollte vielleicht an dieser Stelle doch besser still sein.

Das Schöne für die Wähler:innen ist aber nun, dass die CDU sehr transparent war mit den Dingen, die sie einfordert und aktuell priorisiert, sollte sie an die Macht kommen und nun jede:r für sich überlegen kann, ob man das Kreuz bei dieser Partei machen möchte oder nicht.




Der magische Wert von 100

Am Mittwoch, den 21. April 2021, soll die so genannte „Corona-Notbremse“ beschlossen werden. Doch was genau beinhaltet der Gesetzesentwurf? Die magische Inzidenzzahl lautet in dem Papier 100. Viele Landkreise würden nach diesem Papier erst einmal in einen harten Lockdown fahren (hier klicken, um zum original Gesetzentwurf zu kommen).

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

// Die Bundesregierung bekommt mehr Kompetenzen, die sie bislang mit den Bundesländern aushandeln mussten. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was eher Formsache werden dürfte

// Die Verordnung greift bei einer Inzidenz ab 100 in drei aufeinanderfolgenden Tagen

// Kontakt nur zu einer Person eines weiteren Haushaltes (Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu)

Ausgangssperre zwischen 21 und 05 Uht

//  Bekleidungsgeschäfte bleiben geschlossen, Blumengeschäfte und Buchhandlungen sind davon nicht (mehr) betroffen

// Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

// nur kontaktarmer Sport ist erlaubt

// die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zur touristischen Zwecken ist untersagt

Die Inzidenz eines Landkreises muss fünf Tage unter 100 bleiben, dann tritt am übernächsten Tag die Verordnung außer Kraft.

Kritiker monieren, dass der Bund mit dieser Verordnung ermächtigt wird, massive Einschnitte in die Grundrechte vorzunehmen und das in der Verordnung kein klares Ziel umschrieben wird, das heißt, was genau damit bewirkt werden beziehungsweise wie lange diese Verordnung Bestand haben soll, das Ziel könnte etwa eine flächendeckende Inzidenz von durchschnittlich 50 sein oder aber eine Durchimpfung von 60 Prozent aller Bürger:innen. Wenn ein solches konkretes Ziel nicht erfasst ist, gilt die Verordnung im Prinzip dauerhaft. Das von der Bundesregierung definierte Ziel ist allerdings mehr als unkonkret: Das oberste Ziel sei, „die weitere Verbreitung des Virus‘ zu verlangsamen sowie das exponentielle Wachstum zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden und die medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen.“ (…). Die Maßnahmen gelten nur die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“

Auch Geimpfte können sich laut der Bundesregierung wieder infizieren

Das Dokument beinhaltet eher Sachverhalte, die darauf hinweisen, dass Deutschland noch lange mit der Pandemie zu tun haben wird. So heißt es auf Seite 8: „Durch die Verbreitung der Virusvarianten ist auch der Impferfolg gefährdet, da es möglicherweise zur Reinfektion kommen kann.“ In Deutschland und auch im Hohenlohekreis gab es unlängst erst Fälle von Menschen, die Anfang des Jahres 2021 unter anderem mit Biontech geimpft wurden, und nun wieder positiv getestet wurden. Flächendeckende Bluttests würden hier Gewissheit bringen, wie viel Prozent der Bevölkerung bereits Antikörper gebildet hat.

Selbst eine Inzidenz von 100 sehen Verantwortliche noch als zu hoch an

Eine Inzidenz 100 sehen die Verantwortlichen der Verordnung zwar für ebenfalls als zu hoch an, um noch adäquat den Infektionsherd und potenzielle Infizierte rückverfolgen zu können („Außerdem ist die Eindämmung des Infektionsgeschehens durch Maßnahmen der Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vielfach endgültig nicht mehr möglich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Dominanz der leichter übertragbaren Virusvariante B.1.1.7. H“. Eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe) , und verlangt daher bereits ab einem Inzidenzwert von 50 regionale Maßnahmen. Wie diese konkret aussehen könnten, darauf geht die Verordnung nicht näher ein.

In Unternehmen immernoch keine Testpflicht

Stark kritisiert wurde Wirtschaftsminister Peter Altmaier unlängst, unter anderem von Kathrin Göring-Eckhardt (Die Grünen), dafür, dass noch immer keine Testpflicht in Unternehmen gibt. Dieser erklärte unter anderem in der Talkshow Anne Will am 18. April 2021, dass es noch keine Beweise dafür gäbe, wie hoch das Ansteckungspotenzial am Arbeitsplatz sei. Im Hohenlohekreis jedenfalls gab es bereits einige Ansteckungsherde in Unternehmen.