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Elisabeth S.: Mord aus niederen Beweggründen unwahrscheinlich

Am heutigen Verhandlungstag (26. Februar 2019) gegen Elisabeth S. wurde eine schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich vorgelesen. Heinrich reagierte auf die scharfe Kritik der Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf an seinem Gutachten. Er betonte, dass sein Gutachten verschiedenartige Fragestellungen und insbesondere das gesamte Spektrum der psychiatrischen Krankheitsbilder umfasse. Schwerpunkt seiner Arbeit sei unter anderem die Betreuung und der Behandlung von gerontopsychiatrischen älteren] Patienten gewesen. Er schilderte in seiner Stellungnahme: „Insoweit Frau Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf von einem „Aufflammen einer psychotischen Exabertation der Grunderkrankung“ sprach, ist damit sicherlich eine psychotische Exazerbation gemeint. Es ergab sich im Rahmen der Begutachtung und auch im Rahmen der Hauptverhandlung jedoch keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer psychotischen Exazerbation [Wiederaufleben einer Krankheit].“ Es sei auch unklar, welche Grunderkrankung wiederaufleben solle. Bei der Aufnahmeuntersuchung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwäbisch Gmünd solle eine körperlich-neurologische Untersuchung durchgeführt worden sein. Diese Untersuchung solle einen unauffälligen Befund ergeben haben.

Stiefel-Bechdolf stellt psychologische Labilität in den Fokus

Stiefel-Bechdolf stellte heute zwei weitere Anträge. Der Sohn von Elisabeth S. soll nochmal vernommen werden, da er nun einverstanden sei über das zirka dreieinhalbstündige Vier-Augen-Gespräch, das er mit seiner Mutter Elisabeth S. im Landgericht Heilbronn Mitte Januar 2019 geführt hat, zu berichten. Bislang hatte er sich diesbezüglich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und seine Aussage verweigert.  Zudem möchte Stiefel-Bechdolf die JVA-Psychologin im Zeugenstand stehen, die seit Mai 2018 zweimal wöchentlich ein bis eineinhalb Stunden mit der Angeklagten therapeutische Gespräche geführt habe.

Der Hausärztin von Elisabeth S., die bereits vor Gericht als Zeugin vernommen wurde, soll noch etwas eingefallen sein und möchte, so Stiefel-Bechdolf, erneut vor Gericht aussagen.

Falls beim nächsten Prozesstermin am 07. März 2019 allen Anträgen von Stiefel-Bechdolf stattgegeben werden, müssten am Folgetermin, den 15. März 2019, somit mindestens der Bruder von Elisabeth S., ihr Sohn, ihre Hausärztin, Dr. Thomas Heinrich und die JVA-Psychologin H. gehört werden, um die weiteren Prozesstermine nicht zu gefährden.

Der Nebenklägervertreter Jens Rabe regte an, im Zuge der Vernehmung der JVA-Psychologin auch die Stockwerk-Beamtin der JVA zu hören, die diese mehr Kontakt zur Angeklagten gehabt habe.

Elisabeth S. sei unternehmungslustig gewesen

Heute wurde auch Zeuge S., der Bekannte beziehungsweise Freund von Elisabeth S., als Zeuge befragt. Ihm sei keine Depressiven Verstimmungen aufgefallen. Er habe sich zweimal jährlich mit ihr persönlich getroffen. Ansonsten fand der Kontakt per Handy statt. Elisabeth S. sei laut seiner Aussage unternehmungslustig und ausgeglichen gewesen und habe sich immer auf Ole gefreut.

Der Erste Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth, betonte heute, dass die Kammer sich noch nicht festgelegt habe, ob das Strafmaß auf Mord aus Heimtücke anstatt Todschlag hochgestuft werden solle. Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe „käme eher nicht mehr in Frage“.




Elisabeth S.: Sohn Stephan S. beruft sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht

Am siebten Verhandlungstag des Prozesses gegen Elisabeth S., am Freitag, den 18. Januar 2019, war Stephan S., der Sohn von Elisabeth S., heute als Zeuge geladen. Er hatte Anfang dieses Jahres ein Vier-Augen-Gespräch mit seiner Mutter im Landgericht Heilbronn. Am Dienstag, den 15. Januar 2019, schrieb er dem Büro der Anwältin von Elisabeth S. eine E-Mail mit dem Inhalt, dass er vorerst keine Aussage machen werde. Er berufe sich auf Paragraph 52 StPO, dem Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige von Beschuldigten. Der Vorsitzende Richter Kleinschroth bedauert dies, denn das Gericht hätte sich ein paar mehr Information erhofft.

 

„Die Oma habe selbst geäußert, dass sie den Jungen umgebracht hat“

 

Als Zeugin wurde heute die Mitgefangene von Elisabeth S. aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwäbisch Gmünd Alexandra K. befragt, die bei der Polizei eine Zeugenaussage getätigt haben soll, in der es heißt: „Die Oma habe selbst geäußert, dass sie den Jungen umgebracht hat.“ Heute, vor Gericht im Zeugenstand, konnte sie diese Aussage nicht mehr bestätigen. Die Zellengenossin von Elisabeth S. habe aber zu ihren Freundinnen auf Russisch einen Satz gesagt, den Alexandra K. gehört habe. Diesen russischen Satz habe Alexandra K. verstanden, denn im russischen sollen einige Worte dem jugoslawischen ähneln. Die Aussprache sei zwar anders, aber die Bedeutung der Worte sei gleich, schildert die 27-jährige Mitgefangene. Vom Jugoslawischen aufs Deutsche übersetzt hieße der Satz sinngemäß: „Die Frau ist verrückt.“ Denn Elisabeth S. soll in ihrer Zelle die Nachrichten angesehen haben, in denen es um sie und Ole ging, was die Zellengenossin als verrückt definiert.

 

18 Fragen an Elisabeth S.

 

Die Kammer hat sich nun einen Fragenkatalog für Elisabeth S. überlegt. „Wenn Sie, Frau S., überlegen, warum wir diese Fragen stellen, merken sie vielleicht, dass bei Ihren Aussagen nicht alles zusammenpasst“, sagte der Vorsitzende Richter Kleinschroth. Die 18 Fragen wurde im Saal verlesen. Auf die Frage hin, ob Elisabeth S. die Fragen heute beantworten werde, meldete sich Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf zu Wort: „Heute nicht.“

Die 18 Fragen an Elisabeth S. lauteten sinngemäß wie folgt:

  1. Wie war Ihre psychische Verfassung am Tattag und in der Woche davor?
  2. Hatten Sie Depressionen oder Verlustängste?
  3. Inwieweit machte Ihnen das Entrümpeln und Aufräumen des Kellers zu schaffen?
  4. War Ole an dem Tag wie immer oder war er anders?
  5. Wer kam auf die Idee zu baden? Wie hat Ole deutlich gemacht, dass er nicht baden wollte? Oder sollten nur die Haare gewaschen werden?
  6. Wie war Ihre Reaktion auf das Ablehnen des Badens?
  7. Warum wurde das Wasser in der Badewanne nicht abgelassen?
  8. Sie haben unterschiedliche Aussagen gemacht. War es ein Unfall oder hatte Ole Atemnot?
  9. Sie sollen Ole geschüttelt haben. Wie sah das Schütteln aus? Und wo haben Sie ihn am Hals gedrückt?
  10. Haben sie Ole reanimiert? Wenn ja, mit welchen Reanimationsversuchen? Wenn nein, wieso nicht?
  11. Wie haben Sie ihn ins Badezimmer gezogen? An den Händen, an den Füßen, an den Schultern?
  12. Wie wurde Ole mit Wasser beträufelt?
  13. Wie kann es sein, dass Ole ins Wasser geplumpst ist?
  14. Ab wann wirkte Ole auf Sie leblos?
  15. Haben Sie einen Brief an Stefan S. geschrieben? Warum?
  16. War es ein Abschiedsbrief?
  17. Warum lag ein Messer oben auf der Kommode und seit wann?
  18. Was haben Sie getan, als Sie das Haus verlassen haben? Wollten Sie sich umbringen? Warum haben Sie sich bei Ihrer Rückkehr auf die Rückbank Ihres Autos gesetzt?

 

Der Vorsitzende Richter Kleinschroth betonte am Ende der Verlesung der Fragen gegenüber Elisabeth S., dass man nicht vorhabe, nochmal ein Gespräch mit einem Sachverständigen zu starten. „Sie sind die Einzige, die es uns erklären kann“, so Kleinschroth.




Er gab den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung von Elisabeth S.

Er gab den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung von Elisabeth S.: Christian P., der damals in der gleichen Straße wohnte, Frau S. aber nur vom Sehen kannte. Am sechsten Verhandlungstag am 14. Januar 2019 sagten er und seine Lebensgefährtin Alexandra I. vor dem Heilbronner Landgericht aus. Bereits morgens, am Samstag, den 28. April 2018, gegen zehn Uhr hätten sie lautes Geschrei aus dem Haus der Angeklagten gehört. „Ein Mann hat gerufen: ‚Steh auf!‘ Ich kannte die Stimme nicht und dachte an einen Familienstreit“, so der 33-Jährige. Was in dem Haus passiert war, erfuhren sie erst später. Am diesem betreffenden Samstagabend wollten sie gegen 21.30 Uhr mit dem Hund eine Runde Gassi gehen, als sie sahen, wie jemand in die Garage von Elisabeth S. ging. „Ich sah im Dunkeln Frau S. laufen“, erinnert sich Alexandra I.. „Ich hab sie zuerst nicht richtig erkannt und sie lief, als wäre sie betrunken.“ Aber als die Person unter dem Absperrband der Polizei durch in die Garage ging, „dachte ich, das muss sie wohl sein“.  Dann hörten sie „Geräusche wie von einer Autotür, die auf- und zugeht“. Weil ihnen das alles komisch vorkam, rief P. die Polizei. „Die Beamten gingen in die Garage und fanden dort auf dem Rücksitz des Autos Frau S..“ Vom Gehweg vor dem Haus beobachteten die Zeugen, wie die Polizei die Frau aus der Garage führte. „Frau S. wirkte verstört und verwirrt und hatte einen wackligen Gang“, so P. weiter. Und er ist sich sicher: „Sie sagte zu der Polizistin, dass sie das alles nicht wollte.“

Ein Satz, den auch seine Freundin Alexandra I. gehört haben will, die festnehmenden Polizeibeamten aber nicht. „Ich bin mir zu eintausend Prozent sicher, dass Frau S. das sagte,“ sagte Alexandra I.. Alexandra I. wohnte früher in der gleichen Straße wie Elisabeth S. und kannte diese vom Sehen. „Sie war nie verwahrlost unterwegs, wirkte immer nett und freundlich.“

 

„Das wäre doch ein Geständnis“

 

Polizeihauptmeister Michael G. war an jenem Samstagmorgen, als Ole T. tot aufgefunden wurde, im Einsatz in Künzelsau dabei und machte Bilder von der Auffindesituation und dem Tatort. „Ich habe das Haus zweimal durchsucht, ob da vielleicht noch jemand ist“, so der Beamte. Es war auch für ihn eine emotionale und bedrückende Situation: „Ich musste die Tränen unterdrücken“. Er erinnert sich, dass die Eltern nicht ansprechbar waren, „der Vater schrie herum und die Mutter hatte ihr Kind im Arm und weinte“. Abends war G. einer der beiden Polizisten, die Frau S. festnahmen. Er führte die Frau aus der Garage „aus Sicherheitsgründen und weil sie beschwerlich lief“. Auf ihn machte Elisabeth S. einen teilnahmslosen Eindruck, sie sagte nur zweimal zu ihm: „Was ist in meinem Haus passiert?“. G. ist sich „zu 100 Prozent sicher“, dass der Satz „ich wollte das nicht“ nicht gefallen ist bei der Festnahme. „Das wäre doch wie ein Geständnis“, meint er.

Polizeikommissarin Exona G. war ebenfalls bei der Festnahme dabei. „Frau S. machte einen aufgewühlten Eindruck und redete unverständlich vor sich hin, aber ich kann mich nicht erinnern, dass bei der Festnahme groß gesprochen wurde“, sagt sie. „Sie sagte zu mir nur, dass sie im Wasser lag“. Sie erinnert sich, dass der Jackenärmel der Angeklagten feucht war. Die Polizistin ist sich unsicher, ob der Satz „ich wollte das alles nicht“, wirklich gefallen ist, sie war aber auch nicht permanent bei Elisabeth S.

Es stellt sich aber die Frage: Was hatte Elisabeth S. an, als sie von den Polizeibeamten gefunden wurde? Stand sie so neben sich und zog sich einfach eine Jacke über ihr Nachthemd? Oder zog sich Elisabeth S. in der Tatnacht komplett um und floh dann erst an das Kocherufer?

 

„Beide wirkten fröhlich und schienen sich auf die Übernachtung zu freuen“

 

Karlheinz H. ist im Nachbarhaus der Familie S. aufgewachsen und hat in der gleichen Straße einen Stukkateurbetrieb. Er ist vermutlich der letzte außer Elisabeth S., der Ole lebend gesehen hat. „Ich kenne Frau S. schon sehr lange, sie war oft bei meinem Bruder zu Gast bei verschiedenen Festen“, erinnert er sich. Aber es war kein enges Verhältnis. Ole kannte der Stukkateurmeister von der evangelischen Kinderkirche. „Der Junge kam regelmäßig über mehrere Monate“, so H. „Er hat sich immer darauf gefreut“. Er erinnert sich an ein zurückhaltendes und liebes Kind, das keinen Streit anfing und nicht aufmüpfig war. H. sah Elisabeth S. und Ole am späten Freitagnachmittag nach Hause kommen und hatte noch ein kurzes Gespräch mit den Beiden. „Sie erzählte, dass Ole bei ihr übernachtet und der Junge sagte, dass er am Sonntag zur Kinderkirche kommen würde“, erinnert er sich. „Beide wirkten fröhlich und schienen sich auf die Übernachtung zu freuen“. Er bemerkte keinerlei Auffälligkeiten. Ihm sei nun „wichtig für alle Beteiligten, dass das Schweigen gebrochen wird und die Wahrheit auf den Tisch kommt“.

 

Polizeibeamter bestätigt Kleptomanie-Vorwurf

 

Der Polizeibeamte Rudi K. vom Kriminalkommissariat in Künzelsau war bei der Durchsuchung des Hauses von Elisabeth S. dabei. Ihm fiel gleich das „teure und unbenutzte Messer auf, das auf dem Schränkchen im Obergeschoss lag“. Er hat keinen Zweifel daran, dass die Beziehung von Elisabeth S. und Ole ein „liebevolles Oma-Enkel-Verhältnis“ war. K. war auch dabei, als der Angeklagten in der JVA Schwäbisch Gmünd eine Haarprobe entnommen wurde, um festzustellen ob sie Medikamente nimmt. Er wunderte sich, „dass das einzige Problem von Frau S. schien, ob ihr Äußeres unter der Entnahme der Haare leiden würde“. Der Beamte recherchierte auch zu dem Vorwurf der Kleptomanie, der in den 70er- und 80er-Jahren gegen Elisabeth S. erhoben worden war. „In einer Buchhandlung und in einem Dessousladen wurde sie erwischt“, fand er heraus. Vieles andere seien Mutmaßungen. „Es gab keine Anzeigen, sondern ein Hausverbot.“ Danach hätte Elisabeth S. in der Stadt weiterhin nett und freundlich gegrüßt.