In Polen gestohlen – ein BMW fährt äußerst seltsame Wege
Behörden in ganz Deutschland und auch im Ausland waren mit einem verworrenen Fall beschäftigt, der am 22. September 2022 vor dem Künzelsauer Amtsgericht verhandelt wurde. Der Künzelsauer Christian S. war wegen Geldwäsche angeklagt, gegen einen diesbezüglichen Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, sodass der Fall jetzt verhandelt wurde.
Christian S. wurde zu Last gelegt, einen BMW, den er wohl gutgläubig gekauft hatte, veräußert oder weitergegeben zu haben, obwohl er zwischenzeitlich wußte, dass das Fahrzeug gestohlen war. Ihm wurde daher Geldwäsche nach §261 (1) 2 vorgeworfen, eine Tat, die mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt ist.
Schon die Anklage ist verwirrend
Schon der Weg des Fahrzeugs ist verworren, die Staatsanwaltschaft trägt vor: Das Fahrzeug wurde der polnischen BMW-Leasinggesellschaft unterschlagen und nach Deutschland verbracht, wo es von S. in Bremerhaven gekauft und dann nach Künzelsau gebracht wurde. Mehr als 30.000 Euro habe S. bezahlt. In Künzelsau wurde das Fahrzeug ohne Beanstandung zugelassen. Später wurde das Fahrzeug von der hiesigen Polizei als Diebesgut beschlagnahmt. Etwa einen Monat später wurde das Fahrzeug von der Polizei an S. zurückgegeben. Als er das Auto dann an eine Frau aus München weiterverkaufen wollte, stellte sich heraus, dass das Fahrzeug inzwischen im Schengener Informationssystem SIS ausgeschrieben war. Die Zulassungsstelle in München informierte daher die Polizei.
Da S., so sagt es die Anklageschrift, aufgrund der Vorgeschichte wissen mußte und auch gezielt auf das Veräußerungsverbot durch einen Polizeibeamten hingewiesen wurde, sei der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt.
Der Angeklagte
Dem Angeklagten ist offenbar während der Verhandlung nicht wohl. Meist sitzt er zusammengekauert auf seinem Stuhl, sein Kopf ist gerötet, seine Finger sind ständig in Bewegung. Er ist offenbar unsicher und äußerst nervös, kein Wunder: Bisher war er nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, war noch nie auf der Anklagebank gesessen. Meist schaut er scheinbar teilnahmslos auf den leeren Tisch vor sich, doch die innere Spannung ist ihm anzusehen.
Verteidigerin wird aktiv
Einlassungen will S. nicht machen, auch Fragen werde er nicht beantworten, teilt seine Verteidigerin Kerstin Baumann mit. S nimmt also sein gutes Recht zu schweigen in Anspruch. Noch bevor Baumann ihre Sicht des Tathergangs schildert, stellt sie infrage, dass überhaupt ein „Veräußerungsverbot“ in rechtswirksamer Form ausgesprochen wurde. Ansonsten bestätigt sie den geschilderten Tathergang, stellt ihn allerdings in ein ganz anderes Licht: Zuerst sei ihr Mandant als Geschädigter vernommen worden, erst später als Beschuldigter. „Der einzige, den ich als Geschädigten sehe, ist der Herr S.“, sagt Baumann. Er habe für ein Auto, mit dem er jetzt nichts anfangen kann, mehr als 30.000 Euro bezahlt und zahle jetzt seit rund einem Jahr 50 Euro pro Monat für eine Garage, in der der Wagen seitdem untergestellt sei: „Er läßt die Finger von dem Fahrzeug“.
Es wird immer verworrener
Die Verwirrung wird größer, als berichtet wird, dass in dem Fahrzeug mutmaßlich ein Motor eingebaut gewesen sei, der aus einem in Schweden gestohlenen Fahrzeug stammen soll und dass in Frankreich ein Fahrzeug mit derselben Fahrzeugidentifikationsnummer angemeldet worden sein soll. Und es wird auch nicht klar, warum das eingezogene Fahrzeug von den Behörden wieder an S. herausgegeben worden ist.
Richterin Rührig fasst vor den Zeugeneinvernahmen nochmal zusammen: „Das sieht man aber selbst als Laie, dass da was faul ist – dass da eine Weiterveräußerung nicht stattfinden darf, das versteht auch ein Laie“.
Zeuge bringt ein wenig Licht in die Sache
Ein wenig Licht in die Sache kann der Zeuge H. bringen. Er ist ehemaliger Polizeibeamter und war vor seiner Pensionierung mit dem Fall befasst. Das Kraftfahrzeug wurde, so sagte er aus, aufgrund einer Meldung des BKA beschlagnahmt. Das BKA hab das Fahrzeug anschließend „auseinandergenommen“ und habe festgestellt, dass der Motor offenbar original war. Die Wiederherausgabe des Fahrzeuges konnte er auch nicht nachvollziehen, sodass er sich die Anweisung von der Staatsanwältin schriftlich bestätigen ließ. Er ist sich sicher, dass er bei der Übergabe des Fahrzeugs gegenüber S. das Wort „Veräußerungsverbot“ verwendet hat und sagt: „Das muß man nicht groß erklären, dass das so angeordnet ist.“ Über den Verkäufer in Bremerhaven kann H. erstaunliche Neuigkeiten berichten: „Über den wurden noch drei weitere Fahrzeuge zugelassen. Der wurde benutzt und hat Geld bekommen dafür“ – ein bezahlter Strohmann also.
Im Hintergrund Organisierte Kriminalität?
Im persönlichen Gespräch sagt E. nach dem Prozeß, dass der Verdacht der Organisierten Kriminalität sehr naheliegend sei. Dieser Aspekt des Falls war allerdings nicht Teil des Verfahrens vor dem hiesigen Amtsgericht. Soviel ist aber klar: Es sind oder waren in diesem Tatzusammenhang weitere Verfahren anhängig. Ob die Hinterleute des Bremerhavener Strohmanns identifiziert sind und ob gegen sie ermittelt wird, wurde nicht bekannt.
Viele offene Fragen
Aber die Aussage von E. bringt nicht den ganzen Sachverhalt ans Licht, Fragen bleiben offen: Es wäre beispielsweise interessant zu wissen, mit welchen Fahrzeugdokumenten S. aus Bremerhaven zurückkam. War etwa der KfZ-Brief oder ein anderes Eigentumsdokument, das zur Zulassung vorgelegt wurde, eine Fälschung? War der Leasingnehmer etwa auch der Hintermann des Verkaufs in Bremerhaven? Und warum hat der ursprüngliche Eigentümer, die Leasinggesellschaft in Polen, das Fahrzeug bisher nicht zurückgefordert? Im Saalpublikum sprießen wilde Spekulationen über weitere mögliche Hintergründe.
Einstellung möglich?
Die Richterin bringt eine Einstellung des Verfahrens ins Spiel: „Wir müssen bedenken, dass sich der Angeklagte nicht konform verhalten hat. Andererseits ist er natürlich auch Geschädigter.“ Staatsanwältin Schmidt will sich dem „nicht verschließen“, will aber erst die weiteren Zeugen hören. Sollte nämlich Geld für den Verkauf des Autos geflossen sein, steht neben Geldwäsche auch ein Betrug oder ein versuchter Betrug im Raum.
„Sowas mache ich nicht mehr“
Die beiden Zeugen, die Käuferin M. aus München und ihr Bruder Ha., der den Wagen bei S. abgeholt hat, erklären aber, dass der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben war – auch eine verwirrende Seltsamkeit – und auch noch kein Geld geflossen sei. Noch am Tag, an dem sie das Fahrzeug zulassen wollte, habe sie Besuch von der Kripo bekommen, sagt die Käuferin. Ihr Bruder habe ihr gesagt, dass ein Freund von ihm ein Auto zu verkaufen habe. „Ich habe mir jetzt bei einem Autohaus ein neues Auto gekauft. Sowas mache ich nicht mehr“, sagt M.
Somit konnte das Verfahren gegen eine Geldauflage von 2.000 Euro, zu zahlen an die Jugendfeuerwehr, vorläufig eingestellt werden.
Was passiert nun mit dem Auto?
Für S. ist die Sache strafrechtlich ausgestanden, vorbestraft ist er nicht. Er hat nur ein Problem: Was tun mit dem Fahrzeug? Der polnische Eigentümer hatte zwar erklärt, dass er auf seinem Eigentum beharre, hat aber bisher nichts getan, um sein Eigentum wiederzuerlangen. Stattdessen bezahlt S. die Garagenmiete und „so ein Auto wird von Rumstehen ja auch nicht besser“. Für S. ist das Thema also noch lange nicht ausgestanden, bisher hatte er Kosten von rund 40.000 Euro für das Fahrzeug, die Garagenmiete, die Geldauflage und seine Verteidigung vor Gericht. Demgegenüber steht ein Fahrzeug, das er bezahlt hat und mit dem er jetzt nichts anfangen kann.
Text: Matthias Lauterer
