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Gemeinderat versus Bürgermeister

Der Eklat um das bewusste Fernbleiben dreier Fraktionen von der Gemeinderatssitzung in Künzelsau am 19. November 2020 schlug hohe Wellen (wir berichteten). Es ist schließlich die höchste Pflicht jedes Volksvertreters, an den Sitzungen des Parlaments teilzunehmen und die Menschen, die ihn gewählt haben, auch tatsächlich zu vertreten.

Pflichten demokratisch gewählter Mandatsträger

Diese Pflicht ist jedem Gemeinderatsmitglied wohlbekannt und es ist ganz klar, dass eine parlamentarische Demokratie nur dann funktionieren kann, wenn im Parlament auch genügend gewählte Vertreter anwesend sind, um zu diskutieren, in der Sache konstruktiv zu streiten und am Ende Beschlüsse zu fassen.

Was muss also in Menschen, deren demokratische Einstellung niemand ernsthaft in Zweifel ziehen kann, vorgehen, wenn sie eine Gemeinderatssitzung gezielt boykottieren und den Rat, das demokratische Beschlussorgan der Stadt, beschlussunfähig zurücklassen?
Aus der Stellungnahme der Fraktionen geht deutlich hervor, dass es offenbar einen Konflikt zwischen vielen Gemeinderäten
und der Amtsführung von Bürgermeister Neumann gibt. Die Räte sehen sich, wie sie es selbst formulieren, von Bürgermeister
Neumann in ihrem Anliegen nicht ernstgenommen. Und das offenbar nicht zum erstenmal – anders wäre ein derart drastischer Schritt der Fraktionen kaum zu erklären, geschweige denn auch nur im Ansatz zu rechtfertigen.

Rat fühlt sich zu spät in Prozesse einbezogen

In den letzten Ratssitzungen war aus dem Rat die Klage zu vernehmen, dass sich der Gemeinderat zu spät in Prozesse einbezogen fühlt, um dann letztlich zu einer „alternativlosen“ Entscheidung gezwungen zu sein. Dieser Konflikt schwelt also schon länger und es brauchte nur einen Auslöser, um ihn zum Eklat werden zu lassen. Und er ist weiter aktiv, wie man an der Diskussion um die Hauptsatzung der Stadt wieder gemerkt hat.

Symptom kuriert – aber nicht die Krankheit

Jetzt werden hybride Sitzungen angesetzt – das mag eine Lösung für den konkreten Auslöser des Boykotts sein. Aber der Konflikt ist damit noch lange nicht beseitigt.

Kindergarten oder Notwehr?

Als „Kindergarten“ wurde das Verhalten der drei Fraktionen bezeichnet – die Fraktionen sehen es wohl eher als Notwehrakt. Wenn sich Demokraten zu einem derartig undemokratischen Verhalten genötigt fühlen, dann ist es allerhöchste Zeit, miteinander zu sprechen und den tieferen Grund dieses Konfliktes beiseitezuräumen. Sonst ist das schlecht für die Stadt Künzelsau. Alle Beteiligten sind dem Wohl der Stadt verpflichtet.

Das Wohl der Stadt voranstellen

Gerade in der heutigen Zeit kann das Wohl der Stadt nur dann erreicht werden, wenn das ICH zurückgestellt wird, letztendlich alle zu tragbaren Lösungen finden und alle für die Stadt Künzelsau an einem Strang ziehen. Und zwar an derselben Seite des Stranges. Es ziehen nämlich schon genügend andere auf der anderen Seite des Stranges, da gilt es, die Kräfte zu bündeln.

Text: Matthias Lauterer

Kein guter Geist: Die Künzelsauer Geistersitzung am 19.November 2020. Foto: GSCHWÄTZ




„Das stimmt so nicht“

„Das stimmt so nicht.“ Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann will die Erklärung von FFK, SPD/Grüne und UBK nicht unwidersprochen stehen lassen. Die Fraktionen hatten die digitale Gemeinderatssitzung in der Kreisstadt am Donnerstag, den 19. November 2020 boykottiert und fordern weiterhin Präsenzsitzungen (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/11/20/eine-gemeinderatssitzung-in-digitaler-form-kann-und-darf-nicht-mit-der-brechstange-auf-veranlassung-des-buergermeisters-durchgesetzt-werden/)

Alle Gemeinderatsmitglieder informiert

Er habe alle Gemeinderatsmitglieder informiert, beispielsweise im wöchentlichen Newsletter, und gegenüber den Fraktionen, teils auch in Einzelgesprächen, begründet, warum er die Sitzung ins Internet verlegt habe. Der bestehende Teillockdown und der Schutz vor einer Corona-Infektion sei der Grund. Einweisungen in die Technik hätten stattgefunden, ausgegrenzt werde niemand.

Rechtlich abgesichert

„Mit der Rechtsaufsicht ist geklärt, dass der Bürgermeister das Recht hat, die Art der Sitzung festzulegen“, betont er. In der Tat wurde im Mai 2020 der §37a in die Gemeindeordnung eingefügt, der besagt, „dass notwendige Sitzungen des Gemeinderats, ohne
persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können; dies gilt nur, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form
einer Videokonferenz, möglich ist.“ Im weiteren Verlauf des Gesetzestextes wird sogar bestimmt, dass selbst für schwerwiegende Entscheidungen Sitzungen per Videokonferenz erlaubt sind, „wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte.“ Der Seuchenschutz ist im Gesetz explizit als „schwerwiegender Grund“ benannt.

„Wir würden gerne ins Internet streamen“

Das von den Fraktionen vorgebrachte Argument des Datenschutzes und der Bildrechte wiegt auch für Neumann schwer: „Wir würden gerne ins Internet streamen, dem steht aber der Datenschutz entgegen“. Aus diesem Grund mußte die Sitzung in einen öffentlich zugänglichen Raum übertragen werden, denn die Öffentlichkeit hat ein Recht, an einer Gemeinderatssitzung teilzunehmen.

Neumann hofft, dass die Räte an der nächsten Sitzung, die voraussichtlich am 26. November stattfinden wird, in großer Zahl teilnehmen werden.

Text: Matthias Lauterer

Bürgermeister Stefan Neumann. Foto: Stadtverwaltung Künzelsau/Christian Holzknecht/Archiv