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Eine Handvoll Gegenprotestler und rund 500 „Montagsspaziergänger“

Start des Aufzuges – in der ersten Reihe ein Kleinkind. Foto: GSCHWÄTZ

Auf rund 550 Teilnehmer schätzt die Polizei die Beteiligung am Künzelsauer „Montagsspaziergang“ vom Montag, den 31.Januar 2022, eine Zahl, die dem GSCHWÄTZ-Reporter Matthias Lauterer als zu hoch erscheint. Wie auch bei den vorhergehenden Aufzügen liefen die Spaziergänger ruhig, von größeren Vorkommnissen ist nichts bekannt. Nur ein Mann konnte sich vor Ort nicht ausweisen. „Er wurde zur Personalienfeststellung zum Polizeirevier Künzelsau gebracht und zeitnah wieder entlassen. Weitere Personalien wurden von der Polizei nicht aufgenommen.“ Warum die Polizeibeamten die Personalien des Mannes aufnehmen wollten, dazu äußerte sich Carsten Diemer, Pressesprecher der Polizei, nicht.

Plakate zu sehen

Vor dem Beginn des Aufzugs waren einzelne Plakate zu sehen – die Träger der Plakate liefen später nicht im Aufzug mit, möglicherweise um den Eindruck einer Demonstration gar nicht erst aufkommen zu lassen. Denn wieder handelte es sich nicht um eine Demonstration im Sinne des Demonstrationsrechts: Die Veranstaltung war erneut nicht angemeldet worden, einen Verantwortlichen gab es auch diesmal nicht.

Polizei fährt deeskalierende Strategie

Plakatträgerin- außerhalb des Aufzugs. Foto: GSCHWÄTZ

„Die Polizei hat zum einen die gesetzliche Aufgabe, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen und deshalb die vom Gesetzgeber formulierten Regelungen der Corona-Verordnung zu überwachen und durchzusetzen. Auf der anderen Seite muss sich das polizeiliche Einschreiten aber auch an dem zu schützenden Grundrecht auf Versammlungsfreiheit orientieren. Bei friedlichen Versammlungen, angemeldet und nicht angemeldet, verfolgt die Polizei einen deeskalativen Ansatz“, informiert Carsten Diemer.

Konsequenzen sind möglich

Er betont aber auch, dass Verantwortliche von nicht angemeldeten Aufzügen mit Konsequenzen rechen müssen: „Oftmals kommt es vor, dass Initiatoren von Versammlungen ihrer Pflicht nicht nachkommen, Versammlungen unter freiem Himmel rechtzeitig bei der Versammlungsbehörde anzukündigen. In diesen Fällen ist es Aufgabe der Polizei, die notwendigen Beschränkungen kurzfristig festzulegen, die beispielsweise auch den Versammlungsort betreffen können. Genau diese Beschränkungen dienen dem Infektionsschutz. Bei Verstößen, beispielsweise gegen die Anzeigepflicht, wird die Polizei ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um die Verantwortlichen zu identifizieren und Ermittlungsverfahren gegen sie einzuleiten.“

Landratsamt zitiert ein aktuelles Gerichtsurteil

Das Landratsamt räumt dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit einen hohen Rang ein und wird in dieser Haltung von einem aktuellen Urteil des VG Stuttgart vom 12. Jauaur 2022 unterstützt, das mit

Der Schutz der Versammlungsfreiheit besteht unabhängig davon, ob die Versammlung an-
meldepflichtig ist und dementsprechend angemeldet wird. Er erfasst auch die „veranstalterlo-
se“ Versammlung.
Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht nach § 14 VersammlG stellt noch keine unmit-
telbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Sinne des § 15 Abs. 1 VersammlG dar. Dies
gilt auch für solche Versammlungen, die rechtzeitig hätten angemeldet werden können oder
bei denen die Anmeldung aus Nachlässigkeit oder plangemäß überhaupt unterlassen worden
ist.

beginnt.

Eine Gegendemonstration war angemeldet

 

Einsamer Gegenprotest. Foto: GSCHWÄTZ

Laut Pressemeldungen war eine Gegendemonstration zum Spaziergang angemeldet. Über den Veranstalter dieser Demonstration ist nichts bekannt. Auch Hans-Jürgen Saknus, Gründer des Aktionsbündnisses „Künzelsau für Menschlichkeit“ und SPD-Lokalpolitiker, konnte zur angekündigten Demonstration nur sagen, dass diese von einer der bekannten politischen Gruppen in Künzelsau angemeldet wurde. Diese Veranstaltung wurde aber, so teilte es ein Polizeibeamter vor Ort mit, abgesagt.

Trotzdem waren rund eine Handvoll erkennbarer Gegendemonstranten erschienen. Einer dieser Demonstranten, Steffen, erklärt die Motivation, wegen der er sich fast allein den Spaziergängern sichtbar entgegenstellt: „Wenn man in den einschlägigen Telegramgruppen liest, welche Gewalt dort angedroht wird, dann muß man einfach ..:“ Er nennt Beispiele von Drohungen, hat aber keine Kenntnis davon, dass speziell von lokalen Aktiven derartige Drohungen ausgesprochen wurden. Er spricht auch davon, dass viele derartige Spaziergänge gezielt von externen Gruppen besucht und möglicherweise beeinflußt werden. In der Tat waren auf dem Parkplatz an den Wertwiesen überraschend viele Fahrzeuge mit Kennzeichen aus recht weit entfernten Städten geparkt, was Steffens These stützen könnte. Das Landratsamt antwortet auf GSCHWÄTZ-Anfrage allerdings, dass dazu keine Erkenntnisse vorlägen.

Text: Matthias Lauterer