Ohne Impfung nicht mehr ins Café
Die sichtbarste Maßnahme, die Bund und Länder in ihrer Videokonferenz am 07. Januar 2022 beschlossen haben, betrifft die Gastronomie: Für alle Gastronomiebetriebe soll bundesweit und unabhängig von der Inzidenz die 2G+ Regel gelten. Das bedeutet: Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis erbringen kann, hat keinen Zugang mehr zu Restaurants, Bars, Cafés oder Kneipen. Alle Besucher müssen neben dem Impfnachweis einen aktuellen negativen Antigentest oder den Nachweis einer Boosterimpfung vorlegen.
Für Ungeimpfte oder noch nicht vollständig geimpfte ist damit der Zugang zu Innenräumen der Gastronomie nicht mehr möglich. Diese Regel ist schärfer als die bisher in Baden-Württemberg gültigen Regeln.
Höhere Ansteckungsgefahr durch Omikron
Damit hat sich Karl Lauterbach durchgesetzt, der zuletzt die Innenräume der Gastronomie als besondere Gefahrenquelle für die Infektion mit der besonders schnell ansteckenden Omikron-Variante bezeichnet hat, weil sich dort Menschen auf engem Raum über längere Zeit ohne Maske treffen.
Kontaktreduzierung
Wie Bundeskanzler Olaf Scholz betonte, dient diese strenge Regelung vor allem der Kontaktreduzierung, weil die Omikron-Variante ansteckender als die bisherigen Varianten sei. Die weiteren Maßnahmen zur Kontaktbeschränkung bleiben unverändert in Kraft.
Verkürzung der Quarantäne zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur
Eine weiteres Ziel der Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur – aus diesem Grund werden die bisherigen Quarantäne- und Isolationsregeln gelockert: Geboosterte müssen als Kontaktperson gar nicht mehr in Quarantäne. Die Quarantäne kann in der Regel von Menschen, die nicht oder nicht mehr symptomatisch sind, nach 10 Tagen verlassen werden. Durch einen negativen PCR- oder Antigentest (nicht in Krankenhäusern oder Pflegeanstalten) kann die Quarantäne auch auf 7 Tage verkürzt werden – bisher dauerte die Quarantäne generell 14 Tage. „Das sind strenge Regelungen, die aber pragmatisch sind und eine Erleichterung gegenüber den heutigen Regeln“, so Olaf Scholz in der Pressekonferenz. Schüler dürfen bei Vorliegen eines Attests bereits nach 5 Tagen wieder die Schule besuchen.
Wirtschaftshilfen angekündigt
Im Gegenzug kündigte Scholz eine Verbesserung der Wirtschaftshilfen, insbesondere für die Gastronomie an.
„Vorausschauende Pandemiepolitik“
Scholz und die 16 Ministerpräsident:innen befürworten eine allgemeine Impfpflicht – einen konkreten Termin nannte er jedoch nicht, der Bundestag sei jetzt am Zug. „Die Vorbereitung einer allgemeinen Impfpflicht ist Teil einer vorausschauenden Pandemiepolitik“, betonte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst.
Wüst über Corona-Spaziergänger
Zum Abschluß wendet sich Wüst konkret an die Gegner der Corona-Maßnahmen: „Klar ist: das Demonstrationsrecht gilt, auch in der Pandemie. Aber: Die Bedrohung und Einschüchterung von Amtsträgern und Verantwortungsträgern oder gar Angriffe auf sie tolerieren wir nicht.“
Text: Matthias Lauterer







