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In der Warteschleife

Nicht nur die regulären Schulen waren wegen der Corona-Pandemie über Monate geschlossen. Auch die Fahrlehrer durften ihre Schüler in der Zeit nicht mehr unterrichten. Unzählige junge Menschen, die einen Führerschein machen wollen, drehten sich in der Warteschleife – ein Stau, der jetzt erst mal abgebaut werden muss.

50 bis 75 Anträge pro Woche

Die Führerscheinstelle im Heilbronner Landratsamt wird seither von Anträgen für eine Fahrerlaubnis regelrecht überschwemmt. Teilweise müssen die Antragsteller mit zehn bis zwölf Wochen Wartezeit rechnen. GSCHWÄTZ hat deshalb beim Landratsamt Hohenlohekreis nachgefragt, wie hier die Situation ist. „Vor Corona gingen bei uns pro Woche circa 40 Anträge auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis und rund 20 BF17-Anträge ein“, schreibt Pressesprecher Sascha Sprenger. BF-17-Anträge sind die für das begleitete Fahren ab 17 Jahren. „Seit die Fahrschulen wieder unterrichten dürfen, ist die Anzahl der Anträge auf Ersterteilung der Fahrerlaubnis angestiegen auf etwa 50 bis 75 Anträge pro Woche.“ Die Anzahl der BF17-Anträge sei dagegen nicht auffällig angestiegen.

„Mit einem Anstieg wurde gerechnet“

Im Vergleich zum Landratsamt Heilbronn geht es in Künzelsau flott voran: „Die Bearbeitung dauert derzeit bei den Ersterteilungsanträgen etwa eineinhalb bis zwei Wochen, bei den BF17-Anträgen rund sechs Wochen“, so Sprenger weiter. „Mit einem Anstieg wurde gerechnet. Das Personal wurde aber auch bereits vor Corona aufgestockt.“

Text: Sonja Bossert

 




Wer säuft, riskiert den Führerschein – auch wenn er noch gar keinen hat!

Faschingsveranstaltungen, gutes Wetter, Frühlingsgefühle – Anlässe gibt es immer, um zu feiern. Doch Vorsicht bei übermäßigem Alkoholkonsum, der vor allem junge Menschen immer wieder über die Stränge schlagen lässt. Allseits bekannt ist die Wirkungsweise alkoholhaltiger Getränke. Sie enthemmen mit steigendem Konsum und verursachen nicht selten Blackouts. Feucht fröhliche Stimmungslagen kippen spontan und gehen regelmäßig in Aggressionen über. Spätestens dann wird häufig die Polizei auf den Plan gerufen. Die Tragweite solcher alkoholbedingter Ausfälle wird bei jungen Menschen oft verharmlost oder erst hinterher wahrgenommen.

Deshalb weist das Polizeipräsidium Aalen bewusst jetzt in der Faschingszeit nochmals auf die landesweite Aktion GELBE KARTE hin. Wer säuft riskiert den Führerschein-auch wenn er noch gar keinen hat!

Diese Aktion zielt speziell auf Jugendliche und junge Erwachsene und deren charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ab. Denn übermäßiger Konsum von Alkohol oder missbräuchlicher Konsum von Drogen lassen an dieser Eignung zweifeln. Wird eine Person wiederholt auffällig, droht eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU), die dazu führen kann, dass man seinen Führerschein abgeben muss oder erst gar keinen mach darf.

 

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen




Dreist: Führerscheinloser 18-Jähriger fährt mit dem Auto bei der Polizei in Niedernhall vor

„Unverbesserlich“, so betitelte die Polizeidirektion Heilbronn in ihrer Pressemitteilung vom 25. Januar 2019 einen jungen Mann, der durch sein Verhalten in den vergangenen Monaten bereits mehrfach polizeilich im Raum Künzelsau in Erscheinung getreten sei.

Am vergangenen Dienstag, den 22. Januar 2019,  sei es dann aber „genug der Dreistigkeit“ gewesen, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Der 18-Jährige hatte einen Termin bei der Niedernhaller Polizei, wo er wegen einer gegen ihn bestehenden Anzeige aussagen sollte. Er lieh sich das Auto eines Bekannten und fuhr damit zur Dienststelle, wo er den Wagen nicht weit davor abstellte. Pech für ihn war, dass er dabei von dem zuständigen Polizeibeamten beobachtet wurde, der wusste, dass sein Klient keinen Führerschein hat. Bei seiner anschließenden Vernehmung darauf angesprochen, stritt der 18-Jährige vehement ab, mit dem Pkw gefahren zu sein. Allerdings wurden später die Autoschlüssel bei ihm aufgefunden. Diese hatte er in seiner Socke versteckt.

Die Bestrafung erfolgte danach sprichwörtlich „auf dem Fuße“. Nicht weil er bereits etliche Male zuvor beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden war, sondern wegen verschiedener anderer, vorangegangener Delikte wurde ein Haftbefehl gegen den Mann in Vollzug gesetzt. Noch am gleichen Tag musste der 18-Jährige seinen vorübergehenden Wohnsitz in eine Haftanstalt verlegen.

Quelle: Polizeipräsidium Heilbronn vom 25. Januar 2019

Foto: Polizeipräsidium Heilbronn