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„Ich hab jetzt die Faxen dicke“

Das Land Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung bis zum 16. Mai 2021 verlängert und diese zusätzlich geändert. Die neuen Regeln gelten seit dem 19. April 2021. Damit setzt die Landesregierung bereits das um, was bundesweit erst mit der sogenannten Notbremse in Kraft treten soll. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 gilt jetzt: Wer zum Friseur möchte, braucht entweder „den Nachweis eines tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnelltests, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung“. Diese Regelung gilt auch für Kinder. Außerdem muss auch weiterhin während des Frisörbesuchs eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden.

Testen nur unter Aufsicht

Der verwendete Test darf dann allerdings keiner sein, den man sich vorher bei Aldi oder Lidl besorgt und schnell in der heimischen Küche erledigt. Das Vorgehen unterliegt bestimmten Kriterien: Entweder muss „ein geschulter Dritter die Probe entnehmen und auswerten“ oder man selbst nimmt die Probe, allerdings unter „Anleitung oder Überwachung eines geschulten Dritten“, der den Test dann auch auswertet.

Nicht älter als 24 Stunden

Auf der Homepage der Handwerkskammer Stuttgart heißt es außerdem: „PoC-Antigentests oder angeleitete Selbsttests können in verschiedenen kommunalen Testzentren und Teststellen durchgeführt werden. Die Teststelle stellt über das Ergebnis eine Bescheinigung aus, die zum Nachweis für denselben Tag, längstens jedoch für 24 Stunden nach Testdurchführung gültig ist. Der negative Schnell- oder Selbsttest darf nicht älter als 24 Stunden sein, weil die Tests bei asymptomatischen Personen nur eine Momentaufnahme darstellen.“ (https://www.hwk-stuttgart.de/corona#getestet-geimpft-genesen).

„Man hätte uns mehr Vorlaufzeit geben können“

„Das war sehr kurzfristig“, meint Friseurin Gabriella, Mitarbeiterin im Friseursalon Kyre in Künzelsau, zu den nun nötigen Tests. „Da hätte man uns mehr Vorlaufzeit geben können.“ So schnell hätten die Kunden keine Test-Termine bekommen. Bereits montags hat die Friseurin die Kunden angerufen, um sie auf die Tests aufmerksam zu machen und mit ihnen das Vorgehen zu besprechen. Selbst darf der Salon keine Tests anbieten. „Dazu bräuchten wir einen Schulungsschein, den aber hat nur der Chef und der ist im Salon in Schwäbisch Hall“, erklärt sie. Nur die Mitarbeiter testen sich selbst täglich im Salon, „weil das der Chef so möchte“.

Ab ins Testzentrum

Deshalb müssen die Kunden in das Künzelsauer Testzentrum in der Stadthalle, um sich dort testen zu lassen. „In Künzelsau bietet keine Apotheke diese Tests an, aber in Öhringen und Forchtenberg“, sagt Gabriella. Eine andere Möglichkeit seien zwei Corona-Impfungen, die aber mindestens 14 Tage her sein müssen. „Im Moment habe ich eine Rentnerin hier, die auch schon geimpft ist und die kurzfristig einen Termin wollte“, freut sich die Friseurin. „Die anderen Kunden haben zum Glück auch schon Termine für die Tests bekommen.“

Unmut

Gudrun Mikolaj, Inhaberin des Salons „Gudrun Mikolaj – Haare und Ihre Person“ in Neuenstein, hat einen langen Post auf Facebook zu dem Thema verfasst. „Meine Lieben Freunde – Gäste und Menschen, ich habe das ganze Wochenende überlegt, wie es wohl diese Woche weitergeht und was ich ab Dienstag mache, da man ja jetzt einen negativen Test benötigt, um zum Friseur zu gehen“, gibt sie ihrem Unmut Ausdruck.

„Ihr habt den Schlag nicht gehört“

In ihrem Post wendet sich Mikolaj auch an die Politik: „Liebe Regierung, ich hab jetzt die Faxen dicke. Wir haben zweimal schließen müssen, ich habe immer noch kein Geld von diesem Staat bekommen. Und jetzt soll sich jeder, der zum Friseur möchte, einen Negativtest holen? Ich glaub, ihr habt echt den Schlag nicht gehört. Wisst ihr, wie viele dann nicht zu uns kommen und sich schwarz zu Hause die Haare machen lassen?“ „Ich habe echt keine Lust mehr auf diesen ganzen Scheiß“, beschreibt sie ihren Frust in drastischen Worten.

„Wir haben alles getan“

Die Friseurin weist auch darauf hin, was sie und ihre Kollegen bereits alles getan haben, um das Ansteckungsrisiko für ihre Kunden so gering wie möglich zu halten: „Wir haben alles getan, um den Hygienevorschriften gerecht zu werden. Wir haben den Platz dazu.“ Und sie fragt, ob das Testen nicht irgendwann reicht: „Momentan werden doch fast alle irgendwo in den Betrieben oder Firmen getestet. Ich werde das nicht länger unterstützen. Es ist und bleibt eine Verordnung.“ Und kündigt Konsequenzen an: „Ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch und werde niemanden verwehren, der ohne Test kommt.“

Text: Sonja Bossert