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„3% Verzinsung sind ein Nasenwasser und in einem halben Jahr eher lächerlich“

Den Weg freigemacht für eine weitere Freiflächen-Photovoltaikanlage hat der Gemeinderat Künzelsau in seiner Sitzung vom 19. Juli 2022. Geplant wird die Anlage von der Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH, einem regionalen Unternehmen aus Niedernhall.

Ideales Grundstück

Markus Pubatz von der Bürgerwindpark Hohenlohe beschreibt das Grundstück als geradezu idealen Standort: Hoch über dem Österbach zwischen Belsenberg und Hermuthausen soll die Anlage errichtet werden, auf einem nach Süden abfallenden und rund 2.5ha großen Grundstück, das von den Ortschaften nicht sichtbar ist und sich durch eine schlechte Bodenkennzahl auszeichnet, also landwirtschaftlich nicht wertvoll ist. Dazu liegt es nicht mehr im regionalen Grünzug und nur rund 250m von einem Einspeisepunkt entfernt. Damit erfülle sein Projekt wunderbar auch die Anforderungen, die der Gemeinderat formuliert hat, stellt Pubatz fest.

Die Frage, ob das Grundstück nicht einer eventuellen späteren Errichtung einer Windkraftanlage im Wege stehen würde, ist schnell beantwortet: Da der Standort tiefer liegt als der ins Auge gefaßte Windkraftstandort und zudem südlich des Windkraftstandorts liegt, stören sich die beiden Projekte nicht. Was die Errichtung einer Windkraftanlage derzeit verhindert, ist die Bundeswehr: Sie beharrt auf einer Tiefflugzone, in der Windräder nicht erlaubt sind. „Das Militär verteidigt meterscharf die 1500m“, erklärt Pubatz.

Streitfrage Bürgerbeteiligung

Kommanditisten sind sowohl am Gewinn als auch am Verlust einer Gesellschaft beteiligt. Die Gewinn- und Verlustverteilung orientiert sich, soweit nichts anderes vereinbart, an der Höhe des Kapitalanteils.
Der Kommanditist haftet bei Verlust nicht mit einem vollen Vermögen, sondern nur bis zum Betrag seines Kapitalanteils und ggf. seiner noch rückständigen Kommanditeinlage.

Im Kriterienkatalog des Gemeinderates steht auch die Forderung  nach Bürgerbeteiligung – die erwirtschafteten Gewinne sollen in der Region bleiben. Das Modell, das Pubatz vorschlägt, findet nicht den Zuspruch des Gemeinderats: Er will Bürger in Form nachrangiger Darlehen mit einem festen Zinssatz von derzeit 3% beteiligen. Dieses Modell sei vom Gesetzgeber privilegiert. Das gefällt insbesondere Christian von Stetten nicht: „Das stimmt nicht, es wird sogar eher davon abgeraten. Der Anleger hat bei Ausfall nichts [nachrangige Darlehen werden bei einer eventuellen Insolvenz nicht bedient, Red.], „die Bürger sollen Gesellschafter sein“, mit echter Beteiligung am Risiko, aber auch am Erfolg. Er schlägt daher vor, dass sich auch Bürger und nicht nur „Stakeholder“ wie Energiefirmen, Gemeinden oder Grundbesitzer als Kommanditisten beteiligen können. Was einige Gemeinderäte noch stört: „Nach 13 Jahren wird der Kredit zurückgezahlt und die Bürger sind dann raus.“

Speziell bei steigenden Strompreisen seien „3% Verzinsung ein Nasenwasser und in einem halben Jahr eher lächerlich“, sagt Verena Löhlein-Ehrler. Hans Jürgen Saknus ist in diesem Punkt noch unsicher und meint, dass der Gemeinderat die Formen der gewünschten Bürgerbeteiligung noch einmal diskutieren könnte.

Bürgergenossenschaft als Ausweg aus dem Dilemma?

Einen möglichen Ausweg aus dem Dilemma kann sich Pubatz vorstellen: Eine Bürgergenossenschaft könnte sich selbstverständlich bereits jetzt an der Anlage beteiligen. Das Thema Bürgerbeteiligung wird spätestens, wenn es um die tatsächliche Aufstellung des Bebauungsplanes geht, wieder auf die Tagesordnung kommen.

Der Gemeinderat stimmt der Vorlage der Verwaltung, dass das Projekt grundsätzlich befürwortet und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Aussicht gestellt wird, einstimmig bei drei Enthaltungen zu.

Text: Matthias Lauterer

 




Immernoch kein Go für Freiflächenphotovoltaik in Steinbach

Erneut stand am 10. Mai 2020 im Gemeinderat Künzelsau die Photovoltaikanlage (PV-Anlage)  „Steinbach II“ auf der Tagesordnung. Beantragt war, den Aufstellungsbeschluß für die Änderung des Bebauungsplans zu fassen.

„Hausaufgaben“ aufgegeben

Bereits vor einigen Monaten wurde das Projekt im Künzelsauer Gemeiderat vorgestellt: Ein ansässiger Landwirt will auf seinen Flächen zwischen Steinbach und Amrichshausen durch eine Projektgesellschaft eine PV-Anlage errichten lassen.

Geplanter Standort zwischen Amrichshausen und Steinbach. Foto: GSCHWÄTZ

Im Unterschied zu anderen derartigen Projekten in Künzelsau will er die Anlage allerdings nicht selber betreiben, sondern die Fläche an den Betreiber zu verpachten. Zum damaligen Zeitpunkt waren verschiedene Punkte noch nicht geklärt, unter anderem fehlte das Einverständnis des Regionalverbandes und das Konzept zur Bürgerbeteiligung war dem Gemeinderat nicht detailliert genug.

Gemeinderat schaut sich die Hausaufgaben gut an

Am 10. Mai 2022 trat Hans-Georg Pfisterer, Geschäftsführer der Projektgesellschaft SolNet, erneut vor den Gemeinderat. Er konnte berichten, dass der Regionalverband zwischenzeitlich dem Projekt zugestimmt hat und dass bezüglich der Eigenbeteiligung eine Regelung mit dem Landwirt getroffen wurde. Auch sei geklärt, dass der Sitz der Betreibergesellschaft Künzelsau sein werde. Für die Beteiligung der Bürger schlug er ein Crowdfunding vor, sodass sich Bürger für 3,6 Prozent Verzinsung für fünf Jahre über ein nicht näher spezifiziertes Darlehen an der Projektgesellschaft beteiligen könnten. Die BaFin müsse den Prospekt vorab genehmigen, insofern sei eine Sicherheit gegeben, denn „Crowfunding ist etwas, da gibts keine festen Regeln für“, so Pfisterer.

Diese Art der Bürgerbeteiligung entsprach ziemlich genau dem Vorschlag, der schon bei der ersten Projektvorstellung gemacht wurde und dem der Gemeinderat bereits damals einige Skepsis entgegenbrachte.

„Keine Bürgerbeteiligung – keine Zustimmung“

Und so widersprach auch Boris d’Angelo: „Ich kann da nur bei einer echten Beteiligung zustimmen. Das ist keine Beteiligung, sondern ein Geldeinsammeln. Eine Beteiligung umfasst zum Beispiel Stimmrechte“, meinte er und stellt den Antrag, die Abstimmung über den Aufstellungsbeschluß so lange zurückzustellen, bis ein Konzept zu einer wirklichen Beteiligung vorliegt. „Keine Bürgerbeteiligung – keine Zustimmung“, sagt d’Angelo.

Forderung nach echter Beteiligung

In dieselbe Kerbe schlägt auch Hans-Jürgen Saknus und zitiert ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem es zulässig sei, eine wirtschaftliche Beteiligung von Bürger:innen und Gemeinden zur Voraussetzung zu machen. Das sei eine klare Forderung nach einer echten Beteiligung, findet er.

Wirtschaftliche Beteiligung: Der Einleger ist direkt am Ergebnis und am Risiko des Unternehmens beteiligt, steigt der Strompreis, erhält der Einleger mehr Rendite. Wird die Anlage etwa bei einer Naturkatastrophe zerstört, trägt der Anleger wirtschaftliches Risiko.

Darlehen: Der Einleger stellt dem Betreiber eine Summe für eine festgelegte Zeit zur Verfügung und erhält dafür eine vorab vereinbarte Verzinsung. Steigt der Strompreis, hat der Einleger nichts davon. Bei einer Insolvenz des Unternehmens trägt der Einleger ebenfalls das Risiko des Verlusts seiner Einlage.

Ernst Bürkert will eine Abstimmung und meint, dass man die Voraussetzungen mit der Bürgerbeteiligung im Nachgang nochmals angehen solle.

Plötzlich doch unternehmerische Beteiligungen möglich

Pfisterer wirft noch ein, dass die spätere Betreibergesellschaft, die IB Vogt GmbH, auch echte unternehmerische Beteiligungen bis zu 49 Prozent anbieten könne. „Erst den Startschuß geben, man kann das dann im Verfahren klären“, sagt er. Es ist klar, warum er einen Beschluss will, denn er steht unter Zeitdruck: Die beiden noch offenen PV-Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) finden am 01. Juni und 01. September statt – bis dahin benötigt er den Aufstellungsbeschluß, sonst kann er sich an der PV-Aussschreibung der BNetzA zum 01. Juni nicht bewerben.

Große Mehrheit will den Bebauungsplan noch nicht aufstellen

Das überzeugt die Mitglieder des Gemeinderates nicht und so stimmt eine große Mehrheit von 16 Gemeinderät:innen für den Antrag Boris d’Angelos.

Weitere offene Fragen, etwa „Was passiert, wenn die Betreibergesellschaft veräußert wird?“, müssen daher in dieser Sitzung nicht mehr geklärt werden – das Projekt wird in einer der folgenden Sitzungen wieder auf die Tagesordnung kommen.

„Hausaufgaben“ nicht gut gemacht

Pfisterer hatte dem Gemeinderat bereits bei der ersten Projektvorstellung nicht zugehört, jetzt dürfte auch der Termin 01. Juni 2016 für den Zuschlag der Bundesnetzagentur nicht mehr zu erreichen sein.

Text: Matthias Lauterer




Neue 2,9ha große Photovoltaikanlage zwischen Mäusdorf und Kügelhof geplant

Einmal mehr stand die Freiflächen-Photovoltaik im Mittelpunkt einer Gemeinderatssitzung in Künzelsau. Gleich über drei Projekte war am 22. Februar 2022 zu beschließen.

Bebauungsplan Steinacker Vogelherd beschlossen

Am weitesten fortgeschritten ist das Projekt „Solarpark Steinacker Vogelherd“ oberhalb von Nagelsberg (GSCHWÄTZ berichtete). Das Projekt war aufgrund der Einwendung des Regionalverbands stark verkleinert worden, eine ursprünglich geplante Bürgerbeteiligung an der Betreibergesellschaft konnte daher nicht realisiert werden. Bauen und betreiben werden den Solarpark Johannes Braun und Klaus Kempf, Landwirte aus Nagelsberg, die dafür eine Betreibergesellschaft gegründet haben. In vorhergegangen Sitzungen wurde das Projekt im Gemeinderat schon als „geradezu eine Blaupause“ (Rainer Süßmann) oder „Vorzeigeobjekt“ (Robert Volpp) bezeichnet.
Die verbliebenen Einwendungen von „Trägern öffentliche Belange“, beispielsweise zum Artenschutz, konnten zur Zufriedenheit geklärt werden, dem Projekt steht jetzt nichts mehr im Wege. Der Gemeinderat  stimmte denn auch der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie dem Vertrag zwischen der Stadt Künzelsau und der Betreibergesellschaft einstimmig zu.

Neues Projekt in Mäusdorf

Lageplan geplante PV-Anlage in Mäusdorf, links oben Richtung Kügelhof.  Foto: Sitzungsunterlagen

Ein neues Projekt stellte Jochen Schurg, Landwirt aus Mäusdorf vor: Er plant eine Anlage von 2.9ha Größe südlich der Straße zwischen Kügelhof und Mäusdorf, die er als zusätzliches Standbein für seinen Hof selber betreiben möchte. Ralf Stier, der mit seinem Unternehmen ingenia die Planung des Projekts durchführt, präsentierte das Projekt: Die Regelungen der Stadt Künzelsau seien erfüllt, auch die regionale Wertschöpfung, da Jochen Schurg als heimischer Unternehmer die Anlage selber betreiben will.
Einzig die Rückbauverpflichtung nach 30 Jahren will Stier nicht so hinnehmen: Module würden höchstwahrscheinlich länger als 30 Jahre Leistung bringen, er schlägt eine Rückbauverpflichtung vor, wenn die Anlage längere Zeit nicht betrieben werden sollte.

„Vorbehaltlos befürwortet“

Der Ortschaftsrat hat, so sagt es Ortsvorsteher Ernst Baudermann, das Projekt „vorbehaltlos befürwortet“.
Diskussion gibt es trotzdem, etwa über mögliche „Zweitnutzungen“, d.h. Nutzpflanzungen auf dem Gelände, das eigentlich als extensiv geplant ist. In diesem Falle müßten dann Ersatzflächen geschaffen werden, darauf weist Erhard Demuth hin. Reintraut Lindenmaier schlägt eine Windnutzung auf dem Gelände vor: „In Norddeutschland stört es niemanden, wenn neben der Ferienanlage ein Windrad steht“ – sie findet allerdings damit wenig Zustimmung.
Auch bei diesem Projekt ist sich der Gemeinderat einig und stimmt einstimmig für die Erstellung eines Bebauungsplans.

Kritik am Projekt in Steinbach

Links neben der bestehenden PV-Anlage ist eine zusätzliche Anlage geplant. Foto: GSCHWÄTZ

Ganz anders sieht der Gemeinderat ein Projekt eines Landwirts in Steinbach: Dort soll neben der bereits bestehenden Anlage eine ungefähr gleich große Anlage gebaut werden. Diese soll allerdings nicht vom Landwirt, dem Eigentümer des Geländes, projektiert und betreiben werden, sondern von einer Betreibergesellschaft, hinter der wiederum ein Investor steht. Der Eigentümer selbst würde durch Pachtzahlungen profitieren – das Steueraufkommen würde nicht in Künzelsau bezahlt werden. Das widerspricht den Kriterien der Stadt, die eine lokale Wertschöpfung vorgeben. Außerdem bestehen Bedenken wegen der möglichen Zerstörung des regionalen Grünzugs. „Wie sollen wir damit umgehen?“ fragt Hans-Jürgen Saknus, schließlich sei auch östlich der bestehenden Anlage eine weitere Anlage möglich, dann hätte man mitten im Grünzug rund 9ha Solaranlage.
Dem Projektierer und dem Landwirt, beide waren nicht anwesend, sind diese Fragen bekannt – eine Antwort wurde dem Gemeinderat nicht gegeben.

„Irgendwelche Anträge“

Auch wenn Bauamtsleiterin Roswitha Deptner sagt, dass diese Fragestellungen eigentlich erst Thema im folgenden  Bebauungsplanverfahren seien und damit im derzeitigen Status noch gar nicht beantwortet werden müßten, läßt sich der Gemeinderat nicht darauf ein. Von „nicht die Katze im Sack kaufen“ ist die Rede.  Auch dürfte einigen Gemeinderät:innen die Aussage der Antragsteller, dass sie den Beschluß benötigen, um Anträge zu stellen, nicht wirklich gut gefallen haben. Welche Anträge das sein sollen, wurde nicht klar. Christian von Stetten fragt: „Welche Zuschüsse könnte der Betreiber jetzt anfordern?“ – und erläutert, dass es für derartige Anlagen momentan gar keine Zuschüsse gibt. Er war mit dem Antragsteller bereits in einer vorhergehenden Sitzung aneinandergeraten, als der sich auf gesetzliche Regelungen bezog, die von Stetten bestritt. Und auch Roswitha Deptner kann nicht weiterhelfen, sie spricht nur von „irgendwelchen Anträgen“, genaueres weiß sie nicht.

Keine Abstimmung

Auf eine Abstimmung über den Aufstellungsbeschluß wollen sich Bürgermeister und Gemeinderat nicht einlassen – würde der Beschluß abgelehnt, dürfte sich der Gemeinderat nämlich frühestens in einem halben Jahr wieder damit befassen. Der Rat läßt mit der beschlossenen Vertagung den Antragstellern die Tür offen, durch Beantwortung der offenen Fragen das Projekt in einer der nächsten Sitzungen auf den Weg zu bringen.

Kriterien sollen angepaßt werden können

Während der Diskussionen dieser drei Projekte ergaben sich mehrere Punkte, in denen die Kriterien der Stadt Künzelsau an ihre Grenzen geraten sind: Landwirtschaftliche Zweitnutzung, die mögliche Zerstörung des regionalen Grünzugs oder die Rückbauverpflichtung.
Verena Löhlein-Ehrler, folgt einem juristischen Prinzip: Wenn Regeln scheinbar nicht eindeutig sind, muß man sich die Frage stellen, welche Intention hinter den Regeln steht. „Wollen wir keinen Rieseninvestor oder wollen wir keine großen Anlagen?“ fragt sie und erinnert daran, dass die Regelungen dazu dienen sollten, dass kleine lokale Bewerber zum Zuge kommen können.
Ebenfalls im Raum steht die Überlegung, ob man von Betreibern eine Sicherheitsleistung für den Rückbau, etwa in Form einer Sicherungshypothek, einfordern soll und ob die feste 30-Jahresfrist für den Rückbau technisch sinnvoll ist.

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass das fraktionsübergreifende Gremium, das die Regeln formuliert hat, über eine Erweiterung und Weiterentwicklung der Regeln beraten soll.

Text: Matthias Lauterer




„So etwas ist hirnrissig in der heutigen Zeit“

Der 11.11. ist traditionell Karnevals-, Fasnachts-, Fasnets- oder Faschingsauftakt. Ausgerechnet an diesem Tag tagte der Germeinderat Künzelsau und mußte einen Beschluß fassen, dessen bürokratischer Hintergrund durchaus Anlaß für eine scharfzüngige Büttenrede geben könnte. Beschlossen wurde letztlich die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zum Bau einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf einer Fläche von ungefähr 2 Hektar oberhalb von Nagelsberg.

Ursprünglich deutlich größer geplant

Das Projekt wurde bereits in früheren Sitzungen im Gemeinderat vorgestellt. Ursprünglich sollte der Bebauungsplan eine Fläche von rund 5 Hektar umfassen, auf denen in zwei Bauabschnitten eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden sollte. Zwei ansässige Landwirte wollten dieses Projekt verwirklichen und hatten eine umfassende Planung vorgelegt – darin enthalten waren unter anderem bereits Angaben über die Bodengüte, zum Umweltschutz und der Artenvielfalt sowie über die Blendfreiheit. Eine Präsentation, wie man sie selten zu Gesicht bekommt, war die einhellige Meinung. Damals war der Gemeinderat von dem Projekt überzeugt, da es alle Kriterien der Stadt Künzelsau für den Bau solcher Anlagen erfüllte: „Wir waren alle unisono, das kommt ja nicht so oft vor bei uns“, erinnert sich Gemeinderätin Verena Löhlein-Ehrler (CDU).

So stellten sich die Antragsteller den ersten Bauabschnitt vor (hinten rechts: Belsenberg). Quelle: Sitzungsunterlage

 

Die Rechnung nicht mit dem Regionalverband gemacht

Einzige Planungshürde war letztlich der Regionalverband, der sich unter bestimmten Voraussetzungen ein Eingriffsrecht vorbehält. Da die geplante Fläche in einem „regionalen Grünzug“ liegt und sich der Regionalverband dort bei Eingriffen, die mehr als 2 Hektar umfassen, in der Verantwortung sieht, kündigte der Regionalverband an, gegen das geplante Projekt zu sein: Schließlich sei es zu groß.

Widersprüchliches Agieren des Regionalverbandes

Nicht zu groß wäre das Projekt beispielsweise, wenn neben der beantragten Fläche bereits eine ähnliche Anlage bestehen würde: Daher, so ließ der Regionalverband schon durchblicken, würde man sich dem Bau einer zweiten großen Solaranlage zwischen Amrichshausen, Steinbach und Ohrenbach wohl nicht verschließen. Auch dieses Gebiet liegt im regionalen Grünzug. Es wäre also theoretisch möglich, den regionalen Grünzug ganz ohne Einbeziehung des Regionalverbandes komplett mit Solaranlagen zu bepflastern – wenn man es nach und nach macht und darauf achtet, immer direkt neben eine bestehende Anlage zu bauen.

Gemeinderäte zeigen Unverständnis

Unverständnis für die Richtlinien des Regionalverbands zeigt Verena Löhlein-Ehrler (CDU): „Ich komme nicht aus der grünen Ecke, aber die Energiewende ist uns politisch vorgegeben, wir haben das umzusetzen. Wenn man uns die Wege dazu so beschneidet, dann ist das merkwürdig“, findet sie.  Sie wohnt in Garnberg, kennt das Gelände gut und weiß: „Das stört dort niemanden“, auch nicht die Natur, denn durch die geplanten Maßnahmen „würde die Biodiversität eher zu- als abnehmen“, ist sie sich sicher.

Der Regionalverband sei weit weg von den Menschen, das fange schon bei der Sprache an:  „Mit einer ‚linearen landschaftsprägenden Infrastruktureinrichtung‘ ist eine Straße gemeint, ich habe das nachgefragt“, berichtet sie und ergänzt: „Ich bin ja Juristin und sowas eigentlich gewöhnt, aber …“ läßt sie den Satz vielsagend ausklingen.

„Ohne Not ausgebremst“

Eine solche Anlage, gebaut von einem lokalen Investor, der auch eine Bürgerbeteiligung ermöglichen will, sei doch ideal und viel sinnvoller als beispielsweise eine Windkraftanlage, die ganz sicher „raumbedeutsam“ sei. Sie sagt: „Wir fühlen uns ohne Not ausgebremst.“

„So etwas ist hirnrissig“

Auch Johannes Rückgauer (UBK) aus Nagelsberg kennt das Projekt und die Projektbeteiligten gut. Er denkt, dass die beiden Landwirte Klaus Kempf und Johannes Braun letztendlich den Rechtsweg vermeiden wollten und daher ihr Projekt angepaßt, das heißt verkleinert, haben. Er findet für seine Beurteilung der Maßgaben des Regionalverbandes deutliche Worte: „So etwas ist hirnrissig in der heutigen Zeit.“  Er befürchtet, dass die Regeln des Regionalverbandes letztendlich große Konzerne bevorzugen könnten, die sich die Zeit und den Aufwand eines Rechtsstreits möglicherweise leisten könnten. Regionale und lokale Gesichtspunkte würden dann vernachlässigt: „Die Bürgerbeteiligung ist natürlich erstmal vom Tisch“, bemängelt er. Rückgauer kann die Regelsetzung durch den Regionalverband nicht nachvollziehen und fragt sich, welcher demokratischen Kontrolle derartige Entscheidungen unterliegen. Er sieht eine „Wertvernichtung und eine Frustration“ bei den Projektbeteiligten und sagt: „Meiner Meinung nach bremst der Regionalverband. So schaffen wir die Klimaziele nie.“

„Nach wie vor euphorisch, dass wir etwas tun, was Sinn macht“

Johannes Braun aus Nagelsberg, einer der beiden Initiatoren der Anlage, macht zu Anfang des Gesprächs einen ernüchterten Eindruck: „So isches halt“, meint er, wenn er feststellt, dass man jetzt nur zwei Drittel der ursprünglich geplanten Strommenge erzeugen könne. Und natürlich kämen durch die Änderung der Pläne jetzt zusätzliche Kosten für die verkleinerte Anlage auf ihn zu. Weitere Kosten entstünden, wenn perspektivisch vielleicht doch eine Erweiterung infrage käme – diese Kosten wären in der ursprünglichen Planung mit zwei Bauabschnitten in einem gemeinsamen Bebauungsplanverfahren nicht entstanden. Auch er empfindet die Handlungsweise des Regionalverbands als „nicht nachvollziehbar“. Im Hinblick auf den Klimaschutz sagt er: „Wenn jemand auf sein absolutes Recht beharrt, dann kommen wir nicht weiter.“ Vom „Amtsschimmel“, der am Werk sei, spricht er, und davon, dass „Besonnenheit und Maß“ fehle: „Natürlich brauchen wir Richtlinien – aber diese müssen auch dazu da sein, dass man sie an den Einzelfall anpasst.“
Seine Stimme wirkt plötzlich gar nicht mehr ernüchtert, sondern tatkräftig, als er  sagt: „Wir sind nach wie vor euphorisch, dass wir etwas tun, was Sinn macht.“

Solaroffensive der Landesregierung

Der damalige Landes-Umweltminister Franz Untersteller (Die Grünen) kündigte Ende 2020 an,  bis zum Jahr 2030 pro Jahr 550 Megawatt installierte Solarleistung aufzubauen, um die installierte Leistung auf 11 Gigawatt zu bringen. Das ist kein allzu ambitioniertes Ziel, wenn man weiß, dass im Jahr 2020 bereits 660 Megawatt neu errichtet wurden.
Untersteller plante für die Solaroffensive fest mit Freiflächenanlagen. Wie die Einschränkungen durch den Regionalverband mit dem Klimaschutzgesetz und der Solaroffensive der Landesregierung in Übereinstimmung zu bringen ist, hat GSCHWÄTZ beim Umweltministerium nachgefragt.

Task Force: Die Politik arbeitet – hat aber noch keine Ergebnisse vorzuweisen

Die Diskrepanz zwischen der Aufgabenstellung der Landesregierung und dem Handeln untergeordneter Behörden, ist der Landesregierung durchaus bekannt. Man hat aus diesem Grund bereits gehandelt: „Die Landesregierung untersucht im Rahmen der vom Ministerrat beschlossenen Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren, wie Hemmnisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien beseitigt werden können.“ Die Task Force prüft derzeit unter anderem die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien über die Erstellung eines fachlichen Entwicklungsplans, einer Teilfortschreibung oder Fortschreibung des Landesentwicklungsplans sowie die Öffnung von regionalen Grünzügen für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik.
Auch das Umweltminsterium scheint die Zeichen der Zeit erkannt zu haben: Bürgermeister Stefan Neumann berichtet von Gesprächen im Umweltministerium, in denen die Diskrepanz im Handeln der einzelnen Behörden und Verbände von betroffenen Bürgermeistern und Landräten deutlich gemacht wurde. Er hofft, dass in absehbarer Zeit einheitliche und nachvollziehbare Richtlinien angewendet werden.

Johannes Braun sagt dazu: „Wenn man ein Thema priorisiert, dann muss man nicht nur reden, sondern dafür sorgen, dass das Thema auch umgesetzt werden kann. Das einzig Gute ist, dass das jetzt wohl verstanden wurde.“ Die Ergebnisse, die die Task Force erarbeiten wird, helfen ihm für seine Anlage allerdings nicht mehr.

Text: Matthias Lauterer

[Die Verantwortlichen des Regionalverbands haben sich aus Zeitgründen noch nicht zu diesem Thema geäußert]




Weg für Freiflächen-Photovoltaik freigemacht

Immer wieder gab es in den vergangenen Jahren Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf der Gemarkung der Stadt Künzelsau. Und immer wieder begann die Diskussion von vorn. Sowohl für die Stadt Künzelsau mit dem Ziel Klimaneutralität als auch für potenzielle Investoren eine unbefriedigende Situation, war es doch nie klar, mit welchen Erfolgsaussichten Projekte in den Gemeinderat eingebracht werden konnten.

Gemeinderat will Rahmen für Freiflächen-Photovoltaik

Nachdem im Jahr 2020 die Diskussion über ein Projekt der EnBW wieder aufgeflammt war, beschloss der Gemeinderat, sich selber einen Rahmen zu geben. Dieser Rahmen wurde – nachdem in einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet wurde – bei der Gemeinderatssitzung vom 30. März 2021 zur Abstimmung gebracht.

Größenbeschränkung auf drei beziehungsweise fünf Hektar

Wichtigste Einschränkung ist die Größe der Anlagen: Es soll maximal eine Größe von drei Hektar erlaubt werden, nur falls ein Energiespeicher geplant und gebaut wird, darf die Anlage fünf Hektar Fläche beanspruchen.

Vorrang der Landwirtschaft

Standorte dürfen nicht überall geplant werden, zum Beispiel werden Gebiete mit guten Ackerböden ausgeschlossen, genauso wie Waldgebiete, Naturschutzgebiete, Biotope und Schutzgebiete. Auch flächige Naturdenkmäler, Überschwemmungsgebiete und Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz dürfen nicht für eine Photovoltaikanlage verwendet werden. Zusätzlich sollen die Anlagen nicht von bebauten Wohnbereichen aus sichtbar sein.

Ökologische Aspekte

Die Solaranlagen sollen neben der Stromerzeugung auch der Artenvielfalt dienen. Daher sollen die Flächen nach Möglichkeit extensiv bewirtschaftet werden können, von Schafen beweidet werden und ohne Chemie gepflegt werden. Zäune sollen einen Abstand von 20 Zentimetern zum Boden haben, um Kleintiere nicht zu behindern. Durch eine maximale Grundflächenzahl von 0.7 soll eine großflächige Schattenfläche vermieden werden.

Beteiligung von Bürgern und regionaler Betriebe

Zu guter Letzt will der Gemeinderat, dass ein Teil der Wertschöpfung der  neu geplanten Anlagen auch bei Bürgern und Betreibern der Region ankommt. So sollen regionale oder ortsansässige Betreiber bevorzugt werden, die Betreibergesellschaft soll ihren Sitz in Künzelsau haben und Bürger sollen sich an den Anlagen finanziell beteiligen können.

Abgleich mit vorliegenden Anträgen

Das vorliegende Projekt der EnBW auf der Höhe zwischen Belsenberg und Hermuthausen würde aufgrund seiner Größe und wegen des Vorrangs der Landwirtschaft voraussichtlich nicht in den Rahmen passen. Es wird in der nächsten Gemeinderatssitzung nochmals besprochen werden. Das Projekt zweier Nagelsberger Landwirte auf dem sogenannten „Steinacker Vogelherd“ über Nagelsberg entspricht dem Rahmen hingegen sehr gut.

„Sehr gut vorbereitet“

Nach kurzer Aussprache, in der vor allem die konstruktive Zusammenarbeit in der vorbereitenden Gruppe gelobt wurde, wurde der Kriterienkatalog zur Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Text: Matthias Lauterer

Freiflächen-Photovoltaikanlage in Amrichshausen. Foto: GSCHWÄTZ

Freiflächen-Photovoltaikanlage in Amrichshausen. Foto: GSCHWÄTZ