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Breitbandausbau in Bretzfeld und Kupferzell: über 5 Millionen Euro Förderung

Die Gemeinden Bretzfeld und Kupferzell erhalten insgesamt über 5 Millionen Euro Fördergelder des Bundes für den Breitbandausbau. Dies erfuhr der Bundestagsabgeordnete Kevin Leiser (SPD) am Montag, dem 2. Mai durch den Projektträger des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Schnelle Breitbandverbindungen als Standard 

Alle Menschen in Deutschland müssen sich auf moderne Standards verlassen können. Dazu gehören schnelle Breitbandverbindungen. Daher freue ich mich über die Förderungen für unsere Kommunen“, so Kevin Leiser.

Im Rahmen des Förderprogramms zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland fördert der Bund mit 4.284.699 Euro für den Anschluss von Haushalten sowie 632.218 Euro für den Anschluss von Unternehmen in Bretzfeld und 250.277 Euro für den Anschluss von Unternehmen in Kupferzell jeweils 50 Prozent des Gesamtbedarfs. Die Mittel
aus dem Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Verfügung. 

Pressemitteilung Kevin Leiser MdB. 




Millionenzuschuss des Landes für Projekte im Hohenlohekreis

Mit rund 1,74 Mio. Euro fördert das Land Baden-Württemberg in der aktuellen Runde des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) 46 Projekte im Hohenlohekreis. Ziel des ELR ist es, attraktive Ortskerne zu erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen und eine wohnortnahe Versorgung sichern, sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Regierungspräsidiums hervor.

58 Anträge gestellt

Für das Programmjahr 2022 wurden 58 Anträge aus dem Hohenlohekreis eingereicht. Davon waren 42 im Förderschwerpunkt Wohnen, drei im Schwerpunkt Arbeiten und ein Antrag im Schwerpunkt Grundversorgung erfolgreich. Damit zeigt sich, dass der Fokus der Förderung weiterhin auf der Schaffung von attraktivem Wohnraum liegt. Der Landkreis bringt weit mehr als die geforderten 50 Prozent der Gesamtfördersumme für diesen Bereich ein. Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Sanierungen und die Schließung von Baulücken im Ortskern tragen zur Nachverdichtung bei.

Nur noch Mullfingen Schwerpunktgemeinde

Die Anzahl der Schwerpunktgemeinden im Hohenlohekreis hat sich reduziert, nachdem Dörzbach und Ingelfingen nach Ablauf des fünfjährigen Förderzeitraums ausgeschieden sind. In der verbleibenden Schwerpunktgemeinde Mulfingen kommen acht Projekte zum Zug.

Auch für 2023 können Anträge eingereicht werden

Die Ausschreibung für die nächste ELR-Programmrunde 2023 wird voraussichtlich im 2. Quartal 2022 veröffentlicht. Informationen zum ELR können unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/ abgerufen werden. Auskünfte erteilen die Bürgermeisterämter sowie Lea Zeltner vom Amt für Wirtschaftsförderung und Tourismus des Landratsamts Hohenlohekreis, Telefon: 07940 18-1789, E-Mail: lea.zeltner@hohenlohekreis.de.

Pressemitteilung Hohenlohekreis




„Bei der Überlegung des Baus einer neuen Halle wurden wir sowohl von Bürgermeister Stefan Neumann als auch von unserer Bank super unterstützt“

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen, schreibt die Künzelsauer Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2022 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen. Projektträger und Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Förderschwerpunkt Arbeiten – Neubau einer Halle für die Zimmerei Kraft

Im Jahr 2013 hat die Zimmerei Kraft aus dem Künzelsauer Stadtteil Nitzenhausen für den Neubau einer Halle Fördergelder im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum erhalten. Grit Seber-Kraft führt mit ihrem Mann Stefan Kraft den Betrieb und findet das Förderprogramm eine geniale Sache: „Bei der Überlegung des Baus einer neuen Halle wurden wir sowohl von Bürgermeister Stefan Neumann als auch von unserer Bank und einem externen Unternehmen für Fördergeldbeschaffung super unterstützt. Wir hatten eine sehr kompetente Beratung an unserer Seite.“ Aufgrund der positiven Erfahrungen hat die Zimmerei Kraft dieses Jahr bereits den zweiten Förderantrag eingereicht: „Nach dem Neubau möchten wir unsere Halle nun erweitern. Weil das mit dem ersten Förderantrag so gut geklappt hat und wir den Prozess nun kennen, haben wir wieder einen Förderantrag bei der Stadtverwaltung Künzelsau eingereicht“, so Grit Seber-Kraft.

Förderschwerpunkt Wohnen – Hausumbau mit sechs Wohneinheiten

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum lässt sich auch bei Privatmaßnahmen sehr gut umsetzen. Philipp Kruck aus Künzelsau-Haag hat im vergangenen Jahr ein Haus aus den 60er-Jahren mithilfe des Förderprogramms in sechs neue Wohneinheiten umgebaut. Bei mehreren Wohneinheiten ist ein Zuschuss pro Wohneinheit möglich. „Nachdem wir uns entschlossen haben, das Elternhaus meiner Mutter umzubauen, hat uns der Architekt auf das Förderprogramm aufmerksam gemacht. Anschließend haben wir uns bei der Stadtverwaltung Künzelsau gemeldet und wurden super beraten“, so Philipp Kruck. Er blickt zufrieden auf die Vorgehensweise zurück: „Im September 2019 haben wir den Förderantrag eingereicht und im Frühjahr 2020 die Zusage erhalten. Wenn man sich umfassend informiert und beraten lässt, sind sehr viele Möglichkeiten der Förderung da.“

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Umnutzungen leerstehender Gebäude zu Wohnraum, Aufstockungen, umfassende Sanierungen und die Schließung von Baulücken im Ortskern tragen zur Nachverdichtung bei und stehen im Fokus der Förderung. Dies gilt auch für Siedlungsflächen der 60er-Jahre, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entsprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Für den Förderschwerpunkt Wohnen werden daher voraussichtlich etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Handwerksbetriebe. Aufnahmeaufträge mit Projekten aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang.

Entflechung störender Gemengelagen

Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Darüber hinaus sind Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen, förderfähig.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk wie zum Beispiel Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von fünf Prozent-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Kommunen gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt dem Regierungspräsidium vorgelegt. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2022 über die Aufnahme in das ELR. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den Projekten aus allen Förderbereichen aus dem Stadtgebiet Künzelsau einschließlich aller Stadtteile bis spätestens Mittwoch, den 15. September 2021, bei der Stadtverwaltung Künzelsau vorliegen. Ansprechpartner für Fragen zum Programm und zum Förderantrag ist bei der Stadtverwaltung Künzelsau Marina Schukowski-Hust unter Telefon 07940/129 422 oder per E-Mail mailto:marina.schukowski-hust@kuenzelsau.de. Weitere Informationen sind unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr zu finden.

Familie Kruck aus Künzelsau-Haag hat im vergangenen Jahr ein Haus aus den 60er-Jahren mithilfe des Förderprogramms in sechs neue Wohneinheiten umgebaut. Foto: privat




Keine persönlichen Briefe mehr vom Landratsamt

Das Landratsamt Hohenlohekreis teilt mit, daß die Voranträge für die Teilnahme am Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) 2021 bis zum 15. Dezember 2020 über FIONA zu stellen sind. Das Landratsamt weist darauf hin, dass anders als in den Vorjahren in diesem Jahr kein persönliches Anschreiben an die Antragsteller geschickt wird.

Im Vorantrag ist der Gesamtumfang für jede einzelne FAKT-Teilmaßnahme anzugeben. Dies ist besonders bei den einjährigen Tierwohlmaßnahmen (Sommerweideprämie, tiergerechte Mastschweinhaltung und tiergerechte Masthühnerhaltung) zu beachten. Wurde der FAKT-Vorantrag ausgefüllt, ist dieser noch in FIONA abzuschließen. Nur abgeschlossene Voranträge gelten als eingereicht.

Weitere Informationen und Hilfestellung für Antragsteller gibt es unter: www.fiona-antrag.de oder direkt beim Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises unter 07940 18-645.

Was ist FAKT?

Das Ziel von FAKT ist der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der artgerechten Tierhaltung.

FAKT fördert – nach dem Baukastensystem kombinierbar – landwirtschaftliche Betriebe, die eine oder mehrere Maßnahmen aus den Bereichen

  • Umweltbewusstes Betriebsmanagement
  • Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume
  • Sicherung landschaftspflegender, besonders gefährdeter Nutzungen und Tierrassen
  • Ökologischen Landbau / Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb
  • Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biolog. / biotechn. Maßnahmen
  • Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz
  • Besonders tiergerechte Haltungsverfahren

durchführen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts Hohenlohekreis / Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Die Pflege der Kulturlandschaft ist Teil des Programms FAKT. Foto: Unsplash/ Sam Carter




12.000 Euro Förderung für Vereine

Durch die Corona-Pandemie fallen für viele Vereine und Organisationen in diesem Jahr Feste, Veranstaltungen und Kurse aus. Finanzielle Engpässe sind vielerorts die Folge. Das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt deshalb laut einer Pressemitteilung mit einem Hilfspaket Vereine und Organisationen aus seinem Zuständigkeitsbereich, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen. Die Förderung von maximal 12.000 Euro pro Verein erfolgt einmalig und muss nicht zurückbezahlt werden. Die Mittel sollen zur Deckung unabweisbarer zwangsläufiger Kosten bei gleichzeitig seit dem 11. März 2020 Corona-bedingt entgangener Einnahmen – Eintrittsgelder, Einnahmen aus Veranstaltungen, teils auch Mitgliedsbeiträge – und zur Deckung zusätzlicher Kosten für durch die Pandemie bedingte Schutzmaßnahmen dienen.

Antragsberechtigt sind beispielsweise Nachbarschaftshilfen, Offene Hilfen, Tafelvereine, Selbsthilfevereine, Betreuungsvereine, Mehrgenerationenhäuser, Vereine und freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit, Familien- und Mütterzentren sowie Migrantenvereine und -organisationen. Auch Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung, Frauen- und Kinderschutzhäuser, gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung, Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Vereine im Bereich der Wohnungslosenhilfe.

„Mit der Unterstützung durch das Land wollen wir gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen helfen, ihre wertvolle Arbeit trotz der Corona-Krise fortzuführen“, betonte Sozialminister Manne Lucha am Dienstag, den 01. September 2020, in Stuttgart. „Bürgerschaftliches Engagement ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Die Corona-Pandemie hat an vielen Orten in Baden-Württemberg gezeigt, was es bedeutet, füreinander da zu sein und sich einzubringen. Deshalb müssen wir alles daransetzen zu vermeiden, dass Vereine und Organisationen auf breiter Front durch die Krise zahlungsunfähig werden.“

Die Fördermittel können ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2020 über das Service-Portal Baden-Württemberg https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/CoronaHilfen+fuer+Vereine+beantragen-6004285-leistung-0 beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden. Die Voraussetzungen und das Verfahren werden bei der Antragstellung im Einzelnen erläutert.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Land fördert Mulfingen mit 33.000 Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau unterstützt den Einsatz von vier kommunalen Flächenmanagern für Wohnzwecke mit insgesamt knapp 185.000 Euro. Die Städte Tuttlingen und Giengen an der Brenz erhalten jeweils 60.000 Euro Förderung, die Gemeinde Mulfingen 33.000 Euro und die Stadt Radolfzell knapp 32.000 Euro. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Programms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“.

„Um Wohnraum zu schaffen, müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen. Innenentwicklung spielt in Zeiten knapper Flächen eine sehr wichtige Rolle. Mit der Förderung kommunaler Flächenmanager unterstützen wir die Städte und Gemeinden dabei, ihre Innenentwicklungspotenziale aktiv in den Blick zu nehmen. So können sie Projekte, um Wohnraum zu schaffen, gezielt anstoßen“, so Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Der Einsatz eines kommunalen Flächenmanagers setzt Impulse für die Mobilisierung innerörtlicher Flächen und koordiniert den Wohnungsbau vor Ort.“
Zu den Aufgaben des Flächenmanagers in Tuttlingen gehören insbesondere die Ansprache und Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen. Zudem will die Stadt eine Informationsplattform zu Leerstandsflächen und Nachverdichtungspotenzialen erstellen und städtische Konzepte der Innenentwicklung weiterverfolgen.

Die Gemeinde Mulfingen möchte mit ihrem Flächenmanager die Innenentwicklung steuern, für Akzeptanz für die Innenentwicklung werben, Eigentümerinnen und Eigentümer beraten sowie ein Baulücken- und Leerstandskataster führen. Ziel ist es, konkrete Projekte anzustoßen und Wohnraum zu schaffen.

Das Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wurde zusammen mit den kommunalen Landesverbänden entwickelt. Es richtet sich an alle Städte, Gemeinden, Gemeindeverwaltungsverbände, Landkreise und Zweckverbände in Baden-Württemberg. Das Programm unterstützt nichtinvestive Maßnahmen eines kommunalen Flächenmanagements. Förderschwerpunkt ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Bestehende Leerstände und innerörtliche Flächen, wie Baulücken und Brachflächen, aber auch Potenziale zur Nachverdichtung sollen aktiviert werden, insbesondere durch Aufstockungen oder Dachausbau.
Auch der Einsatz kommunaler Flächenmanager wird im Rahmen des Programms gefördert, um innerorts Flächen für den Wohnungsbau zu gewinnen. Die Flächenmanager dienen als zentrale Ansprechpartner und Koordinatoren für Prozesse der Innenentwicklung. Sie sind das Bindeglied zwischen Verwaltung, Grundstückseigentümern, Investorinnen und Investoren sowie allen beteiligten Akteuren. Baden-Württemberg ist mit diesem Fördertatbestand, der seit 2016 besteht, bundesweit Vorreiter.
Seit 2009 wurden mit dem Programm über 300 Projekte zur Innenentwicklung mit insgesamt rund 7,3 Millionen Euro unterstützt.

 

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau