Ab Montag gelten weitere Corona-Verschärfungen in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung um die angekündigten Verschärfungen beim Infektionsschutz ergänzt – demnach gelten im öffentlichen Leben von Montag an teils noch größere Einschränkungen, wie das Nachrichtenportal NVT am Samstag, den 23. Januar 2021, berichtet.
Kinder dürfen weiterhin Stoffmasken tragen
Wie aus der am Samstag veröffentlichten neuen Corona-Verordnung der grün-schwarzen Landesregierung hervorgeht, müssen ab Wochenbeginn beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und an der Arbeit medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen der Normen KN95/N95. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen, Kinder bis einschließlich 5 Jahre bleiben von der Maskenpflicht ausgenommen.
Hundesfriseure dürfen wieder arbeiten
Eine Neuregelung gibt es auch für Hundefriseure und Hundesalons: Diese dürfen ihre Dienstleistungen generell wieder anbieten, wenn das Tier vom Kunden abgegeben und erst nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Der Tierbesitzer darf also während der Behandlung nicht anwesend sein. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte die pauschale Schließung von Hundesalons im Zuge der Corona-Pandemie zuletzt gekippt und bereits eine solche Regelung ins Spiel gebracht.
Trauerfeiern mit mehr als zehn Personen müssen angemeldet werden
Bei religiösen Veranstaltungen und Trauerfeiern müssen laut Verordnung Treffen mit mehr als zehn Teilnehmern spätestens zwei Werktage vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Ab Mittwoch, den 27. Januar 2021, soll zudem ein erweitertes Alkoholverbot in Innenstädten und an bestimmten öffentlichen Orten greifen. Welche Bereiche genau betroffen sind, sollen die Behörden festlegen.
Möglicherweise frühere Öffnungen bei Kitas und Grundschulen
Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns und zahlreicher Einschränkungen bis zum 14. Februar verständigt. Baden-Württemberg trägt die Beschlüsse zum großen Teil mit. Bei der Bildung zeichnet sich allerdings ein Sonderweg ab. Grundschulen und Kitas könnten hierzulande bereits ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wenn das die Infektionszahlen zulassen. Definitiv entschieden ist hierzu aber noch nichts, so die Deutsche Presse-Agentur.
Alle Verordnungen, die am Samstag, den 23. Januar 2021, beschlossen worden sind, finden Sie auch auf der Seite des Regierungspräsidiums Stuttgart: