FFP2-Masken werden bei Behördengängen zur Pflicht
Ab dem heutigen Donnerstag, den 11. Februar 2021, müssen Besucher im Landratsamt Hohenlohekreis eine FFP2-Maske tragen, heißt es in einer Pressemitteilung. Das gilt in allen Gebäuden und Außenstellen. Damit reagiere die Kreisverwaltung auf die Entwicklung des aktuellen Fallgeschehens im Hohenlohekreis. So solle die Gesundheit der geschützt und gleichzeitig der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden.
Unter FFP2-Masken sind auch Masken der Normen KN 95/N 95 zu verstehen, nicht ausreichend sind OP-Masken. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird durch das Security-Personal kontrolliert.
Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis