Am Dienstag, 08. Dezember 2020, verkündete das Land Rheinland-Pfalz, dass die geplanten Lockerungen der Corona-Beschränkungen an Silvester zurückgenommen werden. Insbesondere verbietet das Land Alkohol, Partys und große Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Auch in Baden-Württemberg gelten an Silvester bereits strengere Regeln als zu Weihnachten. Gleichzeitig werden die Stimmen lauter, an Silvester das Böllern zu verbieten, weil man damit rechnet, dass es dabei auch zu größeren Menschenansammlungen auf den Straßen kommen wird und die Corona-Einschränkungen nicht eingehalten werden können.
Neumann will Stimmungsbild einholen
Die Meldung aus Rheinland-Pfalz wurde nur wenige Minuten, bevor die Diskussion über „Untersagung von Silvesterfeuerwerk auf belebten Straßen und Plätzen?“ im Künzelsauer Gemeinderat, begann, veröffentlicht. Bürgermeister Stefan Neumann wollte ein Stimmungsbild des Rates einholen, ob ein „Böllerverbot“, insbesondere in der Innenstadt und auf dem zentralen Platz auf Taläcker, sinnvoll oder erwünscht ist.
Sprengstoffgesetz, Coronaverordnung oder Poizeigesetz?
Günter Voit gab einen Überblick über die Rechtslage: Über das Sprengstoffgesetz ist bereits heute ein Feuerwerksverbot in bestimmten Gebieten möglich, hier geht es insbesondere um den Brandschutz und den Denkmalschutz. Ein Böllerverbot in der Innenstadt könne über das Sprengstoffgesetz begründet werden, auf Taläcker eher nicht. Die Coronaverordnung erlaubt ein Verbot auf „belebten Plätzen“, wie es in einigen Großstädten schon angekündigt ist. Zu guter Letzt könnte auch das Polizeigesetz für ein Alkoholverbot herangezogen werden – allerdings nur, wenn bereits in der Vergangenheit alkoholbedingte Straftaten festgestellt wurden. Das sei aber in Künzelsau nicht der Fall. Eine Abwägung zwischen Tradition auf der einen Seite und Brandschutz bzw. Corona sei nötig. Er wies darauf hin, dass es durchaus noch zu einer Ausgangssperre von Seiten des Landes kommen könne.
Polizei an Silvester immer mit starken Kräften
Bürgermeister Stefan Neumann hat von der Polizei die Information erhalten, dass sie wie jedes Jahr mit starken Kräften im Einsatz sein wird und wie üblich stark bestreifen wird.
Bei Verbot Kontrolle und Konsequenzen notwendig
Reintraut Lindenmaier (SPD) war der Meinung, dass bei einem Verbot auch Kontrollen und Konsequenzen nötig seien: „Wenn ichs nicht kontrollieren kann, kann ichs auch sein lassen“. Es sei schwierig, die Menschen zu reglementieren, insbesondere den Russlanddeutschen und den Griechen könne man die Traditionen nicht verbieten.
Eine Besserstellung von Privilegierten, die einen Balkon haben, sieht Verena Löhlein-Ehrler (Die Freien).
Auch Hans-Jürgen Saknus (SPD) befürchtet bei einem Verbot Akzeptanzprobleme: „Wir holen uns so viel Stress rein.“
Steuerausfälle vs. Infektionszahlen
Rolf Hamprecht (CDU) fürchtet Steuerausfälle für die Stadt, da die Einnahmen aus dem Feuerwerk für den Einzelhandel wegfallen. Dem widerspricht Reintraut Lindenmaier: „Ich habe keine Lust, dass die Zahlen wieder auf 200 gehen – der Schaden wäre sicherlich größer“.
„Öffentliche Feuerwerke sind untersagt“
Den Vorschlag von Rainer Süßmann (Die Freien), ein zentrales Feuerwerk auf den Wertwiesen zu veranstalten, muß Günter Voit sofort vom Tisch wischen: „Öffentliche Feuerwerke sind untersagt.“
Eine Beschlußfassung war ohnehin nicht vorgesehen.