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Angehörige des fahrenden Volkes hinterlassen am Ballenwasen einen Saustall

Rund vier Wochen glich der Parkplatz am Sportgelände des SSV Gaisbach aus der Ferne einem Campingplatz. Hier hatten Angehörige des fahrenden Volks ihr Lager mit zahlreichen Wohnwägen aufgeschlagen. „Das ist nicht das erste Mal“, sagt eine Frau, die unter der Woche dort täglich vorbeikommt (ihr Name ist der Redaktion bekannt, sie hat aber um Anonymität gebeten). Ihr Kind besucht den Waldkindergarten, der ebenfalls am Ballenwasen sein Domizil hat.

Mittlerweile hat die Polizei den Platz geräumt. Allerdings: Jetzt sieht der Ort ziemlich verwahrlost aus – wie ein Saustall. Überall liegt Müll herum und sogar ein alter Wohnwagen wurde stehen gelassen.

„Wir haben schon bedrohliche Gesten sehen müssen“

„Das ist nicht zumutbar“, regt sich die Mutter weiter auf. Sie störe nicht, dass sich diese Menschen dort häuslich niedergelassen haben. Hinz käme: „Sie hinterließen überall ihre Notdurft.“ Außerdem fühlten sich die Mütter bedroht, wenn sie an dem Lager vorbeimussten. „Wir haben schon bedrohliche Gesten sehen müssen“, erzählt sie weiter.

„Es ist wohl nicht so einfach, diese Menschen wieder wegzuschicken“

Vom Ordnungsamt der Stadtverwaltung Künzelsau, das in der Sache von den Müttern kontaktiert wurde, fühlt sich die Frau im Stich gelassen. „Wir haben schon das Gefühl, dass wir dort nicht so gehört werden.“ Doch wurde ihr auch gesagt, dass der Stadt das Problem bekannt sei. „Es ist wohl nicht so einfach, diese Menschen wieder wegzuschicken“, bemüht sie sich um Verständnis.

Rechtliche Lage

Laut Gesetz ist das Übernachten in einem Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz grundsätzlich verboten. Allerdings: Wer zu müde zum Weiterfahren ist, darf ganz offiziell eine Nacht lang im Wohnwagen, Wohnmobil oder auch Auto übernachten – „zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“, wie es heißt. Das ist nach rund zehn Stunden der Fall. Campingstühle und Markisen dürfen dabei nicht herausgeholt werden. Wie sieht also die Lage der Fahrenden aus?

Einen Anspruch auf Bereitstellung von Abstellplätzen für Wohnwägen gibt es in Deutschland wohl nicht. Allerdings haben etwa Sinti und Roma spezielle Minderheitenrechte diesbezüglich.

GSCHWÄTZ hat im konkreten Fall Ballenwasen bei der Stadtverwaltung Künzelsau um Auskunft vor allem auch hinsichtlich der rechtlichen Lage gebeten. Die Antwort darauf steht noch aus.

Text: Sonja Bossert

Den kann wohl keiner mehr gebrauchen: alter Wohnwagen am Ballenwasen. Foto: privat

Unappetitlich: Die Menschen haben überall ihre Notdurft verrichtet. Foto: privat

Überall liegt Müll herum. Foto: privat

Angehörige des Fahrenden Volks hatten sich für rund vier Wochen am Ballenwasen in Gaisbach niedergelassen. Foto: privat