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Überraschende Einstellung des Verfahrens

Das Landgericht Heilbronn informiert in einer Pressemitteilung darüber, dass das in den Medien als so genannte Hexenkesselprozess bezeichnete Verfahren gegen K. ausserhalb der Hauptverhandlung eingestellt wird. Der Fortsetzungstermin am Mittwoch, den 27. Mai 2020, entfällt.

Gegen Ende der Woche werde es, so das Landgericht, eine Pressemitteilung zu den Einzelheiten der Einstellungsentscheidung geben.

Verbrühungen 2. Grades beim Faschingsumzug

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, er habe am 03. Februar 2018 am 16. Eppinger „Nachtumzug“ als Mitglied der Gruppierung „Bohbrigga Hexenbroda“ teilgenommen, die einen Bollenwagen mit einem geschlossenen Kessel voller dampfend heißem Wasser mit sich geführt habe. Als groben Spaß habe er die als Besucherin auf dem Umzug anwesende Nebenklägerin gemeinschaftlich mit einem weiteren Mitglied seiner Gruppierung ohne weitere Sicherungsmaßnahmen über den „Hexenkessel“ gehalten, wobei die Beine der Nebenklägerin in das heiße Wasser gelangt seien. Die Nebenklägerin habe dadurch – für den Angeklagten vorhersehbar und vermeidbar – Verbrühungen zweiten Grades erlitten (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/01/30/verbruehungen-2-grade-besucherin-bei-faschingsumzug-ueber-hexenkessel-gehalten/

In erster Instanz hat das Amtsgericht Heilbronn hat diesen Sachverhalt im Urteil vom 21. Dezember 2018 für erwiesen erachtet und den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen verurteilt.