Immer wieder zeigen sich Exhibitionisten in Hohenlohe
Mehrfach hat GSCHWÄTZ in den letzten Jahren über Exhibitionismus berichtet, erst kürzlich wurde wieder ein Fall bekannt.
Jüngster Fall wohl keine Straftat
Zwar sind die Ermittlungen im aktuellen Fall noch nicht abgeschlossen, trotzdem teilt Gerald Olma, Pressesprecher der Polizei Heilbronn, mit: „Aktuell gehen wir aufgrund der durchgeführten Ermittlungen davon aus, dass es sich bei dem „Vorfall“ am 02. Juli 2021 in Künzelsau um keine Straftat/Fall von Exhibitionismus gehandelt hat.“
Hohenlohe kein Hotspot
Die Anzahl der Fälle, über die GSCHWÄTZ berichtet hat, ist überraschend hoch – ist also der Hohenlohekreis ein Gebiet, in dem sich Exhibitionisten besonders oft zeigen? Keineswegs, sagt Olma: „Es liegt aktuell keine Häufung von Fällen im Hohenlohekreis/Bereich Künzelsau vor.“ Tatsächlich gab es im Hohenlohekreis in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt 23 Fälle von exhibitionistischen Handlungen oder Erregung öffentlichen Ärgernisses, das sind 20,5 Fälle pro 100.000 Einwohner. Im Land Baden-Württemberg gab es dagegen 28,5 Fälle pro 100.000 Einwohner im selben Zeitraum. Der Hohenlohekreis liegt damit unter dem Landesdurchschnitt.
Was ist Exhibitionismus?
„Exhibitionismus (lat. exhibere = zeigen) ist eine Sexualpräferenz, bei der durch Entblößung der sonst verdeckten Schamteile (Genitalien, Brüste) oder mit sexuellen Aktivitäten vor der Öffentlichkeit sexuelle Lust gewonnen werden soll“, wird in wikipedia recht neutral formuliert. Nicht immer ist es der Mann mit dem ausgebreiteten Mantel, wie er in Karikaturen gerne verwendet wird: Es gibt auch Exhibitionistinnen, wenn auch sehr selten.
Exhibitionismus ist strafbar
Das Strafgesetzbuch kennt den weiblichen Exhibitionismus allerdings nicht: Der §183 StGB spricht explizit nur von Männern: „(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Höhere Strafen stehen im Raum, wenn sich der Exhibitionist vor Kindern zeigt: Hier ist der §176 StGB anwendbar, der eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorsieht.
Ursachen vielschichtig und ziemlich unklar
Über die Gründe, die dazu führen, dass sich jemand vor anderen Menschen entblößt, sind sich die Psychologen nicht einig. Einige gehen davon aus, dass Exhibitionismus eine Ausweichhandlung als Folge einer „Reifungskrise“ ist, andere sprechen sehr schwammig von einem zwanghaften Verhalten, durch das sich der Täter von einer psychischen Spannungssituation befreit. Und wieder andere ziehen den ebenfalls nicht scharf definierten Begriff „Minderwertigkeitskomplex“ heran, der sich in „Schüchternheit, Scham, geringem Selbstwertgefühl, Schwierigkeiten bei der Gründung romantischer Beziehungen mit den Menschen des anderen Geschlechts“ manifestieren soll.
Schon aus dieser Beschreibung geht hervor, dass exhibitionistische Handlungen normalerweise nicht einmalig sind. Viele Täter entblößen sich nur während einer Lebensphase, andere tun dies dauerhaft. Viele Männer, die durch exhibitionistische Taten aufgefallen sind, zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf der anderen Seite ein äußerst angepasstes Leben führen und meist in einer nach außen hin intakten Familiengemeinschaft leben.
Keine einheitliche Therapie
Wenn sich die Psychologen bei der Ursache der Krankheit – Exhibitionismus ist im ICD-System als Krankheit gelistet – schon nicht einig sind, kann es auch keine standardisierte Therapie geben. Diverse Arten der Psychotherapie, Selbsthilfegruppen oder die Gabe von Medikamenten aus der Klasse der SSRI, die auch oft gegen Depression eingesetzt werden, werden vorgeschlagen. In schweren Fällen werden antiandrogene Medikamente, die die Bildung von Testosteron und damit den Sexualtrieb unterdrücken sollen, angewendet.
Hohe Rückfallquote
Trotz medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung wird über eine hohe Rückfallquote berichtet.
2018: Serientäter in Künzelsau
Zwischen Oktober und Dezember 2018 wurde ein Täter in Künzelsau mehrfach auffällig – der Polizei gelang es, den Mann zu ermitteln, die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen fünf nachgewiesener Fälle an. Am 2. Mai 2019 wurde der Mann, der damals im Hohenlohekreis wohnte, vom Amtsgericht Künzelsau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Text: Matthias Lauterer