Sommer gefühlt ohne Corona – doch bald geht’s wieder los – Maskenpflicht und andere Dinge stehen bereits in den Startlöchern
Es ist nur eine kurze Verschnaufpause: Die Corona-Sommerwelle flacht ab. Doch die sinkenden Zahlen sind für Karl Lauterbach (SPD) kein Grund zur Entwarnung. Angefeuert durch die Omikron BA.5-Variante werde es im Herbst wieder stark steigende Infektionszahlen geben, warnte der Gesundheitsminister am Freitag, den 12. August 2022 auf einer Pressekonferenz in Berlin und beharrte auf neue Corona-Regeln in Deutschland. Das geht aus einem Artikel der Kreiszeitung hervor.
So soll ab Oktober 2022 die Maskenpflicht in Innenräumen für den Herbst und Winter wieder gelten. „Ich gehe davon aus, dass alle Länder dies machen werden“, sagte Lauterbach.
Im Flugzeug, der Bahn und der Schule sollen dann unter anderem wieder die Masken zur Pflicht werden. Schüler:innen, die während der gesamten Coronazeit sowieso die Leidgesprüftesten waren, müssen also weiterhin mehrere Stunden am Stück die Maskeim Klassenzimmer tragen. Und das, obwohl die Omikron BA.5-Variante bei weitem nicht mehr diese hohen Krankenhauszahlen produziert, sondern sich oftmals nur in erkältungsähnlichen Symptomen zeigt.
Die Menschen haben derweil zuhauf andere Sorgen: Der Krieg in Europa, die anhaltende Dürre und Trockenheit als Zeichen des immer drastischer werdenden Klimawandels und die explodierenden Preise in Supermärkten und an Tankstellen.
Epedemien, Klimawandel und Krieg. So viele bedeutende Baustellen auf einmal gab es selten in der Geschichte.
Nun heißt es aber erstmal nach den Sommerferien: back to Corona. Achtung: Auch viermalig oder fünfmalig Geimpfte unterliegen den Coronaverordnngen. Nur für frisch Geimpfte sollen laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der Maskenpflicht im Restaurant oder bei Veranstaltungen befreit werden, so der MDR.
Was „frisch“ bedeutet, hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im ZDF erklärt: „Nach der Definition, die wir hier einsetzen, heißt das drei Monate. Das heißt mindestens die dritte oder eine weitere Impfung darf höchstens drei Monate zurückliegen. Dann hat man eine gute Wahrscheinlichkeit, dass der Geimpfte selbst gut geschützt und nicht so stark ansteckungsgefährdet ist wie jemand, der länger zurückliegend geimpft ist. Oder der nur eine Impfung hat.“