„Schwanz ab“ – Kommentatoren fordern teilweise drakonische Strafen
Die Kommentatoren auf unserer Facebook-Seite sind sich einig wie noch nie: Das Strafmaß von fünfeinhalb Jahren Haft, das das Landgericht Heilbronn im Falles des vielfachen Kindesmißbrauchs durch den eigenen Großvater in Dörzbach (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/07/30/gestaendnis-wirkt-sich-positiv-aus/
für angemessen hält, sei viel zu niedrig ausgefallen, ist einhellige Meinung. Das Rechtsempfinden wird von den Gefühlen geprägt, die eine solche Tat auslöst .
Kommentatoren fordern teilweise teils drakonische Strafen
Die einen verstehen das einfach nicht, andere fordern drakonische Strafen, von „Schwanz ab“ und „Aufhängen“ ist die Rede, beides Strafen, die es in unserem Land glücklicherweise nicht gibt.
Extreme Tat löst extreme Gefühle aus
Es ist leicht nachzuvollziehen, dass eine solche extreme Tat auch extreme Gefühle auslöst. Und selbst Herbert Reul, der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, hat sich vor zwei Jahren zu der bemerkenswerten Aussage „Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen“ hinreißen lassen. Selbstverständlich hat er das bald wieder relativiert, denn ein Innenminister, der das Rechtsstaatsprinzip durch ein „Rechtsempfinden“ ergänzen will, wäre untragbar.
Das „Rechtsempfinden“ ist ein Begriff, der mich an das „gesunde Volksempfinden“ erinnert: Ein Begriff, mit dem die Nazis jeglichem Terror den Anschein von Rechtstaatlichkeit geben wollten.
Anpassungsfähiges Rechtssystem
Das Gute an unserem Rechtssystem ist, dass es für einen Straftatbestand einen festgeschriebenen Strafrahmen enthält, der eine willkürliche Strafe verhindert. Genauso gut ist es, dass die Gesetze nicht für die Ewigkeit festgeschrieben sind und im parlamentarischen Verfahren an neue gesellschaftliche Gegebenheiten angepaßt werden können. So ist zum Beispiel der §175, der sogenannte „Schwulenparagraph“, nach mehreren Anläufen seit 1994 komplett gestrichen.
Kindesmissbrauch hat mittlerweile einen anderen Stellenwert bekommen in unserer Gesellschaft
Die Diskussionen nach Mißbrauchsfällen zeigen, dass die Gesellschaft offenbar dem Kindesmißbrauch inzwischen einen anderen Stellenwert zumißt, als das vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Bundesjustizministerin Lambrecht kündigte daher vor 2 Monaten einen Gesetzentwurf an, der für Kindesmißbrauch härtere Strafen vorsieht. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass der derzeitige Strafrahmen – §176 des Strafgesetzbuchs spricht von bis zu 10 Jahren Haft – regelmäßig von den Gerichten nicht ausgeschöpft würde.
Ob es für eine nur schwer vorstellbare Tat wie den vielfachen Mißbrauch eines Kindes über Jahre hinweg, überhaupt eine „angemessene“ Strafe gibt?
Ein Kommentar von Matthias Lauterer zu dem Urteil im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch eines Großbaters an seiner Enkeltocher.