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Mit Opa Pornos geschaut

Bei dem Missbrauchsprozess gegen einen Opa, der in Dörzbach jahrelang seine Enkelin missbraucht haben soll, sagte am Dienstag, den 28. Juli 2020, Polizeioberkommissar K. vom Kommissariat Künzelsau vor der 15. Großen Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn aus. Er war der erste Polizeibeamte, der das mutmaßliche Opfer im Beisein einer Kollegin am 15. November 2019 vernommen hat. Bei dieser Vernehmung schilderte die Enkelin, was ihr Opa ihr angetan haben soll und berichtete von weiteren Vorfällen – beispielsweise in einer Garage.

„Es fiel ihr am Anfang schwer, sich zu offenbaren und sie wirkte eingeschüchtert“, erinnert sich der Polizist. „Sie erweckte aber einen glaubwürdigen Eindruck.“ Zuvor habe sich das Mädchen ihrem Freund offenbart, als sie mit ihm gemeinsam auf der Straße einem fremden Mann begegnet seien, vor dem sie sichtlich Angst gehabt hätte. Der Mann habe sie an ihren Opa erinnert. Ihr Freund hakte nach und stach in ein Wespennest. „Das brachte alles ins Rollen.“ Der bereits in den Verhandlungstagen zuvor erwähnte Chatverlauf zwischen der Mutter und dem Mädchen war von einem Polizisten mit rumänischen Wurzeln, der auch eingetragener Dolmetscher ist, übersetzt worden.

„Das war ein herausragendes Ereignis“

Die Taten seien wie ein Ritual abgelaufen. „Opa und Enkelin haben sich zum gemeinsamen Mittagsschlaf zurückgezogen“, berichtete K.. Dabei sei Musik gelaufen, der Großvater habe das Mädchen berührt, gestreichelt und schließlich anal penetriert. Sie hätte auch seinen Penis angefasst. Schmerzen hätte sie keine verspürt. Die genaue Anzahl der Vorfälle konnte das Mädchen bei der Vernehmung nicht benennen, sie erzählte aber, dass sie dachte, ein solches Verhalten wäre zwischen Opa und Enkel normal. Erst beim letzten Übergriff, als sie bereits zehn oder elf Jahre alt gewesen sei, hätte sie sich gewehrt und dabei hätte der Opa erstmals Gewalt angewandt. „Das war ein herausragendes Ereignis“, erinnert sich K. Danach habe die Enkelin versucht, den Kontakt zu ihrem Großvater zu vemeiden.

„Das ist unser Geheimnis“

Laut K. konnte sich das Mädchen auch daran erinnern, dass sie einmal mit ihrem Opa Pornos angeschaut habe, als die Oma nicht anwesend war.Dabei sei es aber zu keinen weiteren Handlungen gekommen. Haupttatort sei die Wohnung der Großeltern in Dörzbach gewesen, jedoch gab es auch einen Vorfall in einer Garage, der von einem Nachbarn unterbrochen worden sei. Diesen Vorfall konnte die Enkelin allerdings nicht genauer beschreiben. Sie erinnert sich aber, dass der Opa ständig Körperkontakt gesucht und sie zu küssen versucht hätte, wenn die Oma nicht da gewesen sei. Er hätte immer wieder zu ihr gesagt: „Das ist unser Geheimnis.“ Drohungen hätte er aber keine ausgesprochen.

Test: Sonja Bossert




„Seitdem spreche ich nichts mehr mit ihr “ – 63-Jähriger soll Enkelin in mindestens 63 Fällen sexuell missbraucht haben

Im Landgericht Heilbronn wird seit Montag, den 06. Juli 2020, der Fall eines 63-Jährigen verhandelt, der seine Enkelin in mindestens 63  Fällen schwer sexuell missbraucht und einmal vergewaltigt haben haben soll. Die Taten sollen in Dörzbach in der Wohnung der Großeltern stattgefunden haben. In der 15. Großen Jugendkammer fand heute der Prozessauftakt statt. Der Beschuldigte verdeckte sein Gesicht, als er den Großen Strafkammersaal betrat, mit einer Mappe. Der Angeklagte Walter W. hat graumelierte kurze Haare und trug zum Prozessauftakt ein dunkelblaues Hemd, Jeans und blaue dunkle Schuhe.

In der Regel küsste er sie auf den Mund

Die Taten sollen laut dem Staatsanwalt stattgefunden haben, als die Enkelin zwischen sechs und elf Jahre alt gewesen war. Zwischen November 2008 und Dezember 2013 soll der Opa den Mittagsschlaf der Enkelin genutzt haben und ihr ins Schlafzimmer gefolgt sein. In der Regel küsste er sie auf den Mund, knetete ihre Brüste und entkleidete das Mädchen. Daraufhin soll er mit ihr ungeschützten analen Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Die Enkelin ordnete dies in jüngeren Jahren zunächst als normale Beziehung zwischen Opa und Enkelkind ein und ließ, so der Staatsanwalt, „die Taten über sich ergehen“. Mit elf Jahren widersetzte sie sich jedoch dem Großvater bewusst, stieß ihn von sich weg und sagte, dass sie das nicht mehr wolle. Daraufhin habe der gelernte Lkw-Fahrer sie aufs Bett geworfen und abermals ungeschützten analen Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen. Dieser Tatbestand gilt vor Gericht dann nicht mehr länger als sexueller Missbrauch, sondern wegen der klaren Willensäußerung des Opfers als Vergewaltigung. Von weiteren Taten habe Walter W. aber dann Abstand genommen.

„Besonders erniedrigend“

Die von Staatsanwalt Joachim Müller-Kapteina als „besonders erniedrigend“ bezeichnete Taten nahm Walter W. zunächst ohne ein große erkennbare Gefühlsregung hin, als der Vorsitzende Richter Dr. Martin Liebisch ihn jedoch ansprach, um mit ihm eigentlich über sein bisheriges Leben zu sprechen, wollte der Angeklagte schon ansetzen und zu den Vorwürfen des Staatsanwaltes Stellung nehmen, sein Anwalt ergriff jedoch das Wort und sagte, dass Walter W. heute nur Angaben zur Person und nicht zur Sache machen werde.

Dolmetscher wird hinzugezogen

Da Walter W. aus Rumänien stammt, wurde sicherheitshalber ein Dolmetscher hinzugezogen. Walter W. wuchs in Medeas, Rumänien, mit Eltern und zwei Brüdern auf. Er war das so genannte „Sandwichkind“. Seine Mutter war Arbeiterin in einer Fabrik, der Vater konnte wegen einer TBC-Erkrankung bereits mit 48 Jahren nicht mehr arbeiten. Seine Eltern verstarben, als er noch im Wehrdienst in Rumänien war.

Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes zog er nach Deutschland. Er hatte verschiedene Stellen bei unterschiedlichen Speditionsfirmen als Lkw-Fahrer. Zwischendurch war er immer mal wieder arbeitslos. Mit seiner Frau, mit der er zwei Kinder hat, war er 40 Jahre verheiratet. Vor zwei Jahren verließ sie ihn, was für ihn nicht wirklich nachvollziehbar war. Seine Frau zog zu ihrer gemeinsamen Tochter nach Dörzbach. Walter W. lebt derzeit in Bad Mergentheim.

Mit seinem Sohn, der mittlerweile in Kanada lebe, verstünde er sich gut, sagt Walter W. auf Nachfrage aus. Ein bis zweimal innerhalb von zwei oder drei Jahren hätten sie miteinander telefoniert. Seine Tochter hat ihn wegen der vermeintlichen Vergehen an der Tochter angezeigt. Seitdem „spreche ich nichts mehr mit ihr“.

Am Mittwoch ist der zweite Verhandlungstag. Wenn die heute 17- oder 18jährige Enkelin aussagt, wird dies aller Voraussicht nach unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschehen.