„Dann werde ich jetzt Ihr Elterngeld einfrieren“
Für Hanna Maurer* aus Ingelfingen war es wie ein Schlag in die Magengrube, als sie erfuhr, dass sie quasi acht Monate umsonst gearbeitet hat.
Der Liebe wegen nach Dörrenzimmern gezogen
Die 38-Jährige lebt seit fünf Jahren der Liebe wegen im Hohenlohekreis. Im Januar 2021 erblickte ihr jüngster Spross Ben das Licht der Welt. Vor der Schwangerschaft hat Hanna als Tagesmutter gearbeitet. Ursprünglich wollte die dreifache Mama für ein Jahr und drei Monate nach der Geburt in Elternzeit gehen. Doch daraus wurde nichts. Denn: Nachdem im Januar 2022 ihr Elterngeld ausgelaufen ist, hätte sie bis zum Ende der Elternzeit im April 2022 ihre Krankenkassenbeiträge selbst zahlen müssen, weil sie und der Kindsvater nicht verheiratet sind und Hanna damit nicht automatisch familienversichert. „Daher habe ich ab Januar 2022 wieder angefangen zu arbeiten“, erklärt sie.
Die Sachbearbeiterin war nüchtern und sachlich
805 Euro Elterngeld im Monat hat Hanna im ersten Jahr ihrer Elternzeit bekommen (67 Prozent von ihrem vorigen Nettolohn). Bereits drei Monate nach der Geburt, im April 2021 fing sie wieder an zu arbeiten. Wöchentlich trug sie drei Stunden lang Zeitungen aus. Ab August war sie zudem noch stundenweise in der Gastronomie tätig. Dann kam das Telefonat mit der L-Bank im Dezember 2021 und der vermeintliche Schlag in die Magengrube. Eigentlich wollte sich Hanna erkundigen, ob sie Anspruch auf Elterngeld zwei hat. Während des Telefonats habe sie der Sachbearbeiterin auch von ihren bisherigen Nebentätigkeiten erzählt. „Ja, das haben sie uns gar nicht gemeldet“, sagte daraufhin die Sachbearbeiterin. „Warum nicht?“ – „Weil ich nicht wusste, dass ich das melden muss“, gab Hanna offen und ehrlich zur Antwort. „Dann werde ich jetzt ihr Elterngeld für Dezember 2021 einfrieren“, erwiderte die Sachbearbeiterin nüchtern und sachlich und erklärte ihr, dass sie in ihrer Elternzeit zu viel verdient habe und sie das in jedem Fall zurückzahlen müsse. „Sie werden dann Post von uns erhalten.“
„Sie werden dann Post von uns erhalten“
805 Euro eingefroren. Das ist viel Geld für eine kleine Familie. Noch gravierender aber: Das gesamte Geld, das Hanna während ihrer Elternzeit in den vergangenen acht Monaten verdient hat, müsse sie nun ebenfalls zurückzahlen. „Ich habe den Betrag grob überschlagen im Kopf“, erinnert sich Hanna beim Gespräch mit Dr. Sandra Hartmann von der Redaktion GSCHWÄTZ. „Das war schon hart.“
„Schlag ins Gesicht für jede Frau, die arbeitet“
Nun ist sie nicht nur traurig, sondern auch ein bisschen wütend. „Man möchte eigentlich nur nebenher ein bisschen arbeiten, um für die Familienkasse etwas beisteuern und dann wirst du dafür auch noch bestraft.“ Das sei ein Schlag ins Gesicht für jede Frau, die arbeite. Auch die Schwarzarbeit werde so gefördert, meint Hanna. Denn: Sie hätte schließlich anstelle von sich selbst auch einfach ihren Mann anmelden können fürs Zeitungen austragen. Aber sie war ehrlich, hat alle Einkünfte offen gelegt und dafür darf sie nun alles zurückzahlen beziehungsweise ihr Partner, der Vater von Ben, zahlt den Betrag nun zurück.
„Frauen wird der wirtschaftliche Wiedereinstieg ja damit erst einmal verbaut“
Sie habe früher neben ihrem Hauptberuf auch immer wieder Minijobs gehabt. Dass das während des Bezuges von Elterngeld nicht gehe, habe sie nicht gewusst. So richtig eindeutig steht das auch nicht auf der Internetseite bezüglich des Elterngeldes. Grundsätzlich heißt es darin, dass Eltern auch während des Bezuges von Elterngeld arbeiten gehen dürfen.
Jeder Zuverdienst wird angerechnet
Etwas verklausuliert kann man hier lesen: „Erzielt man während seiner Bezugsmonate anzurechnendes Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Tätigkeit, wird das Elterngeld nur noch anteilig ausgezahlt. Der Zuverdienst wird nicht einfach „abgezogen“. Die Elterngeldstelle ermittelt den Differenzbetrag vom Elterngeld-Netto (der durchschnittliche mtl. Verdienst des Antragstellers im Bemessungszeitraum) und dem anzurechnenden Zuverdienst. Die zuvor ermittelte Ersatzrate (i.d.R. 65 Prozent) wird dann nur noch auf den Differenzbetrag angewendet und als Elterngeld ausgezahlt.“ Ergo: Grundsätzlich wird jeder Zuverdient auf das Elterngeld angerechnet und dementsprechend abgezogen. Dementsprechende Freibeträge gibt es nicht.
„Das ist der Wahnsinn“
„Das ist der Wahnsinn. Du meldest das und dann musst du das hart verdiente Geld wieder zurückzahlen. Als Frau stehst Du sowieso immer zwischen den Stühlen. Du hast Kinder, du hast Arbeit. Ein Privatleben hast du nur noch selten.“ Auch der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Schwangerschaft ist in Deutschland nach wie vor nicht immer leicht. Es gibt noch immer zahlreiche Arbeitgeber, die nicht „Hurra“ schreien, wenn man verkündet, dass man in Elternzeit gehe. „Frauen wird der wirtschaftliche Wiedereinstieg ja damit erst einmal verbaut. Soll mit solchen Maßnahmen das Hausfrauendasein gefördert werden?“, fragt sich Hanna und betont: „Ich gehe gerne arbeiten.“ Auch eine gewisse finanzielle Unabhängigkeit möchte sie sich damit bewahren. Denn: „Allein mit Elterngeld bekommst du als Frau ja nicht mal ein neues Auto finanziert.“
„Einen Job als dreifache Mami zu finden, ist auch nicht die einfachste Sache der Welt.“
Und dann bekommt man noch gesagt: „Du bist doch selber dran Schuld.“ Aber was viele nicht bedenken oder wissen: „Einen Job als dreifache Mami zu finden, ist nicht die einfachste Sache der Welt.“ Bis April 2022 arbeitet Hanna nun wieder als Tagesmutter, 23 Stunden wöchentlich, vier Tage die Woche. Auf ihren Ben passt dann die Oma auf.“Da haben wir die Stunden der Oma aufgestockt“, sagt sie mit einem Augenzwinkern und lacht.
*Zum Schutz der Betroffenen hat die Redaktion den Namen der Familienmitglieder geändert.
Text: Dr. Sandra Hartmann