Landrat Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen“
An diesem Donnerstag, 3. Juni 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am dritten Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von über 50 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz über 50 war laut Veröffentlichung des RKI Dienstag, den 01. Juni 2021, mit einem Wert von 52,4. Es folgten Mittwoch, den 2. Juni (56,8), sowie Donnerstag, den 3. Juni (52,4).
Damit treten laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises bereits am Freitag, den 04. Juni 2021, die Lockerungen bei Inzidenzen von unter 50 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg außer Kraft. Es gelten dann ausschließlich die nachfolgend verkürzt dargestellten Regelungen des Öffnungsschrittes 1.
Anbei veröffentlichen wir die Übersicht des Landratsamtes über die Änderungen diesbezüglich:
- Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
- Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
- Grundschulen können in den Präsenzbetrieb, alle anderen Schulen in den Wechselunterricht (Voraussetzung: Zwei Corona-Tests pro Woche). Das Abstandsgebot von 1,5 m gilt auch an weiterführenden und beruflichen Schulen wieder, Tagesausflüge sowie Sportausübung sind nicht gestattet.
- Der Einzelhandel kann entweder Click & Meet anbieten (kein Testkonzept, 1 Kunde/in je 40 m² Ladenfläche erlaubt) oder mit Testkonzept öffnen (negativer Coronatest notwendig, 2 Kunden/innen je 40 m² Ladenfläche erlaubt).
- Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen gilt wieder eine Testpflicht und die Beschränkung auf 20 m² pro Person.
- Unter Einhaltung eines Test- und Hygienekonzeptes können Gastronomiebetriebe weiterhin außen und innen (1 Gast pro 2,5 m²) von 6 bis 21 Uhr öffnen, touristische Übernachtungen können stattfinden, kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen draußen möglich.
Dazu Landrat Dr. Matthias Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen. Einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften gibt es laufend aktualisiert und zusammengefasst auf unserer besonderen Homepage www.corona-im-hok.de.“



