„Potenziell rufschädigend“
Nachdem GSCHWÄTZ eine Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn am 03. März 2021 veröffentlicht hat mit dem Titel „Ingelfingen: Anwalt vor Gericht“ hat sich die Anwaltskanzlei Ehrmann aus Ingelfingen an die Redaktion GSCHWÄTZ gewendet mit der Bitte um Veröffentlichung, dass es sich dabei nicht um die Anwaltskanzlei Ehrmann dabei handelt. Markus Ehrmann:
„Ich empfinde den Artikel – auch wenn er inhaltlich zutreffen mag – daher als irreführend und potenziell rufschädigend, weil die Gefahr besteht, dass die dortigen Aussagen fälschlicherweise auf unsere Kanzlei bezogen werden. Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie eine Richtigstellung vornehmen und künftig eine entsprechende Verwechslungsgefahr vermeiden.“
Da der Name des Anwalts, um den es geht, aus der Pressemitteilung nicht hervorgeht, haben wir bei der Pressestelle des zuständigen Landgerichts gefragt, ob es korrekt ist, dass es sich dabei nicht um die Anwaltskanzlei Ehrmann handelt. Diese bestätigte uns, dass es sich nicht um diese Anwaltskanzlei handelt.
Das Verfahren um den Anwalt beginnt kommende Woche. Es geht um 17.000 Euro.