„Wir haben mit dem Einsatz dieser Schnelltests in den vergangenen acht Wochen sehr gute Erfahrungen gesammelt“
Seit der Urlaubssaison steigen die Corona-Fallzahlen auch in Deutschland wieder an. Um zu verhindern, dass diese im Winterhalbjahr förmlich explodieren, passen Bund und Länder die Verhaltensvorgaben für die Bürger immer wieder an. Doch wie sieht das in den Firmen aus, wo die Menschen oft auf engstem Raum zusammenarbeiten? Geben die Unternehmen vor, auf was ihre Mitarbeiter achten sollen und wie sie sich zu verhalten haben? Wir haben uns in Hohenlohe umgehört.
„Alle Symptome müssen akut auftreten“
„In diesen Tagen erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Künzelsau über einen internen Newsletter und über Aushänge konkrete Angaben zum Vorgehen beim Auftreten von Krankheits- und Erkältungssymptomen“, schreibt Elke Sturm von der Pressestelle der Stadt Künzelsau in ihrer Antwort-Mail. Dabei handele es sich um die allgemein angewandten Kriterien. So dürften die städtischen Beschäftigten nicht an ihren Arbeitsplatz kommen, wenn sie unter folgenden Symptomen leiden: Fieber ab 38 Grad Celsius, trockener Husten – also ohne Schleim und nicht durch chronische Erkrankungen wie Asthma verursacht – wenn der Geschmacks- oder Geruchssinn gestört sind. „Alle Symptome müssen akut auftreten“, so Elke Sturm. „Symptome einer bekannt chronischen Erkrankung sind nicht relevant.“ Im optimalen Fall würden die Beschäftigten weitere Schritte mit ihren direkten Vorgesetzten telefonisch abstimmen.
Bisher rund 200 Schnelltests vorsorglich durchgeführt
„Bei ebm-papst haben wir Covid-19 bereits mit dem Ausbruch in China im Januar 2020 sehr ernst genommen und umgehend eine Reihe von Maßnahmen, wie beispielsweise das Tragen von Mundschutz oder die Sensibilisierung auf erhöhte Körpertemperatur, umgesetzt“, schreibt Pressesprecher Hauke Hannig. „Auch bieten wir unseren Mitarbeitern bereits seit vielen Monaten zusätzlich Sicherheit, in dem wir über unsere Betriebsärzte bei Verdachtsfällen PCR-Testungen (Mund-Nase-Abstriche) durchführen.“ Die nun beginnende Erkältungszeit werde bei ebm-papst mit Schnelltests begleitet: „Wir haben mit dem Einsatz dieser Schnelltests in den vergangenen acht Wochen sehr gute Erfahrungen gesammelt und können damit unseren Mitarbeitern einen weiteren Schutz bieten und damit eine höhere Sicherheit im Unternehmen ermöglichen“. Bisher wurden laut Hannig vorsorglich rund 200 Schnelltests in Mulfingen durchgeführt. Der Vorteil sei, „dass wir umgehend ein Ergebnis erhalten“. Ein Schnelltest schlage an, wenn eine Virenlast vorliege. Ist dies der Fall, werde über den PCR-Test (Mund-Nase-Abstrich) und eine Laboranalyse überprüft, ob eine Covid-19-Infektion vorliegt.
„Wir thematisieren Covid-19 sowie die Hygieneregeln wieder verstärkt“
„Wäre dies der Fall, gelten die Regeln des Infektionsschutzgesetzes. Der Schnelltest zeigt überdies auch an, ob eine Infektion vorlag und Antikörper gebildet wurden“, schreibt Hannig weiter. Bei einer erhöhten Körpertemperatur – mehr als 38 Grad Celsius – oder bei Erkältungssymptomen – beispielsweise Halsschmerzen – sollen die ebm-papst-Mitarbeiter umgehend ihren Hausarzt konsultieren und nicht in die Firma kommen. Zur Kommunikation werden bei dem Unternehmen vielseitige Kanäle genutzt: angefangen von Intranet über mündliche Kurzinfos bei Schichtübergaben bis hin zu Aushängen und Newslettern. „Wichtiger Kanal ist zudem unsere Corona-Hotline, deren Mitarbeiter für alle Fragen zur Verfügung stehen und Koordinationsaufgaben, beispielsweise in Bezug auf unsere Testungen, übernehmen“, so der Pressesprecher. „Aufgrund der Zunahme von Infektionen, insbesondere in Deutschland, und der anstehenden Erkältungszeit thematisieren wir Covid-19 sowie die Hygieneregeln wieder verstärkt, setzen wieder stärker auf mobiles Arbeiten in A- und B-Teams und Videokonferenzmöglichkeiten.“
Regelmäßige Informationen zum aktuellen Stand
Sascha Sprenger von der Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohe schreibt auf die GSCHWÄTZ-Anfrage: „Schon immer gilt, dass Mitarbeitende – genau wie Besucher – mit eindeutiger COVID-19-Symptomatik das Landratsamt nicht betreten dürfen“. Allerdings würden die Mitarbeiter regelmäßig zum aktuellen Sachstand im Umgang mit COVID-19 sowie einhergehenden Änderungen informiert.
Mitarbeiter sind in selbst verantwortlich
„Unsere Mitarbeitenden sind grundsätzlich dazu aufgefordert, bei einer Erkrankung nicht zur Arbeit zu kommen“, schreibt Rainer Grill, Pressesprecher von Ziehl-Abegg. „Einmal dient dies der verbesserten eigenen Genesung, zum anderen einer Vermeidung von Ansteckungen anderer Mitarbeitenden.“ Dies geschehe aber unabhängig von Covid-19. Aber es gelte auch: „Als Unternehmen können wir nicht per Aushang definieren, ab wann jemand gesund oder krank ist: Das muss der- oder diejenige im ersten Schritt für sich selbst entscheiden und dann gegebenenfalls einen Arzt zurate ziehen. Grill nennt ein Beispiel: „Würden wir etwa eine „laufende Nase“ als Kriterium festlegen, dann müssten Mitarbeiter mit leichtem Heuschnupfen grundsätzlich zu Hause bleiben“. Daher müsse jeder für sich selbst entscheiden, ob er krank ist und nötigenfalls ärztlichen Rat einholen.
Text: Sonja Bossert













