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Neuer Vorsitzender der Geschäftsführung bei ebm-papst

Mit Wirkung zum 01. November 2021 übernimmt Herr Dr. Klaus Geißdörfer (47) den Vorsitz der Geschäftsführung der ebm-papst Gruppe mit Hauptsitz in Mulfingen (Baden-Württemberg). Mit ihm gewinnt der Technologieführer bei Ventilatoren und Motoren (2,129 Mrd. EURO Umsatz / 15.000 Mitarbeitende) eine konzern- und transformationserfahrene Führungspersönlichkeit für die erfolgreiche und zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Familienunternehmens und die Überleitung in die kommende Management-Generation.

Thomas Wagner wird COO

Thomas Wagner (62) übernimmt nach interimistischer Führung des Unternehmens erneut und wie im Vorfeld geplant, die Position des Stellvertreters. Er wird Herrn Dr. Geißdörfer bei der Einarbeitung unterstützen und in seiner Funktion als COO den laufenden Strategie- und Transformationsprozess aktiv begleiten.

Dr. Klaus Geißdörfer blickt auf eine langjährige internationale Erfahrung im Top-Management bedeutender Unternehmen zurück. Zuletzt war er Geschäftsführer bei ONE LOGIC, einem führenden Unternehmen für Data Science und Künstliche Intelligenz. Von 2016 bis 2020 verantwortete er als Leiter der Division Industrietechnik die weltweite Industriesparte des Technologiekonzerns ZF Friedrichshafen AG in Passau. Davor war Geißdörfer über 13 Jahre in unterschiedlichen Führungsfunktionen für den Automobil- und Industriezulieferer Schaeffler tätig, u.a. als Mitglied der Geschäftsführung Industrie sowie als Vorsitzender des Bereichs Industrieapplikationen.
„Digitalisierung“

Mit Dr. Geißdörfer leitet das Unternehmen einen Generationswechsel an der Unternehmensspitze ein und möchte mit seiner Expertise den Digitalisierungs- und Globalisierungsprozess weiter vorantreiben.

„erfahrene Führungspersönlichkeit mit starkem Technologiefokus“

Dr. Luger Laufenberg, Vorsitzender des Unternehmensbeirats: „Mit Dr. Klaus Geißdörfer gewinnen wir eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit starkem Technologiefokus für die Gruppe. Er ist Experte im Bereich der Digitalisierung und Globalisierung, beides sind zukunftsrelevante Aufgabenstellungen bei ebm-papst, der das Unternehmen nachhaltig und in eine weiterhin erfolgreiche Zukunft führen wird. Die Gesellschafter, der Beirat und die Gruppengeschäftsführung wünschen Herrn Dr. Klaus Geißdörfer für seine richtungsweisenden Aufgaben viel Erfolg.
Herr Thomas Wagner ist seit 37 Jahren eine wichtige Säule im Topmanagement der Unternehmensgruppe. Wir sind ihm überaus dankbar, dass er wie geplant und parallel zum Auswahlverfahren das Unternehmen interimistisch geführt hat und ebm-papst als COO und Stellvertreter weiter zur Verfügung steht.“

„in unseren Zukunftsfeldern hocherfahrene Führungspersönlichkeit.“

Thomas Wagner, zukünftiger Stellvertreter und COO: “Allein aus Gründen meines Alters habe ich sehr gerne den Plan unterstützt, die Funktion des CEO‘s interimistisch zu übernehmen, bis ein Nachfolger für die kommenden Jahre gefunden wurde. Damit waren alle notwendigen Handlungsspielräume für eine starke Führung des Unternehmens gegeben. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Geißdörfer, einer in unseren Zukunftsfeldern hocherfahrenen Führungspersönlichkeit.“

„weltweit hervoragende Reputation“

Dr. Klaus Geißdörfer, designierter Vorsitzender der Geschäftsführung: „ebm-papst ist ein wertebasiertes und menschliches Unternehmen. Als Technologieführer besitzt es weltweit eine hervorragende Reputation. Mit ebm-papst neo als Digitalisierungs-Start-up sowie mit seiner Internationalisierungsstrategie „local for local“ ist ebm-papst inmitten eines Transformationsprozesses. Ich freue mich auf meine spannende Aufgabe, die ebm-papst Gruppe als CEO aktiv und gemeinsam mit dem Beirat, dem Management und allen Mitarbeitenden in die Zukunft zu führen und die kommenden Herausforderungen anzugehen.“

Pressemeldung ebm-papst

Dr. Klaus Geißdörfer übernimmt zum 01. November 2021 den Vorsitz der Geschäftsführung der ebm-papst Gruppe. Foto: ebm / Christof Wolf

Thomas Wagner übernimmt die Position des Stellvertreters und die Funktion des COO. Foto: ebm / Christof Wolf




ebm-papst investiert rund 12 Millionen in einen Neubau in den Vereinigten Staaten

Mit einem feierlichen Spatenstich, begleitet von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, hat ebm-papst den Bau einer neuen Produktionsstätte in der Nähe des jetzigen US-Standortes in Johnson City begonnen. Rund zwölf Millionen Euro investiert das Unternehmen in den Neubau, heißt es in einer Pressemitteilung. Bereits vor drei Jahren wurde das zwölf Hektar große Grundstück erworben, auf dem nun das neue Werk in Telford im US-Bundesstaat Tennessee entsteht.

120 Mitarbeiter:innen ab 2022

Seit 2019 fertigt der Weltmarktführer für Ventilatoren und Motoren in der Stadt Ventilatoren für kälte-, klima- und lüftungstechnische Anwendungen. 1,6 Hektar groß soll das neue Gebäude werden. Ab Sommer 2022 arbeiten hier 120 Mitarbeiter:innen an der Ventilatoren- und vor allem auch an der Motorenproduktion.

Möglichkeiten für weiteres Wachstum

Mark Shiring, Managing Director von ebm-papst USA: „In unserem 40. Jubiläumsjahr ist dieser Baustart ein großartiger Meilenstein. Mit den erweiterten Möglichkeiten und Kapazitäten können wir unseren Kunden zukünftig eine noch schnellere Lieferzeit garantieren. Zudem reagieren wir mit dem neuen Produktionswerk, insbesondere als Innovationsführer für energieeffiziente Ventilatorlösungen, auf das Marktwachstum in Nordamerika. Außerdem ergänzt das neue Werk den bereits bestehenden Produktionsstandort in Johnson City und die US-Zentrale in Farmington. Gleichzeitig bietet das Gelände auch Möglichkeiten für weiteres Wachstum.“

Eine lange Tradition

Thomas Wagner, CEO der ebm-papst Gruppe, nahm ebenfalls am Spatenstich teil und betonte die Bedeutung des neuen Produktionswerks in den USA für die Unternehmensgruppe: „ebm-papst hat auf dem amerikanischen Markt schon eine lange Tradition. Bereits seit 1980 entwickeln, produzieren und vertreiben wir von Farmington aus Ventilatoren und Motoren für den nordamerikanischen Markt. Mit der Erweiterung unserer Geschäftsaktivitäten in Johnson City treiben wir unsere Internationalisierungsstrategie `local for local´ weiter voran.“

Quelle: Pressemitteilung von ebm-papst

Ab Sommer 2022 sollen 120 Mitarbeiter:innen von ebm-papst in dem 1,6 Hektar großen Gebäude an lufttechnischen Anwendungen. Foto: ebm-papst

Bereits vor drei Jahren wurde das Grundstück erworben, auf dem nun das neue Werk entsteht. Foto: ebm-papst




„Aus unserer Sicht ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg“

Im Juni 2021 berichtete GSCHWÄTZ über drei arbeitsgerichtliche Prozesse, angestrengt von den drei ebm-Papst Mitarbeitern Andy E., Bernd Z. und Carola D.. Damals konnten die Parteien im Gütetermin nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, daher fanden am Mittwoch, den 16. September 2021, die so genannten Kammertermine vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt.

Klage auf Lohnzahlung

Die drei ebm-Beschäftigten klagten auf Lohnzahlung. Sie waren der Meinung, dass ein Passus in einer Betriebsvereinbarung, die sie zu 1,5 Stunden unbezahlter Arbeit pro Woche verpflichtet, nicht rechtens ist und forderten daher die Auszahlung des Entgelts für die Vergangenheit.

„Das kann hohe Wellen schlagen“

Es sei „eine komplexe Fragestellung mit unter anderem weitreichenden Auswirkungen“, fand damals Hauke Hannig, Pressesprecher von ebm-papst. Auch Richterin Anja Nägele-Berkner, die die Güteverhandlungen leitete, hatte diese Auswirkungen angedeutet. Sie warnte, dass unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, die allerdings noch nicht juristisch geprüft seien, die gesamte Betriebsvereinbarung nichtig sein könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, sagte sie.

Betriebsvereinbarung wurde nach richterlichem Hinweis noch um 2 Jahre verlängert

Trotz dieses Hinweises der Richterin wurde die Betriebsvereinbarung kurz nach den Güteterminen nochmals um 2 Jahre verlängert. Da eines der Hauptargumente der Kläger war, dass ein solcher Passus nur „vorübergehend“ vereinbart werden kann und mehr als zehn Jahre nicht „vorübergehend“ sein können, erscheint dem außenstehenden Betrachter dies verwunderlich. Denn würden nur die fast 4.000 Mitarbeiter im Jagsttal jeweils 5.000 Euro erstreiten, wäre das ein Aufwand für ebm-papst in Höhe von fast 20 Millionen Euro. ebm-papst geht „nicht davon aus, dass das Bündnis kollektiv für unwirksam erklärt wird“, so Hannig. Aus diesem Grund seien auch bisher keine bilanziellen Rückstellungen eingestellt worden.

ebm-papst geht nicht von Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung aus

Hannig betont auch, dass eine rückwirkende Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung gravierende Auswirkungen auf die Mitarbeiter hätte: „Die Vorteile für die Mitarbeitenden, insbesondere im monetären Bereich überwiegen deutlich, u.a. durch Weihnachtgeld, Jahresprämien, Fahrgeldzulage, Werksbuszuschuss etc. Ein „rückwirkend“ bedeutet auch die Berücksichtigung der geleisteten Sonderzahlungen.“ Dem stünde möglicherweise ein Anspruch der Mitarbeiter auf Vertrauensschutz entgegen, wie Richterin Nägele-Berkner in den Güteterminen in den Saal warf.

Erledigt ist erledigt

Schnell beendet war das Verfahren von Bernd Z.. Er hatte bereits einen Auflösungsvertrag unterschrieben, der eine Erledigungsklausel enthielt. Nach einem rechtlichen Hinweis von Richter Cesare Vanucchi, „eine Erledigungsklausel ist dazu da, dass Sachen erledigt sind“, erklärte Jürgen Kühner, der Anwalt der drei Kläger, die Klagerücknahme in diesem Fall. Bernd Z. hatte nach einer ähnlichen Einschätzung im Gütetermin schon mit diesem Ergebnis gerechnet. Über die Rechtmäßigkeit der unbezahlten Arbeit mußte nicht verhandelt werden.

„Ich habe klar gesagt, dass ich nicht gehen möchte“

Deutlich länger wurde über die Klage von Andy E. verhandelt. Andy E. schilderte seinen betrieblichen Werdegang: Wegen guter Leistung sei er 2017 von einer Leiharbeitsfirma übernommen worden und habe seitdem immer wieder gute Leistungsbeurteilungen erhalten. Er sei jetzt 45 Jahre alt, Familienvater und habe seinen Lebensmittelpunkt aus dem Raum Stuttgart an die Jagst verlegt. Urplötzlich sei ihm ein Auflösungsvertrag angeboten worden, ohne eine sachliche Begründung. „Ich habe klar gesagt, dass ich nicht gehen möchte“, schildert er. Ihm sei dann im August 2020 gekündigt worden. Im Kündigungsschutzverfahren habe ebm-papst diese Kündigung sofort zurückgenommen, da sie der Betriebsvereinbarung „Bündnis für Arbeit“ widerspricht. Er berichtet von Mobbing durch Vorgesetzte, das er als regelrechte Bedrohung empfand. Inzwischen sei er seit einigen Monaten im Krankenstand, seine Psyche ist angeschlagen.

Mobbingvorwürfen wird im Prozess nicht entgegengetreten

Dr. Bernd Dollmann, Anwalt von ebm-papst, ist einer, der Klartext spricht: „Aus unserer Sicht ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg“. Zu groß seien die Spannungen, außerdem habe Andy E. erst kürzlich eine Schwerbehinderung angezeigt. Er berichtet von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, man sei aber zu weit auseinander gewesen. Markus Löw, der Personalleiter von ebm-papst, betont noch: „Es gibt bei uns keine Leistungsbeurteilungen, daher kann es auch keine guten Beurteilungen geben“, die Mobbingvorwürfe bleiben unwidersprochen im Raum.

Umfangreicher Vergleich

Nachdem auch Richter Vanucchi der Klägerseite zu einem Vergleich rät, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer angemessenen Abfindung und einer Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche beinhaltet, zeigen beide Seiten Vergleichsbereitschaft. Mit kleinen Anpassungen und wohl nach Rücksprache mit der Firmenzentrale stimmen beide Seiten dem Vorschlag des Gerichts zu, der sich finanziell ungefähr in der Mitte der vorher festgefahrenen Verhandlungen bewegt.

Andy E. ist erschöpft

Andy E. wirkt nach der Verhandlung erschöpft. Er sagt: „Es ist gut, dass das Thema jetzt abgeschlossen ist. Jetzt muss ich aber erst ein- zweimal darüber schlafen.“

Beklagte ist zufrieden

Hauke Hannig, der Pressesprecher vom ebm-papst, ist mit diesen beiden Ergebnissen zufrieden: „Zunächst freuen wir uns über die erzielte Einigung in einem Fall sowie über die Rücknahme der Klage aufgrund fehlender Grundlage in einem weiteren Fall. Dies zeigt, dass ebm-papst stets für ein faires Angebot steht und eine einvernehmliche Lösung anstrebt.“

Seit mehr als 20 Jahren im Betrieb

Dem dritten Fall, der Klage von Carola D., liegt der identische Sachverhalt zugrunde. Allerdings geht es um deutlich höhere Summen, denn Carola D. arbeitet bereits seit mehr als 20 Jahren bei ebm – und sie ist Betriebsrätin. Wie ihr Kollege E. ist sie seit einigen Monaten arbeitsunfähig, auch sie ist durch die berufliche Situation psychisch stark belastet. In ihrem Fall haben ebenfalls bereits Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattgefunden, auch hier lagen die Vorstellungen weit auseinander, etwa um den Faktor 2.

„unter Androhung von Schikanen“

Carola D. berichtete von einem überraschenden Aufhebungsvertrag, „unter Androhung von Schikanen“ sagt sie aus, und spricht von Mobbing durch Vorgesetzte. Eine Kündigung habe sie allerdings nicht erhalten. „Sie ist ja Betriebsrätin“, wirft der Beklagtenvertreter ein. Genau das war für den Klägeranwalt ein Argument für die hohe Forderung, denn „sie ist ja unkündbar“. „Aber nur für ein Jahr nach der Betriebsratstätigkeit, und die endet ja 2022“ lautet der Einwurf von Dr. Dollmann – das kann man wohl als deutliche Ankündigung einer Kündigung sehen.

Mobbingvorwürfen bereits im Vorfeld widersprochen

Zu den Mobbingvorwürfen erklärt Hannig im Nachgang der Verhandlung: „Ein sehr gutes Miteinander und ein offener Dialog innerhalb der Belegschaft ist uns äußerst wichtig und wir fördern ein gutes Klima der Zusammenarbeit durch eine Vielzahl an Maßnahmen wie z.B. Teamevents, Führungskräftetrainings, Mitarbeitergespräch, Betriebsratssprechstunden, Gesundheitsmanagement inkl. anonymer externer Beratungsdienstleistungen, Mitarbeiterumfragen. Damit verhindern wir mögliche Konflikte bevor sie entstehen. Im Fall der Kläger ging es um eine subjektive Wahrnehmung, die deren Anwalt geäußert hatte.“ Er legt Wert auf die Aussage: „Dieser wurde bereits im Vorfeld der Verhandlungen ganz deutlich und mit fundierten Aussagen widersprochen.“

Anti-Mobbing Massnahmen

Hannig erklärt: „Für das Lösen möglicher Konflikte haben wir einen strukturierten Prozess geschaffen, der aus mehreren Säulen besteht. Sei es die Sprechstunde des Betriebsrates, die Möglichkeit anonyme externe Beratungsdienstleister kostenlos zu kontaktieren, Termine mit unseren Sozialarbeitern, dem Betriebsarzt oder der Personalabteilung durchzuführen.“ Noch nie seien arbeitsrechtliche Massnahmen wegen Mobbings nötig gewesen: „Durch unseren innerbetrieblichen Prozess und den Protagonisten dahinter ist es uns stets gelungen, Konflikte zu lösen und ein gutes Unternehmensklima zu erzielen.“

Kein Vergleich im Termin möglich

Richter Vanucchi bietet wieder an, einen Vergleichsvorschlag zu entwerfen. Allerdings bestand von beiden Seiten kein Wille, wesentlich von den bisherigen Standpunkten aufeinander zuzugehen. „Das macht keinen Sinn mehr“, sagt Jürgen Kühner nach einem Gespräch mit seiner Mandantin. Und Dr. Dollman weist nochmals darauf hin: „Eine Gesamtungültigkeit der Betriebsvereinbarung hätte erhebliche Konsequenzen.“

Richter Vanucchi beschließt die Sitzung und die Kammer, bestehend aus ihm und zwei ehrenamtlichen Richtern, zieht sich zur Beratung zurück. Carola D. verlässt den Saal optimistisch: Sie interpretiert den Richter so, dass ihre Chancen sehr gut stehen.

„Wir haben der Klage stattgegeben“

Am frühen Nachmittag konnte GSCHWÄTZ noch persönlich mit Richter Vanucchi sprechen – die wichtigste Information kommt als allererstes: „Wir haben der Klage stattgegeben“. Das bedeutet für Carola D., dass sie mit einer Lohnnachzahlung von über 6.000 Euro rechnen darf – wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die Gründe für diese Entscheidung wird die schriftliche Urteilsbegründung enthalten, die den Parteien noch zugehen wird. Das könnte bereits in den nächsten Tagen der Fall sein, sagt Vanucchi: „Ich habe mich jetzt eine Woche damit beschäftigt. Es ist für mich die kleinste Arbeit, ein Urteil zu schreiben.“

Keine Entscheidung über Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung

Vanucchi legt Wert darauf, dass das Urteil nicht bedeutet, dass damit die Betriebsvereinbarung in Gänze nichtig ist: „Das war gar nicht Gegenstand der Verhandlung. Es gab ja keinen diesbezüglichen Antrag“, sagt er. Er kann sich vorstellen, dass der Fall nicht abgeschlossen ist, denn nach den Aussagen von Dr. Dollmann im Gütetermin ist damit zu rechnen, dass ebm-papst die nächste Instanz anrufen wird. Hannig sieht allerdings auch noch die Möglichkeit einer Einigung: „Da der Weg einer Berufung das Verfahren unnötig in die Länge zieht und beiden Parteien damit keinen Vorteil bietet, hoffen wir weiterhin auf eine Einigung. Gelingt uns dies gemeinsam nicht, wäre der Anruf der nächsten Instanz leider nicht zu umgehen.“

ebm-papst rechnet nicht mit weiteren Klagen

Hannig glaubt nicht, dass das Urteil eine Klagewelle weiterer Mitarbeiter auslösen wird, „da das zwischen Betriebsrat und Unternehmen geschlossene Bündnis für Arbeit mit seinen Inhalten einen klaren Vorteil für die Belegschaft bietet, sowohl monetär als auch für die Arbeitsplatzsicherheit.“

Text: Matthias Lauterer

 

Sieht aus wie ein Wohnhaus, darin verbirgt sich aber das Arbeitsgericht in Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

Verhandlungssaal im Crailsheimer Arbeitsgericht. Foto: GSCHWÄTZ Archiv

Wartebereich des Arbeitsgerichts in Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 

 

 

 




Ausbildungsbeginn bei ebm-papst für 81 Auszubildende und Studierende

81 junge Menschen beginnen am 1. September 2021 ihre Ausbildung oder ihr duales bzw. kooperatives Studium in der ebm-papst Gruppe, Technologieführer von Ventilatoren und Motoren. Davon 58 in Mulfingen, sechs in Landshut und 17 in St. Georgen.

Die Berufsausbildung ist besonders für ländlich geprägte Unternehmen, wie ebm-papst, ein bedeutendes Instrument zur Gewinnung von Fachkräften. Hansjörg Kaltenbrunner, Ausbildungsleiter von ebm-papst St. Georgen sagt: „Der immer größer werdende Fachkräftemangel hebt die Wertigkeit der Ausbildung fortlaufend nach oben. Wer im härter werdenden Wettbewerb langfristig bestehen möchte, muss auf die jungen digitalgeprägten Menschen setzten.“

350 junge Menschen in Ausbildung

Insgesamt bildet das Familienunternehmen derzeit rund 350 Auszubildende und DH-Studenten in 23 unterschiedlichen Berufen an seinen deutschen Standorten aus. ebm-papst steht seit Jahrzehnten für eine moderne Ausbildung auf Augenhöhe und ermöglicht neben den klassischen Inhalten viele Weiterbildungsmöglichkeiten u.a. durch Auslandsaufenthalte in den weltweiten Tochterunternehmen oder bei spannenden Azubiprojekte, wie beispielsweise den Energiescouts, an. Timo Pflüger, Aus- und Weiterbildungsleiter von ebm-papst Mulfingen, sagt: „Für uns sind nicht nur die Noten wichtig, sondern die erkennbare Begeisterung für den Ausbildungsberuf bzw. Studiengang und die Teamfähigkeit. Wir bieten eine sichere Ausbildung an, bei der der junge Mensch und die Gesundheit stets im Vordergrund stehen.“

Übernahme ist gelebte Praxis

Eine spätere Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis ist für das Unternehmen dabei von Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite gelebte Praxis. Auch bietet ebm-papst seinen jungen Menschen Unterstützung, sofern diese einen weiteren Bildungsschritt unternehmen möchten. Gerald Rudolf, Leiter der gewerblichen-technischen Ausbildung bei ebm-papst Landshut, betont: „Wir werden die Arbeits- und Lernumgebung unserer Auszubildenden möglichst so gestalten, dass sie sich wohl fühlen und Freude an der Ausbildung haben, denn nur so kann jeder von ihnen dass Maximale erreichen.“

Corona bedeutet rückläufige Bewerberzahlen

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten viele Aktivitäten wie z. B. Praktika, Projekte mit Kooperationsschulen und Berufsinformationstage nicht durchgeführt werden. Dadurch entfielen für ebm-papst wichtige Kontaktpunkte zu Schüler:innen, was insgesamt zu rückläufigen Bewerberzahlen führte.
Die weltweite Corona-Pandemie forderte auch in der Ausbildung bei ebm-papst in den vergangenen Monaten eine hohe Flexibilität von Ausbilder:innen und Auszubildenden und wurde kontinuierlich den herrschenden COVID-19-Situationen angepasst, beispielsweise durch ein theoretisches und praktisches Lernen im mobilem Umfeld, der Steuerung von Teamgrößen in den Ausbildungsbereichen oder individueller Betreuung und Unterstützung durch die Ausbilder:innen .

Damit konnte ebm-papst an seinem hohen Ausbildungsniveau festhalten und wird seinen jungen Menschen auch nach dem Abschluss eine langfristige Perspektive bieten.

Bewerbung für das nächste Ausbildungsjahr bereits jetzt möglich

Für das Ausbildungsjahr ab dem 1. September 2022 sucht ebm-papst bereits Auszubildende an allen deutschen Standorten. Die angebotenen Ausbildungsberufe finden Sie unter: www.karriere.de.ebmpapst.com. Eine Bewerbung ist seit dem 1. August 2021 möglich.

ebm-papst bildet in folgenden Ausbildungsberufen und DH-Studien aus:

Kaufmännische Ausbildung:
–           Kaufmann/-frau für Büromanagement
–           Industriekaufmann/-frau
–           Industriekaufmann/-frau mit Zusatzqualifikation
–           Fachkraft für Lagerlogistik
–           Fachlagerist/-in

Gewerblich-technische Ausbildung:
–           Elektroniker/-in für Geräte und Systeme
–           Elektroniker/-in für Betriebstechnik
–           Industrieelektriker/-in
–           Maschinen- und Anlagenführer/-in
–           Mechatroniker/-in
–           Industriemechaniker/-in
–           Zerspanungsmechaniker/-in
–           Technische/-r Produktdesigner/-in
–           Verfahrensmechaniker/-in für Beschichtungstechnik
–           Fachinformatiker/-in für Systemintegration

Studium (DHBW):
–           Bachelor of Engineering – Elektrotechnik
–           Bachelor of Engineering – Elektrotechnik/Infotronik
–           Bachelor of Engineering – Mechatronik
–           Bachelor of Engineering – Maschinenbau – KE
–           Bachelor of Engineering – Maschinenbau – PT
–           Bachelor of Engineering – Wirtschaftsingenieurwesen – IPL
–           Bachelor of Engineering – Wirtschaftsingenieurwesen – ITV
–           Bachelor of Science – Wirtschaftsinformatik
–           Bachelor of Science – Angewandte Informatik
–           Bachelor of Arts – Controlling & Consulting
–           Bachelor of Arts – Onlinemedien
–           Kooperativer Studiengang – Elektroniker/-in – Bachelor

Pressemitteilung ebm-papst




Lohnzahlung: Drei Mitarbeiter klagen gegen Ebm-papst

Gleich drei nahezu wortgleiche Prozesse fanden am Montag, 28. Juni 2021 vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt. Zwei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin klagten gegen ihren Arbeitgeber, die ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG. In allen drei Fällen ging es um Forderung  auf Lohnzahlung.

Forderung auf Lohnzahlung

Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bestehende Betriebsvereinbarung (BV), in der festgelegt ist, dass die Arbeitnehmer 18 Minuten Arbeitszeit pro Tag, das entspricht eineinhalb Stunden pro Woche, unentgeltlich leisten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zum Beispiel zum Verzicht auf  betriebsbedingte Kündigungen.

In allen drei Fällen handelte es um den sogenannten Gütetermin, der im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist und der dazu gedacht ist, unter Moderation eine einvernehmliche Regelung zu finden. Der Termin wurde aus unterschiedlichen Gründen mehrfach verschoben, sodass inzwischen fast sieben Monate seit Einreichung der Klagen verstrichen sind.  Das ist im Arbeitsrecht eher unüblich, da eine schnelle Einigung oder auch ein schnelles Urteil aufgrund der oft hohen finanziellen Risiken, die in arbeitsrechtlichen Fällen entstehen können, angestrebt wird.

Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte

Geklagt haben auf die Nachzahlung des Lohns für diese 90 Minuten pro Woche, rückwirkend für die letzten drei Jahre – für die Jahre davor ist Verjährung eingetreten – Andy E., Bernd Z. und Carola D. (Namen geändert, die Namen der Personen sind der Redaktion bekannt). Pikant ist, dass Bernd Z. in seinem damaligen Amt als Betriebsratsvorsitzender die BV mit unterschrieben hat. Auch Carola D. ist inzwischen Betriebsrätin.

Klägeranwalt: „Die Betriebsvereinbarung kann nicht wirksam sein“

Der Anwalt der drei Kläger, Rechtsanwalt Jürgen Kühner, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, darf seine Sicht als erstes darlegen: er legt dar, dass durch die BV das „Günstigkeitsprinzip“ verletzt würde, das festlegt, dass durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung die Bestimmungen eines Tarifvertrags nicht dauerhaft zuungunsten des Arbeitnehmers ausgehebelt werden dürfen – das gelte auch dann, wenn der Betrieb gar nicht tarifgebunden sei. Ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, auf das er in seinen Klagen Bezug nehme, würde das bestätigen.

In der BV, die immer wieder inhaltsähnlich neu beschlossen wurde und die den Namen „Bündnis für Arbeit“ trägt, ist unter anderem festgelegt, dass ebm-papst keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen wird, die Sonderzahlungen und sonstige Sozialleistungen wie zum Beispiel Firmenbusse werden geregelt.

Beklagtenseite sagt gar nichts

Im Schriftverkehr vor dem Termin hat die Beklagtenseite, im Termin vertreten durch Markus Löw, Personalleiter und Rechtsanwalt Dr. Bernd Dollmann, noch gar keine Einlassung gemacht. Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte. „Sie verschenken hier einen Gütetermin“, sagt sie. Genauso verwunderlich ist es für die Prozeßbeobachter, dass sowohl dem Personalleiter eines großen Industriebetriebs als auch seinem Anwalt nicht bekannt sein will, welcher Tarifvertrag gegebenfalls anwendbar wäre.

Sind 20 Jahre noch „vorübergehend“?

Denn genau darum wird es gehen: Sollte der entsprechende Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthalten, dann wäre die Verletzung des Günstigkeitsprinips, das RA Kühner angebracht hatte, ein starkes Argument. Kühner ist der Meinung, dass der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie anwendbar ist. Dieser enthalte, so Kühner, keine Öffnungsklauseln. Überhaupt könne ein Lohnverzicht, zum Beispiel zur Arbeitsplatzsicherung, allenfalls „vorübergehend“ vereinbart werden. Es stellt sich aber heraus, dass diese „18-Minuten-Klausel“ womöglich seit mehr als 20 Jahren besteht – das, so ließ die Richterin durchklingen, wäre sicherlich nicht mehr „vorübergehend“: „Ungewöhnlich – man kennt das nur von Ausnahmesitutionen“, sagt sie. Wäre dann nur dieser Passus ungültig oder die ganze BV? Die Richterin deutet an, dass möglicherweise die gesamte BV ungültig sein könnte und meint damit, dass eventuell alle Mitarbeiter ein Anrecht auf Nachzahlung haben könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, stellt sie in den Raum.

Es wird emotional

Als der Klägeranwalt moniert, dass die Beklagte nicht einmal den anwendbaren Tarifvertrag kennen will, geht es hoch her: Dr. Dollmann versteigt sich zu der Aussage dass „alle Vergünstigungen wegfallen“ könnten – eine regelrechte Drohung. Als Richterin Nägele-Berkner dann verkünden will, dass die Beklagtenseite innerhalb von 14 Tagen ihre „Einwendungen substantiiert darzulegen“ habe, fällt ihr Dr. Dollmann ins Wort und nennt wie selbstverständlich einen Termin in 4 Wochen und muß sich von der Richterin über die Rechtslage belehren lassen. Weiterhin muss er sich anhören, dass man schon mehrere Verlegungsanträge – Bernd Z. spricht von „gut einer Handvoll“ – stattgegeben hätte. Man meint, bei der Richterin ein „Sie hatten genug Zeit“ herauszuhören. Andy E. sagte während des Termins gar nichts.

Ein Spiel auf Zeit?

Die Tatsache, dass ebm-Papst so viele Verlegungsanträge gestellt hat und dass man auch im Prozess offenbar – während der Fussball-EM liegt der Ausdruck nahe – Zeit schinden möchte, wirft Fragen nach den Gründen dafür auf. Welche Vorteile könnte es für die Beklagte geben, wenn der Prozess möglichst lange dauert? Sind möglicherweise weitere Verfahren in der Pipeline, die vielleicht in die Verjährung oder in die Verwirkung gehen könnten? GSCHWÄTZ hat bei ebm nachgefragt. Eine Antwort steht noch aus.

„Kurzer Prozeß“ im zweiten Fall

Im Fall von Bernd Z. präsentiert Dr. Dollmann einen offenbar rechtsgültigen Aufhebungsvertrag vor, den ebm-papst und Bernd Z. geschlossen haben. Insofern ist der ebm-Anwalt der Meinung, dass der Fall damit erledigt sei, denn im Vertrag ist geregelt, dass alle weitergehenden Ansprüche ausgeschlossen sind. Ganz so kurz will es die Richterin allerdings nicht machen, sie befragt Bernd Z. über die Historie der Betriebsvereinbarung, da er langjähriges Betriebsratsmitglied ist. Ursprünglich, so Z. sei das Bündnis für Arbeit als ein kurzfristiges Paket geschlossen worden. Die unbezahlte Zeit wurde anfangs auf ein Zeitkonto eingezahlt und konnte durch Freizeit abgegolten werden. Irgendwann sei dieses Konto weggefallen. Wann genau, konnte Z. nicht sagen, er vermutet Ende der 90er Jahre.

Zwar zeigte die Richterin deutlich, dass sie in diesem Falle davon ausgeht, dass für Bernd Z. keine Ansprüche bestehen, trotzdem gab sie auch hier dem Klägeranwalt eine Frist zu Erwiderung.

„Sie drehen hier ein großes Rad“

Im dritten Prozess, der Klage von Carola D., appelliert die Richterin wiederholt an die Beklagte: „Sie drehen hier ein großes Rad“. Sie drängt ebm-papst, eine interne Lösung zu schaffen, die alle Mitarbeiter einschließt. Auf den Einwand von Markus Löw, dass der Betriebsrat doch der Vertreter der Mitarbeiter:innen sei, belehrt sie ihn: „Der Betriebsrat ist nicht Vertreter der Belegschaft, er ist Interessenvertreter, das muss man differenzieren.“ sagt sie und weist auf möglicherweise gravierende Folgen für das Unternehmen hin, wenn sich die Position der Klägerseite bestätigen sollte und weitere Mitarbeiter klagen würden.

Teils arbeitsvertraglich geregelt

Carola D. war zu Beginn ihrer Betriebsratsarbeit der Meinung, dass die Vereinbarungen sicherlich rechtlich nicht zu beanstanden sind, sieht das allerdings inzwischen anders. Sie wundert sich, dass das Eine oder Andere, das in der BV geregelt ist, auch arbeitsvertraglich geregelt sei.

Und nochmal wirds laut

Wohl unfreiwillig gibt Dr. Bernd Dollmann weitere Hintergründe und Zusammenhänge preis, als er „Wir hatten gedacht, dass das [dieser Prozeß, Anm. der Red.] ein Vehikel zu einer optimierten Beendigungslösung ist“ in den Saal ruft. Er berichtet davon, dass man mit Carola D. noch in Verhandlungen über die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses sei, man sei aber noch ein gutes Stück auseinander. Des Weiteren kündigt er an, „wir werden das ausurteilen durch die Instanzen“ und droht sogar mit der Moralkeule, wenn er die drei Kläger fragt, ob für sie das „Bündnis oder das persönliche Interesse“ im Vordergrund stünden. Da wird auch Jürgen Kühner laut und muss seinem Kollegen sagen, dass er hier einzig seine drei Mandanten vertrete und nicht die Interessen der restlichen Belegschaft oder gar der Firma ebm-papst: „Das wäre ansonsten Parteienverrat“.
Die Richterin bestätigt ruhig, dass es offenbar weitere Prozesse gibt oder gab, als sie von „mehreren Kriegsschauplätzen“ spricht, die sie aber nicht anführen wolle.

Auch in diesem Fall soll die Beklagtenseite substantiiert Stellung nehmen.

Es wird wohl zum Kammertermin mit Urteil kommen

Ein Kammertermin kann frühestens nach dem Einreichen der Stellungnahmen und der Erwiderung der Gegenpartei stattfinden – also sicherlich nicht vor Ende August.  Auch wenn die Richterin bei einigen Punkten eine vorsichtige und vorläufige Einschätzung abgegeben hat, kann man keine Tendenz erkennen. Außerdem befinden sich die Kläger und ebm-papst weiterhin in Verhandlungen – es könnte also auch vor dem Kammertermin noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

Den Termin verfolgte GSCHWÄTZ-Redakteur Matthias Lauterer vor Ort.




China rettet ebm

Bei der Jahrespressekonferenz zeigt sich die ebm-papst-Gruppe optimistisch. Zwar war wegen der Corona-Pandemie insgesamt ein Umsatzrückgang zu verzeichnen, trotzdem zeigt sich Stefan Brandl, scheidender Vorsitzender der Geschäftsführung, recht zufrieden: „Hinter uns liegt ein sehr schwieriges Geschäftsjahr. Nach einem Umsatzrückgang von -28,6 % im April 2020 konnten wir durch verantwortungsbewusstes Vorgehen, hohen Einsatz und Flexibilität der gesamten Belegschaft Monat für Monat stetig aufholen und ein gutes Geschäftsjahr in der ebm-papst Gruppe erzielen.“ Thomas Wagner, sein designierter Nachfolger, spricht von einem hohen Auftragseingang seit September: „Der Anspannungsgrad ist hoch“.  In einigen Bereichen derzeit sei man für 6 Monate ausverkauft. 

Thomas Wagner, ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG, Portraits der Geschäftsführer am 03. Mai, 2021

Stärkster Umsatzrückgang im Automotive-Bereich

In Asien und Europa (ohne Deutschland) erreichten die Umsätze ungefähr Vorjahresniveau, in Deutschland und den USA sank der Umsatz um 6,4 Prozent und 7,1 Prozent. Am stärksten vom Umsatzrückgang betroffen ist das von St. Georgen geleitete Geschäftsfeld Automotive/Antriebstechnik mit -4.8 Prozent. Der Geschäftsbereich Hausgeräte/Heiztechnik, der vom Standort Landshut geführt wird, konnte seinen Umsatz nahezu stabil halten ( -1.0 Prozent) und die industrielle Lufttechnik, die von der Mulfinger Zentrale betreut wird, fiel um 2,4  Prozent. 

Corona

Nicht nur der stabile Umsatz in China und Asien war für ebm-papst positiv. Auch der frühe Kontakt mit der Corona-Infektion in den chinesischen Werken half ebm-papst bei der Entwicklung der Hygienemaßnahmen und der coronabedingten Arbeitsorganisation in den anderen Standorten. In den deutschen Standorten verzeichnete man 320 positive Corona-Fälle unter den Mitarbeitern. Seit dem 10. Juni 2021 können sich Mitarbeiter impfen lassen, bereits über 1.000 Mitarbeiter haben dieses Angebot angenommen.

Große Ziele für das Geschäftsjahr 2021/22

Die Forschung und Entwicklung steht weiterhin im Mittelpunkt: Wurden im Geschäftsjahr 20/21 114,7 Mio Euro dafür aufgewendet, sollen diese Ausgaben um rund 10 Prozent auf 126.2 Mio Euro steigen.
Die Investitionen sollen eine Rekordhöhe erreichen von 182,7 Mio. Euro erreichen. Wichtigste Projekte sind ein Werkneubau in Johnson-City, USA, die Erweiterung des Standorts in Xian, China. sowie drei neue Forschungs- und Entwicklungs-Gebäude am Hauptsitz in Mulfingen. Hinter der Erweiterung der Auslandsstandorte steht die Internationalisierungsstrategie „local for local“, durch die unter anderem Lieferengpässe in den internationalen Lieferketten aufgefangen werden soll. Thomas Nürnberger, Vorstand für den weltweiten Vertrieb, berichtet, dass im Corona-Jahr durch diese Strategie die Effekte des Zusammenbruchs einiger Lieferketten, in Grenzen gelten werden konnten.

Auch nach Corona werden Systeme zur Regelung der Luftqualität ein wachsender Markt bleiben. Zusammen mit den Angeboten im Bereich aktiver Gebäudesteuerung sieht sich ebm-papst in diesem wie auch anderen Zukunftsmärkten gut aufgestellt. Bis zum Jahr 2026 ist im Rahmen einer Strategie „move26“ ein Umsatz von 2,6 Mrd. Euro als Ziel gesetzt. Ein großer Teil dieses Umsatzzuwachses wird in den Märkten außerhalb Europas erwartet.

Personal

Nach dem Verkauf der IKOR-Gruppe, deren Mitarbeiter in den Planzahlen für 2021/22 nicht mehr enthalten sind, plant Hans-Peter Fuchs, im Vorstand verantwortlich für Finanzen, mit einer leicht steigenden Belegschaft im Unternehmen.

Ausbildung

Besonders stolz ist man bei ebm-papst auf die interne Aus- und Weiterbildung, um den Fachkräftebedarf zu decken. Am 31. März 2021 waren 338 Auszubildende und DH-Studenten in der Gruppe beschäftigt.

Text: Matthias Lauterer
Fotos: bereitgestellt von ebm-papst




ebm-papst sucht 400 Ferienarbeiter in Hohenlohe

Der Ventilatorenspezialist ebm-papst sucht für die Sommermonate von Anfang Juni bis Ende September 2021 wieder rund 400 Schüler und Studierende für mindestens dreiwöchige Ferienjobs, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Die Ferienarbeiter unterstützen die Mitarbeiter von ebm-papst an den Standorten Mulfingen, Hollenbach und Niederstetten in der Produktion und in der Logistik.

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzung für einen Ferienjob ist ein Mindestalter von 18 Jahren, da es wöchentliche Wechsel zwischen Früh- und Spätschicht gibt. Schüler oder Studenten, die gerne im Lager- oder Logistikbereich arbeiten würden, benötigen außerdem einen Staplerführerschein. Eine entsprechende Schulung kann vor Arbeitsantritt besucht werden.

Umfassende Hygieneregeln

Als Arbeitgeber nimmt ebm-papst die COVID-19-Pandemie bereits seit dem Ausbruch in China im Januar 2020 sehr ernst und hat mit weitreichenden Maßnahmen den Unternehmensfokus auf die Sicherheit und den Schutz der gesamten Belegschaft gelegt. Es gelten daher umfassende AHAL-Hygieneregeln und Ferienarbeiter werden mit Mundschutz sowie zwei Selbsttests pro Woche ausgestattet.

Kostenfreie Werkbusse

Als umweltbewusstes Unternehmen bietet ebm-papst seinen Ferienarbeitern die Möglichkeit, kostenfrei die Werksbusse zu nutzen. So können auch Schüler und Studenten ohne eigenes Auto bequem zur Arbeit kommen.

Bewerbungen sind ab sofort auf www.karriere.ebmpapst.com  möglich.

 

 




ebm-papst investiert 20 Millionen Euro in Mulfingen

Zukunftsorientiert und mit Optimismus bereitet sich ebm-papst bereits auf die Zeit nach Corona vor. Am Sitz der Unternehmenszentrale in Mulfingen investiert der Technologieführer von Ventilatoren und Motoren knapp 20 Millionen Euro in drei neue Gebäude. Diese wird ebm-papst mit lokalen Unternehmen umsetzen und wie üblich dabei auf hohe Umweltstandards achten.

Insgesamt 11.400 Quadratmeter Fläche

Für seine Elektronikentwicklung, wichtiger Bestandteil intelligenter Ventilatorlösungen, überbaut ebm-papst ein Produktionsgebäude und schafft damit in den kommenden 24 Monaten zusätzliche 5.000 Quadratmeter für Forschung und Entwicklung.

Zwei weitere Gebäude plant ebm-papst auf seinem Werksgelände in Mulfingen-Hollenbach. Zum einen soll auf 3.800 Quadratmetern ein Neubau für den Betriebsmittelbau entstehen. Damit soll die Herstellung von Maschinen und Werkzeugen zur Fertigung neuer Ventilatorinnovationen unterstützt werden. Eine Ventilator-Erprobungshalle soll auf 2.600 Quadratmetern zur Sicherung höchster Qualität beitragen.

Neubauten auf neue Abeitplatzmodelle vorbereitet

Beim Neubau wird insbesondere auf moderne und zukunftsorientierte Arbeitsplätze geachtet, um neuen Arbeitsformen wie agiles Arbeiten in flexiblen Projektteams gerecht zu werden. Im Erdgeschoss werden zudem vorhandene Sozialräume erneuert und erweitert.

Die Bauzeit beider Gebäude wird bei rund 15 Monaten liegen.

“Wir stellen uns auf die Zeit nach Corona ein.“

Stefan Brandl, Vorsitzender der Geschäftsführung von ebm-papst: “Wir stellen uns auf die Zeit nach Corona ein. Mithilfe der Neubauten sind wir künftig noch besser aufgestellt, um der weltweit steigenden Nachfrage nach unseren intelligenten Ventilatoren nachzukommen.“

Thomas Wagner, designierter Vorsitzender der Geschäftsführung: „Die Investition ist für uns ein Signal für Aufbruch und Zukunft. Mit ihr wollen wir unsere führende Position auf dem Weltmarkt weiter ausbauen.“

Neu errichtetes EMV-Labor bereits seit Januar in Betrieb

Erst kürzlich, im Januar 2021, hatte ebm-papst mit der Fertigstellung eines neuen EMV Labors in Mulfingen seine Entwicklungskompetenz im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit weiter ausgebaut. Auf rund 5.000 Quadratmetern analysieren über 50 Forscher und Entwickler des Ventilatorspezialisten Prüflinge in einer Größe von bis zu 60 Quadratmetern bei einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen und begleiten damit den wachsenden Einsatz von Elektronik in seinen Produkten.

Quelle: Pressemeldung ebm-papst

So soll das neue Gebäude für die Elektronikentwicklung aussehen. Foto: ebm-papst




„Es findet eine Umstrukturierung statt, umgangssprachlich, es werden Leute gegangen“

Ein digitaler Brief flatterte per E-Mail am Montag, den 18. Januar 2021, in einige deutsche Redaktionen. Der Absender: keinemenschlichkeitebmpapst@freenet.de. Die Überschrift: Keine Menschlichkeit bei ebm-Papst. Der Absender: unbekannt. Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage möchte er oder sie keinen persönlichen oder telefonischen Kontakt. Aber das, was er in seinem Brief geschrieben hat, hat es in sich. Der Absender plaudert scheinbar aus dem Nähkästchen eines Unternehmen, das einen vorbildlichen Ruf genießt. Es geht um ebm-Papst und die Coronakrisenpolitik.

„Es findet eine Umstrukturierung statt, umgangssprachlich, es werden Leute gegangen“

Unter anderem wirft der Absender dem Unternehmen unter anderem vor: „Erst werden die Mitarbeiter in der Verwaltung drei Monate in Kurzarbeit geschickt, da man dieses Instrument wählt, um die Belegschaft zu schützen. Dann wird die Kurzarbeit aber wieder aufgelöst und was passiert kurz darauf? Es findet eine Umstrukturierung statt, umgangssprachlich, es werden Leute gegangen! Nicht gekündigt, da durch das Bündnis für Arbeit die Belegschaft nicht gekündigt werden kann, da betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Daher wurde das Thema „Umstrukturierung“ genannt.“

„Die schlechtesten jeder Abteilung haben eine Gesprächseinladung erhalten über einen Aufhebungsvertrag“

Weiter heißt es: „Jede Abteilung, jeder Abteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiter musste ein Ranking erstellen, mit dem die Mitarbeiter gerankt wurden. Die schlechtesten jeder Abteilung haben eine Gesprächseinladung erhalten über einen Aufhebungsvertrag. Es wurde sehr deutlich gemacht, dass man sich trennen möchte von der Person. In einem Fall wurde richtig gedroht, wenn die Person nicht den Aufhebungsvertrag unterschreibt, man sicherlich noch andere Dinge findet, wie eine privat geschriebene Mail. Das hat der Dame richtig weh getan und es hat sicherlich auch seelisch einen Knacks hinterlassen. […] Und ja…man hat übrigens den Sohn von Gerhard Sturm (Ralf Sturm) mittlerweile aus den Themen in und um Mulfingen herausgenommen, da er sonst zu nah dran wäre…man hat ihn für Themen für die komplette Gruppe benannt…eigentlich nicht schlecht wenn man so bedenkt, aber das hat nur den Hintergrund, dass der Sohn von Gerhard Sturm nicht zu nah an den Themen hier in Mulfingen dran ist. […]“

„Hat sicherlich das Herz von dem Gründer der Firma geblutet“

„Die Firma war eine sehr gute, hat aber viel an Menschlichkeit verloren und mutiert immer mehr zu einem fremden Konzern. […] Zu dem Thema „Umstrukturierung“ hat sicherlich das Herz von dem Gründer der Firma geblutet…weil das absolut nichts mit Menschlichkeit zu tun hat.“

„Die schlechtesten jeder Abteilung haben eine Gesprächseinladung erhalten über einen Aufhebungsvertrag“

Auch Hauke Hannig, Peessesprecher von ebm-Papst, liegt das Schreiben vor. Er sagt gegenüber GSCHWÄTZ : „Ich möchte Ihnen dazu gerne übermitteln, dass wir uns durch Covid-19 in einer außergewöhnlichen Zeit in Gesellschaft und Wirtschaft befinden. Mit unseren Schwerpunkten „Schutz für unsere Belegschaft“ sowie „Sicherung des Unternehmens“ konnten wir bisher die Corona-Krise den Umständen entsprechend gut bewältigen und sind mit unseren AHAL-Maßnahmen (Anm. d. Red.: Hygienemaßnahmen) vorbildlich unterwegs. Dies blendet der anonyme Schreiber gänzlich aus.“

„Wir fahren weiterhin auf Sicht“

Die Redaktion GSCHWÄTZ möchte von Hauke Hannig wissen, inwieweit der Inhalt des Schreibens stimmt. Hauke Hannig hat unsere Fragen sehr schnell und offen beantwortet.

40 Mitarbeiter erhielten Aufhebungsverträge

GSCHWÄTZ: Ist es korrekt, dass sich ebm-Papst im Zuge der Coronakrise von Mitarbeitern getrennt hat?
Hannig: Wir haben im Zuge der Corona-Krise Auflösungsverträge über mehrere Monate mit knapp 40 Mitarbeitern bei ebm-papst Mulfingen abgeschlossen.

GSCHWÄTZ: Wie viel Mitarbeiter hatte ebm-Papst im Januar 2020 und wie viele im Januar 2021?
Hannig: Dezember 2019: 3.693, Dezember 2020: 3.620. Der Reduktion inbegriffen ist insbesondere Rente und Leiharbeit.

„Wir räumen unseren Mitarbeitern zukünftig die Möglichkeit ein, bis zu 80 Prozent ihrer Arbeitszeit an einem Ort außerhalb des Unternehmens zu leisten“

GSCHWÄTZ: Wird es 2021 noch weitere Trennungen von Mitarbeitern bedingt durch die Coronakrise geben?
Hannig: Was die Geschäftssituation von ebm-papst anbetrifft, so holen wir aktuell beim Umsatz nach 30 Prozent im April 2020 wieder auf und haben eine gute Auslastung. Wir hatten das Instrument der Kurzarbeit ab April 2020 angewendet. Bereits im Juli konnten wir dieses wieder komplett aussetzen. Wir fahren weiterhin auf Sicht und bewerten die Lage kontinuierlich neu. Sofern die Lieferketten weiterhin stabil bleiben, sehen wir optimistisch in die Zukunft und können Trennungen ausschließen.

„Grundsätzlich ist Vertrauen bei ebm-papst groß geschrieben“

GSCHWÄTZ: Ist es korrekt, dass Führungspersonen bei ebm-Papst ein Mitarbeiter-Ranking erstellen mussten und wurde dieses Ranking herangezogen bei der Bewertung, wer einen Auflösungsvertrag bekommt?
Hannig: Es ist ein allgemein gängiges Verfahren, dass  Führungskräfte regelmäßig die Leistung ihrer Mitarbeiter bewerten und ihnen Feedback geben.
Grundsätzlich ist Vertrauen bei ebm-papst groß geschrieben. Bereits seit dem Jahre 2014 arbeiten wir im Angestelltenbereich mit einem flexiblen Arbeitszeitsystem ohne Kernarbeitszeit. Hierdurch haben wir unsere Arbeitskultur von einer anwesenheitsgeprägten zu einer ergebnisorientierten Kultur umgestellt und stärken damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich. In einer nun zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten, verbessern wir die Vereinbarung der Arbeitstätigkeit und der persönlichen Lebensführung weiter und ermöglichen eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort im betrieblichen und im privaten Interesse. Als innovativer und fortschrittlicher Arbeitgeber räumen wir unseren Mitarbeitern zukünftig die Möglichkeit ein, bis zu 80 Prozent ihrer Arbeitszeit an einem Ort außerhalb des Unternehmens zu leisten.

Umsatzminus teilweise bei 30 Prozent

GSCHWÄTZ:  Inwieweit hat ebm-Papst, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen, 2020 Kurzarbeit eingeführt? Wenn ja, in welchem Umfang und wie viele Mitarbeiter sind davon betroffen?
Hannig: Wir haben im April bis Juni 2020 Kurzarbeit bei ebm-papst in Mulfingen durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen wir bei einem Umsatzminus von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren am Standort rund 1.200 Mitarbeiter des Angestelltenbereichs am Standort in unterschiedlichem Ausmaß.

GSCHWÄTZ:  Wie viel Umsatzrückgang hat ebm-Papst auf das Gesamtjahr 2020 zu verzeichnen? Inwieweit lag dieser Umsatzrückgang in der Coronakrise begründet? Laut internen Papieren rechnet das Unternehmen mit ein bis zwei Jahren, bis wir das Umsatzniveau von 2019/20 wieder erreicht wird.
Hannig: Was die Geschäftssituation von ebm-papst anbetrifft, so holen wir aktuell beim Umsatz nach  Minus 30 Prozent im April 2020 wieder auf und haben eine gute Auslastung. Wir rechnen zum Jahresabschluss am 31. März 2021 mit einem einstelligen Umsatzminus.

Die Fragen stellte Dr. Sandra Hartmann

 




Mulfingen: Chefwechsel bei ebm-papst

Stefan Brandl (52), CEO der ebm-papst Gruppe, wird das Unternehmen zum 30. Juni 2021 verlassen, teilt das Unternehmen in einer Pressemitteilung mit. Er wird Vice Chairman des Automobilzulieferers Dräxlmaier. Brandl fällt der Wechsel nach eigenen Worten nicht leicht: „Ich habe meine gesamte berufliche Laufbahn bei ebm-papst verbracht. Der Schritt, das Unternehmen zu verlassen, fällt mir alles andere als leicht. Ich danke den Gesellschaftern, dem Beirat, meinen Kollegen in der Geschäftsführung und der gesamten Belegschaft herzlich für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Unternehmen ist strategisch bestens gerüstet und ich werde bis zu meinem letzten Arbeitstag mit Leidenschaft für ebm-papst arbeiten.“

Nachfolger

Den Vorsitz der Geschäftsführung übernimmt ab 1. Juli 2021 Thomas Wagner, seit 2002 Geschäftsführer Produktion und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung des Ventilatorenherstellers. Verantwortlich für das Vertriebsressort innerhalb der Gruppengeschäftsführung ist ab 1. April 2021 Thomas Nürnberger, seit 2016 CEO von ebm-papst China.

Über 30 Jahre im Unternehmen

Stefan Brandl hat bei ebm-papst in über 30 Jahren in verantwortlichen Positionen zur Entwicklung des Unternehmens beigetragen und die Unternehmensgruppe strategisch für eine erfolgreiche Zukunft positioniert. Unter seiner Führung wurde durch die Umsetzung der „one“-Strategie aus drei dezentral geführten Einheiten ein starker Unternehmensverbund mit klarem Fokus auf die Wachstumsmärkte China und Nordamerika. Gleichzeitig initiierte er mit der „Innovationsschmiede“ ebm-papst neo neue digitale Geschäftsmodelle für die ebm-papst Gruppe.

Abschiedworte

ebm-papst Unternehmensgründer und Ehrenbeiratsvorsitzender Gerhard Sturm sagte in der Mitteilung: „Im Namen der Gesellschafter danke ich Stefan Brandl sehr herzlich für alles, was er in den vergangenen 30 Jahren für unser Unternehmen erreicht hat. Wir bedauern seinen Weggang ganz außerordentlich. Wir freuen uns darüber, dass er den Familienunternehmen treu bleibt, denn sie sind das Herz des deutschen Mittelstands. Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm alles erdenklich Gute.“ Auch Dr. Ludger Laufenberg, Beiratsvorsitzender der ebm-papst Gruppe, sagte zum Abschied: „Herrn Brandl danke ich im Namen des Beirats für die positive Entwicklung und strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe sowie für sein erfolgreiches Management in der gegenwärtigen Corona-Krise. Wir gratulieren ihm zu seiner neuen Aufgabe. Wir danken unserem langjährigen Geschäftsführer Thomas Wagner, dass er den Vorsitz der Geschäftsführung übernimmt und damit Kontinuität in der Unternehmensführung sicherstellt. Thomas Nürnberger übernimmt in der Gruppengeschäftsführung das Vertriebsressort. Wir wünschen auch ihm viel Erfolg. Die Führungsmannschaft ist ein eingespieltes, erfahrenes Team, das den Wachstumskurs des Unternehmens gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konsequent weiterverfolgen wird. ebm-papst ist für die Zukunft hervorragend aufgestellt.“

Quelle: Pressemitteilung von ebm-papst

 

Thomas Wagner wird Vorsitzender der ebm-papst-Geschäftsführung. Foto: Philipp Reinhard

Thomas Nürnberger wird in der Geschäftsführung verantwortlich für das Vertriebsressort. Foto: ebm-papst