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24-Jährige unter Drogen mit 80 Sachen durch Künzelsau und riskanten Überholmanövern zwischen Weißbach und Forchtenberg

Die Polizei sucht nach Zeugen, nachdem eine 24-Jährige am Donnerstagmittag mit ihrem Ford Fiesta mehrere andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Zeugen hatten um kurz vor 12 Uhr die Polizei informiert und gemeldet, dass ein Ford Fiesta auf der Landesstraße 1045 zwischen Forchtenberg und Weißbach sehr riskant andere Fahrzeuge überholen würde. Dabei habe unter anderem ein entgegenkommender Lkw stark abbremsen müssen, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Die Lenkerin des Fords fuhr weiter bis nach Künzelsau und heizte dabei zeitweise mit bis zu 80 km/h durchs Stadtgebiet.

Als der Ford auf eine rote Baustellenampel im Bereich der Langenburger Straße zuhielt, musste die Fahrerin eine Vollbremsung einlegen, um den verkehrsbedingt stehenden Fahrzeugen nicht hinten aufzufahren. Die Fahrt führte weiter durch den Weiler „Kügelhöfe“, wo der Ford anstatt der erlaubten 60 km/h mit bis zu 100 Kilometern pro Stunde unterwegs war. Auf Höhe der Ortschaft Lassbach fuhr der Ford außerdem so dicht auf einen Motorroller auf, dass es nur durch Glück nicht zu einem Zusammenstoß kam. Der Ford beschleunigte auf der gesamten Fahrtstrecke außerorts auf bis zu 140 km/h und schnitt dabei immer wieder Kurven, wodurch es zur Gefährdung des Gegenverkehrs kam.

Am Ortseingang von Hörlebach konnte eine Streife den Ford schließlich anhalten. Bei der Verkehrskontrolle zeigte ein Drogentest, dass die 24-Jährige am Steuer des Wagens unter dem Einfluss von THC stand. Sie musste im Krankenhaus eine Blutprobe abgeben und hat außerdem mit einer Anzeige und Konsequenzen für ihre Fahrerlaubnis zu rechnen.

Zeugen, denen der Ford Fiesta am Donnerstagmittag aufgefallen ist, oder die durch die Fahrweise der Lenkerin gefährdet wurden, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07940 9400 beim Polizeirevier Künzelsau zu melden.




Anstieg der Straftaten um satte 26,6 Prozent, immer häufiger auch Gewalt gegen Polizisten

„Die Kriminalitätsbilanz des Polizeipräsidiums Heilbronn für das Jahr 2023 ist vielschichtig und herausfordernd, gleichwohl lebt es sich in unserem Zuständigkeitsbereich sicher. Garant dafür ist die gute Arbeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, ordnet Polizeipräsident Frank Spitzmüller die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 für das Polizeipräsidium Heilbronn ein.

In jedem Bereich starke Anstiege

„Wir konstatieren steigende Fallzahlen in fast allen Deliktsbereichen. Bemerkenswert ist aber auch unsere hervorragende Aufklärungsquote sowie eine Kriminalitätsbelastungszahl, die unter der landesweiten liegt“, resümiert der Leiter des Polizeipräsidiums Heilbronn weiter. Die Anzahl der Gesamtstraftaten ist gestiegen. Insgesamt 39.987 registrierte Straftaten bedeuten einen Anstieg um 26,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (31.584). Mit dieser Steigerung liegt das Polizeipräsidium Heilbronn über dem Landestrend (+8,1%). Der Zuwachs von 8.403 Fällen setzt sich insbesondere aus gestiegenen Fallzahlen in den Bereichen der Rohheitsdelikte (+2.026; +39,9%), Diebstahlsdelikte (+2.354; +27,6%), Vermögens- und Fälschungsdelikte (+2.639; +44,5%) und Rauschgiftdelikte (+ 394; +16 %) zusammen.

Höhere Aufklärungsquote

In diesen vier Bereichen, die fast 90 Prozent der Zunahme (7.413 Fälle) ausmachen, konnte die Aufklärungsquote gesteigert werden. Bei detaillierter Betrachtung ausgewählter Straftaten fallen deutliche Steigerungen bei den Körperverletzungen (+1.408; +41,6%) im Bereich der Rohheitsdelikte, ein deutlicher Anstieg der Ladendiebstähle (+842; +37,8%) bei den Diebstahlsdelikten und signifikante Zunahmen von Betrugsstraftaten (+2.376; +56,7%) bei den Vermögens- und Fälschungsdelikten auf. Korrespondierend zum Anstieg der Gesamtzahl stieg die Häufigkeitszahl, also die Anzahl der Straftaten bezogen auf 100.000 Einwohner, ebenfalls an (4.560). Damit liegt sie dennoch deutlich unter dem Landeswert (5.272).

40 Prozent aller Straftaten fanden im öffentlichen Raum statt

Über dem landesweiten Durchschnitt liegt die Aufklärungsquote. Nach einem Fünfjahrestief im Jahr 2022 konnte diese um 5,1 Prozentpunkte auf 65,4 Prozent gesteigert werden, was den zweithöchsten Wert seit Bestehen des Polizeipräsidiums Heilbronn bedeutet. An dieser Stelle erwähnenswert sind die hohen Aufklärungsquoten bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (90,2%) sowie bei den Rohheitsdelikten (92,5%). „Auch im Bereich der Diebstahls- (43,8%), Vermögens- und Fälschungsdelikte (62,5%) sind wir besser geworden und haben mehr Taten aufgeklärt. Das ist ein Beleg dafür, dass meine Kolleginnen und Kollegen im gesamten Präsidiumsbereich trotz insgesamt höherer Fallzahlen und der damit einhergehenden Mehrbelastung sehr engagiert arbeiten.“, erläutert Polizeipräsident Frank Spitzmüller. Im Vergleich der regionalen Polizeipräsidien liegt das Polizeipräsidium Heilbronn auf dem vierten Platz. Der Stadtkreis Heilbronn hat mit 67,5 Prozent die zweithöchste Aufklärungsquote im Vergleich der Stadtkreise im Land, der Neckar-Odenwald-Kreis liegt mit 70,9 Prozent auf dem vierten Platz in der Gegenüberstellung der Landkreise. Zum Polizeipräsidium Heilbronn gehören die Großstadt Heilbronn, der Landkreis Heilbronn, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Main-Tauber-Kreis und der Hohenlohekreis. Der gesamte Zuständigkeitsbereich hat eine Fläche von rund 4.400 Quadratkilometern und ist damit der größte in Baden-Württemberg. Nahezu 880.000 Menschen nennen ihn ihr Zuhause. Die sowohl ländliche als auch städtische Prägung wirken sich auf das Kriminalitätsgeschehen aus, weshalb ausgewählte Deliktsbereiche und Statistikdaten im Folgenden differenziert betrachtet werden.

Straftaten im öffentlichen Raum

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Gesellschaft. Insbesondere wenn Straftaten im öffentlichen Raum begangen werden, können diese unmittelbare Auswirkung auf das Sicherheitsgefühl der Menschen haben. Mit 16.040 fanden rund 40 Prozent aller Straftaten im öffentlichen Raum statt (+2.475; +18,2%). Den größten Anteil nehmen mit knapp 22,6 Prozent Diebstahlsdelikte ein (3.623; 2022: 2.971), gefolgt von Betrugsdelikten (Anteil: 11,6%; 1.853 Taten) und Körperverletzungsdelikten (Anteil: 12,0%; 1.919). Mehr als 40 Prozent der Körperverletzungsdelikte (1.919 von 4.790) wurden im öffentlichen Raum begangen. Auf Seiten der Opfer sind drei von vier der Geschädigten männlich. Jedes zweite Opfer hat eine formale Beziehung zur Täterin beziehungsweise zum Täter. „Diese Zahlen können ein Indiz dafür sein, dass sich das Konfliktverhalten in Teilen der Bevölkerung im kritischen Wandel befindet. Manche Situationen scheinen leichter zu eskalieren und es wird häufig schneller zugeschlagen.

Messer als Droh- oder Tatmittel

Dazu tragen möglicherweise Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur sowie eine unterschiedliche Sozialisierung bei. In bestimmten Bereichen ist die gewaltfreie Konfliktlösung ins Hintertreffen geraten“, bewertet Polizeipräsident Frank Spitzmüller die Entwicklung in diesem Phänomenbereich. Zudem wurden im öffentlichen Raum 1.692 Betäubungsmittelstraftaten registriert. Diese Zahl bedeutet einen Zuwachs von 30,4 Prozent (2022: 1.298) und kann unter anderem dadurch erklärt werden, dass die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität ein zentraler Aspekt in der seit 2023 bestehenden Konzeption „Sicheres Heilbronn“ war und die intensivierten Maßnahmen diesen Anstieg bewirkt haben dürften. Erstmals vergleichbar sind die Zahlen der Messerangriffe im öffentlichen Raum, die seit dem Jahr 2022 ausgewiesen werden. Die Zahl stieg im letzten Jahr um 25 Fälle auf 88 (+39,7%) an. Mehr als dreiviertel dieser Taten konnten aufgeklärt werden. Insgesamt wurden 203 Straftaten gezählt, bei denen ein Messer als Droh- oder Tatmittel zum Einsatz kam (2022: 177). Dabei wurden 15 Personen schwer verletzt, getötet wurde niemand. „Wir zeigen im öffentlichen Raum gezielt mehr Präsenz zu relevanten Zeiten, wenngleich dies angesichts der Personalsituation herausfordernd ist. Dadurch sind wir für die Bevölkerung direkt ansprechbar und auch in der Lage bei Verstößen schnell einzuschreiten“, erklärt der Leiter der Schutzpolizeidirektion, Polizeivizepräsident Markus Geistler.

Gewalt gegen Polizei deutlich gestiegen

Insgesamt 213 Polizeibeamtinnen und -beamte wurden im vergangenen Jahr bei der Ausübung des Dienstes verletzt, zwei davon schwer. Dies ist eine deutliche Zunahme (+89 Verletzte) und ein Beleg dafür, dass es immer öfter zu heftigeren und gewalttätigeren Konfrontationen kommt. Weiter lässt sich ableiten, dass Respekt und Anerkennung für staatliche Organe und Maßnahmen verloren gehen. „Deshalb ist die angedachte Erhöhung des Mindeststrafmaßes für tätliche Angriffe von drei auf sechs Monate ein richtiger Schritt, da sie verbunden mit einem schnellen Vorgehen der Justiz eine deutliche Signalwirkung auf Täter und Opfer, also meine Kolleginnen und Kollegen entfaltet.“, erklärt Polizeipräsident Frank Spitzmüller. Die Gesamtzahl im Bereich der Gewalt gegen Polizeibeamte stieg um rund 41 Prozent auf 352 Fälle. „Diese Zahlen sind für mich nicht akzeptabel und dürfen auch von der Gesellschaft nicht hingenommen werden. Sie verdeutlichen, dass scheinbar einfache Kontroll- und Einsatzsituationen schnell konfrontativ, eskalieren und gefährlich werden können“, wird Polizeivizepräsident Markus Geistler deutlich und führt weiter aus: „Auch die steigende Anzahl der Übergriffe gegen weitere Mitglieder der Blaulichtfamilie wie Feuerwehr und Rettungsdienst bereiten mir Sorge.“ Hier stiegen die Fallzahlen von vier auf 18 an.

Tatverdächtige – Nationalitäten und Altersstruktur

Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen ist im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn um 23 Prozent auf 18.412 gestiegen (+3.445) und geht mit einer deutlich höheren Aufklärungsquote einher. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen ist ein signifikanter Anstieg um 31,8 Prozent zu verzeichnen (2022: 5.622; 2023: 7.409). Die Zahl der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit stieg um 17,7 Prozent auf 11.003 (2022: 9.345). Damit haben rund 40 Prozent der in dieser Statistik registrierten Tatverdächtigen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, bei rund neun Prozent (1.617; 2022: 1.172) handelt es sich um Flüchtlinge oder Asylbewerber.

Bei Betrachtung der Altersstruktur ist bei den tatverdächtigen Kindern eine Zunahme um 40,9 Prozent auf 854 festzustellen (2022: 606). Ähnlich sieht es bei den tatverdächtigen Jugendlichen (1680; +16,4%) und Heranwachsenden (1.354; +21,4%) aus. Das heißt, dass rund ein Fünftel aller Tatverdächtigen (21,1%) jünger als 21 Jahre alt ist. Bei den Erwachsenen ist eine Zunahme von +2.718 (+23,0%) registrierten Tatverdächtigen zu verzeichnen. „Insbesondere die Zahl der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen erscheint besorgniserregend und sollte uns gesamtgesellschaftlich zu denken geben“, so Polizeipräsident Frank Spitzmüller. Bei den begangenen Delikten handelt es sich überwiegend um Diebstahlsdelikte, insbesondere um Ladendiebstahl. In zweiter Reihe stehen die Aggressionsdelikte gefolgt von Sachbeschädigungen.

Rund ein Fünftel jünger as 21 Jahre

Die zielgerichtete und professionelle Polizeiarbeit des Polizeipräsidiums Heilbronn kann anhand herausragender Ermittlungserfolge verdeutlicht werden. „In diesem Zusammenhang ist ein mehrere Jahre andauerndes Ermittlungsverfahren zu erwähnen, das meine Kolleginnen und Kollegen Ende des letzten Jahres bis nach Litauen geführt hat“, erklärt der Kripochef, Leitender Kriminaldirektor Fred Söhner, und ergänzt: „Der dafür eingerichteten Task Force gelang es eine international agierende Tätergruppierung, die unter anderem für den Diebstahl von mehreren hochwertigen Fahrzeugen verantwortlich ist, zu überführen. Neben der Identifizierung der obersten Führungsebene der Gruppierung konnte in diesem Zusammenhang auch eine Fälscherwerkstatt ausgehoben werden, was umso mehr zeigt, dass die Strafverfolgung an unseren Landesgrenzen keinen Halt machen darf.“ Polizeipräsident Spitzmüller führt dazu weiter aus: „Neben der Sprengung eines Zuhälterrings im Frühjahr 2023 war dies ein erneuter Schlag gegen die internationale, organisierte Kriminalität. Wenngleich derartige Ermittlungsverfahren überaus zeit- und personalintensiv sind, werden wir nicht nachlassen, gegen klandestin agierende Schwerkriminelle vorzugehen.“

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn wurden im vergangenen Jahr 3.621 Fälle des Diebstahls unter erschwerenden Umständen gezählt. Das bedeutet eine Zunahme um 36,1 Prozent beziehungsweise 960 Taten. Die Aufklärungsquote in diesem oft ermittlungsintensiven Bereich konnte um 5,7 Prozentpunkte auf 24,2 Prozent gesteigert werden und liegt damit über dem Landesschnitt von 21 Prozent. Beim Diebstahl ohne erschwerende Umstände (7.267; +23,7%) konnte die Aufklärungsquote um 6,1 Prozentpunkte deutlich auf 53,5 Prozent erhöht werden. Der Landesschnitt liegt hier bei 47,4 Prozent. Im Neckar-Odenwald-Kreis führte die professionelle Arbeit einer Ermittlungsgruppe im Frühsommer zu mehreren Festnahmen nach Metalldiebstählen im Bereich Haßmersheim. Umfangreiche Verfahren gab es auch im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität und bei Straftaten gegen das Leben. So konnte im Hohenlohekreis im vergangenen August eine Marihuana-Plantage entdeckt und erhebliche Drogenmengen sichergestellt werden und im Main-Tauber-Kreis dauern intensive Ermittlungen nach einem versuchten Tötungsdelikt an einer Obdachlosen im letzten Juli weiter an.

Cybercrime

Delikte im Bereich Cybercrime (1.262 Fälle) weisen im gesamten Präsidiumsbereich deutliche Zuwächse auf (+483; +62%). Die Möglichkeiten, Dinge des täglichen Lebens, wie Einkäufe aber auch sonstige Angelegenheiten im Internet abzuwickeln, nehmen weiterhin zu. Diese Tatsache ist auch Kriminellen bewusst und Straftaten machen vor der virtuellen Welt keinen Halt. Hinzu kommt, dass eine Änderung des Anzeigeverhaltens zu verzeichnen ist. Anzeigen werden der Polizei niederschwelliger auch auf digitalem Weg übersandt. „Auf diese Entwicklung haben wir mit unserem Team-Online reagiert. Speziell geschulte Beamtinnen und Beamte bearbeiten zentral einen Großteil dieser Delikte. Durch die Spezialisierung ist eine effektive Sachbearbeitung mit hohem Qualitätsstandard möglich“, betont Polizeivizepräsident Markus Geistler. Unter Computerbetrug, der mit rund 83 Prozent (1.048 Fälle; 2022: 631) den größten Teil von Cybercrime ausmacht, fällt beispielsweise, wenn Kriminelle gefälschte oder unrechtmäßig erlangte Daten für Geschäfte im Internet nutzen. Besonders schwere Fälle, bei denen beispielsweise Schadprogramme, sogenannte Malware, eingesetzt wird, um Opfer zur Zahlung eines Lösegeldes zu veranlassen, werden durch Spezialisten der Kriminalpolizei bearbeitet. In diesem Bereich entstehen erfahrungsgemäß hohe Schäden. Im vergangenen Jahr wurden zwölf Fälle registriert. Dies ist ein Fall weniger als im Vorjahr.

Bekämpfung der Kinderpornografie

Verdachtsmeldungen in diesem Straftatenbereich erfolgen häufig durch US-amerikanische Nichtregierungsorganisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC). Diese nimmt Hinweise auf kinderpornografische Inhalte von Internetanbietern entgegen. Mit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes besteht auch in Deutschland eine vergleichbare Pflicht zur Meldung kinderpornografischer Inhalte an das Bundeskriminalamt. Die Ermittlungsarbeit erfolgt letztlich durch die regionalen Polizeipräsidien. Das Polizeipräsidium Heilbronn hat bereits vor drei Jahren die Ermittlungsgruppe „Hydra“ eingerichtet, um der seit Jahren stetig steigenden Zahl der Fälle des Herstellens, Besitzens sowie Verbreitens von Kinder- und Jugendpornografie professionell und qualifiziert zu begegnen. Der Ermittlungsgruppe gehören spezialisierte Beamtinnen und Beamte der Kriminal- und Schutzpolizei an, die sich zunehmend mit massenhaften Datenmengen beschäftigen müssen. Schnelle Verbreitungswege, beispielsweise in Chatgruppen, vor allem aber das optimierte Vorgehen der Ermittlungsgruppe führten jedoch immer häufiger zu einer sehr hohen Anzahl ermittelter Tatverdächtiger. Im Jahr 2023 wurden beim Polizeipräsidium Heilbronn 366 Fälle des Verbreitens pornografische Schriften erfasst (+4%; 2022: 352). Die Fälle des Erwerbs, des Besitzes oder der Herstellung von Kinderpornografie (2023: 283) beziehungsweise Jugendpornografie (2023: 47) gingen jeweils leicht (je 1 Fall) zurück.

Fake-Anrufe führen zu einer Schadenssumme von 2,67 Millionen Euro

Anrufstraftaten beschäftigen das Polizeipräsidium Heilbronn weiterhin. Die Zahl der gemeldeten Fälle, bei denen Betrügerinnen oder Betrüger Geld und Wertsachen erlangten, ist zwar um 42,1 Prozent (angebliche Polizeibeamte) beziehungsweise 21,6 Prozent (Enkeltrick) zurückgegangen, dafür stieg die Zahl der Schockanrufe deutlich (+37,5%; 2023: 88). In 179 Fällen täuschten falsche Polizeibeamte am Telefon oftmals ältere Personen. Als Verwandte gaben sich insgesamt 29 Täterinnen und Täter aus. Die Schadenssumme ist mit circa 2,67 Millionen Euro in diesem Phänomenbereich mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr. Rund 95 Prozent der bekanntgewordenen Anrufstraftaten bleiben im Versuchsstadium stecken. „Diese Zahl belegt, dass Prävention wirkt“, sagt die Leiterin des Referats Prävention des Polizeipräsidiums Heilbronn, Polizeioberrätin Lisa-Maria Klesse, und ergänzt: „Immer dort, wo Gefahren und Risiken für die Menschen nicht auf den ersten Blick erkennbar sind, setzen wir mit unseren Präventionskonzepten an. Dies gilt beispielsweise für den Bereich der Gewalt- und Drogenprävention, aber eben auch bei Betrugsfällen am Telefon.“ Polizeipräsident Frank Spitzmüller bekräftigt diese Aussage: „Die Prävention ist in nahezu allen Kriminalitätsbereichen ein wichtiger Baustein in puncto Sicherheit. Wir können auf viele unterschiedliche Präventionskonzepte zurückgreifen und erreichen, ohne dass es zu einer Tat gekommen sein muss, verschiedene Personengruppen aus allen Altersbereichen. Einen Schwerpunkt werden wir nach wie vor auf die Prävention an Schulen legen.“ Die Präventionsangebote des Polizeipräsidiums Heilbronn werden im gesamten Zuständigkeitsbereich durch das Referat Prävention an den Standorten Heilbronn, Künzelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim sichergestellt. Im vergangenen Jahr wurden bei rund 1.400 zielgruppenorientierten Veranstaltungen zur Drogen-, Gewalt- und Betrugsprävention sowie zu den Themen Mediensicherheit und Sicherheit in Behörden rund 35.000 Menschen erreicht. Außerdem fanden 284 sicherungstechnische Beratungen statt, bei denen darüber informiert wurde, wie man sich vor Eigentumsdelikten schützen kann. „Die Kriminalitätsstatistik verdeutlicht uns die Komplexität der Sicherheitslage und die Entwicklungen sind differenziert zu betrachten. Die Bevölkerung in unserer Region soll weiterhin sicher leben können, das ist unser polizeilicher Anspruch“, schließt Polizeipräsident Frank Spitzmüller.




„Das war doch nicht gegrillt. Wir waren ganz freundlich“

Am Donnerstag 20.Oktober 2022 ist der zweite Verhandlungstag im „Künzelsauer Drogenprozeß“ angesetzt. Angeklagt sind, wie berichtet, ein Gastwirt aus Künzelsau und ein syrischer Asylbewerber, der ebenfalls in Künzelsau wohnte. Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftlich begangener Drogenhandel, dem Syrer R. werden zusätzlich noch weitere schwere Straftaten wie schwerer Raub vorgeworfen.

Zu Beginn wird die Sitzung zuerst für ein Rechtsgespräch unterbrochen, es geht dabei wohl um mögliche Einlassungen der Angeklagten, das Thema „gemeinschaftliches Handeln“ der Angeklagten und die sinnvolle Reihenfolge der Zeugenvernehmungen. Die Angeklagten werden für die Pause wieder in Handschellen genommen und aus dem Saal geführt. Sie schauen sich dabei nicht einmal an. Man einigt sich darauf, mehrere geladene und erschienene Polizeibeamte doch nicht am selben Tag zu befragen. Einzig der Hauptsachbearbeiter P. (da es sich um einen Fall handelt, an dem verdeckte Ermittler:innen beteiligt waren, nennen wir nicht einmal den richtigen Anfangsbuchstaben des Namens), ein junger Polizeikommissar, soll am zweiten Verhandlungstag befragt werden.

Richter Frank Haberzettl wendet sich konkret an den Angeklagten R. und weist nochmals darauf hin, dass bei entsprechenden Angaben über die schwersten der ihm vorgeworfenen Delikte – Anstiftung eines minderjährigen zum Drogenhandel, Erpressung und schwerer Raub – die Drogendelikte „nachrangig“ behandelt werden könnten. R. und seine beiden Verteidigerinnen Kristina Brandt und Andrea Combé entscheiden sich aber dagegen, sich bereits im aktuellen Prozessstatus einzulassen. Sie stellen aber in Aussicht, dass R. am nächsten Verhandlungstag Angaben machen könnte.

Gericht warnt: „Das Verfahren ist komplex“

Anfangs dreht sich die Befragung des Polizeibeamten vor allem darum, wann und wie die Ermittlungen gegen die Angeklagten R. und G. überhaupt in Gang kamen. Richter Haberzettl warnt das Publikum schon vor: „Das Verfahren ist komplex und wird mehr umfassen als nur unsere beiden Angeklagten“. Er hat damit recht, wie sich bald herausstellt.

In Gang gekommen ist das Verfahren gegen R. durch ein Verfahren gegen einen Mann aus Mulfingen. Bei der Auswertung von dessen Handy fiel ein Verdacht auf R., im Mai 2021 wurde die Wohnung von R. durchsucht, Rauschgift wurde dabei nicht gefunden. R. wurde erkennungsdienstlich behandelt, Angaben machte er damals nicht. Wenige Tage später erreicht die Polizei eine Meldung des LKA Hessen, dass ein geplanter Rauschgiftdeal mit R. nicht zustandegekommen sei, da R. nicht gekommen sei. Fast schon komisch: Er konnte nicht kommen, denn er war zu diesem Zeitpunkt auf dem Revier in Künzelsau. Das LKA hatte eine verschlüsselte Kommunikation lesen können – dass die Behörden diese Verschlüsselung entschlüsseln können, war zu diesem Zeitpunkt noch geheim. Mehrere Drogenkäufe im April und Mai 2021 konnten direkt R. zugeordnet werden.

Verbindungen zu einem großen Betrugsfall aus dem Kochertal

Aus einem anderen Verfahren – K., ein Mann aus dem Kochertal wurde wegen Telefonbetrügereien festgenommen und ist inzwischen verurteilt – gab es im Juli 2021 einen Hinweis darauf, dass in R.s Wohnung „ein backsteingroßer Block“ Kokain gewesen sein sollte. P. berichtet, dass die Geschäfte zuerst in der Wohnung durchgeführt worden sein sollen, und „im Frühjahr in die Shisha-Bar verlegt“ worden sein sollen. Bis Ende Mai 2021 war die Bar aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht geöffnet.

Polizei will an die Hintermänner herankommen

Haberzettl hakt nach: „Wenn das 2021 bekannt geworden ist, warum dann der Zugriff erst Anfang 2022“? Die Polizei vermutete „eine größere Struktur, vielleicht eine Bande“, daher sei eine Festnahme aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgestellt worden. Man habe die Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt und die verdeckten Ermittler (VE) hätten in der Shisha-Bar auch Kontakt aufnehmen können. Allerdings nur mit dem Angeklagten G. dessen Name jetzt erstmals fällt. R. habe man nicht angetroffen, möglicherweise seien die beiden zu diesem Zeitpunkt „zerstritten“ gewesen. „G. hat sich damals als Vermittler dargestellt“, berichtet R. Tatsächlich kam ein erstes Geschäft zwischen den VE und einem H. zustande, den G. als Ansprechpartner genannt hatte.

Stefan G. sucht sofort Blickkontakt zu seiner Verteidigerin. Foto: GSCHWÄTZ

Wieder kommt der oben erwähnte K. ins Spiel, der damals selbst kokainabhängig und auf Einkaufsquellen angewiesen war. Er will auch in der Shisha-Bar Drogen gesehen haben. Wem diese Drogen zuzuordnen waren, G., R. oder beiden gemeinsam, ist nicht klar.

P. war nicht an allen Ermittlungsschritten selbst beteiligt, viele Daten und Details kennt er aus den Akten oder den Berichten seiner Kollegen. „G. nur ein Vermittler, ist das glaubwürdig?“ wirft der Richter ein. P. berichtet daraufhin aus den Akten von einem Treffen G.s in Frankfurt, um eine größere Menge Marihuana zu kaufen – er kam mit leeren Händen zurück, die Händler hätten ihm keine Ware in Kommission überlassen.

Verdeckte Ermittler bezahlen Drogen

Bei einem weiteren Kauf von dem Frankfurter Großdealer waren die VE dabei. 5.000 Euro für rund ein Kilogramm Marihuana gingen über den Tisch. „Die 5.000 Euro haben wir besorgt“, sagt P. aus. Damals habe G. ein weiteres Geschäft abgesprochen und auch die Preisverhandlungen geführt. Die VE hätten zwar zu dem Großdealer Kontakt aufgebaut, seien aber von ihm immer an G. verwiesen worden.

Irgendwann sei während der Vorbereitung eines noch größeren Deals der Kontakt zwischen G. und dem Großdealer abgebrochen. Die zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bestätigt tatsächlich, dass keine Kontakte mehr nachweisbar sind.

Eine weitere Person kommt ins Spiel

Ganz offen am Telefon sprach G. mit einer weiteren Person M. über einen 2kg-Marihuana-Deal. Tatsächlich gehandelt wurde kurz vor Weihnachten. M. wird im Prozess voraussichtlich noch als Zeuge gehört werden, er ist zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilt, hat also kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Festnahme

G. wurde schließlich am 21. Januar 2022 in Gelnhausen während eines größeren Deals festgenommen, gemeinsam mit einem Fahrer und drei Lieferanten. Zu diesem Zeitpunkt bestand für ihn bereits ein Haftbefehl. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Shisha-Bar wurden keine Betäubungsmittel gefunden. Aber ein PIN, der die Entsperrung von G.s Handy ermöglichte: der gesamte Chatverlauf für das Gelnhausen-Geschäft war für die Ermittler sichtbar. G. selbst machte bei der Polizei keine Angaben und wurde in die JVA Schwäbisch-Hall verbracht. Er war zwischenzeitlich nochmals kurzzeitig auf freiem Fuß: Wegen eines Formfehlers sei der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden, berichtet P. Der Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde stattgegeben -seitdem ist G. in Untersuchungshaft.

Von R. war gar nicht mehr die Rede

„Keine weiteren Erkenntnisse“ hätten sich seit der Vernehmung im Fall K. über R. ergeben. Erst im Januar 2022 kam R. wieder in den Fokus der Ermittler. Ein Jugendlicher wurde am Bahnhof in Künzelsau mit Drogen aufgegriffen und dieser machte Angaben über seinen Verkäufer, den ebenfalls noch jugendlichen Ha., über den die Spur wieder zu R. führte. Haberzettl fragt nach: „Wäre diese Tat nicht begangen worden, hätte R tätig werden können“, wenn man ihn bereits früher festgenommen hätte?  P. antwortet mit „Ja“, verweist aber nochmals darauf, dass man R-s Hintermänner identifizieren wollte. „Darum wurde die Verhaftung zurückgestellt“.

R. habe – das weiß P. allerdings auch nur aus der Akte – über einen weiteren Strohmann S. dem Ha. 50 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf zukommen lassen, was dieser auch getan habe. HA. wollte aussteigen, wurde aber von R. gezwungen, möglicherweise mit Schlägen, weiter als Verkäufer tätig zu sein. Irgendwann habe R. von Ha. 4.000 Euro als Rückzahlung angeblicher Schulden verlangt, er drohte dabei, Ha.s Freundin vor dessen Augen zu vergewaltigen. Ha. sollte für R. einen Kredit aufnehmen oder eine Kreditkarte besorgen, was daran scheiterte, dass Ha. noch minderjährig und nicht kreditwürdig war. Die weiteren Erpressungen und Gewalttaten, die R. vorgeworfen werden, fanden im selben Zeitraum statt. Außerdem habe R. noch mindestens zwei weitere Personen, S. und W. zum Dealen gewzungen. W. ist ein weiterer Link zum Betrugsfall K.

Wichtig für die Strafzumessung

Soweit die Tatschilderungen von P. Danach wurde er von Richter Haberzettl zu einigen wichtigen Details befragt, der Minderjährigkeit von Ha.  und der gemeinschaftlichen Tatbegehung, beides Themen, die für eine eventuelle Strafzumessung wichtig sind:

„Woher wußte R., dass H. minderjährig ist?“ „Er könnte es vom Aussehen festgestellt haben.“ „Woraus entnehmen Sie als Hauptsachbearbeiter die Gewissheit?“ Die Fragen werden strenger, die Antworten unsicherer, sie beginnen immer öfter mit Floskeln wie „Ich meine“ oder sogar „ich meine gehört zu haben“. Auch die Körpersprache des Beamten wird unsicherer, sein Nacken färbt sich langsam rot. Der Richter hält ihm vor: „R. war im Besitz des Personalausweises von Ha. und wollte Kreditkarten beantragen, die wurden wegen des Alters abgelehnt. Ist das unwichtig?“

„Bisher sind das zwei getrennte Komplexe“

„Bisher sind das zwei getrennte Komplexe“, stellt Richter Haberzettl fest und fragt nach den Zusammenhängen. Die Vernehmung des K. habe ergeben, dass in der Shisha-Bar Rauschmittel gesehen wurden, antwortet P. Jetzt greift R.s Verteidigerin ein und weist den Zeugen darauf hin, dass er hier keine Interpretationen äußern soll, sondern ausschließlich eigene Wahrnehmungen oder Aktenerkenntnisse. Und Haberzettl fragt nochmal konkret nach Belegen für eine gemeinschaftliche Tat.  „G. betreibt die Bar und G. war sein Angestellter, daher gehen wir davon aus …“ und verweist auf die Aussage von K.,. der Drogen in der Bar gesehen haben will. Haberzettl stellt in den Raum „Wäre es möglich, dass R. sich der Bar einfach bemchtigt hat und sie benutzt hat?“ und fragt konkret: „Gibt es Erkenntnisse aus der TKÜ, dass G. [an den Drogendeals von R., Red.] beteiligt ist?“ Klare Antwort: „Nein“. Der Richter stellt fest, „dass man aus einer einzigen Zeugenaussage schließt, dass „gemeinschaftlich“ Taten begangen wurden.“

„Ich weiß es nicht“

P. ist die Anspannung immer stärker anzumerken, als Anke Stiefel-Bechtold, die Verteidigerin von G. fragt, ab wann denn das Telefon ihres Mandanten überwacht wurde – die Antwort muß P. schuldig bleiben. „Ein genaues Datum kann ich Ihnen nicht sagen“. Immer weniger Inhalt haben die Antworten P.s, etwa wenn Kristina Brandt fragt, woher sich K. und der oben erwähnte W. kannten: Möglicherweise aus der Autowerkstatt, „ich will mich da nicht festlegen“. Oder wenn es um die  Vernehmung von K. geht: „Wie kam es zur Vernehmung von K. in diesem Verfahren?“ „Auf Veranlassung der Kollegen in Heilbronn“. „War ihnen die Aussage von K. aus dem anderen Verfahren bekannt?“ „Soweit ich mich erinnern kann, nein.“ „Haben Sie die Vernehmungsergebnisse an die Kollegen in Heilbronn weitergeleitet?“ „Ich weiß es nicht.“

Richter Haberzettl folgt der Befragung interessiert – er sitzt jetzt nicht mehr frontal, sondern leicht schräg zum Zeugentisch, hat den Ellbogen auf dem Tisch aufgestellt und den Kopf auf die Hand gestützt.

Andrea Combé interessiert, ob die VE auf beiede Angeklagten angesetzt waren. Das bejaht P., man habe „damals nicht gewußt, das R. und G. getrennte Wege gehen“. „Gab es auch TKÜ-Massnahmen gegen R.?“ „Zu diesem Zeitpunkt nicht, wir wußten nicht, was mit R. ist, ob er vielleicht in Urlaub ist.“ „Haben Sie R. drei Monate aus den Augen verloren?“ „Wir haben keine neuen Erkenntnisse gewonnen“, weicht P. ein wenig aus.

„Das ist alles?“

Auch an den bei der Hausdurchsuchung bei R. gefundenen Mobiltelefone ist Combé sehr interessiert: Eines der vier Handys hat R. als sein eigenes bezeichnet, den PIN hat er herausgegeben. Wem die anderen Handys gehören, sagte R. bisher nicht aus. Eines der aufgefundenen Handys war ein sogenanntes „AnonHandy“.  „Wie hat man denn dieses AnonHandy meinem Mandanten zuordnen können?“ fragt sie. Ein Indiz sei, dass die PINs für das Handy von R. und das Crypto-Handy identisch waren. Auch ein Spitzname, der auf den kutlurellen HIntergrund von R. schließen lasse, sei in den Chats auf dem Crypto-Handy gefunden worden. Nochmals fragt frakt Combé: „Was konkret?“ „Ich schließe das daraus, dass es den gleichen PIN hat.“ „Das ist alles?“

Der Zeuge ist inzwischen deutlich zusammengesunken, aber die Befragung ist noch nicht am Ende, Anke Stiefel-Bechtold meldet sich noch einmal: „Wann haben Sie den Antrag auf TKÜ gestellt?“ Der Zeuge antwortet konkret: „Am 17. 9.2021, am 20.9. wurde er per Beschluß genehmigt“. „Und wann haben Sie die verdeckte Ermittlung beantragt?“ „Es könnte … Anfang September ….“ „Also vor dem TKÜ-Einsatz?“ erwiedert Stiefel-Bechtold. Sie erwartet keine Antwort, läßt die Frage bedeutungsvoll im Raum stehen.

„Ich muß doch jemanden fragen können, ab wann haben wir das und das gemacht“

Auch Richter Haberzettl scheint ein wenig ungehalten: „Ich muß doch jemanden fragen können, ab wann haben wir das und das gemacht“. Er entläßt den Zeugen und schließt die Verhandlung.

Der nächste Verhandlungstag ist am 10. November. Möglicherweise äußern sich die Angeklagten dann zu den Tatvorwürfen.
Auf die Frage, ob das bereits das berühmte „Grillen“ eines Zeugen war, antwortet Kristina Brandt: „Das war doch nicht gegrillt. Wir waren ganz freundlich“. Hätte sie keine Maske getragen, hätte man sie dabei wahrscheinlich freundlich lächeln sehen.

Text: Matthias Lauterer




Shishabar als Umschlagplatz?

Wahre Schwerarbeit verrichten musste Staatsanwalt Fuchs am Mittwoch, den 11. Oktober 2022, bei der Verhandlung gegen zwei Angeklagte aus Künzelsau, denen Drogenhandel in erheblichem Ausmaß sowie weitere schwere Straftaten im Umfeld der Drogenkriminalität zur Last gelegt werden.

Lange Liste von Straftaten

Seine Anklageschrift, für deren Verlesung er knapp eine halbe Stunde benötigte, umfasste 101 Taten, die die beiden Angeklagten teils gemeinschaftlich begangen haben sollen. Nicht nur das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, sondern auch der Aufbau eines Verteilernetzes und Gewalttaten wie bewaffneter Raub und Erpressung werden einem der Angeklagten vorgeworfen. Dass ein Minderjähriger zum Drogenverkauf angestiftet oder genötigt worden sein soll, dürfte für einen der Angeklagten besonders schwer wiegen. Allein die lange Liste der Paragraphen aus dem Betäubungsmittelgesetz und dem Strafgesetzbuch, gegen die die Angeklagten verstoßen haben sollen, ist eindrucksvoll.

Künzelsauer Shisha-Bar als Drogenumschlagplatz

Die beiden Angeklagten kennen sich seit einiger Zeit, der Angeklagte R. war eine Zeitlang in der Künzelsauer Shisha-Bar, die der andere Angeklagte G. zusammen mit seinem Geschäftspartner H. führte, beschäftigt. Diese Shisha-Bar, so sagt es Fuchs, sei einer der Umschlagplätze gewesen, sowohl beim Einkauf von Drogen als auch beim Verkauf.

Verteilnetz aufgebaut – auch ein Minderjähriger „angeworben“

Ein ganzes Netz von zusammenarbeitenden Straftätern, die in anderen Verfahren gesondert verfolgt werden, tut sich bei den Tatschilderungen von StA Fuchs auf: Es ist die Rede von Übergaben auf immer derselben Parkbank, von offenbar gut organisierten Zulieferern, die auch große Mengen anbieten konnten und von einem Verteilernetzwerk, das das Marihuana, das Kokain und das Amphetamin in und um Künzelsau an Konsumenten weiterverkauft haben soll. Einer der  Weiterverkäufer soll ein Minderjähriger gewesen sein. Gegen viele der von Fuchs genannten Personen laufen oder liefen bereits Verfahren, einige der Personen sind auch als Zeugen geladen.

Dazu soll R. mehrfach Geld unter Drohungen erpresst haben, einmal soll er dabei mit einem feststehenden Messer bewaffnet gewesen sein – der strafrechtlich schwerste Vorwurf: Auf eine solche Tat steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft.

Vorläufig keine Angaben zur Sache

Beide Angeklagten wollen derzeit keine Angaben zu Sache machen, zur Person machen sie allerdings Angaben:

Stefan G. sucht sofort Blickkontakt zu seiner Verteidigerin. Foto: GSCHWÄTZ

Stefan G. ist 22 Jahre alt und ist nach einer Ausbildung und Tätigkeit als Maschinen- und Anlagenführer seit 1. Juni 2020 als Gastwirt tätig, er führt zusammen mit seinem Geschäftspartner H. eine Shisha-Bar in Künzelsau. Das Geschäft lief anfangs, so berichtet Stefan M. , gut, bis das Lokal coronabedingt im November 2020 schießen musste. Er gibt an, rund 100.000 Euro geschäftliche Schulden zu haben, hauptsächlich aus einem Privatdarlehen von rund 80.000 Euro, das ihm sein Kompagnon H. zum Kauf der Shisha-Bar gewährte, dazu kommt ein kleineres Privatdarlehen von seinen Großeltern und ein Bankkredit. Privat sei er wegen eines Autokredits mit weiteren rund 8.000 Euro verschuldet. Über eine eventuelle eigene Drogensucht möchte er zumindest derzeit noch nicht antworten. Weitere Angaben machte er am ersten Verhandlungstag nicht. Verteidigt wird er von Rechtsanwältin Anke Stiefel-Bechdolf.

Zusammen mit G. ist Muhammademin R. angeklagt, ein 24-jähriger gebürtiger Syrer, der 2015 nach Deutschland geflüchtet ist, wo er mit nicht ausgeheilten Verletzungen aus dem Bürgerkrieg ankam: Ein Durchschuss im Unterschenkel sowie eine Machetenverletzung im Bauch wurden in Deutschland behandelt. Außerdem wurde er psychologisch betreut, weil er im Krieg Traumata erlitten habe. Groß aufgerichtet, durchaus selbstbewußt, betritt er den Saal, mustert die Anwesenden genau.

Verletzung aus dem Bürgerkrieg

Er gibt an, nach seinem Schulabschluß in Syrien einen deutschen Hauptschulabschluß gemacht zu haben, danach habe er eine Lehre zum Friseur begonnen, die er aber aufgrund seiner Beinverletzung abbrechen mußte. „Ich kann nicht so lange stehen“ sagt er. Sein Deutsch ist so gut, dass er dem Prozeß größtenteils in deutscher Sprache folgen kann. Sein Berufswunsch sei jetzt Lokführer, dafür sei allerdings ein Realschulabschluß notwendig, den er noch machen wolle. Begonnen habe er mit dem Realschulabschluß noch nicht, er habe erst arbeiten und Geld verdienen wollen. Er habe als festangestellte Kraft bei Stefan G gearbeitet, bis dieser ihn während der Lokalschließung entlassen mußte. In Deutschland habe er einen Onkel, der schon länger hier lebe, dazu 3 Brüder. Insgesamt habe er fünf Brüder und 3 Schwestern.

Seine Anwältinnen Andrea Combé und Kristina Brandt nutzen ihr Fragerecht, um herauszuarbeiten, dass R. nach seiner Ankunft in Deutschland alles darangesetzt hat, in Deutschland Fuß zu fassen und heimisch zu werden: Deutschkurse, der Hauptschulabschluß, der Beginn der Ausbildung. Eine Sozialarbeiterin aus Reutlingen, wo R. anfangs untergebracht war, habe ihn dabei unterstützt, eine wichtige und enge Bezugsperson.

R. betritt den Saal aufgerichtet und wirkt selbstbewusst. Foto: GSCHWÄTZ

Wie eine Mutter

„Wie eine Mutter“ habe sich W. um ihn gekümmert, auch noch, als er aus ihrem Zuständigkeitsbereich weggezogen war, sagt R. Und auch in Künzelsau sei der Kontakt nie abgebrochen.

Konflikte zwischen den Angeklagten?

Ein erster möglicher Konflikt zwischen den Angeklagten kommt ans Licht, als Stiefel-Bechtold bei R. nachfragt, ob nicht auch der Mitangeklagte G. zu den engen Bezugspersonen, „den Freunden“ von S. gehört habe? „Wer hat denn die Wohnung gefunden?“ fragt sie und „Wer hat denn die Wohnung eingerichtet und bezahlt?“ Zwar rutscht S. noch die Bemerkung „selber gefunden“ heraus, aber er will keine weiteren Angaben machen. War seine Stimme bis dahin klar und beherrscht, war bei dieser Bemerkung eine gewisse Anspannung nicht zu überhören.

Publikum unterstützt G.

Im Publikum sitzen Bekannte der Angeklagten, aber auch der Mitgeschäftsführer H und die Mutter von Stefan G. Ihre Augen sind leer, sie strahlt tiefe Traurigkeit aus.

Weitere vier Verhandlungstage angesetzt

In den nächsten Verhandlungstagen, vier weitere sind bisher angesetzt, sind insgesamt 16 Zeugen aufgerufen, darunter Polizeibeamt:innen und Personen, die in das Verteilnetzwerk eingebunden waren.

Stefan G. sucht sofort Blickkontakt zu seiner Verteidigerin. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

Der Zuschauerraum ist gut besetzt – Freunde und Angehörige von G. wollen ihm Halt geben. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 

 

Das Gericht unter dem Vorsitz von VRiLG Haberzettl betritt den Saal. Foto: GSCHWÄTZ

Text: Matthias Lauterer




Ein Kilo Koks in Künzelsau

Um ein Kilogramm Kokain, ein Kilogramm Amphetamin und 34 Kilogramm Marihuana geht es, wenn ab Mittwoch, 12. Oktober 2022, die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn gegen zwei Männer verhandelt.

Zwei 24- und 22-jährige Männer, die bereits seit Februar beziehungsweise März in Untersuchungshaft einsitzen, sollen laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft mit diesen Mengen an Rauschgift in Künzelsau und Umgebung Handel getrieben haben.

Weiterhin sind einige weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Rauschgifts angeklagt, etwa Bedrohung, Erpressung und bewaffneter Raub.

Das Gericht hat 16 Zeug:innen geladen, für den Prozess sind 5 Verhandlungstage angesetzt.

Hohe Haftstrafen möglich

Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Prozeß bewahrheiten, müssen die Angeklagten mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen: Nach §29 BtMG kann das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Im §29a BtMG ist für das Handeltreiben mit „nicht geringen Mengen“ – und ein Kilogramm Kokain oder Amphetamin dürfte darunter fallen – eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vorgesehen.
Noch schwerwiegender: Einem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe „einem Geschädigten gewaltsam 18 Gramm Marihuana entwendet, wobei er ein Messer mit sich geführt habe“. Sollte das als schwerer Raub unter Verwendung einer Waffe gewertet werden, ist eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorgesehen.

GSCHWÄTZ wird den Prozess verfolgen.

Text: Matthias Lauterer

 




Drogenfund in Öhringen

Wegen des bestehenden Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat die Kriminalpolizei Heilbronn am Freitag, den 29. Juli 2022, einen 36-Jährigen in Öhringen festgenommen.

Nach einem Zeugenhinweis kontrollierten Polizeibeamte am Freitag drei Personen, darunter den Tatverdächtigen, in Öhringen. Während der Kontrolle versuchte der 36-Jährige zu flüchten. Er konnte durch die Beamten eingeholt und vorläufig festgenommen werden. Bei seiner Durchsuchung konnten Bargeld und mehrere Verpackungseinheiten einer weißen Substanz aufgefunden werden, bei der es sich vermutlich um Betäubungsmittel, nämlich Amphetamingemisch, handelte. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Mannes konnte umfangreiches Beweismaterial, darunter weitere Betäubungsmittel und ein sogenanntes „Growzelt“ mit Marihuanapflanzen aufgefunden und sichergestellt werden.

Der Tatverdächtige wurde am Tag nach seiner Festnahme einem Haftrichter des Amtsgerichts Öhringen vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragten Haftbefehl in Vollzug setzte. Der Beschuldigte wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




6 Millionen Joints aus dem Verkehr „gezogen“

„Betäubungsmittelkriminalität ist Holkriminalität“, sagt Staatsanwalt Müller-Kapteina beim Pressegespräch der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Er meint damit, dass es in diesem Bereich der Kriminalität selten zu Strafanzeigen kommt – weder die Lieferanten noch die Käufer werden gegen ihre Geschäftspartner anzeigen, ganz anders als etwa bei Betrugsdelikten (GSCHWÄTZ berichtete).

Trotzdem berichten die verantwortlichen Staatsanwälte von großen Erfolgen in den letzten Jahren, insbesondere beim „Handel in nicht geringer Menge“. Es konnten gleich mehrmals große Mengen von Betäubungsmitteln (Marihuana, Kokain und andere) sichergestellt werden. Wichtiger noch als die Sicherstellung der Drogen war die Verhaftung vieler Personen, die an Logistik und Vertrieb dieser Drogen beteiligt waren: Man konnte nicht nur die Endverkäufer und Konsumenten, sondern auch Hintermänner dingfest machen.

Viele Informationen sind dem EncroChat-Hack zu verdanken

Zu verdanken waren diese Erfolge nicht zuletzt ausländischen Strafverfolgungsbehörden, die es schafften, die Kommunikation der Täter mitzulesen. Es war ihnen gelungen, in die Telefone der Firma „EncroChat“ eine Software einzuschleusen, die die verschlüsselte Kommunikation direkt an die Behörden weiterleitete. Müller-Kapteina bestätigte, dass viele Erkenntnisse über Täter im Heilbronner Raum aus diesen EncroChat-Protokollen erlangt wurde: „Zahlreiche Verfahren beruhen auf Auswertung von Krypto-Kommunikation“.

Die beschlagnahmten Mengen waren größer als erwartet: „Wir wußten, dass in Heilbronn was geht, aber dass es soviel ist, war uns nicht klar“.  Allein 2 Tonnen Marihuana, das entspricht 6 Millionen Joints, konnten innerhalb von 18 Monaten eingezogen werden. Arbeitslos werde er sicher nicht, meint Müller-Kapteina, wenn die Regierung Marihuana legalisieren will, was sie ja versprochen hat. Zum einen werde – das sei abzuwarten – die Logisitk großer Mengen Rauschmittel sicherlich nicht legalisiert und zum anderen werde auch zukünftig Angriffspunkte im Bereich der BTM-Kriminalität geben.

Vermögensabschüpfung

Auch in derartigen Fällen wird das Vermögen der Beschuldigten abgeschöpft. Im Bereich der BTM-Kriminalität fielen den Behörden neben Geldbeträgen auch Luxusuhren und Luxusfahrzeuge in die Hände.

Großverfahren als Herausforderung

Diese großen Verfahren bedeuten eine Herausforderung an die Ermittlungbehörden. Ermittlungen wurden und werden gegen eine Vielzahl von Beschuldigten geführt, oft auch mit Auslandsbezug und sowohl Anklage als auch Verteidigung nutzen „alle Maßnahmen, die die Strafprozeßordnung bietet“. Diese umfangreichen Verfahren blockieren die Ermittlungsarbeit bei der  „Kleinkriminalität“, muss Müller-Kapteina zugestehen.

Langjährige Haftstrafen

Allein vor dem Landgericht Heilbronn wurden 23 Strafverfahren verhandelt, bis zu 13 Jahren Haft wurden verhängt. Viele Angeklagte wurden zu Strafen zwischen drei und sieben Jahren verurteilt. „Häufig ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden“, teilt Lutz Hils, Pressesprecher des Landgerichts Heilbronn, mit.

Auf diesen sogenannten „Maßregelvollzug“ wird ein weiterer Beitrag eingehen.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Urinproben direkt am Straßenrand

Augenscheinlich aus Anlaß des Schlaraffenklang-Festivals, das vom 28. bis 30. Mai 2022 an der Hofratsmühle in Künzelsau stattfand, führte die Polizei intensive Verkehrskontrollen und Drogenkontrollen an der B19 in Gaisbach und von Ingelfingen kommend durch. Das führte zu teils absurden Szenen, wenn Menschen direkt vor dem McDonalds ins Gebüsch steigen mußten, um dort eine Urinprobe abzugeben – und von Passanten bestaunt wurden.

Die Pressestelle der Polizei teilt dazu mit:

In Künzelsau wurden im Zeitraum von Freitag bis Sonntag Verkehrs- und Personenkontrollen durchgeführt. Es befanden sich Kontrollstellen an der Bundesstraße 19 bei Gaisbach und an der Würzburger Straße. Dort konnten unter anderem 13 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt werden.

Personen unter Alkohol- und Drogeneinfluß

Des Weiteren fuhren neun Personen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und drei Personen waren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.

32x ohne Führerschein erwischt

Eine dieser Personen wurde bereits zum 32. Mal ohne Führerschein erwischt. Neben rund 80 weiteren Ordnungswidrigkeiten wegen beispielsweise technischer Mängel und Ladungs- und Gurtverstößen konnten Betäubungsmittel beschlagnahmt und Dealergeld sichergestellt werden.

Weitere Details, beispielsweise die Menge der beschlagnahmten Betäubungsmittel oder die Summe des beschlagnahmten Dealergeldes, teilte die Polizeipressestelle nicht mit.

Text: Matthias Lauterer / Pressemitteilung der Polizei




Polizei entdeckt 139 Kilogramm Marihuana bei Kontrolle auf der A6

Bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A6 bei Crailsheim stellte die Polizei einen großen Marihuanafund sicher.

Eine Streife des Polizeipräsidiums Aalen kontrollierte am 07. Februar 2022 in der Nähe von Crailsheim ein Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen.

Im Kofferraum des Autos entdeckten die Beamten sechs schwarze Taschen mit insgesamt 139 Kilogramm Marihuana, was zur unmittelbaren Festnahme des Fahrers führte.

Bei dem 22-Jährigen handelt es sich um einen russischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Spanien. Die gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg und des Zolls übernahm umgehend die Ermittlungen und beschlagnahmte den Drogenfund.

Die Polizei schätzt den Straßenhandelspreis auf 1,4 Millionen Euro. Das Marihuana stammt vermutlich aus Spanien. Der Tatverdächte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an.




Berauscht unterwegs

Für einen 28-Jährigen war nach einer Polizeikontrolle am Samstagabend in Kupferzell die Autofahrt zu Ende. Polizeibeamte des Polizeirevier Künzelsau kontrollierten den Mann und seinen VW gegen 18 Uhr in der Günther-Ziehl-Straße. Die Polizisten nahmen bei dem 28-Jährigen Anzeichen einer Drogenbeeinflussung wahr, woraufhin dieser einen Drogenvortest durchführte. Der Test verlief positiv auf eine Droge, sodass der Mann die Beamten ins Krankenhaus zu einer Blutentnahme ins Krankenhaus begleiten musste.

Eine entsprechende Anzeige kommt nun auf den VW-Fahrer zu.

Quelle: Polizei Heilbronn