„überfahren“ oder „angefahren“? Große Unterschiede beim Strafmaß
Klar ist: Der 18-Jährige hatte einen Streit mit einem 12-Jährigen. Wenig später, gegen 20.30 Uhr ist der 12-Jährige tot. Es ist Donnerstag, den 15. September 2025, 20.30 Uhr. Feuerwehr. Rettungskräfte und Polizei sind sofort zur Stelle. Der Unfallort ist Ein Parkplatz zwischen Edeka und Rossmann in Niedernhall.
Angefahren oder überfahren, das ist die große Frage
In der Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft steht später in der Überschrift, dass der 12-Jährige überfahren wurde, im Text selbst steht „angefahren“. Das ist ein beachtlicher Unterschied, weil „angefahren“ auch schlicht ein Versehen und kein Vorsatz des Fahrers darstellen kann. Vielleicht ist sogar der 12-Jährige mit seinem Fahrrad auf das Auto gefahren, daraufhin hingefallen und überrollt worden.
Heftige Bilder am Unfallort
In Niedernhall und der Region selbst kursieren die wildesten Theorien darüber, wie der Junge zu Tode kam. Ersthelfer berichten von heftigen Bildern am Unfallort, von einem komplett überfahrenen und unter dem Auto noch mitgeschleiften Jungen, dessen Gesicht danach kaum wiederzuerkennen gewesen sei. Er habe wohl unter dem Auto des 18-Jährigen geborgen werden müssen.
„Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern noch an!
Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage bezüglich den widersprüchlichen Aussagen in der offiziellen Pressemitteilung zum Unfallvorgang antworten die Staatsanwaltschaft und die Polizei auffallend einsilbig: „Die Ermittlungen zum konkreten Unfallhergang dauern noch an“, heißt es etwa von Seiten der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Ersthelfer sprechen dagegen von heftigsten Bildern am Unfallort und von einer klaren Sachlage, nämlich, dass der Junge eindeutig überfahren worden sei. Dies wird nun ein Gericht klären müssen.
Vorsatz oder fahrlässig?
Beim Strafmaß ist es ein großer Unterschied, ob der Fahrer den jungen aus Versehen angefahren hat oder ob er ihn absichtlich überfahren und noch mitgeschleift hat. War es Vorsatz oder fahrlässig? Das Urteil schwankt daher zwischen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Mord aus Heimtücke (bei von hinten überfahren etwa) – gibt es eine Gelstrafe oder 15 Jahre Gefängnis? Aufgrund des Alter des Fahrers könnte man noch das Jugendstrafrecht greifen lassen oder aber das Erwachsenenstrafrecht. Auch das macht einen großen Unterschied.
Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht
Würde der Fahrer etwa verurteilt werden auf Basis des Jugendstrafrechts mit dem Urteil fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge (das wohl mildeste aller Urteile). könnte er mit einer Geldstrafe oder mit 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Sollte der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass er wegen Mordes als Erwachsener angeklagt hat, müsste er eine lebenslange Freiheitsstrafe befürchten, wobei in Deutschland Verurteilte im Durchschnitt 18 Jahre im Gefängnis verbringen, bevor sie für eine vorzeitige Entlassung in Betracht gezogen werden.
Am häufigsten werden Täter in Deutschland wegen Totschlags verurteilt
In den seltensten Fällen und nur bei extrem schweren Verbrechen werden Menschen allerdings aufgrund von Mord aus Heimtücke verurteilt, da dies auch oft schwer zu beweisen ist. Am häufigsten werden Täter wegen Totschlages verurteilt. Dabei drohen Strafen nicht unter fünf Jahren.