„Diese Regelung ist nicht durchdacht und treibt die Leute in eine Ecke“
Nachdem GSCHWÄTZ über einen EDEKA-Händler aus Sachsen berichtete, der angekündigt hatte, für seine Mitarbeiter die Lohnfortzahlung im Quarantänefall leisten zu wollen, hat sich ein Hohenloher Unternehmen gemeldet, das diesen Schritt ebenfalls gehen will.
Erstattung durch die Behörden wird entfallen
Die Lohnfortzahlung im Quarantänefall wurde dem Arbeitgeber bisher von den Behörden erstattet. Diese Erstattung wird es ab dem 1. November 2021 für Ungeimpfte nicht mehr geben. Die Arbeitgeber sind dann wie vor der Pandemie nur bei Krankheit zur Lohnfortzahlung verpflichtet, nicht im Quarantänefall.
„Diese Regelung ist nicht durchdacht“
Robert Mayr, Prokurist beim Bestattungsunternehmen Dorn, das in Öhringen und Künzelsau vertreten ist, erläutert gegenüber GSCHWÄTZ die Beweggründe dafür, dass sein Unternehmen auch bei Quarantäne Lohnfortzahlung leisten will:
„Das ist gefährlich, wenn jemand Kontakte beim Gesundheitsamt nicht angibt“
„Diese Regelung ist nicht durchdacht, sie treibt die Leute in eine Ecke“, sagt er. Er sieht eine Gefahr darin, wenn Menschen aus reiner Geldnot eine Quarantäne mit allen Mitteln vermeiden wollen. Für ihn steht die Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern an erster Stelle, er möchte es nicht sehen, dass Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen die Quarantäne vermeiden: „Lieber zahle ich jemandem diese fünf Tage, als er gefährdet die anderen Mitarbeiter“.
Er baut auf die Ehrlichkeit seiner Mitarbeiter:innen und darauf, dass sie sich ebenfalls für ihre Kolleg:innen verantwortlich fühlen: „Das ist gefährlich, wenn jemand Kontakte beim Gesundheitsamt nicht angibt, wegen Einbußen“.
„Da reden wir gar nicht lange umeinander“
Er möchte auch keinen Unterschied machen zwischen Menschen, die beispielsweise durch Reisen bewußt ein höheres Risiko eingehen, und anderen, die sich etwa im Familienkreis infizieren: „Da reden wir gar nicht lange umeinander.“
Vielleicht ist die Regelung ja gar nicht rechtens
„Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, schüttelt Mayr nochmals den Kopf. Ob der Entfall der Erstattung überhaupt arbeitsrechtlich haltbar ist, weiß Mayr nicht: „Da wird es bestimmt bald ein Urteil geben“, ist er überzeugt.
Text: Matthias Lauterer