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„Dauerärgernis Hundekot“

Hundehalter werden gebeten, die aufgestellten Dog-Stationen zu benutzen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau mit der Überschrift „Dauerärgernis Hundekot“ hervor.

Das Bürgeramt Künzelsau weist in seiner öffentlichen Mitteilung mit Nachdruck darauf hin, dass der Hundehalter dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Sportplätzen, Kinderspielplätzen, Spazierwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, auf Äckern und Feldern, in fremden Vorgärten oder Garageneinfahrten verrichtet. Falls das Malheur doch passiert, ist es von der Begleitperson unverzüglich zu beseitigen.

Verstöße gegen diese Bestimmung sind ordnungswidrig und werden bei entsprechender Anzeige mit einer Geldbuße belegt.

Die Stadtverwaltung Künzelsau appelliert an die Rücksichtnahme der Hundehalter, diese Regelung zu beachten. Die Hundehalter werden außerdem gebeten, die aufgestellten Dog-Stationen zu benutzen.