1

„Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“

Richtiggehend stolz schildert der Beschuldigte Bernd K., was er alles getan hat, um am 23. Juni 2020 eine Scheune in Hohebach anzuzünden. „Wie man einen Partisanenkrieg durchführt, so nüchtern habe ich das geplant“, sagt der Beschuldigte am Freitag, den 08. Januar 2021 am Prozessauftakt am Heilbronner Landgericht (wir berichteten). Bernd K. soll eine Scheune in Hohebach angezündet haben. Den Eindruck, er sei möglicherweise psychisch krank, will er vermeiden, als er seine Tat im Detail schildert: Grillanzünder habe er gekauft und diese an mehreren Stellen in die Ritzen der Scheune gesteckt, damit das Feuer auch wirklich übergreift. Danach habe er mit Grillanzündern die einzelnen Nester angezündet und geprüft, ob auch alles gut brennt. „Wenn noch eine Halle dagewesen wäre, dann hätte ich die auch angezündet, um die Feuerwehrkräfte zu zerstreuen“, sagt er. Wieviele Brandstellen er angezündet habe, wisse er nicht mehr, „so viele wie möglich“. Danach sei er im Morgengrauen weggegangen.

Zufälliger Zeuge verhindert erheblichen Schaden

Dass die Brandstiftung nicht zu einem Vollbrand wurde, ist laut Anklageschrift einem zufällig vorbeifahrenden Zeugen zu verdanken, der die Feuerwehr alarmierte – so entstand nur ein relativ geringer Sachschaden von etwa 6.000 Euro.

„Die Kehle durchschneiden“

Auch die anderen Tatvorwürfe räumt Bernd K. freimütig ein: Bedrohende und beleidigende SMS-Nachrichten und E-Mails, an seine angebliche ehemalige Geliebte und deren Angehörige, an eine Betreuerin sowie an den Feuerwehrhauptmann Norbert Hepp. In diesen Nachrichten fielen Worte wie „Faschistenpack“, „Nazifotze“ oder „Fettwurst“  und Drohungen wie „Ich will Blutrache“ oder „Soll ich deinem zahnlosen Spinner die Kehle durchschneiden?“ Mit denen habe er provozieren wollen, um seine Situation öffentlich zu machen. Auf die Nachfrage der Richterin besteht er darauf, dass er auch diese Taten bei vollem Bewußtsein geplant und ausgeführt habe: „Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“, sagt er.

Damit liegt ein vollumfängliches Geständnis des Beschuldigten auf dem Tisch.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Schuldfähigkeit ganz anders als der Beschuldigte: Sie hat keine Anklage in einem Strafverfahren eingeleitet. Es handelt sich vielmehr um ein Sicherungsverfahren, in dem geklärt werden soll, ob Bernd K. in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden muß. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Bernd K. zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war.

Am ersten Verhandlungstag am 08. Januar 2020 wird Bernd K. zu den ihm vorgeworfenen Taten befragt.

Bernd K. könnte auch in einer Bank arbeiten

Ein seriös aussehender Herr mittleren Alters wird hereingeführt, graue Haare, offener Blick, in Jeans und weißem Hemd, darüber eine Weste. Bernd K. könnte in einer Bank arbeiten. Auffällig nur, dass ihm während der Verhandlung die Fußfesseln nicht abgenommen werden.

Redselig ist Bernd K. und berichtet gerne von Dingen, die von den Fragen der Richterin Eva Bezold wegführen und die Richterin auch nicht immer interessieren. Der anwesende psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich allerdings hört sehr interessiert zu.

Beinahe bei der NATO gelandet?

Ganz regulär habe er den Realschulabschluß gemacht, danach keine Lehrstelle gefunden, weil die Meister laut Bernd K. das Risiko nicht auf sich nehmen wollten, einen wie ihn, der mit vielen Vorkenntnissen aufwarten konnte und nicht mehr so lenkbar gewesen sei, nicht einstellen wollten. Daher habe  er sich mit Aushilfsjobs über Wasser gehalten, bis er sich 1985 für 4 Jahre bei der Luftwaffe verpflichtet habe. Als es gegen Ende der Dienstzeit um eine Dienstzeitverlängerung und eine Versetzung zur NATO nach Washington D.C. gehen sollte, habe ihm ein vorgesetzter Offizier geraten, lieber ein Studium aufzunehmen, was er dann auch getan habe. Nach dem erfolgreichen Studienabschluß habe er 4 Jahre als Angestellter gearbeitet, ehe er durch äußere Umstände entlassen worden sei. Daher habe er sich als beratender Ingenieur selbständig gemacht, viele Firmen mit großen Namen habe er beraten, auch im militärischen Sicherheitsbereich. Das alles trägt er recht emotionslos vor, euphorisch wird er, wenn er über erfolgreiche Tätigkeiten spricht: So gebe es „keinen Motor, den ich noch nicht aufgeschraubt hätte“. Über seine Tätigkeit als freiberuflicher beratender Ingenieur sagt er: „Das ist meine Profession, immer ein neues Umfeld, interdisziplinär, zielorientierte Vernetzung“. Hier wirkt er geradezu begeistert, auch von sich selbst. Allerdings wirken die Sätze auch arg zurechtgelegt, zum Beispiel, wenn er über seine mathematischen Vorkenntnisse, die er ins Studium mitbrachte, spricht: „Die mathematische Vorbildung in der Realschule ist nicht gerade studiengerecht gewesen“. Viele Details seiner Schilderung entnimmt er mitgebrachten umfangreichen Notizen. Ganz anders spricht er bei Mißerfolgen, Tiefschlägen oder offenbar unerwarteten Fragen von Richterin Eva Bezold: Dann enden die Sätze oft im Nirgendwo oder werden sehr schwammig, zum Beispiel, wenn es um seine finanzielle Situation geht: Auf die Frage der Richterin nach Schulden antwortet er mit „Verbindlichkeiten“ und „wenn ich ein oder zwei Jahre arbeite, ist das alles wieder weg“.  Von 30 – 60.000€ spricht er dann,  aber „das ist geschätzt“. Zu seinen Eltern habe er keinen Kontakt, er wisse gar nicht, ob sein Vater überhaupt noch lebe.

Umzug ins Jagsttal

Als Techniker und eisenbahninteressierter Mensch habe er das Jagsttal besucht, um dort die Jagsttalbahn zu inspizieren, dort sei er dem Dörzbacher Ehepaar, das er beschuldigt, seine Existenz gefährdet zu haben, zum erstenmal begegnet. „Ich habe mich als Naturbursche sofort zu Hause gefühlt, auch von den Menschen ist sehr viel rübergekommen“.

In den letzten Jahren habe er seinen Bürositz auf dem Anwesen des Ehepaares eingerichtet und dort auch gewohnt. Gegen den Begriff „Zweizimmerwohnung“, der in der Anklageschrift vorkommt, verwahrt er sich: „Das war keine Zweizimmerwohnung, das war ein Beraterbüro mit angrenzendem Privatbereich. Da waren meine Kundendaten wie in einer Kanzlei gesichert.“ Auf sozialen Status und die für ihn richtigen Begrifflichkeiten achtet er offenbar.

Liebesbeweis mit bestellen Strümpfen

Dort sei es dann auch zu einer  Beziehung mit der Ehefrau gekommen, keine Affäre, darauf legt er Wert, die letztendlich 18 Monate gedauert habe. Er will Kenntnis von einem Dokument haben, das besagt, die Eheleute würden ganz bewußt eine Scheinehe, später spricht er sogar von Zwangsehe, führen und die Ehe könne aufgelöst werden, wenn einer der Eheleute den Partner fürs Leben gefunden habe. Dass ausgerechnet zwei Rechtsanwälte ein solches Dokument unterschreiben, erscheint dem unbefangenen Beobachter allerdings sehr fraglich.

Dafür, dass er die Ehefrau als seine große Liebe bezeichnet, ist seine Wortwahl sehr kalt: Die von ihm behaupteten Treffen bezeichnet er als „intime Vereinbarungen“ oder als „sexuelle Verabredungen“, es sei immer alles „einvernehmlich, friedlich und respektvoll“ gewesen.

Bis es dann zur – wie er es nennt – Eskalation gekommen sein soll: Nach einem Gespräch über sexuelle Obsessionen habe er als „Liebesbeweis“ ein Foto, auf dem er in extra bestellten Strümpfen und mit rasiertem Intimbereich zu sehen war, an C. geschickt, die zu dem Zeitpunkt wegen einer Operation im Krankenhaus gewesen sei – umgangssprachlich nennt man solche Fotos heutzutage wohl Dickpics. Dieses Foto sei vermutlich dem Ehemann A. v. E. Gesicht gekommen und das hätte dann zum vollständigen Bruch geführt. Nicht mit der Ehefrau, die hätte ihm noch niemals „Nein“ gesagt.

Aussagen des Beschuldigten – das muss nicht die Wahrheit sein

Das alles sind die Aussagen des Beschuldigten, die am ersten Prozeßtag unwidersprochen im Raum stehen, da noch keine Zeugen gehört wurden. Die Zeugen werden ihre Sicht der Dinge vortragen – und aus deren Sicht mag vieles ganz anders aussehen.

Die Äußerungen werden verwirrender

Bis hierhin konnte man die Schilderungen des Beschuldigten noch einordnen. Die Anklageschrift spricht davon, dass die Wohnung 2019 geräumt wurde und dass es einen Zivilrechtsstreit gegeben habe, an dessen Ende ein Austausch von Gütern stand. Wahrhaft verwirrend wird es im Folgenden: Bernd K. berichtet dann von einem Vorfall, als er nach einem Besuch des Schornsteinfegers sein Büro betrat und seine Privaträume völlig verrußt gewesen seien. Den Ofen hätten die Brüder v. E.  und ein Hausmeister unsachgemäß angeschlossen. Auch sein Computer sei völlig verrußt gewesen und die Daten, darunter Unterlagen die angeblich der Geheimhaltung unterlagen, verloren. Hier fällt auch erstmals das Wort „Verletzung von Grundrechten“: Den Ofenunfall sieht er als einen Verstoß gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung.

Aussagen teilweise nicht wirklich glaubwürdig

Aber: Ein beratender Ingenieur, der einen Laptop mit Geheimnissen einfach so im Büro liegen läßt und dazu keine Datensicherung vorhält? Auch das will dem Beobachter nicht wirklich glaubhaft erscheinen. Es ist auch nicht glaubhaft, denn später spricht er davon, dass in der von ihm angezündeten Scheune sein gesamtes Hab und Gut, inklusive der Daten seiner Kunden gelagert gewesen sei. Warum seine Sachen in der Scheune lagerten und wer sie aus welchem Grund dorthin verbracht hat, war aus den Ausführungen von Bernd K. nicht wirklich zu entnehmen. Jedenfalls sei er an seine Besitztümer nicht mehr herangekommen, Polizei und Gericht hätten seine Reputation kaputtgemacht, „zu diesem Zeitpunkt wurden alle Grundrechte verweigert“. Und deshalb habe er die Scheune angezündet, damit diese Daten seiner Kunden, darunter auch militärische Daten, nicht in fremde Hände fallen können, in seinen Augen ein reiner Notwehrakt. Wieder sieht er sich als Opfer: Man habe seine „komplette Identität ausgelöscht, ich besitze nur noch meine Hose und meinen Rucksack“.

Wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant

Auf den Vorhalt der Richterin, dass man, wenn er darauf besteht, die Taten in völligem Bewußtsein durchgeführt zu haben, eventuell ins reguläre Strafverfahren überleiten müsse, reagieren weder Bernd K. noch sein Anwalt. Überhaupt ist zu bemerken, dass es sehr wenig Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant gibt. Man  hätte als Beobachter doch erwartet, dass der Anwalt das eine oder andere Mal au seinen Mandanten einwirkt, aber davon war nichts zu sehen.

Alle Straftaten notiert

Auch die Richterin wird zurechtgewiesen: „Das wirkliche Paket sieht anders aus als das, was Sie auf dem Tisch liegen haben. Und darüber müssen wir reden.“ Der Familie v. E.  wirft er vor, riesige Schulden zu haben – das habe „man ihm zugetragen“ – und Wege gesucht zu haben, diese Schulden zu tilgen. Wegen seines „Portfolios“ unterstellt er, dass „man anders Kapital schlagen wollte“, aus ihm und auf seine Kosten. Darüber habe er eine Schrift mit 16 Kapiteln verfaßt, die er auch dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und dem Gutachter geschickt habe. „Das was ich da gemacht habe, ist Notwehr“ ruft er einmal aus und hebt ein DIN-A4-Blatt in die Höhe, auf das er wohl alle Straftaten, die er der Dörzbacher Familie unterstellt, notiert hat. Und weiter geht es .“Ich bin nicht psychisch krank, definitiv nicht“. In diesem Moment macht er den Eindruck, dass er gar nicht versteht, warum er der Beschuldigte ist und nicht andere: Er nennt noch einmal die besagte Familie und weitere bekannte Familien aus dem Hohenlohekreis sowie Justizminister Guido Wolf und Kultusministerin Susanne Eisenmann, nicht zu vergessen: die CDU. „Die haben alle schon mitgespielt.“ Offenbar hatte er mit allen Genannten Begegnungen oder Schriftwechsel, welche in der Anklageschrift jedoch nicht aufgeführt wurden.

Er hätte ja auch das Schloss anzünden können

Immerhin habe er keine  Menschen töten wollen, meint Bernd K. Er hätte ja auch das Schloß anzünden können, „da ist soviel trockenes Holz, das geht hoch.“ Und außerdem: „Was habe ich denn davon, dass die sterben? Die sollen bis zum letzten Tag leiden und mitkriegen, was sie mir angetan haben. Die müssen weggesperrt werden.“ Gemeint sind die Brüder v. E., auch mit „Ich gehe davon aus, dass wir es hier mit Psychopathen zu tun haben“ meint er nur die beiden Brüder. Die Ehefrau aus Dörzbach nimmt er explizit aus, denn sie „ist die Frau, die ich liebe. Solange sie nicht Nein sagt.“

Der psychiatrische Gutachter hat erstmal nur wenige Fragen

Nachdem das Gericht vorerst keine Fragen mehr hatte, meldete sich der psychiatrische Gutachter Dr. Thomas Heinrich zu Wort: Er will vor einer tiefgehenderen Befragung des Beschuldigten noch die Zeugen abwarten. Einiges, was in den Schriftstücken von Bernd K. zu lesen ist, sei allerdings „schwer nachvollziehbar“ und könnte „Rückschlüsse auf seinen psychischen Zustand zulassen“. Allerdings interessiere ihn, was Bernd K. mit der Zerstörung seiner Identität meine? Das sei korrekt, der Ehemann aus Dörzbach habe seine Identität zerstört, meint Bernd K. „Er hat ständig versucht, mir sein Wertesystem überzustülpen“. Als Beispiel nennt er einen geplante Geburtstagsfeier mit 75 Gästen. Der Mann habe ihm zu Distelhäuser geraten. „Er hat versucht meinen Gästen vorzuschreiben, welches Bier sie trinken sollen. Meine Gäste trinken kein Distelhäuser.“ Und wieder der Satz: „Das ist eine Einschränkung meiner Grundrechte.“ Inwiefern die Empfehlung einer Biersorte ein Wertesystem oder eine Grundrechtseinschränkung ist, mag bis zur Befragung durch Dr. Heinrich dahingestellt bleiben. Immerhin berichtet Bernd K. auch über ein Gespräch mit dem Ehemann über das Thema Kinderwunsch, das mag – falls das Gespräch so stattgefunden haben sollte – ein Indiz dafür sein, dass ein recht vertrautes Verhältnis zwischen Bernd K. und dem Ehemann vorgelegen haben könnte.

Warum er angegeben hätte, Jude zu sein? Hier beruft sich Bernd K. auf das Grundrecht der Religionsfreiheit. Er habe nachgeforscht, es gebe jüdische Wurzeln in der Familie und es bete ohnehin jeder Christ zu Christus am Kreuz, also zu einem Juden. Der sich opfernde Christus mag gut zur Opferrolle passen, in der sich Bernd K. sieht.

Zu guter Letzt stellt Heinrich noch die Frage, warum sich Bernd K. selber als „jüdischen faschistischen Nationalsozialisten“ bezeichnet hat: „Es geht um die Termini“, also die Begriffe,  sagt Bernd K. Er definiert Faschismus als das Schutzverhalten einer Gesellschaft gegenüber Ausgestoßenen, weiterhin sei er Teil einer Nation und sozial kommt vom Sozialstaat – „dann ist es ein Sozialismus“.

Mit diesem Statement ist der erste Verhandlungstag beendet – die 12 geladenen Zeugen werden ab dem 21. Januar 2021 befragt.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 




Beschuldigter schickte laut eigener Aussage dickpics ins Krankenhaus

Skandal im Scheunenprozess: Der Beschuldigte Bernd K., ehemals in Dörzbach lebend, derzeit in der Psychiatrie Weinsberg untergebracht, legte beim Prozessauftakt am 08. Januar 2020 vor der zweiten großen Strafkammer beim Landgericht Heilbronn, ein Geständnis ab, dass er sowohl eine Scheune angezündet als auch E-Mails mit beleidigenden und bedrohenden Inhalt an mehrere Personen verschickt hat. Bernd K. wurde mit Fussfeseln ins Gericht geführt.

Nur noch in Hose und Rucksack dagestanden

Der 54-Jährige begründet es damit, dass die eine Familie aus Dörzbach sein Leben zerstört habe, weil sie seine komplette Lebensgrundlage als Ingenieur (Kundendaten, Eigentum) beschlagnahmt hätten. Er sei „nur noch in Hose und Rucksack“ dagestanden. Zuvor hat Bernd K. wohl jahrelang auf dem Anwesen der Familie gelebt und auch dort als Ingenieur gearbeitet.

In vollem Bewusstsein die Taten begangen

Er habe die Taten, betonte Bernd K., in vollem Bewusstsein durchgeführt, er sei nicht psychisch krank. Psychisch krank seien vielmehr die Brüder v.E. und die gehörten nach Bernd K.s Meinung eingesperrt.

Geheime Liebesbeziehung?

Der Beschuldigte hat laut eigenen Aussagen eine Beziehung mit der Ehefrau aus Dörzbach geführt. Diese habe rund 18 Monate  von 2018 bis 2020 gedauert. Nach 18 Monaten sei diese nach seinen Worten „Liebesziehung“ in die Brüche gegangen, nachdem er so genannte Dickpics [Anm. d. Red.: Penisbilder] an die Ehefrau geschickt hat, die der Ehemann anscheinend gesehen habe. Der Beschuldigte behauptete zudem, dass das Ehepaar eine Scheinehe führen würde, hierüber gäbe es wohl auch ein Dokument. Bislang hat lediglich der Beschuldigte vor Gericht ausgesagt. Inwieweit dieses Aussagen der Wahrheit entsprächen, darüber liegen derzeit noch keine Informationen vor.

Die Scheune habe Bernd K. angezündet, weil sich laut seinen Aussagen, dort sein Eigentum befunden habe. Die Familiehabe ihn aber daran gehindert, an sein Eigentum zu kommen. Die Scheune gehört jedoch nicht der Familie aus Dörzbach, sondern einem Bauern. Ob und warum das Eigentum von Bernd K. dort eingelagert worden ist, ist derzeit noch nicht bekannt. Bernd K. habe die Scheune mit seinem eigenen Hab und Gut abgefackelt, weil er eine Öffentlichkeit herstellen wollte, damit „die Wahrheit über die Familie“ berichten könne.

Die  besagte Familie war selbst nicht vor Ort am Prozessauftakt.

Es stehen noch mehrere Prozesstage an. Das Gericht will im Rahmen des Prozesses eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung  Bernd K. prüfen:

Donnerstag, 21. Januar 2021, 09 Uhr

Montag, 25. Januar 2021, 14 Uhr

Freitag, 12. Februar 2021, 13.30 Uhr

Donnerstag, 18. Februar 2021, 09.00 Uhr

Die Kammer hat den Beschuldigten, seinen Verteidiger, zwölf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

Dem Angeklagten wird vom Gericht Folgendes zur Last gelegt: „Dem Beschuldigten liegt insbesondere zur Last, er habe am 23. Juni 2020 in Dörzbach eine Scheune angezündet und dadurch mehr als 6.000 Euro Sachschaden verursacht. In der Folgezeit bis zum 13. Juli 2020 habe er diverse Bedrohungen und Beleidigungen kundgetan.
Hintergrund der Taten sei eine bei dem Beschuldigten bestehende psychiatrische Erkrankung, die womöglich dazu geführt habe, dass der Beschuldigte außerstande gewesen sei, nach vorhandener Unrechtseinsicht zu handeln. Daher sei zwar keine Strafe auszusprechen, jedoch im Sicherungsverfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen.“

Für Sie beim Prozess in Heilbronn dabei war: Matthias Lauterer




Verkehrsunfall mit Linienbus

Am Montag, den 23. November 2020, prallte der BMW eines 53-Jährigen in Dörzbach auf einen Linienbus. Der Busfahrer hatte gegen 19 Uhr in der Goldbachstraße zunächst einen an einer Bushaltestelle stehenden Fahrgast übersehen und hielt daher sein Gefährt erst kurz nach der eigentlichen Haltebucht an. Der 53-Jährige, der hinter dem Bus fuhr, konnte seinen Wagen nicht mehr rechtzeitig anhalten, sodass es zum Zusammenstoß kam. Dabei wurde der BMW-Fahrer leicht verletzt. Insgesamt entstanden Schäden in Höhe von knapp 11.000 Euro.

 

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Schwanz ab“ – Kommentatoren fordern teilweise drakonische Strafen

Die Kommentatoren auf unserer Facebook-Seite sind sich einig wie noch nie: Das Strafmaß von fünfeinhalb Jahren Haft, das das Landgericht Heilbronn im Falles des vielfachen Kindesmißbrauchs durch den eigenen Großvater in Dörzbach (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/07/30/gestaendnis-wirkt-sich-positiv-aus/

für angemessen hält, sei viel zu niedrig ausgefallen, ist einhellige Meinung. Das Rechtsempfinden wird von den Gefühlen geprägt, die eine solche Tat auslöst .

Kommentatoren fordern teilweise teils drakonische Strafen

Die einen verstehen das einfach nicht, andere fordern drakonische Strafen, von „Schwanz ab“ und „Aufhängen“ ist die Rede, beides Strafen, die es in unserem Land glücklicherweise nicht gibt.

Extreme Tat löst extreme Gefühle aus

Es ist leicht nachzuvollziehen, dass eine solche extreme Tat auch extreme Gefühle auslöst. Und selbst Herbert Reul, der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, hat sich vor zwei Jahren zu der bemerkenswerten Aussage „Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen“ hinreißen lassen. Selbstverständlich hat er das bald wieder relativiert, denn ein Innenminister, der das Rechtsstaatsprinzip durch ein „Rechtsempfinden“ ergänzen will, wäre untragbar.

Das „Rechtsempfinden“ ist ein Begriff, der mich an das „gesunde Volksempfinden“ erinnert: Ein Begriff, mit dem die Nazis jeglichem Terror den Anschein von Rechtstaatlichkeit geben wollten.

Anpassungsfähiges Rechtssystem

Das Gute an unserem Rechtssystem ist, dass es für einen Straftatbestand einen festgeschriebenen Strafrahmen enthält, der eine willkürliche Strafe verhindert. Genauso gut ist es, dass die Gesetze nicht für die Ewigkeit festgeschrieben sind und im parlamentarischen Verfahren an neue gesellschaftliche Gegebenheiten angepaßt werden können. So ist zum Beispiel der §175, der sogenannte „Schwulenparagraph“, nach mehreren Anläufen seit 1994 komplett gestrichen.

Kindesmissbrauch hat mittlerweile einen anderen Stellenwert bekommen in unserer Gesellschaft

Die Diskussionen nach Mißbrauchsfällen zeigen, dass die Gesellschaft offenbar dem Kindesmißbrauch inzwischen einen anderen Stellenwert zumißt, als das vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Bundesjustizministerin Lambrecht kündigte daher vor 2 Monaten einen Gesetzentwurf an, der für Kindesmißbrauch  härtere Strafen vorsieht. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass der derzeitige Strafrahmen – §176 des Strafgesetzbuchs spricht von bis zu 10 Jahren Haft – regelmäßig von den Gerichten nicht ausgeschöpft würde.

Ob es für eine nur schwer vorstellbare Tat wie den vielfachen Mißbrauch eines Kindes über Jahre hinweg, überhaupt eine „angemessene“ Strafe gibt?

Ein Kommentar von Matthias Lauterer zu dem Urteil im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch eines Großbaters an seiner Enkeltocher.




Dem Opfer wird psychologische Hilfe empfohlen – und was ist mit dem Täter?

5 Jahre und 6 Monate Haft erhielt der 63-jährige Großvater für den jahrelangen schweren sexuellen Missbrauch an seiner Enkelin. In 37 Taten – eine in Tateinheit mit Vergewaltigung (dabei wehrte sich das mittlerweile elfjährige Kind bewusst, der Großvater eetzte sich aber über diesen aktiv geäusserten Willen hinweg) sprach ihn das Landgericht Heilbronn am Donnerstag, den 30. Juli 2020, schuldig (wir berichteten)

Zu milde?

Wir erhielten zahlreiche Kommentare nach unserer Berichterstattung, dass das Urteil zu milde sei. Bei Elisabeth S. aus Künzelsau, die ihren Ziehenkel erwürgt hat, gab es ebenfalls viele solcher Meinungsäusserungen von unseren Lesern. Sie erhielt damals etwas mehr als zehn Jahre und wurde des Totschlags schuldig gesprochen.

In Amerika über 50 Jahre Haft möglich

In Amerika gibt es rein strafrechtlich ganz andere Möglichkeiten. Da können in manchen Bundesstaaten auch schon 16-Jährige 51 Jahre Haft für einen Mord bekommen, wie der Fall Cyntoia Brown zeigt. Das ist in Deutschland erst gar nicht möglich. Bei guter Führung ist eine Haftverkürzung um ein Drittel möglich. Man will sich gar nicht ausrechnen, wann dann der Großvater schon wieder auf freien Fuß käme.

Psychologische Unterstützung für das Opfer – und der Täter?

Richter Liebisch hat bei der Urteilsverkündung der Enkelin geraten, psychologische Unterstützung anzunehmen, um das Ganze zu verarbeiten. Das ist sicher richtig und wichtig. Aber bräuchte nicht auch der Großvater psychologische Hilfe? Ist nach ein paar Jahren Gefängnis alles erledigt für ihn? Warum gilt er laut dem Gutachter nicht als pädophil, wenn er jahrelang ein Kind sexuell sexuell missbraucht hat? Es sei keine psychische Störung feststellbar gewesen, urteilte das Gericht anhand von Gutachtern. Aber schon der klare Menschenverstand sagt doch, dass sein Verhalten nicht normal ist. Wer kann denn mit Gewissheit sagen, dass dieser Mann nach dem Haftaufenthalt sich nicht das nächste Opfer sucht?

Sicher: Das Verrückte am deutschen  Strafrechtssystem ist, dass sich psychische Störungen strafmildernd gewirkt hätten.

Im Fall Cyntoia Brown war das Mädchen damals so geschockt von dem Urteil über 51 Jahre, dass sie angefangen hat, über sich und ihre Taten nachzudenken. Sie hat sich geändert, hat einen Collegeabschluss gemacht im Gefängnis, obwohl sie einer harten Schwangerschaft entstammte mit einer alkohol- und drogenabhändigen Mutter. Nach 13 Jahren Haft reichte sie ein Gnadengesuch ein und begründete dem Governeur, warum sie fortan ein nützlicher Teil der Gesellschaft sein könne. Nach 14 Jahren kam sie frei. Und ist seitdem ein anderer Mensch. Ob der Großvater sich nach 5 Jahren Gefängnis gewandelt hat, bleibt abzuwarten.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann




Geständnis wirkt sich positiv aus

Das Landgericht Heilbronn fällte bereits am heutigen Donnerstag, den 30. Juli 2020, ein Urteil bezüglich des 63-jährigen Angeklagten, der seine Enkelin über Jahre in Dörzbach schwer missbraucht haben soll (wir berichteten). Ursprünglich sollte sich der Prozess bis Anfang August 2020 erstrecken.

Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte das Gericht nicht feststellen

Danach spricht das Gericht den Angeklagten in 37 Fällen von schwerem sexuellen Missbrauch – in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltung – an seiner Enkelin in den Jahren 2009 bis 2012 schuldig und verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte das Gericht nicht feststellen.

„Dem Angeklagten war das Unrecht seiner Taten bewusst“

Es habe keine Hinweise auf weitere psychiatrische Beinträchtigungen, Psychosen oder manifeste Erkrankungen gegeben. „Auch die geschilderten Verstimmungen waren nicht schwerwiegend“, so urteilte bereits der Gutachter Dr. Hans-Jörg Döring in der Hauptverhandlung. Dagegen stellte der Gutachter fest, dass dem Angeklagten „das Unrecht der Taten zu allen Tatzeitpunkten bewusst gewesen ist“ und er auch in der Lage gewesen sei, seine Handlungen zu steuern.

Opa vermeidet Blickkontakt

Auffallend war bereits zu Beginn des heutigen letzten Verhandlungstages: Während der Angeklagte den Gerichtssaal betrat, schaute die Enkelin ihren Großvater direkt an, bis dieser Platz nahm, dieser vermied den Blickkontakt mit seiner Enkelin jedoch gänzlich.

„Belastungen bleiben zeitlebens“

Leider, so der Vorsitzende Richter Liebisch bei der Begründung seines Urteils, sei dies kein untypischer Missbrauchsfall. So sei der Missbrauch an einem vermeintlichen sicheren Ort innerhalb der Familie über Jahre hinweg unbemerkt geschehen. So habe der Verurteilte das gemeinsame Rituale des Mittagsschlafes über Jahre ausgenutzt. Die Folgen seien gravierend für das Opfer, das nicht selten zeitlebens damit zu kämpfen habe. Auch die Enkelin habe daraus resultierend mit schulischen Probleme und Schlafstörungen zu kämpfen gehabt. Das Opfer schweigt oft jahrelang aus Angst, dass ansonsten die Familie daran zerbrechen könnte. Was das Opfer zunächst als vermeintlich normale Opa-Enkelin-Beziehung empfindet, kristallisiert sich im Laufe der Jahre als etwas Schlimmes heraus. Die Opfer, in dem Fall ein Kind, übernimmt die Mitverantwortung für die Taten, in dem Fall der Taten des Opas. Am Ende bleibt die Hoffnung, dass die „ganzen Belastungen weggehen, wenn der Opa stirbt“. Aber die Belastungen bleiben zeitlebens. Im Gegenteil: Das Öffentlichmachen mache zunächst einmal alles noch einmal schlimmer, da sich das Opfer noch einmal mit den Taten beschäftigen müsse.

Strafmildernd wirkte sein Geständnis

Strafmildernd habe sich das Geständnis ausgewirkt, dass der Opa in der Hauptverhandlung gemacht hat. Dadurch habe er seiner Enkelin eine Aussage vor Gericht erspart. „Bei allem, was Sie falsch gemacht haben, haben Sie doch eines richtig gemacht“, so Richter Liebisch. „Sie haben ein Geständnis abgelegt.“ Zudem sei der Lkw-Fahrer nicht vorbestraft. Dennoch habe er schwerwiegende Straftaten begangen mit gravierenden Folgen für das Opfer. Der schwere sexuelle Missbrauch erfolgte überdies ungeschützt.

Strafverfolgung einiger Taten eingestellt

Dem Angeklagten waren ursprünglich insgesamt 63 Taten zur Last gelegt worden. Die Strafverfolgung der Taten eins bis 13 und 50 bis 62 wurden jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, da diese nicht beträchtlich ins Gewicht fielen und ohnehin im Falle eines Schuldspruchs für alle Übergriffe eine Gesamtstrafe zu bilden sei. Die Anwältin der Nebenklage betonte dazu, dass es „viele weitere Straftaten“ gebe und hatte deshalb genausowenige Einwände gegen den Antrag wie der Verteidiger des Angeklagten.

Beim Schließen der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bemerkte der Vorsitzende Richter, dass weiterhin „keine Verständigung erfolgt ist“. Die Schlussplädoyers vor der Urteilsverkündung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Text: Sonja Bossert/Dr. Sandra Hartmann




Tödlicher Unfall beim Überholen

Auf der B19 zwischen Dörzbach und Hohebach scherte ein 31-jähriger Audi-Fahrer am Donnerstagnachmittag, den 23. Juli 2020, gegen 16 Uhr, aus, um einen LKW zu überholen. Dabei kollidierte er mit einem bereits in gleicher Richtung überholenden BMW eines 77-Jährigen. Durch die Kollision kam der BMW-Lenker zunächst nach links von der Fahrbahn ab. Von dort schleuderte der BMW über die Bundesstraße und fuhr gegen einen Baum. Dabei wurde der Mann in seinem Fahrzeug eingeklemmt. Er konnte von der Feuerwehr zunächst aus seinem Fahrzeug gerettet werden. Der 77-Jährige erlag jedoch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

Der Audi wurde auf den LKW abgewiesen. Hierbei verletzte sich dessen Lenker, sowie seine 7-Jahre und 5-Jahre alten Mitfahrerinnen leicht. Der 31-Jährige wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Der LKW-Fahrer blieb unverletzt. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf 20.000 Euro. Der Audi und BMW waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die B19 wurde für die Dauer der Rettungsmaßnahmen und der Unfallaufnahme bis auf Weiteres gesperrt. Zur Klärung des Unfallhergangs wurde ein Gutachter hinzugezogen.




Angeklagter streitet ab, „sexuelle Erfüllung nur bei Kindern zu finden“

Dörzbach: Dr. Hans-Jörg Döring, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Oberarzt am Klinikum Weißenhof in Weinsberg, erstellte ein Gutachten über den wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner Enkeltochter angeklagten Großvater. Am 10. Juni und am 22. Juni 2020 hat der Gutachter mit dem Angeklagten gesprochen. „Herr W. war offen hinsichtlich seiner Biografie“, erinnert sich der Psychiater. Er hätte eine glückliche Kindheit gehabt, keine Probleme in der Schule und schließlich eine Ausbildung zum Lkw-Fahrer gemacht. Mit 18 Jahren hätte er die erste Freundin gehabt und mit 19 seine spätere Ehefrau kennengelernt. „Das war auch die erste Frau, mit der er intim wurde“, erzählte Dr. Döring. Der Angeklagte hätte von einem normalen Familienleben in Rumänien erzählt, 1998 sei er nach Deutschland gezogen und hätte ein halbes Jahr später seine Frau und die Kinder nachgeholt. Sie hätten sich in Crailsheim niedergelassen, dort eine Wohnung gekauft, diese aber wieder verkaufen müssen – das hätte der Mann als „eine Niederlage in seinem Leben“ empfunden.

„Eine alkoholassoziierte Erkrankung gab es nicht.“

2018 hätte sich die Ehefrau von ihrem Mann getrennt, zuvor gab es immer wieder Streitereien wegen des Lebenswandels des gemeinsamen Sohnes, zu dem die Mutter immer gehalten hätte. „Zeugen sagten aber aus, dass er aggressiv und unbeherrscht war in Zusammenhang mit seinem Alkoholkonsum, der laut den Zeugen durchgehend vorhanden war – zumindest in der Zeit in Deutschland“, so Dr. Döring. Der Angeklagte hätte den Alkoholkonsum auch eingeräumt, eine „alkoholassoziierte Erkrankung ergab sich allerdings nicht“. Genausowenig sei es zu alkoholassoziierten Straftaten gekommen. Der Angeklagte habe nie seinen Führerschein wegen Alkohol verloren oder irgendwo Eintragungen gehabt. Dr. Döring schloss bei dem Angeklagten sowohl eine psychische Erkrankung als auch eine Alkoholabhängigkeit aus.

Inzest als „Ausdruck familiärer Problematiken“

Im Gespräch mit Dr. Döring habe der Angeklagte abgestritten, „sexuelle Erfüllung nur bei Kindern zu finden“. Eine Kernpädophilie bei dem Großvater hätte der Gutachter ebenso wenig feststellen können wie eine Nebenströmung. Es sei auch nicht ungewöhnlich, dass sexueller Missbrauch im familiären Umfeld vorkommt – eher seltener sei „der fremde, schwarze Mann“. Da der Angeklagte bei den Gesprächen mit dem Gutachter die Taten stets abstritt – das Geständnis kam erst später – war hier eine Beurteilung durch den Psychiater nicht möglich. „Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass diese Täter in ganz normalen, geordneten Verhältnissen leben“, so Dr. Döring. In der Literatur werde der Inzest als „Ausdruck familiärer Problematiken beschrieben“. Es gebe verschiedene Gründe, warum jemand zum Sexualstraftäter werde. Das sei beispielsweise Aggression und Ausübung von Macht. Der Angeklagte sei von seinen Angehörigen als rechthaberisch und bestimmend beschrieben worden – „was ich so nicht feststellen konnte bei der Exploration“. Hier ist „die Funktion des sexuellen Missbrauchs Machtausübung“. Dies hätte sich besonders beim letzten Übergriff gezeigt, wo „sich die Enkelin wehrt, er aber sie zum Analverkehr zwingt“.

„Dem Angeklagten war das Unrecht seiner Taten bewusst“

Es habe keine Hinweise auf weitere psychiatrische Beinträchtigungen, Psychosen oder manifeste Erkrankungen gegeben. „Auch die geschilderten Verstimmungen waren nicht schwerwiegend“, so Dr. Döring weiter. Dagegen stellte der Gutachter fest, dass dem Angeklagten „das Unrecht der Taten zu allen Tatzeitpunkten bewusst gewesen ist“ und er auch in der Lage gewesen sei, seine Handlungen zu steuern.

Strafverfolgung einiger Taten eingestellt

Dem Angeklagten waren insgesamt 63 Taten zur Last gelegt worden. Die Strafverfolgung der Taten eins bis 13 und 50 bis 62 wurden jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, da diese nicht beträchtlich ins Gewicht fielen und ohnehin im Falle eines Schuldspruchs für alle Übergriffe eine Gesamtstrafe zu bilden sei. Die Anwältin der Nebenklage betonte dazu, dass es „viele weitere Straftaten“ gebe und hatte deshalb genausowenige Einwände gegen den Antrag wie der Verteidiger des Angeklagten.  Damit schloss der Vorsitzende Richter die Beweisaufnahme und stellt noch zusätzlich fest, dass weiterhin „keine Verständigung erfolgt ist“. Im Anschluss folgten die Schlussplädoyers, von denen die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen wurde. Das Urteil soll voraussichtlich am Donnerstag, den 30. Juli 2020, fallen.




„Ich gehöre dir“

Die Sachverständige Dr. Marianne Clauß, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie an der Uni Tübingen, war als Sachverständige in dem Dörzbacher Missbrauchsprozess (wir berichteten) vom Heilbronner Landgericht angefordert worden. Clauß erstellte ein Gutachten über das mutmaßliche Opfer, das bei dieser Untersuchung 17,6 Jahre alt gewesen sei. „Das Mädchen hat einen ordentlichen Schulabschluss, sie ist sprachlich kompetent und hat keine kognitiven Einschränkungen“, so Dr. Clauß. Sie sei also aussagetüchtig. „Sie ist in der Lage, einen Sachstand wahrzunehmen, sich zu erinnern und eine gerichtsverwertbare Aussage zu machen“, so die Gutachterin weiter. Das mutmaßliche Opfer kenne sexuelle Abläufe, habe auch Erfahrung darin, aber ihre Aussage sei gespickt mit deliktspezifischen Abläufen zwischen Opa und Enkelin. „Ich habe keine Erkenntnisse, wo sie die herhat“, erklärte die Psychiaterin. Auch im Gespräch mit ihr habe das Mädchen die Tatabläufe zeitlich nicht eingrenzen können.

„Der Opa hat den Tod verdient“

Die Aussage des Mädchens habe sich entwickelt, stimme aber mit den Angaben aus der Vorvernehmung überein. Auch der Gutachterin gegenüber erwähnte sie, dass sie sich zuerst dem Freund mitgeteilt habe, der nach der Begegnung mit dem Fremden nachgehakt habe, ob sie etwa von ihrem Opa missbraucht worden sei. Das hätte sie dann bestätigt. Zuvor hätte es aber bereits eine gewisse Sensibilisierung durch die Mutter gegeben, die ihr mitgeteilt habe, dass der Opa eine neue, wesentlich jüngere Partnerin hätte. Dabei hätte die Enkelin erste Andeutungen über die mutmaßlichen Taten des Großvaters gemacht. Und irgendwann im Verlauf dieser Entwicklung hätte das Mädchen auch den Satz gesagt: „Der Opa hat den Tod verdient“. Deshalb auch sei ihre Aussage nicht spontan gewesen. Dennoch könne die Gutachterin keine Beeinflussung des mutmaßlichen Opfers durch den Freund oder die Familie feststellen.

„Das weiß ich nicht mehr.“

Auch der Psychiaterin gegenüber berichtete das Mädchen, dass die Handlungen des Opas immer gleich abgelaufen seien. „An Einzelheiten kann sie sich nicht so erinnern“, sagte Dr. Clauß. Das könne aber durchaus sein bei rituellen Handlungen. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers sei ungeordnet und sprunghaft gewesen und erst bei Nachfragen in eine Reihenfolge gebracht worden. Sie sei immer bei ihren unklaren Aussagen geblieben und hätte öfter gesagt „Das weiß ich nicht mehr.“ Auch Details habe sie kaum genannt. Sie hätte ihre Aussage zwar nur mangelhaft konkretisiert, aber eine Konstruktion hätte die Psychiaterin ebenfalls nicht feststellen können. „Sie schilderte auch ihre Angst und Einschüchterung, gerade als es gewaltsam wurde, und berichtete von einem Leistungseinbruch in der Schule“, so Dr. Clauß.

„Ich gehöre dir.“

Nach den Handlungen hätte sie ein „unangenehmes Gefühl im unteren Bereich“ gespürt, erzählte das Mädchen der Psychiaterin. Dass es kaum Verletzungen gebe bei so einem Übergriff sei möglich, so Dr. Clauß, da dies laut Rechtsmedizin, bei der sie nachgehakt habe, ein dehnbarer Bereich des Körpers sei. Auch Dr. Clauß erzählte sie, dass sie dachte, „das sei normal, ein Opa macht das mit seinen Enkeln so.“ Zudem hätte der Opa die Enkelin und sich auf eine Ebene gestellt und immer wieder gesagt: „Ich gehöre dir.“ Zuerst als kleineres Mädchen habe sie die Handlungen nicht verstanden, später habe sie sich aus Angst vor weiteren Übergriffen von ihrem Opa zurückgezogen. Dennoch hätte die Enkelin die Schuld auf sich genommen – das sei laut Dr. Clauß Opferspezifisch. Insgesamt bewertete Dr. Clauß die Aussage des Mädchens als erlebnisbezogen und augrund der „guten Konstanz und Verwertbarkeit“ als nicht dem Reich der Phantasie entnommen.

Text: Sonja Bossert




Mit Opa Pornos geschaut

Bei dem Missbrauchsprozess gegen einen Opa, der in Dörzbach jahrelang seine Enkelin missbraucht haben soll, sagte am Dienstag, den 28. Juli 2020, Polizeioberkommissar K. vom Kommissariat Künzelsau vor der 15. Großen Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn aus. Er war der erste Polizeibeamte, der das mutmaßliche Opfer im Beisein einer Kollegin am 15. November 2019 vernommen hat. Bei dieser Vernehmung schilderte die Enkelin, was ihr Opa ihr angetan haben soll und berichtete von weiteren Vorfällen – beispielsweise in einer Garage.

„Es fiel ihr am Anfang schwer, sich zu offenbaren und sie wirkte eingeschüchtert“, erinnert sich der Polizist. „Sie erweckte aber einen glaubwürdigen Eindruck.“ Zuvor habe sich das Mädchen ihrem Freund offenbart, als sie mit ihm gemeinsam auf der Straße einem fremden Mann begegnet seien, vor dem sie sichtlich Angst gehabt hätte. Der Mann habe sie an ihren Opa erinnert. Ihr Freund hakte nach und stach in ein Wespennest. „Das brachte alles ins Rollen.“ Der bereits in den Verhandlungstagen zuvor erwähnte Chatverlauf zwischen der Mutter und dem Mädchen war von einem Polizisten mit rumänischen Wurzeln, der auch eingetragener Dolmetscher ist, übersetzt worden.

„Das war ein herausragendes Ereignis“

Die Taten seien wie ein Ritual abgelaufen. „Opa und Enkelin haben sich zum gemeinsamen Mittagsschlaf zurückgezogen“, berichtete K.. Dabei sei Musik gelaufen, der Großvater habe das Mädchen berührt, gestreichelt und schließlich anal penetriert. Sie hätte auch seinen Penis angefasst. Schmerzen hätte sie keine verspürt. Die genaue Anzahl der Vorfälle konnte das Mädchen bei der Vernehmung nicht benennen, sie erzählte aber, dass sie dachte, ein solches Verhalten wäre zwischen Opa und Enkel normal. Erst beim letzten Übergriff, als sie bereits zehn oder elf Jahre alt gewesen sei, hätte sie sich gewehrt und dabei hätte der Opa erstmals Gewalt angewandt. „Das war ein herausragendes Ereignis“, erinnert sich K. Danach habe die Enkelin versucht, den Kontakt zu ihrem Großvater zu vemeiden.

„Das ist unser Geheimnis“

Laut K. konnte sich das Mädchen auch daran erinnern, dass sie einmal mit ihrem Opa Pornos angeschaut habe, als die Oma nicht anwesend war.Dabei sei es aber zu keinen weiteren Handlungen gekommen. Haupttatort sei die Wohnung der Großeltern in Dörzbach gewesen, jedoch gab es auch einen Vorfall in einer Garage, der von einem Nachbarn unterbrochen worden sei. Diesen Vorfall konnte die Enkelin allerdings nicht genauer beschreiben. Sie erinnert sich aber, dass der Opa ständig Körperkontakt gesucht und sie zu küssen versucht hätte, wenn die Oma nicht da gewesen sei. Er hätte immer wieder zu ihr gesagt: „Das ist unser Geheimnis.“ Drohungen hätte er aber keine ausgesprochen.

Test: Sonja Bossert