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BAGeno-Schließung „großer Verlust für die Gemeinde“

Nachdem diverse Bürger:innen ihr Bedauern bezüglich der Schließung des BAGeno-Standortes in Dörzbach bekundet hatten (wir berichteten), hat nun auch Dörzbachs Bürgermeister Andy Kümmerle GSCHWÄTZ gegenüber Stellung zu der Schließung genommen:

„Die Schließung der BAGeno Filiale in Dörzbach ist ein großer Verlust an Kaufkraft/Infrastruktur für die Gemeinde, das Jagsttal und Umgebung“, betont er. Auf Nachfrage, ob die Gemeinde Dörzbach Interesse am Kauf des Grundstückes samt Gebäuden habe beziehungsweise ob es hier bereits Verkaufsgespräche gegeben habe, antwortet Kümmerle: „Um weitergehende Planungen/Nutzungen/Ideen zu erstellen sind die Information der Schließung noch zu frisch.“

Dennoch seien die Bedingungen hierfür derzeit vorteilhaft, denn: „Die Gemeinde Dörzbach befindet sich seit diesem Jahr im Städtebaulichen Sanierungsgebiet. Das BAGeno Gelände/Gebäude befinden sich in diesem Sanierungsgebiet. Durch die Generierung der  Städtebaulichen Fördermittel gibt es sicherlich viele gute Möglichkeiten und Ideen einer künftigen Nutzung des Areals,  die ich jedoch zu aller erst mit der BAGeno intern besprechen möchte.“

Das Areal umfasst, wie bereits berichtet, mehrere Gebäude und befindet sich am Ortsausgang Richtung Klepsau, unweit des Edeka-Supermarktes.

 




„Jeder Tropfen zählt“ jetzt auch in Dörzbach

Das Projekt zur Sammlung und Verwertung von Speiseöl und -fetten geht im Hohenlohekreis in die zweite Runde: Nach Öhringen wurde nun auch Dörzbach mit einem Sammelcontainer von „Jeder Tropfen zählt“ ausgestattet. Darin können alle Bürger:innen  der Gemeinde Ölreste aus Konserven oder übrig gebliebenes Bratfett abgeben. Der Clou dabei: Alle Teilnehmer tragen dazu bei, dass aus ihrem Altfett umweltfreundlicher Bio-Kraftstoff gewonnen werden kann. Das geht ganz einfach: Ab diesem Wochenende finden alle Haushalte die grünen Sammelflaschen vor ihrer Haustür. Sind sie gefüllt, können die Flaschen am Automaten auf dem Parkplatz von EDEKA Frischemarkt Geiger abgegeben werden.

Sogar Stuttgart ist angetan

Das erste Modellprojekt in Baden-Württemberg zieht auch außerhalb des Hohenlohekreises viel Aufmerksamkeit auf sich. Sogar in Stuttgart ist man angetan. Umweltstaatssekretär Andre Baumann betont: „Altspeisefette und besonders Altspeiseöle landen in den Haushalten noch viel zu häufig im Küchenabfluss. Dort können sie Verstopfungen im Kanalnetz oder Störungen in den Kläranlagen verursachen. Gleichzeitig steht das energiereiche Material nicht mehr für eine ökologisch sinnvolle Kreislaufführung zur Verfügung. Einfache und bürgerfreundliche Sammelsysteme hierfür fehlen bislang weitgehend. Den Modellversuch im Hohenlohekreis zur Sammlung und hochwertigen Verwertung von Altspeisefetten und Altspeiseölen aus privaten Haushalten verfolge ich daher mit großem Interesse. Sollte der Modellversuch erfolgreich verlaufen, wird ein derartiges Sammelsystem viele Nachahmer im Land finden. Davon bin ich überzeugt.“

Verstopfunge im Kanalnetz durch Altfette aus Küchen

Nach dem Projektstart im Oktober 2021 in Öhringen ist Dörzbach nun die zweite Gemeinde, die im Hohenlohekreis an „Jeder Tropfen zählt“ teilnehmen wird. „In der Jagsttalgemeinde wollen wir sehen, ob das Projekt bei den Bürgerinnen und Bürgern in ländlichen Regionen ebenso gut ankommt, wie beim Pilotprojekt in der Großen Kreisstadt“, erklärt der Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis Sebastian Damm die Auswahl des neuen Standortes. In Öhringen wurden in den ersten sechs Monaten im Durchschnitt pro Kopf rund 0,2 Kilogramm Speiseöl und -fett gesammelt. „Damit liegen die Öhringer im Vergleich zu anderen Orten außerhalb des Hohenlohekreises sogar über dem Durchschnitt“, freut sich Christian Hilbert. Er vertritt die Firma „Jeder Tropfen zählt“, die das Projekt umsetzt. „Wir hoffen natürlich, dass die Sammlung in Dörzbach ebenso erfolgreich anläuft.“

Bio-Kraftstoff

Roland Weissert, Geschäftsführer der EDi Energie-Direkt Hohenlohe GmbH, ist der Bio-Kraftstoff-Pionier im Hohenlohekreis und Initiatior des Projekts. Für ihn steht fest: „Jede neue Sammelstelle trägt dazu bei, dass aus bestehenden Rohstoffen Kraftstoff hergestellt werden kann, der die Umwelt zwischen 70% und 90% weniger mit CO2 belastet, als fossiler Diesel. Diese Möglichkeit müssen wir nutzen.“

Auch der neue Projektpartner Veolia – der sich seit Jahrzehnten als global agierendes Unternehmen für die ökologische Transformation stark macht – sieht das Projekt als wichtigen Innovationsbaustein. „Veolia arbeitet lokal an vielen Standorten mit langjähriger Erfahrung, umfangreichen technischen und personellen Ressourcen”, so Andreas Reise, Betriebsleiter des Veolia-Standortes in Bretzfeld. „Wir setzen auf zukunftsorientierte, wegweisende Projekte. Immer mit dem Ziel, den Einsatz bestehender Lösungen zu beschleunigen, zu erweitern, und Lösungen für die Probleme von morgen zu schaffen. ,Jeder Tropfen zählt‘ passt als Klimaschutzprojekt ideal zu unser Philosophie – deshalb freue ich mich, das Projekt im Hohenlohekreis mit voller Energie und Tatkraft zu unterstützen.“

„Ich bin davon überzeugt, dass die Dörzbacher das neue Angebot mit Begeisterung annehmen werden“, so Dörzbachs Bürgermeister Andy Kümmerle.

„Gleich als zweite Gemeinde bei ,Jeder Tropfen zählt‘ mitmachen zu dürfen, ist eine tolle Sache. Das Projekt macht deutlich, wie leicht sich Umweltschutz und Nachhaltigkeit in den Alltag jedes Einzelnen integrieren lassen. Ich bin davon überzeugt, dass die Dörzbacher das neue Angebot mit Begeisterung annehmen werden“, so Dörzbachs Bürgermeister Andy Kümmerle.

Dörzbacher Feuerwehr verteilt an alle Haushalte grüne Kunststoffflaschen zum Befüllen

Als weiterer Unterstützer der Aktion ist die Dörzbacher Feuerwehr am Wochenende und kommende Woche voll im Einsatz. Die Mitglieder verteilen an alle Haushalte der Gemeinde grüne Kunststoffflaschen, die befüllt und anschließend am neu aufgestellten Automaten am EDEKA Frischemarkt Geiger in der Max-Planck-Straße 1 in Dörzbach abgegeben werden können. Im Gegenzug gibt der Automat eine leere Flasche für die weitere Sammlung von Speisefett und -öl zurück. Wer fleißig sammelt und mehr als einen Sammelbehälter benötigt, kann sich an die Gemeinde Dörzbach oder das Team von EDEKA Frischemarkt Geiger wenden.

Weitere Informationen zum Projekt gibt es am Samstag auf dem Maifest am Stand von „Jeder Tropfen zählt“, oder im Internet unter www.jedertropfenzaehlt.de.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises

 




NVH-Bus die Böschung hinuntergefahren – ein Verletzter

Aus bisher unbekannter Ursache verunglückte am heutigen Freitag, 17. Dezember 2021, gegen 6 Uhr morgens ein Bus des Nahverkehrs Hohenlohe.

B19-Abzweigung zwischen Hohebach und Ailringen

Der Bus fuhr, von Ailringen kommend, quer über die B19, rutschte danach eine mehrere Meter hohe Böschung hinunter und bleib in einem Acker liegen. Der 56-jährige Fahrer wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Weitere Verletzte gab es glücklicherweise nicht: Passagiere waren nicht an Bord.

Es wird mit einem Schaden im sechsstelligen Bereich gerechnet, am Bus entstand Totalschaden.

 

Text: Matthias Lauterer

Quelle: Feuerwehr Krautheim

Quelle: Feuerwehr Krautheim

 




Das Anzünden des Schlosses stünde weiterhin zur Debatte, Richterin Bezold ist es daher „unwohl“

Am Donnerstag, den 25. Februar 2021, wurde das Urteil im „Dörzbacher Scheunenbrand-Prozess“ (GSCHWÄTZ berichtete) gesprochen. Bernd K. wurde zur Last gelegt, eine Scheune angezündet sowie in diesem Zusammenhang vielfache Beleidigungen und Bedrohungen ausgesprochen zu haben. Es war zu „ergründen, ob eine psychische Erkrankung vorliegt“, so das Gericht.

Gericht spricht von „Wahngebilde“

Das Gericht erkannte eine psychische Krankheit und ordnete daher eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an, da es dem Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich in der psychiatrischen Beurteilung gefolgt ist, dass die Taten krankheitsbedingt seien und Bernd K „alle Beteiligten in sein Wahngebilde einbezogen hat“.

Das Gericht fasst zusammen, dass sich das Verhalten von Bernd K. Anfang 2019 zu verändern begann, er wurde aggressiver und feindseliger gegen Menschen und startete „wegen Kleinigkeiten zunächst verbale Aktionen gegen Beteiligte“, unter anderem gegen den Hausmeister des Vermieters. Einen Grund für diese Veränderung nannte das Gericht nicht, möglicherweise lag der Auslöser in der beruflichen Sphäre.

Beziehung zerbrochen

Die Beziehung zur Ehefrau seines Vermieters ging an diesem Verhalten zugrunde und sie zog sich ohne ein klärendes Gespräch zurück. Als Provokation sandte Bernd K. das obszöne Foto an seine ehemalige Geliebte, wodurch diese den Kontakt völlig abbrach. Darauf begann Bernd K. „gegen die Frau und alle, die ihr zur Seite stehen, aus allen Rohren zu schießen.“ Es folgte die fristlose Kündigung der Wohnung, die Mitnahme der Möbel des Vermieters, die Sicherung von Bernd K.s Motorrädern durch den Vermieter. „Wohnsitzlos – beziehungslos – arbeitslos“ sei er damals gewesen, resümiert die Richterin. Ein längerer Klinikaufenthalt in Tauberbischofsheim folgte.

Chance eines Neuanfangs nicht genutzt

Mit der Hilfe der Betreuerin R., die ihn nach der Entlassung aus dem Krankenhaus unterstützte, habe Bernd K. die Chance auf einen Neuanfang gehabt. Diverse finanzielle Probleme waren von R gelöst worden, auch der Austausch der gegenseitig einbehaltenen Gegenstände war in die Wege geleitet. Diese Chance hat Bernd K. vertan: „Die Geschehnisse verarbeitet er wahnhaft“, sagte Richterin Bezold, „Er beginnt einen Privatkrieg gegen alle, die nicht auf seiner Seite stehen.“ Seine Bekannten hätten für ihn „gewechselt von Freund zu Feind“.

Ein „Manifest“

Richterin Bezold zitiert einige Sätze aus Kapitel 13 (!) eines mehrere hundert sSeiten langen Schreibens an das Gericht. Dort lässt sich Bernd K. über seine Vorhaben aus, spricht mit militärischer Sprache von „Partisanenkrieg“ und „Kampfzone“ und davon, dass auch das Schloss angezündet werden könne. Für seine Betreuerin plant er ein „abgespecktes Programm“. Es wird einem kalt, wenn man das hört und man fühlt sich an „Manifeste“ erinnert, wie sie Attentäter verfassen.

Sachverständiger spricht von „hypomanische Störung“

Der Sachverständige Dr. Thomas Heinrich erkennt eine „hypomanische Störung“ bei Bernd K. und „bei allen Taten eine erheblich verminderte Steuerung“, auch seien weitere Taten zukünftig nicht ausschliessbar. Damit wären die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben.

In der rechtlichen Würdigung folgt das Gericht dem Sachverständigen. Bernd K. habe die Taten zugegeben, sowohl in der Verhandlung als auch in seinen Schreiben an das Gericht. Eine Verurteilung nach dem Strafrecht käme nach dem Gutachten des Sachverständigen, dem mehrhundertseitigen Schreiben und aufgrund der „Gefährdungsprognose“ nicht in Betracht. Entgegen dem Plädoyer des Verteidigers sieht das Gericht die Taten von Bernd K. als „noch nicht abgeschlossen“ an. Das Anzünden des Schlosses stünde weiterhin zur Debatte, Richterin Bezold ist es daher „unwohl“. Sie verweist nochmals auf die von Bernd K. verfassten Schriftstücke und Mails und stellt fest, dass „sein Wahnsystem immer größer geworden“ sei – Politiker, die Klinik, den Sachverständigen habe er in das Wahnsystem eingeschlossen.

Fehlende Krankheitseinsicht, bisher Behandlung verweigert

Vor dem Hintergrund, dass Bernd K. wegen fehlender Krankheitseinsicht bisher unbehandelt geblieben ist, kann das Gericht keine Möglichkeit zur Aussetzung auf Bewährung erkennen.

Richterin Bezold rät Bernd K., „wenigstens den Versuch einer Behandlung zu machen“, vor allem wegen seiner Lebensperspektive und schließt die Sitzung.

Bernd K. sorgt für ungewöhnliches Ende der Verhandlung

Bernd K. ergreift noch einmal das Wort und will der Richterin „auch etwas mitgeben“: Zum einen den Rat, während der juristischen Ausbildung auch mal ein „berufsbegleitendes Praktikum“ zu machen, zum anderen weitere „222 Seiten gehobene Literatur“, wie er es ausdrückt. Richterin Bezold verweist mit sichtlich gequältem Gesichtsausdruck darauf, dass das Verfahren bereits abgeschlossen sei, auch sein Anwalt wirkt auf Bernd K. ein. Niemand will das dicke Schriftstück in die Hand nehmen. Also verkündet Bernd K., dass er dann auch dieses Schriftstück an die Staatsanwaltschaft München weitergeben werde.

Wie geht es mit Bernd K. weiter ?

Zunächst hat Bernd K. die Möglichkeit, innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einzulegen. In einer Revision wird allerdings der Fall nicht noch einmal aufgerollt, es wird nur auf Rechtsfehler des Gerichts geprüft. Sollte das Revisionsgericht Rechtsfehler erkennen, kann das Verfahren vor einer anderen Kammer des Landgerichts noch einmal beginnen.

Bernd K.s Anwalt, Michael Donath, zitiert eine Statistik, dass die Dauer solcher Unterbringungen im Schnitt 5 – 6 Jahre andauert, je nach Behandlungserfolg. Im Falle eines Strafprozesses hätte aufgrund der Vergehen, vor allem da die Brandstiftung nicht vollendet war, die Möglichkeit bestanden, dass Bernd K. nicht einmal zu einer Haftstrafe oder zumindest zu einer Haftstrafe zur Bewährung verurteilt worden wäre.

Text: Matthias Lauterer




Vernehmung der vermutlichen Hauptbelastungszeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Nehmen wir einmal an, der Dorfbäcker hätte eine Wohnung in seinem Haus an einen alleinstehenden Herrn vermietet. Im Verlauf des Mietverhältnisses gäbe es Probleme mit dem Mieter und es käme das Gerücht auf, der Mieter hätte ein Techtelmechtel mit der Bäckerin. Und im Anschluss käme es zu Beleidigungen, Drohungen und letztendlich zur Gewalt gegen Sachen.

Man kann dann davon ausgehen, dass die Polizei nach einer Strafanzeige des Metzgers, zum Beispiel wegen Nachstellung und Sachbeschädigung, ein standardisiertes Verfahren – so nannte es der Zeuge Z – einleiten würde, das möglicherweise eingestellt oder mit einem Strafbefehl beendet würde.

Massiver Einsatz juristischer Mittel

Ganz anders im Fall des „Dörzbacher Scheunenbrands“ (GSCHWÄTZ berichtete), wo Ähnliches nicht der Familie des Bäckers, sondern einer zumindest regional bekannten Rechtsanwaltsfamilie passiert ist. Schwere juristische Mittel werden bemüht, die dem Bäcker vielleicht gar nicht eingefallen wären: Mehrere Strafanzeigen gegen den „alleinstehenden Herrn“, gemeint ist Bernd K., von Seiten der Rechtsanwaltsfamilie, ein gerichtliches Kontaktverbot und eine Einweisung in psychiatrische Behandlung. Zu guter Letzt bis hin zum Sicherungsverfahren vor dem Landgericht, das klären soll, ob Bernd K. längerfristig in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden soll.

Auf einer Art Kreuzzug

Zugegeben, ein wenig komplexer als das Bäckerbeispiel ist das Geschehen rund um Bernd K. schon. Er hat bereits am ersten Verhandlungstag alle Tatvorwürfe zugegeben und hat immer wieder angedeutet, dass er davon überzeugt ist, noch diverse Asse im Ärmel zu haben, um seinem ehemaligen Vermieter und weiteren in der Gegend bekannten Persönlichkeiten auch in Zukunft noch zu schaden. Während der Verhandlung erweckt Bernd K. immer wieder den Eindruck, dass er auf einer Art Kreuzzug gegen einige Personen ist, den er gerne noch weiterführen würde.

Hauptzeugin wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen

Ausgerechnet die wichtigste Zeugin, die mutmaßliche Geliebte von Bernd K., wurde in nichtöffentlicher Sitzung vernommen. Die schutzwürdigen Interessen der Zeugin seien höher zu bewerten als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, eine detailliertere  Begründung gibt das Gericht nicht. Diese Abwägung entspricht dem §171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Ob eine Begründung, die kaum über das Zitat des Gesetzestextes hinausgeht und nicht auf die Gegebenheiten des Prozesses eingeht, dem Sinn des §174 GVG: „Bei der Verkündung ist in den Fällen der §§ 171b, 172 und 173 anzugeben, aus welchem Grund die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden ist“ entspricht?

Hohes öffentliches Interesse an der Aufklärung der Behauptungen von Bernd K. vorhanden

Die fehlende Begründung, warum das Gericht zu dieser Abwägung gekommen ist, hinterlässt ein „Gschmäckle“: Schließlich hat Bernd K. am ersten Verhandlungstag durchaus Behauptungen aufgestellt, die möglicherweise auf ein „wichtiges Geschäfts-, Betriebs-, Erfindungs- oder Steuergeheimnis“ oder auf ein „privates Geheimnis“ (§172 GVG) schließen lassen. Für die Aufklärung dieser Behauptungen besteht durchaus ein sehr hohes öffentliches Interesse. Die Familie steht derzeit ganz besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Da ausgerechnet der Ehemann der Zeugin die Polizei informiert hat und er durch sein politisches Amt selbst im öffentlichen Interesse steht, sollte ein besonders hohes öffentliches Interesse gegeben sein. Außerdem war die Zeugin mit einem erfahrenen Anwalt als Zeugenbeistand erschienen, der an einzelnen heiklen Stellen durchaus hätte eingreifen können bei einer öffentlichen Vernehmung.

In einigen Fällen sexuellen Missbrauchs werden intimste Details öffentlich angesprochen – ob es in diesem Verfahren verhältnismäßig war, die Öffentlichkeit auszuschließen, ist hinsichtlich solcher Verfahren mehr als fraglich.

Einschlägiger Strafregistereintrag

Am fünften und letzten Verhandlungstag verkündete das Gericht, dass möglicherweise nur eine versuchte Brandstiftung und keine vollendete Brandstiftung vorliegt – damit könnte eine Haft vom Tisch sein. Auch teilte das Gericht mit, dass Bernd K. bereits einen einschlägigen Strafregistereintrag hat: Bereits im Jahre 2016 wurde er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen übler Nachrede verurteilt. Wie im aktuellen Fall hatte er auch damals über Facebook Behauptungen über eine Person verbreitet. Die Höhe des vom Gericht angesetzten Tagessatzes lässt darauf schließen, dass Bernd K. damals nicht allzu gut verdient hat.

Der öffentliche Teil der Verhandlung endet damit, dass Richterin Bezold der Öffentlichkeit erklärt, dass aufgrund der nichtöffentlichen Zeugenaussage auch die Schlussworte von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Beschuldigtem nicht öffentlich sind. Was die vermeintliche Hauptbelastungszeugin ausgesagt hat, das erfährt die Öffentlichkeit nicht.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




„Kleinbürgerliche Scheiße“

Am vierten Verhandlungstag des Dörzbacher Scheunenbrandprozesses ( GSCHWÄTZ berichtete ), in dem es darum geht, ob der Beschuldigte Bernd K. in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wird, wurde nochmals ein Polizeibeamter als Zeuge vernommen: Z., ein Beamter des lokalen Polizeipostens in Krautheim war mit der Eskalation vertraut. Er nahm bereits die erste Anzeige gegen Bernd K. auf und inspizierte auch die Brandstelle.

Doch keine vollendete Brandstiftung?

Z. ist auf die Bearbeitung von Brandfällen und für die Beurteilung von Bränden speziell ausgebildet. Auf die Frage der Staatsanwältin ist er sich daher sicher: „Der Brand ist ja nicht ausgebrochen“ und „die Pfosten haben nicht selbständig gebrannt“. Michael Donath, der Anwalt von Bernd K., hatte bereits vorher versucht, eine derart deutliche Aussage von anderen Zeugen zu bekommen – eine Aussage, die für die Entscheidung des Gerichts wichtig ist, dann damit liegt möglicherweise keine vollendete Brandstiftung vor.

Mindestens 4 Strafanzeigen gegen Bernd K.

Z. berichtet von vier Strafanzeigen gegen Bernd K., von denen er Kenntnis hat. Erstmals habe er sich am 29. Mai 2019 mit Bernd K. beschäftigt aufgrund eines Telefonats mit dem Vermieter von Bernd K., der ihm über das Autotelefon mitteilte, dass es eine bedrohende Nachricht gebe. Er habe zusammen mit einem Kollegen den Vermieter aufgesucht und dort auch die Ehefrau des Vermieters „aufgelöst“ vorgefunden. Dort habe er die MMS-Mitteilung erstmals gesehen, in der unter anderem zu lesen ist: „Torpedorohre sind geflutet und erwarten Feuerbefehl“. Auch von „faschistoiden Treiben“ des Vermieters ist die Rede. Und zu guter Letzt habe er da auch die „obszönen Bilder“ erstmals gesehen.

Zur eventuellen Beziehung keine Information

Ob es tatsächlich eine Beziehung zwischen der Ehefrau des Vermieters und Bernd K. gab, konnte Z. nicht sagen: Der Vermieter sei  „ausweichend“ gewesen, habe „nicht nein gesagt, aber auch nichts bestätigt“. Auch beim anschließenden Besuch bei Bernd K. habe er zu einer möglichen Beziehung der Ehefrau aus Dörzbach nichts weiter gefragt. Die Richterin ist erstaunt. Bei diesem Besuch wollte sich Bernd K. nicht äußern, habe aber doch viel „erzählt“. Z. habe „nicht den Eindruck gehabt, dass K. verwirrt ist.“ Allerdings sei Bernd K. bei einigen Bundeswehrerzählungen vielleicht übers Ziel hinausgeschossen, die habe Z. angezweifelt.

Strafanzeige wegen Nachstellung

In der Folgezeit gab es weitere Mails von Bernd K. an eine große Zahl von Adressaten, eine weitere Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft durch die angebliche Geliebte mit dem Vermerk „Er hört nicht auf“ folgten. Am 11. Juli 2021 fertigte Z. eine weitere Strafanzeige der Familie aus, diesmal wegen „Nachstellung“. Noch am selben Tag suchte Z. Bernd K. ein zweites Mal auf und wies ihn auf Konsequenzen wie zum Beispiel eine Zwangsräumung hin. „Er hätte noch einiges loswerden müssen“, berichtet Z von der Reaktion Bernd Ks. K habe aber „nicht den Eindruck erweckt, psychisch krank zu sein“. Dies sei der letzte persönliche Kontakt zu Bernd K. gewesen.

Zeuge stellt selber Strafanzeige gegen Bernd K.

Als Bernd K. den Polizeibeamten Z in einem Kommentar auf den facebook-Seiten vom GSCHWÄTZ in Zusammenhang mit Faschismus und dem Naziregime bringt, erstattet er selber Anzeige gegen Bernd K.. Es ist ihm bei der Aussage anzumerken, dass es ihn heute noch emotional stark mitnimmt, mit Nazis verglichen zu werden: „Nazi  ist zuviel“. Dieses Verfahren wird später eingestellt werden.

Auszug aus den facebook-Kommentaren von Bernd K.

Am 21. Juli hat Z. eine weitere Strafanzeige des Vermieters gegen Bernd K. bearbeitet, die „Möbelgeschichte“, also die Mitnahme der Möbel aus der Wohnung. Er habe Bernd K. einen Anhörungsbogen geschickt, aber keine Antwort erhalten. Da er sich wegen seiner eigenen Strafanzeige als befangen ansieht, habe er den Fall nach Heilbronn abgegeben.

Weitere Strafanzeige wegen Unterschlagung

Z. berichtet von einer weiteren Strafanzeige aus dem Dezember 2019 gegen Bernd K., durch eine Leasing-Bank, bei der Bernd K. die Raten nicht mehr bezahlt habe. Man habe das betreffende Fahrzeug aufgefunden und an die Leasinggesellschaft zurückgeführt.

Verwirrende Fragen von Bernd K.

Bernd K. unterstellt dem Zeugen Z. eine „Bevorteilung im Amt“: Ein angeblich gestohlenes Auto in einer angeblich illegalen Werkstatt spielt dabei eine Rolle, das Z. allerdings unbekannt ist. Bernd K droht dem Zeugen: „Das wird alles noch Thema werden.“ Auch verwundert es Bernd K., dass seine Briefe ans Krankenbett seiner angeblichen Geliebten in die Hände der Polizei gekommen seien – das gerichtliche Kontaktverbot hat er offenbar nicht zur Kenntnis genommen.

Befragung der Hauptzeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Nachdem der Zeuge Z. entlassen ist, wird die Zeugin C., die vorgebliche Geliebte von Bernd K., hereingerufen. Sie erscheint mit ihrem Rechtsanwalt als Zeugenbeistand und macht einen gesundheitlich angeschlagenen Eindruck. Auf ihren Antrag entscheidet das Gericht, die Öffentlichkeit auszuschließen, da es die schutzwürdigen Interessen der Zeugin als höher ansieht als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.

Text: Matthias Lauterer

Auszug aus den facebook-Kommentaren von Bernd K.

 




Wer ist eigentlich dieser Bernd K.?

Wenn Bernd K., der Beschuldigte im Dörzbacher Scheunenbrandprozess (GSCHWÄTZ berichtete), den Gerichtssaal betritt, sieht man einen gutgekleideten Menschen, die grauen Haare akkurat geschnitten, mit klaren hellen Augen, der ein gewinnendes Lächeln in Richtung Publikum schickt. Einen Menschen, der einen offenen und zugänglichen Eindruck macht – bis seine Fesseln, die man bis dahin gar nicht bemerkt hat, aufgeschlossen werden. Man sieht einen Menschen, der auf den ersten Blick eine angenehme Aufmerksamkeit erregt. Man sieht die Fesseln erst auf den zweiten Blick.

Abwechslungsreiche Lebensgeschichte

Genau so scheint es vielen Menschen in seiner Umgebung zu gehen: Beim ersten Kennenlernen, so sagen es die Zeugen unisono aus, trifft man auf einen umgänglichen Menschen, vielleicht etwas redseliger als auf dem Dorf üblich, aber er hat ja auch aus seinem Leben einiges zu erzählen:

Einige Jahre als Soldat gedient, dann auf dem sogenannten „zweiten Bildungsweg“ ein Ingenieursstudium abgeschlossen, danach freiberuflich in immer wechselnden Projekten als Berater für angesehene Firmen tätig, viel herumgekommen, beruflich offenbar durchaus erfolgreich – da gibt es Stoff genug, den er erzählen kann und der auch für die neuen Bekannten zuhörenswert ist. Und wenn er dann auch noch selber alte Motorräder fährt und sich mit alten Motoren auskennt – da ist er natürlich zum Beispiel im Kreis eines Motorradklubs sofort willkommen.

Erfolgreich, selbstbewusst, gewinnendes Wesen

Genau so stellt er sich auch dem Gericht dar: Als einen erfolgreichen und selbstbewussten Menschen, der nur durch eine Verschwörung zu den angeklagten Taten, die er bereits am ersten Verhandlungstag offen und geradezu stolz zugibt, gezwungen wurde. Erst beim Nachhaken des Gerichts zeigen sich Risse in der Fassade: Offenbar hat Bernd K. beispielsweise nennenswerte Schulden, die nicht so recht in das von ihm gemalte Bild passen wollen – plötzlich wird seine Aussage unsicher, Sätze verlieren sich im Nichts. Als wolle er diesen Teil seines Lebens selber nicht wahrhaben. Kein Wort darüber, woher diese Schulden stammen: War er beruflich in den letzten Jahren vielleicht doch nicht so erfolgreich? Zumindest ein Fall, in dem ein lokales Unternehmen eine hohe Rechnung Bernd K.s nicht bezahlen wollte, wurde im Prozeß mehrfach angesprochen. Immer, wenn es um Misserfolg im Leben des Bernd K. geht, wird seine Aussage unklar, wirkt er getroffen und als habe er sich darauf nicht vorbereitet.

Status ist ihm wichtig

Status ist ihm wichtig, das zeigt sich nicht nur an Kleidung, Haarschnitt und Auftreten. Immer wieder versucht er, höherwertige Begrifflichkeiten einzubringen: „Beratender Ingenieur“ sei er, er habe nicht in einer „Zweizimmerwohnung“ gewohnt, sondern in einem „repräsentativen Beratungsbüro“. Auch den Begriff der „Monteurswohnung“ mag er nicht akzeptieren und das Wort „Schulden“, das die Richterin sagt, korrigiert er umgehend zu „Verbindlichkeiten“.

Sein gewinnendes Wesen führt offenbar auch dazu, dass Menschen sich ihm gegenüber öffnen und er viele Einzelheiten aus dem dörflichen Leben erfährt. Später verwendet er diese Einzelheiten in seinen beleidigenden und bedrohenden Aussagen.

Immer im Mittelpunkt

Auf den zweiten Blick bemerken aber auch die Zeugen Verhaltensweisen, die nicht so recht zum ersten Eindruck passen wollen. Zu sehr sucht Bernd K. die Aufmerksamkeit, will im Mittelpunkt stehen und wird mehr und mehr als störend empfunden: Er sprengt eingespielte soziale Regeln in den Gruppen, in denen er sich aufhält. Und man wird ihm das auch gesagt oder gezeigt haben – dörfliche Gruppen, die sich seit Jahrzehnten kennen, haben ihre eigenen Gesetze. Bernd K. drängt sich dazwischen, mit Ratschlägen, um die ihn niemand gebeten hat. Und seine gutgemeinten Ratschläge werden ignoriert, was zu verbitterten Kommentaren und ersten Drohungen seinerseits führt.

Auch im Gericht ist das aufmerksamkeitsheischende Verhalten zu bemerken, immer wieder versucht er, sich in den Mittelpunkt zu stellen: Wenn er die Richterin mit einem betörenden Lächeln in eine Diskussion darüber verstricken will, wie er sie ansprechen soll. Wenn er alle bereitstehenden Stühle ausprobiert und damit alle Augen auf sich zieht.  Wenn er sein Fragerecht zu ausschweifenden Erklärungen verwenden will.

Beginn und Ende einer Liebe

Irgendwann, so sagt es Bernd K. selber, will er die Liebe seines Lebens gefunden haben: Eine Frau, hochgebildet, beruflich und im sozialen Umfeld hochangesehen, nur leider verheiratet. Ob die Liebe beiderseits war, wie es Bernd K. aussagt, konnte im Prozess noch nicht geklärt werden.

Und plötzlich ist diese Beziehung mit Knalleffekt zu Ende. Das scheint der Bruch im Leben des Bernd K. gewesen zu sein, der ihn derart aus der Bahn bringt, dass er sich mehrere Monate in stationäre Behandlung nach Tauberbischofsheim in eine Klinik begibt. Ob er das aus freien Stücken tat, ob ein Arzt es ihm geraten hat oder ob es sich um eine Maßnahme nach dem PsychKHG gehandelt hat, ist nicht geklärt.

Zerstörtes Selbstbild

Ein Mensch, der bis dahin vor Selbstbewusstsein nur so strotzt, ist nicht mehr in der Lage, sein Leben selbstbestimmt und selbständig zu führen, ist abhängig von Ärzten und Medikamenten: Das könnte für Bernd K. eine Erniedrigung gewesen sein, die Zerstörung seines Selbstbildes. Die Vernichtung seines Selbst.

Nach dem Klinikaufenthalt scheint er nicht mehr der Alte gewesen zu sein: Statt des umgänglichen Menschen, der vielleicht ein „Schwätzer“ aber sonst „ganz in Ordnung“ war, entwickelt er sich immer mehr zum bewussten Störenfried, der auch nicht mehr davor zurückschreckte, Schäden anzurichten. Von sehr subtil angerichteten Schäden an der Wohnungseinrichtung bis hin zum Feuerlegen an der Scheune. Aber auch psychische Schäden richtet er an: Beleidigungen, Bedrohungen, teils in privaten Nachrichten, teils öffentlich, zum Beispiel als Kommentar auf den facebook-Seiten des GSCHWÄTZ. Mindestens ein Ziel seiner Tiraden musste längerfristig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Eine Zeugin berichtet, dass Bernd K. bald nach der Entlassung aus der Klinik seine Medikamente abgesetzt hätte. Ein anderer Zeuge bemerkte einen, wenn auch nicht übermäßigen, Alkoholkonsum. Möglicherweise haben diese Faktoren den Wandel in Bernd K.s Verhalten beeinflusst.

Eine Verschwörung, um ihn zu ruinieren?

Bernd K. erzählt davon, dass er sich verfolgt fühlt: Von der Familie seiner Liebe, vom Bürgermeister, vom Feuerwehrkommandanten und von den Polizisten des lokalen Polizeipostens, die sich zusammengetan hätten, um ihn zu ruinieren und seine Existenz zu vernichten. Alle dörflichen Würdenträger haben sich scheinbar gegen ihn verschworen.

Einen Weg, seine Interessen persönlich wahrzunehmen, sieht er wohl nicht mehr – denn die Polizei bis hoch zum Innenminister und zum Justizminister des Landes Baden-Württemberg sieht er ja als Teil der Verschwörung. Daher ruft mit seinen langen Schriftsätzen immer größere Adressatenkreise um Unterstützung, bis hin zur Bundeskanzlerin und dem Bundespräsidenten. Er sucht gezielt eine größere Öffentlichkeit – und den Beistand der Staatsanwaltschaft im fernen München, die er wohl als so weit weg empfindet, dass sie nicht mehr Teil der Einflusssphäre der Familie seiner großen Liebe sein kann.

Ein letztes Fanal geplant und die Scheune entflammt?

Einen spürbaren Erfolg in seinem Sinne zeigen seine Mails offenbar nicht. Und so mag es sein, dass Bernd K. mit dem Versuch, die Scheune anzuzünden, ein Fanal setzen wollte und mit lodernden Flammen einmal mehr auf sich aufmerksam machen wollte. Seine eigene Erklärung, dass er mit dem Verbrennen seines eigenen Hab und Guts verhindern wollte, dass jemand an dort gelagerte geheime militärische Daten kommen könnte, klingt jedenfalls wenig glaubwürdig. Hat vielleicht der zufällig vorbeikommende LKW-Fahrer nicht nur einen Scheunenbrand, sondern auch eine menschliche Tragödie verhindert?

Eine Analyse von Matthias Lauterer

 

Teil eines Facebook-Kommentars, den Bernd K. auf der GSCHWÄTZ-facebook Seite postete, gespickt mit lauter Unflätigkeiten.




„Das geht in Richtung Größenwahn“

Im zweiten Teil des dritten Verhandlungstags im Dörzbacher / Hohebacher Scheunenbrandprozess befaßte sich das Gericht vor allem mit der Vorgeschichte und den persönlichen Entwicklungen rund um den Beschuldigten Bernd K. kurz vor der Tat (GSCHWÄTZ berichtete vom ersten, zweiten und dritten Verhandlungstag). Geladen waren die Polizeibeamtin, die die Beleidigungen und Bedrohungen von Bernd K. ursprünglich bearbeitete, die vom Gericht bestellte Betreuerin, die Bernd K. nach einem längeren Krankenhausaufenthalt betreute, sowie ein Nachbar von Bernd K.

Bernd K. sei zu damals wohnungslos gewesen

Fortgesetzt wurde der Verhandlungstag mit der Befragung der Polizeibeamtin R. Wo ihr Kollege W am zweiten Tag (GSCHWÄTZ berichtete) mit Erinnerungslücken aufwartete, erwies sich R als souverän, sachlich und gut informiert und konnte Licht in den Ablauf des Ermittlungsverfahrens bringen:

Ermittlungsverfahren wegen „Nachstellung“ gemäß §238 StGB – Haftstrafe steht im Raum

Das Verfahren sei nach einer schriftlichen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Schwäbisch-Hall nach Krautheim abgegeben worden. Krautheim habe die Bearbeitung abgelehnt, womöglich weil der dortige Beamte Z ebenfalls Opfer von Beleidigungen oder Bedrohungen von Bernd K. geworden sei. Daher sei der Fall bei ihr gelandet, mit der Anweisung, eine formgerechte Anzeige wegen „Nachstellung“ zu fertigen und eine Vernehmung Bernd K.s durchzuführen.  W berichtet von gesundheitlichen Konsequenzen, u.a. einem stationären Klinikaufenthalt der Antragstellerin. Der §238 (2) „Nachstellung“, gerne als „Stalking-Paragraph“ bezeichnet, sieht bei der Gefahr „einer schweren Gesundheitsschädigung“ Haftstrafen von 3 Monaten bis 5 Jahren vor – also ein empfindliches Strafmaß.

Bernd K. sei zu der Zeit wohnsitzlos gewesen, konnte daher zum damaligen Zeitpunkt nicht vernommen werden.

Es hätten eine Vielzahl von Strafanzeigen von Bürgern vorgelegen, berichtete R.

Antrag auf zwangsweise Unterbringung

Es wurde danach ein Antrag auf Ingewahrsamnahme nach PsychKHG gestellt. Das „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten“ sieht vor, dass Menschen bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung auch gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus untergebracht werden können. Diese Unterbringung muss ein Amtsarzt befürworten.

Über Handyortung ausfindig gemacht

Eine Zustellung des Beschlusses an Bernd K. war nicht möglich, da er wohnsitzlos war. Über eine Handyortung wurde er ausfindig gemacht, in Verwahrung genommen und der Amtsärztin vorgeführt, die jedoch keinen Anlass zur Unterbringung sah. Erst auf weitere Veranlassung der Staatsanwaltschaft wurde die Unterbringung angeordnet.

Mit der Ehefrau aus Dörzbach, mit der Bernd K. eine Liebesbeziehung gehabt haben will, habe sie keinen persönlichen Kontakt gehabt, nur ein Telefonat. Eine eventuelle Beziehung zu Bernd K. sei dabei kein Thema gewesen, berichtet R weiter.

Ungewöhnlicher Verfahrensablauf, hoher technischer Aufwand

Auf Nachfrage, ob so das gewöhnliche Vorgehen sei, erklärt R, dass eine Unterbringung nach PsychKHG schon öfter vorkomme und das Vorgehen durchaus normal sei. Eine Unterbringung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft habe sie in ihren fast 30 Dienstjahren allerdings noch nicht erlebt. Auch der technische Aufwand, der zur Suche nach Bernd K. betrieben wurde, sei „schon hoch“.

Geld vorgestreckt für Medikamente

Das Verhalten des Beschuldigten in der Vernehmung beschreibt sie als sachlich, höflich, ruhig und kooperativ. So habe sie ihm seine Mails nicht vorlesen müssen: „Ich weiß ja, was ich geschrieben habe“. Sie berichtet von einer schriftlichen Einlassung von Bernd K., die dieser allerdings an die Staatsanwaltschaft München geschickt habe, weil er den Behörden in Baden-Württemberg nicht vertraue. Sie habe dieses Schreiben einige Zeit später erst erhalten und nach Rücksprache an die Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall weitergeleitet. Es dürfte sich dabei um das Schreiben handeln, nach dessen Verbleib sich Bernd K. am zweiten Verhandlungstag erkundigt hatte.

Bernd Ks Betreuerin berichtet von Drohungen

Weiteren Einblick in die Tatvorgeschichte sollte die Betreuerin R. bringen, eine 49-jährige Frau, die vor Gericht mit kräftiger Stimme auftritt und einen resoluten Eindruck macht. Sie konnte berichten, dass man ihr die Betreuung von Bernd K. angetragen habe, nach einem rund dreimonatigen Krankenhausaufenthalt. Nach einem Gespräch mit ihm, in dem Bernd K. die Notwendigkeit einer Betreuung als Unterstützung bejaht hatte, hat sie die Betreuung auch übernommen und verschiedene offene finanzielle Angelegenheiten, etwa mit dem Finanzamt und Banken, in geregelte Bahnen gebracht. Sie habe ihn in einer von ihr vermieteten „Monteurswohnung“ wohnen lassen, damit er nicht aus dem Krankenhaus in die Wohnsitzlosigkeit entlassen würde. Dem Wort Monteurswohnung hatte K am ersten Verhandlungstag noch vehement widersprochen (GSCHWÄTZ berichtete). Bis zur ersten Auszahlung des ALG habe sie ihm Geld vorgestreckt, zum Beispiel für  die Medikamente, die ihm noch in der Klinik verschrieben worden seien. Auch den Austausch der Gegenstände mit seinem ehemaligen Vermieter habe sie geklärt. „Das war nötig, auch um die Rechtsstreitigkeiten vom Tisch zu bringen.“ Aber am Tag der geplanten Übergabe, Anfang Mai 2020, war Bernd K. verschwunden.

Betreuung nach kurzer Zeit schon wieder aufgehoben

Am 13. Mai 2020 sei die Betreuung aufgehoben worden – die genauen Hintergründe, die das Gericht zur Aufhebung gebracht haben, sind unklar. Bernd K. behauptet, dass er selber den Antrag gestellt habe, weil er den Eindruck gehabt habe, dass sein „Eigentum verhökert wurde“. R. zitiert das Gericht, das von „Unbetreubarkeit“ gesprochen habe. R berichtet, dass sich im Laufe der Zeit immer mehr Unstimmigkeiten bezüglich der Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten gegeben habe, auch habe Bernd K. Schäden am Mobiliar hinterlassen, mit kleinem Aufwand habe er große Wirkungen erzeugt. Sie habe Angst gehabt, dass er größere Schäden am Haus anrichten könnte – als Ingenieur habe er die Mittel dazu. In einer Videobotschaft habe er gesagt, „seine Berufung sei es, Störenfried zu sein“ und sie habe den Eindruck, dass er das wirklich glaubt. Daher habe sie ihm eine Wohnung in Bad Mergentheim besorgt.

SMS mit bedrohlichem Inhalt

Am 13. Juli 2020 habe sie eine SMS mit, so empfand sie es, mit bedrohlichem Inhalt von Bernd K.  bekommen, aus der hervorging, dass er um ihr Haus geschlichen sei und Fotoaufnahmen gemacht habe. Bei der Verlesung von SMS-Inhalten nickt Bernd K. wieder zustimmend.

Sie habe ihn dann „rausgeschmissen“, seine Sachen in Tüten gepackt und die Polizei informiert. Vorher habe er sie nochmals bedroht und ihr mit damit gedroht, sie aus ihrem eigenen Haus zu werfen.

Aus ihrer Sicht ist Bernd K. krank, sie ist der Überzeugung, dass er bewußt provoziert und genau weiß, was er tut.

Betreuerin vermutet, dass er Medikamente ohne ärztlichen Rat abgesetzt hat

Auf Befragen der Staatsanwaltschaft stellt sich heraus, dass Bernd K. offenbar seine Medikamente selbsttätig abgesetzt hat. Zum Beispiel habe er bei seiner einwöchigen Abwesenheit, sie nennt es „Vagabundentum“, Anfang Mai keine Medikamente mitgenommen. Mit Wirkungen und Nebenwirkungen von Psychopharmaka bei Einnahme und Absetzung kenne sie sich aus: Das Thema sei Bestandteil eines Kurses während ihrer Ausbildung gewesen.

„Das geht in Richtung Größenwahn“

Auf die Frage des Sachverständigen Heinrich, welchen Eindruck sie von der Psyche Bernd K.s habe, antwortet sie mit „das geht in die Richtung Größenwahn“.

Der Anwalt des Beschuldigten versucht, darauf hinzuwirken, dass R. gekränkt gewesen sein könnte,  dass ihr der Dank des Betreuten gefehlt habe – aber auf diesen Vorhalt zeigt sich R selbstbewusst. Genauso selbstbewusst wie sie die zweifelnden Fragen von Bernd K. über ihre Ausbildung beantwortet: Sie ist offenbar stolz auf das Erreichte, während Bernd K. die Ausbildungsinhalte mit einem spöttischen Lächeln begleitet. Auch während ihrer Aussage sitzt Bernd K. wieder so, dass er die Zeugin immer anschaut und spricht bei seinen Fragen konsequent am Mikrofon vorbei.

Keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden, der den Fall Bernd K. übernehmen wollte

Auf Bernd K.s Frage, warum R. die von Bernd K. gestellten Rechnungen nicht eingetrieben habe, antwortet R., dass sie keinen Steuerberater oder Anwalt gefunden habe, der bereit gewesen wäre, für Bernd K. zu arbeiten.

Nachdem die Zeugin entlassen wurde und den Saal verlassen hatte, herrscht im Saal eine Weile Stille, bevor Richterin Bezold als letzten Zeugen für diesen Tag Herrn P. in den Saal ruft.

„fixiert auf das Zerstörerische“

P. berichtet davon, dass er sich freiwillig einer ambulanten Entziehungsbehandlung unterzogen habe, ganz bewußt weit weg von seiner Heimat. Während dieser Zeit habe er bei der Zeugin R gewohnt, quasi als Nachbar von Bernd K. „Ich fand ihn ganz interessant, als ich ihn kennengelernt habe“, beginnt er,  berichtet aber auch davon, dass Bernd K. sich immer mehr beleidigend geäußert habe. Ob er Bernd K. als psychisch auffällig empfinde? Bernd K. sei „sehr von sich eingenommen“ und „fixiert auf das Zerstörerische – das ist für mich schon eine Störung“, meint P. Körperliche Übergriffe habe er nicht wahrgenommen, aber „verbal und von hinten“. So habe Bernd K. ihm Sozialbetrug unterstellt. Er habe den Eindruck gehabt, dass Bernd K. auch in sein eigenes Leben eingreifen und es zerstören wolle.

Eine abschließende Frage hat Bernd K. an den Zeugen P.: „Funktioniert die Elektrik von Ihrem Jaguar noch?“ P. besitzt keinen Jaguar.

Text: Matthias Lauterer

Langsam kommt Licht ins Dunkel – Landgericht Heilbronn. Foto: Gschwätz Archiv

 

 




Ehefrau teilte sich mit einem anderem Mann Wohnung in München

Der dritte Verhandlungstag im Dörzbacher / Hohebacher Scheunenbrandprozess (GSCHWÄTZ berichtete bereits vom ersten und vom zweiten Tag) am Montag, den 25. Januar 2021, vor dem Landgericht Heilbronn brachte an einigen Ecken etwas Licht ins Dunkel, warf aber gleichzeitig neue Fragen auf. Beschuldiger ist Bernd K.. Dieser wiederum stellt eine Dörzbacher Familie in den Fokus seines Leidens – und Liebens.

Wichtige Zeugin nicht verhandlungsfähig

Die Ehefrau, mit der der Beschuldigte Bernd K. laut eigenen Aussagen eine Liebelei gehabt haben soll und die wahrscheinlich wichtigste Zeugin, sei verhandlungsunfähig erkrankt. Das Gericht hatte daher ihren Schwager geladen, um Einblicke in das Verhältnis der Familie zu Bernd K. sowie in die Entwicklungen, die zur Eskalation des Scheunenbrandes führten, zu bekommen. Bernd K. beschuldigte insbesondere am ersten Prozesstag eine Dörzbacher Familie, ihn in den existenziellen Ruin getrieben zu haben. Vorausgegangen soll laut Bernd K. eine heimliche Liebelei sein mit der Ehefrau. Ihr Schwager sagte nun vor Gericht aus.

Eine ominöse Wohnung in München

M. hat angeblich weder mit seinem Bruder noch seiner Schwägerin jemals über eine etwaige Beziehung seiner Schwägerin zu Bernd K. gesprochen. Über eine eventuelle Beziehung seiner Schwägerin zu Bernd K. sagt er daher lediglich: „Darüber kann ich keine Auskunft geben, sie haben sich gut verstanden. Aber da muss man nicht gleich was vermuten.“ Auf konkretes Befragen des Anwaltes bestätigt M, dass seine Schwägerin eine Wohnung in München habe, die sie vor ein paar Jahren zeitweise mit einem Mann zusammen bewohnt habe. Er stellt in den Raum, dass diese Konstellation einzig aufgrund der bekannt hohen Mietpreise in München zustande gekommen sein mag. Seinen Bruder beschreibt er als einen sehr toleranten Menschen. Ob er auch bezüglich der Treue in der Ehe tolerant sei, fragt der Anwalt: „Da denke ich, dass er auch tolerant ist.“

Stühlerücken zu Beginn

Der Verhandlungstag begann mit einem großen Stühlerücken, da dem Beschuldigten sein Stuhl plötzlich nicht mehr bequem genug war. Zwar gab es im Saal nur Stühle desselben Typs – aber, nun ja.

„Das hätte eine halbe Stunde später anders ausgesehen“

Erster Zeuge war am dritten Prozesstag Feuerwehrkommandant H., der mit als erster am Tatort angekommen war. Er berichtete von Flammen an einer Ecke der Scheune, die „unverzüglich mit einem Feuerlöscher gelöscht werden konnte“. Die weiteren Brandnester seien mit Wasser unschädlich gemacht worden. Er konnte aber nach Vorlage von Bildmaterial und auf eindringliche Fragen der Vorsitzenden Richterin Bezold und dem Rechtsanwalt des Beschuldigten, Michael Donath, nicht genau sagen, ob die Flammen nur im Brandnest züngelten oder schon auf die Scheune übergegriffen hatten. Ob tatsächlich die Scheune gebrannt hat, ist für den Vorwurf der Brandstiftung wichtig. Pfosten und Tor sind jedenfalls, das war auf den Bildern zu sehen, angekokelt. „Das hätte eine halbe Stunde später anders ausgesehen“, sagt H.

Angekokelte Scheune

Kennengelernt habe er den Beschuldigten beim Freitagsstammtisch der Motorradfreunde, an dem Bernd K. gelegentlich teilgenommen habe. H. berichtete davon, dass Bernd K. bei einem Treffen der Motorradfreunde von einer Beziehung zu der Ehefrau erzählt habe, auch sei die Beziehung sozusagen Dorftratsch gewesen. Auf die Frage des Anwalts, von wem er denn sonst noch von der angeblichen Beziehung gehört habe, konnte er unter großen Schwierigkeiten drei Männer benennen. Auch Dr. Heinrich, der dem Prozess als psychiatrischer Sachverständiger folgt, findet: „Herr H, Sie eiern“ und auch Richterin Bezold meint: „Da hat man sich doch das Maul zerrissen.“

Schon vorher gezündelt

Auslöser der Eskalation sei ein Vorfall im ersten Lockdown, als die Freitagsstammtische nicht mehr stattfinden konnten: Es sei zu einem scharfen Wortwechsel zwischen H und K gekommen, als K auf dem Gelände der Motorradfreunde ein Lagerfeuer angezündet habe. Er als Feuerwehrmann habe Bernd J. aufgefordert, das  Feuer umgehend zu löschen, auch weil es seit einiger Zeit nicht mehr geregnet habe. Da Bernd K. nicht einsichtig gewesen sei, habe sich das aufgeschaukelt, er sei auch laut geworden, und er habe ihm einen Platzverweis ausgesprochen. Seitdem habe er keinen persönlichen Kontakt mehr zu Bernd K. gehabt.

Beleidigender Facebook-Kommentar

Am 3. Juni 2020 hat der Beschuldigte dann einen langen Kommentar auf der Facebook-Seite unseres Magazins GSCHWÄTZ veröffentlicht [Anmerkung: Aufgrund des Inhalts wurde der Kommentar von der Redaktion gelöscht], in dem unter anderem die Dörzbacher Feuerwehr unflätigst beschimpft wurde.

„Volltrottel“

Am 25. Juni 2020 habe er dann, nach einer E-Mail Bernd K.s, in der H. unter anderem als „Volltrottel“ bezeichnet wurde und ihm unterstellt wurde, er sei von der Familie der Ehefrau, mit der Bernd K. nach eigenen Angaben angeblich eine Liebelei hatte, „zur Feindaufklärung in den Weinberg geschickt“ worden, als letztes verbleibendes Mittel Strafantrag gestellt. Außerdem sei er in der Mail für den Tod eines Mädchens am 25. Januar 2005, genau vor 16 Jahren, verantwortlich gemacht worden. Als E. davon berichtet, merkt man, dass ihn dieses Ereignis heute noch mitnimmt. Aber „außer dem Namen des Mädchens war alles falsch. Alles in irgendeiner Form zusammengereimt.“

Über Bernd K. erzählt er, dass dieser sich „immer gerne in den Mittelpunkt gerückt habe“. Ob er psychische Auffälligkeiten feststellen konnte? „Im Vorfeld eigentlich nicht“, er sei „ein Schwätzer und Angeber“ gewesen, aber eher als Wesenszug, nicht im Sinne einer Krankheit. Aber er halte ihn inzwischen für gefährlich: „Jemand die Scheune abbrennen, ist was anderes. Wenn einer Schaden anrichtet, ist das was anderes“.

Während der Befragung verschiebt der Beschuldigte seinen Stuhl immer mehr in Richtung des Zeugen und begleitet dessen Aussage mit aussagestarker Mimik – Naserümpfen, Hochziehen der Augenbrauen, mehrere unterschiedliche Arten des Lächelns.

Verschiedene Strafanträge aus der Dörzbacher Bevölkerung

Aufgrund der verschiedenen Strafanträge aus der Dörzbacher Bevölkerung versucht Anwalt Donath recht subtil, die Möglichkeit einer Verschwörung gegen seinen Mandanten in den Raum zu stellen, allzu weit kommt er damit jedoch nicht.

Bernd K. selbst will sein Fragerecht einmal mehr für ausschweifende Erklärungen nutzen, wird aber von Richter Thiel nachdrücklich daran erinnert, dass er in diesem Stadium des Prozesses nur direkte Fragen an den Zeugen stellen darf.

Sichtlich erschöpft von der Befragung verlässt E den Saal.

Beendetes Mietverhältnis

Danach wird der bereits eingangs erwähnte Schwager der Ehefrau hereingerufen, der als Verwalter unter anderem für die vermieteten Wohnungen der Dörzbacher Familie, die im Fokus der Ansculdigen von Bern K. steht, verantwortlich ist, hereingerufen. Er berichtet von einer „Zweizimmerwohnung“, die Bernd K. in einem regulären Mietverhältnis bewohnt habe und nennt Details wie etwa die Höhe der Miete. Von einem „repräsentativen Beraterbüro“, wie es Bernd K. am ersten Verhandlungstag bezeichnet hatte, ist nicht die Rede.

„Randprobleme“ seien aufgetreten, so habe sich Bernd K. mit dem Hausmeister überworfen, einer Mieterin unschöne Dinge gesagt und einer Cousine sei er durch Sprüche so aufgefallen, dass sie gesagt habe, „man müsse ein wenig Abstand halten.“

Die Sprache  ist sehr distanziert und vorsichtig, er deutet viel an, manches bleibt im Unkonkreten – ein klares Ja oder Nein kommt ihm kaum über die Lippen.

Auch hier: Eskalation hat einen Anfangspunkt

Auch in der Beziehung der Familie zu Bernd K. gibt es wieder diesen einen Punkt, den man als Beginn der Eskalation sehen kann. Hier ist es der Schornsteinfegerbesuch, den Bernd K. am ersten Tag bereits erwähnt hatte. Laut M hatte K bei einem Holzofen die Ofentür „zum Entlüften“ offen stehen lassen. Beim Fegen des Schornsteins ist daher Russ ausgetreten. „Dafür muss man Ingenieur studiert haben“, habe der Schwager zu Bernd K. gesagt. Er kann es bis heute nicht verstehen, wieso man eine Ofenklappe tagsüber geöffnet lasse. Auch das vorgebrachte Argument von Bernd K., dass man den Mietern den Besuch des Schornsteinfegers einige Tage vorher anzukündigen habe, zieht nicht: Der Schornsteinfeger komme ohne Ankündigung.

Nach weiteren Beleidigungen, unter anderem gegenüber dem Hausmeister, habe die Familie das Mietverhältnis mit Bernd K. dann gekündigt, darauf kam keine Reaktion. Eine fristlose Kündigung mit Hilfe eines Rechtsanwalts führte dann dazu, dass bernd K. kurz vor einem angekündigten Räumungstermin ausgezogen sie  – und die Wohnung leer zurückgelassen habe, auch die Möbel, die Bestandteil der Wohnung und Eigentum der Familie waren, wie die Küche und den Herd. Töpfe und Gerätschaften seien im Müll gelandet. Bern K. habe selbst die EnBW dazu gebracht, den Stromzähler abzubauen. Daraufhin habe man seine Motorräder und Werkzeuge als Pfand in Verwahrung genommen, auch wegen Mietrückständen.

„Da laufen ganz viele Dinge nebenher“

„Da laufen ganz viele Dinge nebenher“, stellte Richterin Bezold fest und so stellt sich auch heraus, dass das Gericht in Öhringen auf Antrag der Familie ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erlassen hatte, welches der Beschuldigte durch dauernde E-mails umging. „Das ist ein Aktenordner voll“, sagte der Schwager. „Wir sind mit E-mails ganz gut versorgt worden.“ Auf die Frage, ob man geantwortet habe, antwortet der Schwager in der für ihn typischen Ausdrucksweise nicht „nein“ sondern: „Das war einseitig.“

Während über das Kontaktverbot gesprochen wurde, will Bernd K. wissen, wer denn das beantragt habe. Als die Richterin bestätigt, das der Antrag von der Ehefrau gestellt wurde, wirkt er schlagartig niedergeschlagen und konsterniert.

In besagten E-mails wurde die Familie erheblich beschimpft und bedroht, von „Blutrache“ ist die Rede und davon, dass Bernd K. die Familie „wirtschaftlich und politisch fertigmachen“ wolle. Während der Befragung des Schwagers sitzt Bernd K. diesem zugewandt mit locker übereinandergeschlagenen Beinen, beim Verlesen der Mail lächelt Bernd K. – man könnte vermuten, aus Stolz über seine Formulierungen.

Auf die Frage des Gutachters, über den psychischen Zustand von Bernd K antwortet der Schwager wieder ausschweifend: „Wie er sich geriert und wie er schreibt, das sind zwei verschiedene Welten.“ Später wird er deutlicher, als er berichtet, dass in den E-mail-Verteilern selbst das Bundeskanzleramt und der Bundespräsidenten auftauchten: „Ein normaler Mensch wird so etwas nicht machen.“

Bernd K. spricht den Schwager konkret darauf an, was es mit den von Bernd K. am ersten Verhandlungstag in den Raum geworfenen Schulden der Dörzbacher Familie in Höhe von 1,2 Millionen Euro auf sich habe. M weiß von diesen Schulden nichts: „Ich führe seit Jahrzehnten die Bücher, das ist mir nicht bekannt.“

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




„Nö, das war’s“

Am Donnerstag, den 21. Januar 2021, dem zweiten Verhandlungstag des Hohebacher Scheunenbrandprozesses (wir berichtetenhttps://www.gschwaetz.de/2021/01/08/beschuldigter-schickte-laut-eigenen-aussage-dickpics-an-ehefrau-von-hochrangigem-hohenloher-politiker/https://www.gschwaetz.de/2021/01/08/wie-man-einen-partisanenkrieg-durchfuehrt-so-nuechtern-habe-ich-das-geplant/  versucht das Gericht, mehr über die Vorgeschichte des Scheunenbrands und den Brand an sich zu erfahren. Als erster Zeuge ist der Eigentümer der in Band gesetzten Scheune, Herr E., geladen. Er berichtet, dass er den Beschuldigten Bernd K. auf einem Treffen der örtlichen Motorradfreunde an Pfingsten 2019 kennengelernt habe. Schon damals sei ihm aufgefallen, dass K. „ein Schwätzer“ gewesen sei. So habe er ihm beim ersten Treffen bereits von hohen Geldforderungen an ein lokales Unternehmen berichtet, die er jetzt einziehen lassen wollte.

„Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“

„Ungefähr im Juni oder Juli“ 2019 habe Bernd K. ihn über eine Bekannte fragen lassen, ob er einige Möbel für einige Monate bei ihm unterstellen könne. Man habe sich auf eine geringe Miete geeinigt und Bernd K. habe die Möbel untergestellt. Anfangs seien tatsächlich Möbel, Schränke, Regale und dergleichen sowie Papiere untergestellt gewesen, er habe sich dann aber nicht weiter darum gekümmert. Von einem Computer, der am ersten Prozesstag eine Rolle gespielt hat, weil er laut Bernd K. angeblich wichtige Daten enthalten habe, erwähnt E. nichts. Der Zeitraum habe sich verlängert, da Bernd K. einen Krankenhausaufenthalt gehabt habe – auch das sei für E. kein Problem gewesen. Später habe sich herausgestellt, dass einige der Möbel nicht Bernd K.,  sondern dessen ehemaligem Vermieter gehört hätten. „Ich kann doch da nichts herausgeben, das ist doch für mich nicht zuzuordnen“, daher habe E., so erklärt er es als Zeuge vor Gericht, zum damaligen Zeitpunkt dem Vermieter nicht helfen können.

Betreuerin half weiter

Anfang 2020 habe sich eine Frau R. bei ihm gemeldet, die Betreuerin von Bernd K., und sich umgehend um die Bezahlung der ausstehenden Miete gekümmert. Er habe erfahren, dass Bernd K. und sein ehemaliger Vermieter über die gegenseitige Herausgabe von Gegenständern verhandelt hätten und als im April eine Liste der Gegenstände angefertigt wurde, habe er sich gedacht „dann sind die sich wohl einig geworden“. Kurz vor dem vereinbarten Termin zum Austausch sein K dann nochmal zu ihm gekommen, um den Austausch zu verhindern, aber Frau R. habe ihm versichert, dass alles in Ordnung gehe. Im Zuge des Austauschs seien dann unter anderem zwei Motorräder eingestellt worden. Ein juristisches Dokument zu diesem Tausch habe E nicht gesehen.

„Mir ist das dann suspekt geworden“

Anfang Juni habe ihm Bernd K. „Ärger mit dem Finanzamt“ angedroht. „Mir ist das dann suspekt geworden“, sagt Herr E. Ein seltsames Zusammentreffen schildert E: Bernd K. sei offenbar zu Fuß aus Unterbalbach gekommen und habe scheinbar einen Rucksack in den an der Scheune gelagerten Hackschnitzeln versteckt gehabt – da hatte Herr E. genug und er habe Bernd K. ein Hausverbot ausgesprochen. Danach habe er ihm das Mietverhältnis per SMS gekündigt und den Schlüssel zurückgefordert. Brnd K. hat die Kündigung bestätigt. Das Gericht liest die Nachrichten aus den Akten vor: Sie sind lang, höflich und geschäftsmäßig formuliert.

Als Bernd K. den Schlüssel nicht zurückgegeben habe, habe Herr E.E das Schloss ausgetauscht und mehrere Schlüssel anfertigen lassen und er habe K. darüber informiert und ihm die Kosten in Rechnung gestellt, danach habe „Funkstille“ geherrscht.

„Großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“

Den Brandtag schildert Herr E. wie folgt: Er habe in der Frühe das Martinshorn gehört, sei dann kurz vor sechs in der Arbeit gewesen und habe kurz nach 6 Uhr den Anruf erhalten: „Die Feldscheuer brennt“. An der Feldscheuer angekommen war dort „großer Bahnhof, die ganze Feuerwehr war da“. Es seien Bretter teils durchgebrannt gewesen. Es sei ihm sofort klar gewesen, dass es sich um eine Brandstiftung gehandelt hat, da es mehrere Brandherde gegeben habe.

Seinen Schaden beziffert E auf 6.500 Euro für die Reparaturarbeiten an der Scheune, dazu 2.500€ Eurofür den Feuerwehreinsatz. Wäre die Scheune komplett abgebrannt und die darin untergestellten Fahrzeuge und Maschinen zerstört worden, wäre ein Schaden von fast einer halben Million Euro entstanden. Seit der Tat habe es keinen Kontakt mehr mit Bernd K. gegeben, auch der Dauerauftrag für die Miete sei storniert worden.

Anwalt versucht, die Schwere der Brandstiftung gering zu halten

Anwalt Donath, der Anwalt des Beschuldigten, versucht noch, darauf hinzuarbeiten, dass die Scheune nicht „gebrannt“ habe, die Fotos aus der Akte zeigen jedoch Brandspuren, zum Beispiel an einem Eckpfosten.

Der Beschuldigte nutzt sein Fragerecht zur Konstruktion einer Verschwörung von dem ehemaligem Vermieter, Herr E und der Betreuerin R, denen er „räuberische Erpressung“ vorwirft.

Der Mann, der Schlimmeres verhindert hat

Der zufällige Zeuge, der den Brand zuerst bemerkt hat, wird als nächster befragt: Er gibt an, mit seinem LKW bei dem schönen Wetter mit offenem Fenster unterwegs gewesen zu sein und einen Brandgeruch bemerkt zu haben. Daraufhin habe er angehalten, sei zu den Scheunen gelaufen und hätte dort Rauch festgestellt. Umgehend habe er – laut den Unterlagen des Gerichts war das um 05:12 Uhr – Feuerwehr und Polizei alarmiert. „Gebrannt haben sie nicht, nur geraucht“, berichtete er über den Zustand der Brandnester bei seiner Ankunft. Er selber sei Feuerwehrmann und habe keinen Grund gesehen, unmittelbar einzugreifen. Die eintreffende Feuerwehr habe die Nester dann gelöscht.

Bericht der Polizei vor Ort

Routiniert trägt der Zeuge D seine Personalien vor – kein Wunder: Als Kriminalkommissar tut er das sicherlich des Öfteren. Er sei wegen des Notrufs zur Scheune geschickt worden und dort gegen 05:30 eingetroffen, zu diesem Zeitpunkt sei ein Teil der Feuerwehr bereits vor Ort gewesen. „Manche Bretter waren in Brand geraten“ sagt er und betonte, dass Flammen zu sehen gewesen seien, „allerdings keine Stichflammen“. Er berichtet aber auch von mindestens einem Brandnest, das nicht gezündet habe, man habe deutlich den Anzünder sehen können. Eine Verpackung dieser Anzünder sei später von seinen Kollegen auch in der Nähe gefunden worden.

K wurde sofort als Verdächtiger benannt

Der Sohn des Geschädigten habe im Gespräch K als Verdächtigen ins Gespräch gebracht, weil der Streit mit seinem Vater gehabt habe, der Geschädigte selbst habe ihm kurz darauf auch davon berichtet, dass er K im Verdacht habe, den Brand gelegt zu haben.

D berichtet, dass K. auf dem Revier durchaus bekannt gewesen sei. Zwar sei D selber nicht dienstlich mit K befaßt gewesen, aber er habe über den Flurfunk gewußt, dass K. ohne festen Wohnsitz sei und zum Beispiel an oder in einer Kapelle genächtigt habe. Auch von kleineren Straftaten, die W nicht spezifizierte, sprach er. Außerdem seien Platzverweise gegen K ausgesprochen worden. Weitere Details über K oder die Vorgeschichte des Brandes kannte er nicht, er sei auch erst seit kurz vor dem Brand in Künzelsau.

Einige Tage nach der Brandstiftung hätte D im Rahmen einer politischen Veranstaltung, die er schützen sollte, weil auch der Innenminister anwesend war, im Gespräch mit dem Veranstalter davon gehört, dass am Vortag eine Gestalt im Hof gesehen worden sei, bei der es sich um K gehandelt haben könnte. Auch seien kurz darauf emails mit beleidigenden Inhalten eingegangen. E habe dies als Anzeige formuliert und weitergeleitet. Weiter sei er mit dem Vorfall nicht befasst gewesen.

K befragt den Beamten nach der Organisation der Verteilung der e-mails innerhalb des Reviers. Er befürchtet, dass seine Mails – er spricht insbesondere von einer 804-seitigen Schriftsatz, aus dem hervorgehen sollte, dass er kein „Landstreicher“ sondern ein „wissenschaftlicher Berater“ sei – nicht gelesen würden.

Als nach der Befragung des Polizeibeamten das Gericht mit Verteidigung und Staatsanwältin bespricht, ob eventuell Zeugen abgeladen werden können und dabei kurz die Rede auf das ominöse Intimfoto kommt, geht ein schwer zu interpretierendes Lächeln über K’s Gesicht.

Die Polizeibeamtin R war um 06:13 mit einem Kollegen als zweite Streifenwagenbesatzung am Brandort. Zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Feuer bereits gelöscht. Mit welchen Mitteln die Feuer gelöscht wurden weiß sie nicht, aber da eine aufgefundene Verpackung von Anzündern durchnäßt gewesen sei, vermutet sie, dass mit Wasser gelöscht war. Anschließend habe man nach dem Brandstifter gesucht, sowohl allgemein als auch gezielt nach K, dessen Personenbeschreibung vorgelegen habe. Sie und ihr Kollege hätten allerdings niemanden auffinden können.

Skurril zu nennender Auftritt eines weiteren Polizeibeamten

Letzter Zeuge am zweiten Verhandlungstag war der Polizeibeamte W., dessen Auftreten vor Gericht man durchaus als skurril bezeichnen darf: Er hatte offenbar kaum Erinnerungen an den Fall und hatte diese Erinnerung auch nicht durch vorbereitendes Lesen der Akte aufgefrischt. Auch der Vorhalt von Richterin Bezold, dass Sachverhalte nicht durch Verweis auf eine Akte, sondern durch Vortrag in den Prozess einzubringen seien, verbesserte sein Erinnerungsvermögen kaum.

Einn Polizeibeamter mit Gedächtnislücken

Er kenne den Beschuldigten nur aus der Akte, es seien mehrfache Beleidigungen und Drohungen, sogar Morddrohungen, in der Akte. Gegen wen genau und genaue Wortlaute waren ihm nicht erinnerlich. Eine eventuelle Vorgeschichte sei ihm auch nicht bekannt. Auch zum Ablauf der Ermittlungen konnte er wenig beitragen: Frau R. habe ihm in einem Telefonat von den Beleidigungen und Drohungen berichtet, daraufhin habe er festgestellt, dass es sich dabei um Straftaten handelt und ihr Unterlagen zur Stellung eines Strafantrags zugeschickt. Ein persönliches Gespräch mit R. habe es – Corona geschuldet – nicht gegeben.

Ein denkwürdiger Dialog zwischen Richterin und Zeugen

Der Anwalt wirft „keine eigene Erinnerung“ ein und auch Richterin Bezold wird ein wenig ärgerlich, als W. wieder einmal in der Akte blättert, und es kommt zu einem denkwürdigen Dialog:

„Also sprich, Sie kennen das eh nicht, was da drin steht“

„Ich habe die Akte nur zusammengeführt“

„Sie kennen von der Akte ganz wenig, weil Sie sagen, Sie haben die Akte nur zusammengeführt.“

Einige Details kamen dennoch ans Tageslicht: So seien auch die Künzelsauer Beamten bedroht werden, weshalb der Fall an W’s Dienststelle abgegeben worden sei. Der Beschuldigte ist offenbar aufgrund einer Handyortung in Bietigheim aufgefunden worden. W habe dann bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf U-Haft gestellt, der sei von der StA in Schwäbisch-Hall erst abgelehnt, ein paar Tage später aber bewilligt worden. Das Gericht zitiert aus dem Antrag auf U-Haft: „Bedrohungen steigern sich, er sucht die Personen auf und schreckt auch vor Brandstiftung nicht zurück.“ Zudem war K zu diesem Zeitpunkt wohnungslos. Offenbar hätten die Künzelsauer Kollegen nochmals bei der Staatsanwaltschaft nachgehakt, mutmaßt W.. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass ihm dieses nicht recht war.

Weiterer denkwürdiger Dialog

Bernd K.’s Anwalt fragt zum Telefonat, das W. mit R. geführt hat, nochmals nach W.’s „fachkundiger Einschätzung“, warum und welche Straftaten nach der Beschreibung von Frau R. vorgelegen hätten. „Da müsste man schauen …“, was der Anwalt mit „Nö, das wars“ beendete.

Ein weiterer umfangreicher Schriftsatz des Beschuldigten

K. will danach von W. noch wissen, was mit einem weiteren seiner Schreiben, diesmal 420 Seiten lang, an diverse Polizeidienststellen geschehen sei. Davon sei ihm nichts bekannt, möglicherweise sie das Schreiben bei seiner Stellvertreterin gelandet, vermutet W..

Wenn man davon hört, dass er eimal 804 Seiten und einmal 420 Seiten geschrieben hat, wird auch die Bemerkung der Richterin Bezold verständlich, als ihr am Anfang des Prozesstags Dr. Heinrich, der psychiatrische Sachverständige, ein mehrere Zentimeter dickes Paket mit Schriftsätzen des Beschuldigten übergab: „Vielleicht sollten Sie in Erwägung ziehen, ein Ende zu finden.“

Text: Matthias Lauterer