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„27 Jahre war ich bei ebm. Und dann sowas.“

Arbeitsgericht Crailsheim, 4. Februar 2022: Eleni E. betritt den Saal, sie schaut um sich, ist unsicher. Sie ist, so erzählt sie später, 64 Jahre alt und sieht erstmals in ihrem Leben einen Gerichtssaal von innen. Sie weiß nicht, wo sie sich setzen soll – erst als, Jürgen Kühner, ihr Anwalt, ihr den Platz neben ihm zeigt, geht sie zögernd nach vorne und setzt sich zu ihm. Man merkt ihr an, dass sie sich in dieser Umgebung nicht wohlfühlt. Sie vergisst sogar, ihre Mütze abzusetzen.

Verhandlungssaal im Arbeitsgericht Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

Sieben gleichartige Klagen

Eleni E. hat ihren ehemaligen Arbeitgeber, ebm-papst aus Mulfingen, auf Zahlung von ausstehendem Lohn verklagt – eine Folge des Urteils, das Carola D. im September 2021 erstritten hat und das einen Passus im „Bündnis für Arbeit“ in erster Instanz für rechtswidrig erklärt hat. Am 04. Februar 2022 sind Elenis Gütetermin und sechs weitere Gütetermine mit dem gleichen Ziel angesetzt.

Richter Vanucchi hat bereits im vorhergehenden Verfahren deutlich gemacht, dass er die 10-jährige Verjährungsfrist – alle sieben Kläger machten Ansprüche aus zehn Jahren geltend – nicht für anwendbar hält. Im ersten der sieben Termine setzt man die Meßlatte für einen Kompromiss: Der Kläger und ebm-papst vergleichen sich auf eine Summe in Höhe von 75 Prozent des Teils der  Forderung, die in den letzten drei Jahren angefallen ist. RA Jürgen Kühner, der alle Kläger vertritt, hatte seine Mandanten offenbar auf einen solchen Vergleich vorbereitet, so dass alle Mandanten sich diesem Vergleichsangebot anschlossen und die Verfahren damit abgeschlossen werden konnten.

„Iudex non calculat“

Die alte Juristenweisheit „iudex non calculat“ – der Richter rechnet nicht – wird an diesem Vormittag außer Kraft gesetzt: Für jede Forderung muss Richter Cesare Vannucchi seinen Taschenrechner bemühen – ein klein wenig unterscheiden sich die geltendgemachten Forderungen doch, sodass bei jedem Kläger erneut gerechnet werden muss.

Rund 15.000 Euro erstreiten sich die sieben Kläger letztendlich. Dazu enthalten die Vergleiche eine „Erledigungsklausel“, sodass keine der Parteien eine weitere Forderung an die Gegenseite richten kann.

Komische Note in der ernsten Sache

Die Verlesung der immer gleichen Klauseln, die Richter Vannucchi in von Verfahren zu Verfahren schneller werdendem Tempo vorträgt, gibt den Verfahren eine fast schon komische Note.

Ebm-papst scheint letzendlich zufrieden

Hauke Hannig, Pressesprecher des Unternehmens ebm-Papst äusserte sich auf GSCHWÄTZ-Nachfrage wie folgt: „Wir konnten uns am vergangenen Freitag mit sieben ehemaligen Mitarbeitenden einigen, die gegen einen Passus unseres Standortsicherungsvertrags „Bündnis für Arbeit“ geklagt hatten.“ In den Verfahren um Carola D., die der Auslöser für die sieben Einigungen waren, konnte (GSCHWÄTZ berichtete) noch keine Einigung erzielt werden. In diesem Fall scheint der Verhandlungstag die Tür zu einem Vergleich geöffnet zu haben, so kann man jedenfalls Hannig interpretieren: „In der Weiterverhandlung dagegen befinden wir uns in einem ersten frühen Fall. Wir streben auch hier ein gemeinsames Ergebnis an. Eine erneute Verlängerung des Verfahrens in die nächste Instanz bietet beiden Parteien keinen Vorteil.“

Festhalten am Bündnis für Arbeit

Hannig stellt klar, dass man bei ebm-pabst weiterhin auf das „Bündnis für Arbeit“ setzt: „Der zwischen Betriebsrat und Unternehmen geschlossene Standortssicherungsvertrag „Bündnis für Arbeit“ bietet klare Vorteile für die Belegschaft. Er beinhaltet weiträumige Regelungen im Bereich der flexiblen sowie mobilen Arbeitszeit und bietet viele Sonderleistungen. Die Vorteile für die Mitarbeitenden, insbesondere im monetären Bereich überwiegen deutlich, unter anderem durch Weihnachtsgeld, Jahresprämien, Fahrgeldzulage, Kantinen- und Werksbuszuschuss etc. Wir werden bis auf weiteres am „Bündnis für Arbeit“ festhalten.“

Eleni E.s erstes Interview

Eleni E. hat während ihres Verfahrens gar nichts gesagt, sie nickt nur, als Kühner ihr den Vergleich erläutert. Sie wird ausserhalb des Gerichtssaals von ihrem Mann liebevoll empfangen. Auf die Frage, ob sie mit dem Vergleich zufrieden sei, antwortet ihr Mann für sie: „Naja, was soll man machen …“ Nicht nur, dass sie noch nie in einem Gerichtsaal war, sie wurde auch noch nie interviewt.  Sie selber blickt zurück: „27 Jahre war ich bei ebm. Und dann sowas.“ Auf die Frage, ob sie sich jetzt entlastet fühlt, denkt sie erst kurz nach, bevor sie mit ganz anderer Stimme „Ja, jetzt ist’s rum“ sagt. Als sie neben ihrem Mann das Gerichtsgebäude verläßt, ist ihr Gang aufrechter und viel selbstbewußter als beim Betreten des Saals. Es wirkt tatsächlich so, als sei ihr ein Stein vom Herzen gefallen.

Text: Matthias Lauterer




Unvorstellbar: ebm-papst fordert 75.000 Euro von Mitarbeiterin

Denkwürdiger Sitzungsaushang am 4.2.2022 im Arbeitsgericht Crailsheim. Diverse Mitarbeiter:innen klagen derzeit gegen ebm.papst. Foto: GSCHWÄTZ

Einen ganzen Verhandlungsvormittag hatte Richter Cesare Vannucchi am 04. Februar 2022 im Arbeitsgericht Crailsheim für insgesamt 9 Klagen von 8 Kläger:innen gegen ebm-papst in Mulfingen reserviert. Diese Verfahren stehen alle im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit um das „Bündnis für Arbeit“. GSCHWÄTZ berichtete über diesen Komplex ausführlich:
Drei Mitarbeiter klagen gegen ebm-papst
Komplexe Fragestellung mit weitreichenden Auswirkungen
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg

Vorgeschichte

Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bestehende Betriebsvereinbarung (BV), die immer wieder neu zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung vereinbart wurde. In dieser BV, dem sogenannten „Bündnis für Arbeit“, ist beispielsweise festgelegt, dass die Arbeitnehmer 18 Minuten Arbeitszeit pro Tag, das entspricht eineinhalb Stunden pro Woche, unentgeltlich leisten. ebm-papst argumentiert, dass sich der Arbeitgeber im Gegenzug zum Beispiel zum Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, aber auch zur Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld oder zur Bereitstellung von Werksbussen verpflichtet.

Eine Mitarbeiterin, Carola D. (die Namen aller Kläger:innen sind geändert, sind aber der Redaktion bekannt), hatte gegen diesen Passus, die sogenannte „Ziffer 7“, der nicht bezahlten Arbeitszeit geklagt und erstinstanzlich Recht bekommen. Ebm-papst hat gegen dieses Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Komplexe juristische Fragestellungen

Dass dieser Komplex – weitere Verfahren sind in diesem Zusammenhang rechtshängig – weitreichende Folgen für das „Bündnis für Arbeit“ haben könnte, war den beteiligten Richtern klar, sie haben in allen Verfahren darauf hingewiesen. Welche unmittelbaren Folgen das erstinstanzliche Urteil für die Klägerin, Carola D. hatte, war wohl niemandem klar. Kurz nach dem Urteil erhielt sie ein Schreiben des Anwalts ihres Arbeitgebers, in dem Sie dazu aufgefordert wurde, innerhalb von knapp 14 Tagen rund 75.000 Euro angeblich zuviel gezahlte Leistungen zurückzuzahlen.  Das Schreiben mit dem Betreff

liegt der Redaktion vor. Geltend gemacht wird die Rückzahlung von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Fahrgeld, Entgelt für zusätzlichen Urlaubstag nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, Betriebsangehörigkeitszulage, Zahlungen des Arbeitgebers für die Betriebsrente sowie vermögenswirksame Leistungen, jeweils für den Zeitraum  von 10 Jahren.

Negative Feststellungsklage

Dagegen hatte Carola D. nun eine „negative Feststellungsklage“ erhoben. Ziel einer solchen Klage ist, gerichtlich feststellen zu lassen, dass eine Forderung nicht besteht.

Einschätzung des Gerichts

In der Güteverhandlung – die im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist und in der ausgelotet werden soll, ob die Möglichkeit einer gütlichen Einigung besteht – erläutert Richter Cesare Vanucchi die juristisch zu hinterfragenden Punkte und gibt eine vorläufige Einschätzung – die allerdings noch keine Vorwegnahme eines Urteils ist: Schließlich haben die Parteien noch die Möglichkeit, neue Aspekte in den Fall einzubringen.

Für große Teile der gegenseitig geltend gemachten Ansprüche könnte Verjährung eingetreten sein

„Verjährung dient dazu, Rechtsfrieden zu schaffen“, benennt Richter Vannucchi ein rechtsstaatliches Prinzip. Er geht vorläufig davon aus, dass für die Ansprüche eine Verjährungsfrist von drei Jahren und nicht von 10 Jahren einschlägig ist – die Parteien haben allerdings die Gelegenheit,  ihre Rechtsauffassung nochmals darzulegen. Die Annahme einer 10-jährigen Verjährungsfrist seitens Dr. Bernd Dollmann, dem Anwalt von Ebm,  verwundert Vannucchi: Schließlich war Ebm bei den Forderungen von Carola D. der Meinung, dass die Verjährungsfrist drei Jahre sein müsse: „Die Verjährung gilt gegebenenfalls auch für die Rückforderung“, so Vannucchi, er legt mit vielen juristischen Details klar, warum er derzeit von einer dreijährigen Verjährung ausgeht.

Forderungen reduzieren sich deutlich bei kurzer Verjährungsfrist

Da die Klägerin innerhalb der letzten drei Jahre durch Krankheit und Freistellung lange Zeit an der Arbeit gehindert war, hat sie in diesem Zeitpunkt überschlägig nur rund 1.300 Euro aus den geforderten 75.000 Euro erhalten – im Überblick über die Summen, die in den Verfahren von Carola D. gegen ebm-papst im Raum stehen, ist diese Zahl geradezu winzig, denn insgesamt geht es in einigen Verfahren um eine insgesamt sechsstellige Summe. Unter anderem geht es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ebenfalls ein heikles Verfahren, da Carola D. schon über 20 Jahre bei ebm-papst arbeitet und zudem amtierende Betriebsrätin ist.

Forderung als „Maßregelung“?

 

Rechtsanwalt Jürgen Kühner. Foto: GSCHWÄTZ

Von einem Verstoß gegen das „Maßregelungsverbot“ spricht Jürgen Kühner, der Rechtsanwalt der Klägerin: Allein der Zeitpunkt der Forderung, so kurz nach dem erstinstanzlichen Urteil deute auf eine reine „Maßregelung“ hin. Im Übrigen seien er und seine Mandantin der Meinung, dass das Bündnis für Arbeit auch ohne die „Ziffer 7“ ein vollständiges und in sich geschlossenes Vertragswerk sei und somit die Betriebsvereinbarung nicht in Gänze unwirksam sei.

Was ist der Sinn des „Bündnis für Arbeit“?

Ein wichtiger Punkt, auch für Vannucchi: Er „würde es nicht für ausgeschlossen halten, dass bei Wegfall der Ziffer 7 die ganze BV fällt“. Er sieht ein „Do ut des“ – also eine Situation, dass etwas gegeben wird, damit die Gegenseite auch etwas gibt. Carola D. wirft ein, dass die betrieblichen Leistungen bereits deutlich vor der Einführung der 18-Minuten-Regelung Bestandteil des Bündnisses waren. Dr.Dollmann hingegen ist der Auffassung, dass die einzelnen Bündnisse jeweils unterschiedliche und nicht chronologisch zu betrachtende Vertragswerke seien.

Schießt ebm-papst ein Eigentor?

Markus Löw, der Personalleiter von ebm-papst, geht noch weiter und behauptet, dass ebm rund fünfmal mehr aufgrund des Bündnisses bezahle als man durch die Leistungen der Mitarbeiter zurückerhalte. Ob er damit die Ansicht des Richters, dass es sich um ein „Do ut des“ handelt, unbeabsichtigt widerlegt hat?

Für Vanucchi ist „Die Kernfrage: Ist der Vertrag ohne Ziffer 7 noch sinnvoll?“ – die Klärung dieser Frage ist nicht einfach. So antworten Löw und Dollmann auf die Frage des GSCHWÄTZ-Reporters, ob ebm-papst nicht noch weiteren Nutzen aus dem Vertragswerk habe, beispielsweise einen Imagegewinn, deutlich: „Der klare Zweck des Vertrags ist die Beschäftigungssicherung am Standort, ansonsten wären Verlagerungen an andere Standorte fällig“, so Löw. Warum aber Urlaubs- und Weihnachtsgeld in einem Vertrag zur reinen Beschäftigungssicherung geregelt werden, darauf gibt es keine Antwort.

Bereicherung und Entreicherung: Besteht überhaupt eine Rückzahlungspflicht?

Das Gegenteil einer Bereicherung ist die Entreicherung: Könnte Carola D. dem Gericht nachweisen, dass das geforderte Geld nicht mehr verfügbar ist und es für den Lebensunterhalt ausgegeben und nicht beispielsweise angespart oder für Luxusgüter verwendet wurde, wäre sie „entreichert“ – eine Rückzahlung könnte dann nicht geleistet werden. Eine weitere juristische Komplexität, die das Verfahren für das Gericht bereichert.

Fahrgeld arbeitsvertraglich vereinbart

Als Carola D. vor mehr als 20 Jahren ihren Arbeitsvertrag bei ebm unterschrieb, wurde ihr beispielsweise das Fahrtgeld schon vertraglich zugesichert. Möglicherweise steht die vertragliche Regelung dann höher als die Betriebsvereinbarung, dieses Geld könnte dann auch nicht zurückgefordert werden.

Keine gütliche Einigung

Letztendlich sind die Fronten verhärtet, eine gütliche Einigung ist nicht in Sicht. Richter Cesare Vanucchi legt im Anschluß an die Güteverhandlung den Parteien nahe, eine Einigung mit „Gesamterledigung“ zu finden, um mehrere anhängige Verfahren auf einen Schlag zu beenden. Er läßt sich von den Parteien nochmals die auf dem Tisch liegenden Angebote erläutern, gibt Hinweise, wie man eventuell aufeinander zugehen könnte. Nach Beratungen der Parteien stellt man fest, dass die Hinweise des Richters hilfreich sind,vor Ort aber keine Entscheidung gefällt werden kann. Immerhin vereinbaren die Parteien weitere Gespräche. Ein Kammertermin, in dem dann ein Urteil fallen könnte, wird vom Gericht festgelegt. Die Parteien haben aber bis dahin die Möglichkeit, ihren Rechtsstreit mittels einer Vergleichsregelung ad acta zu legen.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




„Aus unserer Sicht ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg“

Im Juni 2021 berichtete GSCHWÄTZ über drei arbeitsgerichtliche Prozesse, angestrengt von den drei ebm-Papst Mitarbeitern Andy E., Bernd Z. und Carola D.. Damals konnten die Parteien im Gütetermin nicht zu einer gütlichen Einigung kommen, daher fanden am Mittwoch, den 16. September 2021, die so genannten Kammertermine vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt.

Klage auf Lohnzahlung

Die drei ebm-Beschäftigten klagten auf Lohnzahlung. Sie waren der Meinung, dass ein Passus in einer Betriebsvereinbarung, die sie zu 1,5 Stunden unbezahlter Arbeit pro Woche verpflichtet, nicht rechtens ist und forderten daher die Auszahlung des Entgelts für die Vergangenheit.

„Das kann hohe Wellen schlagen“

Es sei „eine komplexe Fragestellung mit unter anderem weitreichenden Auswirkungen“, fand damals Hauke Hannig, Pressesprecher von ebm-papst. Auch Richterin Anja Nägele-Berkner, die die Güteverhandlungen leitete, hatte diese Auswirkungen angedeutet. Sie warnte, dass unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen, die allerdings noch nicht juristisch geprüft seien, die gesamte Betriebsvereinbarung nichtig sein könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, sagte sie.

Betriebsvereinbarung wurde nach richterlichem Hinweis noch um 2 Jahre verlängert

Trotz dieses Hinweises der Richterin wurde die Betriebsvereinbarung kurz nach den Güteterminen nochmals um 2 Jahre verlängert. Da eines der Hauptargumente der Kläger war, dass ein solcher Passus nur „vorübergehend“ vereinbart werden kann und mehr als zehn Jahre nicht „vorübergehend“ sein können, erscheint dem außenstehenden Betrachter dies verwunderlich. Denn würden nur die fast 4.000 Mitarbeiter im Jagsttal jeweils 5.000 Euro erstreiten, wäre das ein Aufwand für ebm-papst in Höhe von fast 20 Millionen Euro. ebm-papst geht „nicht davon aus, dass das Bündnis kollektiv für unwirksam erklärt wird“, so Hannig. Aus diesem Grund seien auch bisher keine bilanziellen Rückstellungen eingestellt worden.

ebm-papst geht nicht von Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung aus

Hannig betont auch, dass eine rückwirkende Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung gravierende Auswirkungen auf die Mitarbeiter hätte: „Die Vorteile für die Mitarbeitenden, insbesondere im monetären Bereich überwiegen deutlich, u.a. durch Weihnachtgeld, Jahresprämien, Fahrgeldzulage, Werksbuszuschuss etc. Ein „rückwirkend“ bedeutet auch die Berücksichtigung der geleisteten Sonderzahlungen.“ Dem stünde möglicherweise ein Anspruch der Mitarbeiter auf Vertrauensschutz entgegen, wie Richterin Nägele-Berkner in den Güteterminen in den Saal warf.

Erledigt ist erledigt

Schnell beendet war das Verfahren von Bernd Z.. Er hatte bereits einen Auflösungsvertrag unterschrieben, der eine Erledigungsklausel enthielt. Nach einem rechtlichen Hinweis von Richter Cesare Vanucchi, „eine Erledigungsklausel ist dazu da, dass Sachen erledigt sind“, erklärte Jürgen Kühner, der Anwalt der drei Kläger, die Klagerücknahme in diesem Fall. Bernd Z. hatte nach einer ähnlichen Einschätzung im Gütetermin schon mit diesem Ergebnis gerechnet. Über die Rechtmäßigkeit der unbezahlten Arbeit mußte nicht verhandelt werden.

„Ich habe klar gesagt, dass ich nicht gehen möchte“

Deutlich länger wurde über die Klage von Andy E. verhandelt. Andy E. schilderte seinen betrieblichen Werdegang: Wegen guter Leistung sei er 2017 von einer Leiharbeitsfirma übernommen worden und habe seitdem immer wieder gute Leistungsbeurteilungen erhalten. Er sei jetzt 45 Jahre alt, Familienvater und habe seinen Lebensmittelpunkt aus dem Raum Stuttgart an die Jagst verlegt. Urplötzlich sei ihm ein Auflösungsvertrag angeboten worden, ohne eine sachliche Begründung. „Ich habe klar gesagt, dass ich nicht gehen möchte“, schildert er. Ihm sei dann im August 2020 gekündigt worden. Im Kündigungsschutzverfahren habe ebm-papst diese Kündigung sofort zurückgenommen, da sie der Betriebsvereinbarung „Bündnis für Arbeit“ widerspricht. Er berichtet von Mobbing durch Vorgesetzte, das er als regelrechte Bedrohung empfand. Inzwischen sei er seit einigen Monaten im Krankenstand, seine Psyche ist angeschlagen.

Mobbingvorwürfen wird im Prozess nicht entgegengetreten

Dr. Bernd Dollmann, Anwalt von ebm-papst, ist einer, der Klartext spricht: „Aus unserer Sicht ist eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses der einzige Weg“. Zu groß seien die Spannungen, außerdem habe Andy E. erst kürzlich eine Schwerbehinderung angezeigt. Er berichtet von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen, man sei aber zu weit auseinander gewesen. Markus Löw, der Personalleiter von ebm-papst, betont noch: „Es gibt bei uns keine Leistungsbeurteilungen, daher kann es auch keine guten Beurteilungen geben“, die Mobbingvorwürfe bleiben unwidersprochen im Raum.

Umfangreicher Vergleich

Nachdem auch Richter Vanucchi der Klägerseite zu einem Vergleich rät, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einer angemessenen Abfindung und einer Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche beinhaltet, zeigen beide Seiten Vergleichsbereitschaft. Mit kleinen Anpassungen und wohl nach Rücksprache mit der Firmenzentrale stimmen beide Seiten dem Vorschlag des Gerichts zu, der sich finanziell ungefähr in der Mitte der vorher festgefahrenen Verhandlungen bewegt.

Andy E. ist erschöpft

Andy E. wirkt nach der Verhandlung erschöpft. Er sagt: „Es ist gut, dass das Thema jetzt abgeschlossen ist. Jetzt muss ich aber erst ein- zweimal darüber schlafen.“

Beklagte ist zufrieden

Hauke Hannig, der Pressesprecher vom ebm-papst, ist mit diesen beiden Ergebnissen zufrieden: „Zunächst freuen wir uns über die erzielte Einigung in einem Fall sowie über die Rücknahme der Klage aufgrund fehlender Grundlage in einem weiteren Fall. Dies zeigt, dass ebm-papst stets für ein faires Angebot steht und eine einvernehmliche Lösung anstrebt.“

Seit mehr als 20 Jahren im Betrieb

Dem dritten Fall, der Klage von Carola D., liegt der identische Sachverhalt zugrunde. Allerdings geht es um deutlich höhere Summen, denn Carola D. arbeitet bereits seit mehr als 20 Jahren bei ebm – und sie ist Betriebsrätin. Wie ihr Kollege E. ist sie seit einigen Monaten arbeitsunfähig, auch sie ist durch die berufliche Situation psychisch stark belastet. In ihrem Fall haben ebenfalls bereits Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses stattgefunden, auch hier lagen die Vorstellungen weit auseinander, etwa um den Faktor 2.

„unter Androhung von Schikanen“

Carola D. berichtete von einem überraschenden Aufhebungsvertrag, „unter Androhung von Schikanen“ sagt sie aus, und spricht von Mobbing durch Vorgesetzte. Eine Kündigung habe sie allerdings nicht erhalten. „Sie ist ja Betriebsrätin“, wirft der Beklagtenvertreter ein. Genau das war für den Klägeranwalt ein Argument für die hohe Forderung, denn „sie ist ja unkündbar“. „Aber nur für ein Jahr nach der Betriebsratstätigkeit, und die endet ja 2022“ lautet der Einwurf von Dr. Dollmann – das kann man wohl als deutliche Ankündigung einer Kündigung sehen.

Mobbingvorwürfen bereits im Vorfeld widersprochen

Zu den Mobbingvorwürfen erklärt Hannig im Nachgang der Verhandlung: „Ein sehr gutes Miteinander und ein offener Dialog innerhalb der Belegschaft ist uns äußerst wichtig und wir fördern ein gutes Klima der Zusammenarbeit durch eine Vielzahl an Maßnahmen wie z.B. Teamevents, Führungskräftetrainings, Mitarbeitergespräch, Betriebsratssprechstunden, Gesundheitsmanagement inkl. anonymer externer Beratungsdienstleistungen, Mitarbeiterumfragen. Damit verhindern wir mögliche Konflikte bevor sie entstehen. Im Fall der Kläger ging es um eine subjektive Wahrnehmung, die deren Anwalt geäußert hatte.“ Er legt Wert auf die Aussage: „Dieser wurde bereits im Vorfeld der Verhandlungen ganz deutlich und mit fundierten Aussagen widersprochen.“

Anti-Mobbing Massnahmen

Hannig erklärt: „Für das Lösen möglicher Konflikte haben wir einen strukturierten Prozess geschaffen, der aus mehreren Säulen besteht. Sei es die Sprechstunde des Betriebsrates, die Möglichkeit anonyme externe Beratungsdienstleister kostenlos zu kontaktieren, Termine mit unseren Sozialarbeitern, dem Betriebsarzt oder der Personalabteilung durchzuführen.“ Noch nie seien arbeitsrechtliche Massnahmen wegen Mobbings nötig gewesen: „Durch unseren innerbetrieblichen Prozess und den Protagonisten dahinter ist es uns stets gelungen, Konflikte zu lösen und ein gutes Unternehmensklima zu erzielen.“

Kein Vergleich im Termin möglich

Richter Vanucchi bietet wieder an, einen Vergleichsvorschlag zu entwerfen. Allerdings bestand von beiden Seiten kein Wille, wesentlich von den bisherigen Standpunkten aufeinander zuzugehen. „Das macht keinen Sinn mehr“, sagt Jürgen Kühner nach einem Gespräch mit seiner Mandantin. Und Dr. Dollman weist nochmals darauf hin: „Eine Gesamtungültigkeit der Betriebsvereinbarung hätte erhebliche Konsequenzen.“

Richter Vanucchi beschließt die Sitzung und die Kammer, bestehend aus ihm und zwei ehrenamtlichen Richtern, zieht sich zur Beratung zurück. Carola D. verlässt den Saal optimistisch: Sie interpretiert den Richter so, dass ihre Chancen sehr gut stehen.

„Wir haben der Klage stattgegeben“

Am frühen Nachmittag konnte GSCHWÄTZ noch persönlich mit Richter Vanucchi sprechen – die wichtigste Information kommt als allererstes: „Wir haben der Klage stattgegeben“. Das bedeutet für Carola D., dass sie mit einer Lohnnachzahlung von über 6.000 Euro rechnen darf – wenn das Urteil rechtskräftig wird. Die Gründe für diese Entscheidung wird die schriftliche Urteilsbegründung enthalten, die den Parteien noch zugehen wird. Das könnte bereits in den nächsten Tagen der Fall sein, sagt Vanucchi: „Ich habe mich jetzt eine Woche damit beschäftigt. Es ist für mich die kleinste Arbeit, ein Urteil zu schreiben.“

Keine Entscheidung über Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung

Vanucchi legt Wert darauf, dass das Urteil nicht bedeutet, dass damit die Betriebsvereinbarung in Gänze nichtig ist: „Das war gar nicht Gegenstand der Verhandlung. Es gab ja keinen diesbezüglichen Antrag“, sagt er. Er kann sich vorstellen, dass der Fall nicht abgeschlossen ist, denn nach den Aussagen von Dr. Dollmann im Gütetermin ist damit zu rechnen, dass ebm-papst die nächste Instanz anrufen wird. Hannig sieht allerdings auch noch die Möglichkeit einer Einigung: „Da der Weg einer Berufung das Verfahren unnötig in die Länge zieht und beiden Parteien damit keinen Vorteil bietet, hoffen wir weiterhin auf eine Einigung. Gelingt uns dies gemeinsam nicht, wäre der Anruf der nächsten Instanz leider nicht zu umgehen.“

ebm-papst rechnet nicht mit weiteren Klagen

Hannig glaubt nicht, dass das Urteil eine Klagewelle weiterer Mitarbeiter auslösen wird, „da das zwischen Betriebsrat und Unternehmen geschlossene Bündnis für Arbeit mit seinen Inhalten einen klaren Vorteil für die Belegschaft bietet, sowohl monetär als auch für die Arbeitsplatzsicherheit.“

Text: Matthias Lauterer

 

Sieht aus wie ein Wohnhaus, darin verbirgt sich aber das Arbeitsgericht in Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

Verhandlungssaal im Crailsheimer Arbeitsgericht. Foto: GSCHWÄTZ Archiv

Wartebereich des Arbeitsgerichts in Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 

 

 

 




Lohnzahlung: Drei Mitarbeiter klagen gegen Ebm-papst

Gleich drei nahezu wortgleiche Prozesse fanden am Montag, 28. Juni 2021 vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim statt. Zwei Mitarbeiter und eine Mitarbeiterin klagten gegen ihren Arbeitgeber, die ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG. In allen drei Fällen ging es um Forderung  auf Lohnzahlung.

Forderung auf Lohnzahlung

Hintergrund ist eine seit vielen Jahren bestehende Betriebsvereinbarung (BV), in der festgelegt ist, dass die Arbeitnehmer 18 Minuten Arbeitszeit pro Tag, das entspricht eineinhalb Stunden pro Woche, unentgeltlich leisten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitgeber zum Beispiel zum Verzicht auf  betriebsbedingte Kündigungen.

In allen drei Fällen handelte es um den sogenannten Gütetermin, der im Arbeitsrecht vorgeschrieben ist und der dazu gedacht ist, unter Moderation eine einvernehmliche Regelung zu finden. Der Termin wurde aus unterschiedlichen Gründen mehrfach verschoben, sodass inzwischen fast sieben Monate seit Einreichung der Klagen verstrichen sind.  Das ist im Arbeitsrecht eher unüblich, da eine schnelle Einigung oder auch ein schnelles Urteil aufgrund der oft hohen finanziellen Risiken, die in arbeitsrechtlichen Fällen entstehen können, angestrebt wird.

Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte

Geklagt haben auf die Nachzahlung des Lohns für diese 90 Minuten pro Woche, rückwirkend für die letzten drei Jahre – für die Jahre davor ist Verjährung eingetreten – Andy E., Bernd Z. und Carola D. (Namen geändert, die Namen der Personen sind der Redaktion bekannt). Pikant ist, dass Bernd Z. in seinem damaligen Amt als Betriebsratsvorsitzender die BV mit unterschrieben hat. Auch Carola D. ist inzwischen Betriebsrätin.

Klägeranwalt: „Die Betriebsvereinbarung kann nicht wirksam sein“

Der Anwalt der drei Kläger, Rechtsanwalt Jürgen Kühner, ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, darf seine Sicht als erstes darlegen: er legt dar, dass durch die BV das „Günstigkeitsprinzip“ verletzt würde, das festlegt, dass durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung die Bestimmungen eines Tarifvertrags nicht dauerhaft zuungunsten des Arbeitnehmers ausgehebelt werden dürfen – das gelte auch dann, wenn der Betrieb gar nicht tarifgebunden sei. Ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen, auf das er in seinen Klagen Bezug nehme, würde das bestätigen.

In der BV, die immer wieder inhaltsähnlich neu beschlossen wurde und die den Namen „Bündnis für Arbeit“ trägt, ist unter anderem festgelegt, dass ebm-papst keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen wird, die Sonderzahlungen und sonstige Sozialleistungen wie zum Beispiel Firmenbusse werden geregelt.

Beklagtenseite sagt gar nichts

Im Schriftverkehr vor dem Termin hat die Beklagtenseite, im Termin vertreten durch Markus Löw, Personalleiter und Rechtsanwalt Dr. Bernd Dollmann, noch gar keine Einlassung gemacht. Sehr verwundert zeigen sich nicht nur die Kläger, sondern auch Richterin Anja Nägele-Berkner, dass sich ebm-papst auch im Termin nicht äußern wollte. „Sie verschenken hier einen Gütetermin“, sagt sie. Genauso verwunderlich ist es für die Prozeßbeobachter, dass sowohl dem Personalleiter eines großen Industriebetriebs als auch seinem Anwalt nicht bekannt sein will, welcher Tarifvertrag gegebenfalls anwendbar wäre.

Sind 20 Jahre noch „vorübergehend“?

Denn genau darum wird es gehen: Sollte der entsprechende Tarifvertrag keine Öffnungsklauseln enthalten, dann wäre die Verletzung des Günstigkeitsprinips, das RA Kühner angebracht hatte, ein starkes Argument. Kühner ist der Meinung, dass der Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie anwendbar ist. Dieser enthalte, so Kühner, keine Öffnungsklauseln. Überhaupt könne ein Lohnverzicht, zum Beispiel zur Arbeitsplatzsicherung, allenfalls „vorübergehend“ vereinbart werden. Es stellt sich aber heraus, dass diese „18-Minuten-Klausel“ womöglich seit mehr als 20 Jahren besteht – das, so ließ die Richterin durchklingen, wäre sicherlich nicht mehr „vorübergehend“: „Ungewöhnlich – man kennt das nur von Ausnahmesitutionen“, sagt sie. Wäre dann nur dieser Passus ungültig oder die ganze BV? Die Richterin deutet an, dass möglicherweise die gesamte BV ungültig sein könnte und meint damit, dass eventuell alle Mitarbeiter ein Anrecht auf Nachzahlung haben könnte. „Das kann hohe Wellen schlagen“, stellt sie in den Raum.

Es wird emotional

Als der Klägeranwalt moniert, dass die Beklagte nicht einmal den anwendbaren Tarifvertrag kennen will, geht es hoch her: Dr. Dollmann versteigt sich zu der Aussage dass „alle Vergünstigungen wegfallen“ könnten – eine regelrechte Drohung. Als Richterin Nägele-Berkner dann verkünden will, dass die Beklagtenseite innerhalb von 14 Tagen ihre „Einwendungen substantiiert darzulegen“ habe, fällt ihr Dr. Dollmann ins Wort und nennt wie selbstverständlich einen Termin in 4 Wochen und muß sich von der Richterin über die Rechtslage belehren lassen. Weiterhin muss er sich anhören, dass man schon mehrere Verlegungsanträge – Bernd Z. spricht von „gut einer Handvoll“ – stattgegeben hätte. Man meint, bei der Richterin ein „Sie hatten genug Zeit“ herauszuhören. Andy E. sagte während des Termins gar nichts.

Ein Spiel auf Zeit?

Die Tatsache, dass ebm-Papst so viele Verlegungsanträge gestellt hat und dass man auch im Prozess offenbar – während der Fussball-EM liegt der Ausdruck nahe – Zeit schinden möchte, wirft Fragen nach den Gründen dafür auf. Welche Vorteile könnte es für die Beklagte geben, wenn der Prozess möglichst lange dauert? Sind möglicherweise weitere Verfahren in der Pipeline, die vielleicht in die Verjährung oder in die Verwirkung gehen könnten? GSCHWÄTZ hat bei ebm nachgefragt. Eine Antwort steht noch aus.

„Kurzer Prozeß“ im zweiten Fall

Im Fall von Bernd Z. präsentiert Dr. Dollmann einen offenbar rechtsgültigen Aufhebungsvertrag vor, den ebm-papst und Bernd Z. geschlossen haben. Insofern ist der ebm-Anwalt der Meinung, dass der Fall damit erledigt sei, denn im Vertrag ist geregelt, dass alle weitergehenden Ansprüche ausgeschlossen sind. Ganz so kurz will es die Richterin allerdings nicht machen, sie befragt Bernd Z. über die Historie der Betriebsvereinbarung, da er langjähriges Betriebsratsmitglied ist. Ursprünglich, so Z. sei das Bündnis für Arbeit als ein kurzfristiges Paket geschlossen worden. Die unbezahlte Zeit wurde anfangs auf ein Zeitkonto eingezahlt und konnte durch Freizeit abgegolten werden. Irgendwann sei dieses Konto weggefallen. Wann genau, konnte Z. nicht sagen, er vermutet Ende der 90er Jahre.

Zwar zeigte die Richterin deutlich, dass sie in diesem Falle davon ausgeht, dass für Bernd Z. keine Ansprüche bestehen, trotzdem gab sie auch hier dem Klägeranwalt eine Frist zu Erwiderung.

„Sie drehen hier ein großes Rad“

Im dritten Prozess, der Klage von Carola D., appelliert die Richterin wiederholt an die Beklagte: „Sie drehen hier ein großes Rad“. Sie drängt ebm-papst, eine interne Lösung zu schaffen, die alle Mitarbeiter einschließt. Auf den Einwand von Markus Löw, dass der Betriebsrat doch der Vertreter der Mitarbeiter:innen sei, belehrt sie ihn: „Der Betriebsrat ist nicht Vertreter der Belegschaft, er ist Interessenvertreter, das muss man differenzieren.“ sagt sie und weist auf möglicherweise gravierende Folgen für das Unternehmen hin, wenn sich die Position der Klägerseite bestätigen sollte und weitere Mitarbeiter klagen würden.

Teils arbeitsvertraglich geregelt

Carola D. war zu Beginn ihrer Betriebsratsarbeit der Meinung, dass die Vereinbarungen sicherlich rechtlich nicht zu beanstanden sind, sieht das allerdings inzwischen anders. Sie wundert sich, dass das Eine oder Andere, das in der BV geregelt ist, auch arbeitsvertraglich geregelt sei.

Und nochmal wirds laut

Wohl unfreiwillig gibt Dr. Bernd Dollmann weitere Hintergründe und Zusammenhänge preis, als er „Wir hatten gedacht, dass das [dieser Prozeß, Anm. der Red.] ein Vehikel zu einer optimierten Beendigungslösung ist“ in den Saal ruft. Er berichtet davon, dass man mit Carola D. noch in Verhandlungen über die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses sei, man sei aber noch ein gutes Stück auseinander. Des Weiteren kündigt er an, „wir werden das ausurteilen durch die Instanzen“ und droht sogar mit der Moralkeule, wenn er die drei Kläger fragt, ob für sie das „Bündnis oder das persönliche Interesse“ im Vordergrund stünden. Da wird auch Jürgen Kühner laut und muss seinem Kollegen sagen, dass er hier einzig seine drei Mandanten vertrete und nicht die Interessen der restlichen Belegschaft oder gar der Firma ebm-papst: „Das wäre ansonsten Parteienverrat“.
Die Richterin bestätigt ruhig, dass es offenbar weitere Prozesse gibt oder gab, als sie von „mehreren Kriegsschauplätzen“ spricht, die sie aber nicht anführen wolle.

Auch in diesem Fall soll die Beklagtenseite substantiiert Stellung nehmen.

Es wird wohl zum Kammertermin mit Urteil kommen

Ein Kammertermin kann frühestens nach dem Einreichen der Stellungnahmen und der Erwiderung der Gegenpartei stattfinden – also sicherlich nicht vor Ende August.  Auch wenn die Richterin bei einigen Punkten eine vorsichtige und vorläufige Einschätzung abgegeben hat, kann man keine Tendenz erkennen. Außerdem befinden sich die Kläger und ebm-papst weiterhin in Verhandlungen – es könnte also auch vor dem Kammertermin noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

Den Termin verfolgte GSCHWÄTZ-Redakteur Matthias Lauterer vor Ort.




„Gerade auch um ein Übergreifen in umliegende, weniger betroffene Landkreise abzuwenden, müsste die Landesregierung die betroffenen Städte und Gemeinden stärker unterstützen“

Aus Sicht der fünf Bürgermeister und Oberbürgermeister aus Bad Mergentheim, Crailsheim, Künzelsau, Öhringen und Schwäbisch Hall muss das Land Baden-Württemberg bei der Pandemiebekämpfung mehr Verantwortung übernehmen, wenn die Lage in einzelnen Landkreisen außer Kontrolle ist. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Fachkräftenetzwerks Hohenlohe Plus hervor.

In Schwäbisch Hall und Crailsheim scheinen derzeit die Inzidenzwerte zu explodieren

„Gerade auch um ein Übergreifen in umliegende, weniger betroffene Landkreise abzuwenden, müsste die Landesregierung die betroffenen Städte und Gemeinden stärker unterstützen“, erklärt Schwäbisch Halls Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim. Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat jüngst, laut einem Bericht der Südwestpresse, die für Montag, den 15. März 2021, geplanten Schulöffnungen für Grundschüler sowie Fünft- und Sechstklässler in Schwäbisch Hall gestoppt. 

Shopping-Ansturm in weniger betroffenen Kreisen: Schlange stehen beim C&A in Heilbronn

Am Samstag, den 13. März 2021, lag der 7-Tage-Inzidenzwert in Schwäbisch Hall bei 216. Angestrebt wird von Bund und Ländern derzeit mindestens 35. Davon ist auch die Nachbarstadt Crailsheim weit entfernt, die am 12. März 2021 einen Inzidenzwert von 523,2 auf ihrer Internetseite verkündete. Laut dem SWR sind davon 70 Prozent Mutationen.

Ganz unverständlich sind die Forderungen der Bürgermeister sicher nicht angesichts der Fotos von der Heilbronner Innenstadt, die aufgrund eines niedrigen Inzidenzwertes ihre Einkaufsgeschäfte in der Innenstadt im Gegensatz zum Umland wieder öffnen durfte und beinahe zusammenbrach unter dem „Shopping“-Ansturm, der daraufhin einsetzte. Der Inzidenzwert steigt seitdem wieder an.

Die Bürgermeister sind besorgt um ihre Innenstädte

„Gefordert sind Strategien und Strukturen, die ein flexibles Vorgehen ermöglichen“, sagen die Bürgermeister in der Pressemiteilung und machen auch konkrete Vorschläge hierzu. Unter anderem sei eine noch schnellere Durchimpfung in Hotspot-Gebieten ihrer Meinung nach sinnvoll und dabei „unter anderem mit mobilen Impfteams zu agieren und eine gezielte Unterstützung der Hausärzte beim Impfen vorzunehmen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass es zu einer Ausstrahlung aus den stark betroffenen Regionen in weniger stark betroffene Regionen kommt.“

Einzelhandel ist laut den Bürgermeistern „kein Infektionstreiber“

„Ein aktives Entgegenwirken durch eine Hotspot-Strategie der Landesregierung würde zudem die heimische Wirtschaft in den betroffenen Gebieten vor extremen Schäden und
Insolvenzen bewahren“, ergänzt Crailsheims Oberbürgermeister Dr. Christoph Grimmer. Neben dem gezielten Vorgehen in Hotspot-Situationen sprechen sich die fünf Bürgermeister und Oberbürgermeister bei dann sinkenden Inzidenzwerten für eine kontrollierte Öffnungsstrategie des Einzelhandels aus. „Dieser Bereich ist kein Infektionstreiber. Es muss unser Ziel sein, die Einkaufsstruktur zu erhalten, damit unsere Mittelzentren auch nach der Pandemie noch attraktive Möglichkeiten bieten“, erläutern Öhringens Oberbürgermeister Thilo Michler, Bad Mergentheims Oberbürgermeister Udo Glatthaar und der Künzelsauer Bürgermeister Stefan Neumann übereinstimmend.




„Ich bemerke bei den Kindern einen fast schon devoten Gehorsam“

Mit warmen Worten wurde eine Künzelsauer Lehrerin am 25. Juli 2020 auf der Bühne der Querdenken-Demonstration in Crailsheim begrüßt. Es war nicht ihre erste Querdenken-Rede (Zitate aus der Rede sind in kursiv). Ihr Thema: Wie Corona das schulische Leben verändert hat. Wir haben bei der Lehrerin nachgefragt, ob sie diese Themen nach wie vor so kritisch sieht, wie sie es damals formuliert hat. Sie wollte sich jedoch nicht dazu äußern, da sie negative Konsequenzen in ihrem beruflichen Umfeld befürchtet. Anbei veröffentlichen wir daher lediglich die wichtigsten Textpassagen mit redaktionellen Anmerkungen von unserer Seite.

Chilliges Nichtstun

Zu Beginn der Rede zeichnet sie ein idealisiertes Bild von der Normalität des Schulalltags: Fröhlichkeit, Lachen, chilliges Nichtstun, aber auch schmunzelnde Mißbilligung

In der Pause schlichten die Lehrer Streitereien, ziehen Schüler aus den Ecken, die dort heimlich rauchen oder scheuchen Mädchen raus, die zu fünft in einer Toilettenkabine sitzen.

Im Wesentlichen herrscht aber Gemeinschft und Harmonie:

Dazwischen wird Fußball gespielt, gefangen, geschubst, aus einer Flasche getrunken und vom gleichen Pausenbrot abgebissen. 

Damit ist der Anker gesetzt, dieses Bild wird dem Zuhörer bis ans Ende der Rede im Gedächtnis bleiben.

Jetztzeit als fast dystopischer Kontrast

Ganz im Gegensatz dazu der Lehralltag im Juli 2020, als Corona ziemlich eingedämmt war. Ein geradezu dystopischer Zustand wird heraufbeschworen, beginnend schon am frühen Morgen ist die heile Schulwelt neuerdings geprägt von Verboten und Zwängen:

Morgens kurz vor 8 Uhr, ungefähr die Hälfte der Schüler sind anwesend, der Rest beginnt erst in der zweiten Schicht ab 10 Uhr. Die Schüler betreten nacheinander mit Maske das Gebäude und folgen dem Einbahnstraßensystem in das Klassenzimmer. Dort wird ausgiebig Hände gewaschen. Anleitungen hierzu hängen über jedem Waschbecken. Im Unterricht sitzen die Schüler an Einzeltischen mit 1,50 Meter Abstand. Gruppen- oder Partnerarbeit ist verboten, die Schüler müssen immer allein arbeiten.

Schlimm seien die fehlende Motivation der Schüler, leider von extern aufgedrängt und daher nicht beeinflußbar, sowie Kollegen, die konspirativ die Coronaregeln zu umgehen versuchen:

Das ist aber alles nicht dramatisch, da alle Schüler in das nächste Schuljahr versetzt werden. Da die Schüler dies bereits frühzeitig wussten, ist die Motivation, noch etwas zu arbeiten, sehr gering und sinkt mit jedem Tag weiter.

Pausen in denen alle zusammen sind, gibt es nicht mehr, der Lehrer entscheidet das individuell. Auch hier gilt das Einbahnstraßensystem und die Maske. Findige Kollegen verabreden sich heimlich mit anderen Kollegen, um zufällig gemeinsam Pause zu machen, so dass sich auch getrennte Klassen wieder sehen können.

Bereits bis hier eine harte Gegenüberstellung – sie macht ihren Zuhörern klar, dass niemand unter Coronabedingungen lernen oder lehren will. Aber es kommt noch eine Steigerung:

Über außerschulische Aktionen muss man gar nicht sprechen: Das gibt es nicht mehr. Damit gehen natürlich auch Jugendherbergen und Reiseveranstalter, die sich auf Klassenreisen spezialisiert haben, zugrunde und die Abschlussfeiern für die Abgangsklassen – ich verwende hier mal das Wort bizarr: Eltern und Schüler dürfen maximal zu dritt erst nach vorheriger Anmeldung teilnehmen. Sie haben zugewiesene Sitzplätze, das Gebäude darf nur mit Maske betreten, diese am Platz abgenommen werden. Es folgt eine kurze Rede, dann ganz schnell die Zeugnisübergabe, natürlich nicht direkt in die Hand des Schülers, sondern auf eine Ablage, wo es weggenommen werden muss. Kreative Schulen machen dass zb mit einer Pizzaschaufel. 

Nach Ende der Veranstaltung darf keiner bleiben, denn dann kommt das Desinfektionsteam, um alle Flächen zu reinigen und das dauert einige Zeit. Nicht länger als 30 Minuten, denn dann kommt die nächste Gruppe dran.

Reisebüros, die sich nicht auf Klassenreisen spezialisiert haben, leiden übrigens auch. Und noch schlimmer – nicht einmal vor dem Klassenfoto macht der Virus halt, mit kaum überhörbarem Sarkasmus folgt eine letzte Steigerung:

Ein Klassenfoto zum bestandenen Abschluss, wie es immer war, wird es wohl nicht geben. Wobei auch da manche Schulen äußerst kreativ sind. Wie wäre es mit einem Maskenfoto oder – um den Abstand zu gewähren – Kreise oder Ringe auf dem Boden, in denen die Kinder stehen müssen. Natürlich kann da nur die Hälfte der Klasse aufs Bild, aber in schwierigen Zeiten wie diesen muss man eben Opfer bringen.

Die Dystopie ist perfekt, die Rednerein hat ihr Ziel erreicht: Das Publikum ist regelrecht schockiert über die Zustände in den Schulen. Jetzt noch ein Fallbeispiel und dann kann man übergangslos wie aus dem Lehrbuch zu den verschwörungstheoretischen Folgerungen übergehen:

Hier sei nur ein Beispiel aus der Nähe von Bruchsal genannt, wo eine Grundschullehrerin positiv getestet wurde und und zwei Klassen mit 46 Schülern in Quarantäne müssen. Die Begründung hierfür ist: Die Kinder seien zu der Lehrerin Kontaktpersonen ersten Grades gewesen, das heißt mindestens 15 Minuten mit positiv getesteter Person in Kontakt ohne 1,50 Meter fünfzig Abstand und Maske, bedeutet konkret: alle 46 Kinder sind Kontaktpersonen ersten Grades. Ich stelle es mir sehr schwierig vor, dass in einer Grundschulklasse mit mehr als 20 Schülern jedes dieser Kinder direkten Kontakt zur Lehrerin hatte.

Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse

In Grundschulen gab es tatsächlich keine Maskenpflicht, das bedeutet aber auch, dass jeder Huster die Viren eines infizierten und infektiösen Schülers über mehrere Meter in den Klassenraum trägt. Der „direkte Kontakt“ ist gar nicht notwendig, wissenschaftliche Untersuchungen über die Reichweite gibt es genug, auch verständliche Simulationen der Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen haben wir genügend gesehen. Auch im Juli war das schon bekannt, denn bereits im März sagte mir ein Künzelsauer Arzt: „Wenn Sie sich im Bus auf die Rückbank setzen und husten, dann hats der ganze Bus.“ Hier findet also eine explizite Leugnung der Gefahren statt.

Argumentation, wie man sie von Verschwörungstheoretikern kennt

Vielleicht ist dies ein etwas seltsamer Einzelfall, vielleicht wird hier aber auch versucht, durch Erhöhung der Testungen ein Szenario zu schaffen, um erneute Schulschließungen durchsetzen zu können – und das alles auf dem Rücken der Kinder, die sich widerstandslos fügen müssen.

Hier ist dann der Beginn des verschwörungstheoretischen Ansatzes: Zu Beginn ein Fallbeispiel, das nur ein paar Angaben zu wenig enthält, um es zu recherchieren. Danach wird ein Szenario, das der Rednerin als Horrorszenario erscheint, in den Raum gestellt (übrigens ohne zu begründen, warum dies überhaupt ein Horrorszenario sein soll) und dann unterstellt die Rednerin einer unpersönlichen und anonymen höheren Macht, dass diese genau dieses Horrorszenario herbeiführen will. Der Vorwurf, dass dies alles auf dem Rücken der Kinder geschieht, ist wirkmächtig. Er ist gleichzeitig ein wenig absurd, schiebt die Rednerin doch auch immer das Wohl der Kinder vor. Die ungenannte Macht würde die eventuellen Schulschließungen sicherlich auch mit dem Wohl der Kinder begründen.

Auf beiden Seiten: Kinder als Mitel zum Zweck

Dass die Rednerin die Logik der im Juli umlaufenden Informationen über die vom Kultusministerium geplanten Maßnahmen nicht versteht, kann man ihr nicht vorwerfen. Zu widersprüchlich waren einige der Äußerungen. Und der Ministerpräsident und die Kultusministerin machten damals wirklich den Eindruck, dass sie nicht miteinander sprechen, sondern nur unkoordiniert mit der Presse. Was aber folgt, ist die Unterstellung, dass dies ein bewußt eingesetztes Mittel zu Verunsicherung der Bevölkerung sei:

aber mit der Aufhebung der Abstandsregel in den Klassen erhöht sich auch wieder die Chance, irgendwo positive Fälle zu finden und die entsprechend Betroffenen in die Isolation zu schicken. Keiner soll sich sicher fühlen, wie war das nochmal mit der zweiten Welle?

Zweiter klassischer Ansatz der Verschwörungstheoretiker: Der böse Staat arbeitet gegen das Volk. Bei Trump ist es der „Deep State“, gegen den jeder anzugehen hat, hier ist es die Landesregierung: Denn eine in böswilliger Absicht gegen die Bevölkerung handelnde Regierung rechtfertigt jede Aktion, so der nicht ausgesprochene, aber in den Zuhörern sicherlich getriggerte Argumentationsstrang.

2 Coronatests für jeden Lehrer

Auch dass die Landesregierung jedem Lehrer und jeder Lehrerin zwei kostenlose Coronatests zur Verfügung stellen wollte, wird als perfide Maßnahme zur künstlichen Erzeugung der zweiten Welle gewertet:

Um die Schulbediensteten zu beruhigen, gibt es von August bis September zwei kostenfreie Coronatests für alle und ich kann mir gut vorstellen, dass viele diese in Anspruch nehmen – und schon ist sie da, die zweite Welle. Oder sie kommt erst im späten Herbst, wenn sonst immer die Erkältungszeit ansteht und es ganz normal ist, dass einige erkranken und auch wieder gesund werden. Aber auch hier wird man durch gezieltes Testen in Schulen fündig werden und Corona aufstöbern.

Die Rednerin beschreibt anschließend völlig korrekt drei Szenarien, wie der Schulbetrieb nach den Ferien denkbar wäre:

Szenario 1: Regelbetrieb, der mit begleitenden Hygienemaßnahmen wie beispielsweise regelmäßiges Lüften sowie dem Tragen von Mund-Nasenschutzmasken in den Pausen und auf den Gängen flankiert wird-

Szenario 2: Rollierendes system: Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht

Szenario 3: Fernunterricht aufgrund temporärer lokaler, regionaler oder überregionaler Schulschließungen.

Sie stellt dann fest:

Es dürfte jedem klar sein, dass unter solchen Umständen kein regulärer Schulbetrieb stattfinden kann.

Nein, das ist überhaupt nicht klar. Warum sollte ein Präsenzunterricht mit Lüften und einigen Hygienemaßnahemen kein „regulärer Schulbetrieb“ sein? Es ist sicher nicht derselbe Schulbetrieb wie in der Vergangenheit. Auch ein Fernunterricht kann „regulär“ sein, wenn die technischen und pädagogischen Voraussetzungen erfüllt sind, Australien kann hier als Vorbild dienen. Dass beide Voraussetzungen trotz der Warnungen vor einer zweiten Welle von den Verantwortlichen nicht geschaffen wurden, steht auf einem anderen Blatt. Wenn sie mit

Wohl auch um möglichen Klagen vorzubeugen, hat Kultusministerin Eisenmann daher für das kommende Schuljahr die Aussetzung der Schulpflicht angeordnet.

fortfährt, erreicht und erregt sie damit Ihr Publikum. Das ändert aber nichts daran, dass diese Aussage schlicht falsch ist. Nicht die Schulpflicht ist ausgesetzt, sondern die Präsenzpflicht. Und die Schulen sind sogar in die Pflicht genommen, auch einen Unterricht für diejenigen Schüler anzubieten, die nicht zur Schule kommen. Schulpflicht und Anwesenheitspflicht sind zwei verschieden Dinge. Das Demo-Publikum war jedenfalls entsetzt und brachte das Entsetzen wie gewünscht auch zum Ausdruck.

Behauptungen werden zu Fakten erklärt

Das sind die Fakten. 

sagt sie und erklärt damit die vorhergehenden Falschinformationen, Umdeutungen und Unterstellungen schnurstracks zur unumstößlichen  Wahrheit. Sie manifestiert ihr Gedankengebäude und schließt jeden Widerspruch aus. Und das ist die Vollendung der verschwörungstheoretischen Argumentation. Wer hier als Zuhörer noch argumentativ mitgeht, hat keine Chance mehr auf ein Entkommen.  Das sicherlich ein wenig vorgeprägte Publikum widersprach nicht.

Sozialkonfomes Verhalten wird angeprangert

Ich bemerke, die Schüler haben sich verändert. Ich bin erschrocken, mit welcher Selbstverständlichkeit das Maskentragen im Schulgebäude akzeptiert wird und wie verzweifelt manche Schüler sind, wenn sie mal ihre Maske vergessen haben.

Dass sich Kinder in einer Krise verändern, ist erwartbar. Jeder von uns hat sich in irgendeiner Form der Krise angepaßt. Vielleicht haben die Schüler verstanden, welchen Nutzen eine Schutzmaske hat. Ganz so schwierig ist das nicht zu verstehen, dass Masken sowohl die Menge der eventuell verbreiteten Viren als auch deren Reichweite beträchtlich vermindern. Wenn man das verstanden hat, trägt man die Maske aus Verantwortlichkeit gegenüber seinem Nachbarn.

Ich bemerke zum einen bei den Kindern einen fast schon devoten Gehorsam und auch eine Art Denunziantentum, besonders bei jüngeren Kindern. Viele sind extrem verunsichert, kommen mir vor wie ferngesteuert, zeigen kaum noch eigenen Antrieb, erwarten ständig Vorgaben des Lehrers. Zudem sinkt die Motivation vieler Schüler beträchtlich.

Die Unsicherheit mag daher kommen, dass die Vorbilder der Kinder – unter anderem die Lehrer – uneinheitlich handeln und sich teilweise über gesellschaftliche Regeln hinwegsetzen. Nur eine Minderheit, wie die Rednerin betrübt feststellt:

Ich kenne zum Glück einige Kollegen, die ähnliche Ansichten haben wie ich und die nicht länger schweigen wollen und können. Dennoch ist das leider eine verschwindende Minderheit. Die meisten setzen die Anordnung um, ohne kritisch zu hinterfragen und sich zu überlegen, welche Schäden die Kinder davontragen.

Aber sie zeigen damit, wie wenig ihnen Regeln wert sind … aber HALT:

Kinder brauchen die Interaktion mit einer festen Bezugsperson. Sie brauchen Regeln und Struktur, um zu wachsen. Sie brauchen den Lehrer als Vertrauensperson, der sie unterstützt und begleitet. 

Wenn Kinder Regeln brauchen, dann sollten ihnen diese Regeln vorgelebt werden, in einer Schulgemeinschaft dadurch, dass sich die Lehrerschaft auf gewisse Grundregeln und Erziehungsziele einigt und jeder Lehrer diese Ziele selbstverständlich verfolgt. Wenn einzelne Lehrer dies nicht tun, dann werden die Schüler unsicher und verlieren ihr Selbstbewußtsein. Die Rettung ist dann die Flucht zu einer Vertrauensperson, der sie ihre Verwirrung schildern. Und das wird dann dieses „Denunziantentum“ sein.

Mehrere Studien, unter anderem die COACTIV Studie aus dem Jahr 2009 belegen klar, dass der wichtigste Garant für erfolgreiches Lernen ein intaktes Lehrer-Schüler-Verhältnis ist. Kinder brauchen die Interaktion mit einer festen Bezugsperson. Sie brauchen Regeln und Struktur, um zu wachsen. Sie brauchen den Lehrer als Vertrauensperson, der sie unterstützt und begleitet.Was sie nicht brauchen, ist ein Leben in Isolation, fern von ihren Klassenkameraden und ihren Lehrern, vor einem Endgerät, das ihnen Arbeitsblätter ausdruckt oder Videos vorführt.

Das Leben in Isolation brauchen wir alle nicht. Und dass Corona die Schülergeneration prägen wird, ist klar, wie jede Generation durch ihre Umgebung geprägt wird. Aber ein Leben in selbstbestimmter Isolation ist sicherlich für eine Zeitlang lebenswerter als ein fremdbestimmtes Leben auf der Intensivstation. Im Juli war die Situation nicht so schlimm wie heute: Heute sollten mehr als 250 Coronatote pro Tag Mahnung genug sein.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. Es ist ein Menschenrecht, das bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verankert ist und in einer Reihe verbindlicher Übereinkommen wie etwa der UN-Kinderrechtskonvention garantiert wird. Es ist ein elementares Recht, weil es die Grundlage für Teilhabe und Chancengerechtigkeit schafft. Dieses Recht ist momentan für viele Kinder, gerade auch solche aus ärmeren Familien, ausgesetzt. So genannter Digital- und Fernunterricht, auch Homeschooling genannt, soll jetzt die Lösung der Zukunft sein.

Zunächst einmal war und ist auch heute noch der Fernunterricht in den derzeit ausprobierten Formen nur eine Notlösung für den Moment. Ob er sich als Lösung der Zukunft durchsetzen kann, ist zu diskutieren. Forderungen, auch politischer Parteien, die alles digitalisieren wollen, stehen im Raum. Die Gegenposition ist ebenfalls medial stark präsent und die Diskussion läuft. Die Voraussetzungen für flächendeckenden Fernunterricht sind bisher auf mehreren Ebenen nicht geschaffen. Corona bietet allerdings die Chance, die eine oder andere Voraussetzung zu schaffen und die Diskussion über leistungsfähige Konzepte für den Fernunterricht in Gang zu  bringen. Die Rednerin unterstellt implizit, dass die Bildungsgerechtigkeit vor Corona vorhanden war. Dem stehen Forschungsergebnisse gegenüber, denen zufolge der Schulerfolg auch von der Finanzkraft der Eltern abhängig ist.

Vor einigen Jahren  haben wir, damals ausgelöst von Minister Friedrich, eine gesellschaftliche Diskussion um das „Supergrundrecht“ Sicherheit miterlebt und haben gelernt, dass es ein derartiges „Supergrundrecht“ in unserem Staatsverständnis nicht gibt. Auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist also kein Supergrundrecht, warum sollte also das Recht auf Bildung höherwertig als das Recht auf Leben sein? Hier konkurrieren tatsächlich zwei Grundrechte, aber in einem echten Notfall, wie Corona einer ist, kann man das Recht auf Bildung eher ein Jahr zurückstellen als das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Berechtigterweise stelle ich mir hier die Frage: Wozu braucht es denn noch eine klassische Schule und den klassischen Lehrer?

Diese Frage stellt sich auch Gunter Dueck in seinem Buch „Lean Brain Management“. Er kommt tatsächlich zu dem Schluß, dass es möglich sein könnte, Inhalte durch wenige „Brains“ festzulegen und aufzuarbeiten und durch fachlich deutlich weniger qualifizierte Lehrer als heute vermitteln zu lassen. Er nimmt aber nicht Stellung dazu, ob das ein empfehlenswertes Ergebnis ist.

Mehrere Studien, unter anderem die COACTIV Studie aus dem Jahr 2009 belegen klar, dass der wichtigste Garant für erfolgreiches Lernen ein intaktes Lehrer-Schüler-Verhältnis ist. Kinder brauchen die Interaktion mit einer festen Bezugsperson. Sie brauchen Regeln und Struktur, um zu wachsen. Sie brauchen den Lehrer als Vertrauensperson, der sie unterstützt und begleitet.

Eine COACTIV-Studie von 2009 konnten wir bei unseren Recherchen nicht finden, möglicherweise liegt hier eine falsche Quellenangabe der Rednerin vor. Es gibt eine COACTIV-Studie aus 2003/2004, die sich aber selber als „Pisa-Test für Mathematiklehrer“ bezeichnet und einen anderen Schwerpunkt hatte.

Gegen Ende Ihrer Rede führt sie die losen Enden wieder zusammen und unterstellt wieder politische Absichten hinter Corona.

Dass Schüler und Lehrer als Versuchskaninchen für die bildungspolitische Forschung missbraucht werden, ist nicht neu. Mich erschrecken allerdings die Dimensionen, mit denen das geschieht. Besondere Sorgen bereitet mir dabei die anstehende Maskenpflicht ab dem kommenden Schuljahr. Diese ist meines Erachtens nicht nur sinnfrei und unlogisch, sondern auch eine politische Gängelung, damit ja niemand denken sollte, die Gefahr einer Pandemie sei vorbei.

Zu guter Letzt besinnt sie sich darauf, dass die anfangs angesprochene anonyme Macht möglicherweise ihr eigener Dienstherr sein könnte und legt Wert auf die Feststellung:

Als ich Lehrerin wurde, habe ich einen Eid auf das Grundgesetz geleistet und zwar, dieses zu achten und zu schützen, besonders in Krisenzeiten. Hinter dieser Treuepflicht stehe ich zu 100 Prozent.

Nicht dass der Dienstherr vielleicht noch reagiert.

Text: Matthias Lauterer




Drastische Worte von Minister Herrmann: „Es gibt ein Leben nach Corona, jedenfalls für die meisten“

Es tut sich was im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Region. Nicht nur, dass es in Baden-Württemberg gute Chancen für die Reaktivierung der Kochertalbahn und der Strecke Heilbronn-Marbach gibt – auch von Crailsheim soll man ab 2024 mit der S-Bahn bis Ansbach und Nürnberg fahren können.

Föderalismus macht das scheinbar einfache Projekt kompliziert

Obwohl die Schienenstränge bereits liegen, war für dieses Projekt eine länderübergreifende Zusammenarbeit auf ministerieller Ebene notwendig. Daher wurde am Freitag, den 04. Dezember 2020, eine Gemeinsame Erklärung der Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie der Landkreise Ansbach und Schwäbisch-Hall unterzeichnet. Genauer: Es wurden vier Exemplare dieser Erklärung von je einem Beteiligten unterzeichnet, denn die Unterzeichnungszeremonie fand mittels einer Videokonferenz statt.

Verlängerung der bestehenden S4 bis Crailsheim

Die bestehende S-Bahn-Linie S4 von Nürnberg über Ansbach nach Dombühl soll über die bisherige Endstation hinaus über Schnelldorf bis Crailsheim verlängert werden. Ein zusätzlicher Halt wird am stillgelegten Bahnhof in Satteldorf-Ellrichshausen eingerichtet. Außerdem werden die regionalen Busverkehre an die neue S-Bahn angepasst.

Länderübergreifende Kooperation

Alle Beteiligten freuen sich darüber, dass es gelungen sei, die Regionen enger miteinander zu verzahnen. Ansbachs Landrat Dr. Jürgen Ludwig: „Die Einrichtung der S4 zwischen Dombühl und Crailsheim ist ein wichtiger Schritt: für Pendler, für den Berufsverkehr und für den Freizeitverkehr in der Region.“ Er rechnet mit deutlich mehr als 500 Personen pro Tag, die die S-Bahn nutzen werden. Ludwig weist darauf hin, dass es aus dem Kreis Ansbach in Richtung Crailsheim „erhebliche Pendlerströme“ gebe „stärker als in die benachbarten bayrischen Landkreise“. Auch der Schwäbisch-Haller Landrat Gerhard Bauer ist „überzeugt, dass diese Lösung ein voller Erfolg wird.“ Geradezu historisch sei die Zusammengehörigkeit von Ansbach und Crailsheim, schließlich gehörte Crailsheim zum Fürstentum Ansbach, meint Ludwig, und Bauer ergänzt: „Die beiden Landkreise Ansbach und Schwäbisch Hall, in denen die Menschen vielfältige Beziehungen und Freundschaften pflegen, wachsen auch im Zugverkehr weiter zusammen.“

Relativ geringe Kosten

Die Investitionskosten sind relativ gering, da die Strecke bereits vorhanden ist. Im Wesentlichen müssen nur die Bahnhöfe S-Bahn-tauglich ausgebaut werden, man geht von Kosten in Höhe von etwa drei Millionen Euro aus. Die Finanzierung sei gesichert, auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie. „Es gibt ein Leben nach Corona, jedenfalls für die meisten“, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Herrmann und meinte damit wohl, dass man seinen Blick auch in eine Zukunft jenseits der Pandemie richten soll. Die Finanzierung sei per Gesetz verabschiedet, „da müssten schon Bundestag und Bundesrat Gesetze ändern. Da sehe ich heute niemanden, der das wollte.“

Über die Betriebskosten lässt sich noch nichts Genaues sagen, abhängig vom Verkehrsvertrag rechnet Herrmann für Baden-Württemberg mit Kosten von rund einer Million Euro pro Jahr. Aktuell, so die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, sei der derzeitige S-Bahn-Betreiber, die DB Regio, aufgefordert, ein Angebot für die verkehrlichen Mehrleistungen abzugeben. Darauf aufbauend wird der finanzielle Rahmen zwischen den beiden Ländern abgestimmt. Die Besteller, in Bayern die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) und in Baden-Württemberg die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), entscheiden dann endgültig.

Text: Matthias Lauterer

S-Bahn-Zug. Symbolbild. Quelle: pixabay

S-Bahn Erweiterung nach Crailsheim mit erwarteten Fahrgastströmen. Quelle: Staatsministerium für Verkehr Bayern.

 




„Wir bestehen auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Coronaverordnung“

„Wir für das Grundgesetz“ – so lautet das Motto der morgigen Demo, zu der  „QUERDENKEN795“ nach Crailsheim einlädt. Die Liste der Redner lässt aufhorchen.

Die Versammlung, die von 15.30 bis 19 Uhr am Volksfestplatz Crailsheim stattfindet, ist laut dem Veranstalter „Querdenken795“ mit 200 Teilnehmern angemeldet. Als Ansprechpartner wird auf der Homepage von Querdenken Thomas Baumgarten aus Kirchberg an der Jagst genannt. Die Ziele von Querdenken sind laut der Internetseite https://querdenken-795.de/:

Wir bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, insbesondere auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung von:

  • Artikel 1: Menschenwürde – Menschenrechte –  Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte
  • Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte
  • Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Artikel 5: Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft
  • Artikel 7: Schulwesen
  • Artikel 8: Versammlungsfreiheit
  • Artikel 11: Freizügigkeit
  • Artikel 12: Berufsfreiheit
  • Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung

Wir sind überparteilich und schließen keine Meinung aus – nach Wiederherstellung des Grundgesetzes sind dafür wieder alle demokratischen Mittel vorhanden.

Sie fordern:

  • alle Parteien auf, Ihr Parteiprogramm auf die neue Lage anzupassen und den Bürgern darzustellen, wie und unter welchen Lebensumständen in der Sonderlage Pandemie zu rechnen ist.
  • Neuwahlen im Oktober 2020

Die Versammlungen dienen ausschließlich der Erreichung der oben genannten Ziele.“

Die angekündigte Großdemo in Crailsheim soll ein „Fest für Friede und Freiheit“ sein. Diverse Redner auch aus dem pädagogischen Bereich haben sich angekündigt, unter anderem

Dr. Tobias Loose von „Eltern stehen auf BW“ und die Lehrerin Julia Stier von Querdenken795. Moderieren wird die Veranstaltung Nana Lifestyler. Musik kommt vom Klangstadel.

Flyer von Querdenken zur Veranstaltung in Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ

 




HK vor Gericht nicht bereit, langjähriger Mitarbeiterin Abfindung zu zahlen

Vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim fanden am Mittwoch, den 24. Juni 2020, die Kammertermine in den Arbeitsgerichtsverfahren Anke E.* und Elvira Z.* statt. Die Klägerin Elvira Z. ließ dem Gericht durch ihren Anwalt mitteilen, dass sie zum Termin nicht erscheinen würde. Ihre Klage wurde daher durch Versäumisurteil nach Antrag von Rechtsanwalt Sebastian Witt, dem Anwalt der Hohenloher Krankenhaus gGmbH abgewiesen. Gründe für das Nichterscheinen der Klägerseite wurden nicht genannt.

Erst aus GSCHWÄTZ vom Termin erfahren

Deutlich mehr Aufwand kostete das Verfahren, in dem Anke E. auf Weiterbeschäftigung in einer Position, die ihrer alten Tätigkeit entspricht, sowie auf Gehaltszahlung klagte. Sie war seit Mitte November 2019 (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2020/02/06/keinen-lohn-keine-krankenversicherung-mehr-2-mitarbeiterinnen-verklagen-hk/) ohne Bezahlung und ohne Sozialversicherungsbeiträge freigestellt. Rechtsanwalt Witt hatte zwischenzeitlich Einspruch gegen das Versäumnisurteil (https://www.gschwaetz.de/2020/06/05/hohenloher-krankenhaus-erscheint-nicht-vor-gericht/) eingelegt, da er erst aus GSCHWÄTZ von dem Termin erfahren hätte. Offenbar gab es ein Problem mit der Zustellung der Ladung. Allerdings betrachtete er die beiden Verfahren ohnehin als zusammenhängend und ging davon aus, dass im Termin beide Sachen zu einem gemeinsamen Abschluss gebracht werden konnten.

Juristische Detailfragen

Im Verfahren ging es hauptsächlich um juristische Detailfragen: War die Stelle, die Anke E. in Künzelsau bekleidete eine Teamleiterstelle oder nicht? Hätte sich Anke E. explizit auf eine später ausgeschriebene Teamleiterstelle bewerben müssen oder hätte die HKH gGmbH aufgrund der vorliegenden Präferenzenliste auf Anke E. zugehen müssen? Wäre Anke E. für die Teamleiterstelle qualifiziert gewesen oder handelt es sich um eine „Beförderungsstelle“?

„Ich würde davon ausgehen, dass ich mich nicht bewerben müsste.“

Witts Argument, dass sich Anke E. hätte erneut bewerben müssen, rügte Joachim Hofmann, der Anwalt von Anke E. als „verspäteten Vortrag“, da das Argument bisher nicht in den Akten vorkomme. Auch Richterein Sabine Stahl merkte an: „Ich würde davon ausgehen, dass ich mich nicht bewerben müsste“. Anwalt Witt, der das Argument, dass es sich bei der Wunschposition um eine „Beförderungsstelle“ handle, einbrachte, wusste nicht, wie die Stelle eingestuft ist. Erst nach telefonischer Rückfrage bei Stefan Bort, dem Personalleiter der HKK, konnte er bestätigen, dass die neu geschaffene Stelle tatsächlich eine Stufe übe Anke E.s bisheriger Eingruppierung angesiedelt ist.

„Wir gehen am Ende des Tages mit öffentlichen Mitteln um.“

Da Anke E. zwischenzeitlich andeutete, dass sie auch einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmen könnte, diskutierte man über den Inhalt eines Vergleichs. Witt legte die Argumentation der HKK dar: Einer Arbeitnehmerin, die auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen hätte und die jetzt seit einem halben Jahr freigestellt sei, würde man keine Abfindung bezahlen. „Wir gehen am Ende des Tages mit öffentlichen Mitteln um“, so Witt. Er zitiert Stefan Bort, den Personalleiter des HKH, der auf die coronabedingte wirtschaftliche Lage verweist, aufgrund der man sich außerstande sehe, eine Abfindung zu zahlen. Nach telefonischer Rücksprache teilte Witt die Ansicht von Melanie Junge, kaufmännische Direktorin der HKH, mit: Sie sei nicht bereit, eine Abfindung zu bezahlen. Es gebe ein Arbeitsangebot, Anke E. könne morgen anfangen.

„Die Freistellung ohne Entgeltfortzahlung ist offensichtlich rechtswidrig.“

Hofmann hingegen erklärte für seine Mandantin die Bereitschaft, einem Vergleich mit der Entgeltfortzahlung und einer angemessenen Abfindung zuzustimmen. „Die Freistellung ohne Entgeltfortzahlung ist offensichtlich rechtswidrig und entspricht nicht dem Interessensausgleich.“ Richterin Stahl deutete an, dass sie der Argumentation der HKH, dass es gar keine Stelle, wie sie Anke E. anstrebt, gebe und man als Arbeitgeber über die interne Organisation entscheiden dürfe, folgen könnte und damit ein Teil der Klage hinfällig sein könnte.

Präsentierter Vergleichsvorschlag

Danach zog sich die Kammer zurück und präsentierte anschließend folgenden Vergleichsvorschlag: Rückwirkende Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dazu die Zahlung des ausstehenden Entgelts und einer nennenswerten Abfindung. Die Klägerseite bekundete, dass sie diesem Kompromiss zustimmen würde, sofern die Beklagte ebenfalls zustimmen würde. Da Rechtsanwalt Witt von der HKH nicht ermächtigt wurde, diesem Vorschlag zuzustimmen, konnte im Termin keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Sollte das HKH dem Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht doch noch zustimmen, wird es also zu einem Urteil kommen. Dieses wird voraussichtlich am 15. Juli 2020 verkündet.

*Die Namen der Personen sind der Redaktion bekannt, wurden aber zum Schutz der Persönlichkeit geändert.

 

Ruhe vor dem Sturm: freie Plätze für die Pressevertreter im Arbeitsgericht Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ




Recycling mit Herz

Müllvermeidung, Wiederverwertung und Selbermachen sind für die Kreßbergerin Susanne Strang ein Herzensthema. Deshalb haucht sie alten Dingen neues Leben ein und hält Vorträge zum Thema Plastik.

Vorträge zum Thema Plastik

Sie gibt gerne ausgemusterten Dingen eine neue Bedeutung und fertigt Sachen, die nicht bloß zur Deko sondern auch anderweitig verwendbar sind. „Viele Dinge wie alte Stoffe vermodern nur im Schrank“, sagt Susanne Strang. „Das ist doch schade.“ Die selbstständige Fußpflegerin macht gerne Handarbeiten und bezeichnet sich selbst als sehr kreativen Menschen. Bereits im Alter von zwölf Jahren hat sie „angefangen, Sachen selbst zu machen“. Und weil ihr Müll- und Plastikvermeidung sowie Recycling ein Herzensthema sind, schritt sie zur Tat: Im Internet sah die heute 51-Jährige aus Kreßberg bei Crailsheim herzförmige Kissen, die der Nackenentlastung dienen. Sie begann, solche Kissen zu nähen und verkauft sie seit ein paar Jahren auf Weihnachts- und Kreativmärkten. „Die Kissen haben einen Nutzen und sehen auch noch hübsch aus“, sagt sie. „Das rundet das Ganze ab.“

„Die Kissen haben einen Nutzen und sehen auch noch hübsch aus“

Im heimischen Näh- und Bastelzimmer arbeitet die zweifache Mutter am liebsten mit Cord und Baumwolle. Alten Damast mag sie aber auch. „Der Stoff soll waschbar und stabil sein“, sagt sie. Immer zwei verschiedene Stoff e – einer gemustert und einer unifarben – fügt sie zu einem Kissen zusammen. Schnitt und Größe sind bei allen Exemplaren gleich. Es gibt lediglich optische Unterschiede, das Grundprinzip ist aber das gleiche. Auf Wunsch kombiniert sie ein Herz auch aus Kontrastfarben. Die Füllung ist aus Hochflauschwatte, denn die sei antiallergisch und bei 30 Grad waschbar. „Diebleibt fluffi g und stabil“, sagt sie. „Ich arbeite ungern mit Sachen, die mich unzufrieden machen“. Da sei sie Perfektionistin. Zum Waschen sollte man die Kissen lediglich noch in einen Kissenüberzug stecken.

Für die nächsten Märkte hat sich Susanne Strang überlegt, ihren Herzen eine Anleitung beizulegen. Denn die Nutzung ist nicht so ohne Weiteres klar: Für die richtige Nackenentlastung werden die Herzen “verkehrt herum“ hingelegt. Das heißt, die Spitze zeigt nach unten, die Rundungen nach oben.

Auf Märkten wie in Künzelsau kann man die Kissen kaufen

Rund 1,5 bis zwei Stunden benötigt Susanne Strang für ein Kissen. „Das Ganze ist aber bloß ein Hobby und darf nicht in Stress ausarten“, so die Hobbynäherin. Etwa drei bis fünf Märkte besucht sie im Jahr – und genießt das: „Das ist schön für Kontaktfreudige.“ Sie wohnt zwar heute mit ihrer Familie in Kreßberg, ist aber vorher „wie ein Wandernomade mein Leben lang umgezogen“. Deshalb geht sie gerne und off en auf andere Menschen zu. Und hat auch schon festgestellt, „wie unterschiedlich die Menschen von Region zu Region sind“. Auf jeden Markt nimmt sie 16 bis 20 Kissen mit, die sie auch fast alle verkauft. Mehr gehe nicht ins Auto, weil die Kissen wahnsinnig viel Platz wegnehmen würden. „Ich verkaufe, so viel ich nähen kann“, sagt die Bastlerin. Zwei bis drei Monate Vorlaufzeit benötige sie jedes Mal, weshalb sie die Märkte, an denen sie teilnimmt, gleichmäßig übers Jahr verteilt. Susanne Strang probiert auch immer wieder Neues aus – was sich schlecht verkauft oder nicht lohnt, wird wieder aussortiert.

„Der Aufwand für die gehäkelten Spüllappen war zu groß, das lohnte sich nicht“

„Der Aufwand für die gehäkelten Spüllappen war zu groß, das lohnte sich nicht“, aber ihre selbst gefärbte Wolle verkaufe sich gut. Überhaupt fi ndet sie, dass der Trend zu Tüchern und Schals gehe. „Handarbeit wird wieder mehr wertgeschätzt und das finde ich schön“, sagt sie. Weil sie selbst allergisch ist, „gegen alles, was haltbar ist“, hat sich Susanne Strang früh mit dem Thema Ernährung und Haut beschäftigt.

„Wir rotten uns noch selbst aus“

Zuhause in Kreßberg hat sie eine Seifenküche, in der sie fast alles selbst macht. Dazu gehört für sie auch die Beschäftigung mit Plastik und wie man es vermeidet. Aus diesem Wissen heraus ist das Buch „Nachhaltig und plastikfrei“ entstanden. In Vorträgen und Workshops bei der Volkshochschule zeigt sie seit ein paar Jahren Hintergründe auf, gibt Tipps, wie man Plastik vermeidet und was man alles selbst machen kann. „Da läuft einiges schief zur Zeit“, fi ndet die 51-Jährige. Alles sei ein Kreislauf und wir würden alles zurückkriegen. „Wir rotten uns noch selbst aus“, befürchtet sie. Der Mensch sei ein Gewohnheitstier und lasse sich von Werbung beeinflussen. „Aber bestimmte Dinge sieht man nur, wenn man sich damit beschäftigt“, meint sie. Deshalb hält sie nun auch einen Vortrag für Eltern von Kindergartenkindern und überlegt, eventuell weiter in diese Richtung zu gehen. Schließlich gebe es noch so viel zu lernen.

Vorträge von Susanne Strang kann man per E-Mail buchen: Nachhaltig-und-Plastikfrei@gmx.de

Diese Kissen stellt Susanne Strang selbst her. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Herzig. Foto: GSCHWÄTZ