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Kein Kaffee, kein rasieren, Haare waschen soll mögliche Viren abtöten- Corona-Änderungen am Beispiel eines Frisörsalons in Niedernhall

Anfang Mai 2020 dürfen Frisöre wieder ihre Geschäfte öffnen, aber sie haben dabei einiges zu beachten. Der Frisörsalon Hair Flair in Niedernhall hat auf facebook schon einmal vorab veröffentlicht, was erlaubt ist und was nicht.

So dürfen Kunden fortan nur mit Mund-Nasen-Schutz den Nalson betreten. Einen Kaffee gibt es auch nicht mehr. Zeitschriften, in denen man bislang blättern konnte, sind fortan auch tabu. Kunden dürfen nur alleine zu Terminen kommen. Gesichtsbehandlungen, auch Bartrasuren dürfen Friseure erst einmal nicht mehr machen.

Die Haare von jedem Kunden müssen vor der Behandlung gewaschen werden. Das soll laut dem Zentralverband des Deutschen Frisörhandwerks mögliche Viren* abtöten https://www.merkur.de/verbraucher/friseur-coronavirus-deutschland-wirtschaft-massnahmen-lockerungen-auflagen-termin-regeln-zr-13698532.html

Frisöre müssen einiges beachten, wenn sie Anfang Mai 2020 wieder öffnen. Der Frisörsalon Hair Flair in Niedernhall weist seine Kunden auf seiner Facebookseite auf die neuen Gegebenheiten hin. Foto: Screenshot Facebook Hair Flair




Sportunterricht vorwiegend theoretisch – Abstandsregeln im Unterricht – Ältere Schüler sollen zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen – Wie soll das funktionieren?

Vergangene Woche hat es die Politik entschieden, dass im Rahmen der Lockerungsmassnahmen auch die Schulen wieder geöffnet werden. Ein Stück Normalität soll wiederhergestellt werden, andererseits sollen natürlich vor allem die Abschlussprüfungen gesichert werden. Die Bundesländer haben daraufhin, auch weil in einigen Ländern die Sommerferien schon fast vor der Tür stehen, völlig unterschiedliche Vorgehensweisen beschlossen.

Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg hat den 04. Mai für den „eingeschränkten Schulbeginn“ vorgesehen. Kultusminsterin Dr.Susanne Eisenmann schickt voraus:  „Damit gehen wir erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 04. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“ und informierte die Schulen und die Öffentlichkeit am 20.April über folgende Richtlinien:   

// Präsenzunterricht erstmal nicht für alle //

Der Unterricht in den Schulen beginnt am 04. Mai für die Schüler der allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder dem nächsten Schuljahr Abschlussprüfungen anstehen sowie der Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen. Entsprechendes gilt für Schüler in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Für die Grundschulen gilt das nicht, für die Klasse 4 der Grundschulen ist noch kein verbindlicher Starttermin festgelegt.

Das Kultusministerium erachtet es zusätzlich für „wünschenswert“, wenn die Schulen für Schüler, „die im Fernunterricht in den vergangenen Wochen digital nicht erreicht werden konnten“ Präsenzangebote eingerichtet werden. Hier wird es ggf. schulspezifische Informationen für die Eltern geben.

// „Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“ //

„Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“, stellt das Kultusministerium klar und legt fest: „Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben.“ Auch für die Klassen, die nächstes Jahr ihre Prüfungen ablegen, „geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können hier weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.“ Das steht ganz im Gegensatz zu den Mitteilungen einiger Schulen, die bereits vor der Festlegung des Kultusministeriums optimistisch Termine veröffentlicht haben, ab wann Tests und Klausuren wieder stattfinden werden.

// Keine Ausflüge, keine Abschlussfahrten // 

„Außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.“ Das heißt, Klassenausflüge oder Abschlussfahrten finden nicht statt, ebenso wie Unterricht unter Beteiligung schulfremder Personen.

Laut dem Regierungspräsidium Stuttgart findet der Sportunterricht vorwiegend theoretisch statt, die fachpraktische Prüfung im Fach Sport ist weiterhin im Zeitraum zwischen dem 01. und dem 10. Juli 2020 geplant. Sollten bis dahin immer noch Corona-Massnahmen gelten werden kurzfristig „alternative Prüfungselemente mit validen Bewertungskriterien“ bereitgestellt, insbesondere für die Prüfungen in Mannschaftssportarten.

Für alle Klassen, die nicht ab dem 04. Mai Präsenzunterricht haben, sagt das Kultusministerium: „Unterrichtsinhalte müssen weiterhin für die Mehrzahl der Schüler, die den Unterricht vor Ort nicht besuchen können, als Fernlernangebote digital oder analog zur Verfügung gestellt werden.“ und geht selbstverständlich davon aus, dass digitale Angebote flächendeckend genutzt werden können und dass die Lehrer diesen digitalen Unterricht auch anbieten wollen.

// Abstandsregeln einhalten //

Die Schulen werden in die Verantwortung genommen, dass die Corona-Maßnahmen eingehalten werden. Die Sitzordnung in den Klassenräumen muss so gestaltet werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, die Hygieneinfrastruktur muss gewährleistet werden. Wie das praktisch umzusetze ist, wenn etwa an den Grundschulen nicht selten 27 Kinder in einem Klassenzimmer sitzen, bleibt abzuwarten.

Im Schreiben vom 20.April wird noch explizit davon gesprochen, dass keine Maskenpflicht herrscht – nach der Entscheidung der Landesregierung vom 21. April 2020, das Tragen von Masken im ÖPNV und in Geschäften verbindlich vorzuschreiben, wird man das möglicherweise nochmals überdenken.

Organisation obliegt der Schule

Die Organisation und Umsetzung obliegt der Schule, das Kultusministerium schreibt: „Hierfür sind gegebenenfalls eine Änderung der Möblierung der Klassenzimmer, das heißt, eine Reduzierung der Zahl der Tische und Stühle, sowie die Aufteilung in kleinere Lerngruppen erforderlich. Auch hier bleibt abzuwarten, wie kleinere Lerngruppen gebildet werden sollen, da laut dem SWR rund 25 Prozent der Lehrer, also jeder vierte, unter die so genannte „Risikogruppe“ fällt und damit seinen Dienst vermutlich vorerst nicht antreten wird im Präsenzunterricht. Sprich: Wie aber soll bei weniger Lehrern mehr Kleingruppen gebildet werden?

Unterschiedlicher Unterrichtsbeginn

Gegebenenfalls können laut dem Kultusministerium Unterricht und Prüfungen auch in anderen schulischen Räumen (in der Aula oder etwa dem Musiksaal) stattfinden. Auch der Zutritt zur Schule (Ankommenssituation), die Pausensituation, das Aufsuchen der Toiletten und andere Bewegungsanlässe müssen geregelt werden.“ Das Kultusministerium schlägt vor, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel zu gestalten, um eine Entzerrung zu gewährleisten.

Die Trennung der Klassen in kleinere Gruppen wird die Schulen vor erhebliche organisatorische Probleme stellen, weil auch die Verfügbarkeit der Fachlehrer aufgrund eventueller gesundheitlicher Risiken nicht gewährleistet ist. Es muß hier zwangsläufig zu individuellen Lösungen für jede Schule kommen.

Von einer validen Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Gesundheitsmaßnahmen, etwa durch Mitarbeiter der Gesundheitsämter, ist nicht die Rede. Hier wäre eine Unterstützung der Schulen sicherlich angebracht.

Wie kommen die Schüler überhaupt in die Schule?

Die Verkehrsunternehmen fahren derzeit – wenn überhaupt – nach dem sogenannten Ferienfahrplan, der keine Schülerbeförderung vorsieht. Das Kultusministerium ist „mit den für die Schülerbeförderung Verantwortlichen im Gespräch, damit im Sinne des Abstandsgebots ausreichend Busse und Bahnen bereitstehen.“ Gerade in ländlichen Gebieten wie dem Hohenlohekreis wird es für den Schülertransport aufgrund der geringen Schülerzahl und der gewünschten Entzerrung des Unterrichtsbeginns sicherlich keine einfachen Lösungen geben.

Älteren Schülern wird empfohlen, individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Eine Fahrgemeinschaft, in der Schüler aus mehreren Familien gemeinsam zur Schule gebracht werden, dürfte nicht den Corona-Regelungen entsprechen.

Umgang mit Risikogruppen

Dem Kultusministerium ist bewußt, dass nicht alle Lehrer und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können: Schwangere, Angehörige von Risikogruppen, direkt von Corona Betroffene oder aber Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Angehörigen von Risikogruppen leben, werden prinzipiell von der Präsenzpflicht befreit. Das dürfte eine große Gruppe der Lehrkräfte und Schüler betreffen, denn die Risikogruppe ist vorsichtshalber sehr weitreichend definiert. Lehrkräfte, die von der Präsenzpflicht befreit sind, sollen anderweitig eingesetzt werden, etwa in der „Aufrechterhaltung der Fernlehrangebote oder für sonstige schulische Aufgaben“ ohne direkten Kontakt Schülern.

// Ethische Zwangslage der Erziehungsberechtigten //

Die Entscheidung, ob Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder mit einem Angehörigen einer Risikogruppe zusammenleben, den Schulunterricht besucht, überlässt das Kultusministerium komplett den Erziehungsberechtigten. Sie werden mit der Entscheidung alleingelassen, ob sie die Prüfungsvorbereitung des Kindes, die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer, zum Beispiel der Großeltern, für wichtiger halten – eine sehr schwere und sehr persönliche ethische Entscheidung, für die das Kultusministerium den Erziehungsberechtigten keinerlei Handreichung gibt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass man den Schülern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, „individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnen“ wird.

Text: Matthias Lauterer

Mehr Informationen:




Hohenlohe: Tote werden auf Corona getestet – Tests bei Toten? Robert-Koch-Institut mit eindeutigem Statement

In einem Altenheim im Hohenlohekreis stirbt im April 2020 eine Bewohnerin (89). Sie hat eine Woche lang Fieber gehabt, sollte auf Corona getestet werden, da es bereits Coronafälle in diesem Heim gibt. Sie wird nicht getestet, sondern stirbt. Ein Tag nach ihrem Tod wird sie getestet, abends. Am nächsten Morgen ist das Ergebnis bereits da: negativ. Die Angehörigen sind erleichtert. Zumindest kein Corona. Der zuständige Arzt wiegelt ab. Ein solches negative Testergebnis bei Verstorbenen sagt nichts darüber aus, inwieweit sie nicht doch infiziert gewesen seien, als sie noch lebten. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI)weisst darauf hin, dass „das Virus schnell wieder aus den Körpern der Toten verschwindet. Es kann nach dem Tod also nicht mehr festgestellt werden.“ https://www.bz-berlin.de/welt/warum-die-zahl-der-corona-toten-eher-unter-als-ueberschaetzt-wird

Das Paradoxe: Die Verwandten müssen trotz des negativen Testergebnisses die Verstorbene nach Covid-19-Richtlinien beerdigen. Das bedeutet unter anderem Schutzanzüge für die Bestatter, mehr Desinfektionsmittel und dadurch letzten Endes auch mehrere hundert Euro mehr an Kosten. Das Problem ist, dass keiner so genau sagen kann, wie schnell denn tatsächlich dieser Erreger aus dem toten Körper verschwindet. Zunächst sind laut Aussage eines Künzelsauer Bestattungsunternehmens die an Covid Verstorbenen noch „hochinfektiös“. https://www.gschwaetz.de/2020/04/15/verstorbene-hochinfektioes-nur-noch-1-friedhofsblaeser-erlaubt-kuenzelsauer-bestatter-berichten/ Daher werde auch mit diversen Schutzmaßnahmen gearbeitet.

Wir wollten vom Landratsamt des Hohenlohekreises wissen, ob es gängige Praxis im Hohenlohekreis ist, Coronatests bei Toten zu machen, wieviele Tests bei Toten mit welchem Ergebnis bereits gemacht worden sind und warum diese Tests gemacht werden, wenn das Robert-Koch-Institut darauf hinweist, dass das Virus nach dem Tod nicht mehr festgestellt werden könne. Sascha Sprenger, Pressesprecher im Landratsamtes des Hohenlohekreises, äusserte sich hierzu wie folgt: „Im Hohenlohekreis werden alle aus infektiologischer Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der Erkrankung ergriffen.“ Sprenger

äusserte sich gleichwohl kritisch ob des Wahrheitsgehaltes der Aussage des RKI, die auf www.bz-berlin.de zu lesen ist. Wir haben daraufhin direkt beim RKI noch einmal direkt nachgefragt und warten derzeit noch auf eine Stellungnahme.

 

 

Symbolfoto Coronavirus Test. Quelle: adobe stock




Bundestag prüft Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie

Wird es nun zu einer Vermögensabgabe wie nach den ersten beiden Weltkriegen kommen? https://www.diw.de/de/diw_01.c.412461.de/presse/glossar/vermoegensabgabe.html

Auf der Internetseite des Bundestages ist derzeit ein Dokument einsehbar, dass den Namen trägt: „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“. Erstellt wurde es von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages. Ein Erstellungsdatum ist nicht ersichtlich. https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf

Notlage des Staates

In dem Dokument heißt es: „Der folgende Sachstand befasst sich mit der Möglichkeit der erneuten Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Corona-Krise. Auf diese Weise könnten Wohlhabende durch einmalige Zahlungen zur Refinanzierung des Staates herangezogen werden.“ Eine erste rechtliche Einordnung habe laut den Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages eine Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe ergeben. Allerdings müsse sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Es werde „eine existenzbedrohende finanzielle Notlage des Staates vorausgesetzt“ wird, in der weder eine Steigerung der Einnahmen aus den übrigen Steuern noch eine Ausweitung der Kreditaufnahme oder eine entsprechende Ausgabenkürzung möglich ist. Wann eine solche finanzielle Notlage besteht, ist eine Frage des Einzelfalls und wurde von den beiden Autoren nicht abschließend geklärt. Zu beachten ist jedoch, dass allein die Tatsache, dass die Grenzen der Steuerbelastung und der Kreditaufnahme erreicht sind, nicht ausreichend ist. Vielmehr wird im Ergebnis gefordert, dass es sich um ein Ereignis handelt, das in seinen außerordentlichen Finanzwirkungen vermutlich nicht nochmals auftreten wird.“

Vor der Coronakrise stand der Staat laut dem Dokument sehr gut da. So heißt es: „Seit 2014 bis jetzt musste der Bund keine neuen Kredite aufnehmen. Der Überschuss des Bundesbetrug am Ende des Jahres 2019 13,3 Milliarden Euro. Die Verschuldung Deutschlands in Prozent des Bruttoinlandsprodukts gemäß des Maastricht-Vertrages wurde seit 2012 kontinuierlich von 80,7 Prozent auf 60,9 Prozent im Jahr 2018 zurückgeführt.

Zur Bewältigung der Kosten der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag nun einen Nachtragshaushalt für 2020 mit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 155,987 Milliarden Euro beschlossen. „Die Corona-Pandemie stelle eine außergewöhnliche Notsituation dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtige. Deshalb sei im Jahr 2020 eine Überschreitung der zulässigen Kreditobergrenze gemäß Art. 115 des Grundgesetzes geboten.

Wie lange hält Deutschlands Wirtschaft einen Shut-down durch?

Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung zeigt sich auch beim Ökonomenpanel auf die Frage, wie lange Deutschland den gegenwärtigen Shutdown durchhalten kann, bevor das Risiko einer wirtschaftlichen Destabilisierung zu groß wird. Im Durchschnitt ergebe sich aus den Einschätzungen der teilnehmenden Ökonomen ein Zeitraum von maximal 11 Wochen, die Schätzungen variierten aber wegen der großen Unsicherheiten und der Unmöglichkeit einer seriösen Berechnung von 0 bis 50 Wochen, wobei 95 Prozent zwischen 0 und 24 Wochen lägen.

 

 




Professor: Pandemieeindämmung nur durch „Fortführung oder sogar eine Verschärfung der Restriktionen für ein bis zwei Monate“ möglich

Nach dem Max-Planck-Institut und der Leopoldina hat in der letzten Woche auch das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) eine Forschungsarbeit zur weiteren Entwicklung der Corona-Epidemie vorgelegt: https://www.helmholtz-hzi.de/de/aktuelles/news/news-detail/article/complete/es-ist-zu-frueh-restriktionen-zu-lockern/

Im Gegensatz zu den beiden anderen Institutionen, die sich vornehmlich auf die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Infiziertenzahlen beziehen und damit durch die bekannten Erfassungsungenauigkeiten (GSCHWÄTZ berichtete) die zukünftige Entwicklung eher unterschätzen, hat das HZI in seinen Prognosen zwei andere Datensätze berücksichtigt:
Zum einen die von den Krankenhäusern selbst gemeldete Belegung der Intensivbetten, zum anderen die Reproduktionszahl, das ist grob gesprochen die Anzahl der Personen, die ein Infizierter während seiner Krankheitsphase selber ansteckt.

Jede Entscheidung kann nun drei Szenarien auslösen

Die Analyse des HZI hat ergeben, daß die Reproduktionszahl in den letzten Wochen durch die angeordneten Maßnahmen kontinuierlich gesunken ist und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bei etwa bei eins lag, das heißt, jeder Infizierte steckt eine weitere Person an. Zu Beginn der Pandemie ging man von drei bis vier Ansteckungen pro Infiziertem aus. Die Anzahl der Infizierten bleibt also im Wesentlichen konstant, das Gesundheitssystem kann die schweren Fälle weiterhin behandeln, ohne zusammenzubrechen. Seit der Veröffentlichung gibt es Hinweise darauf, daß die Reproduktionszahl nochmals leicht gesunken ist.

Das HZI sagt sehr deutlich, dass wir bei dieser Epidemie nicht nur jetzt , sondern bei jeder neuen Entscheidung am Scheidepunkt stehen, von wo aus es drei Szenarien gibt:

(A) Unkontrollierte Epidemie mit einer erheblicher Anzahl von Todesfällen und einem überlasteten Gesundheitssystem

(B) Langfristig andauernde Infektionen, die aber mit dem Gesundheitssystem bewältigt werden können

(C) Weitgehende Eindämmung der Epidemie

 „Eine Freigabe würde eine humanitäre Katastrophe bedeuten“

Würden wir jetzt radikal die Einschränkungen lockern, wie es von einigen sogar gefordert wird, kämen wir sehr schnell dazu, dass das Gesundheitssystem völlig überlastet wäre, warnt das HZI: „Stiege die zeitabhängige Reproduktionszahl des Virus wieder auf ihren Wert von vor einer Woche oder vor zehn Tagen, läge die Zahl der Intensivpatienten innerhalb weniger Monate in den Hunderttausenden und das Gesundheitssystem wäre komplett überfordert.“ Die Folgerung ist: „Eine Freigabe würde eine humanitäre Katastrophe bedeuten“

Keine Immunisierung der Bevölkerung zu erreichen

Bei einer Reproduktionszahl von ungefähr eins, wie sie durch die Maßnahmen inzwischen erreicht ist, „wären deutschlandweit auf ein ganzes Jahr dauerhaft Intensivbetten in der Größenordnung von zehntausend mit COVID-19-Patienten belegt. Laut Meyer-Hermann könne das Gesundheitssystem diese Situation gerade so verkraften, bei dieser Rate wäre jedoch nach einem Jahr nur etwa ein Prozent der Bevölkerung mit SARS-CoV-2 infiziert worden.“, so das HZI.

Professor Meyer-Hermann sagt es deutlich: „Eine Immunisierung der gesamten Bevölkerung ist unter Einhaltung der Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht zu erreichen“.
Er denkt sogar über verschärfte Restriktionen nach, um eine weitere deutliche Reduzierung der Reproduktionszahl zu erreichen: „Je weiter wir die Reproduktionszahl absenken können, desto schneller ist die Notsituation vorbei, was vielleicht sogar für strengere Maßnahmen spricht“. Dafür wäre aber laut Meyer-Hermann die Fortführung oder sogar eine Verschärfung der Restriktionen für weitere ein bis zwei Monate notwendig.

Das sind klare Worte eines Forschers, der sich unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten äußern kann.
Nach dieser Zeit wäre möglicherweise Szenario C erreicht. Damit wäre das Virus zwar nicht verschwunden, könnte aber mit klassischen Methoden verfolgt und eingedämmt werden. Die Kapazitäten und Methoden der Gesundheitsämter zur Nachverfolgung von Infektionsketten könnten bei einer Reproduktionszahl von 0,2 möglicherweise wieder ausreichen.

// Das Virus ist den Messmethoden stets zwei Wochen voraus //

Letzte Woche haben sich die Verantwortlichen aus wirtschaftlich-politischen Aspekten bewusst für das Szenario B entschieden, und das nicht einmal bundeseinheitlich: In jedem Bundsland gelten andere Bestimmungen. Die Strategie ist, den Reproduktionsfaktor bei eins oder knapp darunter zu halten bei gleichzeitiger schrittweiser Lockerung der Maßnahmen, um die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Bleibt diese Entscheidung so bestehen und gelingt es , den Faktor bei eins zu halten, werden wir laut der Analyse des HZI dauerhaft, zumindest bis zur Entwicklung eines Impfstoffs für Gesunde oder der Einführung eines wirksamen Medikaments für Infizierte, um die 10.000 Intensivpatienten versorgen müssen.

Das Monitoring des Reproduktionsfaktors ist schwierig, da der Virus den Beobachtern stets 10 bis 14 Tage voraus ist. Das bedeutet, dass die Reproduktionszahl schnell und unbemerkt steigen könnte und wir wieder am Anfang stehen. So sieht es auch Prof. Meyer-Hermann, der bei Anne Will auf den schmalen Grat hinweist, auf dem wir uns mit der politischen Entscheidung bewegen: „“Die Kanzlerin hat es explizit gesagt: Der Spielraum ist extrem klein. Das waren ihre Worte und damit hat sie verdammt nochmal Recht. (…) Wir können nicht sagen, wir probieren mal alles aus, sondern müssen jeden Schritt genau gucken. Und der dauert zwei Wochen, bis man weiß, ob es ein Problem gibt oder nicht.“

Text: Matthias Lauterer

Mehr Informationen:

https://www.helmholtz-hzi.de/de/aktuelles/news/news-detail/article/complete/es-ist-zu-frueh-restriktionen-zu-lockern/

https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.04.04.20053637v1.full.pdf+html

 

Professor Meyer-Hermann war kürzlich zu Gast bei Anne Will. Quelle: Screenshot




„Leider muss man sagen…“ – Klinikpersonal muss Einwegmaterialien mehrfach benutzen & sich selbst Schutzausrüstung besorgen, derweil explodieren die Preise für Schutzmasken

In Bayern soll es ab dem 27. April 2020 eine Maskenpflicht geben. https://scontent-muc2-1.xx.fbcdn.net/v/t1.15752-0/p480x480/93840246_276336166864989_8783167038957813760_n.png?_nc_cat=103&_nc_sid=b96e70&_nc_ohc=9wLGQi096K8AX_TgNSd&_nc_ht=scontent-muc2-1.xx&oh=e82e1a6ecbb5d5041ccb698a75ee5fe0&oe=5EC27107

Demnach rüstet der Freistaat als östlicher Nachbar Baden-Württembergs mit Atemschutzmasken für die Bevölkerung auf. Die Nachfrage steigt und das Angebot der Schutzausrüstung geht weiter zurück, da die Hersteller nicht mit der Produktion hinterherhinken. Bestellt man derzeit bei Trigema eine Atemschutzmaske, beträgt die Lieferzeit aktuell Mai 2020. Das dürfte nicht besser werden, sollte es auch in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg zu einer Maskenpflicht kommen.

Schon jetzt haben Altenheime, Bestattungsunternehmen und Klinikpersonal im Hohenlohekreis zu wenig Schutzausrüstung (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/04/15/verstorbene-hochinfektioes-nur-noch-1-friedhofsblaeser-erlaubt-kuenzelsauer-bestatter-berichten/ . Hier fehlen unter anderem hochwertige Schutzmasken, die bei einem ständigen Umgang mit Covid-Patienten dringend geboten wären. So reicht laut Experten eine normale klinische Schutzmaske nicht aus, sondern es sollten FFp2-/FFP-3-Masken, wenn nicht sogar Komplettvisiere oder ein Komplettkopfschutz getragen werden, um eine Covid-19-Ansteckung bestmöglich zu verhindern (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/04/14/taucherhelm-aus-stoff-hohenlohe-ingenieursteam-entwickelt-mit-hiesigen-firmen-schutzausruestung-fuer-medizinisches-personal-und-pflege-gewoehnliche-masken-nicht-ausreichend/). Firmen wie Berner und Ziehl-Abegg spenden Schutzausstattung und dennoch reicht es nicht für jeden, der sie bräuchte im Gesundheitswesen.

Eine Mitarbeiterin einer hiesigen Klinik berichtet gegenüber GSCHWÄTZ, dass Einwegmaterialien wegen eines Mangels teilweise mehrfach verwendet werden und Schutzausrüstung von den Mitarbeitern selbst organisiert werden müsse (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/04/19/sehr-viele-patienten-kommen-aus-dem-krankenhaus-in-oehringen-klinik-mitarbeiterin-ueber-corona-alltag-auf-der-intensivstation/ )

Brigitta H: „Leider muss man auch hier sagen, dass wir uns da zum größten Teil selbst organisiert haben, um Schutzausrüstung zu bekommen. Eine Kollegin hat durch ihren Ehemann Kontakte zu einer Firma in Düsseldorf. Sie ist dann persönlich dort hingefahren, um die Schutzausrüstung abzuholen. Das war nur durch diesen Kontakt möglich. Von den Fachkräften für Hygiene gibt es die Order, dass wir Materialien, die eigentlich zum einmaligen Gebrauch gedacht sind, mehrfach verwenden müssen. Dazu gehören auch die FFP-2-Masken, die man zum Schutz über Nase und Mund trägt. Würden wir das nicht tun, hätten wir wahrscheinlich schon lange keine Schutzkleidung mehr.

Exorbitanter Maskenverschliss – Ärzte wenden Backofenmethode an

Niedernhalls Stadtverwaltung hat bereits vor geraumer Zeit seine Bürger dazu aufgerufen, 4.000 Schutzmasken zu nähen https://www.gschwaetz.de/2020/04/07/landratsamt-empfiehlt-mund-nasen-schutz-in-der-oeffentlichkeit-landfrauen-naehen-1-500-schutzmasken-fuer-pflegeheime-auch-niedernhaller-haben-ihre-ersten-schutzmasken-fertig/, wobei die selbst genähten Schutzmasken laut Experten nicht so gut schützen wie klinische Masken. Dennoch: Wenn jeder eine Maske trägt ist der Schutz besser als gar nichts. Der Vorteil gegenüber den klinischen Einwegmasken: Selbst genähte Masken kann man waschen und mehrfach verwenden. Die FFP2/FFP3-Masken kann man ebenfalls mehrfach verwenden, da man diese einfach in den Backofen zur Virenabtötung stecken kann. Auch hiesige Ärzte wenden diese Backenofenvirenabtötigung bei ihrer Maske derzeit an, um nicht einen exorbitanten Maskenverschleiss zu haben.

Preise mal kurz verzehnfacht

Will man sich als Privatmensch noch Masken sichern, sollte man schnell sein, denn die Preise steigen derzeit drastisch. Gab es vergangene Woche bei ebay noch 100 klinische Masken für rund 10 Euro, so kostet der gleiche Pack nun zwischen 100 und 150 Euro. Die Preise haben sich damit teilweise mehr als verzehnfacht. Die hochwertigeren FFP2-/FFP3-Masken gibt es ebenfalls noch, aber hier muss man mit Preisen für 30 Euro pro Maske rechnen. Auch bei Amazon findet man noch Masken.

Screenshot Verkauf Atemschutzmaske in ebay am 18. April 2020.

 

 




Ab sofort 1,99 Euro monatlich für GSCHWÄTZ – Warum?

Kennen Sie den Witz: Sagt der eine zum anderen: „Kann jeder Journalist werden?“ Antwort der andere: „Klar. Und mit diesem schönen Messerset kann auch jeder Chirurg werden.“

So einfach ist es eben dann doch nicht. Journalismus ist nicht einfach nur irgendetwas bloggen. Journalismus ist in erster Linie Handwerk. Dazu gehört zunächst die Recherche. Beim Lokaljournalismus, so wir wir ihn uns für den Hohenlohekreis auf die Fahnen geschrieben haben, sollten gute Journalisten nah am Volk sein, rausgehen, mit den Bürgern sprechen, wissen, was die Menschen bewegt, was vor Ort geschieht. Interviews mit Betroffenen jedweder Couleur führen und am Ende aus den gewonnen Eindrücken einen unabhängigen Artikel schreiben, analysieren, kommentieren anhand von Fakten – nicht durch Anzeigen verzahnt mit der Politik und/oder Wirtschaft, über die sie schreiben.

Als wir 2016 GSCHWÄTZ ins Leben gerufen haben, war dies unser Anspruch und ist es bis heute geblieben. Wir haben deshalb auf Werbepartnerschaften mit Google, lokalen Firmen und stattlichen Institutionen verzichtet. Auf unserer Internetseitseite poppen nicht unzählige Werbeanzeigen auf, wodurch man beim Lesen manchmal gar nicht mehr weiß, wo der Artikel weitergeht. Auf unserer Internetseite gibt es Lokaljournalismus pur, von hier. Unabhängig, kritisch. Alles unter der großen Frage: Was bedeutet das für mein Ländle? Wir sind da. Wir sind vor Ort. Und wir schreiben im Interesse der Menschen, die hier leben, stets auf der Suche nach der Wahrheit.

Entscheiden Sie selbst, ob Sie den Lokaljournalismus vor Ort mit 1,99 Euro monatlich unterstützen möchten, damit er auch weiterhin stark bleibt.

Wir sagen schon mal DANKE.

Ihr GSCHWÄTZ-Redaktionsteam




Bewohner dürfen ihre Zimmer wieder verlassen – Quarantänemaßnahmen in zwei Pflegeheimen aufgehoben – Nur noch 8 Pflegeheime in Quarantäne

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat die angeordneten Quarantänemaßnahmen für zwei Pflegeheime im Landkreis wieder aufgehoben, da keine Bewohner und auch keine Mitarbeiter getestet geworden oder Symptome entwickelt haben, die auf eine Erkrankung mit SARS-COV-2 hinweisen. Damit dürfen sich die Bewohner innerhalb des Heimes wieder frei bewegen. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Auch die Mitarbeiter des Heims müssen sich zuhause nicht mehr isolieren. Die für alle Heime grundsätzlich geltenden Besuchsbeschränkungen sowie verschärfte Hygienemaßnahmen bleiben bestehen.

Insgesamt stehen im Hohenlohekreis nun noch acht Pflegeheime unter Quarantäne, weil das Coronavirus entweder bei einem Bewohner oder einem Mitarbeiter nachgewiesen wurde.

Die Nennung der Häuser obliegt den jeweiligen Betreibern.

 




Corona: Was sich ab morgen in Künzelsau ändert & welche Veranstaltungen bis Juli abgesagt werden

Der Bund und die Länder haben am über das weitere Vorgehen in der Coronakrise entschieden. Es wurde beschlossen, dass die bisher geltenden Kontaktverbote zunächst bis zum 04. Mai 2020 fortgeführt werden. Es dürfen sich somit an öffentlichen Plätzen maximal zwei Personen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern aufhalten (ausgenommen sind Familien). Die weiteren Entscheidungen wirken sich folgendermaßen auf Künzelsau aus (anbei veröffentlichen wir eine aktuelle Pressemitteilung der Stadt Künzelsau):

Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen

Die Kindertageseinrichtungen und Schulen in Künzelsau bleiben weiterhin geschlossen. Es wird jedoch auch nach den Osterferien eine Notfallbetreuung für die Kinder angeboten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Über diese, bereits seit einigen Wochen geltende Regelung hinaus, hat die Bundesregierung beschlossen, die Notfallbetreuung für weitere Kinder zu öffnen. Schüler der siebten Klasse werden in die Notfallbetreuung mit einbezogen. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese in Anspruch nehmen dürfen. Sobald hier eine Konkretisierung der Bundes- bzw. Landesregierung dahingehend erfolgt ist, welche Familien unter diese Erweiterung fallen, wird das örtliche Angebot in den Kindertageseinrichtungen und Schulen, sofern möglich, entsprechend ergänzt. Meldungen bei Bedarf bitte an das Sekretariat der Georg-Wagner-Schule Künzelsau, E-Mail mailto:info@gewas-kuenzelsau.de oder Telefon 07940 / 98750-0. Welche Bereiche zur kritischen Infrastruktur zählen, ist unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen zu finden.

Die Eltern werden über facebook, die städtische und die schulischen Webseiten sowie die Kita-App auf dem Laufenden gehalten.

Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen ab 20. April 2020 wieder öffnen

Ab Montag, den 20. April 2020, dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern unter Einhaltung der Hygienevorgaben wieder öffnen. Weitere Informationen sind unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ zu finden.

Die Mischsortimentsregelung findet hier keine Anwendung. Autohändler, Fahrradhändler, Buchhandlungen, Wein- und Spirituosenhandlungen, Bibliotheken und Archive dürfen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche unter Einhaltung der Hygieneauflagen ab 20. April 2020 wieder öffnen. Auch der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen ist möglich.

Die Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe bleiben weiterhin geschlossen. Die Möglichkeit, Waren und Speisen auch bequem von zu Hause aus zu bestellen besteht weiterhin. Auch der Künzelsauer Lieferservice kann weiterhin genutzt werden. Weitere Informationen unter http://www.kuenzelsau.de/kaufdaheim.

Absage von städtischen Veranstaltungen bis Juni

Bis einschließlich 15. Juni 2020 sind aufgrund des Coronavirus alle städtischen Veranstaltungen abgesagt. „Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen und das Ansteckungs-Risiko zu minimieren, werden alle weiteren städtischen Veranstaltungen bis 15. Juni 2020 abgesagt“, erklärt Bürgermeister Stefan Neumann. Darüber hinaus werden der Krämermarkt am 24. Juni 2020 und das Jubiläumskonzert „50 Jahre Jugendmusikschule Künzelsau“ im Burggraben Schloss Stetten am 4. Juli 2020 vorsorglich abgesagt.

Folgende Veranstaltungen sind abgesagt:

  • Kindertheater „Cyrano“ am 05. Mai 2020
  • KÜNightLive mit „Gravity“ am 06. Mai 2020
  • Gesundheitsvortrag „Koronare Herzkrankheit – Untersuchung und Behandlung“ am 07. Mai 2020
  • Konzert der Jugendmusikschule Künzelsau und Marcali am 8. Mai 2020 und der damit verbundene Marcali-Austausch
  • Künzelsauer Abend am 13. Mai 2020
  • „1. Künzelsauer Anbaden – Wir starten aktiv und mit Genuss in den Sommer“ am 16. Mai 2020
  • Akademie für gesprochenes Wort „Zur Sprache gebracht“ am 14. Mai 2020
  • Theaterabend „Faust l – Reloaded“ am 28. Mai 2020
  • KÜNightLive mit „Little Miss Martin“ am 3. Juni 2020
  • Vortrag „Zurück zum Mond! Die Orion- Antriebs- und Versorgungseinheit ESM“ am 15. Mai 2020
  • Vortrag „Aktuelle Herausforderungen – Die Mission Maurer und die Ministerkonferenz“ am 12. Juni 2020

Bereits erworbene Karten können zurückerstattet oder im Fall der KÜNightLive auf einen anderen KÜNightLive-Termin umgebucht werden. Kontakt: Stadtverwaltung Künzelsau, Stuttgarter Straße 7, 74653 Künzelsau, Kultur- und Marketingbüro Renate Kilb, Telefon 07940 129-121, E-Mail renate.kilb@kuenzelsau.de.

Die Stadtbücherei ist ab Dienstag, den 21. April 2020, wieder regulär geöffnet

Folgende städtische Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen:

  • Stadtmuseum
  • Weltraumausstellung
  • das Hallenbad TOLLKün
  • das Jugendzentrum und Jugendblockhaus
  • die Jugendmusikschule
  • die Volkshochschule

 




Polizei soll Bäckereien an Ostersonntag geschlossen haben

Bäckereien durften trotz der Coronapandemie bislang geöffnet bleiben – auch an den Osterfeiertagen. Rund eine Woche vor Ostern änderte die baden-württembergische Landesregierung nach heftiger Kritik  – unter anderem von der  Gewerkschaft Verdi Baden-Württemberg und dem Deutschen Gewerkschaftsbund – ihre Pläne und änderte die Landesverordnung dementsprechen. An Karfreitag und Ostersonntag sollten die Bäckereien geschlossen bleiben, lediglich am Ostermontag durften sie öffnen und ihre Waren verkaufen.

Doch nicht bei jedem Bäcker im Hohenlohekreis und im Haller Kreis kam diese Änderung an und so gab es Bäckereien, die trotz des neuen Beschlusses am Ostersonntag offen hatten. Daraufhin sei es laut einer Pressemitteilung des Hohenloher Landtagsabgeordneten Anton Baron (AfD) zu Schließungen einzelner Filialen gekommen. Ob darüber hinaus ein Bussgeld verhängt wurde und welche Bäckereien geschlossen worden sind, ist bislang nicht bekannt, soll aber derzeit in einer kleinen Anfrage an den Landtag Baden-Württembergs geklärt werden. Baron hierzu : „Gemeinsam mit meinem Haller Fraktionskollegen Udo Stein erfrage ich daher nun die Einschätzung der Landesregierung zu ihrer eigenen Kommunikation und zu dem Schaden, den diese mutmaßlich für die Betriebe in der Region und landesweit angerichtet hat. Falls ein Fehler eingestanden wird, muss dies auch eine Übernahme der dadurch verursachten Mehrkosten bedeuten.“

Unter anderem geht es in der kleinen Anfrage auch darum, wie viele Lebensmittel durch die Schließung vernichtet werden mussten.

GSCHWÄTZ hat die Polizeidirektion Heilbronn gefragt, welche Bäckereien im Hohenlohekreis am Ostersonntag von der Polizei geschlossen wurden. Laut der Polizeidirektion Heilbronn wurden zwei Bäckereien im Hohenlohekreis geschlossen. Die Verhängung von Bußgeldern ist laut der Polizei Sache des Landratsamtes. Eine Antwort des Landratsamtes, ob hier Bußgelder verhängt wurden, steht noch aus.

Bäckerei. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv