Vergangene Woche hat es die Politik entschieden, dass im Rahmen der Lockerungsmassnahmen auch die Schulen wieder geöffnet werden. Ein Stück Normalität soll wiederhergestellt werden, andererseits sollen natürlich vor allem die Abschlussprüfungen gesichert werden. Die Bundesländer haben daraufhin, auch weil in einigen Ländern die Sommerferien schon fast vor der Tür stehen, völlig unterschiedliche Vorgehensweisen beschlossen.
Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg hat den 04. Mai für den „eingeschränkten Schulbeginn“ vorgesehen. Kultusminsterin Dr.Susanne Eisenmann schickt voraus: „Damit gehen wir erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 04. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“ und informierte die Schulen und die Öffentlichkeit am 20.April über folgende Richtlinien:
// Präsenzunterricht erstmal nicht für alle //
Der Unterricht in den Schulen beginnt am 04. Mai für die Schüler der allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder dem nächsten Schuljahr Abschlussprüfungen anstehen sowie der Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen. Entsprechendes gilt für Schüler in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Für die Grundschulen gilt das nicht, für die Klasse 4 der Grundschulen ist noch kein verbindlicher Starttermin festgelegt.
Das Kultusministerium erachtet es zusätzlich für „wünschenswert“, wenn die Schulen für Schüler, „die im Fernunterricht in den vergangenen Wochen digital nicht erreicht werden konnten“ Präsenzangebote eingerichtet werden. Hier wird es ggf. schulspezifische Informationen für die Eltern geben.
// „Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“ //
„Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“, stellt das Kultusministerium klar und legt fest: „Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben.“ Auch für die Klassen, die nächstes Jahr ihre Prüfungen ablegen, „geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können hier weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.“ Das steht ganz im Gegensatz zu den Mitteilungen einiger Schulen, die bereits vor der Festlegung des Kultusministeriums optimistisch Termine veröffentlicht haben, ab wann Tests und Klausuren wieder stattfinden werden.
// Keine Ausflüge, keine Abschlussfahrten //
„Außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.“ Das heißt, Klassenausflüge oder Abschlussfahrten finden nicht statt, ebenso wie Unterricht unter Beteiligung schulfremder Personen.
Laut dem Regierungspräsidium Stuttgart findet der Sportunterricht vorwiegend theoretisch statt, die fachpraktische Prüfung im Fach Sport ist weiterhin im Zeitraum zwischen dem 01. und dem 10. Juli 2020 geplant. Sollten bis dahin immer noch Corona-Massnahmen gelten werden kurzfristig „alternative Prüfungselemente mit validen Bewertungskriterien“ bereitgestellt, insbesondere für die Prüfungen in Mannschaftssportarten.
Für alle Klassen, die nicht ab dem 04. Mai Präsenzunterricht haben, sagt das Kultusministerium: „Unterrichtsinhalte müssen weiterhin für die Mehrzahl der Schüler, die den Unterricht vor Ort nicht besuchen können, als Fernlernangebote digital oder analog zur Verfügung gestellt werden.“ und geht selbstverständlich davon aus, dass digitale Angebote flächendeckend genutzt werden können und dass die Lehrer diesen digitalen Unterricht auch anbieten wollen.
// Abstandsregeln einhalten //
Die Schulen werden in die Verantwortung genommen, dass die Corona-Maßnahmen eingehalten werden. Die Sitzordnung in den Klassenräumen muss so gestaltet werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, die Hygieneinfrastruktur muss gewährleistet werden. Wie das praktisch umzusetze ist, wenn etwa an den Grundschulen nicht selten 27 Kinder in einem Klassenzimmer sitzen, bleibt abzuwarten.
Im Schreiben vom 20.April wird noch explizit davon gesprochen, dass keine Maskenpflicht herrscht – nach der Entscheidung der Landesregierung vom 21. April 2020, das Tragen von Masken im ÖPNV und in Geschäften verbindlich vorzuschreiben, wird man das möglicherweise nochmals überdenken.
Organisation obliegt der Schule
Die Organisation und Umsetzung obliegt der Schule, das Kultusministerium schreibt: „Hierfür sind gegebenenfalls eine Änderung der Möblierung der Klassenzimmer, das heißt, eine Reduzierung der Zahl der Tische und Stühle, sowie die Aufteilung in kleinere Lerngruppen erforderlich. Auch hier bleibt abzuwarten, wie kleinere Lerngruppen gebildet werden sollen, da laut dem SWR rund 25 Prozent der Lehrer, also jeder vierte, unter die so genannte „Risikogruppe“ fällt und damit seinen Dienst vermutlich vorerst nicht antreten wird im Präsenzunterricht. Sprich: Wie aber soll bei weniger Lehrern mehr Kleingruppen gebildet werden?
Unterschiedlicher Unterrichtsbeginn
Gegebenenfalls können laut dem Kultusministerium Unterricht und Prüfungen auch in anderen schulischen Räumen (in der Aula oder etwa dem Musiksaal) stattfinden. Auch der Zutritt zur Schule (Ankommenssituation), die Pausensituation, das Aufsuchen der Toiletten und andere Bewegungsanlässe müssen geregelt werden.“ Das Kultusministerium schlägt vor, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel zu gestalten, um eine Entzerrung zu gewährleisten.
Die Trennung der Klassen in kleinere Gruppen wird die Schulen vor erhebliche organisatorische Probleme stellen, weil auch die Verfügbarkeit der Fachlehrer aufgrund eventueller gesundheitlicher Risiken nicht gewährleistet ist. Es muß hier zwangsläufig zu individuellen Lösungen für jede Schule kommen.
Von einer validen Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Gesundheitsmaßnahmen, etwa durch Mitarbeiter der Gesundheitsämter, ist nicht die Rede. Hier wäre eine Unterstützung der Schulen sicherlich angebracht.
Wie kommen die Schüler überhaupt in die Schule?
Die Verkehrsunternehmen fahren derzeit – wenn überhaupt – nach dem sogenannten Ferienfahrplan, der keine Schülerbeförderung vorsieht. Das Kultusministerium ist „mit den für die Schülerbeförderung Verantwortlichen im Gespräch, damit im Sinne des Abstandsgebots ausreichend Busse und Bahnen bereitstehen.“ Gerade in ländlichen Gebieten wie dem Hohenlohekreis wird es für den Schülertransport aufgrund der geringen Schülerzahl und der gewünschten Entzerrung des Unterrichtsbeginns sicherlich keine einfachen Lösungen geben.
Älteren Schülern wird empfohlen, individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Eine Fahrgemeinschaft, in der Schüler aus mehreren Familien gemeinsam zur Schule gebracht werden, dürfte nicht den Corona-Regelungen entsprechen.
Umgang mit Risikogruppen
Dem Kultusministerium ist bewußt, dass nicht alle Lehrer und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können: Schwangere, Angehörige von Risikogruppen, direkt von Corona Betroffene oder aber Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Angehörigen von Risikogruppen leben, werden prinzipiell von der Präsenzpflicht befreit. Das dürfte eine große Gruppe der Lehrkräfte und Schüler betreffen, denn die Risikogruppe ist vorsichtshalber sehr weitreichend definiert. Lehrkräfte, die von der Präsenzpflicht befreit sind, sollen anderweitig eingesetzt werden, etwa in der „Aufrechterhaltung der Fernlehrangebote oder für sonstige schulische Aufgaben“ ohne direkten Kontakt Schülern.
// Ethische Zwangslage der Erziehungsberechtigten //
Die Entscheidung, ob Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder mit einem Angehörigen einer Risikogruppe zusammenleben, den Schulunterricht besucht, überlässt das Kultusministerium komplett den Erziehungsberechtigten. Sie werden mit der Entscheidung alleingelassen, ob sie die Prüfungsvorbereitung des Kindes, die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer, zum Beispiel der Großeltern, für wichtiger halten – eine sehr schwere und sehr persönliche ethische Entscheidung, für die das Kultusministerium den Erziehungsberechtigten keinerlei Handreichung gibt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass man den Schülern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, „individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnen“ wird.
Text: Matthias Lauterer
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