1

Was ist an diesem Lockdown denn light?

„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.“ Erinnern Sie sich an diesen Satz? Bestimmt. Nur wer hat ihn gesagt? Nein, es war nicht der DDR-Regierungschef Erich Honecker, sondern es war Walter Ulbricht, Vorsitzender des Staatsrates der DDR. Nur wenige Wochen nach seinem historischen Satz wird die Mauer gebaut, die West- und Ostdeutschland für die folgenden 28 Jahre trennt. Natürlich kann man die Coronakrise nicht mit der Teilung von Ost und West vergleichen. Aber dennoch bringen sich Politiker auch heute wieder in eine ähnliche Lage wie Walter Ulbricht. Nach dem ersten Lockdown sollte es nach Ansicht diverser Politiker keinen zweiten geben. Nun also doch. Und zwar schneller als gedacht.

Lockdown light, aber was genau ist daran light?

Am Mittwoch, den 28. Oktober 2020, beschloss die Bundesregierung in Absprache mit den Länderchefs ein Maßnahmenpaket, dass es in sich hat und auch nicht erst wie ursprünglich geplant, ab Mittwoch, den 04. November 2020, gelten soll, sondern bereits ab Montag, den 02. November 2020. Der wesentliche Unterschied zu dem ersten Lockdown im Frühjahr: Die Schulen, Kitas, Frisöre und die kleinen Geschäfte sollen (vorerst) weiterhin geöffnet bleiben. Hier die wichtigsten Einschränkungen für den Monat November 2020 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/weitere-massnahmen-zur-einschraenkung-der-corona-pandemie/

siehe auch Grafik unten):

  • keine Reisen mehr, auch nicht zu Verwandten
  • Kontakte sollten generell auf ein Minimum reduziert werden
  • Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens aber zehn Personen
  • Private Feiern sind verboten
  • Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert, dafür verstärken Bund und Länder die Kontrollen
  • Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Schwimmbäder, Theater, Freizeitparks müssen wieder schließen
  • Firmen sind angehalten, möglichst viel home office für die Mitarbeiter anzubieten
  • Übernachtungsangebote sind nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke gestattet.

Reichen diese Beschränkungen überhaupt aus oder macht man alles umsonst?

So schnell kann der Alltag sich wieder verwandeln in ein Maßnahmenpaket. Zwar wird der zweite Lockdown als Lockdown Light bezeichnet, aber was heißt das schon, wenn man nur an Cola light denkt, das eher schlechter als besser schmeckt als das original Cola? Denn: Wieder gilt es, weitreichende Eingriffe in die menschlichen Grundrechte hinzunehmen, um der Eindämmung des Virus genüge zu leisten, wie etwa bezüglich der Reisefreiheit. Die große Frage: Reichen diese Maßnahmen überhaupt aus, um das Virus in den Griff zu bekommen? Diverse kritische Stimmen fragen sich inzwischen, ob dieses Maßnahmen nicht die menschliche Seele und die Wirtschaft mehr belasten, als dass sie am Ende wirklich helfen, das Virus unter Kontrolle zu bringen.

Ärzte und Wissenschaftler gegen weiteren Lockdown

Nun mischt sich sogar der ansonsten sehr regierungsnahe Virologe Hendrick Streeck unter die kritischen Stimmen. Zusammen mit dem Virologen Jonas Schmidt-Chanasit und mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben sie ein Positionspapier (Titel: „Gemeinsame Position von Ärzteschaft und Wissenschaft“) erarbeitet, in welchem sie erörtern, warum sie einen zweiten Lockdown nicht befürworten. Dieses stellten sie in einer Online-Pressekonferenz vor, kurz bevor der zweite Lockdown von der Bundesregierung beschlossen wurde. https://www.welt.de/politik/deutschland/article218811510/Corona-Virologen-und-Aerzte-stellen-sich-gegen-Lockdown.html

Alte und Kranke müssten besser geschützt werden

Darin fordern sie unter anderem, die Alten und (Vor-)Erkrankten besser zu schützen, Vorkehrungen und Tests in Pflegeheimen und Kliniken seien nicht systematisch genug. Zudem müsse auch für Menschen der Risikogruppen, die zu Hause leben, Schutz etabliert werden – etwa Masken und Tests, um Besuch bekommen zu können.

Nicht zu unterschätzende Nebenwirkungen wie Vereinsamung

Die Ärzte und Wissenschaftler warnen zudem vor diversen nicht zu unterschätzenden Nebenwirkungen der Corona-Maßnahmen. Unter anderem sehen sie die Gefahr, dass durch die Kontaktverbote die Vereinsamung insbesondere von Kindern und Jugendlichen begünstigt  sowie „Brüche in Bildungs- und Berufsausbildungsgängen, den Niedergang ganzer Wirtschaftszweige, vieler kultureller Einrichtungen und eine zunehmende soziale Schieflage als Folge“, schreiben die Autoren in dem Papier.

Bis Weihnachten wird gar nichts in Ordnung sein

Grundsatz müsse sein, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie so zu wählen, „dass wir schwere Verläufe wirksam mindern, ohne neue Schäden zu verursachen“. Auch das So-tun-als-ob-bis-Weihnachten-alles-wieder-in-Ordnung-sei sei nicht zielführend. Denn: Auch im nächsten und übernächsten Jahr müssten die Menschen an Weihnachten mit dem Virus leben. Daran ändere auch ein möglicher Impfstoff nichts.

Im Fazit der Experten heißt es: „Wir setzen auf Gebote anstelle von Verboten, auf Eigenverantwortung anstelle von Bevormundung.“ Verbote oder Bevormundung hätten „eine kurze Halbwertszeit“. Sie entsprächen für die Autoren nicht dem Verständnis einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Text: Dr. Sandra Hartmann

Hendrick Streeck

 

 

 

 

Am 28. Oktober 2020 beschlossene Corona-Maßnahmen. Quelle: Regierungspräsidium Baden-Württemberg




Krämermarkt in Künzelsau in Coronaversion

Der traditionelle Simon-Judä-Krämermarkt findet am Mittwoch, 28. Oktober 2020 statt – aber mit weniger Marktständen. Die Stadtverwaltung Künzelsau wird die Marktbuden mit mehr Abstand in der Hauptstraße positionieren, damit die Abstandsregeln von den Besuchern gut eingehalten werden können. Außerdem gilt auf dem gesamten Marktgelände Maskenpflicht. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau hervor.

Maskenpflicht in der Hauptstraße

Die Stadtverwaltung lädt die Besucher überdies ein, auch in den Einzelhandelsgeschäften, die es um das Marktgeschehen herum gibt, zu stöbern und damit die Einzelhändler vor Ort zu unterstützen: „Ein gutes Warenangebot und eine kompetente Beratung präsentieren zusätzlich und ganzjährig die Künzelsauer Einzelhändler. Im einen oder anderen Laden sind spezielle Marktangebote zu ergattern.“

Von 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr bieten die Marktbeschicker des Krämermarktes ihr buntes Warensortiment an. Die Genießermeile am Unteren Markt entfällt.
Die Hauptstraße ist am 28. Oktober 2020 wegen des Simon-Judä-Krämermarktes gesperrt, außerdem die Stuttgarter Straße ab der Alleekreuzung und die Komburgstraße.

Simon-Judä-Krämermarkt in früheren Jahren ohne Maskenpflicht. Quelle: Stadtverwaltung Künzelsau

Diesmal in abgespeckter Form: Simon-Judä-Krämermarkt. Quelle: Stadtverwaltung Künzelsau




Alkoholausschankverbot und Sperrstunde für die Hohenloher

Am 24. Oktober 2020 wurden im Hohenlohekreis neun Neuinfektionen gemeldet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Die 7-Tage-Inzidenz betrage damit 54,1 / 100.000 Einwohner.

Verfügung einer häuslichen Isolation

„Die Fallermittler arbeiten auch heute mit Hochdruck an der Ermittlung aller Kontaktpersonen, damit eine weitere Verbreitung schnellstmöglich eingedämmt werden kann“, so das Landratsamt. Für rund 20 Kontaktpersonen sei vom 24. Oktober 2020, 18:00 Uhr an eine häuslicher Isolation verfügt worden.

Ab Montag, den 26. Oktober 2020

Aufgrund eines Erlasses des Sozialministeriums hat, so erklärt das Landratsamt weiter, auch der Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung verordnet, die zu Einschränkungen bei der Sperrzeit und dem Alkoholausschank ab 23 Uhr bis 06 Uhr führt. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder von 2.000 Euro.

Diese tritt am Montag, den 26. Oktober 2020, 23 Uhr in Kraft. Die Allgemeinverfügung ist über http://www.hohenlohekreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

Hier lesen Sie die gesamte Allgemeinverfügung ungekürzt:

Die Verordnung ungekürzt

23. Oktober 2020
Das Landratsamt Hohenlohekreis erlässt nach § 28 Abs. 1, Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) i.V.m. § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach
dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV BW) und § 20 der Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)
 für die Städte Niedernhall, Neuenstein, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim,
Künzelsau, Waldenburg, Öhringen
 die Gemeinden Bretzfeld, Dörzbach, Kupferzell, Mulfingen, Pfedelbach, Schöntal,
Weißbach, Zweiflingen,
folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG
über die Einführung einer Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines
generellen Außenabgabeverbots von Alkohol

1. Für Schank- und Speisewirtschaften im Hohenlohekreis beginnt die Sperrstunde um
23.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr des Folgetages. Das bedeutet, dass der Betrieb des
Gaststättengewerbes in diesem Zeitraum untersagt ist. Ausgenommen sind die
Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen
nichtalkoholischen Getränken.
Amtliche Bekanntmachungen
des Hohenlohekreises

2. Während der Sperrzeit gilt zudem ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol.
Das bedeutet, dass von Schank- und Speisewirtschaften sowie Verkaufsstellen in der
Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetags keine alkoholischen Getränke
abgegeben werden dürfen.

3. Für den Fall, dass eine Schank- oder Speisewirtschaft entgegen Ziffer 1 zwischen 23.00
Uhr und 6.00 Uhr des Folgetags betrieben wird, wird die Anwendung unmittelbaren
Zwangs zu ihrer Betriebsbeendigung angedroht.

4. Für den Fall, dass gegen die Anordnung nach Ziffer 1 oder 2 verstoßen wird, wird
gegenüber dem Inhaber der Gaststättenerlaubnis bzw. Betreiber der Verkaufsstelle
die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 2.000,00 € angedroht.

5. Diese Allgemeinverfügung tritt am Montag, 26. Oktober 2020, 23:00 Uhr, in Kraft.

6. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50
bezogen auf den Hohenlohekreis in sieben aufeinanderfolgenden Tagen
unterschritten wird. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird auf den Eintritt dieses
Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des
Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de) und auf der Homepage http://www.corona-imhok.dezusätzlich hinweisen.

HINWEISE

Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6, Abs. 2 IfSG ist die vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung
einer vollziehbaren Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG ordnungswidrig und
kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
Diese Allgemeinverfügung stellt gemäß §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Abs. 8 IfSG mit ihrer
Bekanntgabe eine solche sofort vollziehbare Anordnung dar. Widerspruch und
Anfechtungsklage haben daher keine aufschiebende Wirkung.

Im Übrigen gilt weiterhin die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)
vom 23. Juni 2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Die Allgemeinverfügung mit Begründung kann während der Sprechzeiten des Landratsamtes
Hohenlohekreis bei der Geschäftsstelle Kreistag (Allee 17, Gebäude A, 3. OG, Zimmer 303,
74653 Künzelsau) kostenlos eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist trotz der coronabedingten Einschränkungen im Betrieb des
Landratsamtes möglich. Dazu ist eine Anmeldung bei der Bürgertheke im Erdgeschoss
erforderlich.

R E C H T S B E H E L F S B E L E H R U N G

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe beim Landratsamt
Hohenlohekreis mit Sitz in Künzelsau Widerspruch erhoben werden.
Gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann beim Verwaltungsgericht
Stuttgart mit Sitz in Stuttgart Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt
werden.
Künzelsau, den 23. Oktober 2020
gez. Dr. Matthias Neth
Landrat

 




Im HK derzeit 9 Covid-Patienten, davon 1 auf der Intensivstation

Die Infektionszahlen steigen bundesweit, auch der Hohenlohekreis steht mit einer Inzidenz von 48,8 am 22. Oktober 2020 kurz vor dem Erreichen der Schwelle, an der der Landkreis Maßnahmen beschließen muss. Nicht nur die Infektionszahlen steigen, auch die Anzahl der COVID-Patienten in den Intensivstationen steigt deutlich.

Rund 8.000 Intensivbetten von insgesamt rund 30.000 noch frei, davon rund 1.100 Covid-Patienten

Das DIVI-Intensivregister nennt 29.570 verfügbare Intensivbetten in Deutschland, davon sind (Stand 22. Oktober 2020) 21.775 belegt. 1109 COVID-Patienten werden derzeit intensiv versorgt. 7.795 Intensivbetten sind demnach frei, weitere 12.719 könnten innerhalb einer Woche zur Verfügung gestellt werden. Ob für die Intensivbetten auch genügend qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung steht, sagen die Zahlen des DIVI-Registers nicht.

Hohenloher Krankenhaus: wenig Intensivbetten frei, aber Erhöhung möglich

Im Hohenlohekreis werden laut Ute Emig-Lange, Pressesprecherin der BBT-Gruppe, „zurzeit neun positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 getestete Patienten behandelt, ein weiterer Patient mit Verdacht auf eine Corona-Infektion wird ebenfalls auf der Infektstation versorgt. Einer der Patienten ist intensivpflichtig.“ Laut DIVI-Register stehen in Öhringen momentan 7 Intensivbetten zur Verfügung, zwei davon sind frei. Emig-Lange weiter: „Die derzeit sieben Beatmungsplätze können wie im Frühjahr bei Bedarf auf insgesamt zwölf erhöht werden.“

Auch Caritas hat Covid-Patienten, aber nicht auf der Intensivstation

Für das Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim berichtet sie von 3 bestätigten Fällen und 9 Verdachtsfällen, von denen keiner intensivpflichtig ist. „Im Caritas-Krankenhaus haben wir das im Frühjahr bewährte Stufenkonzept wieder aktiviert“, erläutert Pflegedirektor Frank Feinauer. „Danach haben wir im Moment auf einer Station eine Spange mit mehreren Zimmern für COVID-19-Patienten sowie für Patienten mit Verdacht auf eine Corona-Infektion reserviert. Zugleich sind wir darauf vorbereitet in kurzer Zeit, die gesamte Station für COVID-19-Patienten zu räumen.“ Der nächste Schritt wäre dann die Räumung einer weiteren Station in diesem Bettenhaus. „Im Caritas-Krankenhaus haben wir den Vorteil, dass die vier Bettenhäuser räumlich komplett voneinander getrennt sind. Dadurch können wir eine Trennung von infektiösen und nicht-infektiösen Patienten hier sicherstellen“, so Feinauer.

Das DIVI-Register listet 52 freie Intensivbetten für den Main-Tauber-Kreis. Im Kreis Schwäbisch-Hall stehen insgesamt 55 Intensivbetten zur Verfügung, davon sind 11 frei.

Im Kreis Schwäbisch-Hall wird ein COVID-Patient intensivmedizinisch behandelt.

Experten gehen bis Ende November von einem Anstieg bis zur Vollauslastung auf den Intensivstationen aus

Die Belegungskurve der Krankenhaus- und Intensivbetten hinkt der Infektionszahl um etwa 14 Tage hinterher, es ist also zu erwarten, dass die Anzahl der COVID-Patienten, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen, ebenfalls bald ansteigt. Eine Studie von Prof. Dr. Thorsten Lehr von der Universität des Saarlandes rechnet Ende November 2020 mit einem Bedarf von bundesweit etwa 12.500 Intensivbetten allein für COVID-Kranke. Damit wäre die Grenze zur Vollauslastung erreicht: Ohne die kurzfristig verfügbaren zusätzlichen Betten müssten planbare Behandlungen mit Intensivbedarf schon Ende November zurückgeschraubt werden.

Es droht eine Überlastung des Gesundheitssystems

Der Coronavirus verbreitet sich wieder in allen Bevölkerungsgruppen, auch die so genannten Risikogruppen sind wieder stärker betroffen. Solange kein Impfstoff oder eine effiziente Behandlungsmethode zur Verfügung steht, ist die Verhinderung von Infektionen die einzige Möglichkeit, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu umgehen, das bedeutet unter anderem eine Verringerung der Kontakte, Einhaltung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln sowie Desinfektion.

Ab dem Erreichen einer Inzidenz von 50 sind die Landkreise gehalten, Maßnahmen zu verschärfen, etwa Versammlungen zu beschränken oder ganz zu verbieten.

Text: Matthias Lauterer

Quellen: DIVI-Register: https://www.intensivregister.de/ , Simulationsstudie: https://covid-simulator.com/

 

Intensivkapazitäten im Kreis Schwäbisch-Hall, Stand 22. Oktober 2020. Bild: Screenshot DIE ZEIT

Intensivkapazitäten im Main-Tauber-Kreis, Stand 22. Oktober 2020. Bild: Screenshot DIE ZEIT

 

 

 

 




Droht dem Hohenlohekreis der Lockdown?

Am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, sind dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt zwölf neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei 48,8 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Ab dem Wert 50 erreicht man die dritte Pandemiestufe und es drohen weitere Maßnahmen. Wobei diese Maßnahmen bereits am 19. Oktober 2020 von der Landesregierung in Kraft gesetzt wurden, nachdem immer mehr Kreise den Wert von 50 überschritten haben.

Das bedeutet unter anderem, dass sich privat nur noch bis zu zehn Personen treffen dürfen oder zwei Hausstände begrenzt. Auch im Freien ist an öffentlichen Allgemeinplätzen ein Mund-Nasenschutz Pflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Es soll verstärkt mit Telemedizin gearbeitet werden, unter anderem auch bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen. Ab der fünften Klasse sollen Schüler auch im Unterricht und nicht nur wie bisher in den Fluren einen Mund-Nasenschutz tragen. Kliniken sollen „erforderliche Intensiv-Kapazitäten für Covid-Patienten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren“, so die Landesregierung. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-ruft-die-dritte-pandemiestufe-aus/

Der Hohenlohekreis indes ist bemüht darum, Infektionsketten aufzudecken und zu durchbrechen.

Häusliche Isolation

„Mit Hochdruck arbeiteten die Fallermittler auch heute daran, für die Infizierten die häusliche Isolation anzuordnen und ihre Kontakte zu ermitteln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, so das Landratsamt. „Aufgrund der Infektion einer Kernzeitbetreuerin an der Schillerschule Öhringen besteht dort der dringende Verdacht, dass weitere Schülerinnen und Schüler als K1-Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Ermittlungen laufen derzeit.“

In Öhringen könnte sich die Situation zuspitzen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, zudem ein so genanntes Ausbruchsgeschehen identifiziert und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge zwischen mehreren einzelnen Fällen von den Fallermittlern nachvollzogen werden konnten. Es hat sich gezeigt, dass die Quarantäne für die Kindergartengruppe in Bretzfeld, die gestern angeordnet wurde, sich auf einen Mitte Oktober 2020 gemeldeten Fall an der gewerblichen Schule Öhringen zurückführen lasse. „Eine derart lückenlos nachvollziehbare Infektionskette kann es nur geben, wenn alle positiv auf das Coronavirus Getesteten ihre Kontaktpersonen korrekt melden. Hier sind wir dringend auf die Mithilfe und Verantwortung der Bürger angewiesen“, so Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin Infektionsschutz und Umwelthygiene.

Richtigstellung

„Entgegen der gestrigen Meldung wurde für die Fußballmannschaft in Bretzfeld-Bitzfeld keine häusliche Isolation angeordnet“, korrigierte das Landratsamt des Hohenlohekreises. „Es bestand zunächst der Verdacht, dass die Fußballer als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen seien. Da das vorgelegte strenge Hygienekonzept eingehalten wurde, musste jedoch keine Quarantäne ausgesprochen werden.“

Häusliche Isolation

„Mit Hochdruck arbeiteten die Fallermittler auch heute daran, für die Infizierten die häusliche Isolation anzuordnen und ihre Kontakte zu ermitteln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, so das Landratsamt. „Aufgrund der Infektion einer Kernzeitbetreuerin an der Schillerschule Öhringen besteht dort der dringende Verdacht, dass weitere Schülerinnen und Schüler als K1-Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Ermittlungen laufen derzeit.“

In Öhringen könnte sich die Situation zuspitzen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, zudem ein so genanntes Ausbruchsgeschehen identifiziert und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge zwischen mehreren einzelnen Fällen von den Fallermittlern nachvollzogen werden konnten. Es hat sich gezeigt, dass die Quarantäne für die Kindergartengruppe in Bretzfeld, die gestern angeordnet wurde, sich auf einen Mitte Oktober 2020 gemeldeten Fall an der gewerblichen Schule Öhringen zurückführen lasse. „Eine derart lückenlos nachvollziehbare Infektionskette kann es nur geben, wenn alle positiv auf das Coronavirus Getesteten ihre Kontaktpersonen korrekt melden. Hier sind wir dringend auf die Mithilfe und Verantwortung der Bürger angewiesen“, so Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin Infektionsschutz und Umwelthygiene.

Richtigstellung

„Entgegen der gestrigen Meldung wurde für die Fußballmannschaft in Bretzfeld-Bitzfeld keine häusliche Isolation angeordnet“, korrigierte das Landratsamt des Hohenlohekreises. „Es bestand zunächst der Verdacht, dass die Fußballer als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen seien. Da das vorgelegte strenge Hygienekonzept eingehalten wurde, musste jedoch keine Quarantäne ausgesprochen werden.“

Häusliche Isolation

„Mit Hochdruck arbeiteten die Fallermittler auch heute daran, für die Infizierten die häusliche Isolation anzuordnen und ihre Kontakte zu ermitteln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern“, so das Landratsamt. „Aufgrund der Infektion einer Kernzeitbetreuerin an der Schillerschule Öhringen besteht dort der dringende Verdacht, dass weitere Schülerinnen und Schüler als K1-Personen in Quarantäne geschickt werden müssen. Die Ermittlungen laufen derzeit.“

In Öhringen könnte sich die Situation zuspitzen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstag, den 22. Oktober 2020, zudem ein so genanntes Ausbruchsgeschehen identifiziert und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Das bedeutet, dass die Zusammenhänge zwischen mehreren einzelnen Fällen von den Fallermittlern nachvollzogen werden konnten. Es hat sich gezeigt, dass die Quarantäne für die Kindergartengruppe in Bretzfeld, die gestern angeordnet wurde, sich auf einen Mitte Oktober 2020 gemeldeten Fall an der gewerblichen Schule Öhringen zurückführen lasse. „Eine derart lückenlos nachvollziehbare Infektionskette kann es nur geben, wenn alle positiv auf das Coronavirus Getesteten ihre Kontaktpersonen korrekt melden. Hier sind wir dringend auf die Mithilfe und Verantwortung der Bürger angewiesen“, so Dr. Susanne Gebert, Fachdienstleiterin Infektionsschutz und Umwelthygiene.

Richtigstellung

„Entgegen der gestrigen Meldung wurde für die Fußballmannschaft in Bretzfeld-Bitzfeld keine häusliche Isolation angeordnet“, korrigierte das Landratsamt des Hohenlohekreises. „Es bestand zunächst der Verdacht, dass die Fußballer als Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzustufen seien. Da das vorgelegte strenge Hygienekonzept eingehalten wurde, musste jedoch keine Quarantäne ausgesprochen werden.“

Im Rahmen der Vorgaben der Landesregierung im Bezug auf die dritte Pandemiestufe öffnet der Hohenlohekreis die Corona-Abstrichstelle in Belzhag ab dem 02. November wieder.

Schulen

Eltern befürchten, dass bei weiter steigenden Zahlen, Schulen in Baden-Württemberg nach dem Ende der Herbstferien geschlossen bleiben könnten und wieder in homeschooling übergeht.

Am 22. Oktober 2020 meldete das baden-württembergische Kultusministerium, dass an 456 Schulen insgesamt 943 Klassen beziehungsweise Gruppen aufgrund von Fällen einer Infektion mit dem Corona-Virus beziehungsweise des Verdachts auf den Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus vorübergehend ins homeschooling geschickt wurden. 15 Schulen sind vollständig geschlossen. Zur Relation: In Baden-Württemberg gibt es insgesamt ungefähr 67.500 Klassen und etwa 4.500 Schulen.

 




GSCHWÄTZ-Chefredakteurin in Quarantäne trotz negativem Testergebnis

Die Herbstferien stehen in Baden-Württemberg kurz bevor. Doch wohin soll und darf man noch in Urlaub gehen, wenn jeden Tag andere Länder zum Coronarisikogebiet erklärt werden? Und was tut man, wenn man sich in einem Gebiet aufhält, das erst während des Aufenthalts zu einem Risikogebiet erklärt wird?

GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann hat es unfreiwilligerweise ausprobiert.

Der erste Schritt: Man setzt sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Landratsamtes, in dem Fall des Hohenlohekreises, in Verbindung, um das weitere Vorgehen bei der Reiserückkehr nach Deutschland zu besprechen. Denn: In jeder Stadt, in jeder Gemeinde und in jedem Landkreis können andere Regeln gelten. Die nette Sachbearbeiterin (der Name ist der Redaktion bekannt) erklärt daraufhin, dass Coronatests an der Grenze zu Deutschland bei der Heimfahrt machbar wären oder an jedem Flughafen oder Bahnstation. Sobald das negative Ergebnis da ist, was in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tagen erfolgten sollte, soll man die Tests an die zuständige Stadtverwaltung weiterleiten. Dann wird die Quarantäne in der Regel aufgehoben.

Die nette Sachbearbeiterin erklärt

In der Regel. Dass es auch anders laufen kann, erlebte die Journalistin dann bei der Einreise nach Deutschland. Zunächst ließ sich die 37-Jährige im Testzentrum am Flughafen in Stuttgart testen. Das ging schnell und problemlos. Ein Mitarbeiter trägt zunächst alle persönlichen Daten in den PC ein, dann geht es auch schon mit einer anderen Mitarbeiterin in eine der zahllosen offenen Kabinen, die behelfsmäßig hier im Zuge der Pandemie aufgebaut wurden. Dort angekommen wird ein Stäbchen tief in die Nase eingeführt und anschließend noch ein weiteres tief bis zum Gaumen. So werden die Abstriche gemacht, die danach Aufschluss geben, ob jemand Corona hat oder nicht.

Bereits einen Tag später liegt das Ergebnis vor – allerdings nur digital

Bereits einen Tag später kommt der negative Bescheid per Corona-App, die sich die Journalistin zu diesem Zweck auf ihr Handy geladen hat.

Die Stadtverwaltung Ingelfingen erkennt dieses negative Ergebnis aber nicht an und hebt auch die Quarantäne nicht auf. Das Problem: Die App ist so verschlüsselt, um die Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen zu schützen, dass das Ergebnis nur einen Quellcode, nicht aber persönliche Daten enthält.

„Wir haben Ihre Unterlagen dem Gesundheitsamt vorgelegt, weil wir bisher nur „eindeutige“ , also namentlich zuordenbare ärztliche Negativbescheinigungen erhalten haben. Das Gesundheitsamt hat sich gerade bei mir gemeldet, sie haben auch noch keine solche pseudonymisierten Mitteilungen gesehen und können auch keine persönliche Zuordnung ermitteln. Die Quellcodes bzw. den Link können wir nicht öffnen und das Scanergebnis herunterladen.“

Hilfe, wie beende ich die Quarantäne?

Was also tun? Man müsse das Ergebnis mit der Post abwarten. Die Stadtverwaltung erklärt daher in Absprache mit dem Gesundheitsamt:

„Das sind die personalisierten Bescheide, die wir benötigen. Mit der Vorlage dieser Bescheide wird die häusliche Absonderung / Quarantäne aufgehoben.“

Dieses ist vier Werktage später erst da. Daraufhin hebt die Ortspolizei von Ingelfingen die Quarantäne sofort auf.

So vergeht fast eine ganze Arbeitswoche in Quarantäne. Man mag sich gar nicht ausmalen, wie eine solche Strategie eine ganze Masse an arbeitenden Menschen unnötigerweise lahmlegen kann.

Das Regierungspräsidium Stuttgart verweist auf GSCHWÄTZ-Nachfrage auf das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort:

„Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Anordnung beziehungsweise Aufhebung der Quarantäne. Hierzu würden wir Sie bitten, sich direkt an die Gesundheitsämter beziehungsweise das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt zu wenden.“

Die große Frage aber bleibt: Wozu dient dann die Corona-Warn-App, wenn die Ergebnisse darauf nicht anerkannt werden? Zumal trotz des bereits vorhandenen digitalen negativen Coronabescheides von der Corona-Warn-App die Polizei in Ingelfingen drei Tage später kontrollierte, ob Dr. Sandra Hartmann die Quarantäne auch tatsächlich weiterhin einhält.

Info

Am 15. Oktober 2020 will die Bundesregierung das Coronaverfahren bei Reiserückkehrern abermals ändern.

Dr. Sandra Hartmann am Coronatestzentrum in Stuttgart. Foto: GSCHWÄTZ

Negatives Testergebnis über die Corona-Warn-App. Foto: GSCHWÄTZ

Registrierung im Corona-Testzentrum. Eine Übermittlung der Ergebnisse gehe nicht via E-Mail, sondern nur per App und Post, sagte ein Mitarbeiter vor Ort. Foto: GSCHWÄTZ

 

 

 




„Wir haben mit dem Einsatz dieser Schnelltests in den vergangenen acht Wochen sehr gute Erfahrungen gesammelt“

Seit der Urlaubssaison steigen die Corona-Fallzahlen auch in Deutschland wieder an. Um zu verhindern, dass diese im Winterhalbjahr förmlich explodieren, passen Bund und Länder die Verhaltensvorgaben für die Bürger immer wieder an. Doch wie sieht das in den Firmen aus, wo die Menschen oft auf engstem Raum zusammenarbeiten? Geben die Unternehmen vor, auf was ihre Mitarbeiter achten sollen und wie sie sich zu verhalten haben? Wir haben uns in Hohenlohe umgehört.

„Alle Symptome müssen akut auftreten“

„In diesen Tagen erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Künzelsau über einen internen Newsletter und über Aushänge konkrete Angaben zum Vorgehen beim Auftreten von Krankheits- und Erkältungssymptomen“, schreibt Elke Sturm von der Pressestelle der Stadt Künzelsau in ihrer Antwort-Mail. Dabei handele es sich um die allgemein angewandten Kriterien. So dürften die städtischen Beschäftigten nicht an ihren Arbeitsplatz kommen, wenn sie unter folgenden Symptomen leiden: Fieber ab 38 Grad Celsius, trockener Husten – also ohne Schleim und nicht durch chronische Erkrankungen wie Asthma verursacht – wenn der Geschmacks- oder Geruchssinn gestört sind. „Alle Symptome müssen akut auftreten“, so Elke Sturm. „Symptome einer bekannt chronischen Erkrankung sind nicht relevant.“ Im optimalen Fall würden die Beschäftigten weitere Schritte mit ihren direkten Vorgesetzten telefonisch abstimmen.

Bisher rund 200 Schnelltests vorsorglich durchgeführt

„Bei ebm-papst haben wir Covid-19 bereits mit dem Ausbruch in China im Januar 2020 sehr ernst genommen und umgehend eine Reihe von Maßnahmen, wie beispielsweise das Tragen von Mundschutz oder die Sensibilisierung auf erhöhte Körpertemperatur, umgesetzt“, schreibt Pressesprecher Hauke Hannig. „Auch bieten wir unseren Mitarbeitern bereits seit vielen Monaten zusätzlich Sicherheit, in dem wir über unsere Betriebsärzte bei Verdachtsfällen PCR-Testungen (Mund-Nase-Abstriche) durchführen.“ Die nun beginnende Erkältungszeit werde bei ebm-papst mit Schnelltests begleitet: „Wir haben mit dem Einsatz dieser Schnelltests in den vergangenen acht Wochen sehr gute Erfahrungen gesammelt und können damit unseren Mitarbeitern einen weiteren Schutz bieten und damit eine höhere Sicherheit im Unternehmen ermöglichen“. Bisher wurden laut Hannig vorsorglich rund 200 Schnelltests in Mulfingen durchgeführt. Der Vorteil sei, „dass wir umgehend ein Ergebnis erhalten“. Ein Schnelltest schlage an, wenn eine Virenlast vorliege. Ist dies der Fall, werde über den PCR-Test (Mund-Nase-Abstrich) und eine Laboranalyse überprüft, ob eine Covid-19-Infektion vorliegt.

„Wir thematisieren Covid-19 sowie die Hygieneregeln wieder verstärkt“

„Wäre dies der Fall, gelten die Regeln des Infektionsschutzgesetzes. Der Schnelltest zeigt überdies auch an, ob eine Infektion vorlag und Antikörper gebildet wurden“, schreibt Hannig weiter. Bei einer erhöhten Körpertemperatur – mehr als 38 Grad Celsius – oder bei Erkältungssymptomen – beispielsweise Halsschmerzen – sollen die ebm-papst-Mitarbeiter umgehend ihren Hausarzt konsultieren und nicht in die Firma kommen. Zur Kommunikation werden bei dem Unternehmen vielseitige Kanäle genutzt: angefangen von Intranet über mündliche Kurzinfos bei Schichtübergaben bis hin zu Aushängen und Newslettern. „Wichtiger Kanal ist zudem unsere Corona-Hotline, deren Mitarbeiter für alle Fragen zur Verfügung stehen und Koordinationsaufgaben, beispielsweise in Bezug auf unsere Testungen, übernehmen“, so der Pressesprecher. „Aufgrund der Zunahme von Infektionen, insbesondere in Deutschland, und der anstehenden Erkältungszeit thematisieren wir Covid-19 sowie die Hygieneregeln wieder verstärkt, setzen wieder stärker auf mobiles Arbeiten in A- und B-Teams und Videokonferenzmöglichkeiten.“

Regelmäßige Informationen zum aktuellen Stand

Sascha Sprenger von der Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohe schreibt auf die GSCHWÄTZ-Anfrage: „Schon immer gilt, dass Mitarbeitende – genau wie Besucher – mit eindeutiger COVID-19-Symptomatik das Landratsamt nicht betreten dürfen“. Allerdings würden die Mitarbeiter regelmäßig zum aktuellen Sachstand im Umgang mit COVID-19 sowie einhergehenden Änderungen informiert.

Mitarbeiter sind in selbst verantwortlich

„Unsere Mitarbeitenden sind grundsätzlich dazu aufgefordert, bei einer Erkrankung nicht zur Arbeit zu kommen“, schreibt Rainer Grill, Pressesprecher von Ziehl-Abegg. „Einmal dient dies der verbesserten eigenen Genesung, zum anderen einer Vermeidung von Ansteckungen anderer Mitarbeitenden.“ Dies geschehe aber unabhängig von Covid-19. Aber es gelte auch: „Als Unternehmen können wir nicht per Aushang definieren, ab wann jemand gesund oder krank ist: Das muss der- oder diejenige im ersten Schritt für sich selbst entscheiden und dann gegebenenfalls einen Arzt zurate ziehen. Grill nennt ein Beispiel: „Würden wir etwa eine „laufende Nase“ als Kriterium festlegen, dann müssten Mitarbeiter mit leichtem Heuschnupfen grundsätzlich zu Hause bleiben“. Daher müsse jeder für sich selbst entscheiden, ob er krank ist und nötigenfalls ärztlichen Rat einholen.

Text: Sonja Bossert




Mehr als 70 Schüler und 16 Lehrer sowie eine Gemeinschaftsunterkunft in Quarantäne

An diesem Wochenende sind dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt zehn Fälle von Covid-19-Infektionen gemeldet worden. Somit liegt die 7-Tage-Inzidenz nun bei über 10 pro 100.000 Einwohner und befindet sich damit in der so genannten Anstiegsphase. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Einzelne Fälle seien danach auf eine schon bekannte Infektionsquelle zurückzuführen. Dazu komme eine Person, die aus dem Ausland eingereist ist.

Mit der Karoline-Breitinger-Schule in Künzelsau und Johann-Friedrich-Meyer-Schule Kupferzell sind auch zwei Schulen betroffen. Insgesamt hat das Gesundheitsamt für drei Klassen eine Quarantäne angeordnet. Betroffen sind insgesamt mehr als 70 Schüler und 16 Lehrer.

Außerdem gibt es einen positiven Fall in einer Anschlussunterkunft für Asylbewerber im Raum Öhringen. Alle Bewohner der Unterkunft müssen sich nun in Quarantäne begeben, betroffen sind hier mehr als 40 Menschen.

Das Gesundheitsamt hat laut dem Landratsamt für alle Kontaktpersonen eine Testung auf das Corona-Virus empfohlen und steht im engen Austausch mit den betroffenen Ortspolizeibehörden.

„Das Geschehen an diesem Wochenende zeigt, dass wir auch im Hohenlohekreis einen Anstieg an Fällen verzeichnen müssen. Daher bitten wir die Bevölkerung, gerade in dieser Phase der Pandemie besonders vorsichtig zu sein und die bekannten Verhaltensregeln einzuhalten“, erklärt Annemarie Flicker-Klein, stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes des Hohenlohekreises.

 

 

 




Frauen zurück an den Herd

Nein, das ist kein Text mit „Emanzenrumgeheule“, wie nun vielleicht man(n) etwas despektierlich äussern würde. Es geht hier nicht um die reine Selbstverwirklichung der Frau vor allem anderen – auch vor der Familie. Oder warten Sie mal. Vielleicht geht es doch ein bisschen darum in meinem Kommentar. Aber beginnen wir doch bei dem Auslöser allen Übels: bei Corona.

Harte Maßnahmen

Seit der Spanischen Grippe hat es kein Virus mehr gegeben, das die Welt zur selben Zeiten in annähernd ähnlicher Weise lahmgelegt hat wie Covid-19. Es gibt zwar bislang weit weniger Tote als bei der Spanischen Grippe, aber dafür werden länderübergreifend auch harte Maßnahmen ergriffen, um möglichst wenig Tote zu bekommen. Die Gesundheit der Menschheit steht derzeit vermeintlich an oberster Stelle.

Digitales homeschooling soll weitergehen

Um nicht neue Hotspots heraufzubeschwören, werden unter anderem Schulen monatelang geschlossen beziehungsweise nur teilweise wieder geöffnet. Angesichts steigender Zahlen und einer möglichen zweiten Welle wird viel über eine weitere Digitalisierung an den Schulen gesprochen – auch und vor allem nach den Sommerferien. Sprich: Das digitale homeschooling, der Unterricht zu Hause soll besser klappen mit besserer Ausstattung und einer besseren Vernetzung. Jede Schule kocht hier ihr eigenes Süppchen und ob letztendlich die Datenübertragung am lahmen Internet scheitert, da kann man dann noch so ein tolles individuelles Tablet zu Hause haben – geschenkt.

Kostenlose Schulungen für Eltern

Eltern wurden bereits zum Ende des alten Schuljahres angeschrieben von manchen Schulen, dass sie kostenlos eine Schulung im Bereich des digitaliserten Unterrichts besuchen dürfen. Das ist eine nette Geste. Das wird sicher viele Eltern beziehungsweise Mütter freuen, die sich seit März 2020 oft neben ihren eigentlichen Berufen dem Lehredasein zu Hause widmen. Nun auch noch Schulungen, damit das Fernlernen auch in Zukunft besser klappt. Was manche Schulen offensichtlich nicht wissen: Nicht selten wird das Fernlernen nicht durch eine digitale Überforderung der Erziehungsberechtigten gestört (im Gegenteil: hier sind viele Eltern affiner als manch ein Lehrer, der noch Arbeitsblätter abfotografiert und den Eltern in Minimalauflösung zuschickt), sondern schlicht an der fehlenden Zeit der Mütter, die sich diesem Thema häufig im Alleingang annehmen müssen, während der Ehemann seinem handelsüblichen Beruf weitergeht. Die Mütter sind es doch im überwiegenden Maße, die seit März den Spagat zwischen homeschooling, home office, Kurzarbeit und Präsenzarbeit im Büro oder an der Supermarktkasse bewältigen.

Mamis sind die Leidtragenden

Und die Firmen sind es, die dies mittragen, in dem sie die Mamis bestmöglich dabei unterstützen und gewähren lassen, obwohl es viele Berufe gibt, bei denen eine Präsenzpflicht unumgänglich und daheim arbeiten eben nicht so einfach möglich ist. Geschweige denn, dass man auch bei einem monatelangen homeoffice neben homeschooling sicherlich nicht von einem qualitativ besseren Arbeiten sprechen kann – im Gegenteil. Und da bahnt sich die nächste Frage an: Welche Firma macht das auf Dauer mit? Sind wir mal ehrlich. Wären Sie derzeit Peronsalerin, würden Sie ernsthaft Mütter einstellen, die Schulkinder haben? Vermutlich eher nicht, aus Angst, dass die Mamis bald wieder als Arbeitskräfte wegbrechen, wenn die nächste Coronawelle anrollt.

Frauen mit Schulkindern werden aus zukünfitg auf dem Arbeitsmarkt schwerer haben

Ergo: Frauen mit Schulkindern sind auf dem Arbeitsmarkt derzeit vermutlich schwerer vermittelbar als Männer oder Frauen, die bereits erwachsene Kinder haben. Und das bei einer Frauengeneration mit den besten Ausbilungsabschlüssen aller Zeiten. So viel Potenzial bleibt hier auf der Strecke. Fast jeder zweite Arbeitsplatz besetzt in Deutschland eine Frau. Bereits 2002,  also vor 18 Jahren, waren von den 36,5 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland 44 Prozent Frauen (16,2 Millionen). https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_derivate_00000307/1021211039014[1].pdf;jsessionid=4D713E68628F2609C3F18AB127D5A338 Diese Zahl dürfte im Laufe der Jahe bis 2020 nicht niedriger geworden sein. Im Gegenteil. 2019 gab es laut dem Statistischen Bundesamt 44, 7 Millionen Erwerbstätige  https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/03/PD19_075_132.html

Drei von vier Frauen sind – Stand März 2020 –  in Deutschland erwerbstätig. Das ist der dritthöchste Wert in der EU https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/03/PD20_N010_132.html

Wie viele Arbeitsplätze können nun seit Corona nicht mehr ordnungsgemäß ausgeführt werden und werden letzten Endes auch der Wirtschaft viel Geld kosten?

Und bitte kommen Sie mir jetzt nicht mit:

„Das Wohl der Kinder müsste den Frauen wichtiger sein als Karriere“, sagen manche Kritiker, wenn Mütter sich öffentlich und kritisch über die derzeitige Situation beklagen. Darum geht es aber nicht. Es geht nicht um Karriere. Es geht um arbeitende Frauen, die nicht selten sehr gut ausgebildet sind und erst wieder angefangen haben zu arbeiten, nachdem ihre Kinder in den Kindergarten kamen oder in die Schule. Wer kann denn ahnen, dass Corona kommt? Was hätten Frauen tun sollen? Reihenweise ihre Jobs kündigen, um das homeschooling zu gewährleisten? Also versuchen sie wie so wie oft im Leben: den Spagat zwischen allen Stühlen – was schlicht und ergreifend nicht gelingen kann. Erst recht nicht, wenn es noch mehr Coronawellen gibt, die Schulschließungen nach sich ziehen.

Es gilt hier letzten Endes auch die Frauen zu schützen vor einer Überforderung der Familien. Denn sie sind es, die auch bei Schulschließungen häufig noch weiterarbeiten müssen in ihrem angestammten Berufen und auch dort nicht vor Corona fliehen können.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann

Fast jeder zweite Arbeitsplatz besetzt heutzutage eine Frau in Deutschland. Symbolfoto. Quelle: adobe stock

Schreiben einer Schule an die Eltern bezüglich des neuen Schuljahres ab September 2020.

 

 

 




„Die Isolationsabteilung im Künzelsauer Krankenhaus ist weiterhin auf Stand-by“

Beim Besuch von Minister Manne Lucha in Hohenlohe hat die Leiterin des Gesundheitsamtes im Landratsamt Hohenlohekreis, Dr. Antje Haack-Erdmann, über die aktuelle Situation im Kreis gesprochen. Anschließend nutzte GSCHWÄTZ-Videoreporter Dr. Felix Kribus die Gunst der Stunde und sprach mit ihr über die Sorge vor einer zweiten Welle der Corona-Pandemie.

„Wir haben Angst vor einer zweiten Welle“

Dr. Haack-Erdmann erklärte, „wir haben Angst vor einer zweiten Welle, weil wir natürlich nicht wissen, was auf uns zukommt“. Man hätte jetzt zwar Erfahrungen und auch medizinische Erkenntnisse gesammelt, es sei aber nicht klar, „ob uns diese jetzt helfen bei einem neuen Ausbruch, wenn eine zweite Welle tatsächlich kommt“.

Appell an die Eigenverantwortung der Leute

Hinsichtlich der Reiserückkehrer ist die Leiterin des Gesundheitsamtes überzeugt, dass man auf diese „besonders Acht geben muss“. Man müsse sich sicher sein, „dass die Menschen, die da wiederkommen, sich der Gefahr bewusst sind, dass sie sich auch dann schützen und auch, wenn sie aus Risikogebieten kommen, testen lassen und sich danach verhalten“. Deshalb appellierte sie an die Eigenverantwortung der Leute.

Krankenzimmer sollen zu Büroräumen umgebaut werden

Dr. Haack-Erdmann erläuterte die Pläne für das stillgelegte Krankenhaus, in das eine sogenannte Taskforce einziehen soll. Die Krankenzimmer sollen zu Büroräumen umgebaut werden, in denen dann „zwischen zehn und 40 Personen abhängig von der epidemiologischen Lage gleichzeitig arbeiten können“. Gleichzeitig sei die so genannte Isolationsabteilung weiterhin auf Stand-by, „sodass diese, wenn es wieder erforderlich ist, wieder in Betrieb genommen werden kann“.

Video: Dr. Felix Kribus