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Restaurants & Frisöre schließen – Mindestabstand 1,5m – Zuhause bleiben – Neue Bestimmungen Hohenlohe

Am heutigen Samstag, den 21.03.2020, trat die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Das Land hat Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Hohenlohekreises hervor. Diese Maßnahmen beinhalten für den Hohenlohekreis gemäß der Pressemitteilung:

1. Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.

2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben.

3. Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.

4. Frisöre müssen schließen.

Landrat Dr. Matthias Neth und die Bürgermeister der Hot-Spots, Torsten Kunkel, Gemeinde Pfedelbach und Christoph Spieles, Gemeinde Kupferzell, rufen die Bevölkerung dazu auf, sich ausdrücklich an diese Vorschriften zu halten.

So ergeht in Pfedelbach vom dortigen THW am Samstag folgende Durchsage, die nochmals auf die Verordnung der Landesregierung hinweist:
„Ab heute ist das Betreten öffentlicher Orte mit mehr als drei Personen verboten!
Familien dürfen weiterhin gemeinsam unterwegs sein.

Für alle gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern, der einzuhalten ist.

Weiterhin erlaubt ist das Einkaufen Ihrer Lebensmittel, Arztbesuche, die Betreuung hilfebedürftiger Menschen und die Berufsausübung.

Bitte verlassen Sie nur in ganz dringenden Fällen Ihre Wohnung und vermeiden Sie weitestgehend soziale Kontakte.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.pfedelbach.de und www.hohenlohekreis.de“
Das Landratsamt Hohenlohekreis ermittelt weiterhin Kontakte von positiv Getesteten, um Infektionsketten nachvollziehen zu können. Gerade bei Großveranstaltungen ist die Ermittlung von Kontaktpersonen von Corona-Infizierten sehr aufwendig. So hat bei der Veranstaltung „Rebenglühen“ am Sonntag, 8. März 2020, ein auf Corona positiv Getesteter an einem Stand gearbeitet. „Wir bitten die Besucher des Rebenglühens vom 8. März 2020 bei Corona Symptomen telefonisch Kontakt zum Hausarzt aufzunehmen“, so Bretzfelds Bürgermeister Martin Piott und Landrat Dr. Matthias Neth.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises




Pfedelbacher dürfen Wohnungen nicht mehr verlassen

Am Samstag, den 21. März 2020, 18.50 Uhr macht die Feuerwehr in Pfedelbach-Oberhöfen eine Lautsprecherdurchsage an alle Einwohner. Unter anderem dürfen die Einwohner ihr Haus beziehungsweise ihre Wohnung nur noch in dringenden Fällen verlassen, etwa zum Einkaufen oder Arbeiten gehen, Versammlungen von mehr als drei Menschen, die nicht zur Familie gehören, sind untersagt. Die Feuerwehr wiederholte diese Durchsagen auch in den anderen Ortsteilen und in Pfedelbach selbst.

Die Feuerwehr Pfedelbach macht eine Lautsprecherdurchsage. Foto: GSCHWÄTZ




Corona: Reaktivierung des Künzelsauer Krankenhauses möglich

Nein.“ So lautete die knappe Antwort der Barmherzigen Brüder Trier (BBT), dem Mehrheitseigner der Hohenloher Krankenhaus gGmbH vor nicht allzu langer Zeit auf die Frage (wir berichteten), ob das ehemalige Künzelsauer Krankenhaus im Zuge der Corona-Pandemie eventuell wieder genutzt werden wird, etwa für eine Quarantänestation oder auch, um Infizierte zu behandeln. Auch mögliche andere Nutzungen des Krankenhausgebäudes in Künzelsau im Zuge der Pandemie wurden von der BBT-Gruppe nicht genannt. Mittlerweile hat sich der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha jedoch gegenüber dem SWR dahingehend geäussert, dass auch ehemalige Krankenhausgebäude zur Nutzung von leicht- bis mittelschwer Erkrankten in Betracht gezogen werden. https://www.gschwaetz.de/2020/03/14/gesundheitsminister-lucha-moechte-leere-krankenhaeusgebaeude-zur-behandlung-des-virus-zu-nutzen/

Also besteht nun doch die Möglichkeit einer Reaktivierung und wenn ja, wer entscheidet dies nun in einer derartigen Ausnahmesituation, wie wir sie aktuell erleben – der Mehrheitseigner BBT oder die Regierung? Fragt man diesbezüglich das Landratsamt, ist die Antwort eindeutig: „Ob und inwieweit das ehemalige Krankenhausgebäude Künzelsau von der Landes- oder Bundesregierung genutzt werden soll, ist nicht durch den Hohenlohekreis, sondern durch die Bundes- beziehungsweise Landesregierung zu entscheiden.“ Die Landesregierung hat sich bislang noch nicht dazu geäussert, welche ehemaligen Krankenhäuser hier in Betracht gezogen werden.

Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann würde er eine Reaktivierung begrüßen. Grundsätzlich ist es laut Neumann wichtig, in dieser Ausnahmesituation, zu fragen: „Was ist notwendig, damit Betroffene adäquat behandelt werden?“

Entscheidend wird hier sein, wie stark die Zahl der Infizierten im Hohenlohekreis ansteigen wird und wie viele von ihnen einen Krankheitsverlauf haben werden, der eine Krankenhausaufenthalt erforderlich macht.

 

 




Ab sofort keine Zahlen mehr zu Infizierten vom Landratsamt

Das Landratsamt gibt ab sofort keine Zahlen mehr zu Infizierten, Todesfällen und Genesenen bezüglich des Hohenlohekreises mehr heraus. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor. Das Landratsat erklärt die Nichtveröffentlichung damit, dass „alle Kommunen auf die “ Nennung selbst erhobener Zahlen verzichten und auf Basis der Pressemitteilungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg, die abends übermittelt wird, Zahlen veröffentlichen“. In der Pressemitteilung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 20. März steht, dass es laut offiziellen Zahlen 182 Infizierte im Hohenlohekreis gibt. Damit belegt der Hohenlohekreis den vierten Platz, hinter dem Landkreis Esslingen (323), Stuttgart und dem Rhein-Neckar-Kreis (215). Bislang wurde kein weiterer Todesfall im Hohenlohekreis gemeldet. Dadurch erhöht sich die offozielle Zahl der Infizierten leicht um vier Fälle. Das Landratsamt des Hohenlohekreises bittet „um Verständnis, dass wir aufgrund dieser landeseinheitlichen Regelung unsere tägliche Meldung an Sie zum aktuellen Stand der erkrankten Personen einstellen“.

Anbei veröffentlichen wir die Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 20. März 2020:

Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

 

 




Darf ich mein Grundstück noch verlassen? Nein! Quarantäne-Regeln für den Hohenlohekreis – Kein weiterer Test am Ende der Quarantäne

Am Freitag, den 20. März 2020, hat das Landratsamt Hohenlohekreis zwei Allgemeinverfügungen zur häuslichen Absonderung („Quarantäne“) erlassen.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten aus einer aktuellen Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises:

Muss ich in Quarantäne?

In den Allgemeinverfügungen ist geregelt, wer sich häuslich absondern (also „in Quarantäne“) muss. Darunter fallen zwei Personengruppen:

1) Positiv auf das Coronavirus Getestete („Infizierte Personen“)
Wer positiv getestet wurde, muss für 14 Tage in Quarantäne. Der Hausarzt informiert den Betroffenen über das Ergebnis, aber auch das Gesundheitsamt nimmt mit infizierten Personen umgehend Kontakt auf. Ab dem Tag des Tests beginnt die 14-tägige Quarantäne. Diese endet nur, wenn 48 Stunden vor dem Ende keine Symptome bestehen. Sie verlängert sich dann automatisch, bis man zwei Tage lang ohne Symptome war. Daher ist auch das Tagebuch, welches von den infizierten Personen zu führen ist, so wichtig.

Am Ende der Quarantäne-Zeit findet kein weiterer Test statt.

2) Personen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten („Kontaktpersonen “)
Wer vom Gesundheitsamt elektronisch oder telefonisch informiert wurde, dass er Kontakt mit einer infizierten Person hatte, muss ebenfalls in Quarantäne, da er sich mit dem Virus angesteckt haben könnte. Die Quarantäne endet 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person. Das Gesundheitsamt teilt dem Betroffenen mit, wann die Quarantäne beendet ist.
Sollten bei den Kontaktpersonen während der 14-tägigen Quarantäne Krankheitssymptome auftreten, die darauf hindeuten, dass man sich mit dem Coronavirus infiziert hat, ist mit dem Hausarzt umgehend telefonisch Kontakt aufzunehmen.

Darf ich mein Grundstück verlassen?

Nein, auf keinen Fall.

Darf ich in den Garten, auf den Balkon oder die Terrasse gehen?

Auf den eigenen Balkon gehen ist erlaubt. Auch der eigene Garten und die Terrasse darf benutzt werden, wenn dabei kein direkter Kontakt zu anderen Personen besteht.

Ich wurde positiv getestet: Was machen meine Familienangehörigen?

Familienangehörige im gleichen Haushalt sind Kontaktpersonen und stehen somit ebenfalls unter Quarantäne. Nach Möglichkeit sollten sich der Infizierte und die Angehörigen räumlich trennen.

Was mache ich, wenn ich nicht zuhause bleiben kann?

Für diese Fälle hat das Landratsamt Hohenlohekreis Unterbringungsmöglichkeiten in der Akademie Kupferzell geschaffen. Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt unter 07940 18-888.

Was muss ich aus medizinischer Sicht unbedingt beachten?

Während der Quarantäne müssen Sie zweimal täglich Fieber messen, sowie ein Tagebuch über mögliche Symptome, die Körpertemperatur und jegliche Kontakte mit anderen Menschen führen. Das Tagebuch finden Sie unter http://www.corona-im-hok.de

Wie komme ich an Lebensmittel und andere Produkte des täglichen Bedarfs?

Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn helfen Ihnen sicher, entsprechende Besorgungen zu erledigen. Wenn das nicht möglich ist, können diese Dinge auch bestellt werden. Wichtig ist, dass die Lieferung vor der Tür abgestellt wird und kein direkter Kontakt stattfindet.

Wer geht mit meinem Hund vor die Tür?

Grundsätzlich kann sich der Hund im eigenen Garten frei bewegen. Hundebesitzer sollten sich für die Zeit der Quarantäne aber auch Unterstützung suchen, um ihren Tieren größeren Auslauf und Gassirunden zu ermöglichen. Direkter Kontakt zu anderen Personen ist dabei aber untersagt. Wer den Hund von Quarantäne-Betroffenen ausgeführt hat, sollte darauf achten, sich anschließend gut die Hände zu waschen.

Was mache ich als Landwirt?

Landwirte dürfen ihre Tiere auf dem Hof weiter versorgen, aber auch hier gilt: kein Kontakt zu anderen Personen (z.B. Viehhändler, Milchtransport, etc.). Für weitere Auskünfte steht in diesen Fällen das Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises unter 07940 18-601 zur Verfügung.

Können sich Tiere anstecken oder das Virus übertragen?

Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass sich Nutztiere mit SARS-CoV-2 infizieren können Hunde oder Katzen ein Infektionsrisiko für den Menschen darstellen oder eine Rolle bei der Verbreitung spielen.

Wie kann ich die freie Zeit sinnvoll nutzen?

Durch Lesen oder Spielen kann man sich mental fit halten. Gymnastik hilft, sich körperlich fit zu halten. Versuchen Sie, den Medienkonsum in Bezug auf dieses Thema bewusst zu gestalten. Setzen Sie sich zum Beispiel feste Zeiten, in denen Sie neue Nachrichten und Informationen recherchieren. Bewahren Sie sich eine positive Grundhaltung und orientieren Sie sich an Werten, die Ihnen Halt geben (z.B. Familie, soziales Netz, Glaube).

Was kann ich gegen Ängste tun?

In der Zeit der Quarantäne können Ängste, Sorgen vor einer Ansteckung, oder das Gefühl von Einsamkeit auftreten. Daher ist es ist ratsam, weiterhin per Telefon, Internet oder über andere Medien mit Freunden und Angehörigen in Kontakt zu bleiben. Wenn Sie sich niedergeschlagen fühlen, zögern Sie nicht, sich frühzeitig Hilfe und Unterstützung zu suchen. Ihre Familie oder Ihr weiteres soziales Umfeld können dafür ein wichtiger Rückhalt sein. Die Telefonseelsorge kann ebenfalls eine Anlaufstelle sein. Telefon: 0800-111 0 111 oder 0800-111 0 222 oder 116 123.

Wie kann ich meinen Glauben leben, wenn es keinen Gottesdienst mehr gibt?

Dazu Sabine Waldmann, Dekanin des Kirchenbezirks Öhringen:
„Zuversicht – 7 Wochen ohne Pessimismus
Das Thema der diesjährigen Fastenaktion ist unser existentielles Lebensthema geworden. Ich spüre, wie mir die Gottesdienste fehlen und merke, aus welchem Reichtum an Lebensmöglichkeiten wir alle ganz selbstverständlich gelebt haben. Ich höre die Glocken aber auch als Einladung zum Fernsehgottesdienst, zum häuslichen Gebet. Täglich können Sie auf unserer Homepage Andachten lesen am Morgen und am Abend. Wir sind als Gemeinde über die räumliche Entfernung hinweg eng miteinander verbunden auch wenn keine Veranstaltungen mehr stattfinden und unsere Kirchen und Häuser geschlossen bleiben. Es ist kostbar, dieses in vielen Bereichen zu erleben. Wir sind verbunden im Gebet mit unseren Kranken, mit allen Bürgern, mit den Verantwortlichen, die sich bis an den Rand ihrer Kräfte einsetzen, im Gesundheitswesen für die Kranken sorgen, in politischen Gremien um die richtigen Entscheidungen ringen und Fragen der Bevölkerung beantworten. Ein großer Zusammenhalt ist gewachsen, das macht mich zuversichtlich, ohne Pessimismus in die Zukunft zu gehen, behütet und getragen von Gottes Segen.“

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises




Polizei will stärker gegen Corona-Verstöße vorgehen

Am Freitagnachmittag, den 20. März 2020, haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl weitere Maßnahmen des Landes gegen die rasche Ausbreitung des Coronavirus verkündet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn hervor.

Das Polizeipräsidium Heilbronn habe sich in den vergangenen Tagen gut vorbereitet und werde die Umsetzung der ab 21. März 2020 geltenden Maßnahmen mit aller Kraft unterstützen.

„Aktuell ist der Staat gezwungen, zum Teil massiv in die Gestaltung des täglichen Lebens seiner Bürger einzugreifen. Aber es sind notwendige Maßnahmen und das einzige Mittel um die Infektionsgeschwindigkeit zu verlangsamen. Durch zusätzliche Polizeistreifen wird die Polizeipräsenz im gesamten Zuständigkeitsbereich erhöht. Darüber hinaus wird der Kontrolldruck hochgefahren und die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg mit großem Personaleinsatz durchgesetzt“, so das Präsidium.

„Festgestellte Verstöße und Straftaten werden wir konsequent ahnden,“ erklärt Polizeipräsident Hans Becker. „Unerlaubte Menschenzusammenkünfte werden wir unterbinden. Dies gilt auch für sogenannte Corona-Partys, zu denen sich in den letzten Tagen vor allem Jugendliche und Heranwachsende zum Beispiel auf Grill- und Spielplätzen getroffen haben.“ „Ich appelliere an die Vernunft der Bürger. Verstöße sind keine Bagatelldelikte.“ Jeder müsse seinen Beitrag im Kampf gegen das Virus leisten. Wer gegen die Vorschriften verstoße, gefährde letztendlich Menschenleben, so Polizeipräsident Becker weiter. Vielfach sei aber auch schon feststellbar, dass in der Bevölkerung Verständnis für die Maßnahmen herrsche, was dazu führe, dass die Einsatzbelastung der Polizei in manchen Bereichen zurückgegangen sei. Die dadurch frei gewordenen Personalressourcen würden genutzt, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu bewahren.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Ba-Wü: „Menschenansammlungen“ von mehr als drei Personen nicht mehr erlaubt – Noch schärfere Regelungen nicht ausgeschlossen

Am Freitag, den 20. März 2020, hat die Landesregierung härtere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Ministerpräsident Winfried Kretschmann gab bekannt, dass das öffentliche Leben in Baden-Württemberg weiter eingeschränkt wird. Menschenansammlungen von mehr als drei Personen sind an öffentlichen Orten vorerst nicht mehr erlaubt. So sollen laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises die Infektionsketten durchbrochen und die Ausbreitung verlangsamt werden. Innenminister Thomas Strobl deutete bereits an, dass auch schärfere Regelungen in den nächsten Tagen nicht ausgeschlossen seien.

Landrat Dr. Matthias Neth, der Kupferzeller Bürgermeister Christoph Spieles und der Pfedelbacher Bürgermeister Torsten Kunkel begrüßen diese Maßnahmen: „Nur derart drastische Maßnahmen können eine weitere Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen. Das gilt insbesondere auch in den Hotspot-Gemeinden Kupferzell und Pfedelbach. Aber es funktioniert nur dann, wenn wir uns alle an die Regeln halten.“

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises




Niedernhall: Nur noch minimale Anzahl an Kunden dürfen in Geschäfte

Mit einer aktuellen Verfügung ordnete die Stadtverwaltung in Niedernhall an, wieviel Kunden nur noch in den Supermarkt Edeka und in die noch offenen Geschäfte vor Ort wie der Drogeriemarkt Rossmann und die Bäckerei Gockner eingelassen werden dürfen.




Ärztin erklärt, warum es im Hohenlohekreis besonders viele Coronafälle gibt

Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des Gesundheitsamtes, erklärt, warum es im Hohenlohekreis besonders viele nachgewiesene Corona-Fälle gibt:

„Dass die Fallzahlen hier besonders hoch sind, hat zwei Gründe: Zum einen haben wir im Hohenlohekreis bestimmte Schwerpunkte, von denen die Infektionen ausgegangen sind. Besonders in Kupferzell und in Pfedelbach haben wir sehr Bürger, die nachgewiesen an COVID-19 erkrankt sind. Zum anderen sind wir durch unsere zentrale Abstrichstelle in Belzhag in der Lage, eine große Anzahl an Tests durchzuführen. Und dadurch, dass wir nur Personen mit Symptomen testen, haben wir eine hohe Anzahl an positiven Befunden.“

Können Sie im Gesundheitsamt alle Fälle nachvollziehen?
„Ja, wir konnten bisher bei allen bestätigten Fällen die Infektionsketten nachvollziehen. Die Ausbreitung verläuft also nicht unkontrolliert.“

Was raten Sie als Ärztin?

„In der momentanen Situation sind vor allem drei Dinge wichtig:
1) Zuhause bleiben! Wenn es sich nicht vermeiden lässt, das Haus zu verlassen, unbedingt Abstand halten.
2) Häufig und gründlich die Hände waschen.
3) Das Gesicht nicht mit den Fingern berühren.“

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises




Fußball spielen, einkaufen: „Quarantäne vorsätzlich gebrochen“ Landratsamt kündigt verschärfte Kontrollen an

Weitere Maßnahmen für den Hohenlohekreis

Zum Schutz der Bevölkerung haben Bund und Land, aber auch das Landratsamt Hohenlohekreis, bereits verschiedene Maßnahmen beschlossen. Durch die Schließung von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sowie von vielen Geschäften ist das öffentliche Leben in vielen Bereichen eingeschränkt. In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, dass leider viele Mitbürger diese geltenden Regeln nicht befolgen. So sind dem Landratsamt Hohenlohekreis Fälle bekannt, in denen die Quarantäne vorsätzlich gebrochen wurde, zum Beispiel durch Fußball spielen oder einkaufen, obwohl Quarantäne angeordnet war. Auch sind Fälle bekannt, in denen Absperrungen nicht nur ignoriert, sondern sogar mutwillig zerstört werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Hierzu Landrat Dr. Matthias Neth: „Es ist unverantwortlich, wenn die Quarantäne gebrochen wird. Wer die Regeln nicht einhält, gefährdet wissentlich Menschenleben“.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, sieht sich das Landratsamt Hohenlohekreis dazu gezwungen, weitere Maßnahmen zu ergreifen:

Quarantäne auch länger als 14 Tage – Auch Kontaktpersonen betroffen

1. Konkretisierung der Regelungen für die häusliche Quarantäne von Infizierten. Infizierte Personen dürfen die häusliche Quarantäne nach 14 Tagen nur verlassen, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Diese Konkretisierung ist notwendig, weil einzelne Personen auch nach 14 Tagen noch nicht gesund sind und so Dritte anstecken können.

2. Verpflichtende häusliche Quarantäne auch für Kontaktperson als Allgemeinverfügung
Alle Personen, die direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatten, müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Dies ergibt sich jetzt direkt aus der Allgemeinverfügung. Betroffene Personen werden vom Gesundheitsamt kontaktiert.

3. Verschärfte Kontrolle der Einhaltung der Corona-Verordnung der Landesregierung
Die Städte und Gemeinden überwachen als Ortspolizeibehörde die Einhaltung aller Inhalte der Rechtverordnung der Landesregierung, dies gilt insbesondere für Spielplätze und öffentliche Räume aller Art. Die Ortspolizeibehörden, vor allem auch in Pfedelbach und Kupferzell, werden hier die Kontrollen intensivieren.

Die rechtliche Grundlage für diese Verfügungen ist das Infektionsschutzgesetz, Verstöße können strafbar sein.