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Hohenlohekreis: Keine nächtliche Ausgangssperre mehr für Ungeimpfte

Ab heute, 15. Dezember 2021, entfällt die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte im Hohenlohekreis.

Laut der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg tritt in Kreisen, in denen die Inzidenz über 500 liegt, eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte in Kraft. Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder niedriger als 500 liegt,  wird diese Ausgangssperre aufgehoben.

Inzidenz liegt seit fünf Tagen unter 500

Das Gesundheitsamt teilt mit, „dass an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (vom 10.12.2021 bis zum 14.12.2021) die für den Hohenlohekreis durch das Landesgesundheitsamt veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 500 unterschritten hat“ und dass damit die Ausgangssperre außer Kraft tritt.

Es gelten weiterhin die Regeln der Alarmstufe II, über die die Landesregierung hier informiert.




Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg – was bedeutet das?

Laut Corona-Verordnung wird die sogenannte „Warnstufe“ ausgerufen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen in ganz Baden-Württemberg 250 oder mehr Patienten mit COVID-19-Diagnose auf Intensivstationen liegen oder wenn der sogenannte Hospitalisierungsindex an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei 8 (bedeutet 8 Krankenhaus-Einweisungen mit COVID-19 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) oder höher liegt.  Die Betonung auf Werktage liegt daran, dass die Datenqualität an Wochenenden weiterhin „Unschärfen“ enthalten kann, so nennt es das Sozialministerium des Landes.
Die erste Maßzahl mißt die dauerhafte Belastung der Intensivstationen, die zweite Maßzahl soll einen schnellen Anstieg der Anzahl hospitalisierter Patienten frühzeitig erkennen.

Situation in Baden-Württemberg

Am Freitag, 26. Oktober 2020 waren 258 Patienten mit COVID-19 in intensivmedizinischer Behandlung, am Wochenende waren es 259, 271 und 276, und am gestrigen Dienstag, 2. November 2021, waren es bereits 284. Damit war am Freitag und am Dienstag an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen eine der beiden Maßzahlen überschritten, automatisch tritt daher die Warnstufe in Kraft. Der Hospitalisierungsindex lag am Dienstagnachmittag bei 3,6.

Situation im Hohenlohekreis

Diese Zahlen werden nicht pro Landkreis erfaßt sondern nur landesweit. Im Hohenlohekreis wird die „klassische“ Inzidenz, also Neuerkrankungen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohnern veröffentlicht. Diese liegt bei 125,0. Die höchsten Werte sind in den Gemeinden Öhringen, Zweiflingen, Dörzbach und Mulfingen zu verzeichnen, dort liegt die Inzidenz über 200.  Niedernhall hat derzeit die geringste Inzidenz.

Risiko für Ungeimpfte deutlich erhöht

Diese Werte sind im Hohenlohekreis also ungefähr so hoch wie vor 12 Monaten – und das, obwohl die Impfquote stark angestiegen ist. Die Zahlen, die das Landesgesundheitsamt täglich veröffentlicht, sprechen eine deutliche Sprache: In den letzten 28 Tagen wurden 7 von 100.000 vollständig geimpften ins Krankenhaus eingewiesen (Impfdurchbrüche), in der Gruppe der nicht oder nicht vollständig geimpften liegt diese Quote bei 40. Das Risiko einer Hospitalisierung liegt also in dieser Gruppe fast 6x so hoch wie in der Gruppe der vollständig geimpften. In Baden-Württemberg sind momentan 66,74% der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft – also ziemlich genau 2/3.

Konsequenzen der Warnstufe

Von der erweiterten Regelungen der Warnstufe sind vor allem Erwachsene betroffen, die keinen vollständigen Impfschutz haben. Vor allem sind alle öffentlichen Bereiche betroffen, in denen 3G-Regeln gelten: Dort ist der Schnelltest nicht mehr ausreichend, ein PCR-Test ist dann verpflichtend. Das betrifft beispielsweise „geschlossene Räume der Gastronomie und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen)“. Der PCR-Test darf jeweils nicht älter als 48 Stunden sein. Kein Zutritt für Ungeimpfte wird bei Veranstaltungen, „In denen es zu engem Kontakt kommt“, sein – also beispielsweise in Clubs.

Auch im privaten Bereich gibt es Einschränkungen: Hier gilt eine Kontaktreduzierung für Ungeimpfte. Sie dürfen nur sich im privaten Bereich nur noch mit fünf weiteren Personen treffen.

Ausgenommen von den Regelungen sind Kinder und Jugendliche sowie Menschen, denen noch kein Impfangebot gemacht wurde und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Maskenpflicht auch wieder für Geimpfte

Auch für Geimpfte ändert sich etwas: Es herrscht auch für sdie wieder dort Maskenpflicht, wo die 2G-Regeln gelten. Auch Servicekräfte, die an Orten mit Publikumskontakt arbeiten, müssen wieder Maske tragen.

Eine Übersicht über die geltenden Regeln der Warnstufe ist hier zu finden.

Impfungen in Künzelsau möglich

Am 6. und 7. November 2021 steht beim Tag der offenen Tür am KünFit in Künzelsau der Impfbus der SLK-Kliniken für Impfungen bereit. Dort sind nicht nur Erstimpfungen möglich sondern auch Auffrischungsimpfungen (Booster), wie für G.P. Schneider, der Kooridnaitor des Mobilen Impfteams der SLK-Kliniken, mitteilt. Folgende Bevölkerungsgruppen können einen Booster erhalten:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (STIKO-Empfehlung vom 7. Oktober 2021),
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere
    • vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,
    • besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
    • Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,
  • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Lichter aus. Ein totaler Shutdown muss kommen

Und wieder war es nichts. Die Hoffnungen von vielen Eltern und Schüler, zurück in den normalen Schulalltag in die Schulen zu dürfen, zerplatzte am Donnerstag, den 28. Januar 2021, als der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann nicht zum ersten Mal alle zuvor gestreuten Hoffnungen auf baldige Schul- und Kitaöffnungen zu nichte machte. Angesichts der Mutationen des Coronavirus‘, die es nun in Baden-Württemberg gäbe, seien Lockerungen der Coronamaßnahmen derzeit nun überhaupt nicht mehr vorstellbar.

Überhaupt nicht mehr vorstellbar

Hierzu gab es vor allem in den sozialen Medien diverse hämische ironische Kommentare à la: ,Die Virusmutation sei ja nun ganz überraschend aufgetaucht.‘ In der Tat berichteten diverse Medien bereits im Dezember 2020 von der neuen Mutante in Baden-Württemberg. Also fragt man sich derweil schon, was diese Salamitaktik der Regierung soll, den Bürgern stets Hoffnung auf eine baldige Beendigung der Coronamaßnahmen zu geben, um dann den Traum in letzter Minute platzen zu lassen. Warum sagt man nicht gleich: Stellt euch auf drei Monate Lockdown ein? Damit wäre zumindest die Glaubwürdigkeit in die Politik nicht dermaßen am Wanken.

Auf und nieder, immer wieder

Knapp ein Jahr geht dieser Lockdown-Marathon schon. Auf und nieder, immer wieder. Ein baldiges Ende ist durch die Mutationen derweil erst einmal nicht in Sicht – und damit gehen auch erst einmal die Dauerdoppelbelastungen von vielen Familien weiter, die in einer coronaisolierten Welt leben, die gefühlt nur noch aus homeschooling, homeoffice und Kurzarbeit besteht.

Von Anfang ein knallharter Shutdown

Viele Freizeitaktivitäten sind gestrichen, diverse Läden zu, einige Firmen vor der Insolvenz. Selbst ein Friseurbesuch ist derzeit verboten. Die sozialen Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Die große Frage: Wie lange hält das Volk das noch durch? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, wenn man zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 sofort einen strikten Shutdown-Kurs gefahren hätte? Das habe ich jüngst Arnulf von Eyb, den CDU-Landtagsabgeordneten des Hohenlohekreises, im einem Video-Interview zur bevorstehenden Landtagswahl gefragt. Er sagte sinngemäß: Sicher, wenn man das alles immer vorher wüsste.

Stoppen wir das Virus. Jetzt

Damals war das Virus neu für Deutschland. Nun nicht mehr. Wir wissen inzwischen viel mehr, auch die Politiker. Nun haben wir eine zweite Chance. Eine Mutation, die weitaus schlimmer ist als die erste Variante, soll in Deutschland angekommen sein. Warum nicht jetzt die neuen Erkenntnisse nach einem Coronajahr nutzen und den totalen Shutdown verhängen? Einen Monat alles herunterfahren. Kein Unterricht mehr, kein arbeiten mehr. Die Doppel- und Dreifachbelastung hätte damit für viele zum ersten Mal seit langer Zeit ein Ende. Und auch die finanziellen Folgen eines knallharten Shutdownkurses wären angesichts der immensen Kosten, die der vorherrschende langwierige Dauerhalblockdown verursacht, vorzuziehen. Denn: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Stoppen wir das Virus. Jetzt.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann




„Gesundheitsminister Jens Spahn kann zunächst für ein Jahr weitreichende Entscheidungen treffen, ohne das Parlament konsultieren zu müssen“

Eine zentrale Frage, die angesichts des harten Shutdowns, den Deutschland derzeit erlebt, lautet: „Sind die Eingriffe verhältnismäßig angesichts der Schäden, die sie erzeugen?“ Das fragt unter anderem der Sender Arte in seiner deutsch-französischen Dokumentation: „Corona – Sicherheit kontra Freiheit.“ Die Doku ist noch bis zum 07. Januar 2020 online abrufbar:

https://www.arte.tv/de/videos/098118-000-A/corona-sicherheit-kontra-freiheit/?fbclid=IwAR2sfN6H3dwmXQHOQL3BN3A8CugCOKvUWNb0JV4-Gh5nSWOPA9YDhpVSq4s

„Worin läge der Vorteil, wenn wir 40.000 oder 50.000 mehr Tote hätten?“

In mehreren Beiträgen widmen wir uns von der Redaktion GSCHWÄTZ den Inhalten dieser Dokumentation, weil wir sie anhand der befragten hochkarätigen Personen als sehr aussagekräftig halten. Im ersten Teil ging es um Gehorsam durch Angst – die Coronapolitik der deutschen Bundesregierung. Teil 2 beschäftigt sich unter anderem mit den Notfallgesetzen unter Ausschaltung des Parlaments.

Jens Spahn muss keinen mehr um Erlaubnis fragen

So heißt es in der Doku: „Der Gesundheitsminister Jens Spahn kann zunächst für ein Jahr weitreichende Entscheidungen treffen, ohne das Parlament konsultieren zu müssen. Der bekannte Strafverteidiger Gerhard Strate gibt zu Bedenken: „Derart massive Eingriffe in Grundrechte bleiben nur erträglich, wenn sie zeitlich begrenzt sind.“ Monate später sei man nun in einer Situation, die nur noch „wenig verständlich“ und „kaum erträglich“ sei, denn ein Rechtsstaat lebe von den Grundrechten. „Wenn wir das hinnehmen, was wir jetzt im Moment an Einschränkungen haben, dann sind wir mit dem Rechtsstaat wirklich am Ende“, urteilt Strate.

Gerichte korrigieren die Maßnahmen

Inzwischen haben, so Arte, Gerichte festgestellt, dass Dutzende von Coronamaßnahmen rechtswidrig sind. Sie streichen oder reduzieren vom Staat verhängte Verbote oder Bußgelder.

Arzt sieht Maßnahmen als übertrieben an, weil mehr Menschen an einer Lungenentzündung sterben, als an Covid-19

Der Internist Matthias Schrappe sieht die Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Krankheit und den Grundrechtseinschränkungen nicht gegeben, denn „von Covid-19-Patienten, die ins Krankenhaus aufgenommen werden, sterben acht bis neun Prozent. Zum Vergleich: „Wenn Menschen mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus kommen, sterben zwischen acht und 13 Prozent.“

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach rechtfertigt hingegen die Maßnahmen, bis die Pandemie vorbei ist, damit es am Ende nicht „40.000 oder mehr Tote“ gibt.

Durchregieren per Verordnung, egal, aus welchem Grund, das lehnt die Martinne Wonner, Abgeordnete der Nationalversammlung Paris, ab. „Das bedroht unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Grundrechte. Die Demokratie ist ernsthaft erkrankt – an Covid-19.“

Fixierung auf Infektions- und Todeszahlen

Mit Beginn der Krise beginnt, so Arte, eine „Fixierung auf Infektions- und Todeszahlen“. Soziologin Ulrike Guerot kritisiert den Fokus auf die Fallzahlen, denn „es macht keinen Sinn, weil es keine Referenzgröße und damit auch keine Relation gibt“ zu einem noch nie da gewesenen Ereignis. Sind 10.000 Infizierte viel oder wenig? Man weiß es eigentlich gar nicht. Es bewirkt lediglich Angst. Das Problem aber ist, zu wissen, wann ist der Punkt erreicht, wann es wirklich brenzlig wird, fragt der Virologe Hendrick Streeck und sieht die ständige Veröffentlichung der Fallzahlen daher ebenfalls eher kritisch.

„Coronamaßnahmen haben der Gesellschaft extremen Schaden zugefügt“

Viele Krankenhausbetten blieben in Deutschland trotz Warnungen leer. Ende Oktober 2020 geht es wieder in einen Lockdown-Light – obwohl mittlerweile viele Experten vor einem Herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens warnten. John Ioannidis von der Universität Stanford erklärt: Zu Beginn der Pandemie seien die drastischen Maßnahmen gerechtfertigt gewesen, da man nicht gewusst habe, was da wirklich auf die Welt zukäme. Aber mittlerweile habe man festgestellt, dass „die Maßnahmen der Gesundheit und der Gesellschaft enormen Schaden zugefügt haben“. Es bekamen etwa Menschen mit ernsthaften anderweitigen Erkranken keine oder verspätete medizinische Hilfe. In Deutschland sterben beispielsweise jeden Tag 700 Menschen an Krebs. Bis November 2020 sind in Deutschland rund 10.000 Menschen an Covid-19 gestorben. Karl Lauterbach hingegen sagt, dass es ohne die Coronamaßnahmen rund eine halbe Million Coronatote in  Europa gegeben hätte.

Die Armen traf es besonders hart

Unbeachtet bleiben die psychischen Schäden, die die Coronamaßnahmen in der Gesellschaft hinterlassen. Arte zeigt eine französische Familie, die zu viert in einer 28-Quadratmeter-Wohnung lebt. Als die Quarantäne in Frankreich ihren Höhepunkt erreichte, war dies kaum auszuhalten auf so beengtem Raum, erzählt die Familie. „Der Lockdown hat die Verletzlichen besonders getroffen“, meint Cynthia Fleury-Berkins von der französischen Ethikkommission. Viele sowieso schon schlecht Verdienenden wie Minijobber und Menschen mit Zeitarbeitsverträgen hätten ihre Arbeit verloren. „All die Ungleichheiten in der Gesellschaft haben sich durch den Lockdown noch verstärkt“, findet Louis Cantuel, Leiter institutionelle Beziehungen der Tafel. Vor allem Frauen seien davon betroffen, die nicht selten in Geringverdiener-Jobs arbeiten und während die Schulen geschlossen waren, ausgefallen sind.