Corona: Landratsamt verbietet öffentliche Veranstaltungen, private Feiern & Besuche in Krankenhäusern – Neth: „Leider nicht bei allen angekommen, wie dramatisch die Situation ist“
Nach den, so das Landratsamt in einer aktuellen Presseerklärung, „schnell steigenden Zahlen an Corona-Infektionen im Hohenlohekreis“ in enger Abstimmung mit allen Städten und Gemeinden ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Schutz der Bevölkerung auf den Weg gebracht. So soll eine weitere Verbreitung des Coronavirus möglichst vermieden und die optimale medizinische Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten werden. „In den nächsten Wochen kommt es auf die Mithilfe eines jeden Einzelnen an“, unterstreicht Landrat Dr. Matthias Neth. „Die Bürgermeister im Hohenlohekreis und ich wissen, dass wir mit dem Maßnahmenpaket der Kreisbevölkerung große Einschränkungen im Alltag auferlegen. Es bleibt uns aber keine andere Wahl, als das öffentliche Leben auf das Nötigste zu beschränken“, so Neth. Ziel ist es, die medizinische Versorgung der Bevölkerung auch dann zu gewährleisten, wenn immer mehr Erkrankungsfälle auftreten.
Das Maßnahmenpaket zum Schutz der Bevölkerung und der Funktionsfähigkeit der Verwaltung besteht aus verschiedenen Bausteinen:
1. Verbot von öffentlichen Veranstaltungen und privaten Feiern
2. Verbot von Besuchen in Krankenhäuser und teilweise in Pflegeeinrichtungen
3. Einschränkung des Publikumsverkehrs und Umstellung auf Schichtbetrieb im Landratsamt
Verbot von öffentlichen Veranstaltungen und privaten Feiern
Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen sowie geplante Ansammlungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen werden untersagt. Veranstaltungen und Ansammlungen mit einer voraussichtlichen Teilnehmerzahl von 30 bis 99 Personen sind dem für den Ort der Veranstaltung oder Ansammlung zuständigen Rathaus mindestens 72 Stunden vor Beginn schriftlich anzuzeigen. Das Landratsamt appelliert an alle Landkreiseinwohner, nur Veranstaltungen durchzuführen, die unbedingt notwendig sind. Verstöße gegen die Anordnung können strafbar sein.
Verbot von Besuchen in Krankenhäusern und teilweise auch in Pflegeeinrichtungen
Die Besuche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden verboten beziehungsweise stark eingeschränkt. Bei Krankenhäusern ist der Besuch grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten bei der Begleitung Sterbender und bei zwingend notwendiger Anwesenheit von Erziehungsberechtigten minderjähriger Patienten. Weitere Ausnahmen können im Einzelfall vom Krankenhausbetreiber in begrenztem Umfang zugelassen werden. Bei Pflegeheimen ist grundsätzlich pro Tag und Bewohner der Besuch durch eine Person für eine Stunde zugelassen. Auch hier sind weitere Ausnahmen in Absprache mit dem Betreiber im Einzelfall möglich. Verstöße gegen die Anordnung können auch hier strafbar sein.
Die rechtliche Grundlage ist laut dem Landratsamt das Infektionsschutzgesetz.
Landratsamt schränkt Publikumsverkehr ein und stellt auf Schichtbetrieb um
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden im Hohenlohekreis sämtliche Mitarbeiter des Landratsamtes gebraucht. Um dies umzusetzen wurden mehrere Maßnahmen veranlasst:
Die Organisation des Gesundheitsamtes wurde auf einen Schichtbetrieb mit einem medizinischen Arbeitsbereich und einem Verwaltungsbereich umgestellt. Das Personal des Gesundheitsamtes wurde auf derzeit zirka 90 Mitarbeiter aufgestockt. Hierzu wurden Mitarbeiter aus den anderen Arbeitsbereichen in das Gesundheitsamt umgesetzt. Insgesamt arbeiten inzwischen mehr als 140 Mitarbeiter an der Bewältigung der Lage.
Das Landratsamt ruft die Bürger auf, Behördengänge nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Kundenkontakte ab 16. März 2020 sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 07940 18-0 oder im Wege der Online- Terminvergabe möglich.
Um die Arbeitsfähigkeit des Landratsamtes sicherzustellen, wird ein Teil der Mitarbeiter in einen Bereitschaftsdienst versetzt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass ausreichend Mitarbeiter auch dann zur Verfügung stehen, wenn es zu Coronainfektionen im Landratsamt selbst kommen sollte. Diese Regelung gilt auch für sämtliche Außenstellen.
Mit diesen Maßnahmen soll die Landkreisverwaltung während der Krise handlungsfähig bleiben und grundlegende Verwaltungsdienste sicherstellen. Für die Bürger bedeute dies allerdings, dass ab Montag, 16. März 2020, das Landratsamt des Hohenlohekreises für unangemeldete Publikumsverkehre bis auf Weiteres geschlossen bleibt.
Neth: „Leider nicht bei allen angekommen, wie dramatisch die Situation ist“
Landrat Dr. Matthias Neth appelliert an das Gemeinschaftsgefühl aller Bürger im Hohenlohekreis. „Es ist leider noch nicht bei allen angekommen, wie dramatisch die Situation wirklich ist“, so Landrat Dr. Matthias Neth. „Ich rufe die Kreisbevölkerung dazu auf, in den nächsten Wochen zuhause zu bleiben und die Sozialkontakte auf das Allernötigste zu reduzieren. Die Solidarität mit den Älteren und Schwächeren steht jetzt im Vordergrund. Wir alle und besonders das medizinische Personal arbeiten mit Hochdruck daran, die Bevölkerung vor einer schwer zu kontrollierenden ausufernden Ansteckungswelle zu bewahren und die bereits Erkranken zu versorgen.“
„Beschränken Sie sich auf nur zwingende Sozialkontakte“
Weiter sagt Landrat Dr Neth: „Der Erfolg der Maßnahmen wird dabei aber von Ihnen allen abhängen. Wir fordern Sie auf, in Ihrem Sinne und auch im Sinne gerade der von einem schweren Verlauf häufiger betroffenen Bevölkerungsgruppen Verantwortung zu tragen, für sich und für andere. Bitte bedenken Sie bei all Ihrem Handeln, dass jeder Einzelne aufgerufen ist, für den Schutz der ganzen Bevölkerung zu handeln. Viele Menschen arbeiten daran, diese Krise zu bewältigen. Helfen Sie mit, damit bald wieder alle gemeinsam in ihren Gemeinden den Alltag leben können. Lassen Sie uns gemeinsam erfahren, dass wir uns, wenn es ernst wird, auf die Solidarität aller in unserer Gesellschaft verlassen können. Bitte beschränken Sie sich auf nur zwingende Sozialkontakte. Bitte schützen Sie sich und andere, bitte stehen Sie für andere ein. Helfen Sie uns dabei die besonders gefährdeten Menschen in unserem Landkreis zu schützen.“
Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises

