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„An Corona kann ich null Positives abgewinnen“

Corona ist ein schwieriges Thema, wie ich sehr schnell bemerkt habe – es spaltet Leute und lässt viel Meinungsfreiraum. Aber ich habe mich gefragt, ob Corona nicht auch etwas Positives abzugewinnen ist – zum Beispiel mehr Ruhe im Leben – und habe mich deshalb unter den Passanten in der Künzelsauer Innenstadt umgehört. Es ist warm an diesem Morgen, viele Menschen sind in der Hauptstraße unterwegs, bummeln und genießen die Sonne nach dem verregneten Mai. Auf meine Frage nach dem, was sie aus der Corona-Krise mitnehmen für ihr Leben, gibt es meist zuerst Gelächter und dann ein Abwinken. Es zeigt sich schnell, dass das Negative überwiegt und es für die Menschen kaum etwas Positives gibt. Außerdem: Offene Antworten waren nur zu bekommen, wenn die Namen der Befragten nicht veröffentlicht werden. Deshalb bleiben diese anonym.

„Es spaltet nur die Bevölkerung“

„Die ganzen Sachen rund um Corona nerven mich“, sagt eine 72-Jährige. Sie findet es „ätzend“, dass die Bevölkerung nicht richtig aufgeklärt und durch die vielen Medien Panik verbreitet wurde. „Diese Panik habe ich gar nicht an mich herangelassen, das hätte mich sonst heruntergezogen. Angst frisst die Energie.“ Erschwerend kam für die Künzelsauerin auch noch hinzu, dass es keine konstanten Vorschriften seitens der Regierung gegeben habe. Auch das Maskentragen war für sie ein negativer Punkt in der ganzen Corona-Zeit. „Maskentragen ist schädlich für den Körper, man atmet sein eigenes Gift wieder und wieder ein.“ Dem Impfen kann sie auch nichts Positives abgewinnen. „Es spaltet nur die Bevölkerung und das noch mehr, als dass diese schon ist, denn die Geimpften bekommen Narrenfreiheit und das finde ich nicht gut.“

„Da macht das doch alles keinen Spaß“

Geimpft sind dagegen schon die beiden Ingelfinger, welche es sich auf einer Bank gemütlich gemacht haben. Für die Rentner ist besonders das nicht spontan sein können ein negativer Punkt in Corona-Zeiten. „Viele Aktivitäten für uns sind nicht möglich und wenn dann doch etwas geöffnet ist, wie zum Beispiel das Schwimmbad, dann muss man sich anmelden, eine Maske tragen, bis man im Becken ist, und dann hat man noch eine Zeitbeschränkung. Da macht das doch alles keinen Spaß“, meint der 72-Jährige. Am meisten leiden aber gar nicht die Rentner unter dem Ganzen, sondern die Kinder. Da sind sie beide einer Meinung. „Die Gestraften sind die Kinder, da hat man Verständnis, wenn es von Jugendlichen zu Aufruhr diesbezüglich kommt.“

„Corona ist dafür da, die Alten aus dem Weg zu räumen“

Eine 79-Jährige sieht die Alten als die Gestraften: „Corona ist dafür da, die Alten aus dem Weg zu räumen.“ Sie würden zu viel kosten und mit der Panik, die gemacht wurde, bekomme man die Leute immer. Die Alten würden viel Fernsehen schauen und Radio hören, deswegen hätten sie viel Berührung mit den Medien gehabt und die Panik wurde von den Medien groß gemacht. „Man hat immer nur die richtige Formulierung gebraucht, die man mit Corona gefunden hat, um die Alten aus dem Weg zu räumen, schließlich kosten die Geld. Jetzt ist es Corona, davor war es die Schweinepest und so weiter. An Corona kann ich null Positives abgewinnen, nicht einmal, dass es jetzt die Impfung gibt. Die will ich nicht, schließlich will ich ja noch ein paar Jahre leben.“

„So sozial bin ich nicht“

„Naja, etwas wirklich Positives gab es nicht während Corona. Aber das Eingeschränkte hat mich jetzt auch nicht gestört, denn so sozial bin ich nicht, dass mir die Regeln mit den Haushalten etwas ausgemacht haben oder dass die Lokale zu waren.“ Dadurch hat sich der 48-Jährige aus Kocherstetten nicht wirklich eingeschränkt gefühlt. Jedoch waren die Ausgangssperren an den Wochenenden nicht immer passend für ihn. Auch etwas ärgerlich waren die Regelungen, wenn es dann um die Familie ging, aber dennoch habe er keine sehr lange Liste an negativen Sachen in Corona. Er hat sich kaum mit den negativen befasst.

 „Man hat mehr Ruhe im Leben und kann diese auch genießen“

Mehr Positives konnte eine 68-Jährige aus Garnberg der ganzen Sache abgewinnen. „Man hat mehr Ruhe im Leben und kann diese auch genießen.“ Sie sieht auch die Schnelltests als positiv an. Sie seien zwar nervig, aber dennoch sinnvoll. Und auch die Impfung ist in ihren Augen etwas Positives, denn sie sei schon durchgeimpft, wie sie ganz stolz berichtet.

„Wir hoffen alle auf das Beste“

Anhand dieser Umfrage hat man bemerkt wie sehr Corona manche heruntergezogen hat und was die ganzen Einschränkungen mit den Leuten machen. Aber jetzt kann man so langsam wieder sagen: Es geht Berg auf. Und das ist doch positiv. Wir hoffen alle auf das Beste.

Text: Cora-Lee Pusker




„Das kostet auch einfach viel Geld, diese ganzen Kontrollen und Hygienemaßnahmen zur Verfügung zu stellen“

Da stehen wir nun am großen Biergarten an der Burg Stettenfels, die Tische sind in greifbarer Nähe, die Aussicht ist atemberaubend, nur reingelassen werden wir nicht. Vor uns der Eintrittstisch und eine Mitarbeiterin, die uns erklärt, dass unsere Schnelltests, die wir, zwei Erwachsene und fünf Kinder, vorzeigen, zu alt sind, um Einlass begehren zu können. Um genau zu sein: zwei Stunden zu alt. Am Vortag wurden wir gegen 13 Uhr negativ auf Covid-19 getestet, einen Tag später stehen wir gegen 15 Uhr am Biergarteneingang.“Das ist ein Scherz“, fragen wir? Keineswegs.

Gleich neben dem Eingang steht ein Testzelt

Zum Glück arbeitet dieser große Gastronomiebetrieb mit einem Testunternehmen zusammen, dass gleich neben dem Tisch mit der Mitarbeiterin ein Zelt aufgebaut hat und hier reihenweise gewillte Besucher:innen testet. Aber unsere Kinder im Alter zwischen sieben und 12 Jahren sind alles andere als begeistet, als es heißt: schon wieder testen. Eines der Kinder verweigert sich komplett. Was also tun? Ein Mann, der ebenfalls in der Schlange zum Testen steht, rät: „Lasst den Jungen im Auto und geht alleine rein.“ Die Mama das Jungen schaut ihn ungläubig an. Eine andere Familie hat da mehr Verständnis und kennt das Problem.

Eines der Kinder verweigert sich komplett

Andere Szene, ebenfalls ungläubige Augen. Pimps Biergarten am Kocherfreibad öffnet ebenfalls wieder, auch unter Coronabedingungen. Der Chef hat das Biergartengelände eingezäunt, am Eingang hängt ein Schild, das nur Genesene, Geimpfte oder Getestete Zutritt erhalten. Einige Besucher:innen stehen davor und sind nicht getestet. Das Problem: Nicht bei jedem Biergarten ist eine Teststation direkt ums Eck. Was also tun? Da bleibt nur, Sachen zum Mitnehmen bestellen oder zum Baumarkt in Künzelsau fahren, da gibt es eine Schnellteststation, die den ganzen Tag geöffnet hat. Die Teststation in der Innenstadt hat nur vormittages geöffnet.

Die kleineren Gastronomen haben das Nachsehen

Die Inhaberin / Betreiberin der Burg Stettenfels, Anja Weimar, erklärt, dass ihre Teststation auch nur bei ihnen testet, weil sie ein sehr hohes Besucheraufkommen zu verzeichnen haben: „Man braucht einen offiziell bestellten Tester. Wir haben zum Glück einen Partner gefunden. Dieser muss auch eine Genehmigung haben. Man kann sich auch selbst dafür qualifizieren lassen, aber da gibt es sehr hohe Hürden. Man braucht auch eine medizinische Ausbildung dafür.“

GSCHWÄTZ: Das heißt, sie bezahlen das Ganze auch aus eigener Tasche?

Weimar: „Nein, die Betreiber suchen sich gute Standorte aus, wo sie das dann durchführen können. Weil wir hier hoch frequentiert sind, lohnt sich das, hier eine Teststation aufzubauen. Das lohnt sich für einen kleinen Gastronomen weniger und dadurch hat es der kleinere Gastronom wesentlich schwerer, um die Leute dann in seinen Betrieb zu bekommen.“

GSCHWÄTZ: Aber Sie haben trotzdem einen Mehraufwand, oder?

Weimar: „Wir sind sehr froh, dass wir wieder aufhaben dürfen. Aber das ist für uns ein großer Aufwand, alles zu organisieren. Wir brauchen zusätzliches Personal, um die ganzen Regeln zu kontrollieren. Wir müssen uns täglich informieren, wie die aktuellen Regeln gerade sind. Wir haben auch sehr viele Menschen, die mit viel Unverständnis kommen und enttäuscht sind, dass der Eintritt zu uns nicht so ganz einfach ist, das man einen Impfausweis vorlegen muss, eine Bescheinigung, genesen zu sein oder ein aktuelles Ergebnis eines Schnelltests“, das nicht älter sein darf als 24 Stunden. „Glücklicherweise haben wir eine Teststation am Eingang, so dass die Menschen, die noch keinen Test gemacht haben, hier die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Aber das bedeutet auch wieder, Wartezeit mitbringen. Aber wenn man dann mal bei uns drin ist, dann hat man seine Ruhe und kann relaxen.“

„Wir brauchen zusätzliches Personal“

Warum wir mit unseren 26 Stunden alten Schnelltestergebnissen nicht reinkommen, obwohl wir bei anderen Stellen zuvor bereits reingekommen sind, erklärt Weimar so: „Das sind unsere Vorschriften und die werden auch sehr streng kontrolliert. Wir halten uns da auch ganz genau an die Vorschriften.“

„Wir halten uns ganz genau an die Vorschriften“

GSCHWÄTZ: Wie werden sie kontrolliert?

Weimar: „Wir werden zum einen vom Ordnungsamt gebrieft, wie wir uns zu verhalten haben. Es kann sein, dass Prüfungen kommen, aber bislang hatten wir das hier vor Ort noch nicht.“

GSCHWÄTZ: Freuen sich die Besucher:innen, endlich wieder die Gastronomie nutzen zu können?

Weimar: „Viele, die kommen, freuen sich tatsächlich sehr. Die nehmen das auch gerne in Kauf, ein bisschen warten zu müssen. Was natürlich schade war: dass man mit maximal zwei Haushalten zusammensitzen durfte mit maximal 5 Personen. Das hat natürlich die Menschen abgehalten, die mit Freunden und größeren Gruppen weggehen wollten. Und es gibt auch einfach die Menschen, denen das alles zu kompliziert und zu umständlich ist.“

GSCHWÄTZ: „Und es gibt ja auch so eine Art Zweiklassengesellschaft. Zum einen diejenigen, die schon zweimal geimpft sind und zum anderen Kinder etwa, die aktuell noch nicht geimpft werden können und ständig diese Tests machen müssen.

Weimar: „Ab Montag, den 07. Juni 2021, wird ja die Impfpriorisierung aufgehoben und dann kann sich jeder um einen Termin bemühen. Allerdings einen Termin zu bekommen, das ist ja bekanntlich schwer.“

GSCHWÄTZ: Aber für die Gastromen ist nun sicherlich erst einmal wichtig, dass es wieder aufwärts geht, oder?

Weimar: „Ja, es liegen sehr harte Monate hinter uns. Für den Betrieb selbst und vor allem auch für die Mitarbeiter, die nicht mehr arbeiten durften, die in Kurzarbeit waren und wir sind alle froh, wieder arbeiten zu dürfen, auch unter diesen Bedingungen und hoffen natürlich, dass die Bedingungen bald einfacher werden – für die Gäste und für uns. Das kostet auch einfach viel Geld, diese ganzen Kontrollen und Hygienemaßnahmen zur Verfügung zu stellen.“

Text: Dr. Sandra Hartmann




Landrat Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen“

An diesem Donnerstag, 3. Juni 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am dritten Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von über 50 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz über 50 war laut Veröffentlichung des RKI Dienstag, den 01. Juni 2021, mit einem Wert von 52,4. Es folgten Mittwoch, den 2. Juni (56,8), sowie Donnerstag, den 3. Juni (52,4).

Damit treten laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises bereits am Freitag, den 04. Juni 2021, die Lockerungen bei Inzidenzen von unter 50 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg außer Kraft. Es gelten dann ausschließlich die nachfolgend verkürzt dargestellten Regelungen des Öffnungsschrittes 1.

Anbei veröffentlichen wir die Übersicht des Landratsamtes über die Änderungen diesbezüglich:

  • Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
  • Grundschulen können in den Präsenzbetrieb, alle anderen Schulen in den Wechselunterricht (Voraussetzung: Zwei Corona-Tests pro Woche). Das Abstandsgebot von 1,5 m gilt auch an weiterführenden und beruflichen Schulen wieder, Tagesausflüge sowie Sportausübung sind nicht gestattet.
  • Der Einzelhandel kann entweder Click & Meet anbieten (kein Testkonzept, 1 Kunde/in je 40 m² Ladenfläche erlaubt) oder mit Testkonzept öffnen (negativer Coronatest notwendig, 2 Kunden/innen je 40 m² Ladenfläche erlaubt).
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen gilt wieder eine Testpflicht und die Beschränkung auf 20 m² pro Person.
  • Unter Einhaltung eines Test- und Hygienekonzeptes können Gastronomiebetriebe weiterhin außen und innen (1 Gast pro 2,5 m²) von 6 bis 21 Uhr öffnen, touristische Übernachtungen können stattfinden, kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen draußen möglich.

Dazu Landrat Dr. Matthias Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen. Einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften gibt es laufend aktualisiert und zusammengefasst auf unserer besonderen Homepage www.corona-im-hok.de.“




Grundschüler kommen voll zurück in die Schulen am Montag, Fünftklässer haben das Nachsehen

Die Recherche nach dem tagesaktuellen Inzidenzwert. Das gehört für viele schon zum Frühstücksritual dazu. Denn: Ständig verändernde Zahlen bedeuten auch ständig veränderte Regeln und Freiheiten für den jeweiligen Kreis, in dem man wohnt.

Am Donnerstag, den 03. Juni 2021, gab es nun eine Information des Landratsamtes des Hohenlohekreises, dass der Inzidenzwert von 50 an drei Werktagen infolge überschritten worden sei und dass daher ab Freitag, den 04. Juni 2021, wieder andere Regeln gelten.

Homeschooling hat erstmal ein Ende, aber fragt sich nur, wie lange

Für die Schulen, die nach den Pfingstferien wieder öffnen am Montag, den 07. juni 2021, bedeutet das im Wesentlichen: Die Grundschulen dürfen endlich in den langersehnten Präsenzunterricht zurückkehren nach monatelanger Klassenzimmerabstinenz. Die weiterführenden Schulen öffnen ihre Pforten ebenfalls nach langer Zeit wieder, um ihre Schüler in den Gebäuden zu empfangen, allerdings nur im Rahmen eines Wechselunterichts:

Übersicht: welche Klassen werden aktuell wie unterrichtet, Quelle: Kultusministerum Baden-Württemberg:

  • Für Grundschulen gilt:
    • Inzidenz unter 100: Präsenzunterricht (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen)
    • Inzidenz zwischen 100 und 165: Wechselunterricht
    • Inzidenz über 165: Fernunterricht. Für die Eltern, die zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird sowohl im Wechselbetrieb als auch im Falle von Fernunterricht eine Notbetreuung eingerichtet.

 

  • Für weiterführende Schulen und berufliche Schulen gilt:
    • Inzidenz unter 50: Präsenzunterricht (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen)
    • Inzidenz über 50: Wechselunterricht für alle Klassenstufen bis auf die Abschlussklassen
    • Inzidenz über 165: Fernunterricht für alle Klassenstufen bis auf die Abschlussklassen. Für die Klassenstufen 5-7 wird für die Eltern, die zwingend darauf angewiesen sind, eine Notbetreuung eingerichtet.

 

  • Abschlussklassen: Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Dies gilt als Ausnahmeregelung auch in Landkreisen, in denen entsprechend der Regelungen der Bundesnotbremse der Präsenzunterricht untersagt ist. Unterschreitet ein Landkreis die Inzidenz von 50, kehren auch sie selbstverständlich in den Präsenzunterricht (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen) zurück. Mit Blick auf die anstehenden Abschlussprüfungen gilt weiterhin die Empfehlung, dass die Schulen zwei Wochen vor deren Beginn den Unterricht für diese Schülerinnen und Schüler ausschließlich auf Fernunterricht umstellen.

 

  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Der Betrieb ist am übernächsten Tag einzustellen, wenn das Gesundheitsamt eine Sieben-Tages-Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen feststellt und bekannt gemacht hat. Eine Notbetreuung wird für diese Kinder eingerichtet.
Übersichtstabelle der inzidenzabhängigen Regelungen
0-50
Präsenz aller Schularten
Ja
Pflicht
Nein für Schülerinnen und Schüler/Unterricht
Sport im Freien ist im Klassenverbund gestattet; Tagesausflüge im Klassenverbund gestattet
50-100
Wechsel Präsenz-/Fernunterricht für weiterführende Schulen; Präsenzunterricht für GS, SBBZ-Grundstufen/SBBZ G,K, etc.
Ja
Pflicht; Präsenzphase abhängig von Testangeboten
bei Wechselunterricht ja; an GS, SBBZ nein
Sport im Freien ist im Klassenverbund gestattet, an weiterführenden Schulen nur kontaktarm; 2 Wochen vor Prüfung ist Fernunterricht möglich; Umfang/Dauer Präsenz entscheidet Schulleitung;
100-165
Wechsel Präsenz-/Fernunterricht
Ja
Pflicht; Präsenzphase abhängig von Testangebot
Ja
Sport drinnen zur Prüfungsvorbereitung und in Jahrgangsstufe 1 u. 2 ist mit Abstand möglich; Ü 100 Abstand auch im Freien
über 165
Fernunterricht;
nur zwingend erforderliche Leistungsfeststellungen in Präsenz
Ja
optional bei Leistungsfeststellungen; gegebenenfalls Trennung nicht getesteter von getesteten Schülerinnen und Schülern
Ja
Bisherige Ausnahmen (Abschlussklassen, SBBZ, bestimmte Schülerinnen und Schüler, etc.)

 

 

 




Was bedeutet Inzidenz unter 50 für den Hohenlohekreis?

Laut der Internetseite www.corona-im-hok.de, betrieben vom Landratsamt des Hohenlohekreises, hat der Hohenlohekreis am Sonntag, en 30. Mai 2021, ein weiteres Mal die Inzidenz von 50 unterschritten. Zwar zählen nur Werktage für weitere Öffnungsschritte, aber dennoch stehen weitere Öffnungen kurz bevor.

Für den Hohenlohekreis würde dies  konkret unter anderem bedeuten:

Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Öffnung von Einzelhandel mit Beschränkung der Personenzahl. Archive, Büchereien und Bibliotheken dürfen ohne Auflagen öffnen, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ebenfalls. Auch das Würth-Museum in Gaisbach öffnet wieder.

Öffnungsschritte bei eienr Inzidenz unter 50. Quelle: baden-wuerttemberg.de

Coronazahlen des Hohenlohekreises

Im Hohenlohekreis wurden am 29. Mai 2021 (Stand: 16 Uhr*) 17 neue Corona-Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 48,8 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 30.05.2021). Das Landratsamt betont: „Für die Feststellung der Inzidenz gilt derzeit ausschließlich das Meldedatum durch das RKI.“

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage, laut der Internetseite des Landratsamtes:
Mi, 26. Mai: 55,0
Do, 27. Mai: 44,4
Fr, 28. Mai: 47,0
Sa, 29. Mai: 47,9
So, 30. Mai: 48,8




Gesund trotz geschädigter Lunge?

Vor kurzem haben wir über Andreas Müller* berichtet. Der Künzelsauer erkrankte schwer an Corona und lag über Monate im Krankenhaus. Noch heute braucht er eine zusätzliche Sauerstoffversorgung, da seine rechte Lunge schwer geschädigt ist.

Genesene bekommen frühstens 6 Monate nach ihrer Genesung 1 Impfspritze

Wie steht er zum Thema Impfungen, haben wir ihn beim GSCHWÄTZ-Interview gefragt. Er als von Corona Genesener werde aktuell nicht geimpft, sagt er. In ein oder zwei Monaten will er einen Test machen, inwieweit er noch Antikörper gegen Corona hat.

Vielleicht bekommt er, wenn er zu wenig hat, eine Impfung. Aber vieles ist in diesem Bereich noch nicht klar. Wie lange haben an Corona Erkrankte Antikörper im Blut? Wie hoch muss die Konzentration sein, damit sie noch einen Eigenschutz vor einer wiederholten Erkrankung haben? Ab welchem Wert bekommen auch sie eine Impfung? Oder wird pauschal vorgegangen, nach dem Motto: Du bist erkrankt und 6 oder 12 Monate später bekommst Du eine Impfung? Laut dem Lanadratsamt des Hohenlohekreises gibt es hier keine speziellen Regelungen, man handelt, so Pressesprecher Sascha Sprenger, nach den Vorgaben und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Das RKI sagt: Genesene erhalten lediglich 1 Spritze und auch erst 6 Monate nach Feststellung ihrer Genesung. An diese Empfehlung halte man sich, so Sprenger, im Hohenlohekreis. Ärzte hätten aber natürlich Therapiefreiheit und können und dürfen anders handeln. Dann jedoch seien auch sie verantwortlich, wenn was passieren sollte und sie nicht nach Empfehlung gehandelt haben.

Aber wann genau war der Genesungszeitpunkt von Herr Müller? Als er im Februar 2021 aus dem Krankenhaus entlassen wurde? Ist er wegen der Schwere der Folgewirkungen überhaupt richtig genesen? Und: Reagiert jemand wie Herr Müller, der fast gestorben wäre an diesem Virus, auf eine Impfung empfindsamer als andere?

Wann gilt ein an Corona Erkrankter als genesen?

Andreas Müllers Fragen kann bisher keiner klar beantworten. Der 67-Jährige hat zum Zeitpunkt des Interviews im Mai 2021, drei Monate nach seiner Krankenhausentlassung, auch noch keinen Genesenenausweis, um seine Rechte öffentlich wiederzubekommen. Derzeit müsse er, so weiß er es zumindest von seinem Arzt, noch für einen solchen Ausweis zahlen, da er gesondert angefertigt werden müsse. Bald solle es aber eine Vorlage hierfür geben und dann werde ihm der Ausweis vermutlich auch kostenlos ausgestellt werden.

*Name von der Redaktion geändert




Alle Impftermine nach wenigen Stunden vergeben

Freitagmorgens, am 28. Mai 2021, wurde die Meldung, das jeder sich anmelden kann für die große Impfaktion bei Ziehl-Abegg in Künzelsau, auch bei GSCHWÄTZ öffentlich gemacht, nur wenige Stunden später, um gegen 11 Uhr, waren alle Impftermine für alle Impfwilligen bei Ziehl-Abegg belegt, wie Rainer Grill, Pressesprecher des Unternehmens, mitteilt. Weitere Impfwillige konnten sich nur noch auf eine Warteliste eintragen.

Nicht nur aus dem Hohenlohekreis kommen die Impfwilligen für die große Impfaktion am Sonntag, den 30. Mai 2021.

Die Impfaktion bei Ziehl-Abegg, bei der 1.500 Bürger die Möglichkeit zur Impfung erhalten, erfreut sich eines regen Interesses: Rainer Grill berichtet: „Wir haben über Stunden hinweg mehr als 2600 Seitenaufrufe pro Minute gezählt.“

 




Impfaktion für die Bevölkerung bei Ziehl-Abegg: 1.500 Dosen sollen am Sonntag, 30.Mai 2021 verimpft werden

Nachdem bei Ziehl-Abegg bereits rund 1.300 Mitarbeiter und Angehörige von Mitarbeitern mit dem Impstoff von Astra-Zeneca geimpft wurden, bietet das Unternehmen am Sonntag, 20. Mai 2021, Impftermine für die Bevölkerung an. 1.500 Impfdosen sind vorrätig und sollen verimpft werden.

„Jetzt geben wir bei der Corona-Bekämpfung richtig Gas“, sagt Peter Fenkl.

„Jetzt geben wir bei der Corona-Bekämpfung richtig Gas“, sagt Peter Fenkl, Vorstandsvorsitzender von Ziehl-Abegg. Der Motoren- und Ventilatorenhersteller Ziehl-Abegg engagiert sich schon seit mehr als einem Jahr bei der Bekämpfung der Pandemie. Immer angepasst an die jeweiligen Rahmenbedingungen: Sei es zuerst mit Masken fürs Gesundheitsamt, mit Gesichtsvisieren für Behörden und Arztpraxen aus den 3D-Druckern der Firma, mit CO2-Sensoren fürs Gesundheitsamt und für das Kreis-Impfzentrum, mit Ventilatoren zur Belüftung des Kreis-Impfzentrums in Öhringen – und mit sechs Personen, die über Wochen hinweg im Gesundheitsamt bei der Corona-Taskforce mitgearbeitet haben. Fenkl weiter: „Daher ist es logisch, dass sich Ziehl-Abegg schon seit Monaten mit dem Thema Impfen beschäftigt.“

Eigeninitiative des Unternehmens

„Wir sind kein Modellprojekt; wir haben aus eigener Kraft eine Möglichkeit gefunden, Menschen zu impfen.“, darauf legt Fenkl Wert. Da Betriebsärzte noch immer nicht impfen dürfen, hat das Unternehmen für einen Hausarzt die Möglichkeit geschaffen, in der Firma zu impfen.

1.500 Impfdosen stehen zur Verfügung

Jetzt stellt Ziehl-Abegg weitere 1.500 Impfdosen zur Impfung für die Bevölkerung zur Verfügung. Jeder kann sich am Sonntag, 30.05.2021 ab 10:00 auf dem Werksgelände von Ziehl-Abegg in Künzelsau impfen lassen.

Anmeldung über Web-Portal zwingend erforderlich – Impfung ab 18 Jahre möglich

Eine Anmeldung ist erforderlich, ohne Anmeldung kann nicht geimpft werden. Alle Informationen über die Anmeldung finden sich auf der Webseite https://www.ziehl-abegg.com/impfung. Die Anmeldung über das Terminvergabeportal ist ab Freitag, 28.05.2021, 06:00 Uhr möglich.

Termin für die Zweitimpfung: Samstag, 7. August 2021

Ziehl-Abegg weist darauf hin, dass die Anmeldung ausschließlich über diese Webseite erfolgen kann: „Eine telefonische Terminvergabe oder per E-Mail ist NICHT möglich. Die Mitarbeitenden von Ziehl-Abegg oder der impfenden Arztpraxis haben keinen Einfluss auf die automatisierte Terminvergabe. Es kann nur geimpft werden, wer über 18 Jahre alt ist. Die Zweitimpfung wird am Samstag, 7. August, zur selben Zeit wie die Erstimpfung in Künzelsau sein.“

 

 




RKI weiß es selbst nicht

Ein GSCHWÄTZ-Leser fragt in einem facebook-Kommentar, warum die sogenannte Bundesnotbremse fordert, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz unter 100 sein muß, damit die Bundesnotbremse außer Kraft tritt. Andererseits sagt die Bundesnotbremse aber auch, dass die Regelung in Kraft tritt, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt.

Warum fordert das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das als Bundesnotbremse bekanntgeworden ist, einmal Tage und einmal Werktage?

Das RKI weiß es nicht

Der Leser ist in guter Gesellschaft, denn auf GSCHWÄTZ-Nachfrage teilt die Pressesprecherin des Robert-Koch-Instituts, um dessen Zahlen es geht, mit: „Das kann ich Ihnen nicht beantworten, da müsste man den Gesetzgeber bzw. BMG fragen.“

Das Gesetz ist vorsichtig wegen des Meldeverzugs an Sonn- und Feiertagen bei Städten und Gemeinden

Die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bringt Klarheit. Das Gesetz drückt die Vorsicht des Gesetzgebers aus, der in beiden Richtungen auf der sicheren Seite sein will: Wenn Maßnahmen in Kraft treten sollen, will man vermeiden, dass die Zahlen zu niedrig angegeben sind und die Maßnahmen zu spät greifen. Umgekehrt will man bei den Lockerungen sichergehen, dass die Inzidenz wirklich stabil unter 100 ist und nicht durch Meldeverzug am Wochenende nur fälschlich zu niedrig angegeben ist. Grund ist laut BMG der Meldeverzug an Sonn- und Feiertagen: „Die Unterscheidung zwischen Tagen und Werktagen bei der Zählung der für das Inkrafttreten bzw. das Außerkrafttreten der bundeseinheitlichen Maßnahmen maßgeblichen Zeiträume beruht auf der Tatsache, dass am Sonn- und Feiertagen in der Regel ein Meldeverzug zu verzeichnen ist, sodass die Zahlen niedriger ausfallen.“

Beim Außerkrafttreten von Maßnahmen gelten „Werktage“

Würde man den Sonntag, an dem oft niedrigere Fallzahlen an das RKI gemeldet werden, mit berücksichtigen, könnte eine zu optimistische Entscheidung getroffen werden, sagt das BMG: „Sonn- und Feiertage werden bei der Berechnung der für das Außerkrafttreten maßgeblichen 5 Tage nicht mitgerechnet, denn nur so lässt sich sicherstellen, dass eine Unterschreitung der Schwellenwerte der tatsächlichen Entwicklung entspricht.“

Beim Inkraftsetzen von Maßnahmen gelten dagegen „Tage“

Wegen der erfahrungsgemäß zu niedrigen Fallzahlen an Sonn-und Feiertagen wird das Inkraftsetzen der Notbremse von „Tagen“ und nicht „Werktagen“ abhängig gemacht, an denen die Inzidenz über 100 liegt: „Daher werden die Zahlen an Sonn- und Feiertagen in die Zählung der für das Inkrafttreten der Maßnahmen relevanten 3 Tage einbezogen – wenn die Inzidenz die Grenzwerte auch an Tagen überschreitet, an denen eher niedrigere Zahlen zu erwarten wären, dann kann man mit Sicherheit von einer stabilen Entwicklung ausgehen.“

Der Gesetzgeber hat mit der Unterscheidung zwischen „Tagen“ und „Werktagen“ offenbar die weiterhin fortbestehenden Defizite in der Datenerfassung und/oder Datenübermittlung an das Robert-Koch-Institut erkannt und mit der Wortwahl im Gesetzestext darauf reagiert.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Maßnahmen der Bundesnotbremse treten im Hohenlohekreis ab Freitag, 28. Mai 2021, außer Kraft

An diesem Mittwoch, 26. Mai 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am fünften Werktag in Folge einen Inzidenzwert von unter 100 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz unter 100 war laut Veröffentlichung des RKI Donnerstag, der 20. Mai (76,3). Es folgten Freitag, 21. Mai (61,2), Samstag, 22. Mai (70,1), Dienstag, 25. Mai (77,2) sowie Mittwoch, 26. Mai (55,0).

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat diese Unterschreitung für fünf Werktage am heutigen Mittwoch, 26. Mai, offiziell bekanntgemacht.

Statt der Bundesnotbremse gelten ab Freitag, 28. Mai 2021 die Vorschriften der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg

Mit der amtlichen Bekanntmachung treten die im Rahmen der Bundesnotbremse für den Hohenlohekreis vorgegebenen Maßnahmen für den Wert über 100 am übernächsten Tag, also Freitag, den 28. Mai 2021, außer Kraft. Es gelten damit ab diesem Datum die Maßnahmen der CoronaVO des Landes für Inzidenzwerte über 50, aber unter 100.

Landrat Dr. Neth mahnt zur Vorsicht

„Wir alle hoffen und warten auf niedrige Inzidenzwerte und die damit verbundenen Öffnungsschritte. Bei aller Freude darüber, dass wohl bald wieder etwas mehr Normalität eintreten kann, dürfen wir aber nicht euphorisch werden und dabei unsere Vorsicht vergessen“, mahnt Landrat Dr. Matthias Neth. „Die Inzidenzwerte zeigen klar, dass es noch viele Infektionen gibt. Daher hoffe ich auch bei den ersten Öffnungsschritten auf umsichtiges Handeln, damit die Werte nicht wieder steigen.“

Übersicht der Regeln ab Freitag, 28. Mai 2021

Folgend eine Übersicht über die Regeln für beispielhafte Bereiche, die ab Freitag, 28. Mai, für den Hohenlohekreis gelten. Die komplette Übersicht finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf

Definition Genesene und vollständig geimpfte Personen:

Als Genesene/r gilt, wer asymptomatisch ist und eine SARS-CoV2-Infektion nachweisen kann (PCR-bestätigt), die mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Als vollständig geimpfte Person gilt, wer asymptomatisch ist und einen vollständigen Impfstatus gegen COVID-19 nachweisen kann (z.B. durch ein ärztliches Attest oder den Impfausweis). Die letzte COVID‑19 ­­­– Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen.

Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können, diese aber länger als 6 Monate zurückliegt, gelten bereits mit nur einer Impfung als vollständig geimpfte Person.

Kontaktbeschränkungen:

Im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen (s.o.) werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Einzelhandel:

Ohne Testkonzept (s.u.) darf Click & Meet mit einer Beschränkung von einer/m Kund/in je 40 m²/Verkaufsfläche angeboten werden.

Mit Testkonzept (s.u.) ist keine Voranmeldung nötig und die Kundenzahl ist auf zwei Kund/innen je 40 m² begrenzt. In diesem Fall muss der/die Kund/in ein negatives Testergebnis eines anerkannten Tests (z.B. im Rahmen der Bürgertests), das nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen. Der Betreiber muss die Kontaktdaten des/der Kund/in, mindestens Name, Vorname, eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) sowie den Zeitraum des Aufenthalts, erheben.

Testkonzept:

Wird ein Testkonzept angewendet, so bedeutet dies, dass die Personen ein tagesaktuelles (nicht älter als 24 Stunden) negatives Testergebnis eines anerkannten Tests nachweisen müssen. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Vollständig Geimpfte sowie Genesene (s.o.) müssen keinen negativen Test vorlegen. Diese Ausnahmereglung gilt jedoch nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer SARS-CoV2-Infektion zeigen.

Lehrinstitutionen:

Erlaubt sind Veranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, sowie Kurse an Volkshochschulen (innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen, nicht erlaubt sind jedoch Tanz- oder Sportkurse), Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler/innen erlaubt. Öffnen dürfen Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 Meter Mindestabstand ist einzuhalten), Musik-, Kunst und Jugendkunstschulen (bis 10 Schüler/innen, jedoch kein Gesangs-, Tanz- oder Blasmusikunterricht), sowie Archive, Büchereien und Bibliotheken (eine Person je 20 m²).

Sport:

Erlaubt ist kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen
oder -stätten außen. Es dürfen bis zu 100 Zuschauer/innen im Freien stattfindende Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports besuchen.

Gastronomie (von 6 bis 21 Uhr):

Erlaubt ist in Innenräumen ein Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln.

Kultur und Freizeit:

Veranstaltungen bis 100 Personen außen erlaubt, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen dürfen öffnen (1 Person pro 20m²). Dazu auch Freizeiteinrichtungen außen (z.B. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleihe u.Ä.) bis 20 Personen sowie Außenbereiche von Schwimmbädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang (eine Person pro 20 m²).

Tourismus:

Touristische Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze) erlaubt. Voraussetzung: Gäste müssen alle drei Tage einen offiziellen negativen Corona-Test vorlegen. Davon ausgenommen sind Genesene und vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis (s.o.)

Rechtlicher Hintergrund:

  • 28b im Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt bundesweit Schwellenwerte von 100, 150 bzw. 165 bei der kreisbezogenen 7-Tagesinzidenz fest, an deren Überschreiten bzw. Unterschreiten konkrete Rechtsfolgen im IfSG geknüpft sind. Maßgeblich sind immer die vom RKI veröffentlichten 7‑Tage‑Inzidenzwerte der Land‑/Stadtkreise, die auf der Basis der am Vortag durch das Landesgesundheitsamt übermittelten Fallzahlen veröffentlicht werden. Ergibt sich aus der Veröffentlichung der RKI-Werte am Tag der Veröffentlichung, dass diese den fünften Werktag in Folge den jeweiligen Schwellenwert unterschreiten, so ist dies unverzüglich an diesem Tag ortsüblich bekannt zu machen. Sonn- und Feiertage zählen bei der Ermittlung der fünf Tage nicht mit, sodass die Zählung nach dem Sonn-/Feiertag mit dem nächsten Werktag weiterläuft. Die Wirkung der Bundesnotbremse tritt dann am übernächsten Tag nach Bekanntmachung außer Kraft.

Quelle: Pressemeldung Landratsamt Hohenlohekreis