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Wenn sich die Geschichte wiederholt

Vor rund 150 Jahren war Deutschland im Umbruch. Der „gewonnene“ Krieg von 1870/71 führte zur Gründung des Deutschen Reichs unter Kaiser Wilhelm I., des ersten Nationalstaats moderner Prägung auf deutschem Boden, der von Elsaß-Lothringen bis nach Ostpreußen reichte. Einerseits wurde dieser Staat von einem Kaiser von Gottes Gnaden regiert, der weiterhin von Fürsten gewählt wurde, andererseits hatte dieser Staat erstmals ein demokratisch gewähltes Parlament, dem die Verfassung wirkliche Gesetzgebungskompetenz zugestand. Der gewonnene Krieg und der neu gegründete Nationalstaat ohne Österreich führten zu einer Art nationalem Überschwang, zumindest in den oberen Gesellschaftsschichten.

Bevölkerung geschwächt durch 2 Pockenepidemien

Auf der anderen Seite stand eine Bevölkerung, die durch Krieg, Kriegsfolgen und zwei Pockenepidemien 1870 und 1873  dezimiert und geschwächt war. Gleichzeitig bildete sich eine Industriegesellschaft heraus, die in den Städten ein neuartiges Industrieproletariat und -prekariat hervorbrachte, das in engen und unhygienischen Lebensverhältnissen hauste und seinen Lebensunterhalt nur mühsam verdienen konnte. Zu Adel, traditioneller Oberschicht und Bürgertum gesellte sich eine vierte Gruppe: Die „Industriellen“.

Reformhäuser, Vegetarierbund und Naturheilkunde als gesellschaftliche Gegenbewegung zur Industrialisierung

In dieser gesellschaftlichen Situation begann der Aufstieg der sogenannten „Lebensreformbewegung“, einer Bewegung, die den Menschen aus der inzwischen stark entwickelten (groß)städtischen Industriegesellschaft wieder zu einem Leben nahe der Natur zurückführen wollte.
Heute sind noch Relikte dieser Bewegung sichtbar: Reformhäuser, Naturheilkunde und Alternativmedizin, FKK oder Reformpädagogik haben ihre Wurzeln in dieser Bewegung. Auch sogenannte „Licht-Luft-Bäder“ oder „Licht-Luft-Vereine“, die oft Gartenkolonien betrieben, sind vereinzelt noch zu finden. Selbst der „Deutsche Vegetarierbund“ oder ein „Internationaler Verein zur Bekämpfung der wissenschaftlichen Tierfolter“, entspringen gedanklich der Lebensreformbewegung. Diese Bewegung war in ihrem Kern eine Bewegung, die sich sozialen, politischen und ökonomischen Gegebenheiten der damaligen Zeit entgegenstellte. Eine Gegenbewegung zu wissenschaftlicher Rationalität, kapitalistischer Ökonomie und dem Überbau des Nationalstaats.
Und so dienten die Licht-Luft-Anlagen nebenbei auch als Orte der freien oppositionellen Konversation.

Verschiedene Strömungen ohne gemeinsame Führung

Schon anhand der Beispiele kann man sehen, dass es sich bei der Lebensreformbewegung nicht um eine homogene Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel handeln kann. So werden heute neben Verfechtern diverser, teils esoterischer, Naturheilverfahren auch religiöse Kleingruppen, völkische (nicht: nationale) Vereinigungen, Kleingärtnern bis hin zu Betreibern der kommunistischen Weltrevolution diverse Strömungen der Bewegung im weitesten Sinne zugerechnet – eine gemeinsame Führung der Bewegung gab es nie.

Pockenepidemien von 1870 und 1873

Die Pocken, damals Blattern genannt, waren noch in den 1870er Jahren eine der Geißeln der Menschheit. Während der beiden Epidemien von 1870 und 1873 sollen 180.000 Menschen verstorben sein – das neugegründete Deutsche Reich hatte 1871 rund 41 Millionen Einwohner. Kein Wunder, dass sich Menschen Gedanken machten, wie man dieser Seuche Herr werden könnte. Erste regelmäßige Pockenimpfungen sind im Würzburger Juliusspital bereits 1767 belegt. Und im Jahr 1807 erließ die Bairische (damals noch mit i) Regierung ein Pockenimpfungsgesetz.

Lebensversicherungen schlagen Alarm

Nach der zweiten Epidemie waren es ausgerechnet mehrere Lebensversicherungsanstalten, die eine Petition für eine Pockenimpfung einbrachten, aus rein wirtschaftlichen Gründen:

Nach der in dem Bremer Handelsblatte veröffentlichten Arbeit des inzwischen verstorbenen Finanzraths Hopf zu Gotha „Zustand und Fortschritte der Deutschen Lebens-Versicherungs-Anstalten im Jahre 1871″ feien von den bei 22 im Deutschen Reiche domizilirenden Gesellschaften Versicherten auno 1871 verstorben:
6,277 Personen, auf deren Todesfall 5,548,585 Thaler versichert gewesen, und von den 6,277 Verstorbenen seien allein an den Pocken 866 Personen — mit 501,158 Thlr. versichert — dem Tode erlegen. Mithin seien 13,80 Prozent der versichert wesenen Verstorbenen von den Pocken hingerafft.

Ein Nebensatz in der Petition zeigt, dass die Pocken auch ein soziales Gefälle aufzeigten:

Mithin habe die Pockenepidemie die mit kleinen Summen versicherten, weniger begüterten, Personen in weit stärkerem Grade heimgesucht, als die höher versicherten Reicheren.

In nochmals „weit stärkerem Grade“ dürften die Pocken allerdings die Menschen befallen haben, die sich keine Lebensversicherung leisten konnten.

Diskussion und Verabschiedung im Reichstag

Die „Königlich Preußische wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen“ hatte bereits vorher aufgrund eigener Untersuchungen das folgende Gutachten veröffentlicht:

  1. Die Mortalität bei der Pockenkrankheit hat seit Einführung der Vaccination bedeutend abgenommen;
  2. Die Vaccination gewährt für eine gewisse Reihe von Jahren einen vollkommenen Schutz gegen die Pockenkrankheit;
  3. Die Revaccination tilgt die wiederkehrende Empfänglichkeit für die Pockenkranheit wiederum für längere Zeit und verschafft einen immer größeren Schutz;
  4. Es liegt keine verbürgte Thatsache vor, welche für einen nachtheiligen Einfluß der Vaccination auf die Gesundheit der Menschen spricht;
  5. Es ist hiernach im öffentlichen Interesse, die Vaccination und die Revaccination auf jede mögliche Weise zu befördern.

Natürlich gab es Gegner eines staatlichen Impfprogramms, die gegensätzliche Petitionen einreichten, etwa ein „Verein für Naturheilkunde“ aus Chemnitz. Der Verein argumentierte mit einem Eingriff in die gottgewollte Natur, dem trat der Abgeordnete Dr. Friedrich Wilhelm Loewe entgegen:

Meine Herren! [Frauen waren im Parlament nicht vertreten, Red.]
Wer darin einen Eingriff in die Natur steht, daß hier ein Leben erhalten, ja daß ganze Generationen erhalten werden, der begeht ein Attentat gegen den gesunden Menschenverstand und ein Attentat gegen diese Versammlung, der er zumuthet, das anzuhören, was der Herr Berichterstatter dieser Versammlung pflichtmäßig aus der Petition hat vortragen müssen, als er den Inhalt derselben hier mitgetheilt hat.

Bei der Diskussion im Reichstag wurde die Wirksamkeit der Vaccination und Revaccination kaum bezweifelt. Wichtigster Diskussionspunkt war ein ganz anderer, nämlich wie weit der Staat in die körperliche Unversehrtheit eingreifen dürfe.

Sowohl das Berufen auf den göttlichen Willen als auch der Verweis auf die körperliche Unversehrtheit half den Gegnern des Impfgesetzes nichts, der Reichstag entschied sich mit großer Mehrheit für den Gesetzentwurf und folgte damit der ökonomischen Argumentation der Lebensversicherungsunternehmen. Das Gesetz wurde am 11. April 1874 für das ganze Deutsche Reich verkündet, von „Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.“ Es enthielt  im §1 eine Impfpflicht:

Der Impfung mit Schutzpocken soll unterzogen werden:

1) jedes Kind vor dem Ablaufe des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß (§. 10) die natürlichen Blattern überstanden hat;
2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.

Gut vernetzte Impfgegnerszene

In den folgenden 30 Jahren entwickelt sich eine gut vernetzte – so würde man es heute ausdrücken – Impfgegnerszene, über die Thomas Meißner in der Ärztezeitung schreibt:

„Die Parallelen der damaligen Diskussionen zu heute sind frappierend: Damals wie heute stehen medizinisch nicht ausgebildete Menschen in der ersten Reihe der Impfgegner. Damals wie heute tauchen regelmäßig dieselben Namen publizistisch sehr aktiver Protagonisten auf, wohingegen die Reaktionen aus der Ärzteschaft eher verhalten ausfallen.“

Amtsarzt in Schwäbisch Hall sieht Pockenimpfung damals kritisch

Eugen Bilfinger, 1907. Foto: Wikimedia, Hofphotograph Heinemann, Eisenach

Ein typischer Vertreter der damaligen Impfgegner-Szene ist Eugen Bilfinger, seines Zeichens Sanitätsrat, der 1846 im schwäbischen Welzheim geboren wurde und eine Zeitlang auch in Schwäbisch-Hall als Amtsarzt wirkte: Er soll in Schwäbisch-Hall bereits in den 1870er Jahren einen Impfgegner-Verein gegründet haben und war 1908 Gründungsmitglied eines „Vereins impfgegnerischer Ärzte“. Von 1912 bis 1923 war er Chefarzt des Bilz-Sanatoriums in Radebeul (von Karl May und seinen Schnittstellen zur Lebensreformbewegung soll hier nicht weiter die Rede sein) – einer Naturklinik, die „auf die Selbstheilungskräfte des Menschen, unterstützt durch natürliche Mittel“ setzte. „So sollten Luftkuren, Massagen, Wasseranwendungen oder Bewegungstherapien helfen, unter anderem Krankheiten der Atem- und Verdauungsorgane, des Stoffwechsels und des Nervensystems sowie urologische, gynäkologische und dermatologische Krankheitsbilder zu behandeln.“ [wikipedia]. Bilfinger spricht von „grauenhaften Impfschädigungen“, die Meißner und andere Autoren allerdings aus heutiger Sicht hauptsächlich „der mangelhaften Impfhygiene“ zuschreiben. Dass es mit der Impfhygiene selbst 1930 noch nicht zum Besten stand, zeigt das Lübecker Impfunglück, das 77 Neugeborenen das Leben kostete.

Die  „Säftemasse eines gesunden Organismus“

Bilfinger sprach davon, dass mit der „Kuhpockenimpfung“ ein „tierisches Gift“ in „die Säftemasse eines gesunden Organismus eingebracht“ werde, was „eine gewisse Blutvergiftung“ hervorrufen würde.

Wohnhygiene statt Impfung

Bilfinger forderte andererseits eine bessere Wohnhygiene: luftigere Bauten, Reinlichkeit und Lüften als „allgemein gesundheitswirtschaftliche Maßregeln“ könnten Impfungen unnötig machen und könnten mit dem für Impfungen aufgewendeten Geld bezahlt werden. Diese Maßnahmen hätten sicherlich gegen einige damals verbreitete Krankheiten gewirkt – gegen die Pocken aber nicht. Ein weiteres Argument Bilfingers war: Ärzte hätten ja gar kein Interesse an gesunden Menschen, da sie  nur mit Kranken Geld verdienen könnten. Bilfingers Sprache war allerdings blumiger: Er verglich damals Ärzte mit Wirten, die ja auch keine „Mäßigkeitsapostel“ seien.

Völkisch-rassische Tendenzen bei Bilfinger

Aber Bilfinger spricht auch vom „Niedergang unseres deutschen Volkstums“, sieht den Ursprung der Pocken im unreinen Orient und will die Reinheit des Volkes durch geregelte Sexualität und sogar ein Eugenikprogramm erhalten – oder erst erreichen. Dieser Vorgriff auf die Rassenlehre der Nationalsozialisten läßt Bilfinger klar als Vorreiter deutsch-völkischen Gedankenguts zu Beginn des letzten Jahrhunderts erscheinen.

Die sozialen Medien der damaligen Zeit, Vereinsschriften und Magazine, verbreiteten diese Thesen im ganzen Land.

Argumente heutiger Impfgegner sind 150 Jahre alt

Wenn man die Zitate aus der damaligen Zeit liest, fühlt man sich sofort in die Neuzeit versetzt:

  • Das Gutachten der preußischen Deputation könnte fast vom RKI geschrieben sein.
  • Die Lebensversicherungsgesellschaften sind das Big Money, das heute angeblich hinter den Impfkampagnen steckt.
  • Big Pharma will natürlich auch nur Geld verdienen und unterdrückt andere, alternative Heilmethoden.
  • Und auch die heutigen Ärzte sind natürlich keine „Mäßigkeitsapostel“.
  • Bill Gates ist es, der seine Chips in die „Säftemasse eines gesunden Organismus“ spritzen läßt.
  • „Revaccinationen“ kann man mit „Boosterimpfung“ übersetzen.
  • Zur Reinerhaltung des Blutes, ein völkischer Gedanke, frieren inzwischen extreme Impfgegner Sperma von ungeimpften Männern ein.
  • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch heute Gegenstand der Debatte
  • Fundamentalistisch-religiöse Argumente sind zwar leiser als damals, aber immer noch auf Demonstrationen zu hören, vor allem im Südsachsen, Südthüringen und im südlichen Baden-Württemberg, den Hochburgen evangelikaler Gemeinden.

 

Damals wurde eine gesellschaftliche Diskussion geführt und beendet

Die gesellschaftliche Diskussion, die im ausgehenden 19. Jahrhundert in der Regel mit wohlgesetzten Worten in diversen Schriftenreihen der einzelnen Interessengruppen geführt wurde, wurde relativ schnell entschieden: Innerhalb weniger Jahre bildete sich ein breiter gesellschaftlicher Konsens pro Pockenimpfung heraus. Natürlich gab es auch weiterhin Gegner der Impfung, diese fanden aber später immer weniger Aufmerksamkeit – die Impfung war offenbar erfolgreich, die Nebenwirkungen sowohl persönlich und gesellschaftlich erträglich.
Heute findet die Diskussion größtenteils im Internet statt. Dort wird derart geschrien und gepöbelt, dass die wenigen Stimmen von Impfgegnern, die ihre Meinung mit nachvollziehbaren Argumenten vertreten, untergehen.

Text: Matthias Lauterer

Ein ganz aktueller Podcast zur Lebenreformbewegung: Die Lebensreformbewegung. Visionär oder völkisch? – Déjà-vu Geschichte Podcast

 




Corona-Rot im gesamten Hohenlohekreis + + + Krankenhäuser bereiten sich für den Ernstfall vor: Geplante Behandlungen müssen eventuell verschoben werden

Erstmals dürfte am heutigen Montag, 15. November 2021, die Marke von 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen in Baden-Württemberg überschritten werden. Dies sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums der dpa. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass auch Dienstag die Zahl jenseits des Schwellenwertes von 390 liegen dürfte. Damit wäre der Bereich der Warnstufe verlassen und die Regelungen der Alarmstufe würden ab Mittwoch in Kraft treten – mit Konsequenzen für Menschen, die noch keinen vollen Impfschutz genießen. Die Sprecherin geht nicht davon aus, dass die Zahl  bald wieder unter 390 fallen. Grund sei, dass inzwischen eine große Anzahl jüngerer Menschen auf den Intensivstationen (ITS) lägen, deren Behandlungsdauer länger sei.

Ergänzung: Nach Veröffentlichung des Beitrags wurde die Zahl der belegten ITS Betten für den 15. November 2021 mit 406 bestätigt. 

Eine Übersicht der Regeln der Alarmstufe kann man sich hier herunterladen. Es gilt dann in fast allen Bereichen, ausser in den Supermärkten eine 2-G-Pflicht. Das heißt, Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene.

SLK Kliniken reagieren

Auch in den Krankenhäusern wird die Lage angespannter: So wurde in den SLK-Kliniken eine  vierte Normalstation für Corona-Patienten eröffnet – das sind 20 Betten, die für andere Patienten nicht zur Verfügung stehen. Konsequenz ist, dass wahrscheinlich geplante Behandlungen verschoben werden müssen. In einigen Gebieten von Baden-Württemberg sind die ITS derart belastet, dass die Landesregierung inzwischen Verhandlungen mit anderen Bundesländern zur Verlegung von Patienten aufgenommen hat. Beispielsweise mit Bremen, das eine signifikant höhere Impfquote hat und wo die ITS noch nicht so ausgelastet sind.

Intensivbettenbelegung zeigt teils ein bedrohliches Bild

Von den sieben Intensivbetten im Krankenhaus Öhringen sind aktuell (Stand 15.11., 16:15, www.intensivregister.de) sechs belegt, davon drei mit COVID-Patienten. Im Kreis Schwäbisch Hall sind fünf  von 44 Betten frei, fünf COVID-Patienten werden intensiv behandelt. Etwas entspannter scheint die Lage im Main-Tauber-Kreis: 12 freie Betten stehen 34 belegten ITS-Betten, davon sieben Covid-Patienten, entgegen. Ganz und gar nicht entspannt ist die Lage in der Stadt Heilbronn:  Alle 37 Intensivbetten sind belegt, davon 12 mit COVID-19-Patienten. Die Krankenhäuser des Landkreises Heilbronn haben nur 2 ITS-behandelte Patienten, von 52 Betten sind sechs verfügbar.

Heilbronner Intensivstationen sind voll

Insgesamt ist die Lage angespannt: Sollte sich beispielsweise in der Nähe von Heilbronn ein Verkehrsunfall mit einem Massenanfall von Verletzten ereignen, müßten die Verletzten über weite Strecken transportiert werden.

In den sozialen Netzwerken ist von (meist anonymen) Beschäftigten im Pflegedienst zu lesen, dass angeblich Patienten von der ITS auf Normalstation verlegt würden, wo das Monitoring naturgemäß nicht so detailliert sein kann wie auf einer Intensivstation.

Ungeimpfte bei den schweren Fällen überrepräsentiert

Die Zahlen des Landes zeigen deutlich das höhere Risiko von Ungeimpften gegenüber Geimpften:

aus dem Lagebericht des LGA vom 11.11.2021

Für die Verstorbenen teilt das Regierungspräsidium auf GSCHWÄTZ-Anfrage folgende Zahlen mit:

„Dem Landesgesundheitsamt wurden mit Meldedatum innerhalb der letzten 28 Tage insgesamt 95.027 COVID-19 Fälle und 251 Fälle, die mit und an COVID-19 verstorben sind, nachdem Infektionsschutzgesetz übermittelt. Der Altersmedian für die verstorbenen COVID-19 Fälle liegt bei 83 Jahren.“ Das bedeutet, daß die Hälfte der Todesfälle Menschen über 83 Jahren waren, die andere Hälfte waren Jüngere.

„77 Verstorbene (30,7 %) hatten Angaben zu einem vollen Impfschutz (Impfdurchbruch*)
135 Verstorbene (53,8 %) sind gar nicht bzw. haben einen unvollständigen Impfschutz.
Für 39 verstorbene Fälle (15,5 %) liegen keine Angaben zum Impfstatus vor. “ [Datenstand: 11.11.2021, 16 Uhr]

Hohenlohekreis meldet Rekordzahl auf Rekordzahl

Auch im Hohenlohekreis werden immer weitere Rekordzahlen gemeldet, sowohl für die täglichen Neuinfektionen als auch für die Inzidenz. Die Inzidenz steigt steil an und lag am 14.11.2021 mit 392,1 knapp unter der 400-er Marke auf absolutem Rekordniveau, Tendenz steil steigend:

Inzidenz im HOK – Abruf 15.11., 17:00 Uhr

Vor ungefähr einem Monat, am 11.10.2021 lag die Inzidenz bei 34,6 – also fast eine Ver-Elf-Fachung innerhalb eines Monats. Das Verdoppelungsintervall liegt damit bei knapp über einer Woche – zu Beginn der Pandemie war man über eine Verdoppelung innerhalb von 5 Wochen noch sehr beunruhigt.

99 neue Infektionen wurden allein am Freitag, 12. November 2021 vermeldet – eine Rekordzahl für Hohenlohe.

Neue Infektionsfälle pro Tag: 99 ist neuer Rekord

Inzwischen zeigt die Corona-Karte des Hohenlohekreises nur noch eine Farbe: Alle Gemeinden sind dunkelrot. Das bedeutet eine Inzidenz jenseits der 200 in allen Kreisgemeinden. Auch das war nie zuvor der Fall.

Alle Gemeinden im dunkelroten Bereich

Text: Matthias Lauterer

 




„Wir können in zwei Stunden etwa 100 Impfungen verabreichen“

Ab Montag, den 15. November 2021, wird es in der Nobelgusch in Pfedelbach sowie in der Notfallpraxis im ehemaligen Krankenhaus in Künzelsau zwei feste Impfstationen im Hohenlohekreis geben. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Wo vereinbare ich einen Termin?

Organisiert wird das Angebot von Dr. Susanne Bublitz, der Pandemiebeauftragten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für den Hohenlohekreis, mit Unterstützung verschiedener Hausärzte aus dem Kreis. Künftig werden in Pfedelbach zunächst montags, mittwochs und donnerstags von 18 bis 20 Uhr und samstags ab 9 Uhr sowie in Künzelsau dienstags und freitags von 18 bis 20 Uhr Impfungen verabreicht.

Möglich sind Erst- und Zweitimpfungen sowie Boosterimpfungen (3. Impfungen). „Wir können in zwei Stunden etwa 100 Impfungen verabreichen“, erklärt Dr. Susanne Bublitz. „Sollte die Nachfrage höher sein, werden wir das Angebot noch aufstocken.“

Termine können unter der zentralen Anmeldestelle www.impfterminmanagement.de/praxis/prx60994bfc19101/registrieren vereinbart werden. Die Impfterminvergabe ist auch auf den Internetseiten www.gemeinschaftspraxis-pfedelbach.de, www.hohenlohekreis.de und www.corona-im-hok.de verlinkt. Impfungen ohne Termin sind zwar möglich, können aber je nach Auslastung der Impfstation mit längerer Wartezeit verbunden sein.

„Wollen diejenigen erreichen, die keinen Hausarzt haben“

„Uns geht es darum, ein niederschwelliges Angebot für die Bürger:innen im Kreis zu machen, vorrangig für die älteren Bürgerinnen und Bürger, die ein höheres Erkrankungsrisiko haben und deren Zweitimpfungen schon länger her sind. Außerdem wollen wir diejenigen erreichen, die keinen Hausarzt haben oder deren Hausarzt nicht über genügend Kapazitäten verfügt“, erklärt Dr. Susanne Bublitz. „Aber natürlich soll jeder geimpft werden können, der sich impfen lassen will.“

Vorerst bis Januar 2021 geplant

Der Betrieb der Impfstationen ist vorerst bis Januar geplant. „Allerdings ist klar, dass wir so lange impfen, wie Bedarf besteht und dies personell möglich ist“, stellt Bublitz klar.

Das Landratsamt Hohenlohekreis unterstützt die Impfstationen, unter anderem durch die Ausstattung der Liegenschaften oder die Finanzierung der Terminkoordinierung. „Obwohl wir als Landkreis offiziell derzeit nicht an der Impfkampagne des Landes beteiligt sind, unterstützen wir die Pandemiebeauftragte natürlich, wo immer es erforderlich ist. Die derzeitigen Infektionszahlen sind dramatisch. Umso wichtiger ist es, dass sich mehr Menschen impfen lassen, um sich und andere vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen“, erklärt Landrat Dr. Matthias Neth, der aber auch an die Bürger:innen appelliert, rücksichtsvoll und umsichtig mit Kontakten umzugehen: „Die Hygiene- und Abstandsregeln sollten immer eingehalten werden. Zum Schutz von Ungeimpften ist auch eine 2G-Regelung bei Veranstaltungen anzuraten.“

Außerdem fordert Neth ein schnelles Gegensteuern der Politik: „Wir brauchen ein auf die aktuelle Lage abgestimmtes Regelwerk von Bund und Land, das der aktuellen Lage Rechnung trägt – und das schnell, sonst steuern wir auf eine Überforderung der Intensivstationen und einen erneuten Lockdown zu.“

 




Sieben aktive Ausbruchsgeschehen in Hohenlohe – darunter eine Schule

Die Corona-Zahlen steigen wieder – teils in schwindelerregende Höhen. Wie sieht dabei die Lage in der Region aus – vor allem in den Schulen, wo viele ungeimpfte Kinder aufeinander treffen? GSCHWÄTZ hat beim Landratsamt Hohenlohekreis nachgefragt. „Seit 01. Oktober 2021 hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises fünf Ausbruchsgeschehen an Schulen (alle im Raum Öhringen) mit insgesamt 47 Fällen ermittelt“, schreibt Pressesprecherin Mathea Weinstock in ihrer Antwort-Mail. Stand 10. November 2021 gab es sieben aktive Ausbruchsgeschehen mit bisher 83 Fällen – darunter seien ein Unternehmen im Raum Öhringen, zwei Unternehmen im Jagsttal, zwei Pflegeeinrichtungen im Raum Öhringen, eine Pflegeeinrichtung im Kochertal sowie eine Schule im Raum Öhringen.

Corona-Verordnung regelt das Vorgehen

Wie müssen Schulleitungen vorgehen, wenn es in ihrer Einrichtung Corona-Fälle gibt? Gibt es Vorgaben oder darf jeder machen, wie er will? Das baden-württembergische Kultusministerium ist da ganz eindeutig: „In § 5 Abs. 4 CoronaVO Absonderung ist geregelt, dass die Schulleitung bei Vorliegen der positiven Testung einer Person verpflichtet ist, die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler oder Kinder aus der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, anonymisiert hierüber zu informieren.“ Es gebe also eine Rechtsgrundlage für die Datenweitergabe, die für jede Übermittlung personenbezogener Daten notwendig ist.

Weitergabe der Information nur innerhalb der Klassen

Der Pressereferent des Kultusministeriums, Fabian Schmidt, schreibt auf die GSCHWÄTZ-Anfrage weiter: „Die Eltern sind aber nur zu informieren, wenn ein Kind aus der Klasse des eigenen Kindes infiziert ist. Über Infektionen in anderen Klassen werden sie von der Schule aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht informiert – das übernimmt gegebenenfalls das Gesundheitsamt im Rahmen der Kontaktnachverfolgung oder aber auch die Betroffenen selbst.“ Man müsse aber auch beachten, dass die „Schule natürlich eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt“ habe. Ebenso zulässig sei es, die Informationen weiterzugeben, „sollte das Gesundheitsamt im Rahmen seiner Tätigkeiten die Schulleitung bitten, zum Beispiel aufgrund von Quarantänemaßnahmen auch andere Eltern zu informieren“.

Eigenverantwortlich handeln

Pressereferent Schmidt weist aber auch darauf hin, dass es wichtig sei, „dass die Betroffenen – Schüler, Eltern, Lehrkräfte – eigenverantwortlich handeln und somit dazu beitragen, das Infektionsgeschehen einzudämmen“. Dazu gehöre beispielsweise, bei der Kontaktnachverfolgung selbst mögliche Kontakte selbst zu informieren, damit diese alles Weitere abklären können.

Text: Sonja Bossert

 




Corona: Inzidenz so hoch wie nie zuvor

Experten rechnen damit, dass möglicherweise bereits Ende dieser Woche, spätestens aber Mitte November 2021 der baden-württembergische Grenzwert von 390 Corona-Patienten in  Intensivbehandlung erreicht werden wird und damit statt der Warnstufe die so genannte Alarmstufe ausgerufen wird, die wieder weitreichende Einschränkungen für die Bevölkerung bedeutet.  Am 07. November 2021 waren 323 Menschen aufgrund von Corona in Intensivbehandlung, Tendenz stark steigend, wie eine Grafik des SWR deutlich macht:

Weihnachtsmärkte nur für Geimpfte und Genesene

Sollte die Alarmstufe erreicht werden, bedeutet das erhebliche Einschränkungen für Ungeimpfte – für die allermeisten Veranstaltungen gilt dann die 2G-Regel. Ungeimpfte dürfen dann derartige Veranstaltungen gar nicht mehr besuchen. Unter diese Einschränkungen fallen nicht nur Veranstaltungen in Innenräumen, sondern auch Veranstaltungen im Außenbereich , wo mit größeren Ansammlungen von Menschen zu rechnen ist, beispielsweise Weihnachtsmärkte. Begründet wird das nicht nur mit der Überlastung der Intensivstationen und des Pflegepersonals sondern vor allem mit dem Eigenschutz für Menschen mit nicht vollständigem Impfschutz.

Eine Pandemie der Ungeimpften

Denn der derzeitige Pandemieverlauf legt es nahe, von einer „Pandemie der Ungeimpften“ zu sprechen. In Baden-Württemberg sind (Stand: 05. November 2021) 65,1 Prozent der Gesamtbevölkerung und 73,5 Prozent der Personen über 12 Jahren vollständig geimpft. In der Altersgruoppe 60 plus sind fast 84 Prozent der Menschen vollständig geimpft. Demgegenüber steht, dass die 28-Tage-Hospitalisierungsinzidenz bei Patienten mit Impfschutz bei 8,1 liegt, die für Menschen ohne vollständigen Impfschutz bei 45,5. Das bedeutet, dass von 100.000 Geimpften innerhalb von 28 Tagen 8,1 Menschen aufgrund von COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden mußten, von 100.000 Ungeimpften aber 45,5 – ein deutliches Zeichen, dass die Impfung hilft, denn das Risiko der Hospitalisierung ist für Ungeimpfte mehr als 5 mal so hoch wie für Geimpfte.

Dies veranschaulicht auch die folgende Grafik der Financial Times:

Hospitalisierungen im Vergleich.

Die Voraussetzungen der Grafik sind aus Daten entnommen, wie sie für England gelten, die Zahlen für Deutschland sind ähnlich. Das Argument „es liegen aber auch so viele Geimpfte im Krankenhaus“ wird angesichts der Gesamtzahl der Geimpften im Vergleich mit den Ungeimpften entkräftet – genau diesen Vergleich, der zur Beurteilung der Zahlen so wichtig ist, lassen manipulative Interpretationen gerne weg.

Vor allem Schüler zwischen 5 und 14 Jahren infizieren sich

Die aktuellen Zahlen des RKI zeigen deutlich, dass sich junge Menschen momentan besonders häufig infizieren – das ist genau die Gruppe, denen lange Zeit gar kein Impfangebot gemacht wurde: Die Inzidenz bei Kindern im Schulalter lag Ende Oktober bei 288,46 (Altersgruppe 5-9) beziehugsweise 353,9 (Altersgruppe (10-14) und damit rund doppelt so hoch wie die Gesamtinzidenz, die damals bei 162 lag.

Imfpaktion am KünFIT:

Warteschlange vor dem Impfangebot beim Tag der offenen Tür des KünFIT in Künzelsau am 07. November 2021. Foto: privat

Bei der Impfaktion vom Sonntag, 07. November 2021, in Künzelsau im Rahmen der Eröffnung des neuen Sportzentrums KÜNFit bildeten sich lange Schlangen und die Impfkapazität des Mobilen Impfteams der SLK-Kliniken reichte nicht aus, um alle Impfwilligen zu impfen. Bereits vor 13 Uhr waren alle Impfplätze reserviert, später kommende konnten nicht mehr geimpft werden, weil die Impfdosen alle schnell weg waren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesweite Inzidenzen auf Allzeithoch

Die bundesweite Inzidenz ist inzwischen auf einem Allzeithoch angelangt – mit 201,1 wurden erstmals die Marke von 200 überschritten. Selbst kurz vor Weihnachten 2020, beim bisherigen Höchststand, blieb die Inzidenz knapp unter 200. In Baden-Württemberg liegt die Inzidenz sogar bei 235,1, der Hohenlohekreis liegt mit 201,3 im Bundesdurchschnitt, die angrenzenden Landkreise liegen deutlich darüber, die Stadt Heilbronn hat sogar eine Inzidenz von 361,4 (Stand 7.11. , 16:00). Allein am 6. November 2021 wurden vom Landratsamt Hohenlohekreis 76 Neuinfektionen gemeldet.

 

 

Text: Matthias Lauterer




Impfaktionen in Öhringen und Künzelsau am 7. November 2021 – auch Boosterimpfungen möglich

Das mobile Impfteam der SLK-Kliniken ist am Wochenende im Hohenlohekreis aktiv:

Am verkaufsoffenen Sonntag werden von 13:00 – 18:00 Impfungen in der Stadtbibliothek Öhringen vorgenommen. In Künzelsau kann man sich anläßlich der Eröffnung des Sportzentrums KünFit am Sonntag von 11:00 – 17:00 am Stadion impfen lassen.

Dort sind nicht nur Erstimpfungen möglich, sondern auch Boosterimpfungen – auch Auffrischungsimpfungen oder Drittimpfungen genannt -, wie sie vom Land Baden-Württemberg empfohlen werden.

G.P. Schneider, Koordinator des mobilen Impfteams der SLK-Kliniken teilt dazu mit:

Boosterimpfungen möglich

„Entsprechend den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. und 9. August 2021 sowie vom 6. September 2021 empfiehlt das Land Baden-Württemberg durch Bekanntmachung des Sozialministeriums vom 16. September 2021 eine Auffrischimpfung.“ Diese Auffrischungsimpfung „erfolgt für alle Gruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Für die Auffrischimpfung ist eine einzelne Impfdosis ausreichend.“

Israelische Studie bestätigt Nutzen der Boosterimpfung

Eine Studie aus Israel bestätigt den Nutzen der Wirksamkeit der Auffrischungsimpfung, da der umfassende Impfschutz mit der Zeit schwächer wird. Die ständige Impfkommission StIKo spricht davon, dass der Schutz vor Ansteckung mit der Zeit nachlasse, nicht aber der Schutz vor einer schweren Erkrankung. Die israelische Studie bestätigt nun, dass die Gruppe der Dreifachgeimpften einen deutlich erhöhten Schutz vor Hospitalisierung und Tod gegenüber den zweifach Geimpften hat. In Israel liegen diese Daten bereits vor, denn fast die Hälfte der Bevölkerung hat bereits eine Drittimpfung erhalten, in Deutschland sind es weniger als 5% der Bevölkerung.

Die folgenden Personengruppen können laut Schneider eine Auffrischungs- oder Boosterimpfung erhalten:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (STIKO-Empfehlung vom 7. Oktober 2021),
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere
    • vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,
    • besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
    • Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,

 Wer mit Astra-Zeneca oder mit Janssen geimpft ist, kann altersunabhängig eine Boosterimpfung erhalten

  • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.

Text: Matthias Lauterer




Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg – was bedeutet das?

Laut Corona-Verordnung wird die sogenannte „Warnstufe“ ausgerufen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen in ganz Baden-Württemberg 250 oder mehr Patienten mit COVID-19-Diagnose auf Intensivstationen liegen oder wenn der sogenannte Hospitalisierungsindex an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei 8 (bedeutet 8 Krankenhaus-Einweisungen mit COVID-19 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) oder höher liegt.  Die Betonung auf Werktage liegt daran, dass die Datenqualität an Wochenenden weiterhin „Unschärfen“ enthalten kann, so nennt es das Sozialministerium des Landes.
Die erste Maßzahl mißt die dauerhafte Belastung der Intensivstationen, die zweite Maßzahl soll einen schnellen Anstieg der Anzahl hospitalisierter Patienten frühzeitig erkennen.

Situation in Baden-Württemberg

Am Freitag, 26. Oktober 2020 waren 258 Patienten mit COVID-19 in intensivmedizinischer Behandlung, am Wochenende waren es 259, 271 und 276, und am gestrigen Dienstag, 2. November 2021, waren es bereits 284. Damit war am Freitag und am Dienstag an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen eine der beiden Maßzahlen überschritten, automatisch tritt daher die Warnstufe in Kraft. Der Hospitalisierungsindex lag am Dienstagnachmittag bei 3,6.

Situation im Hohenlohekreis

Diese Zahlen werden nicht pro Landkreis erfaßt sondern nur landesweit. Im Hohenlohekreis wird die „klassische“ Inzidenz, also Neuerkrankungen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohnern veröffentlicht. Diese liegt bei 125,0. Die höchsten Werte sind in den Gemeinden Öhringen, Zweiflingen, Dörzbach und Mulfingen zu verzeichnen, dort liegt die Inzidenz über 200.  Niedernhall hat derzeit die geringste Inzidenz.

Risiko für Ungeimpfte deutlich erhöht

Diese Werte sind im Hohenlohekreis also ungefähr so hoch wie vor 12 Monaten – und das, obwohl die Impfquote stark angestiegen ist. Die Zahlen, die das Landesgesundheitsamt täglich veröffentlicht, sprechen eine deutliche Sprache: In den letzten 28 Tagen wurden 7 von 100.000 vollständig geimpften ins Krankenhaus eingewiesen (Impfdurchbrüche), in der Gruppe der nicht oder nicht vollständig geimpften liegt diese Quote bei 40. Das Risiko einer Hospitalisierung liegt also in dieser Gruppe fast 6x so hoch wie in der Gruppe der vollständig geimpften. In Baden-Württemberg sind momentan 66,74% der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft – also ziemlich genau 2/3.

Konsequenzen der Warnstufe

Von der erweiterten Regelungen der Warnstufe sind vor allem Erwachsene betroffen, die keinen vollständigen Impfschutz haben. Vor allem sind alle öffentlichen Bereiche betroffen, in denen 3G-Regeln gelten: Dort ist der Schnelltest nicht mehr ausreichend, ein PCR-Test ist dann verpflichtend. Das betrifft beispielsweise „geschlossene Räume der Gastronomie und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen)“. Der PCR-Test darf jeweils nicht älter als 48 Stunden sein. Kein Zutritt für Ungeimpfte wird bei Veranstaltungen, „In denen es zu engem Kontakt kommt“, sein – also beispielsweise in Clubs.

Auch im privaten Bereich gibt es Einschränkungen: Hier gilt eine Kontaktreduzierung für Ungeimpfte. Sie dürfen nur sich im privaten Bereich nur noch mit fünf weiteren Personen treffen.

Ausgenommen von den Regelungen sind Kinder und Jugendliche sowie Menschen, denen noch kein Impfangebot gemacht wurde und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Maskenpflicht auch wieder für Geimpfte

Auch für Geimpfte ändert sich etwas: Es herrscht auch für sdie wieder dort Maskenpflicht, wo die 2G-Regeln gelten. Auch Servicekräfte, die an Orten mit Publikumskontakt arbeiten, müssen wieder Maske tragen.

Eine Übersicht über die geltenden Regeln der Warnstufe ist hier zu finden.

Impfungen in Künzelsau möglich

Am 6. und 7. November 2021 steht beim Tag der offenen Tür am KünFit in Künzelsau der Impfbus der SLK-Kliniken für Impfungen bereit. Dort sind nicht nur Erstimpfungen möglich sondern auch Auffrischungsimpfungen (Booster), wie für G.P. Schneider, der Kooridnaitor des Mobilen Impfteams der SLK-Kliniken, mitteilt. Folgende Bevölkerungsgruppen können einen Booster erhalten:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (STIKO-Empfehlung vom 7. Oktober 2021),
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere
    • vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,
    • besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
    • Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,
  • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Niedernhaller Kelterzauber unter Ausschluss von Nicht-Geimpften

Der Niedernhaller Weihnachtsmarkt, genannt Kelterzauber, wird dieses Jahr unter der G2-Regel ausgetragen. Das heißt, das Erwachsene, die nicht geimpft der genesen sind, nicht daran teilnehmen dürfen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadtverwaltung hervor.

Der Kelterzauber beginnt am Freitag, den 04. Dezember 2021, um 16 Uhr, und endet am Sonntag, den 05. Dezember 2021 (11 bis 18 Uhr). Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre dürfen am de Kelterzauber auch ungeimpft teilnehmen.

Die Stadtverwaltung begründet ihren Schritt damit, dass bei einer Durchführung unter der 3G-Regel (geimpfte, genesene und getestete) auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Maskenpflicht gegolten hätte – ausser, wenn Besucher:innen gegessen und getrunken hätten. „Die Stadtverwaltung hält diese Regelung für nicht praktikabel und dies wäre zudem nur mit einem erhöhten Aufwand verbunden gewesen.“

 

 




Ab sofort Maskenbefreiung für Schüler:innen

Die Maskenpflicht am Platz soll ab 18. Oktober in den Schulen in Baden-Württemberg in der Basis- und Warnstufe gelockert werden. „Damit geht das Land einen vorsichtigen Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen“, heißt es in einer Nachricht auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg. Weiter heißt es:

Kultusministerium betont die Wichtigkeit von Präsenzunterricht für den „Lernerfolg“ und das „emotionale Wohlergehen“

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass der Präsenzunterricht für den Lernerfolg der Schüler:innen durch nichts zu ersetzen ist. Er ist auch für das emotionale und soziale Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung. Um den Präsenzunterricht zu ermöglichen“, habe die Landesregierung „Sicherheitszäune eingezogen, wie zum Beispiel die umfangreichen Testungen sowie die Maskenpflicht. Die aktuellen Infektionszahlen in Baden-Württemberg und auch der Blick auf die Entwicklung in anderen Bundesländern, die schon länger wieder im Schulbetrieb sind, ermöglichen es, dass an den Schulen ein weiterer vorsichtiger Schritt Richtung Normalität gegangen werden kann. Die Maskenpflicht am Platz soll deswegen an den Schulen ab dem 18. Oktober gelockert werden.“

Masken seien ein „Sicherheitszaun“

„Masken sind in pädagogischer Hinsicht gerade beim Erlernen der Sprache und in der Grundschule ein Hindernis“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Sie sind ein Sicherheitszaun, aber sie erschweren eben auch die Kommunikation, die ein Herzstück der Pädagogik darstellt. Die Kinder müssen auch die Mimik sehen – ein Lächeln geben und ein Lächeln sehen können.“ In Abwägung der Vor- und Nachteile habe man sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens dazu entschieden, die Maskenpflicht am Platz zu lockern und dies wie ursprünglich geplant in einem geordneten Verfahren mit der nächsten Verkündung der Corona-Verordnung Schule umzusetzen. Die engmaschige Testung der Schülerinnen und Schüler wird weiter beibehalten – es gilt nach wie vor, dass die Schüler:innen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche vorlegen müssen.“

Testpflicht bleibt bestehen

Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schüler:innen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen. Die Maskenpflicht wird auch nur in der Basis- und in der Warnstufe entfallen – sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht umgehend auch wieder am Platz. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet wird, gilt zudem weiterhin, dass dieser Schüler beziehungsweise diese Schülerin in Quarantäne muss. Die Quarantäneregelungen für die Klasse werden nicht geändert. Das bedeutet, dass bei einem Corona-Fall die Schüler:innen der Klasse beziehungsweise Kursstufe oder Lerngruppe weiterhin für fünf Schultage täglich getestet werden. Außerdem müssen in diesem Fall alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.

Bei Alarmstufe heißt es wieder, Maske auf

„Wenn die Alarmstufe gilt, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Uns ist wichtig, dass wir zur Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts diese Rückfalloption einführen. Ich kann zudem versichern, dass wir das Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg weiterhin genau beobachten. Außerdem haben wir ja bereits ein tägliches Monitoring der Corona-Lage an den Schulen“, erklärt die Kultusministerin. Es gilt deshalb: Sollte sich zeigen, dass die Lockerung bei der Maskenpflicht zu einer großen Zahl an Infektions- und Quarantänefällen führt, dass ganze Klassenverbünde vermehrt in Quarantäne müssen oder mehrere Schulen vorrübergehend geschlossen werden müssen, behält sich die Landesregierung ausdrücklich vor, die Maskenpflicht als Sicherheitszaun für den Präsenzbetrieb auch in der Warn- und Basisstufe wieder einzuführen.

Anfang Oktober 2021 fast jede 5. Schule von positiven Testungen betroffen

Am 1. Oktober waren 809 Schulen von insgesamt 4.500 Schulen von positiven Testungen auf das Coronavirus betroffen. An 22 Schulen waren 30 Klassen beziehungsweise Gruppen vorübergehend aus dem Präsenzunterricht herausgenommen. In den übrigen Schulen sind lediglich einzelne Schülerinnen und Schüler betroffen.

Die Schulen haben insgesamt 1.927 positiv auf Covid-19 getestete Schülerinnen und Schüler gemeldet – das sind etwa 0,13 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg. 2.108 Schülerinnen und Schüler befanden sich in Quarantäne, das entspricht 0,14 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg.

64 Lehrer in Quarantäne

Die Schulen haben außerdem 70 auf Covid-19 positiv getestete Lehrkräfte gemeldet; dies sind 0,05 Prozent aller Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 64 Lehrerinnen und Lehrer befinden sich in Quarantäne, das entspricht 0,05 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg.

Derzeit ist keine Schule vollständig geschlossen.

Bitte beachten Sie: Die Zahlen sind kumulativ. Die Zahl 1.927 positiv getesteter Schülerinnen und Schüler bedeutet nicht, dass an diesem Tag so viele Schülerinnen und Schüler positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemäß der Absonderungsdauer der Corona-Verordnung Absonderung für 14 Tage in der Zählung behalten und danach herausgenommen.




„Der Brief ist echt“

Im Internet kursiert ein Brief, den der Inhaber eines EDEKA-Marktes in Ostsachsen an seine Mitarbeiter geschrieben haben soll (siehe Bild – die Identität des Inhabers ist verpixelt). Der Inhaber will angeblich ab dem 1. November 2021 die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall freiwillig übernehmen. Die bisher von staatlichen Stellen gewährte Lohnfortzahlung wird dann nicht mehr bezahlt.

Gesetzliche Regelung „falsch und moralisch fragwürdig“

Der Inhaber hält laut dem im Netz verbreiteten Brief diese gesetzliche Regelung für „falsch und moralisch fragwürdig“ und schreibt „Niemand soll aus wirtschaftlicher Not oder aus Angst um seine persönliche Freiheit einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit hinnehmen müssen.“ Daher will er „für diese Zeit freiwillig Lohnfortzahlung gewähren“.

Das Internet reagiert

In den sozialen Netzwerken erregt der Brief Aufsehen – die einen nennen den Kaufmann „Mut-Unternehmer“, andere stellen ihn in die Ecke der Querdenker oder der Impfverweigerer. Ob der Unternehmer diesen Bewegungen tatsächlich nahesteht, ist nicht bekannt. Auf jeden Fall wird der Brief in den einschlägigen Gruppen, beispielsweise auf Telegram, dieser Bewegungen gefeiert.

EDEKA-Markt ist nicht gerade auskunftsfreudig

GSCHWÄTZ hat über den Brief recherchiert und versucht, zuerst die Echtheit des Briefes zu verifizieren. Die Mitarbeiter des EDEKA-Marktes sind sehr verschlossen: „Wir äußern uns gar nicht dazu“ oder „Ich darf keine Auskunft geben“ ist alles, was man von ihnen erfährt.

„Der Brief ist echt“

Die Pressestelle der EDEKA-Zentralorganisation in Hamburg kennt den Brief noch gar nicht und verweist auf die zuständige EDEKA Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen. Dort ist man über das Schreiben informiert: „Der Brief ist echt“, sagt Stefanie Schmitt von der dortigen Pressestelle. Sie verweist aber auf die genossenschaftliche Organisation von EDEKA: „Unsere Kaufleute sind selbständig und agieren in ihrer Arbeitnehmerrolle autark“, erklärt sie. Sie weiß bisher von keinem weiteren EDEKA-Kaufmann, der ähnlich handelt, „das ist ein Einzelfall“.

Für Hohenlohe ist die EDEKA Handelsgesellschaft Südwest zuständig

Die beiden hiesigen Märkte in Niedernhall und Künzelsau wissen ebenfalls noch nichts von der Aktion ihres Kollegen. Seval Titus vom Markt in Niedernhall äußert sich: „Glücklicherweise haben wir so einen Fall noch nicht gehabt.“ Sie gibt zu bedenken: „Das geht auch irgendwann an die Substanz“.

Auf die Frage, wie die EDEKA Südwest mit dem Thema der Lohnfortzahlung umgeht, antwortet Florian Heitzmann, Pressesprecher, etwas ausweichend: „Grundsätzlich können wir Ihnen aber mitteilen, dass gesetzliche Vorgaben selbstverständlich eingehalten werden.“

Einkaufen in Niedernhall gemäß den damaligen Coronavorschriften. Damals hieß der Inhaber noch Makowe. Heute ist es Titus. Foto: privat/März 2020

 

Text: Matthias Lauterer