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Hilfe aus Hohenlohe für Kinder in Simbabwe

Auch in Afrika gibt es mittlerweile zahlreiche an Corona erkrankte Menschen. Die dortigen Länder haben mit ähnlichen Maßnahmen, wie wir sie derzeit erleben, reagiert. In Simbabwe sind seit Montag, den 23. März 2020, wie auch hierzulande alle Schulen, Kindergärten und Geschäfte geschlossen. Für Kinder fallen nun die Mahlzeiten, die sie im Kindergarten bekommen haben, weg. Zusätzlich wird es für die meisten Eltern noch schwieriger Geld zu verdienen, da sich viele durch „Buying and Selling“ über Wasser halten.

Damit die Kinder trotz der verschärften Situation weiterhin versorgt werden können, hat der Verein Bongai Shamwari e.V. Essenspakete für sie zusammengestellt. Pro Kind bekommen die Eltern nun alle zwei Wochen ein Paket aus Grundnahrungsmitteln und Seife im Wert von zehn US-Dollar. Darin ist unter anderem Folgendes enthalten: Eier, Soyaflocken, Maismehl, Vollkornweizenmehl, Erdnussbutter, Reis, Milch beziehungsweise selbstgemachter Joghurt oder Kefir, Gemüse aus dem Garten, Öl und Seife.

Quelle: Pressemitteilung des Vereins Bongai Shamwari e.V. unter Gründerin Christa Zeller aus Ingelfingen

 

Pro Kind gibt es Pakete im Wert von zehn Euro. Foto: Bongai Shamwari e.V.

 





Lieber Lehrer Flad, mit diesem verbalen Niveau kommen wir nicht weiter

+ + + Öffentliche Stellungnahme + + +
Lieber Lehrer Flad,
 
Sie haben meinen Video-Kommentar vom 19. April 2020 zum „Coronaschulwahnsinn“ https://www.youtube.com/watch?v=Qj2xYDJ3es8 auf unserer Facebookseite GSCHWÄTZ mehrfach öffentlich kommentiert und kritisiert. Ich wende mich daher heute auch öffentlich an Sie, weil Ihre kritischen Kommentare leider am Inhalt vorbeigehen und ich sie von einem Lehrer in Künzelsau, wie Sie es sind, in der Argumentation enttäuschend schwach fand.
 
Mit diesem verbalen Niveau kommen wir nicht weiter
 
Mit diesem verbalen Niveau kommen wir nicht weiter, Herr Flad. Aber schauen wir uns doch einfach noch einmal einige Ihrer Kommentare der Reihe nach an:
 
Kommentar Philipp Flad: „Ich hätte es [Printausgabe von GSCHWÄTZ] eh nicht genommen, wegen der Druckerschwärze am Popo, haha.“ Da hätte ich Ihnen sicherlich keine gute Note im Ausdruck gegeben. Inhaltlich, das versteht sich von selbst, geht dieser Kommentar leider nicht auf die Probleme des homeschooling ein, die es aufwirft. Schade, Chance vertan.
 
Chance vertan
 
Bezüglich Kommentar 2 von Ihnen, Herr Flad: Überlegen wir mal, was ich in meinem Video-Kommentar vom 19. April 2020 zum Thema „Coronaschulwahnsinn“ gesagt habe: Man sollte die nächsten Wochen einen Gang runterschalten beim homeschooling. Sie antworten wortwörtlich: „Als Gymnasiallehrer der ab morgen wieder 10 Stunden am Tag am Schreibtisch sitzen wird um Unterrichtsmaterial Schüler- und elterngerecht aufzubereiten und von 8-17h online in Videokonferenzen zur Verfügung stehen.“ Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Das merken Sie selbst, oder? Ich habe gesagt, wir müssten homeschooling etwas entspannter angehen. Das würde ja nicht nur die Eltern, sondern auch engagierte Lehrer entlasten. Stattdessen gehen Sie als Antwort darauf in eine ungefragte Rechtfertigungshaltung. Ich bin in meinem Kommentar auf die Situation der Eltern eingegangen und habe schließlich nicht gesagt, dass Lehrer gar nichts vorbereiten würden. Aber es findet de facto kein Präsenzunterricht statt. Also schon wieder: leider völlig am Thema vorbei argumentiert.
 
Automatischer Rechtfertigungsmechanismus
 
Sie schreiben: „Sie stehen zur Verfügung in Videokonferenzen“? Was meinen Sie konkret mit dieser Aussage? Bei Bedarf der Eltern? Nach Terminvereinbarung? Ganz zu schweigen davon, dass viele Schulen gar keine Videokonferenzen machen – und auch keine Tabletts oder Lap Tops an ihre Schüler verteilen. Hier gibt es große Unterschiede. Auch hier muss man der Realität der begrenzten technisch-digitalen Möglichkeiten auf dem Land realistisch in die Augen schauen. Wäre es nicht auch sinnvoller, an einem einheitlichen digitalen Unterricht zu arbeiten und nicht nur „zur Verfügung zu stehen“ für den einzelnen Bedarf? Hierzu müsste man aber wie gesagt, zunächst dafür sorgen, dass jeder eine ausreichend schnelle Datenleitung dafür hat – und auch die erforderliche (Anzahl an) Hard- und Software zu Hause.
In Bayern gehen Schulen hier mustergültig mit Tablets für die Schüler zwecks homeschooling und digitalem Unterricht voran. Das kann natürlich kein Lehrer für sich entscheiden, aber man kann sich dafür einsetzen und offen ansprechen, damit auch die Schüler im Hohenlohekreis hier flächendeckend gleichermaßen gut versorgt sind. Und: Es gibt extreme Unterschiede, wie Schulen und Lehrer Stoffe vermitteln, wie präsent sie sind und wie empathisch. Denn derzeit möchten viele Eltern schlicht nur eines von ihren Lehrern: Verständnis – Verständnis, wenn nicht alle Aufgaben bewältigt werden können. Lehrer, die den Druck aus dieser für alle einmaligen schwierigen Situation herausnehmen, anstatt ihn noch weiter aufzubauen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
 
 Bayrische Schulen machen es vor: Tablets für Kinder fürs homeschooling
 
Der beste Kommentar von Ihnen, Herr Flad, ist aber dieser: „Und jetzt werden Sie doch auch mal konkret: Welche neuen! Lerninhalte haben Sie [Dr. Sandra Hartmann] oder ihre Follower ihren Kindern schon vermitteln müssen. Wie sind sie didaktisch und methodisch dabei vorgegangen? Das würde mich brennend interessieren. Vielleicht lerne ich ja noch was von Ihnen.“
Dieser Kommentar von Ihnen suggeriert zum einen, dass Eltern in diesen Wochen des homeschooling ihren Kindern keine neuen Lernhinhalte beibringen müssen. Das ist nicht korrekt. So lernen beispielsweise Grundschüler in diesen Wochen des homeschooling unter anderem neue Buchstaben und die korrekte Schreibweise von ihren Eltern. Von Fremdsprachen in den höheren Klassen ganz zu schweigen. Zum anderen suggeriert Ihr Kommentar, dass Eltern oft nur didaktisch und methodisch falsch an die Sache herangehen. Sie, Herr Flad, werten mit dieser Aussage ihren eigenen Beruf ab. Nicht ohne Grund gibt es doch ein Lehramtsstudium, in dem Sie gelernt haben, wie man didaktisch und methodisch vorgeht. Wie sollen das Eltern – gelernte Krankenschwestern, Supermarktmitarbeiter, Bürokauffleute – mal kurz nebenbei lernen? Geschweige denn, dass es auch für Sie sicherlich nicht einfäch wäre, mal kurz über Wochen einen anderen Beruf wie etwa Krankenschwester auf der Intensivstation ungelernt auszuüben – und parallel homeschooling zu betreiben.
Von der Realität vieler Eltern weit entfernt
 
Man merkt: Sie sind weit von der Realität vieler Eltern entfernt. Natürlich antworten diverse Eltern, wenn sie gefragt werden, wie es zu Hause läuft: Super läuft‘s. Denn fast niemand möchte sich die Blöße geben, zu sagen: Das funktioniert so nicht.
 
Sie gehen leider in keinster Weise auf die Hauptargumentation in meinem Kommentar ein, wie es berufstätige Eltern schaffen sollen, neben ihrem normalen (nicht selten nicht zu Hause umsetzbaren) Beruf parallel homeschooling mit mehreren Kindern zu betreiben. Sie vergessen, dass es Familien mit mehreren Kindern gibt und dass teilweise auch Grundschüler nicht nur Mathe und Deutsch als Aufgaben zu Hause abarbeiten müssen, sondern auch in den Nebenfächern. Das macht dann pro Kind im Durchschnitt acht Fächer. Wenn man vier Kinder hat, sind das Aufgaben für 32 Fächer pro Woche. Wann soll eine Mutter, die etwa morgens fünf Stunden an der Kasse im Supermarkt arbeitet, einkauft, nach Hause kommt, kocht, den Haushalt macht, noch die Zeit finden, diese Aufgaben mit ihren Kindern durchzugehen, die ja leider nicht alle 16 Jahre alt sind und mustergültig vormittags alles schon ganz alleine oder mit Papa zu Hause bewältigt haben? Aber vielleicht hat man auch als Eltern das Glück, dass zwei der vier Kinder noch in die Kita gehen und zu Hause „nur bespaßt“ werden wollen – ganz ohne offizielle Aufgaben.
 
Gehen wir doch einfach alle mal ein bisschen runter vom Gas
 
Wie ist das zu schaffen? Sie machen sich nicht mal die Mühe, darauf einzugehen. Anstatt auch Verständnis für die Eltern zu zeigen, schlagen Sie nur verbal um sich, weil Sie sich als Lehrer angegriffen fühlen wegen eines Kommentars von uns, der lediglich sagt: Gehen wir doch einfach mal alle ein bisschen runter vom Gas.
 
Bereit für ein Interview?
 
Ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, die Sie einfordern an das GSCHWÄTZ-Team in Ihren Kommentaren. Lassen Sie uns ein Interview führen, in welchem wir über die Arbeit der Lehrer und über die Arbeit der Eltern in den Coronawochen sprechen. Lassen Sie uns für einen Tag den Alltag in diesen Wochen tauschen und vielleicht gewinnen wir dann beide neue Erkenntnisse.
 
Ich warte auf Ihren Terminvorschlag an: info@gschwaetz.de
Sonnige Grüße
Dr. Sandra Hartmann

Auszug aus den Kommentaren von Philipp Flad auf unserer öffentlichen Facebookseite GSCHWÄTZ zum Thema Coronaschulwahnsinn. Screenshot

Auszug aus den Kommentaren von Philipp Flad auf unserer öffentlichen Facebookseite GSCHWÄTZ zum Thema Coronaschulwahnsinn. Screenshot

So einfach ist homeschooling, oder? Symbolfoto homeschooling. Foto: adobe stock




Kein Kaffee, kein rasieren, Haare waschen soll mögliche Viren abtöten- Corona-Änderungen am Beispiel eines Frisörsalons in Niedernhall

Anfang Mai 2020 dürfen Frisöre wieder ihre Geschäfte öffnen, aber sie haben dabei einiges zu beachten. Der Frisörsalon Hair Flair in Niedernhall hat auf facebook schon einmal vorab veröffentlicht, was erlaubt ist und was nicht.

So dürfen Kunden fortan nur mit Mund-Nasen-Schutz den Nalson betreten. Einen Kaffee gibt es auch nicht mehr. Zeitschriften, in denen man bislang blättern konnte, sind fortan auch tabu. Kunden dürfen nur alleine zu Terminen kommen. Gesichtsbehandlungen, auch Bartrasuren dürfen Friseure erst einmal nicht mehr machen.

Die Haare von jedem Kunden müssen vor der Behandlung gewaschen werden. Das soll laut dem Zentralverband des Deutschen Frisörhandwerks mögliche Viren* abtöten https://www.merkur.de/verbraucher/friseur-coronavirus-deutschland-wirtschaft-massnahmen-lockerungen-auflagen-termin-regeln-zr-13698532.html

Frisöre müssen einiges beachten, wenn sie Anfang Mai 2020 wieder öffnen. Der Frisörsalon Hair Flair in Niedernhall weist seine Kunden auf seiner Facebookseite auf die neuen Gegebenheiten hin. Foto: Screenshot Facebook Hair Flair




Sportunterricht vorwiegend theoretisch – Abstandsregeln im Unterricht – Ältere Schüler sollen zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen – Wie soll das funktionieren?

Vergangene Woche hat es die Politik entschieden, dass im Rahmen der Lockerungsmassnahmen auch die Schulen wieder geöffnet werden. Ein Stück Normalität soll wiederhergestellt werden, andererseits sollen natürlich vor allem die Abschlussprüfungen gesichert werden. Die Bundesländer haben daraufhin, auch weil in einigen Ländern die Sommerferien schon fast vor der Tür stehen, völlig unterschiedliche Vorgehensweisen beschlossen.

Das Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg hat den 04. Mai für den „eingeschränkten Schulbeginn“ vorgesehen. Kultusminsterin Dr.Susanne Eisenmann schickt voraus:  „Damit gehen wir erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 04. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“ und informierte die Schulen und die Öffentlichkeit am 20.April über folgende Richtlinien:   

// Präsenzunterricht erstmal nicht für alle //

Der Unterricht in den Schulen beginnt am 04. Mai für die Schüler der allgemeinbildenden Schulen, bei denen in diesem oder dem nächsten Schuljahr Abschlussprüfungen anstehen sowie der Abschlussklassen der berufsbildenden Schulen. Entsprechendes gilt für Schüler in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Für die Grundschulen gilt das nicht, für die Klasse 4 der Grundschulen ist noch kein verbindlicher Starttermin festgelegt.

Das Kultusministerium erachtet es zusätzlich für „wünschenswert“, wenn die Schulen für Schüler, „die im Fernunterricht in den vergangenen Wochen digital nicht erreicht werden konnten“ Präsenzangebote eingerichtet werden. Hier wird es ggf. schulspezifische Informationen für die Eltern geben.

// „Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“ //

„Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang“, stellt das Kultusministerium klar und legt fest: „Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben.“ Auch für die Klassen, die nächstes Jahr ihre Prüfungen ablegen, „geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können hier weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.“ Das steht ganz im Gegensatz zu den Mitteilungen einiger Schulen, die bereits vor der Festlegung des Kultusministeriums optimistisch Termine veröffentlicht haben, ab wann Tests und Klausuren wieder stattfinden werden.

// Keine Ausflüge, keine Abschlussfahrten // 

„Außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.“ Das heißt, Klassenausflüge oder Abschlussfahrten finden nicht statt, ebenso wie Unterricht unter Beteiligung schulfremder Personen.

Laut dem Regierungspräsidium Stuttgart findet der Sportunterricht vorwiegend theoretisch statt, die fachpraktische Prüfung im Fach Sport ist weiterhin im Zeitraum zwischen dem 01. und dem 10. Juli 2020 geplant. Sollten bis dahin immer noch Corona-Massnahmen gelten werden kurzfristig „alternative Prüfungselemente mit validen Bewertungskriterien“ bereitgestellt, insbesondere für die Prüfungen in Mannschaftssportarten.

Für alle Klassen, die nicht ab dem 04. Mai Präsenzunterricht haben, sagt das Kultusministerium: „Unterrichtsinhalte müssen weiterhin für die Mehrzahl der Schüler, die den Unterricht vor Ort nicht besuchen können, als Fernlernangebote digital oder analog zur Verfügung gestellt werden.“ und geht selbstverständlich davon aus, dass digitale Angebote flächendeckend genutzt werden können und dass die Lehrer diesen digitalen Unterricht auch anbieten wollen.

// Abstandsregeln einhalten //

Die Schulen werden in die Verantwortung genommen, dass die Corona-Maßnahmen eingehalten werden. Die Sitzordnung in den Klassenräumen muss so gestaltet werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden, die Hygieneinfrastruktur muss gewährleistet werden. Wie das praktisch umzusetze ist, wenn etwa an den Grundschulen nicht selten 27 Kinder in einem Klassenzimmer sitzen, bleibt abzuwarten.

Im Schreiben vom 20.April wird noch explizit davon gesprochen, dass keine Maskenpflicht herrscht – nach der Entscheidung der Landesregierung vom 21. April 2020, das Tragen von Masken im ÖPNV und in Geschäften verbindlich vorzuschreiben, wird man das möglicherweise nochmals überdenken.

Organisation obliegt der Schule

Die Organisation und Umsetzung obliegt der Schule, das Kultusministerium schreibt: „Hierfür sind gegebenenfalls eine Änderung der Möblierung der Klassenzimmer, das heißt, eine Reduzierung der Zahl der Tische und Stühle, sowie die Aufteilung in kleinere Lerngruppen erforderlich. Auch hier bleibt abzuwarten, wie kleinere Lerngruppen gebildet werden sollen, da laut dem SWR rund 25 Prozent der Lehrer, also jeder vierte, unter die so genannte „Risikogruppe“ fällt und damit seinen Dienst vermutlich vorerst nicht antreten wird im Präsenzunterricht. Sprich: Wie aber soll bei weniger Lehrern mehr Kleingruppen gebildet werden?

Unterschiedlicher Unterrichtsbeginn

Gegebenenfalls können laut dem Kultusministerium Unterricht und Prüfungen auch in anderen schulischen Räumen (in der Aula oder etwa dem Musiksaal) stattfinden. Auch der Zutritt zur Schule (Ankommenssituation), die Pausensituation, das Aufsuchen der Toiletten und andere Bewegungsanlässe müssen geregelt werden.“ Das Kultusministerium schlägt vor, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel zu gestalten, um eine Entzerrung zu gewährleisten.

Die Trennung der Klassen in kleinere Gruppen wird die Schulen vor erhebliche organisatorische Probleme stellen, weil auch die Verfügbarkeit der Fachlehrer aufgrund eventueller gesundheitlicher Risiken nicht gewährleistet ist. Es muß hier zwangsläufig zu individuellen Lösungen für jede Schule kommen.

Von einer validen Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Gesundheitsmaßnahmen, etwa durch Mitarbeiter der Gesundheitsämter, ist nicht die Rede. Hier wäre eine Unterstützung der Schulen sicherlich angebracht.

Wie kommen die Schüler überhaupt in die Schule?

Die Verkehrsunternehmen fahren derzeit – wenn überhaupt – nach dem sogenannten Ferienfahrplan, der keine Schülerbeförderung vorsieht. Das Kultusministerium ist „mit den für die Schülerbeförderung Verantwortlichen im Gespräch, damit im Sinne des Abstandsgebots ausreichend Busse und Bahnen bereitstehen.“ Gerade in ländlichen Gebieten wie dem Hohenlohekreis wird es für den Schülertransport aufgrund der geringen Schülerzahl und der gewünschten Entzerrung des Unterrichtsbeginns sicherlich keine einfachen Lösungen geben.

Älteren Schülern wird empfohlen, individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Eine Fahrgemeinschaft, in der Schüler aus mehreren Familien gemeinsam zur Schule gebracht werden, dürfte nicht den Corona-Regelungen entsprechen.

Umgang mit Risikogruppen

Dem Kultusministerium ist bewußt, dass nicht alle Lehrer und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können: Schwangere, Angehörige von Risikogruppen, direkt von Corona Betroffene oder aber Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Angehörigen von Risikogruppen leben, werden prinzipiell von der Präsenzpflicht befreit. Das dürfte eine große Gruppe der Lehrkräfte und Schüler betreffen, denn die Risikogruppe ist vorsichtshalber sehr weitreichend definiert. Lehrkräfte, die von der Präsenzpflicht befreit sind, sollen anderweitig eingesetzt werden, etwa in der „Aufrechterhaltung der Fernlehrangebote oder für sonstige schulische Aufgaben“ ohne direkten Kontakt Schülern.

// Ethische Zwangslage der Erziehungsberechtigten //

Die Entscheidung, ob Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder mit einem Angehörigen einer Risikogruppe zusammenleben, den Schulunterricht besucht, überlässt das Kultusministerium komplett den Erziehungsberechtigten. Sie werden mit der Entscheidung alleingelassen, ob sie die Prüfungsvorbereitung des Kindes, die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer, zum Beispiel der Großeltern, für wichtiger halten – eine sehr schwere und sehr persönliche ethische Entscheidung, für die das Kultusministerium den Erziehungsberechtigten keinerlei Handreichung gibt. Es wird aber darauf hingewiesen, dass man den Schülern, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, „individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnen“ wird.

Text: Matthias Lauterer

Mehr Informationen:




Hohenlohe: Tote werden auf Corona getestet – Tests bei Toten? Robert-Koch-Institut mit eindeutigem Statement

In einem Altenheim im Hohenlohekreis stirbt im April 2020 eine Bewohnerin (89). Sie hat eine Woche lang Fieber gehabt, sollte auf Corona getestet werden, da es bereits Coronafälle in diesem Heim gibt. Sie wird nicht getestet, sondern stirbt. Ein Tag nach ihrem Tod wird sie getestet, abends. Am nächsten Morgen ist das Ergebnis bereits da: negativ. Die Angehörigen sind erleichtert. Zumindest kein Corona. Der zuständige Arzt wiegelt ab. Ein solches negative Testergebnis bei Verstorbenen sagt nichts darüber aus, inwieweit sie nicht doch infiziert gewesen seien, als sie noch lebten. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI)weisst darauf hin, dass „das Virus schnell wieder aus den Körpern der Toten verschwindet. Es kann nach dem Tod also nicht mehr festgestellt werden.“ https://www.bz-berlin.de/welt/warum-die-zahl-der-corona-toten-eher-unter-als-ueberschaetzt-wird

Das Paradoxe: Die Verwandten müssen trotz des negativen Testergebnisses die Verstorbene nach Covid-19-Richtlinien beerdigen. Das bedeutet unter anderem Schutzanzüge für die Bestatter, mehr Desinfektionsmittel und dadurch letzten Endes auch mehrere hundert Euro mehr an Kosten. Das Problem ist, dass keiner so genau sagen kann, wie schnell denn tatsächlich dieser Erreger aus dem toten Körper verschwindet. Zunächst sind laut Aussage eines Künzelsauer Bestattungsunternehmens die an Covid Verstorbenen noch „hochinfektiös“. https://www.gschwaetz.de/2020/04/15/verstorbene-hochinfektioes-nur-noch-1-friedhofsblaeser-erlaubt-kuenzelsauer-bestatter-berichten/ Daher werde auch mit diversen Schutzmaßnahmen gearbeitet.

Wir wollten vom Landratsamt des Hohenlohekreises wissen, ob es gängige Praxis im Hohenlohekreis ist, Coronatests bei Toten zu machen, wieviele Tests bei Toten mit welchem Ergebnis bereits gemacht worden sind und warum diese Tests gemacht werden, wenn das Robert-Koch-Institut darauf hinweist, dass das Virus nach dem Tod nicht mehr festgestellt werden könne. Sascha Sprenger, Pressesprecher im Landratsamtes des Hohenlohekreises, äusserte sich hierzu wie folgt: „Im Hohenlohekreis werden alle aus infektiologischer Sicht erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der Erkrankung ergriffen.“ Sprenger

äusserte sich gleichwohl kritisch ob des Wahrheitsgehaltes der Aussage des RKI, die auf www.bz-berlin.de zu lesen ist. Wir haben daraufhin direkt beim RKI noch einmal direkt nachgefragt und warten derzeit noch auf eine Stellungnahme.

 

 

Symbolfoto Coronavirus Test. Quelle: adobe stock




Künzelsau weitet Kindernotfallbetreuung aus auf Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben

Kindertageseinrichtungen und Schulen bleiben bis einschließlich Sonntag, den 03. Mai 2020, geschlossen. Auch nach den Osterferien gibt es eine Notfallbetreuung für die Kinder angeboten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Über diese, bereits seit einigen Wochen geltende Regelung hinaus, hat die Bundesregierung beschlossen, die Notfallbetreuung für weitere Kinder zu öffnen.

Schüler der siebten Klasse werden in die Notfallbetreuung ab Montag, den 27. April 2020, mit einbezogen. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese in Anspruch nehmen dürfen. Sobald hier eine Konkretisierung der Bundes- beziehungsweise Landesregierung dahingehend erfolgt ist, welche Familien unter diese Erweiterung fallen, wird das örtliche Angebot in den Kindertageseinrichtungen und Schulen, sofern möglich, entsprechend ergänzt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau hervor. Ab dem 27. Apriil 2020 haben darüber hinuas Eltern, die  außerhalb der Wohnung eine „präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit“ wahrnehmen (Arbeitgeberbescheinigung erforderlich) einen Anspruch auf Notbetreuung sowie Eltern, bei denen eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist (Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten bzw. der Alleinerziehenden erforderlich).

Sofern es personell umsetzbar ist, soll die Notbetreuung in der Einrichtung beziehungsweise Schule stattfinden, in der die Kinder normalerweise betreut beziehungsweise beschult werden. Meldungen bei Bedarf bitte zeitnah an die Kindergarten- oder Schulleitung.

Kontakt zur Realschule Künzelsau

Die Eltern der Kinder, die die Realschule Künzelsau besuchen, können ihren Bedarf an Betreuung beim Meldungen bei Bedarf an das Sekretariat der Georg-Wagner-Schule Künzelsau, per E-Mail info@gewaskuenzelsau.de oder unter Telefon 07940/98 75 00 anmelden. Welche Bereiche zur kritischen Infrastruktur zählen, ist unter https://kmbw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen zu finden. Die Eltern werden über Facebook, die städtische und die schulischen Webseiten sowie die Kita-App auf dem Laufenden gehalten.

07940/129 121 oder per E-Mail renate.kilb@kuenzelsau.de.

 




Mulfingen: ebm-papst führt eigene Coronatests bei Mitarbeitern durch – geringe Zahl infizierter Mitarbeiter – Alle Mitarbeiter in der Produktion mit Mundschutz – Tägliche Temperaturmessung

Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter steht für ebm-papst in Zeiten des Coronavirus an erster Stelle. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Mulfinger Unternehmens hervor. Um das Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu minimieren, habe das Unternehmen frühzeitig Hygienemaßnahmen und Maßnahmen zur Kontaktbegrenzung eingeführt. Als sich das Coronavirus weiter ausbreitete und Testkapazitäten knapp wurden, hat ebm-papst entschieden, potenziell infizierte Mitarbeiter selbst zu testen. So sollten lange Wartezeiten für Testabstriche vermieden werden und gleichzeitig das Risiko für weitere Ansteckungen im Unternehmen minimiert werden. An allen drei deutschen Standorten haben ebm-papst Mitarbeiter schon seit Ende Februar mehrmals pro Woche die Möglichkeit, sich bei einem begründeten Verdacht schnell und unkompliziert testen zu lassen. Bislang wurden so rund 200 Tests durchgeführt – fast immer mit negativem Ergebnis.

Geringe Zahl infizierter Mitarbeiter

„Die geringe Zahl an infizierten Mitarbeitern und die Tatsache, dass bislang kein Fall bekannt ist, in dem ein infizierter Mitarbeiter weitere Kollegen angesteckt hätte, bestätigt die Wirksamkeit der von ebmpapst etablierten Schutzmaßnahmen“, heißt es in der Pressemitteilung. Bei der Ausgestaltung orientiere sich das Unternehmen an den Erfahrungswerten der chinesischen Tochtergesellschaft, mit der sich der Corona-Krisenstab täglich eng austausche. Stefan Brandl, Geschäftsführer der ebm-papst-Gruppe: „Bereits im Januar haben wir in internationalen Krisenteams täglich die Lage analysiert, bewertet und Maßnahmen beschlossen. Als die ersten Fälle in Deutschland auftraten, waren wir bereits gut vorbereitet um den Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter und deren Familien bestmöglich zu gewährleisten.“

Alle Mitarbeiter in der Produktion mit einem Mundschutz

Konkret sehen die Maßnahmen von ebm-papst folgendermaßen aus: Es wurden beispielsweise alle Mitarbeiter in der Produktion mit einem Mundschutz ausgestattet und durchgängig A- und B- Teams gebildet, um Begegnungen auszuschließen. Meetings wurden digital abgehalten, der Mindestabstand überall eingehalten – selbst in der Kantine, wo die Tische und Stühle entsprechend weit auseinandergerückt wurden, und mittlerweile auf Lunchpakete umgestellt wurde. Das Krisenteam war strenger als es die Empfehlungen der Gesundheitsämter verlangt haben und hat Familien beispielsweise stets als Einheit bewertet. Das bedeutet: Gab es in der Familie eines Mitarbeiters einen Kontaktfall mit einem Infizierten, wurde auch dem Mitarbeiter die Quarantäne ermöglicht.

Frühzeitig Homeoffice ermöglicht

Um eine eventuelle Infektion frühzeitig zu erkennen, sind die Mitarbeiter angehalten, täglich ihre Temperatur zu überprüfen. Auch der Weg zur Arbeit wurde bedacht: In den Werksbussen wurden die Mitarbeiter frühzeitig mit Mundschtz ausgestattet. Den Mitarbeitern der Verwaltung wurde frühzeitig Homeoffice ermöglicht. Auch die Auszubildenden wurden bedacht: Sowohl technische als auch gewerbliche Auszubildende haben die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Dabei werden sie von ihren Betreuern im Unternehmen unterstützt und können Projekte über eine digitale Lernplattform bearbeiten. „Am Beispiel unserer chinesischen Tochtergesellschaft haben wir gesehen, wie schnell man sich wieder auf die Unternehmensziele fokussieren kann, wenn man den Gesundheitsschutz ernst nimmt. Unsere Werke dort laufen schon jetzt wieder mit voller Auslastung“, sagt Stefan Brandl.

Quelle: Pressemitteilung von ebm-papst

Auch in den Werksbussen gab es frühzeitig Mundschutz für die Mitarbeiter. Foto: ebm-papst

Auch Handdesinfektion gehört zu den Maßnahmen gegen Corona. Foto: ebm-papst

 




Ziehl-Abegg-Azubis verschenken Gesichtsschilde, unter anderem an hiesige Ärzte und das Diak in Schwäbisch Hall

Angehende Werkzeugmechaniker und Industriemechaniker bauen laut einer Pressemitteilung des Künzelsauer Ventilatorenherstellers Ziehl-Abegg Gesichtsschilde für Ärzte und Pfleger. „Wir fahren jetzt zweigleisig“, erklärt Vorstandsvorsitzender Peter Fenkl in der Mitteilung. Denn einmal werden auf den firmeneigenen 3-D-Druckern Halterungen für Gesichtsschilde gedruckt, zum anderen kommen jetzt neue Halterungen aus Polycarbonat hinzu. „Es ist ein gutes Gefühl, etwas für die Allgemeinheit zu tun“, sagt Industriemechaniker Florian Holzinger. Er ist wie Werkzeugmechaniker Mario Schumm im ersten Lehrjahr. Der dritte Azubi im Bunde ist Raphael Schumm, der bereits im zweiten Ausbildungsjahr ist. Hilfestellung gab es von Ausbilder Andreas Hillenbrand, als es etwa um die Programmierung der CNC-Maschinen ging.

„Die Programmierung war für mich nicht ganz einfach.“

Grundstück ist eine Polycarbonatplatte. Diese fräst Mario Schumm exakt rechtwinklig und setzt sechs Bohrungen, die in allen Bearbeitungsprozessen die Fixpunkte sind. „Die Programmierung war für mich nicht ganz einfach, da ich erst im vergangenen Herbst mit der Lehre angefangen habe“, sagt Schumm. Florian Holzinger hat eigens eine Vorrichtung gebaut, damit er die Bohrungen für die Halteschrauben exakt im richtigen Winkel setzen kann. Denn die Sichtfolie muss später einfach aufgezogen und wieder gelöst werden können. Industriemechaniker Raphael Schumm ist der Profi in der Runde – er ist als Industriemechaniker schließlich bereits im zweiten Lehrjahr. Er hat seine CNC-Maschine so programmiert, dass diese die Konturen schön rund ausfräst. Danach entgratet er jedes Teil. Die Folie spannen die drei Auszubildenden ein, während die CNC-Maschinen arbeiten; eben in dieser Zeit bringen sie auch das Gummiband zur Halterung an.

Gesichtsschilde kostenfrei für Kliniken, Arztpraxen und Altenheime

„Wir haben gerade einmal zwei Tage gebraucht, um die Idee in unserem Training Center umzusetzen“, erklärt Ausbilder Andreas Hillenbrand. Dank der modernen CNC-Maschinen hatten sehr viele Arbeitsschritte programmiert werden können. „Dass wir jetzt gleich Schilde fürs Diakoneo in Schwäbisch Hall und mehrere niedergelassene Ärzte herstellen, freut uns“, sagt Hillenbrand. „Wir wollen damit kein Geld verdienen“, sagt Vorstandschef Peter Fenkl. Es gehe darum, den Menschen im Kampf gegen die Covid19-Erkrankung beizustehen, die tagtäglich in Kliniken, Arztpraxen oder Altenheimen ihren Dienst versehen. „Daher geben wir die Schilde kostenfrei an diese Einrichtungen ab – so lange wie wir mit der Herstellung nachkommen.“

Ideen für neue Designs bionischer Ventilatoren

Vor eineinhalb Wochen hatte Ziehl-Abegg begonnen, im 3-Druck Gesichtsschilde herzustellen. Damals war die Druckdatei von einem externen Programmierer gekommen. Die maschinelle Fertigung im Training Center ermöglicht jetzt eine höhere Stückzahl. Zudem haben die Entwickler bei Ziehl-Abegg unverändert Ideen für neue Designs von bionischen Ventilatoren, die später auch in Kliniken oder Quarantäne-Stationen eingesetzt werden können – und diese Ideen bekommen stets in den 3-D-Druckern erstmals eine feste Form. Daher können nicht mehr alle 3-Drucker Schildhalterungen herstellen.

Quelle: Pressemitteilung von Ziehl-Abegg

 

Der Träger für das Gesichtsschild wird aus einer Polycarbonatplatte gefräst. Foto: Ziehl-Abegg

 

 

 

 




Bundestag prüft Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie

Wird es nun zu einer Vermögensabgabe wie nach den ersten beiden Weltkriegen kommen? https://www.diw.de/de/diw_01.c.412461.de/presse/glossar/vermoegensabgabe.html

Auf der Internetseite des Bundestages ist derzeit ein Dokument einsehbar, dass den Namen trägt: „Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie“. Erstellt wurde es von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages. Ein Erstellungsdatum ist nicht ersichtlich. https://www.bundestag.de/resource/blob/691376/2feb28d7057bf918bd18254ab06d95ad/WD-4-041-20-pdf-data.pdf

Notlage des Staates

In dem Dokument heißt es: „Der folgende Sachstand befasst sich mit der Möglichkeit der erneuten Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe zur teilweisen Finanzierung der Corona-Krise. Auf diese Weise könnten Wohlhabende durch einmalige Zahlungen zur Refinanzierung des Staates herangezogen werden.“ Eine erste rechtliche Einordnung habe laut den Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages eine Rechtmäßigkeit einer solchen Abgabe ergeben. Allerdings müsse sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Es werde „eine existenzbedrohende finanzielle Notlage des Staates vorausgesetzt“ wird, in der weder eine Steigerung der Einnahmen aus den übrigen Steuern noch eine Ausweitung der Kreditaufnahme oder eine entsprechende Ausgabenkürzung möglich ist. Wann eine solche finanzielle Notlage besteht, ist eine Frage des Einzelfalls und wurde von den beiden Autoren nicht abschließend geklärt. Zu beachten ist jedoch, dass allein die Tatsache, dass die Grenzen der Steuerbelastung und der Kreditaufnahme erreicht sind, nicht ausreichend ist. Vielmehr wird im Ergebnis gefordert, dass es sich um ein Ereignis handelt, das in seinen außerordentlichen Finanzwirkungen vermutlich nicht nochmals auftreten wird.“

Vor der Coronakrise stand der Staat laut dem Dokument sehr gut da. So heißt es: „Seit 2014 bis jetzt musste der Bund keine neuen Kredite aufnehmen. Der Überschuss des Bundesbetrug am Ende des Jahres 2019 13,3 Milliarden Euro. Die Verschuldung Deutschlands in Prozent des Bruttoinlandsprodukts gemäß des Maastricht-Vertrages wurde seit 2012 kontinuierlich von 80,7 Prozent auf 60,9 Prozent im Jahr 2018 zurückgeführt.

Zur Bewältigung der Kosten der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag nun einen Nachtragshaushalt für 2020 mit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 155,987 Milliarden Euro beschlossen. „Die Corona-Pandemie stelle eine außergewöhnliche Notsituation dar, die sich der Kontrolle des Staates entziehe und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtige. Deshalb sei im Jahr 2020 eine Überschreitung der zulässigen Kreditobergrenze gemäß Art. 115 des Grundgesetzes geboten.

Wie lange hält Deutschlands Wirtschaft einen Shut-down durch?

Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung zeigt sich auch beim Ökonomenpanel auf die Frage, wie lange Deutschland den gegenwärtigen Shutdown durchhalten kann, bevor das Risiko einer wirtschaftlichen Destabilisierung zu groß wird. Im Durchschnitt ergebe sich aus den Einschätzungen der teilnehmenden Ökonomen ein Zeitraum von maximal 11 Wochen, die Schätzungen variierten aber wegen der großen Unsicherheiten und der Unmöglichkeit einer seriösen Berechnung von 0 bis 50 Wochen, wobei 95 Prozent zwischen 0 und 24 Wochen lägen.

 

 




Landrat Neth warnt: „Falls sich die Verdopplungszeiten wieder verschlechtern sollten, wäre alles verloren, was wir in den letzten Wochen erreicht haben“

Das Landratsamt Hohenlohekreis begrüßt die Änderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg, die seit Montag, den 20. April 2020, gelten. Gleichzeitig, so warnt Landrat Dr. Matthias Neth in einer Pressemitteilung des Landratsamtes, berge jede Lockerung ein Risiko.

Die Landesregierung hat Regelungen zur schrittweisen Öffnung von Einzelhandel und weiteren Einrichtungen beschlossen. Vorangegangen waren bundesweit positive Entwicklungen in der Statistik. Das stimmt Landrat Dr. Matthias Neth laut der Mitteilung optimistisch: „Diese Lockerungen stellen einen ersten Schritt auf dem Weg zurück in ein Stück Normalität dar. Das vorbildliche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wochen zeigt jetzt Wirkung und wird belohnt.“

Obwohl durch die getroffenen Maßnahmen vorerst Schlimmeres verhindert werden konnte, kann keine Entwarnung gegeben werden. Deshalb ist es wichtig, auf die jetzt geltenden Lockerungen besonnen und mit Augenmaß zu reagieren. „Falls sich die Verdopplungszeiten wieder verschlechtern sollten, wäre alles verloren, was wir in den letzten Wochen erreicht haben“, so Neth.

Die Kreisverwaltung empfiehlt dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch wenn derzeit keine Maskenpflicht für Baden-Württemberg besteht. Insbesondere im Nahverkehr oder beim Einkauf hilft der Träger einer Maske, seine Mitmenschen zu schützen. Landrat Dr. Matthias Neth appelliert an die Bevölkerung: „Ich bitte Sie, tragen Sie eine Maske und halten Sie Abstand. So zeigen Sie auch weiterhin besonderes Verantwortungsbewusstsein und Solidarität, und dafür danke ich Ihnen.“

Weil Schutzmasken derzeit knapp sind und vor allem dem medizinischen Personal vorbehalten sein sollen, entstehen viele kreative Ideen für Behelfsmasken. Diese sogenannten Alltags- oder Community-Masken können beispielsweise selbst genäht werden. Im Internet finden sich dazu zahlreiche Anleitungen, so auch auf der Homepage des Kreislandfrauenverbandes unter www.landfrauen-hohenlohe.de.

Quelle: Landratsamt Hohenlohekreis