Seit der Sitzung der Ministerpräsidenten am Dienstag, den 19. Januar 2021, wissen wir, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergehen soll. All zu viele Änderungen gab es nicht:
Der bestehende Lockdown von Einzelhandel und Gastronomie wird bis einschließlich 14. Februar verlängert. Das bedeutet vor allem, dass die Geschäfte, die bisher vom Lockdown betroffen waren, weiterhin geschlossen bleiben. Einzelhandelsbetriebe und Gastronomen dürfen Abholungen und Lieferungen organisieren. Handwerksbetriebe, die keine „körpernahen Dienstleistungen“ anbieten, dürfen öffnen.
Sichtbarste Änderung: „Medizinische Masken“ in Geschäften und Nahverkehr verpflichtend
Allerdings wurde die Maskenpflicht für den Besuch von Geschäften und für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verschärft: Es müssen dort jetzt „medizinische“ Masken getragen werden, das bedeutet: OP-Masken oder Masken, die dem FFP2-Standard oder der chinesischen Norm N95/KN95 entsprechen. Die teils mit Liebe hergestellten sogenannten „Haushaltsmasken“ sind dann beim Einkauf oder im öffentlichen Verkehr nicht mehr zugelassen. Diese Regel soll in Baden-Württemberg voraussichtlich am Montag, 25. Januar 2021 in Kraft treten. Auch für Personal in Alten-und Pflegeheimen sind diese Masken jetzt vorgeschrieben.
Teure Masken
FFP2- und N95 Masken bieten den Vorteil, dass sie, richtig getragen, sowohl den Träger vor seiner Umgebung als auch die Umgebung vor dem Träger mit hoher Wahrscheinlichkeit schützen. Sie sind in Apotheken oder im Handel erhältlich, die Preisspanne für eine zertifizierte FFP2-Maske reicht von etwas unter einem Euro beim Internetversender bis 5 Euro – die ersten preiswerten Internetshops sind derzeit schon teilweise ausverkauft.
Eine vorgeschlagene Kostenübernahme für diese Masken bei Bedürftigkeit wurde nicht beschlossen.
Schulen: Baden-Württembergischer Sonderweg
Auch die bestehenden Regelungen für die Schulen sollen bundesweit bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden, das bedeutet: Kindergärten bleiben geschlossen, kein Präsenzunterricht an Schulen mit Ausnahmeregelungen für Abschlussklassen. Baden-Württemberg will allerdings einen eigenen Weg gehen: Wenn es die Inzidenzzahlen zulassen, sollen Grundschulen ab 01. Februar 2021 wieder Präsenzunterricht anbieten. Kultusministerin Eisenmann hat den Auftrag, nächste Woche eine Planung und Regelungen für die Schulöffnung vorzustellen. Eine Schulöffnung vor dem 15. Februar 2021 ist in den Regelungen der Ministerpräsidenten vorgesehen, sofern die Präsenzpflicht ausgesetzt ist. Das ist in Baden-Württemberg der Fall.
Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre
Die bisherigen Regelungen zur Kontaktbeschränkung bleiben in Kraft, das heißt: Nur eine Person darf einen Haushalt besuchen. Kinder aus zwei Haushalten dürfen in festen Gruppen gemeinsam spielen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Sinne der Kontaktbeschränkungen auch die einzelnen erlaubten Besuche auf ein Mindestmaß an Personen beschränkt werden sollen. Die Ausgangssperre, die in Baden-Württemberg zwischen 20:00 und 05:00 ohnehin schon galt, bleibt bestehen: Die Wohnung darf in dieser Zeit nur aus wenigen Gründen, zum Beispiel Arbeit, Unterstützung von Hilfsbedürftigen oder Betreuung von Tieren verlassen werden.
Home-Office-Regelung
Die bisherige Regelung, dass Arbeitgeber Home-Office ermöglichen sollen, wird verschärft: Arbeitgeber müssen jetzt Home-Office „wo immer möglich“ ermöglichen. Arbeitsminister Heil ist beauftragt, eine solche Verordnung, befristet bis zum 15.März, zu erlassen. Heil hat angekündigt, dass die Verordnung am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Kraft treten wird – gleichzeitig sollen verschärfte Arbeitsschutzvorschriften in Kraft treten.
Gottesdienste
In Gottesdiensten sind zukünftig ebenfalls „medizinische“ Masken vorgeschrieben, die sonstigen Vorschriften für Gottesdienste wie Abstand und Singverbot bleiben erhalten.
Gesundheitliche Dienstleistungen
Sofern Dienstleistungen medizinisch notwendig sind, wie Physiotherapie oder Ergotherapie, dürfen diese erbracht werden. Sonstige Dienstleistungen wie Piercing, Nagelpflege, Friseure oder Wellness-Anwendungen sind weiterhin untersagt.
Sport
Sport im Freien ist weiterhin erlaubt, allerdings nicht in großen Gruppen. Maximal aus zwei Haushalten dürfen beispielsweise Laufgruppen bestehen. Nahezu alle Sportanlagen, auch Saunen, sind geschlossen, Ausnahmen gibt es nur für sehr weiträumige Anlagen, explizit genannt werden Golfplätze, Hundesportplätze, Reitanlagen, Tennisplätze und Modellflugplätze.
Reisen
Touristische Reisen sind nicht generell verboten, die Regierung bittet allerdings, davon abzusehen. Explizit untersagt sind Busreisen und touristische Übernachtungsangebote. An „tagestouristischen Hotspots“, etwa Skigebieten, ist mit verstärkten Kontrollmaßnahmen zu rechnen.
Sonstiges
Eine sofortige Absetzbarkeit von der Steuer für „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ ist Bestandteil des Beschlusses vom Dienstag, 19.Januar 2021 – diese Bestimmung soll rückwirkend ab 01. Januar 2021 gelten.
Für Corona-Hotspots dürfen lokal schärfere Maßnahmen angeordnet werden. Ziel ist es, dass Mitte Februar überall eine Inzidenz von unter 50 erreicht ist. Im Hohenlohekreis sinkt die Inzidenz derzeit rasch – der Wert von 50 ist fast erreicht. Doch was ist dann? Dürfen sich die Hohenloher auf das Ende der Maßnahme in ihrem Kreis freuen? Eine Antwort darauf steht seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart noch aus.
Text: Matthias Lauterer
Info:
Die Beschlüsse der Bundesregierung und der MInisterpräsidenten vom 19.Januar 2021:
2021-01-19-mpk-data.pdf (bundesregierung.de)
Übersichtblatt mit den aktuellen Regeln in Baden-Württemberg, noch ohne die Regelungen vom 19.01.: 210118_Lockdown_Januar_DE (baden-wuerttemberg.de)
Liste der geschlossen Branchen in Baden-Württemberg: 210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf (baden-wuerttemberg.de)
Informationsseite der Bundesregierung:
Corona: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen (bundesregierung.de)