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Inzidenzwert schießt auf fast 130

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Samstag, den 06. Februar 2021, insgesamt 51 neue Corona-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 128,7 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

„Dieser dynamische Anstieg lässt sich auf die bereits bekannten Ausbruchsgeschehen zurückführen“, so das Landratsamt. In einer vorangegangenen Erklärung, die wir veröffentlicht haben, werden als Gründe unter anderem eine private Feier im Raum Zweiflingen genannt sowie eine Firma im Künzelsauer Umkreis sowie ein Kindergarten im Raum Öhringen.

„Die derzeitige Entwicklung zeigt uns leider, wie schnell die Infektionszahlen in die Höhe schnellen können und wir uns weiterhin in einer äußerst angespannten Lage befinden. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises ist auch am Wochenende im Einsatz, um alle Infektionsketten nachzuvollziehen und die notwendigen Quarantänemaßnahmen anzuordnen“, so der erste Landesbeamte Gotthard Wirth zur aktuellen Situation.

Weitere Informationen zum Coronavirus sowie das Dashboard mit den einzelnen Zahlen pro Gemeinde sind unter www.corona-im-hok.de zu finden.

 




Hat die Virusmutation Künzelsau erreicht?

In den vergangenen Tagen ist im Hohenlohekreis ein im Vergleich zu den Vorwochen starker Anstieg der Corona-Fallzahlen zu verzeichnen. Alleine zwischen dem 01. und 04. Februar wurden dem Landesgesundheitsamt durch das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises rund 70 Neuinfektionen gemeldet. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Schnelltests, um die Infektionsketten zu brechen

Demnach habe das Landratsamt drei Ausbruchsgeschehen ausmachen können:

  • Rund 20 Fälle betreffen laut dem Landratsamt ein Unternehmen im Großraum Künzelsau. Für alle positiven Fälle sowie die Kontaktpersonen sei eine Quarantäne angeordnet worden. Das Unternehmen hat ein sehr stimmiges Hygienekonzept. Mit dem Unternehmen sei vereinbart worden, dass in den kommenden Tagen zahlreiche Schnelltests durchgeführt werden, um eventuelle weitere Infektionsherde schnell zu erkennen und mögliche Ketten zu unterbrechen. Des Weiteren wurde für mehrere Fälle eine Sequenzierung des Virus angeordnet, um herauszufinden, ob es sich um eine Mutante des Virus handelt. Das Ergebnis steht noch aus.

 

  • Ein weiteres erkennbares Ausbruchsgeschehen betrifft eine Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Öhringen. Dort sind mehrere Erzieherinnen sowie ein Kind positiv getestet worden. Alle Betroffenen sowie die direkten Kontaktpersonen wurden isoliert bzw. in Quarantäne versetzt. Zudem wurde allen Eltern und Kindern das Angebot gemacht, einen PCR-Test durchführen zu lassen. Das Gesundheitsamt steht im engen Austausch mit der Stadt Öhringen, alle Maßnahmen sind gemeinsam abgestimmt.

 

  • Ein drittes Ausbruchsgeschehen resultiert aus einer nicht corona-konformen privaten Veranstaltung im Raum Zweiflingen, wodurch in der Folge insbesondere auch der Raum Bretzfeld mit mehreren positiven Fällen betroffen ist. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird diesen Verstoß gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes in Abstimmung mit den zuständigen Ortspolizeibehörden entschlossen und deutlich ahnden.

Nicht-coronaconforme private Veranstaltung

Die Kontaktpersonennachverfolgung im Gesundheitsamt arbeitet nach wie vor 7 Tage die Woche, um die Ausbruchsgeschehen zu identifizieren und schnellstmöglich alle Infizierten und Kontaktpersonen in Quarantäne zu versetzen, um so Infektionsketten schnell zu unterbrechen, so das Landratsamt.

Landrat Neth: „Große Sorgen machen mir persönlich die Virus-Mutationen“

Landrat Dr. Matthias Neth zur aktuellen Infektionslage im Hohenlohekreis: „Es war klar, dass die vergleichsweise niedrige Inzidenz der vergangenen Tage nur eine Momentaufnahme darstellt und es immer zu neuen Ausbrücken kommen kann. Dass wir nun gleich mehrere parallelverlaufende Ausbruchsgeschehen haben, macht nochmals deutlich, dass wir die Lage keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen und unterschätzen dürfen. Große Sorgen machen mir persönlich die Virus-Mutationen. Bislang wurde noch keine der Virusvarianten bei einem im Hohenlohekreis wohnhaften Bürger nachgewiesen, die angeordneten Sequenzierungen werden uns Aufschluss über die aktuelle Situation geben. Die dynamische und schnelle Entwicklung der Pandemie zwingt uns alle, weiterhin wachsam zu bleiben und die Regeln zu beachten, auch wenn dies schwerfallen mag. Wir dürfen nicht den Fehler machen, uns in falscher Sicherheit zu wiegen.“

Neth „enttäuscht und fassungslos über das Verhalten Einzelner, die wissentlich Verstöße gegen die Corona-Verordnung begehen“

Persönlich bin ich – gerade mit Blick auf die illegale private Veranstaltung – gleichermaßen enttäuscht wie fassungslos über das Verhalten Einzelner, die wissentlich Verstöße gegen die Corona-Verordnung begehen, andere gefährden und damit das Infektionsgeschehen verstärken. Wenn wir uns nicht alle dafür einsetzen, die weitere Ausbreitung zu verhindern, wird eine Lockerung der Maßnahmen beziehungsweise ein schrittweiser Rückgang zur Normalität so schnell nicht möglich sein.“

 




Hohenlohekreis nur noch bei 31,3 Inzidenzwert

Inzidenz im Kreis beträgt 31,1 pro 100.000 Einwohner

Das zweite Wochenende im Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen geht zu Ende. Von Freitag, den 29. Januar 2021, bis Sonntag, den 31. Januar 2021,wurden laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises alle knapp 600 gelieferten Dosen verimpft. Am Sonntag, den 31. Januar 2021 gingen die Impfungen bis zirka 18 Uhr. Verimpft wurde wie beim ersten Wochenende der Biontech-Impfstoff.

Corona-Lage im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Wochenende (30. und 31.01.) insgesamt 8 neue Corona-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt am heutigen Sonntag, den 31. Januar 2021, bei 31,1 pro 100.000 Einwohner. Weitere Informationen zum Coronavirus sowie das Dashboard mit den einzelnen Zahlen pro Gemeinde sind unter www.corona-im-hok.de zu finden.




Lichter aus. Ein totaler Shutdown muss kommen

Und wieder war es nichts. Die Hoffnungen von vielen Eltern und Schüler, zurück in den normalen Schulalltag in die Schulen zu dürfen, zerplatzte am Donnerstag, den 28. Januar 2021, als der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann nicht zum ersten Mal alle zuvor gestreuten Hoffnungen auf baldige Schul- und Kitaöffnungen zu nichte machte. Angesichts der Mutationen des Coronavirus‘, die es nun in Baden-Württemberg gäbe, seien Lockerungen der Coronamaßnahmen derzeit nun überhaupt nicht mehr vorstellbar.

Überhaupt nicht mehr vorstellbar

Hierzu gab es vor allem in den sozialen Medien diverse hämische ironische Kommentare à la: ,Die Virusmutation sei ja nun ganz überraschend aufgetaucht.‘ In der Tat berichteten diverse Medien bereits im Dezember 2020 von der neuen Mutante in Baden-Württemberg. Also fragt man sich derweil schon, was diese Salamitaktik der Regierung soll, den Bürgern stets Hoffnung auf eine baldige Beendigung der Coronamaßnahmen zu geben, um dann den Traum in letzter Minute platzen zu lassen. Warum sagt man nicht gleich: Stellt euch auf drei Monate Lockdown ein? Damit wäre zumindest die Glaubwürdigkeit in die Politik nicht dermaßen am Wanken.

Auf und nieder, immer wieder

Knapp ein Jahr geht dieser Lockdown-Marathon schon. Auf und nieder, immer wieder. Ein baldiges Ende ist durch die Mutationen derweil erst einmal nicht in Sicht – und damit gehen auch erst einmal die Dauerdoppelbelastungen von vielen Familien weiter, die in einer coronaisolierten Welt leben, die gefühlt nur noch aus homeschooling, homeoffice und Kurzarbeit besteht.

Von Anfang ein knallharter Shutdown

Viele Freizeitaktivitäten sind gestrichen, diverse Läden zu, einige Firmen vor der Insolvenz. Selbst ein Friseurbesuch ist derzeit verboten. Die sozialen Kontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Die große Frage: Wie lange hält das Volk das noch durch? Wäre es nicht sinnvoller gewesen, wenn man zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 sofort einen strikten Shutdown-Kurs gefahren hätte? Das habe ich jüngst Arnulf von Eyb, den CDU-Landtagsabgeordneten des Hohenlohekreises, im einem Video-Interview zur bevorstehenden Landtagswahl gefragt. Er sagte sinngemäß: Sicher, wenn man das alles immer vorher wüsste.

Stoppen wir das Virus. Jetzt

Damals war das Virus neu für Deutschland. Nun nicht mehr. Wir wissen inzwischen viel mehr, auch die Politiker. Nun haben wir eine zweite Chance. Eine Mutation, die weitaus schlimmer ist als die erste Variante, soll in Deutschland angekommen sein. Warum nicht jetzt die neuen Erkenntnisse nach einem Coronajahr nutzen und den totalen Shutdown verhängen? Einen Monat alles herunterfahren. Kein Unterricht mehr, kein arbeiten mehr. Die Doppel- und Dreifachbelastung hätte damit für viele zum ersten Mal seit langer Zeit ein Ende. Und auch die finanziellen Folgen eines knallharten Shutdownkurses wären angesichts der immensen Kosten, die der vorherrschende langwierige Dauerhalblockdown verursacht, vorzuziehen. Denn: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Stoppen wir das Virus. Jetzt.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann




Atemprobleme nach Impfung

Unlängst haben wir über eine junge Frau berichtet, die im Pflegebereich im Hohenlohekreis arbeitet und massive Nebenwirkungen nach der zweiten Covid-19-Impfung bekommen hat https://www.gschwaetz.de/2021/01/26/das-fing-mit-knubbel-am-hals-an/). Verstärkend hinzu kamen neben den zahlreichen Nebenwirkungen, die sie hatte, wie etwa Ausschlag am ganzen Körper, Schwellungen und Fieber, nun auch zeitweise Atemnot.

Atemnot wird bislang nicht bei den gängigen Nebenwirkungen aufgezählt. Daher ergänzen wir unseren vorangegangenen Artikel um diese Information. Mittlerweile ist die Frau wieder auf dem Weg der Besserung. Sie hat das Paul-Ehrlich-Institut über ihre heftigen Nebenwirkungen informiert. Das Institut erfasst speziell solche Daten, die Frau hat bislang noch keine Antwort darauf erhalten.

Die Redaktion GSCHWÄTZ hat eine Presseanfrage diesbezüglich an das Paul-Ehrlich-Institut gestellt. Eine Antwort steht noch aus.

 




„Das fing mit Knubbel am Hals an“

Sie wurde schon vor dem ersten Impftermin darauf hingewiesen: Die erste Impfung wäre gut verträglich, die zweite Coronaimpfung könnte mehr Nebenwirkungen auslösen. Und so kam es dann auch für die junge Frau aus dem Hohenlohekreis, die nicht mit Namen genannt werden möchte (der Redaktion ist der Name bekannt).

Ein übermäßig großer Durst

Die Frau hatte mit starkem Schüttelfrost zu kämpfen, in Abwechslung mit Schweißausbrüchen. Fieber zwischen 38 und 39 Grad, stechende Kopfschmerzen und Gliederschmerzen kamen hinzu und ein übermäßig großer Durst. Viele der hier aufgeführten Nebenwirkungen sind nicht ungewöhnlich. ( https://www.merkur.de/welt/coronavirus-impfung-nebenwirkungen-impfstoff-deutschland-rki-fieber-biontech-pfizer-schmerzen-90151842.html )
Nebenwirkungen online melden
Die Frau hat ihre Nebenwirkungen dem dafür zuständigen Paul-Ehrlich-Institut online gemeldet:
Das Paul-Ehrlich-Institut hat seit Ende Dezember 2020, seitdem die Coronaimpfungen gestartet sind, immer wieder über Nebenwirkungen berichtet, die aber in den meisten Fällen „leicht bis moderat“ ausgefallen seien. ( https://www.mdr.de/thueringen/corona-impfung-nebenwirkungen-100.html ) Doch was heißt „moderat“? Würde das Paul-Ehrlich-Institut die Nebenwirkungen der Frau noch als moderat einstufen?
Bei Atemnot sofort ins Krankenhaus
Immerhin berichtet die Betroffene auch von „starkem Ausschlag und Schwellungen am ganzen Körper“. Von ihrer Hausärztin bekam sie aufgrund ihrer Impfreaktion zunächst Ibuprofen verschrieben. Als der Ausschlag dazu gekommen ist, sollte sie auch Cetirizin nehmen, ein Medikament gegen allergische Reaktionen. Falls sie Atemnot bekäme, solle sie sofort ins Krankenhaus. Ihr sei es „noch nie so schlecht gegangen“, sagt die Frau. „Das fing mit Knubbel am Hals an.“ Dann sei der „gesamte Oberkörper inklusive des Rückens hinzugekommen. Der Ausschlag erinnere ein wenig an den Ausschlag beim Pfeifferischen Drüsenfieber. Am nächsten Morgen sei er aber wieder verschwunden
Könnten Nanopartikel der Grund für die starke Reaktion vor allem bei jungen Menschen sein?
Was könnte der Grund für die starke Impfreaktion sein? Die Frau bekam zwei unterschiedliche Chargen von BioNTech/Pfizer gespritzt. Warum kann die zweite Impfung eine heftigere Reaktion auslösen könnte als die erste? ( https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mehr-nebenwirkungen-nach-zweiter-covid-19-impfung-123073/ )
Wir haben das Paul-Ehrlich-Institut dazu gefragt. Eine Antwort steht noch aus. Die junge Frau jedenfalls war zum Impfzeitpunkt laut eigenen Aussagen gesund, hat keine Vorerkrankungen. Die Hausärztin vermutet, dass sie auf sogenannte Nanopartikel so heftig reagiert habe. Das passiere häufiger – vor allem bei jungen Menschen. Hierzu gibt es tatsächlich auch einen Artikel, der in der angesehenen Wissenschaftspublikation Science veröffentlicht wurde. Es seien „Lipid-Nanopartikel, in die die mRNA verpackt ist“, die so heftige Reaktionen auslösen könne. ( https://scontent-frt3-2.xx.fbcdn.net/v/t1.15752-0/p480x480/142133096_204994584700435_4402826713964010277_n.jpg?_nc_cat=103&ccb=2&_nc_sid=ae9488&_nc_ohc=PhZfQGdcoioAX-HQlQu&_nc_ht=scontent-frt3-2.xx&tp=6&oh=1107ec7cbfc3e0759acf61aca3338525&oe=603480E6 )
Text: Dr. Sandra Hartmann



Ab Montag gelten weitere Corona-Verschärfungen in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung um die angekündigten Verschärfungen beim Infektionsschutz ergänzt – demnach gelten im öffentlichen Leben von Montag an teils noch größere Einschränkungen, wie das Nachrichtenportal NVT am Samstag, den 23. Januar 2021, berichtet.

Kinder dürfen weiterhin Stoffmasken tragen

Wie aus der am Samstag veröffentlichten neuen Corona-Verordnung der grün-schwarzen Landesregierung hervorgeht, müssen ab Wochenbeginn beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und an der Arbeit medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen der Normen KN95/N95. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen, Kinder bis einschließlich 5 Jahre bleiben von der Maskenpflicht ausgenommen.

Hundesfriseure dürfen wieder arbeiten

Eine Neuregelung gibt es auch für Hundefriseure und Hundesalons: Diese dürfen ihre Dienstleistungen generell wieder anbieten, wenn das Tier vom Kunden abgegeben und erst nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Der Tierbesitzer darf also während der Behandlung nicht anwesend sein. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte die pauschale Schließung von Hundesalons im Zuge der Corona-Pandemie zuletzt gekippt und bereits eine solche Regelung ins Spiel gebracht.

Trauerfeiern mit mehr als zehn Personen müssen angemeldet werden

Bei religiösen Veranstaltungen und Trauerfeiern müssen laut Verordnung Treffen mit mehr als zehn Teilnehmern spätestens zwei Werktage vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ab Mittwoch, den 27. Januar 2021, soll zudem ein erweitertes Alkoholverbot in Innenstädten und an bestimmten öffentlichen Orten greifen. Welche Bereiche genau betroffen sind, sollen die Behörden festlegen.

Möglicherweise frühere Öffnungen bei Kitas und Grundschulen

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns und zahlreicher Einschränkungen bis zum 14. Februar verständigt. Baden-Württemberg trägt die Beschlüsse zum großen Teil mit. Bei der Bildung zeichnet sich allerdings ein Sonderweg ab. Grundschulen und Kitas könnten hierzulande bereits ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wenn das die Infektionszahlen zulassen. Definitiv entschieden ist hierzu aber noch nichts, so die Deutsche Presse-Agentur.

Alle Verordnungen, die am Samstag, den 23. Januar 2021, beschlossen worden sind, finden Sie auch auf der Seite des Regierungspräsidiums Stuttgart:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/




Sozialministerium warnt auch im Hohenlohekreis vor „explosionsartig nach oben schießenden“ Coronazahlen

Nachdem der Hohenlohekreis (Stand: 21.01.2021) insgesamt neue Corona-Fälle gemeldet und eine Sieben-Tage-Inzidenz bei lediglich 55,9 pro 100.000 Einwohner vorzuweisen hat, stellt sich die Frage: Was geschieht, wenn der Inzidenzwert noch weiter sinkt? Der magische Wert von 50 steht hier im Raum.

Die magische Zahl 50

Schon seit fast einem Jahr befindet sich Deutschland in einem (Teil-)Lockdown, der mit mehr oder weniger harten Coronamaßnahmen verbunden ist. Bund und Länder betonen immer wieder das Ziel der Maßnahmen: Der Inzidenzwert muss auf 50 oder weniger gedrückt werden. Sprich: Pro 100.000 Einwohner dürfe es nur noch maximal 50 neu coronapositiv Getestete pro Woche geben. Dann erst könnten die regionalen Gesundheitsämter wieder Kontaktpersonen zurückverfolgen, diese anschreiben und in Quarantäneverpflichtung nehmen, damit sich Virus nicht noch weiter ausbreitet.

Hohenlohekreis bald von allen Verordnungen befreit?

Nun steht der Hohenlohekreis kurz vor dem Ziel. Vor einigen Monaten versprachen führende Politiker, Landkreise mit einem Inzidenzwert von 50 oder wneiger von den Maßnahmen auszunehmen. Doch wie schaut es heute aus? Darf sich der Hohenlohekreis freuen, bald von den Verordnugnen befreit zu sein?

Ernüchternde Antwort vom Sozialministerium

GSCHWÄTZ hat beim zuständigen Sozialministerium in Stuttgart nachgefragt und am 22. Januar 2021 folgende ernüchternde Antwort erhalten von Pressesprecher Markus Jox erhalten: „In dieser Woche haben die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der  Länder einvernehmlich beschlossen, den derzeitigen Lockdown – unabhängig von den Inzidenzen einzelner Landkreise oder Städte – bis Mitte Februar 2021 zu verlängern. Hintergrund dieser Verlängerung der Maßnahmen ist vor allem das Auftauchen aggressiver Virusvarianten (Mutationen) aus England und Südafrika auch bei uns im Land. Wir müssen unbedingt verhindern, dass diese sich flächendeckend rasant bei uns ausbreiten – andernfalls kann es (wie etwa in Irland) passieren, dass die derzeit leicht sinkenden Inzidenzwerte binnen weniger Tage explosionsartig nach oben schießen.“

Corona: Eine never ending story?

Das heißt für den Hohenlohekreis: Selbst wenn der Inzidenzwert auf unter 50 fällt, bleiben die Coronaverordnungen weiter bestehen. Wie lange und in welcher Form, das ist derzeit angesichts der ständig neuen Entwicklungen und Entscheidungen völlig ungewiss.

Text: Dr. Sandra Hartmann




Aus für Stoffmasken und der Kampf um die Wiedereröffnung der Schulen

Seit der Sitzung der Ministerpräsidenten am Dienstag, den 19. Januar 2021, wissen wir, wie es mit den Corona-Maßnahmen weitergehen soll. All zu viele Änderungen gab es nicht:

Der bestehende Lockdown von Einzelhandel und Gastronomie wird bis einschließlich 14. Februar verlängert. Das bedeutet vor allem, dass die Geschäfte, die bisher vom Lockdown betroffen waren, weiterhin geschlossen bleiben. Einzelhandelsbetriebe und Gastronomen dürfen Abholungen und Lieferungen organisieren. Handwerksbetriebe, die keine „körpernahen Dienstleistungen“ anbieten, dürfen öffnen.

Sichtbarste Änderung: „Medizinische Masken“ in Geschäften und Nahverkehr verpflichtend

Allerdings wurde die Maskenpflicht für den Besuch von Geschäften und für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verschärft: Es müssen dort jetzt „medizinische“ Masken getragen werden, das bedeutet: OP-Masken oder Masken, die dem FFP2-Standard oder der chinesischen Norm N95/KN95 entsprechen. Die teils mit Liebe hergestellten sogenannten „Haushaltsmasken“ sind dann beim Einkauf oder im öffentlichen Verkehr nicht mehr zugelassen. Diese Regel soll in Baden-Württemberg voraussichtlich am Montag, 25. Januar 2021 in Kraft treten. Auch für Personal in Alten-und Pflegeheimen sind diese Masken jetzt vorgeschrieben.

Teure Masken

FFP2- und N95 Masken bieten den Vorteil, dass sie, richtig getragen, sowohl den Träger vor seiner Umgebung als auch die Umgebung vor dem Träger mit hoher Wahrscheinlichkeit schützen. Sie sind in Apotheken oder im Handel erhältlich, die Preisspanne für eine zertifizierte FFP2-Maske reicht von etwas unter einem Euro beim Internetversender bis 5  Euro – die ersten preiswerten Internetshops sind derzeit schon teilweise ausverkauft.

Eine vorgeschlagene Kostenübernahme für diese Masken bei Bedürftigkeit wurde nicht beschlossen.

Schulen: Baden-Württembergischer Sonderweg

Auch die bestehenden Regelungen für die Schulen sollen bundesweit bis zum 14. Februar 2021 verlängert werden, das bedeutet: Kindergärten  bleiben geschlossen, kein Präsenzunterricht an Schulen mit Ausnahmeregelungen für Abschlussklassen. Baden-Württemberg will allerdings einen eigenen Weg gehen: Wenn es die Inzidenzzahlen zulassen, sollen Grundschulen ab 01. Februar 2021 wieder Präsenzunterricht anbieten. Kultusministerin Eisenmann hat den Auftrag, nächste Woche eine Planung und Regelungen für die Schulöffnung vorzustellen. Eine Schulöffnung vor dem 15. Februar 2021 ist in den Regelungen der Ministerpräsidenten vorgesehen, sofern die Präsenzpflicht ausgesetzt ist. Das ist in Baden-Württemberg der Fall.

Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre

Die bisherigen Regelungen zur Kontaktbeschränkung bleiben in Kraft, das heißt: Nur eine Person darf einen Haushalt besuchen. Kinder aus zwei Haushalten dürfen in festen Gruppen gemeinsam spielen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Sinne der Kontaktbeschränkungen auch die einzelnen erlaubten Besuche auf ein Mindestmaß an Personen beschränkt werden sollen. Die Ausgangssperre, die in Baden-Württemberg zwischen 20:00 und 05:00 ohnehin schon galt, bleibt bestehen: Die Wohnung darf in dieser Zeit nur aus wenigen Gründen, zum Beispiel Arbeit, Unterstützung von Hilfsbedürftigen oder Betreuung von Tieren verlassen werden.

Home-Office-Regelung

Die bisherige Regelung, dass Arbeitgeber Home-Office ermöglichen sollen, wird verschärft: Arbeitgeber müssen jetzt Home-Office „wo immer möglich“ ermöglichen. Arbeitsminister Heil ist beauftragt, eine solche Verordnung, befristet bis zum 15.März, zu erlassen. Heil hat angekündigt, dass die Verordnung am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Kraft treten wird – gleichzeitig sollen verschärfte Arbeitsschutzvorschriften in Kraft treten.

Gottesdienste

In Gottesdiensten sind zukünftig ebenfalls „medizinische“ Masken vorgeschrieben, die sonstigen Vorschriften für Gottesdienste wie Abstand und Singverbot bleiben erhalten.

Gesundheitliche Dienstleistungen

Sofern Dienstleistungen medizinisch notwendig sind, wie Physiotherapie oder Ergotherapie, dürfen diese erbracht werden. Sonstige Dienstleistungen wie Piercing, Nagelpflege, Friseure oder Wellness-Anwendungen sind weiterhin untersagt.

Sport

Sport im Freien ist weiterhin erlaubt, allerdings nicht in großen Gruppen. Maximal aus zwei Haushalten dürfen beispielsweise Laufgruppen bestehen. Nahezu alle Sportanlagen, auch Saunen, sind geschlossen, Ausnahmen gibt es nur für sehr weiträumige Anlagen, explizit genannt werden Golfplätze, Hundesportplätze, Reitanlagen, Tennisplätze und Modellflugplätze.

Reisen

Touristische Reisen sind nicht generell verboten, die Regierung bittet allerdings, davon abzusehen. Explizit untersagt sind Busreisen und touristische Übernachtungsangebote. An „tagestouristischen Hotspots“, etwa Skigebieten, ist mit verstärkten Kontrollmaßnahmen zu rechnen.

Sonstiges

Eine sofortige Absetzbarkeit von der Steuer für „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ ist Bestandteil des Beschlusses vom Dienstag, 19.Januar 2021 – diese Bestimmung soll rückwirkend ab 01. Januar 2021 gelten.

Für Corona-Hotspots dürfen lokal schärfere Maßnahmen angeordnet werden. Ziel ist es, dass Mitte Februar überall eine Inzidenz von unter 50 erreicht ist.  Im Hohenlohekreis sinkt die Inzidenz derzeit rasch – der Wert von 50 ist fast erreicht. Doch was ist dann? Dürfen sich die Hohenloher auf das Ende der Maßnahme in ihrem Kreis freuen? Eine Antwort darauf steht seitens des Regierungspräsidiums Stuttgart noch aus.

Text: Matthias Lauterer

Info:

Die Beschlüsse der Bundesregierung und der MInisterpräsidenten vom 19.Januar 2021:

2021-01-19-mpk-data.pdf (bundesregierung.de)

Übersichtblatt mit den aktuellen Regeln in Baden-Württemberg, noch ohne die Regelungen vom 19.01.:  210118_Lockdown_Januar_DE (baden-wuerttemberg.de)

Liste der geschlossen Branchen in Baden-Württemberg: 210108_Januar_2021_offen_geschlossen.pdf (baden-wuerttemberg.de)

Informationsseite der Bundesregierung:

Corona: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen (bundesregierung.de)

 

 

 




„Es findet eine Umstrukturierung statt, umgangssprachlich, es werden Leute gegangen“

Ein digitaler Brief flatterte per E-Mail am Montag, den 18. Januar 2021, in einige deutsche Redaktionen. Der Absender: keinemenschlichkeitebmpapst@freenet.de. Die Überschrift: Keine Menschlichkeit bei ebm-Papst. Der Absender: unbekannt. Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage möchte er oder sie keinen persönlichen oder telefonischen Kontakt. Aber das, was er in seinem Brief geschrieben hat, hat es in sich. Der Absender plaudert scheinbar aus dem Nähkästchen eines Unternehmen, das einen vorbildlichen Ruf genießt. Es geht um ebm-Papst und die Coronakrisenpolitik.

„Es findet eine Umstrukturierung statt, umgangssprachlich, es werden Leute gegangen“

Unter anderem wirft der Absender dem Unternehmen unter anderem vor: „Erst werden die Mitarbeiter in der Verwaltung drei Monate in Kurzarbeit geschickt, da man dieses Instrument wählt, um die Belegschaft zu schützen. Dann wird die Kurzarbeit aber wieder aufgelöst und was passiert kurz darauf? Es findet eine Umstrukturierung statt, umgangssprachlich, es werden Leute gegangen! Nicht gekündigt, da durch das Bündnis für Arbeit die Belegschaft nicht gekündigt werden kann, da betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Daher wurde das Thema „Umstrukturierung“ genannt.“

„Die schlechtesten jeder Abteilung haben eine Gesprächseinladung erhalten über einen Aufhebungsvertrag“

Weiter heißt es: „Jede Abteilung, jeder Abteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiter musste ein Ranking erstellen, mit dem die Mitarbeiter gerankt wurden. Die schlechtesten jeder Abteilung haben eine Gesprächseinladung erhalten über einen Aufhebungsvertrag. Es wurde sehr deutlich gemacht, dass man sich trennen möchte von der Person. In einem Fall wurde richtig gedroht, wenn die Person nicht den Aufhebungsvertrag unterschreibt, man sicherlich noch andere Dinge findet, wie eine privat geschriebene Mail. Das hat der Dame richtig weh getan und es hat sicherlich auch seelisch einen Knacks hinterlassen. […] Und ja…man hat übrigens den Sohn von Gerhard Sturm (Ralf Sturm) mittlerweile aus den Themen in und um Mulfingen herausgenommen, da er sonst zu nah dran wäre…man hat ihn für Themen für die komplette Gruppe benannt…eigentlich nicht schlecht wenn man so bedenkt, aber das hat nur den Hintergrund, dass der Sohn von Gerhard Sturm nicht zu nah an den Themen hier in Mulfingen dran ist. […]“

„Hat sicherlich das Herz von dem Gründer der Firma geblutet“

„Die Firma war eine sehr gute, hat aber viel an Menschlichkeit verloren und mutiert immer mehr zu einem fremden Konzern. […] Zu dem Thema „Umstrukturierung“ hat sicherlich das Herz von dem Gründer der Firma geblutet…weil das absolut nichts mit Menschlichkeit zu tun hat.“

„Die schlechtesten jeder Abteilung haben eine Gesprächseinladung erhalten über einen Aufhebungsvertrag“

Auch Hauke Hannig, Peessesprecher von ebm-Papst, liegt das Schreiben vor. Er sagt gegenüber GSCHWÄTZ : „Ich möchte Ihnen dazu gerne übermitteln, dass wir uns durch Covid-19 in einer außergewöhnlichen Zeit in Gesellschaft und Wirtschaft befinden. Mit unseren Schwerpunkten „Schutz für unsere Belegschaft“ sowie „Sicherung des Unternehmens“ konnten wir bisher die Corona-Krise den Umständen entsprechend gut bewältigen und sind mit unseren AHAL-Maßnahmen (Anm. d. Red.: Hygienemaßnahmen) vorbildlich unterwegs. Dies blendet der anonyme Schreiber gänzlich aus.“

„Wir fahren weiterhin auf Sicht“

Die Redaktion GSCHWÄTZ möchte von Hauke Hannig wissen, inwieweit der Inhalt des Schreibens stimmt. Hauke Hannig hat unsere Fragen sehr schnell und offen beantwortet.

40 Mitarbeiter erhielten Aufhebungsverträge

GSCHWÄTZ: Ist es korrekt, dass sich ebm-Papst im Zuge der Coronakrise von Mitarbeitern getrennt hat?
Hannig: Wir haben im Zuge der Corona-Krise Auflösungsverträge über mehrere Monate mit knapp 40 Mitarbeitern bei ebm-papst Mulfingen abgeschlossen.

GSCHWÄTZ: Wie viel Mitarbeiter hatte ebm-Papst im Januar 2020 und wie viele im Januar 2021?
Hannig: Dezember 2019: 3.693, Dezember 2020: 3.620. Der Reduktion inbegriffen ist insbesondere Rente und Leiharbeit.

„Wir räumen unseren Mitarbeitern zukünftig die Möglichkeit ein, bis zu 80 Prozent ihrer Arbeitszeit an einem Ort außerhalb des Unternehmens zu leisten“

GSCHWÄTZ: Wird es 2021 noch weitere Trennungen von Mitarbeitern bedingt durch die Coronakrise geben?
Hannig: Was die Geschäftssituation von ebm-papst anbetrifft, so holen wir aktuell beim Umsatz nach 30 Prozent im April 2020 wieder auf und haben eine gute Auslastung. Wir hatten das Instrument der Kurzarbeit ab April 2020 angewendet. Bereits im Juli konnten wir dieses wieder komplett aussetzen. Wir fahren weiterhin auf Sicht und bewerten die Lage kontinuierlich neu. Sofern die Lieferketten weiterhin stabil bleiben, sehen wir optimistisch in die Zukunft und können Trennungen ausschließen.

„Grundsätzlich ist Vertrauen bei ebm-papst groß geschrieben“

GSCHWÄTZ: Ist es korrekt, dass Führungspersonen bei ebm-Papst ein Mitarbeiter-Ranking erstellen mussten und wurde dieses Ranking herangezogen bei der Bewertung, wer einen Auflösungsvertrag bekommt?
Hannig: Es ist ein allgemein gängiges Verfahren, dass  Führungskräfte regelmäßig die Leistung ihrer Mitarbeiter bewerten und ihnen Feedback geben.
Grundsätzlich ist Vertrauen bei ebm-papst groß geschrieben. Bereits seit dem Jahre 2014 arbeiten wir im Angestelltenbereich mit einem flexiblen Arbeitszeitsystem ohne Kernarbeitszeit. Hierdurch haben wir unsere Arbeitskultur von einer anwesenheitsgeprägten zu einer ergebnisorientierten Kultur umgestellt und stärken damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich. In einer nun zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten, verbessern wir die Vereinbarung der Arbeitstätigkeit und der persönlichen Lebensführung weiter und ermöglichen eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort im betrieblichen und im privaten Interesse. Als innovativer und fortschrittlicher Arbeitgeber räumen wir unseren Mitarbeitern zukünftig die Möglichkeit ein, bis zu 80 Prozent ihrer Arbeitszeit an einem Ort außerhalb des Unternehmens zu leisten.

Umsatzminus teilweise bei 30 Prozent

GSCHWÄTZ:  Inwieweit hat ebm-Papst, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen, 2020 Kurzarbeit eingeführt? Wenn ja, in welchem Umfang und wie viele Mitarbeiter sind davon betroffen?
Hannig: Wir haben im April bis Juni 2020 Kurzarbeit bei ebm-papst in Mulfingen durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt lagen wir bei einem Umsatzminus von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Betroffen waren am Standort rund 1.200 Mitarbeiter des Angestelltenbereichs am Standort in unterschiedlichem Ausmaß.

GSCHWÄTZ:  Wie viel Umsatzrückgang hat ebm-Papst auf das Gesamtjahr 2020 zu verzeichnen? Inwieweit lag dieser Umsatzrückgang in der Coronakrise begründet? Laut internen Papieren rechnet das Unternehmen mit ein bis zwei Jahren, bis wir das Umsatzniveau von 2019/20 wieder erreicht wird.
Hannig: Was die Geschäftssituation von ebm-papst anbetrifft, so holen wir aktuell beim Umsatz nach  Minus 30 Prozent im April 2020 wieder auf und haben eine gute Auslastung. Wir rechnen zum Jahresabschluss am 31. März 2021 mit einem einstelligen Umsatzminus.

Die Fragen stellte Dr. Sandra Hartmann